Vielen Dank für dieses Video. Komplexer Sachverhalt mit lebensnahen Beispielen und Handlungsempfehlungen aus der Praxis. Klasse! Sehr wertvoller Content
Stimmt aber nicht. Siehe Wikipedia. Als Beispiel ist zu erwähnen, dass Kaufverträge, die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich entreichert ist, z. B. infolge Verlust der erworbenen Ware (§ 818 Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. Abstraktionsprinzips).
Ich bin Studentin in SA und bereite mich zurzeit für mein Klausur in Modul Betreuungsrecht vor. Durch Ihre Erklärung wurde mir die Bedeutung von Einwilligungsvorbehalt verständlicher geworden. Vielen Dank🙏
Das freut mich zu hören. Wo studieren Sie denn? Falls es noch weitere Themen gibt, die Sie hilfreich für diesen Kanal fänden, können Sie mir diese gerne nennen. Viel Erfolg weiterhin!
Leider falsch erklärt: Als Beispiel ist zu erwähnen, dass Kaufverträge, die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich entreichert ist, z. B. infolge Verlust der erworbenen Ware (§ 818 Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. Abstraktionsprinzips). Quelle Wikipedia
Ich habe vor 2 Wochen meinen ersten Antrag auf Einwilligungsvorbehalt gestellt. Jetzt heißt es erstmal abwarten bis der Beschluss kommt. Ich muss gestehen das es mir momentan eher egal ist, ob der Klient dann einen Betreuerwechsel will oder nicht. Hier geht es ja um das wohl dieser Person, für die ich eine Verantwortung habe. Mach bitte weiter mit deinem sehr hochwertigen Content. Ich kann es nicht oft genug sagen, dass du dich von anderen Kanälen deutlich abhebst. Dankeschön!
Leider falsch erklärt: Als Beispiel ist zu erwähnen, dass Kaufverträge, die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich entreichert ist, z. B. infolge Verlust der erworbenen Ware (§ 818 Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. Abstraktionsprinzips). Quelle Wikipedia
Hab grade einen neuen Betreuten bekommen, wo der Vorbetreuer einen Einwilligungsvorbehalt beantragt hatte, was aber irgendwie versackt ist beim Gesundheitsamt. Jetzt soll ich wohl demnächst entscheiden, ob ich den Antrag aufrechterhalten will. Das Thema passt daher super! Danke dir!!
@@BetreuerschmiedeHallo, ich betreue meine Eltern( Verwaltung und Besorgungen) und die AWO übernimmt die Pflege. Nun droht man Uns mit der Überprüfung der Geschäftsfigkeit und einem Berufsbetreuer, weil ich Grundsicherung bekam und das Sozialamt nicht will, dass meine Eltern mich finanziell bei der Verwaltungungsangelegenheit (Vorsorgevollmacht habe ich) unterstützen. Wie komme ich zu meinem Recht?
@@christianehagen9557 Hallo. Das ist natürlich aus der Ferne schwer zu sagen, aber Drohung heißt ja nicht, dass das so kommt. Du kannst Dich gegen einen Beschluss bzw. die Bestellung wehren unabhängig von der Geschäftsfähigkeit Deiner Eltern. Um die Geschäftsfähigkeit zu entziehen braucht es zudem immer konkrete Gründe. Könntest Du die Betreuung Deiner Eltern nicht einfach als ehrenamtliche Betreuerin führen?
Ich habe die Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts beantragt. Wie lange wird es dauern, von Antragstellung über die Stellungnahme des Betreuers bis zur Aufhebung. Mein Betreuer meint, ich kann mit meinem Geld machen, was ich möchte. Freue mich auf eine Antwort.
