Habe im Prozess des Rechtsabbiegens das 20er Schild nicht gesehen, es ist viel zu hoch und genau hinter der A-Säule und man achtet auf Blick nach hinten und Fußgänger. Ein Schild gegenüber auf die Entfernung nicht erkennbar! Habe ich eine Chance?!?!
Hallo Nhutela, das können wir ohne Kenntnis der Örtlichkeiten nicht beurteilen. Als ADAC Mitglied könntest du dich aber für eine kostenlose Rechtsberatung an unsere Clubjuristen wenden. Kontaktmöglichkeiten findest du hier 👉 scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt . VG Marion/ Social Team
Hallo Y. Baer, die Auskunft dieses Anwalts ist so nicht richtig. Man kann - wie im Video bei 3:40 erwähnt - auch als betroffene Privatperson selber Akteneinsicht nehmen. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC , vielen Dank für den Hinweis, weil doch neuerdings Parkverstöße von der ADAC Rechtschutz nicht mehr gedeckt sind. Leider muss man sich nun als Versicherter selbst um den Widerspruch bei unberechtigten Bescheiden selbst kümmern. Traurig, wenn der ADAC seine Leistungen beschränkt.
Wenn ich wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu schnell geblitzt wurde, und unter dem Verkehrszeichen ein Zusatzschild "Lärmschutz" steht, müsste die Behörde nicht gleichzeitig den Lärm messen, und mir nachweisen, dass ich zu laut war? Und müssten die Strafen nicht weniger hart anfallen?
Das Zeichen "Lärmschutz" dient nur der besseren Nachvollziehbarkeit. Allein entscheidend ist der Verstoß gegen die angebrachte Geschwindigkeitsbeschränkung. So müssen sich z.B. auch geräuscharme E-Autos bei dieser Schilderkombination an das Tempolimit halten. VG Marion/ Social Team
Ich wurde heute das erste mal auch geblitzt. Ich fahre wirklich immer nach Tempolimit. Erst kommt ein 70er Schild, dann plötzlich ein 50er, da ich Menschen mit Behinderung befördere, habe ich vorsichtig gebremst, die mögen das auch nicht so, kurz vor dem 70er Schild, stand links der Blitzer.
Beispiel: jemand mietet sich ein Auto und eine Person wir geblitzt (nicht die Person die das Auto gemietet hat) lohnt sich da ein Einspruch? Ein Fahrtenbuch kann man ja uch nicht bekommen...
Hallo Nebil, in der Regel muss man vor der Übernahme eines Mietwagens die Personalien der anderen Fahrer angeben. Insofern macht ein Einspruch wenig Sinn. VG Marion/ Social Team
Ich bin im 50er Bereich kurzzeitig auf 76 kmh beschleunigt und habe dann stark auf ca 30 km/h abgebremst, als ich den Blitzer sah und bin mit dieser Geschwindigkeit auch in den Mobilen Blitzer reingefahren. Leider hat er ausgelöst. Ich frage mich wie weit ein Blitzer im Voraus misst ? Da ich noch in der Probezeit bin, befürchte ich die Verlängerung der Probezeit + das Aufbauseminar. Ich wurde noch nie geblitzt und ich bin auf meinen Führerschein beruflich angewiesen. Lohnt ein Einspruch ?
