Vielen Dank für Ihre tollen, sehr informativen Videos! Ich schätze Ihre Auskünfte sehr. Eventuell dient der folgenden Sachverhalt, der in eine ähnliche Richtung wie der im Video präsentierte geht, als Anstoß für weitere Videos. Mein Onkel ist bedauerlicherweise vor Kurzem verstorben. Er hatte eine Ehefrau aber keine Kinder. Zu Lebzeiten haben wir nie ausführlich über seine Nachlassregelung gesprochen. Mir ist lediglich bekannt, dass es einen Erbvertrag von ihm und seiner Ehefrau gibt, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben bedenken. Mir hat er mal erzählt, dass ich, nach dem Tod seiner Ehefrau, als Erbe eingesetzt bin. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um ein Berliner Testament handelt und ich Schlusserbe bin. Nun stellen sich mir zwei Fragen: 1.) Werde ich (Schlusserbe) oder meine Mutter (laut gesetzlicher Erbfolge Erbin neben der Ehefrau) im Wege der Testamentseröffnung eine Kopie des Erbvertrages erhalten? 2.) Sofern Ersteres zutrifft, erhalten wir dann den vollständigen Erbvertrag oder sind gewisse Passagen „geschwärzt“? Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort! Vielen Dank und alles Gute!
Ich freue mich, dass meine Videos einen positiven Eindruck bei Ihnen hinterlassen haben. Zur Ihren Fragen: Der Erbvertrag wird nach dem Tod eröffnet. Das Nachlassgericht wird den Beteiligten dabei „den sie betreffenden Inhalt“ bekannt geben, also u.U. nicht den vollständigen Erbvertrag übersenden (§ 348 III FamFG). Stirbt der erste Ehepartner, dann werden nur die insoweit relevanten Verfügungen eröffnet, also noch nicht die den Schlusserbfall betreffenden Verfügungen (§ 349 I FamFG). Stirbt Ihr Onkel, dann wäre (vermutlich) dessen Ehefrau seine Erbin. Ihre Mutter als in Betracht kommende gesetzliche Erbin dürfte insoweit vom Nachlassgericht im Rahmen der Eröffnung des Erbvertrages beteiligt / informiert werden. Sie selbst werden erst beteiligt, wenn der längerlebende Ehepartner stirbt und Sie für diesen Fall bedacht worden sind.
Sehr informativ! Werden im Eröffnungsprotokoll oder in einem sonstigen amtlichen Dokument bei der Testamentseröffnung die Beteiligten bereits als "Erbe", "Vermächtnisnehmer", "Erbengemeinschaft", etc. betitelt und somit quasi ein Rechtsstatus definiert? Oder sind die amtlichen Dokumente "neutral", also ggfs. sogar ohne persönliche Nennung Einzelner und insbesondere deren Rechtsstatus, sodass lediglich das Testament selbst als Nachweis für einen Erben-/Vermächtnisstatus oder eine Erbengemeinschaft dient?
Letzteres ist der Fall. Ein „Erbstatus“ wird in dem Eröffnungsprotokoll nicht genannt. Wer Erbe geworden ist oder ein Vermächtnis erhalten hat, ergibt sich nur aus dem Testament (wenn dies klar formuliert ist).
Bin soeben auf Ihre Videos gestossen. Super erklärt. Natürlich kann man nicht alle Fälle aufzuzählen. Situation: Ehegatten hatten ein Berliner Testament mit Nachfolgeerben. Ehemann verstirbt und Ehefrau bekam alles. Das Testament wurde vom Nachlassgericht anerkannt und liegt den Nachfolgeerben auch in Kopie vor. Jetzt ist die Ehefrau verstorben und nun sind die Nachfolgeerben erbberechtigt. Jetzt meine Fragen und Ihre persönliche Erfahrungen, dass es anderes verlaufen kann, ist den Erben bewusst. Wenn man in Trauer ist, hat man keinen Kopf dafür, muss aber geklärt werden. 1. Müssen sich die Nachfolgeerben beim Nachlassgericht melden? 2. Wird ein Erbschein durch einen Notar, gemäss Ihrer Erfahrung schneller ausgestellt und ist es der einfachere Weg? Danke im Voraus. Bleiben Sie gesund. 3. Ist es besser für die Grundbucheintragung einen Notar zu beauftragen?
Schön, dass Ihnen die Videos gefallen. Zu Ihren Fragen: 1. Es schadet nicht, wenn die Erben aktiv werden, sich beim Nachlassgericht melden und unter Vorlage der Sterbeurkunde die Testamentseröffnung beantragen. 2. Wenn es ein notarielles Testament ist, werden Sie sich einen Erbschein sparen können. Wurde das Testament hingegen mit der Hand geschrieben und es gibt eine Immobilie, werden Sie um einen Erbschein nicht herumkommen. Ausgestellt wird ein Erbschein übrigens immer vom Nachlassgericht. Der erforderliche Antrag kann direkt beim Nachlassgericht oder beim Notar gestellt werden. Viele Personen empfinden es als angenehmer und persönlicher, einen Erbscheinsantrag über einen Notar einzureichen. Häufig kann dem Notar bei der Gelegenheit noch die eine oder andere Frage zu der erbrechtlichen Situation gestellt werden ;-) 3. Mit der Änderung des Grundbuchs (Eintragung der Erben anstelle der verstorbenen Ehefrau) würde ich noch etwas warten. Wenn mehrere Personen geerbt haben, steht sicherlich eine Erbauseinandersetzung an, die ggf. über den Notar laufen muss. In der Praxis ist es daher regelmäßig so, dass sich die Erben direkt an den Notar Ihres Vertrauens wenden, der sie dann bis hin zur Erbauseinandersetzung begleitet.
