Erbschaftsteuer bei Vermächtnis: BFH erkennt Lücke im Gesetz

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  • เผยแพร่เมื่อ 7 ก.ค. 2024
  • Die Erbschaftsteuer bei einem Vermächtnis kann man dank einer Lücke im Gesetz elegant vermeiden. Tatsächlich urteilte der BFH vor einigen Monaten, dass keine Erbschaftsteuer bei einem Vermächtnis anfällt, wenn es um Inlandsvermögen geht und sowohl Erblasser als auch der Empfänger, dem das Vermächtnis zusteht, im Inland beschränkt steuerpflichtig sind. Zwar bedeutet das, dass eine Person tatsächlich das Erbe antritt. Doch das Vermächtnis verpflichtet die Erben dazu, das Erbe an eine andere Person herauszugeben. Denn das Vermächtnis ist eine Herausgabeanspruch gegenüber den Erben. Auf diesen Vorgang hat das Erbschaftsteuerrecht aber keinen Bezug genommen. Somit gibt es keine Rechtsgrundlage, um Erbschaftsteuer bei einem Vermächtnis zahlen zu müssen. Dabei gilt diese Lücke zur Erbschaftsteuer bei Vermächtnis sowohl für Immobilien als auch für Unternehmens- und Kapitalbeteiligungen.
    0:00 Erbschaftsteuer bei Vermächtnis - Einleitung
    1:22 Erbschaftsteuer vermeiden: Gestaltung im Ausland
    2:23 Erbschaftsteuer: Lücke im Gesetz
    3:40 Vermächtnis, was ist das?
    4:20 Vermächtnis: Anspruch auf Herausgabe des Erbes
    5:07 Erbschaftsteuer bei Vermächtnis: Fazit & Kontakt
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    Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
    Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
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    #erbschaftsteuer #vermächtnis #bfh

ความคิดเห็น • 30

  • @trafalgarlaw8483
    @trafalgarlaw8483 ปีที่แล้ว +12

    Anbei das Urteil:
    BFH-Urteil vom 23. November 2022, II R 37/19

  • @geilstevideos1234
    @geilstevideos1234 ปีที่แล้ว +4

    können Sie auch ein Video zu dem "neuen" Urteil zur vorübergehenden Abwesenheit im Bezug auf die Wegzugsbesteuerung machen?

  • @clausmeyer2235
    @clausmeyer2235 ปีที่แล้ว +1

    Okay, der Anspruch ist nicht steuerbar. Aber was ist mit der Übertragung ansich? Da geschieht doch der eigentliche Wertzuwachs?

  • @mxschumacher
    @mxschumacher ปีที่แล้ว +2

    So einfach ist das mit dem Ausland nicht, dann ist man vielleicht nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig, aber dann eben in einem anderen Land. Frankreich beispielsweise schlägt da noch viel mehr zu, da wir sind die Freibeträge viel geringer.

  • @mklr8051
    @mklr8051 ปีที่แล้ว +1

    Fällt dann bei Ehefrau Erbschaftssteuer an? Oder zählt die Immobilie dann nicht als Erbgut, weil sie es ja vermachen muss?

    • @ahoi6499
      @ahoi6499 ปีที่แล้ว +5

      Ja, die Ehefrau hat die Immobilie grundsätzlich im Rahmen des Vermögensanfalls zu besteuern. Demgegenüber steht jedoch die Herausgabeverpflichtung als Nachlassverbindlichkeit, sodass sich letztlich keine Bereicherung bei der Ehefrau ergibt.

    • @lnh346
      @lnh346 ปีที่แล้ว

      Bei der Ehefrau wäre das Vermächtnis als Schuld abziehbar 😊

  • @johannesbudde2121
    @johannesbudde2121 ปีที่แล้ว +3

    Bei der Vererbung an die Mutter fallen ja noch ErbschaftsSt an bei der Übertragung auf die Tochter dann aber nicht mehr. Also kann ich in dem Bsp. dadurch 100 Tsd.€ sparen weil sich der Freibetrag erhöht? (500Tsd.bei Eheleuten & 100Tsd. bei Kindern)

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  ปีที่แล้ว +8

      Da die Mutter mit der Herausgabe des Vermächtnisses eine Nachlassverbindlichkeit trägt, kann sie dies bei ihrer Erbschaftsteuererklärung als Minderung ihres Vermögensanfalls in gleicher Höhe zum Wert des Vermächtnisses ansetzen.
      Viele Grüße
      Dein JUHN Partner Team

    • @henningtr-master8163
      @henningtr-master8163 ปีที่แล้ว +1

      Greift auf Ebene der Mutter dann nicht §10 (6) S. 1 ErbStG?