Hallo GTAsuchti2407, das können wir ohne Kenntnis der Örtichkeiten nicht beurteilen. Hast du denn schon einen Bußgeldbescheid erhalten? Ob sich ein Einspruch lohnt, kannst du dir in unserem Bußgeldrechner anzeigen lassen👉 www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/bussgeldrechner/ . Falls du ADAC Mitglied bist, hast du auch Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung. Kontaktmöglichkeiten findest du hier 👉 www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ VG Marion/ Social Team
@@diekusengstv3088 mittlerweile 1 1/2 Monate her, bisher kam keine Post. Vielleicht habe ich auch auf anderem Wege Glück und das ganze läuft nicht auf meinem Namen. Ich war ja mit einem Firmenwagen unterwegs
Zum Thema Blinken. Bbei jeder Fahrt auf der Autobahn kann man beobachten, das der Blinker als Freifahrtschein genutzt wird. Viele Fahrzeuge fahren auf der Auffahrspur
Das Blinken auf der Autobahn , wenn einer die Spur wechselt von rechts nach links Blinkt und schert aus ohne Rücksicht auf Verluste , das ist erst diese Blinkpflicht , durch das neue Gesetz und wird als freifahrtschein missbraucht und das war vorher nie so . Aber diese Drecksäcke die , die Gesetze machen Haben vom Auto Fahren keinerlei Ahnung , weil die mit blau Licht fahren und Gefahren werden und vom Verkehr keinerlei Ahnung haben und diese Leien machen Gesetze und haben vielleicht auch keinen Führerschein und wenn fahren die vielleicht 1000 Km im Jahr
Aber das ist nur einen Tropfen auf dem heißen Stein und nur durch diese Politik , hängt Deutschland am Fliegenfänger und nur zum Beispiel ( Asylanten Schwämme ) das Sagt schon alles !!
@backup54 Ein Einspruch kann immer gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Es muss dann im Verfahren geklärt werden, ob der Verstoß begangen wurde oder ob z.B. ein Messfehler oder beispielsweise auch ein Härtegrund gegen ein verhängtes Fahrverbot vorliegt. Wurde der Verstoß vorab zugegeben, muss man lediglich damit rechnen, dass man eventuell mit dem „Geständnis“ konfrontiert wird. VG Andi / Social Team
Hallo Gerald, Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind gemäß § 17 OWiG die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt. D.h. wenn es Gründe gibt, die für eine Verringerung der Geldbuße sprechen, dann kann im Einzelfall durch die Einspruchseinlegung auch eine Abänderung der Höhe der Geldbuße erzielt werden. VG Franz/Social Team
Heute wurde ich von der Polizei angehalten. Begründung: Handy am Steuer. Das handy hing in der handyhalterung und wurde von mir nicht bedient… Als ich den Polizisten vorgeschlagen habe mal in den Verlauf zu schauen wurde das verneint… Ich habe das handy niemals während der Fahrt in der Hand…. Soll ich Einspruch einlegen oder komme ich gegen 2 Polizisten garnicht an?
Hallo Ceng Eski, wir würden dir empfehlen, dich anwaltlich beraten zu lassen. Falls du ADAC Mitglied bist, hast du Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung durch unsere Clubjuristen => www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . Du erreichst unsere Kollegen auch unter der Telefonnummer 089 7676 2423 von Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr. Viele Grüße Marion
Die Höhe des Bußgeldes stimmt nicht mit dem Bußgeldkatalog überein. Fahren über rote Ampel mit dem Fahrrad = 200€ + Bearbeitungsgebühr Laut Katalog sollten es "nur" 60 bis max. 180 € sein. Oder sehe ich da was falsch?
Hallo Sandkasten Queen, richtig - das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad kann zwischen 80 und 180 € zzgl. Bearbeitungsgebühr kosten. Wo bei uns hast du denn was von "200 € + Bearbeitungsgebühr gehört/ gelesen? VG Marion/ Social Team
Danke! Ich habe nun eher das Problem dass mir jemand auf der Autobahn in meinen sicherheitsabstand reingefahren ist, dass auch direkt bei der Brücke der Abstandsmessung. Ich hatte hier 120 und dann entsprechend keicht gebremst. Bin generell kein Drängler, war dennoch nur 20m Abstand. 🙈 Schätze dass dies denen egal ist und ich in solchen Fällen wohl eher voll in die Bremse hätte treten müssen? Einspruch wäre da wahrscheinlich auch sinnlos, oder? 😢
Bei einer Abstandsmessung wird meist ein Abschnitt von mehreren hundert Metern betrachtet. Um einen Abstandsverstoß handelt es sich in der Regel erst dann, wenn der Sicherheitsabstand über einen längeren Zeitraum nicht eingehalten wurde. Daher werden der Nah- und der Fernbereich der Messstelle meist durch zwei Videokameras dokumentiert. Für eine individuelle Beratung kannst du dich als ADAC Mitglied kostenlos an unsere Clubjuristen wenden 👉scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt VG Andi / Social Team
Ich hatte hinten auf meinem Kennzeichen ganz rechts unten in der Ecke einen kleinen 5cm Sylt Sticker und habe jetzt ein Bußgeldbescheid von 93,50€ bekommen... was soll ich denn da bitte machen ?!