@@rechtsanwalt Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Das findet man selten. Für Sie alles Gute und vor allem bleiben Sie und Ihre Lieben gesund.
@@rechtsanwalt Hier möchte ich zu 1. anmerken, das dies wohl einen erheblichen Einfluss auf die Dauer hat - bzw. sich dadurch der Vorgang beschleunigen lässt MfG
Super Video. Auf jeden Fall lehrreich. Ich hätte aber auch eine Frage. Wird ein handschriftliches Testament das zu Hause gefunden wurde ohne Unterschrift auch eröffnet? Und wer prüft, ob das testament überhaupt rechtsgülig ist? Mit freundlichen Grüßen
Eröffnet wird das Dokument, wenn es beim Nachlassgericht abgeliefert wird. Jedoch dürfte das Testament wegen der fehlenden Unterschrift unwirksam sein (§ 2247 I BGB). In jedem Fall wird das „Dokument“ geprüft, wenn ein Erbschein beantragt wird, da sich dann das Nachlassgericht mit der Frage befassen muss, ob das „Schriftstück“ ein Testament ist und ob die gesetzliche vorgeschriebene Form (eigenhändig, Unterschrift) erfüllt ist.
Guten Tag sehr gut erklärt.mich würde interessieren warum ich vom nschlassgericht eine Auflistung ab den Todestag abgeben muss damit sie die testsmentseröffnung berechnen können.sparkassenbriefe Wertpapiere?? Wenn es so ca 1oo Euro kostet.warum möchten sie das.wohll bemerkt diese ist nicht die nachlassliste für die kinder pflichtteil. Für eine Antwort wäre ich dankbar
Ich freue mich über Ihr Lob, dass Sie die Erklärungen sehr gut finden. Die Kosten für die Testamentseröffnung sind vom Wert des Nachlasses UNABHÄNGIG und betragen PAUSCHAL 100 EUR. Das ist so gesetzlich geregelt in Nr. 12101 der Anlage 1 zum GNotGK. Ich verlinke Ihnen dies hier: www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html Das Nachlassgericht kann also zur Berechnung der Kosten für die Testamentseröffnung von Ihnen KEINE Auflistung verlangen. Das muss irgendeinen anderen Grund haben, den Sie beim Nachlassgericht erfragen sollten.
Hallo so habe seit heute Testament bekommen...jetzt habe ich eine frage Darin steht ..Der Längerlebende von uns hat das Recht , die für den Schlusserbfall angeordnete Verfügung unter den oben genannten Erben abzuändern. Heist das die könnte mich Enterben ?
Sie sollten sich fachanwaltlich beraten lassen, da sich für Sie in Ihrer Angelegenheit doch einige Fragen ergeben haben. Die Kommentare hier auf TH-cam sind öffentlich, so dass keine Vertraulichkeit besteht.
Testaments-Eröffnung in 2 bis 3 Wochen, da musste ich lachen. Das Nachlassgericht in Offenbach am Main braucht Monate dafür und auf Erbscheine muss man ein 3/4 Jahr warten. Auch das Grundbuchamt ist sehr langsam in der besagten Stadt. Ein Albtraum für Erben. Wir als Erben haben durch diesen Umstand viel Geld verloren.😢😢😢😢
Danke für die so schnelle Antwort ich bin begeistert.darf ich noch kurz mitteilen es ist ein nachlassverzeichnis zur Wertermittlung zur Berechnung dergebühren der Gerichts und Notarkosten ich hatte kein Notar nur ein hsndgeschriebened Testament von mein Mann zu Hause .und es existiert ein 30 Jahre altes Testament aus 1Ehe vom Notar was aber hinfällig ist laut nachlassgericht?
Für die reine Testamentseröffnung kann das Gericht von Ihnen keine Wertangaben verlangen. Der Wert des Nachlasses ist ohne Einfluss auf die Höhe des Gerichtskosten für die Testamentseröffnung. Bei einem Erbschein wäre dies anders. Da verlangen die Gerichte Wertangaben.
Habe nochmals beim nachlassgericht nachgefragt warum ich diesen Anhang nachlassverzeichnis fürs Gericht ausfüllen muss Antwort sie müssen es ans Finanzamt melden..?obwohl dies doch sowieso von meiner Steuerberaterin passiert
Mich würde folgendes interessieren: Ein 85-jähriger schwer kranker und pflegebürftiger Erblasser hat nur einen einzigen Verwandten. Es handelt sich um einen Verwandten ersten Grades (z.B. eine Tochter oder einen Sohn). Überraschend begibt sich der Erblasser gemeinsam mit einer 80-jährigen Bekannten, die ihm zeitweise Gesellschaft leistet, einkauft, kocht usw. zum Notar, um diese als Alleinerbin einzusetzen. Wie wäre die Erbfolge, falls diese eingesetzte Alleinerbin vor dem Erblasser versterben sollte ? Sind dann die Nachkommen der Frau die Alleinerben ? Oder gilt dann die gesetzliche Erbfolge ?
