Wertgrenzen in der Zwangsversteigerung - Was bedeuten sie? | Rechtsanwalt Dr. Achim Zimmermann

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  • เผยแพร่เมื่อ 29 ต.ค. 2024

ความคิดเห็น • 5

  • @rudi501-e
    @rudi501-e 3 ปีที่แล้ว +1

    Das erste Mal vernünftig erklärt. Bei den Wertgrenzen werden in TH-cam die meisten Fehler gemacht. Das geringste Bargebot halte ich für nicht so wichtig. Ist ein eher theoretischer Wert.

  • @davidkemptner
    @davidkemptner ปีที่แล้ว +1

    Mich würde interessieren. Was passiert, wenn ich 71% biete und somit die 7/10 Grenze überschreite. Kann der Gläubiger auch in diesem Fall einen Antrag stellen für einen neuen Termin ?

  • @dj4eventsdj-ill105
    @dj4eventsdj-ill105 5 ปีที่แล้ว +2

    Guten Tag Herr Zimmermann,
    Ich hätte eine Frage zur Zwangsversteigerung.
    Ich hatte am 12.04 .19 eine Immobilie ersteigert aber nur " vorläufig " .....vorläufig weil ich 7/10 Gebot Abgegeben habe die Gläubiger waren damit einverstanden und hatten keinen Widerspruch gegen meinen Gebot. Doch leider kann mein Zuschlag nicht an den Versteigerungstermin bestätigt werden. Wenn ich richtig verstanden habe müsste noch der Schuldner bestätigen dass er mit dem Gebot einverstanden ist und von Oberlandesgericht noch mal bestätigt werden.
    Meine Frage an Sie was kann mich noch daran hindern die Immobilie NICHT zu bekommen und es müsse ein neuer Termin beauftragt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    ILJA LENGLE

  • @Leventborazan04
    @Leventborazan04 ปีที่แล้ว

    interessant
    gut

  • @TorZten
    @TorZten ปีที่แล้ว

    Hallo,
    Ich interessiere mich aktuell für ein Abbruchhaus, welches zwangsversteigert werden soll. Zugleich hat der Gutachter aber auch in seinem Gutachten geschrieben, dass keine Abrisskosten im Gutachten veranschlagt wurden weil es aufgrund der aktuellen Marktsituation durchaus möglich sein könnte, dass es Interessenten geben könnte, welche trotz dem Status als Abbruchhaus ggf. dieses dennoch sanieren würden .... bzw. wurde sogar zzgl. zum bestimmten Bodenwert auch noch ein geringer Restwert für die Immobilie eingerechnet.
    Da ich diese Immobilie sehr gut kenne weil diese direkt an mein Grundstück grenzt bin ich persönlich fest davon überzeugt, dass eine Sanierung dieser Immobilie in keinster Art und Weise wirtschaftlich zu bewerkstelligen wäre.
    Was ich aber eigentlich mit alle dem sagen will ist, dass mir der gesetzte Verkehrswert deutlich zu hoch ist und ich daher darauf spekuliere, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit niemand bei dem 1. Termin ein Gebot abgeben wird.
    Wenn dem so sein sollte würde ich dann gerne in einem 2. Termin dann nur noch das "geringste Gebot" bzw. ggf. auch noch ein wenig darüber bieten wollen.
    Da die Immobilie nicht "nur" ein Abruchhaus ist sondern noch diverse andere eingetragene Unannehmlichkeiten für das dazugehörige Grundstück eingetragen sind ist vermutlich davon auszugehen, dass außer mir wohl niemand sonst Interesse an der Immobilie haben wird. Für mich ist sie auch nur interessant um diese abzureißen um dann meinen Garten vergrößern zu können.
    Nun aber zu meiner eigentlichen Frage:
    Wenn ich die Erläuterungen in dem Video richtig verstanden habe müsste bzw. sollte ich im 1. Termin zumindest das geringste Gebot bieten damit die Vorraussetzung dafür gegeben ist im 2. Termin dann auch unter 5/10 bieten zu können bzw. im Idealfall den Zuschlag bereits mit dem geringsten Gebot zu erhalten wenn tatsächlich niemand anderes mit bieten sollte ?!