Hallo Pazzi45, als ADAC Mitglied stehen dir unsere Clubjuristen gerne für eine rechtliche Beratung zur Verfügung: Täglich von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089 76 76 24 23 sowie online über unser Kontaktformular => www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . VG Andi vom ADAC Team
Ich denke auch das du das Ding,hoffentlich bezahlt hast und natürlich den Sticker vom Schild gekratzt hast. Klebe deine Urlaubsaufkleber am besten auf eine Lackfläche:Heck,Haube,Stossstange.Am besten nicht auf Scheiben,weder Seite Scheiben erst recht nicht Front noch Heckscheibe. Hoffe das du auch keine Klorolle oder nen Wackeldackel auf der fälschlich genannten Hutablage stehen hast. Nummernschilder mit Urlaubsstickern beleben,wo,du hast Mut.Sei froh das du keine Punkt/e bekommen hast. Mutiger Mann.Nicht das noch ein Disziplinarverfahren noch auf dich zu kommt. Leute giebts
Hallo Mayko, der Anhörungsbogen muss innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Ordnungswidrigkeit versandt werden, ansonsten tritt die Verjährung ein. Mehr Infos wären hier 👉 www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/verfahren/ . Die Verjährungsfrist beträgt für Ordnungswidrigkeiten drei Monate, bei Drogen- und Alkoholverstößen sechs Monate. Die zuständige Behörde muss innerhalb dieser Frist eine Maßnahme gegen den verantwortlichen Fahrzeugführer ergreifen. Wichtig: Eine solche Maßnahme ist bereits die Anordnung, einen Anhörungsbogen zu versenden. Viele Grüße Marion
@@ADAC Dazu hätte ich noch eine Frage, ich hab keinen Anhörungsbogen bekommen und gleich einen Bußgeldbescheid. Meine Blitzer war am 11.06. und meinen Bußgeldbescheid, wurde mir am 14.09.2022 zugestellt. Wie läuft das jetzt mit der Verjährungsfrist? Lg Martin
Was ist in dem Fall eines Außendienstmitarbeiters der ein Ersatzfahrzeug gefahren ist. Einspruchsfrist wird vielleicht überschritten bis das Fuhrparkmanagement sich bei mir meldet. Oder gilt die Einspruchsfrist erst wenn ein Brief auf meinen Namen adressiert ist?
@@ADAC Vielen Dank, dass bedeutet wenn die Behörde kurz vor knapp meine Firma anschreibt dann gibt es eventuell eine realistische Chance für eine VerfolgungsVerjährung. Ich danke vielmals für diese Klarstellung
Sehr gerne. Falls du ADAC Mitglied bist, kannst du dich auch an unsere kostenlose Erstberatung durch unsere Clubjuristen wenden 👉www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ 😊
Hallo ich hab ein Bußgeld Bescheid von 268€ weil ich mit dem Motorrad kein Platz geschaffen hab für das Einsatzfahrzeug. Ich hab aber Platz geschaffen und dazu bin ich noch ein Motorrad und kein Auto. Was tun? Bitte um hilfe
Hallo MrBenniex, als ADAC Mitglied kannst du dich für eine kostenlose Erstberatung an unsere Clubjuristen wenden 👉 scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt . VG Franz/Social Team
Eine interessante Frage hätte da mal Dürfen Polizisten oder Ordnungsamt Beamte (wenn sie selbst ein Verstoß begangen haben) Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid einlegen oder könnte ihnen dann Vorteilnshme im Amt vorgeworfen werden?