Sofern der Erblasser für den Fall, dass die zur Alleinerbin eingesetzte Bekannte vorverstirbt, im Testament keinen Ersatzerben bestimmt hat, dürfte die gesetzliche Erbfolge gelten. => Erben würde also der Sohn / die Tochter des Erblassers, sofern die Bekannte vor dem Erblasser verstorben ist.
Ist es richtig, wenn nach Tod unseres Vaters das für ungültig festgestellte Berliner Testament und 19 Monate später, nach dem Tod unserer Mutter noch einmal eröffnet und berechnet wird? Dankeschön für eine eventuelle Antwort.
Eine kurze Frage hierzu. Der Sterbefall ist jetzt 8 Wochen her und die Sterbeurkunde haben wir seit 7 Wochen. Bis heute haben wir noch keine Informationen durch das Nachlassgericht. Das Testament war dort hinterlegt. Da die Person in der Wohnung lag, sind natürlich Lebensmittel usw noch dort und ohne Klarheit das Eröffnungssprotokoll bekommen wir keinen Zutritt gewährt. Das Nachlassgericht ignoriert nachfragen und bittet von Standnachfragen abzuheben. Wie lange kann dies dauern und welche Möglichkeiten hat man? P.s es gibt einen Bruder der im Testament als enterbt erwähnt wird und mich als alleiniger Erbe. Keine Kinder oder Ehepartner. Vielen Dank
Leider sind viele Gerichte überlastet. Vorsorglich sollten Sie die Sterbeurkunde beim Gericht einreichen, ebenso eine Auflistung mit Namen und Anschriften derjenigen Personen, die im Testament genannt sind und ansonsten als sog. gesetzliche Erben in Betracht kämen. Damit erleichtern Sie dem Gericht die Arbeit. Wenn es eine sog. transmortale Vorsorgevollmacht gibt, also eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist, könnten Sie auch unter deren Vorlage Zutritt zur Wohnung erhalten.
Wir sind,nach zweimaligen Nachfragen nach 8 Wochen endlich angeschrieben worden um die Adressen einzutragen,welche ich 7 Wochen zuvor leider nicht telefonisch oder vor Ort durchgeben dürfte. Jetzt warten wir erneut und weiterhin auf die Eröffnung..... 😩
Was meinen Sie mit „vorsätzlich“? Juristen verstehen unter diesem Begriff „Vorsatz“ ein Wissen und Wollen. Wenn eine Person ein Testament errichtet, sollte doch stets davon ausgegangen werden, dass dies wissentlich und gewollt geschieht!
Sorry,ich hatte vergessen in die Info reinzuschreiben das der Verstorbene vorsätzĺich in seinemTestament falsche Angaben gemacht hat.Das ist auch nachweisbar.
Danke, eine Frage: Es heißt, der Erbe oder die Erben tragen die 100€ Gebühr. Wird der Antragsteller an den Kosten beteiligt, wenn er im ersten Schritt nichts erbt, also "nur" pflichtteilsberechtigt ist? Ich denke nein, da er ja nicht Erbe ist. Ist das korrekt?
Und noch eine Frage habe bei erstmal Alleinerbin gefragt nach den Wert der Immobilie , 500,000 gab sie an Sie wusste es auch nicht . Meine frage weil die Immobilienwerte steigen....wie kann ich mehr erfahren wegen der Erbschaftssteuer?
Sie sollten sich fachanwaltlich beraten lassen, da sich für Sie in Ihrer Angelegenheit doch einige Fragen ergeben haben. Die Kommentare hier auf TH-cam sind öffentlich, so dass keine Vertraulichkeit besteht.
Wenn der Vater 94, Notarielles Testament gemacht hat mit Kindern, Bei 3 Kindern eins verstorben ist Tochter und sie 1 Sohn hat der auch mit im Testament steht, wie ist dann sein genauer Pflichtteil? Erbe Immobilie
Ich verstehe die Schilderung nicht genau: Der Vater hat ein (Einzel?-) Testament errichtet und darin seine Kinder zu Erben eingesetzt? Es gab insgesamt 3 Kinder. Ein Kind ist verstorben. Hat dieses verstorbene Kind selbst Kinder? Man müsste sich das Testament anschauen, was dort formuliert ist.
Hallo. Ich habe mich lange um einen freund gekümmert. Er hat ein Testament beim Anwalt geschrieben, daß ich alleinerbe bin. Frau und 2 kinder gibt es noch. Was muss ich nun tun?
@@rechtsanwaltVielen lieben Dank. Für die schnelle Antwort. Per Zufall habe ich erfahren das mein Freund verstorben ist.24.04 war die Beerdigung. Nun war ich gestern beim Anwalt, der bei dem Testament Zeuge war. Er schickt das Testament jetzt dort hin. Es muss dort hin geschickt werden, wo er gestorben ist oder? Falls nun schon eine Testament seröffnung war, ist es eh schon gelaufen oder? Danke für ihr super Video 😊
Super danke, können Sie mir erläutern warum im Berliner Testament noch folgendes steht .. Kinder A,B und C erhalten als Schlusserben 3% des Bar Vermögens.. was ist denn mit den anderen % ?