Das hängt wesentlich von der Arbeitsgeschwindigkeit Deines Gerichts ab. Somit wirst Du wohl etwas Geduld brauchen. Ich würde nach ein paar Wochen mal höflich fragen, wie der Stand ist. Wenn Dein Betreuer Dir „freie Hand“ mit Deinem Geld gibt, hast Du bis dahin ja auch keine Einschränkungen …
@@Betreuerschmiede Einschränkungen habe ich insoweit, alsdass mein Girokonto von meinem Betreuer verwaltet wird. Ich kann ja bis Ende August mal abwarten, und vielleicht, ist es bis dahin schon durch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es lange dauert, weil ich und mein Betreuer einer Meinung bin. Ich könnte es eventuell verstehen, wenn ich die Aufhebung wollen würde, und der Betreuer wäre anderer Meinung. Dann müsste das Gericht gucken, wie es mit dem Einwilligungsvorbehalt umgeht. Ich war am letzten Mittwoch bei meiner Mutter und auf einmal klingelte das Telefon. Mein Betreuer rief an und er meinte zu mir, man könne den Einwilligungsvorbehalt aufheben lassen. Da ich auf der Heimfahrt eine gute Stunde mit dem Bus fahren musste, habe ich da mein Handy rausgenommen und das Schreiben ans Gericht vorbereitet. Es gab ein bisschen Verbesserungsbedarf und dann hab ich das eine mit den Impulskäufen und selbstschädigenden Verträgen, dass ich die nicht mache, mit rein genommen und mein Betreuer meinte, er wird in seiner Stellungnahme sein Übriges dazu tun, um den Einwilligungsvorbehalt aufheben zu lassen. Wenn Betreuter und Betreuer einer Meinung sind, dann würde ich gefühlsmäßig annehmen, dass es "zügig" vonstatten geht. Die Frage, die noch geklärt werden müsste, wäre, ob das Gericht wirklich noch ermitteln muss, wie es mit dem Einwilligungsvorbehalt weitergehen soll. Nach der Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts soll ich meine Bankkarte wieder bekommen und ein vollwertiges Onlinebanking. Zudem habe ich gedacht, im Onlinebanking 2 Kontowecker einzuprogrammieren. So werde ich benachrichtigt, wenn sich was tut. Ist bei der Sparkasse ganz einfach einzurichten.
@@Betreuerschmiede Es ist so, dass ich alles quasi abgesprochen habe. Ich wollte einen Schrank haben aus der Nachbarschaftshilfe und es war in Ordnung. Auch habe ich andere Dinge abgesprochen. Ich fand es wichtig. Wollte keine Fehler machen. Klar könnte man losziehen und Sachen kaufen, und die Sachen können immer zurückgedreht werden.
Die sind auch erst mal schwebend unwirksam. Ich kann also als Betreuer einem Vertrag auch nach der dritten Mahnung widersprechen, wenn ich von Mahnung 1 und 2 keine Kenntnis hatte.
Hallo Ramona, Willkommen auf meinem Kanal. Wie geht es Dir mit dem Einwilligungsvorbehalt? Fühlst Du Dich eher sicher oder eingeschränkt dadurch? Schreib doch - wenn Du magst ...
Ich habe gegen meinen Betreuer wo wieder einen Einwilligungsvorbehalt einen antrag gestellt beim Betreuungsgericht.Und ich als Betreute Person habe gegen diesen einwilligungsvorbehlt einen Einspruch beim Betreungsgericht gestellt.Meine frage an die Betreuerschmiede wie hoch stehen meine Chance das mein Betreuer denn Einwilligungsvorbehalt nicht bekommt weil ich Einspruch erhoben habe beim Betreuungsgericht per mail?wie hoch stehen bei mir chance das ich gewinne gegen denn Einwilligungsvorbehalt?Und wie hoch stehen bei mir auch die Chance das ich auch mein Betreuer los werde?habe das auch dem Betreungsgericht geschrieben das ich Keinen Betreuer mehr brauche auch per Mail.Über eine Antwort von der Betreuerschmiede würde ich mich sehr arg freuen.