Hallo Anonymous, jede betroffene Person - also auch Polizei- oder Ordnungsamtbeamte - hat die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, um sich gegen die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit zu verteidigen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie der Anspruch auf ein faires Verfahren steht jedem zu. VG Marion vom ADAC Team
Hallo guten Abend Ich war unterwegs nach Hause, wurde ein Auto hinter mir links von eine fester Blitzer geblitzt und ich wurde auch dabei geblitzt. Der Auto Fahrer hat nach links rot ampel gefahren und ich gerade aus. Gerade aus war der ampel grün und die Geschwindigkeit war 50 kmh erlaubt und ich war noch runter auf 40 kmh. Was passiert jetzt, muss ich auch mit eine Bußgeld rechnen? Und wenn ich ein Bußgeld bescheid bekomme, was kann ich dagegen tun? Vielen Dank
Hallo S T, so wie du das schilderst, wurde wohl der Fahrer, der das Rotlicht missachtete, geblitzt. Deshalb ist es eher unwahrscheinlich, dass du einen Bußgeldbescheid bekommst. Falls doch, musst du einfach Einspruch einlegen und die Situation schildern. VG Marion/Social Team
Ein Foto vom Fahrer muss einem Anhörungsbogen nicht zwingend beigefügt werden. Die meisten Behörden senden das Fahrerfoto aber mit, weil es die Bereitschaft, den Verstoß einzuräumen, erhöht. VG Andi / Social Team
Hallo Guten Morgen! Ich wurde geblitzt 23km/h zu schnell außerhalb des Ortes das Bild unerkennbar ganz schwarz..ich muss die Fragebogen ausfüllen zurückschicken ob ich zu geben oder nicht mit den Grund weil..? Bekomme ich ein Punkt auf Autobahn? Und muss ich zugeben oder Einspruch anlegen? Ich hab 1Woche Zeit Bitte um Antwort Gruß Ibo
Hallo Ibo, welche Strafe für das Vergehen "23 km/h zu schnell" angemessen ist, kannst du hier überprüfen 👉www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/bussgeldrechner/ . Darüber hinaus empfehle ich dir die für unsere Mitglieder kostenfreie Erstberatung durch unsere Clubjuristen 👉www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . Viele Grüße, Andi
Eigentlich müsste man das in der Schule lernen; aber in der Schule lernt man leider für die Schule, nicht fürs Leben ;)
Habe im Prozess des Rechtsabbiegens das 20er Schild nicht gesehen, es ist viel zu hoch und genau hinter der A-Säule und man achtet auf Blick nach hinten und Fußgänger. Ein Schild gegenüber auf die Entfernung nicht erkennbar! Habe ich eine Chance?!?!
Hallo Nhutela, das können wir ohne Kenntnis der Örtlichkeiten nicht beurteilen. Als ADAC Mitglied könntest du dich aber für eine kostenlose Rechtsberatung an unsere Clubjuristen wenden. Kontaktmöglichkeiten findest du hier 👉 scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt . VG Marion/ Social Team
Orts Termin machen mit einem Sachverständigen , deiner Wahl , das wirkt Wunder , das mache ich jetzt zum dritten mal , dank Rechtsschutz ADAC !