Nein, wenn der Sohn der alleinige Erbe sein soll. Sie haben folgende Möglichkeiten: 1. Kein Testament: Es gilt dann die gesetzliche Erbfolge. Danach erbt der Sohn allein, wenn Sie nicht verheiratet sind und der Sohn das einzige Kind ist. 2. Eigenhändiges Testament: Klarstellend können Sie handschriftlich Testament errichten und darin den Sohn zum Alleinerben einsetzen. 3. Notarielles Testament: Sie können Ihren Sohn in einem notariellen Testament zum Alleinerben bestimmen. Bei den Varianten 1 + 2 benötigt der Sohn später zum Nachweis der Erbschaft idR. einen Erbschein. Bei der Variante 3 (notarielles Testament) wird später KEIN Erbschein gebraucht.
Mein 21 Jährige Eheman wollte mich scheiden lassen...seinem Tod habe ich nach 3 Monaten erfahren durch der Bank, wo er mir Schulden hinterlassen hat...mein Schtifsohn hat mich nicht informiert...es sind 7 Monate vergangen....ich zahle Schulden und bekomme kein Informationen von nirgendwo...obwohl ich mich bei Nachlassgericht gemeldet habe...was soll ich machen...???
Wenn Ihr Ehemann bereits die Scheidung beantragt hatte, dann sind Sie NICHT seine (gesetzliche) Erbin. Sie haften dann auch nicht für SEINE Schulden. Haben Sie z.B. den Kreditvertrag jedoch auch unterschrieben, dann sind es (auch) Ihre Schulden und Sie haften gegenüber dem Kreditgeber. Je nach dem um was für Schulden es sich handelt, können Ansprüche Ihrerseits gegenüber dem/den Erben Ihres Ehemannes in Betracht kommen. => Sie sollten sich an einen Anwalt / eine Anwältin wenden.
Ich habe im September letzten Jahres beim zuständigen Amtsgericht die Testamentseröffnung nach dem Tod meiner Mutter gestellt. Mitte März habe ich dann nachgefragt, wie weit die Angelegenheit gediehen ist. Bekam folgende Antwort: die Eröffnung ist längst erfolgt. Wegen Personalmangels aufgrund eines hohen Krankenstandes sind wir nicht in der Lage die Unterlagen zu verschicken. Sie müssen halt Geduld haben. In der Zwischenzeit wird die Inflation die Ersparnisse meiner Mutter zusammenschmelzen lassen.
Das ist in Ihrem Fall wirklich eine lange Bearbeitungszeit. Die Eröffnung des Testaments bringt Ihnen ja nichts, wenn das Gericht es nicht schafft, Ihnen das sog. Eröffnungsprotokoll zuzuschicken. Ich wünsche Ihnen, dass Sie dieses nach bereits 6 Monaten Wartezeit nun kurzfristig erhalten.
@@rechtsanwalt danke für die schnelle Antwort. Ich hoffe jeden Tag auf Post. Mich ärgert nur, dass ich für meinen Antrag nicht mal eine Eingangsbestätigung bekommen habe. Wenn ich nicht angerufen hätte, wüsste ich nicht mal, ob der Vorgang überhaupt schon in Arbeit ist. Vielen Dank noch mals für Ihre Antwort und ein schönes Wochenende.
Eine kurze Frage hierzu. Der Sterbefall ist jetzt 8 Wochen her und die Sterbeurkunde haben wir seit 7 Wochen. Bis heute haben wir noch keine Informationen durch das Nachlassgericht. Das Testament war dort hinterlegt. Da die Person in der Wohnung lag, sind natürlich Lebensmittel usw noch dort und ohne Klarheit das Eröffnungssprotokoll bekommen wir keinen Zutritt gewährt. Das Nachlassgericht ignoriert nachfragen und bittet von Standnachfragen abzuheben. Wie lange kann dies dauern und welche Möglichkeiten hat man? P.s es gibt einen Bruder der im Testament als enterbt erwähnt wird und mich als alleiniger Erbe. Keine Kinder oder Ehepartner. Vielen Dank
Herzlichen Dank für Ihre für mich so wichtige Information.
Sehr gerne.
Danke.habe ich gerade erlebt.❤
Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Vielen Dank für Ihre tollen, sehr informativen Videos! Ich schätze Ihre Auskünfte sehr. Eventuell dient der folgenden Sachverhalt, der in eine ähnliche Richtung wie der im Video präsentierte geht, als Anstoß für weitere Videos.
Mein Onkel ist bedauerlicherweise vor Kurzem verstorben. Er hatte eine Ehefrau aber keine Kinder. Zu Lebzeiten haben wir nie ausführlich über seine Nachlassregelung gesprochen. Mir ist lediglich bekannt, dass es einen Erbvertrag von ihm und seiner Ehefrau gibt, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben bedenken. Mir hat er mal erzählt, dass ich, nach dem Tod seiner Ehefrau, als Erbe eingesetzt bin. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um ein Berliner Testament handelt und ich Schlusserbe bin. Nun stellen sich mir zwei Fragen:
1.) Werde ich (Schlusserbe) oder meine Mutter (laut gesetzlicher Erbfolge Erbin neben der Ehefrau) im Wege der Testamentseröffnung eine Kopie des Erbvertrages erhalten?