Hallo Michael. Vorab ein Hinweis: Alles was Du im Internet schreibst kann jeder lesen. Überlege Dir, ob Du das möchtest und falls nicht lösche deinen Kommentar einfach. Jetzt zu Deinem Anliegen: Ich kann (und darf) hier keine direkte Aussage zu Deinem Fall treffen. Du hast aber das Recht, gegen jede Entscheidung des Gerichts Einspruch zu erheben. Das hast Du ja auch gemacht. E-Mail ist dabei kein guter Weg, ein Brief wäre besser, da eine E-Mail auch mal verloren gehen kann. Wenn ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet wird, gibt es immer auch Gründe dafür. Die erste Reaktion ist oft so, wie Du sie jetzt hast. Vielleicht sieht es aber auch nach einer Nacht "darüber schlafen" anders aus. Mein Rat ist, versuche mit Deinem Betreuer klarzukommen und regelt schriftlich, was Du darfst und was nicht. Vielleicht könnt Ihr auch eine Vereinbarung treffen unter welchen Bedingungen der Einwilligungsvorbehalt wieder aufgehoben wird (6 Monate keine Bestellungen, alle Schulden getilgt). Wie gesagt, kenne ich Deine Situation nicht. Falls Du auf diesen Kommentar antworten willst, nenne bitte keine persönlichen Details. Falls ich irgendwann einen Kommentar von Dir löschen sollte, liegt das daran, dass solche Details darin vorkommen. Das ist nicht böse gemeint, sondern zu Deinem Schutz. Wie manchmal auch ein Einwilligungsvorbehalt...
Hallo Michael, was ist ausgekommen? Wen ich ans Amtsgericht schreibe werde ich ignoriert. Bekomme nie eine Antwort eigentlich muss man angehört werden!
Den Urlaub habe ich dir aber nicht genehmigt 😘 Hoffe du hattest eine Angenehme Pause und konntest genug Energie Tanken. Mich interessierenalles. Tipps zum Betreueralltag über Fallbeispiele mit Lösungen bis hin zu Arbeitsabläufen. LG
super Video! Möchte ergänzen, dass dem Betroffenen gegenüber bei EWV auch NICHT WIRKSAM zugestellt werden kann. Habe Praxisproblem bei einer Betroffenen: ich muss das Konto sperren, Zweitgirokonto nicht wirklich gut, weil ja nur EIN Konto Pfändungsschutzkonto sein kann; die Betreffende bezieht Leistungen der EGL (Betreutes Wohnen) also kein Heim, der Leistungserbringer (AWO) hat keine Barbetragsverwaltung, ist ja auch kein Heim ... WIE GESTALTE ICH GANZ PRAKTISCH die Geldeinteilung? Ich kann doch nicht wöchentlich mit Bargeld zur Betroffenen hinfahren ... (?) Schecks (?)
Kann der Betroffene eventuell zu Dir ins Büro kommen? So hättest Du zumindest keine Fahrerei. Zwei Konten, bis eine Pfändung konkret ins Haus steht? Dieser Fall ist leider nicht ganz einfach zu beantworten. Gutscheine für Einkäufe bei Handy Essen usw. fällt mir noch ein. Hat sonst noch jemand eine Idee?
@Betreuerschmiede ! Der Vorbehalt macht den Vertrag unwirksam, wenn er unter Bedingungen abgeschlossen wird, die die Anwendung des geltenden Recht nicht zulassen, in den der Vertrag zu Stande zu kommen hat. Notsituationen, Unwahrheiten im Vertrag, sozialer Druck können Gründe sein, einen Vertrag unwirksam zu machen . meistens wird auf die (falsche) Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bestanden, das kann einen Vertrag auch unwirksam machen . Die BETREUUNG ist etwas individuelles und unterliegt nicht einem Vertragsrecht, was das Recht aushebelt, was für alle gilt. . Beste Grüße
Hallo und Danke für Deinen Kommentar. Die Betreuung selbst macht Verträge nicht unwirksam. Ein Einwilligungsvorbehalt ist in § 1825 BGB geregelt und gilt für alle Verträge des Betreuten, die nicht unter § 1825 BGB Abs. 2 aufgeführt sind (Eheschließung, Testament, etc. ). Es ist ein Zusatzrecht des Betreuers (oder ein fehlendes des Betreuten). Wie Du richtig sagst, können Verträge aber auch angefochten werden, wenn sie unter dubiosen Umständen zustande gekommen sind. Im Gegensatz zum EWV muss dass dann aber auch bewiesen werden.