Ich dachte akteneinsicht kann nur der Anwalt machen wurde mir so erzählt von meinem Anwalt und hat mich 450€ gekostet
Hallo Y. Baer, die Auskunft dieses Anwalts ist so nicht richtig. Man kann - wie im Video bei 3:40 erwähnt - auch als betroffene Privatperson selber Akteneinsicht nehmen. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC , vielen Dank für den Hinweis, weil doch neuerdings Parkverstöße von der ADAC Rechtschutz nicht mehr gedeckt sind. Leider muss man sich nun als Versicherter selbst um den Widerspruch bei unberechtigten Bescheiden selbst kümmern. Traurig, wenn der ADAC seine Leistungen beschränkt.
Da ist der Rechtsschutz preiswerter , im Jahr !
Wenn ich wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu schnell geblitzt wurde, und unter dem Verkehrszeichen ein Zusatzschild "Lärmschutz" steht, müsste die Behörde nicht gleichzeitig den Lärm messen, und mir nachweisen, dass ich zu laut war? Und müssten die Strafen nicht weniger hart anfallen?
Das Zeichen "Lärmschutz" dient nur der besseren Nachvollziehbarkeit. Allein entscheidend ist der Verstoß gegen die angebrachte Geschwindigkeitsbeschränkung. So müssen sich z.B. auch geräuscharme E-Autos bei dieser Schilderkombination an das Tempolimit halten. VG Marion/ Social Team
Ich wurde heute das erste mal auch geblitzt. Ich fahre wirklich immer nach Tempolimit.
Erst kommt ein 70er Schild, dann plötzlich ein 50er, da ich Menschen mit Behinderung befördere, habe ich vorsichtig gebremst, die mögen das auch nicht so, kurz vor dem 70er Schild, stand links der Blitzer.
Beispiel: jemand mietet sich ein Auto und eine Person wir geblitzt (nicht die Person die das Auto gemietet hat) lohnt sich da ein Einspruch?
Ein Fahrtenbuch kann man ja uch nicht bekommen...
Hallo Nebil, in der Regel muss man vor der Übernahme eines Mietwagens die Personalien der anderen Fahrer angeben. Insofern macht ein Einspruch wenig Sinn. VG Marion/ Social Team
Ich bin im 50er Bereich kurzzeitig auf 76 kmh beschleunigt und habe dann stark auf ca 30 km/h abgebremst, als ich den Blitzer sah und bin mit dieser Geschwindigkeit auch in den Mobilen Blitzer reingefahren. Leider hat er ausgelöst.
Ich frage mich wie weit ein Blitzer im Voraus misst ?
Da ich noch in der Probezeit bin, befürchte ich die Verlängerung der Probezeit + das Aufbauseminar.
Ich wurde noch nie geblitzt und ich bin auf meinen Führerschein beruflich angewiesen.
Lohnt ein Einspruch ?
Hallo GTAsuchti2407, das können wir ohne Kenntnis der Örtichkeiten nicht beurteilen. Hast du denn schon einen Bußgeldbescheid erhalten? Ob sich ein Einspruch lohnt, kannst du dir in unserem Bußgeldrechner anzeigen lassen👉 www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/bussgeldrechner/ . Falls du ADAC Mitglied bist, hast du auch Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung. Kontaktmöglichkeiten findest du hier 👉 www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ VG Marion/ Social Team
Jo Bro, kam schon was? Oder bist du dagegen vorgegangen? Hab so ziemlich den selben Fall aktuell, würdest mir extrem helfen. :)
@@diekusengstv3088 mittlerweile 1 1/2 Monate her, bisher kam keine Post.
Vielleicht habe ich auch auf anderem Wege Glück und das ganze läuft nicht auf meinem Namen. Ich war ja mit einem Firmenwagen unterwegs
@@GTAundsuchtiii2407ist mittlerweile schon was gekommen ?