2.) Sofern Ersteres zutrifft, erhalten wir dann den vollständigen Erbvertrag oder sind gewisse Passagen „geschwärzt“?
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort! Vielen Dank und alles Gute!
Ich freue mich, dass meine Videos einen positiven Eindruck bei Ihnen hinterlassen haben.
Zur Ihren Fragen: Der Erbvertrag wird nach dem Tod eröffnet. Das Nachlassgericht wird den Beteiligten dabei „den sie betreffenden Inhalt“ bekannt geben, also u.U. nicht den vollständigen Erbvertrag übersenden (§ 348 III FamFG). Stirbt der erste Ehepartner, dann werden nur die insoweit relevanten Verfügungen eröffnet, also noch nicht die den Schlusserbfall betreffenden Verfügungen (§ 349 I FamFG). Stirbt Ihr Onkel, dann wäre (vermutlich) dessen Ehefrau seine Erbin. Ihre Mutter als in Betracht kommende gesetzliche Erbin dürfte insoweit vom Nachlassgericht im Rahmen der Eröffnung des Erbvertrages beteiligt / informiert werden. Sie selbst werden erst beteiligt, wenn der längerlebende Ehepartner stirbt und Sie für diesen Fall bedacht worden sind.
Sehr gut erklärt! Leider fehlt der Hinweis, wer beim Nachlassgericht die Testamente eröffnet! Wir, die Diplom-Rechtspfleger!!!
👍 So ist es!
Ist Rechtspfleger ein Fachhochschulstudiengang?
@aspectator3680 Ja (3 Jahre).
Sehr informativ!
Werden im Eröffnungsprotokoll oder in einem sonstigen amtlichen Dokument bei der Testamentseröffnung die Beteiligten bereits als "Erbe", "Vermächtnisnehmer", "Erbengemeinschaft", etc. betitelt und somit quasi ein Rechtsstatus definiert?
Oder sind die amtlichen Dokumente "neutral", also ggfs. sogar ohne persönliche Nennung Einzelner und insbesondere deren Rechtsstatus, sodass lediglich das Testament selbst als Nachweis für einen Erben-/Vermächtnisstatus oder eine Erbengemeinschaft dient?
Letzteres ist der Fall. Ein „Erbstatus“ wird in dem Eröffnungsprotokoll nicht genannt. Wer Erbe geworden ist oder ein Vermächtnis erhalten hat, ergibt sich nur aus dem Testament (wenn dies klar formuliert ist).
Bin soeben auf Ihre Videos gestossen. Super erklärt. Natürlich kann man nicht alle Fälle aufzuzählen.
Situation:
Ehegatten hatten ein Berliner Testament mit Nachfolgeerben.
Ehemann verstirbt und Ehefrau bekam alles.
Das Testament wurde vom Nachlassgericht anerkannt und liegt den Nachfolgeerben auch in Kopie vor.
Jetzt ist die Ehefrau verstorben und nun sind die Nachfolgeerben erbberechtigt.
Jetzt meine Fragen und Ihre persönliche Erfahrungen, dass es anderes verlaufen kann, ist den Erben bewusst. Wenn man in Trauer ist, hat man keinen Kopf dafür, muss aber geklärt werden.
1. Müssen sich die Nachfolgeerben beim Nachlassgericht melden?
2. Wird ein Erbschein durch einen Notar, gemäss Ihrer Erfahrung schneller ausgestellt und ist es der einfachere Weg?
Danke im Voraus. Bleiben Sie gesund.
3. Ist es besser für die Grundbucheintragung einen Notar zu beauftragen?
Schön, dass Ihnen die Videos gefallen. Zu Ihren Fragen:
1. Es schadet nicht, wenn die Erben aktiv werden, sich beim Nachlassgericht melden und unter Vorlage der Sterbeurkunde die Testamentseröffnung beantragen.
2. Wenn es ein notarielles Testament ist, werden Sie sich einen Erbschein sparen können. Wurde das Testament hingegen mit der Hand geschrieben und es gibt eine Immobilie, werden Sie um einen Erbschein nicht herumkommen. Ausgestellt wird ein Erbschein übrigens immer vom Nachlassgericht. Der erforderliche Antrag kann direkt beim Nachlassgericht oder beim Notar gestellt werden. Viele Personen empfinden es als angenehmer und persönlicher, einen Erbscheinsantrag über einen Notar einzureichen. Häufig kann dem Notar bei der Gelegenheit noch die eine oder andere Frage zu der erbrechtlichen Situation gestellt werden ;-)
3. Mit der Änderung des Grundbuchs (Eintragung der Erben anstelle der verstorbenen Ehefrau) würde ich noch etwas warten. Wenn mehrere Personen geerbt haben, steht sicherlich eine Erbauseinandersetzung an, die ggf. über den Notar laufen muss. In der Praxis ist es daher regelmäßig so, dass sich die Erben direkt an den Notar Ihres Vertrauens wenden, der sie dann bis hin zur Erbauseinandersetzung begleitet.
@@rechtsanwalt Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Das findet man selten.
Für Sie alles Gute und vor allem bleiben Sie und Ihre Lieben gesund.
Sehr gerne. Ich wünsche Ihnen auch, gesund zu bleiben - unser wichtigstes „Gut“.