Leider falsch erklärt: Als Beispiel ist zu erwähnen, dass Kaufverträge, die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich entreichert ist, z. B. infolge Verlust der erworbenen Ware (§ 818 Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. Abstraktionsprinzips).
Hallo. Der Artikel beschreibt genau den juristische Sachverhalt. Das Abstraktionsprinzip besagt, dass bei einem "Kauf" 3 voneinander unabhängige Verträge zustande kommen: 1. Kaufvertrag - nichtig da Einwilligungsvorbehalt 2. Zahlung des Kaufpreises - Rückabwicklung durch Rückerstattung an den Betreuten 3. Rückgabe der Ware - sofern diese noch vorhanden ist. Wenn nicht, dann geht das nicht. Das ist dann für den Verkäufer Pech. Ich hoffe, dadurch ist es jetzt klarer.
Schön, Dich hier begrüßen zu dürfen! Herzliche Einladung zum Livestream immer Montags um 17:00 Uhr. Dort kannst Du auch Fragen stellen, oder hier in den Kommentaren. Bis hoffentlich bald!
Als Beispiel ist zu erwähnen, dass Kaufverträge, die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich entreichert ist, z. B. infolge Verlust der erworbenen Ware (§ 818 Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. Abstraktionsprinzips). Wikipedia
Hallo. Der Wikipedia-Artikel beschreibt genau den juristische Sachverhalt. Das Abstraktionsprinzip besagt, dass bei einem "Kauf" 3 voneinander unabhängige Verträge zustande kommen: 1. Kaufvertrag - nichtig da Einwilligungsvorbehalt 2. Zahlung des Kaufpreises - Rückabwicklung durch Rückerstattung an den Betreuten 3. Rückgabe der Ware - sofern diese noch vorhanden ist. Wenn nicht, dann geht das nicht. Das ist dann für den Verkäufer Pech. Ich hoffe, dadurch ist es jetzt klarer.
Dann habt Ihr beiden leider kein Wissen. Wenn die Ware nicht mehr zurück gegeben werden kann, haftet die die betreute Person. Sollte man als Betreuer aber wissen.
Vielen Dank für dieses Video. Komplexer Sachverhalt mit lebensnahen Beispielen und Handlungsempfehlungen aus der Praxis. Klasse! Sehr wertvoller Content
Danke für da Kompliment. Das freut mich sehr!
Stimmt aber nicht.
Siehe Wikipedia.
Als Beispiel ist zu erwähnen, dass Kaufverträge, die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich entreichert ist, z. B. infolge Verlust der erworbenen Ware (§ 818 Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. Abstraktionsprinzips).
Ich bin Studentin in SA und bereite mich zurzeit für mein Klausur in Modul Betreuungsrecht vor. Durch Ihre Erklärung wurde mir die Bedeutung von Einwilligungsvorbehalt verständlicher geworden. Vielen Dank🙏
Das freut mich zu hören. Wo studieren Sie denn? Falls es noch weitere Themen gibt, die Sie hilfreich für diesen Kanal fänden, können Sie mir diese gerne nennen. Viel Erfolg weiterhin!
Leider falsch erklärt:
Als Beispiel ist zu erwähnen, dass Kaufverträge, die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich entreichert ist, z. B. infolge Verlust der erworbenen Ware (§ 818 Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. Abstraktionsprinzips).
Quelle Wikipedia
Bin neu und habe heute gleich alle Beiträge angesehen. Danke !
Willkommen! Das freut mich sehr. Gab es einen Beitrag, der Dir besonders geholfen hat?
@@Betreuerschmiede Der eBO Komplex interessiert mich sehr und die Teilzeit Berichte/Rechnung. Ich möchte ca 12 Betreuungen führen...
Ich habe vor 2 Wochen meinen ersten Antrag auf Einwilligungsvorbehalt gestellt. Jetzt heißt es erstmal abwarten bis der Beschluss kommt.