@@Armin__98 Nein kam zum glück nichts. Ist auch schon 5 Monate her, wurde am 26.01 geblitzt
Zum Thema Blinken. Bbei jeder Fahrt auf der Autobahn kann man beobachten, das der Blinker als Freifahrtschein genutzt wird. Viele Fahrzeuge fahren auf der Auffahrspur
Das Blinken auf der Autobahn , wenn einer die Spur wechselt von rechts nach links Blinkt und schert aus ohne Rücksicht auf Verluste , das ist erst diese Blinkpflicht , durch das neue Gesetz und wird als freifahrtschein missbraucht und das war vorher nie so . Aber diese Drecksäcke die , die Gesetze machen Haben vom Auto Fahren keinerlei Ahnung , weil die mit blau Licht fahren und Gefahren werden und vom Verkehr keinerlei Ahnung haben und diese Leien machen Gesetze und haben vielleicht auch keinen Führerschein und wenn fahren die vielleicht 1000 Km im Jahr
Aber das ist nur einen Tropfen auf dem heißen Stein und nur durch diese Politik , hängt Deutschland am Fliegenfänger und nur zum Beispiel ( Asylanten Schwämme ) das Sagt schon alles !!
Guten Abend, kann man den Einspruch auch einlegen, wenn man vor vorweile die Tat bei den polizisten vor ort beim Lasern direkt zugegenen hat?
@backup54 Ein Einspruch kann immer gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden.
Es muss dann im Verfahren geklärt werden, ob der Verstoß begangen wurde oder ob z.B. ein Messfehler oder beispielsweise auch ein Härtegrund gegen ein verhängtes Fahrverbot vorliegt. Wurde der Verstoß vorab zugegeben, muss man lediglich damit rechnen, dass man eventuell mit dem „Geständnis“ konfrontiert wird. VG Andi / Social Team
Kann man auch schlicht gegen die Stafhöhe Einspruch einlegen?
Hallo Gerald, Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind gemäß § 17 OWiG die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.
D.h. wenn es Gründe gibt, die für eine Verringerung der Geldbuße sprechen, dann kann im Einzelfall durch die Einspruchseinlegung auch eine Abänderung der Höhe der Geldbuße erzielt werden.
VG Franz/Social Team
Man kann immer Einspruch einlegen , das Hängt auch mit der Höhe zusammen !
Heute wurde ich von der Polizei angehalten. Begründung: Handy am Steuer. Das handy hing in der handyhalterung und wurde von mir nicht bedient…
Als ich den Polizisten vorgeschlagen habe mal in den Verlauf zu schauen wurde das verneint…
Ich habe das handy niemals während der Fahrt in der Hand….
Soll ich Einspruch einlegen oder komme ich gegen 2 Polizisten garnicht an?
Hallo Ceng Eski, wir würden dir empfehlen, dich anwaltlich beraten zu lassen. Falls du ADAC Mitglied bist, hast du Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung durch unsere Clubjuristen => www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . Du erreichst unsere Kollegen auch unter der Telefonnummer 089 7676 2423 von Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr. Viele Grüße Marion
@@ADAC danke für die Info. Ich bin ADAC Mitglied
Dann passt's ja 👍! Frag einfach bei unseren Juristen nach. VG
Die Höhe des Bußgeldes stimmt nicht mit dem Bußgeldkatalog überein.
Fahren über rote Ampel mit dem Fahrrad = 200€ + Bearbeitungsgebühr
Laut Katalog sollten es "nur" 60 bis max. 180 € sein. Oder sehe ich da was falsch?
Hallo Sandkasten Queen, richtig - das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad kann zwischen 80 und 180 € zzgl. Bearbeitungsgebühr kosten. Wo bei uns hast du denn was von "200 € + Bearbeitungsgebühr gehört/ gelesen? VG Marion/ Social Team
Danke! Ich habe nun eher das Problem dass mir jemand auf der Autobahn in meinen sicherheitsabstand reingefahren ist, dass auch direkt bei der Brücke der Abstandsmessung. Ich hatte hier 120 und dann entsprechend keicht gebremst. Bin generell kein Drängler, war dennoch nur 20m Abstand. 🙈 Schätze dass dies denen egal ist und ich in solchen Fällen wohl eher voll in die Bremse hätte treten müssen?