@@rechtsanwalt Hier möchte ich zu 1. anmerken, das dies wohl einen erheblichen Einfluss auf die Dauer hat - bzw. sich dadurch der Vorgang beschleunigen lässt MfG
Super Video. Auf jeden Fall lehrreich.
Ich hätte aber auch eine Frage.
Wird ein handschriftliches Testament das zu Hause gefunden wurde ohne Unterschrift auch eröffnet? Und wer prüft, ob das testament überhaupt rechtsgülig ist?
Mit freundlichen Grüßen
Eröffnet wird das Dokument, wenn es beim Nachlassgericht abgeliefert wird. Jedoch dürfte das Testament wegen der fehlenden Unterschrift unwirksam sein (§ 2247 I BGB). In jedem Fall wird das „Dokument“ geprüft, wenn ein Erbschein beantragt wird, da sich dann das Nachlassgericht mit der Frage befassen muss, ob das „Schriftstück“ ein Testament ist und ob die gesetzliche vorgeschriebene Form (eigenhändig, Unterschrift) erfüllt ist.
@@rechtsanwalt vielen Dank.
Guten Tag sehr gut erklärt.mich würde interessieren warum ich vom nschlassgericht eine Auflistung ab den Todestag abgeben muss damit sie die testsmentseröffnung berechnen können.sparkassenbriefe Wertpapiere?? Wenn es so ca 1oo Euro kostet.warum möchten sie das.wohll bemerkt diese ist nicht die nachlassliste für die kinder pflichtteil. Für eine Antwort wäre ich dankbar
Ich freue mich über Ihr Lob, dass Sie die Erklärungen sehr gut finden.
Die Kosten für die Testamentseröffnung sind vom Wert des Nachlasses UNABHÄNGIG und betragen PAUSCHAL 100 EUR. Das ist so gesetzlich geregelt in Nr. 12101 der Anlage 1 zum GNotGK. Ich verlinke Ihnen dies hier: www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html
Das Nachlassgericht kann also zur Berechnung der Kosten für die Testamentseröffnung von Ihnen KEINE Auflistung verlangen. Das muss irgendeinen anderen Grund haben, den Sie beim Nachlassgericht erfragen sollten.
Hallo so habe seit heute Testament bekommen...jetzt habe ich eine frage
Darin steht ..Der Längerlebende von uns hat das Recht , die für den Schlusserbfall angeordnete Verfügung unter den oben genannten Erben abzuändern.
Heist das die könnte mich Enterben ?
Sie sollten sich fachanwaltlich beraten lassen, da sich für Sie in Ihrer Angelegenheit doch einige Fragen ergeben haben. Die Kommentare hier auf TH-cam sind öffentlich, so dass keine Vertraulichkeit besteht.
Testaments-Eröffnung in 2 bis 3 Wochen, da musste ich lachen. Das Nachlassgericht in Offenbach am Main braucht Monate dafür und auf Erbscheine muss man ein 3/4 Jahr warten. Auch das Grundbuchamt ist sehr langsam in der besagten Stadt. Ein Albtraum für Erben.
Wir als Erben haben durch diesen Umstand viel Geld verloren.😢😢😢😢
Ja, das ist mit den Bearbeitungszeiten bei Gericht mancherorts ein Problem geworden.
Danke für die so schnelle Antwort ich bin begeistert.darf ich noch kurz mitteilen es ist ein nachlassverzeichnis zur Wertermittlung zur Berechnung dergebühren der Gerichts und Notarkosten ich hatte kein Notar nur ein hsndgeschriebened Testament von mein Mann zu Hause .und es existiert ein 30 Jahre altes Testament aus 1Ehe vom Notar was aber hinfällig ist laut nachlassgericht?
Für die reine Testamentseröffnung kann das Gericht von Ihnen keine Wertangaben verlangen. Der Wert des Nachlasses ist ohne Einfluss auf die Höhe des Gerichtskosten für die Testamentseröffnung.
Bei einem Erbschein wäre dies anders. Da verlangen die Gerichte Wertangaben.
@@rechtsanwalt vielen Dank für Ihre so schnellen und kompetenten Antworten
Habe nochmals beim nachlassgericht nachgefragt warum ich diesen Anhang nachlassverzeichnis fürs Gericht ausfüllen muss Antwort sie müssen es ans Finanzamt melden..?obwohl dies doch sowieso von meiner Steuerberaterin passiert
Mich würde folgendes interessieren: Ein 85-jähriger schwer kranker und pflegebürftiger Erblasser hat nur einen einzigen Verwandten. Es handelt sich um einen Verwandten ersten Grades (z.B. eine Tochter oder einen Sohn). Überraschend begibt sich der Erblasser gemeinsam mit einer 80-jährigen Bekannten, die ihm zeitweise Gesellschaft leistet, einkauft, kocht usw. zum Notar, um diese als Alleinerbin einzusetzen. Wie wäre die Erbfolge, falls diese eingesetzte Alleinerbin vor dem Erblasser versterben sollte ? Sind dann die Nachkommen der Frau die Alleinerben ? Oder gilt dann die gesetzliche Erbfolge ?
Sofern der Erblasser für den Fall, dass die zur Alleinerbin eingesetzte Bekannte vorverstirbt, im Testament keinen Ersatzerben bestimmt hat, dürfte die gesetzliche Erbfolge gelten. => Erben würde also der Sohn / die Tochter des Erblassers, sofern die Bekannte vor dem Erblasser verstorben ist.