Ich muss gestehen das es mir momentan eher egal ist, ob der Klient dann einen Betreuerwechsel will oder nicht. Hier geht es ja um das wohl dieser Person, für die ich eine Verantwortung habe.
Mach bitte weiter mit deinem sehr hochwertigen Content. Ich kann es nicht oft genug sagen, dass du dich von anderen Kanälen deutlich abhebst.
Dankeschön!
Genau richtig so. Ich habe mir solch einen Bruch am Anfang zu sehr zu Herzen genommen, darum weise ich darauf hin.
... Danke für das Kompliment :)
Leider falsch erklärt:
Als Beispiel ist zu erwähnen, dass Kaufverträge, die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich entreichert ist, z. B. infolge Verlust der erworbenen Ware (§ 818 Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. Abstraktionsprinzips).
Quelle Wikipedia
@@LautLos-wl9xx Bei Wikipedia kann viel Mist reingeschrieben werden. Wikipedia ist keine gute Quelle.
Hab grade einen neuen Betreuten bekommen, wo der Vorbetreuer einen Einwilligungsvorbehalt beantragt hatte, was aber irgendwie versackt ist beim Gesundheitsamt. Jetzt soll ich wohl demnächst entscheiden, ob ich den Antrag aufrechterhalten will. Das Thema passt daher super! Danke dir!!
Gerne geschehen.
@@BetreuerschmiedeHallo, ich betreue meine Eltern( Verwaltung und Besorgungen) und die AWO übernimmt die Pflege. Nun droht man Uns mit der Überprüfung der Geschäftsfigkeit und einem Berufsbetreuer, weil ich Grundsicherung bekam und das Sozialamt nicht will, dass meine Eltern mich finanziell bei der Verwaltungungsangelegenheit (Vorsorgevollmacht habe ich) unterstützen. Wie komme ich zu meinem Recht?
@@christianehagen9557 Hallo. Das ist natürlich aus der Ferne schwer zu sagen, aber Drohung heißt ja nicht, dass das so kommt. Du kannst Dich gegen einen Beschluss bzw. die Bestellung wehren unabhängig von der Geschäftsfähigkeit Deiner Eltern. Um die Geschäftsfähigkeit zu entziehen braucht es zudem immer konkrete Gründe. Könntest Du die Betreuung Deiner Eltern nicht einfach als ehrenamtliche Betreuerin führen?
Bin schon auf das nächste Video gespannt 🤩
Sehr gut erklärt! Vielen Dank!
Vielen Dank!
Klasse Video ! Klug wäre es, wenn betreute Menschen spezielle Personalausweise hätten, wegen der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit... .
Das sehe ich wegen der damit verbundenen Stigmatisierung sehr kritisch.
Vielen Dank für Ihre Video
Freut mich, dass es Ihnen gefallen hat.
Ich habe die Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts beantragt. Wie lange wird es dauern, von Antragstellung über die Stellungnahme des Betreuers bis zur Aufhebung.
Mein Betreuer meint, ich kann mit meinem Geld machen, was ich möchte.
Freue mich auf eine Antwort.
Das hängt wesentlich von der Arbeitsgeschwindigkeit Deines Gerichts ab. Somit wirst Du wohl etwas Geduld brauchen. Ich würde nach ein paar Wochen mal höflich fragen, wie der Stand ist.