Einspruch wäre da wahrscheinlich auch sinnlos, oder? 😢
Bei einer Abstandsmessung wird meist ein Abschnitt von mehreren hundert Metern betrachtet.
Um einen Abstandsverstoß handelt es sich in der Regel erst dann, wenn der Sicherheitsabstand über einen längeren Zeitraum nicht eingehalten wurde. Daher werden der Nah- und der Fernbereich der Messstelle meist durch zwei Videokameras dokumentiert.
Für eine individuelle Beratung kannst du dich als ADAC Mitglied kostenlos an unsere Clubjuristen wenden 👉scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt
VG Andi / Social Team
@@ADACICH bin seit über 30 Jahre im ADAC und habe es noch nie bereut !
Ich hatte hinten auf meinem Kennzeichen ganz rechts unten in der Ecke einen kleinen 5cm Sylt Sticker und habe jetzt ein Bußgeldbescheid von 93,50€ bekommen... was soll ich denn da bitte machen ?!
Hallo Pazzi45, als ADAC Mitglied stehen dir unsere Clubjuristen gerne für eine rechtliche Beratung zur Verfügung: Täglich von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089 76 76 24 23 sowie online über unser Kontaktformular => www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . VG Andi vom ADAC Team
den 5 cm Sylt Sticker abnehmen und schnell bezahlen
Ich denke auch das du das Ding,hoffentlich bezahlt hast und natürlich den Sticker vom Schild gekratzt hast.
Klebe deine Urlaubsaufkleber am besten auf eine Lackfläche:Heck,Haube,Stossstange.Am besten nicht auf Scheiben,weder Seite Scheiben erst recht nicht Front noch Heckscheibe.
Hoffe das du auch keine Klorolle oder nen Wackeldackel auf der fälschlich genannten Hutablage stehen hast.
Nummernschilder mit Urlaubsstickern beleben,wo,du hast Mut.Sei froh das du keine Punkt/e bekommen hast.
Mutiger Mann.Nicht das noch ein Disziplinarverfahren noch auf dich zu kommt.
Leute giebts
Wie lange dauert bis Bußgeldverfahren beschieden kommen?
Hallo Mayko, der Anhörungsbogen muss innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Ordnungswidrigkeit versandt werden, ansonsten tritt die Verjährung ein. Mehr Infos wären hier 👉 www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/verfahren/ . Die Verjährungsfrist beträgt für Ordnungswidrigkeiten drei Monate, bei Drogen- und Alkoholverstößen sechs Monate. Die zuständige Behörde muss innerhalb dieser Frist eine Maßnahme gegen den verantwortlichen Fahrzeugführer ergreifen. Wichtig: Eine solche Maßnahme ist bereits die Anordnung, einen Anhörungsbogen zu versenden. Viele Grüße Marion
@@ADAC Dazu hätte ich noch eine Frage, ich hab keinen Anhörungsbogen bekommen und gleich einen Bußgeldbescheid. Meine Blitzer war am 11.06. und meinen Bußgeldbescheid, wurde mir am 14.09.2022 zugestellt. Wie läuft das jetzt mit der Verjährungsfrist?
Lg Martin
Was ist in dem Fall eines Außendienstmitarbeiters der ein Ersatzfahrzeug gefahren ist. Einspruchsfrist wird vielleicht überschritten bis das Fuhrparkmanagement sich bei mir meldet. Oder gilt die Einspruchsfrist erst wenn ein Brief auf meinen Namen adressiert ist?