Ist es richtig, wenn nach Tod unseres Vaters das für ungültig festgestellte Berliner Testament und 19 Monate später, nach dem Tod unserer Mutter noch einmal eröffnet und berechnet wird? Dankeschön für eine eventuelle Antwort.
Ja, die Gebühren fallen leider auch dann an, wenn das eröffnete Testament ungültig ist.
Eine kurze Frage hierzu.
Der Sterbefall ist jetzt 8 Wochen her und die Sterbeurkunde haben wir seit 7 Wochen. Bis heute haben wir noch keine Informationen durch das Nachlassgericht. Das Testament war dort hinterlegt.
Da die Person in der Wohnung lag, sind natürlich Lebensmittel usw noch dort und ohne Klarheit das Eröffnungssprotokoll bekommen wir keinen Zutritt gewährt.
Das Nachlassgericht ignoriert nachfragen und bittet von Standnachfragen abzuheben.
Wie lange kann dies dauern und welche Möglichkeiten hat man?
P.s es gibt einen Bruder der im Testament als enterbt erwähnt wird und mich als alleiniger Erbe. Keine Kinder oder Ehepartner.
Vielen Dank
Leider sind viele Gerichte überlastet. Vorsorglich sollten Sie die Sterbeurkunde beim Gericht einreichen, ebenso eine Auflistung mit Namen und Anschriften derjenigen Personen, die im Testament genannt sind und ansonsten als sog. gesetzliche Erben in Betracht kämen. Damit erleichtern Sie dem Gericht die Arbeit.
Wenn es eine sog. transmortale Vorsorgevollmacht gibt, also eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist, könnten Sie auch unter deren Vorlage Zutritt zur Wohnung erhalten.
Wir sind,nach zweimaligen Nachfragen nach 8 Wochen endlich angeschrieben worden um die Adressen einzutragen,welche ich 7 Wochen zuvor leider nicht telefonisch oder vor Ort durchgeben dürfte.
Jetzt warten wir erneut und weiterhin auf die Eröffnung..... 😩
Ja, man muss eine gute Portion Geduld haben…
Was erfolgt wenn das Testament
Vorsätzlich
Von dem Verstorbenen
erstellt wurde.,?
Was meinen Sie mit „vorsätzlich“? Juristen verstehen unter diesem Begriff „Vorsatz“ ein Wissen und Wollen. Wenn eine Person ein Testament errichtet, sollte doch stets davon ausgegangen werden, dass dies wissentlich und gewollt geschieht!
.ich hatte mich
nicht ganz klar ausgedrückt.
Ich wollte sagen der Verstorbene
hat in dem
Testament falsche Anga ben gemacht.Ich kann das belegen.!
Sie sollten sich hier an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden und Ihren Fall genau erörtern. Es wird hier auf die genauen Umstände ankommen.
Sorry,ich hatte vergessen in die Info reinzuschreiben das der Verstorbene
vorsätzĺich in
seinemTestament falsche Angaben gemacht hat.Das ist auch nachweisbar.
Danke, eine Frage: Es heißt, der Erbe oder die Erben tragen die 100€ Gebühr. Wird der Antragsteller an den Kosten beteiligt, wenn er im ersten Schritt nichts erbt, also "nur" pflichtteilsberechtigt ist? Ich denke nein, da er ja nicht Erbe ist. Ist das korrekt?
Nach § 24 Nr. 1 GNotKG sind Kostenschuldner nur die Erben.
@@rechtsanwalt Vielen Dank, ganz hervorragende Antwort, sogar mit §§ :)
Und noch eine Frage habe bei erstmal Alleinerbin gefragt nach den Wert der Immobilie , 500,000 gab sie an Sie wusste es auch nicht . Meine frage weil die Immobilienwerte steigen....wie kann ich mehr erfahren wegen der Erbschaftssteuer?
Sie sollten sich fachanwaltlich beraten lassen, da sich für Sie in Ihrer Angelegenheit doch einige Fragen ergeben haben. Die Kommentare hier auf TH-cam sind öffentlich, so dass keine Vertraulichkeit besteht.
Wenn der Vater 94,
Notarielles Testament gemacht hat mit Kindern,
Bei 3 Kindern eins verstorben ist Tochter und sie 1 Sohn hat der auch mit im Testament steht,
wie ist dann sein genauer Pflichtteil?
Erbe Immobilie
Ich verstehe die Schilderung nicht genau: Der Vater hat ein (Einzel?-) Testament errichtet und darin seine Kinder zu Erben eingesetzt? Es gab insgesamt 3 Kinder. Ein Kind ist verstorben. Hat dieses verstorbene Kind selbst Kinder? Man müsste sich das Testament anschauen, was dort formuliert ist.
@@rechtsanwalt ja das verstorbene Kind, Tochter hat nur 1Sohn und er steht auch mit im Testament
Da muss man zunächst das Testament lesen. Erst dann wird sich beantworten lassen, ob und für wen ein Pflichtteilsanspruch in Betracht kommt.
Hallo. Ich habe mich lange um einen freund gekümmert. Er hat ein Testament beim Anwalt geschrieben, daß ich alleinerbe bin. Frau und 2 kinder gibt es noch. Was muss ich nun tun?
Gehen Sie zu einem Erbrechtler und lassen sich dort beraten.