Wenn Dein Betreuer Dir „freie Hand“ mit Deinem Geld gibt, hast Du bis dahin ja auch keine Einschränkungen …
@@Betreuerschmiede Einschränkungen habe ich insoweit, alsdass mein Girokonto von meinem Betreuer verwaltet wird. Ich kann ja bis Ende August mal abwarten, und vielleicht, ist es bis dahin schon durch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es lange dauert, weil ich und mein Betreuer einer Meinung bin. Ich könnte es eventuell verstehen, wenn ich die Aufhebung wollen würde, und der Betreuer wäre anderer Meinung. Dann müsste das Gericht gucken, wie es mit dem Einwilligungsvorbehalt umgeht. Ich war am letzten Mittwoch bei meiner Mutter und auf einmal klingelte das Telefon. Mein Betreuer rief an und er meinte zu mir, man könne den Einwilligungsvorbehalt aufheben lassen. Da ich auf der Heimfahrt eine gute Stunde mit dem Bus fahren musste, habe ich da mein Handy rausgenommen und das Schreiben ans Gericht vorbereitet. Es gab ein bisschen Verbesserungsbedarf und dann hab ich das eine mit den Impulskäufen und selbstschädigenden Verträgen, dass ich die nicht mache, mit rein genommen und mein Betreuer meinte, er wird in seiner Stellungnahme sein Übriges dazu tun, um den Einwilligungsvorbehalt aufheben zu lassen. Wenn Betreuter und Betreuer einer Meinung sind, dann würde ich gefühlsmäßig annehmen, dass es "zügig" vonstatten geht. Die Frage, die noch geklärt werden müsste, wäre, ob das Gericht wirklich noch ermitteln muss, wie es mit dem Einwilligungsvorbehalt weitergehen soll.
Nach der Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts soll ich meine Bankkarte wieder bekommen und ein vollwertiges Onlinebanking. Zudem habe ich gedacht, im Onlinebanking 2 Kontowecker einzuprogrammieren. So werde ich benachrichtigt, wenn sich was tut.
Ist bei der Sparkasse ganz einfach einzurichten.
@@Betreuerschmiede Es ist so, dass ich alles quasi abgesprochen habe. Ich wollte einen Schrank haben aus der Nachbarschaftshilfe und es war in Ordnung. Auch habe ich andere Dinge abgesprochen. Ich fand es wichtig. Wollte keine Fehler machen. Klar könnte man losziehen und Sachen kaufen, und die Sachen können immer zurückgedreht werden.
👍🏼👍🏼👍🏼
50 Abos. 😍
Neu dabei :-)
Willkommen 🤗. Wo kommst Du her?
Wie sieht es Mahnungen aus die nicht an dem Betreuer zugestellt wurde
Die sind auch erst mal schwebend unwirksam. Ich kann also als Betreuer einem Vertrag auch nach der dritten Mahnung widersprechen, wenn ich von Mahnung 1 und 2 keine Kenntnis hatte.
Neues Video wäre 🤩 genial…
Hallo ich bin Ramona und ich habe auch eine Betreuerin mit dem einwilligungsvorbehalt
Hallo Ramona, Willkommen auf meinem Kanal. Wie geht es Dir mit dem Einwilligungsvorbehalt? Fühlst Du Dich eher sicher oder eingeschränkt dadurch? Schreib doch - wenn Du magst ...
Ich habe gegen meinen Betreuer wo wieder einen Einwilligungsvorbehalt einen antrag gestellt beim Betreuungsgericht.Und ich als Betreute Person habe gegen diesen einwilligungsvorbehlt einen Einspruch beim Betreungsgericht gestellt.Meine frage an die Betreuerschmiede wie hoch stehen meine Chance das mein Betreuer denn Einwilligungsvorbehalt nicht bekommt weil ich Einspruch erhoben habe beim Betreuungsgericht per mail?wie hoch stehen bei mir chance das ich gewinne gegen denn Einwilligungsvorbehalt?Und wie hoch stehen bei mir auch die Chance das ich auch mein Betreuer los werde?habe das auch dem Betreungsgericht geschrieben das ich Keinen Betreuer mehr brauche auch per Mail.Über eine Antwort von der Betreuerschmiede würde ich mich sehr arg freuen.
Hallo Michael.
Vorab ein Hinweis: Alles was Du im Internet schreibst kann jeder lesen. Überlege Dir, ob Du das möchtest und falls nicht lösche deinen Kommentar einfach.
Jetzt zu Deinem Anliegen: Ich kann (und darf) hier keine direkte Aussage zu Deinem Fall treffen. Du hast aber das Recht, gegen jede Entscheidung des Gerichts Einspruch zu erheben. Das hast Du ja auch gemacht. E-Mail ist dabei kein guter Weg, ein Brief wäre besser, da eine E-Mail auch mal verloren gehen kann.