Hallo Killer Kalle Ausmkiez, die Einspruchsfrist beginnt mit Zustellung an den Fahrer oder die Fahrerin des Fahrzeugs. Viele Grüße Andi
@@ADAC Vielen Dank, dass bedeutet wenn die Behörde kurz vor knapp meine Firma anschreibt dann gibt es eventuell eine realistische Chance für eine VerfolgungsVerjährung. Ich danke vielmals für diese Klarstellung
Sehr gerne. Falls du ADAC Mitglied bist, kannst du dich auch an unsere kostenlose Erstberatung durch unsere Clubjuristen wenden 👉www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ 😊
Hallo ich hab ein Bußgeld Bescheid von 268€ weil ich mit dem Motorrad kein Platz geschaffen hab für das Einsatzfahrzeug. Ich hab aber Platz geschaffen und dazu bin ich noch ein Motorrad und kein Auto. Was tun? Bitte um hilfe
Hallo MrBenniex, als ADAC Mitglied kannst du dich für eine kostenlose Erstberatung an unsere Clubjuristen wenden 👉 scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt . VG Franz/Social Team
Eine interessante Frage hätte da mal
Dürfen Polizisten oder Ordnungsamt Beamte (wenn sie selbst ein Verstoß begangen haben) Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid einlegen oder könnte ihnen dann Vorteilnshme im Amt vorgeworfen werden?
Hallo Anonymous, jede betroffene Person - also auch Polizei- oder Ordnungsamtbeamte - hat die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, um sich gegen die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit zu verteidigen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie der Anspruch auf ein faires Verfahren steht jedem zu. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC vielen Dank für die Klärung meiner Frage
Hallo guten Abend
Ich war unterwegs nach Hause, wurde ein Auto hinter mir links von eine fester Blitzer geblitzt und ich wurde auch dabei geblitzt.
Der Auto Fahrer hat nach links rot ampel gefahren und ich gerade aus. Gerade aus war der ampel grün und die Geschwindigkeit war 50 kmh erlaubt und ich war noch runter auf 40 kmh.
Was passiert jetzt, muss ich auch mit eine Bußgeld rechnen?
Und wenn ich ein Bußgeld bescheid bekomme, was kann ich dagegen tun?
Vielen Dank
Hallo S T, so wie du das schilderst, wurde wohl der Fahrer, der das Rotlicht missachtete, geblitzt. Deshalb ist es eher unwahrscheinlich, dass du einen Bußgeldbescheid bekommst. Falls doch, musst du einfach Einspruch einlegen und die Situation schildern. VG Marion/Social Team
Zwei Autos auf einen Blitzfoto , kannst du ja zwei Hölzer ziehen und wer den kürzeren zieht , war zu schnell !
Was ist wenn beim Bußgeldbescheid kein Foto vorliegt?
Ein Foto vom Fahrer muss einem Anhörungsbogen nicht zwingend beigefügt werden. Die meisten Behörden senden das Fahrerfoto aber mit, weil es die Bereitschaft, den Verstoß einzuräumen, erhöht. VG Andi / Social Team
Wenn Bußgeldbescheid steht aufgrund Passbildabgleich das ich gefahren bin Identizifert..lohnt sich noch einspruch oder ist vorbei kein chance?
Bei manchen Bußgeldbescheide haftet nur der HALTER 1
Hallo Guten Morgen!
Ich wurde geblitzt 23km/h zu schnell außerhalb des Ortes das Bild unerkennbar ganz schwarz..ich muss die Fragebogen ausfüllen zurückschicken ob ich zu geben oder nicht mit den Grund weil..?
Bekomme ich ein Punkt auf Autobahn? Und muss ich zugeben oder Einspruch anlegen? Ich hab 1Woche Zeit
Bitte um Antwort
Gruß Ibo
Hallo Ibo, welche Strafe für das Vergehen "23 km/h zu schnell" angemessen ist, kannst du hier überprüfen 👉www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/bussgeldrechner/ . Darüber hinaus empfehle ich dir die für unsere Mitglieder kostenfreie Erstberatung durch unsere Clubjuristen 👉www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . Viele Grüße, Andi
Die sollen dir ein neues Bild senden ,in dem der Fahrer zu erkennen ist und nicht eine Wundertüte !
Schlimmer geht es nicht.
Doch in Russland