@@rechtsanwaltVielen lieben Dank. Für die schnelle Antwort. Per Zufall habe ich erfahren das mein Freund verstorben ist.24.04 war die Beerdigung. Nun war ich gestern beim Anwalt, der bei dem Testament Zeuge war. Er schickt das Testament jetzt dort hin. Es muss dort hin geschickt werden, wo er gestorben ist oder? Falls nun schon eine Testament seröffnung war, ist es eh schon gelaufen oder? Danke für ihr super Video 😊
Wie läuft das ab wenn man den Pflichtteil fordert ?
PFLICHTTEIL: Alle wichtigen Infos!
th-cam.com/video/BrY7yXgCxxE/w-d-xo.html
Super danke, können Sie mir erläutern warum im Berliner Testament noch folgendes steht .. Kinder A,B und C erhalten als Schlusserben 3% des Bar Vermögens.. was ist denn mit den anderen % ?
Wenn man nur 1 Sohn hat als Erbfolger muss man dann auch ein notarielles Testament erstellen?
Nein, wenn der Sohn der alleinige Erbe sein soll. Sie haben folgende Möglichkeiten:
1. Kein Testament: Es gilt dann die gesetzliche Erbfolge. Danach erbt der Sohn allein, wenn Sie nicht verheiratet sind und der Sohn das einzige Kind ist.
2. Eigenhändiges Testament: Klarstellend können Sie handschriftlich Testament errichten und darin den Sohn zum Alleinerben einsetzen.
3. Notarielles Testament: Sie können Ihren Sohn in einem notariellen Testament zum Alleinerben bestimmen.
Bei den Varianten 1 + 2 benötigt der Sohn später zum Nachweis der Erbschaft idR. einen Erbschein. Bei der Variante 3 (notarielles Testament) wird später KEIN Erbschein gebraucht.
Mein 21 Jährige Eheman wollte mich scheiden lassen...seinem Tod habe ich nach 3 Monaten erfahren durch der Bank, wo er mir Schulden hinterlassen hat...mein Schtifsohn hat mich nicht informiert...es sind 7 Monate vergangen....ich zahle Schulden und bekomme kein Informationen von nirgendwo...obwohl ich mich bei Nachlassgericht gemeldet habe...was soll ich machen...???
Wenn Ihr Ehemann bereits die Scheidung beantragt hatte, dann sind Sie NICHT seine (gesetzliche) Erbin. Sie haften dann auch nicht für SEINE Schulden. Haben Sie z.B. den Kreditvertrag jedoch auch unterschrieben, dann sind es (auch) Ihre Schulden und Sie haften gegenüber dem Kreditgeber. Je nach dem um was für Schulden es sich handelt, können Ansprüche Ihrerseits gegenüber dem/den Erben Ihres Ehemannes in Betracht kommen. => Sie sollten sich an einen Anwalt / eine Anwältin wenden.
@@rechtsanwalt 🙏🙏🙏Vielen, vielen Dank Herr Müller für mich von Bedeutung sehr gute, schnelle und kompetente Antwort
Ich habe im September letzten Jahres beim zuständigen Amtsgericht die Testamentseröffnung nach dem Tod meiner Mutter gestellt. Mitte März habe ich dann nachgefragt, wie weit die Angelegenheit gediehen ist. Bekam folgende Antwort: die Eröffnung ist längst erfolgt. Wegen Personalmangels aufgrund eines hohen Krankenstandes sind wir nicht in der Lage die Unterlagen zu verschicken. Sie müssen halt Geduld haben.
In der Zwischenzeit wird die Inflation die Ersparnisse meiner Mutter zusammenschmelzen lassen.
Das ist in Ihrem Fall wirklich eine lange Bearbeitungszeit. Die Eröffnung des Testaments bringt Ihnen ja nichts, wenn das Gericht es nicht schafft, Ihnen das sog. Eröffnungsprotokoll zuzuschicken. Ich wünsche Ihnen, dass Sie dieses nach bereits 6 Monaten Wartezeit nun kurzfristig erhalten.
@@rechtsanwalt danke für die schnelle Antwort. Ich hoffe jeden Tag auf Post. Mich ärgert nur, dass ich für meinen Antrag nicht mal eine Eingangsbestätigung bekommen habe. Wenn ich nicht angerufen hätte, wüsste ich nicht mal, ob der Vorgang überhaupt schon in Arbeit ist. Vielen Dank noch mals für Ihre Antwort und ein schönes Wochenende.
Vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen hier geschildert haben.
Eine kurze Frage hierzu.
Der Sterbefall ist jetzt 8 Wochen her und die Sterbeurkunde haben wir seit 7 Wochen. Bis heute haben wir noch keine Informationen durch das Nachlassgericht. Das Testament war dort hinterlegt.
Da die Person in der Wohnung lag, sind natürlich Lebensmittel usw noch dort und ohne Klarheit das Eröffnungssprotokoll bekommen wir keinen Zutritt gewährt.
Das Nachlassgericht ignoriert nachfragen und bittet von Standnachfragen abzuheben.
Wie lange kann dies dauern und welche Möglichkeiten hat man?
P.s es gibt einen Bruder der im Testament als enterbt erwähnt wird und mich als alleiniger Erbe. Keine Kinder oder Ehepartner.
Vielen Dank