Wenn ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet wird, gibt es immer auch Gründe dafür. Die erste Reaktion ist oft so, wie Du sie jetzt hast. Vielleicht sieht es aber auch nach einer Nacht "darüber schlafen" anders aus. Mein Rat ist, versuche mit Deinem Betreuer klarzukommen und regelt schriftlich, was Du darfst und was nicht. Vielleicht könnt Ihr auch eine Vereinbarung treffen unter welchen Bedingungen der Einwilligungsvorbehalt wieder aufgehoben wird (6 Monate keine Bestellungen, alle Schulden getilgt). Wie gesagt, kenne ich Deine Situation nicht.
Falls Du auf diesen Kommentar antworten willst, nenne bitte keine persönlichen Details. Falls ich irgendwann einen Kommentar von Dir löschen sollte, liegt das daran, dass solche Details darin vorkommen. Das ist nicht böse gemeint, sondern zu Deinem Schutz.
Wie manchmal auch ein Einwilligungsvorbehalt...
Hallo Michael, was ist ausgekommen?
Wen ich ans Amtsgericht schreibe werde ich ignoriert. Bekomme nie eine Antwort
eigentlich muss man angehört werden!
Ich sehne mich nach neuen Videos ! Wo bleiben die denn :)
Hallo. Ich hatte Sommerpause, jetzt geht es aber wieder in die Produktion neuer Videos. Gibt es ein Thema, das dich besonders interessiert?
Den Urlaub habe ich dir aber nicht genehmigt 😘
Hoffe du hattest eine Angenehme Pause und konntest genug Energie Tanken.
Mich interessierenalles. Tipps zum Betreueralltag über Fallbeispiele mit Lösungen bis hin zu Arbeitsabläufen.
LG
Mach doch mal einen Beitrag über die betreuungsbehörde!
Neu
Willkommen! Woher bist du?
Aber woher weiß eine Bank woher sie das Geld an jemand nicht auszahlen darf?
Mit dem EWV kannst Du auf der Bank das Konto sperren, das wird dann im System vermerkt. Du hast aber recht, automatisch geht das nicht.
Informationen über die Zeichnungsberechtigung vom Zentralen Melderegister. Folgende Maßnahmen einer Abschiebung aus Deutschland.
super Video! Möchte ergänzen, dass dem Betroffenen gegenüber bei EWV auch NICHT WIRKSAM zugestellt werden kann.
Habe Praxisproblem bei einer Betroffenen: ich muss das Konto sperren, Zweitgirokonto nicht wirklich gut, weil ja nur EIN Konto Pfändungsschutzkonto sein kann; die Betreffende bezieht Leistungen der EGL (Betreutes Wohnen) also kein Heim, der Leistungserbringer (AWO) hat keine Barbetragsverwaltung, ist ja auch kein Heim ... WIE GESTALTE ICH GANZ PRAKTISCH die Geldeinteilung? Ich kann doch nicht wöchentlich mit Bargeld zur Betroffenen hinfahren ... (?) Schecks (?)
Kann der Betroffene eventuell zu Dir ins Büro kommen? So hättest Du zumindest keine Fahrerei. Zwei Konten, bis eine Pfändung konkret ins Haus steht? Dieser Fall ist leider nicht ganz einfach zu beantworten. Gutscheine für Einkäufe bei Handy Essen usw. fällt mir noch ein. Hat sonst noch jemand eine Idee?
@Betreuerschmiede !
Der Vorbehalt macht den Vertrag unwirksam, wenn er unter Bedingungen abgeschlossen wird, die die Anwendung des geltenden Recht nicht zulassen, in den der Vertrag zu Stande zu kommen hat.
Notsituationen, Unwahrheiten im Vertrag, sozialer Druck können Gründe sein, einen Vertrag unwirksam zu machen .
meistens wird auf die (falsche) Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bestanden, das kann einen Vertrag auch unwirksam machen .
Die BETREUUNG ist etwas individuelles und unterliegt nicht einem Vertragsrecht, was das Recht aushebelt, was für alle gilt.
.
Beste Grüße
Hallo und Danke für Deinen Kommentar. Die Betreuung selbst macht Verträge nicht unwirksam. Ein Einwilligungsvorbehalt ist in § 1825 BGB geregelt und gilt für alle Verträge des Betreuten, die nicht unter § 1825 BGB Abs. 2 aufgeführt sind (Eheschließung, Testament, etc. ). Es ist ein Zusatzrecht des Betreuers (oder ein fehlendes des Betreuten).
Wie Du richtig sagst, können Verträge aber auch angefochten werden, wenn sie unter dubiosen Umständen zustande gekommen sind. Im Gegensatz zum EWV muss dass dann aber auch bewiesen werden.
Leider falsch erklärt:
Als Beispiel ist zu erwähnen, dass Kaufverträge, die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich entreichert ist, z. B. infolge Verlust der erworbenen Ware (§ 818 Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. Abstraktionsprinzips).
Quelle Wikipedia
Hallo. Der Artikel beschreibt genau den juristische Sachverhalt. Das Abstraktionsprinzip besagt, dass bei einem "Kauf" 3 voneinander unabhängige Verträge zustande kommen:
1. Kaufvertrag - nichtig da Einwilligungsvorbehalt
2. Zahlung des Kaufpreises - Rückabwicklung durch Rückerstattung an den Betreuten
3. Rückgabe der Ware - sofern diese noch vorhanden ist. Wenn nicht, dann geht das nicht. Das ist dann für den Verkäufer Pech.
Ich hoffe, dadurch ist es jetzt klarer.
Neu
Willkommen! Ich würde gerne etwas mehr über Dich erfahren. Woher kommst Du? Bist Du Betreuer und seit wann? Wieviele Betreuungen führst Du?
bin neu
Willkommen!!! Woher kommst Du?
neu
Schön, Dich hier begrüßen zu dürfen! Herzliche Einladung zum Livestream immer Montags um 17:00 Uhr. Dort kannst Du auch Fragen stellen, oder hier in den Kommentaren. Bis hoffentlich bald!
Selten so einen Blödsinn gehört.
Wenn die Ware nicht zurückgeben werden kann, haftet die betreute Person.
Sollte man als Betreuer wissen.
Ist aber gerade beim Einwilligungsvobehalt nicht so. Sonst wäre der ja sinnlos, wenn doch wieder Schulden auflaufen.
Sie haben keine Ahnung.
Unfassbar.
Als Beispiel ist zu erwähnen, dass Kaufverträge, die auf diese Weise nichtig werden, im Rahmen der Bestimmungen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) abzuwickeln sind. Hier sind in der Regel sowohl die Ware als auch der Geldbetrag dem jeweils Anderen zu erstatten. Hierbei ist es allerdings möglich, dass der Betreute zwischenzeitlich entreichert ist, z. B. infolge Verlust der erworbenen Ware (§ 818 Abs. 3 BGB). In solchen Fällen ist die Ware nicht mehr zurückzugeben, der Kaufpreis jedoch muss erstattet werden (Folge des sog. Abstraktionsprinzips).
Wikipedia
Hallo. Der Wikipedia-Artikel beschreibt genau den juristische Sachverhalt. Das Abstraktionsprinzip besagt, dass bei einem "Kauf" 3 voneinander unabhängige Verträge zustande kommen:
1. Kaufvertrag - nichtig da Einwilligungsvorbehalt
2. Zahlung des Kaufpreises - Rückabwicklung durch Rückerstattung an den Betreuten
3. Rückgabe der Ware - sofern diese noch vorhanden ist. Wenn nicht, dann geht das nicht. Das ist dann für den Verkäufer Pech.
Ich hoffe, dadurch ist es jetzt klarer.
Sehr gut erklärt. Vielen Dank !👍
Danke für das Lob! Bist Du Betreuer oder "betroffen"?
@@Betreuerschmiede nein. Ich mach mich ein bisschen schlau...
Dann habt Ihr beiden leider kein Wissen.
Wenn die Ware nicht mehr zurück gegeben werden kann, haftet die die betreute Person.
Sollte man als Betreuer aber wissen.
Neu
Willkommen 😀