    • @janeikebusse6436
      @janeikebusse6436 ปีที่แล้ว

      @@henningtr-master8163Das ist eine interessante Frage. Bei der Mutter ist das Vermögen ja steuerpflichtig, nur bei der Tochter eben nicht. Aber Prof. Juhn wird dazu bestimmt auch eine Meinung haben 😊

  • @user-qm1on7no7q
    @user-qm1on7no7q ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Juhn, man könnte die Lücke doch auch für die übertragung an stiftungen benutzen da hier oft kleine freibeträge gelten

  • @jb9282
    @jb9282 ปีที่แล้ว +35

    Man kann es auch viel einfacher machen, indem man sich nicht mehr erinnert an alles wie unsere Regierenden, Sekretäre und Minister😂😂😂

  • @MBTIMemes
    @MBTIMemes ปีที่แล้ว

    Könnte man das ganze nicht viel einfacher machen in dem eine GbR gegründet wird und dort das Haus als Vermögensgegenstand eingebracht wird?
    Nach dem Tod besitzt weiterhin die GbR die Immobilien, aber man kann ja trotzdem drauf zugreifen.

    • @MacKeenziie
      @MacKeenziie ปีที่แล้ว +4

      Der Verstorbene hat dann Anteile an der GbR, die der Erbe versteuern muss. Ändert also nichts.

    • @pilo11
      @pilo11 ปีที่แล้ว

      Genuau. Eine GbR ist keine eigene juristische Person. Das Vererben von Anteilen ist auch nicht der Standard. Bei der Gründung der GbR muss ein Vertrag geschlossen werden mit einer Fortsetzungsklausel, damit GbR Anteile vererbt werden, sonst löst sich die GbR einfach auf und das wird steuerlich noch viel schlimmer

    • @MBTIMemes
      @MBTIMemes ปีที่แล้ว

      @@pilo11 Okay, danke

  • @maxmoritz376
    @maxmoritz376 ปีที่แล้ว +1

    Müssen hierzu wirklich beide im Ausland wohnen? Ist es wichtig welches Ausland, da dort ja auch Steuern anfallen könnten?!

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  ปีที่แล้ว +3

      Ja, beide müssen im Ausland leben und dürfen nicht in Deutschland ansässig sein oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, denn sonst werden sie nicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG beurteilt. Das müssen sie für diese Gestaltung aber, weil nur dort der Verweis auf § 121 BewG zum Inhaltsvermögen steht. Nur wenn wir § 121 BewG entscheiden lassen, was in Deutschland steuerpflichtig ist, kommen wir dazu, das Vermächtnis bei der Besteuerung ignorieren zu können. Denn für alle, die im Inland ein Vermächtnis übertragen bekommen, gilt die allgemeine Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG. Die Wahl des Auslands ist ohne Bedeutung.
      Viele Grüße
      Dein Team JUHN Partner

  • @maximilianviroli7329
    @maximilianviroli7329 ปีที่แล้ว

    Kennt jemand das genaue Urteil 🙂

    • @Catzee
      @Catzee ปีที่แล้ว

      Urteil vom 23.11.2022 - II R 37/19

    • @MacKeenziie
      @MacKeenziie ปีที่แล้ว

      BFH, Urteil v. 23.11.2022 - II R 37/19

  • @fh2234
    @fh2234 ปีที่แล้ว

    Irgendwie suspekt, dass man davon nicht früher gehört hat, weil es der simpelste Weg ist die Erbschaftssteuer zu umgehen. Das ist so einfach, dass man meinen würde, es wäre allgemeine Meinung. Auch ohne BFH Urteil hätte man darauf kommen können. Es wird ja nichts vereerbt, sondern vermacht. Wieso sollte dann auch Erbschaftsteuer anfallen.

    • @Dryenwc3
      @Dryenwc3 ปีที่แล้ว

      du musst dafür im Ausland leben, deine Kinder etc. auch. Außerdem bist du ggf. im Ausland steuerlich ansässig und musst da zahlen.

    • @fh2234
      @fh2234 ปีที่แล้ว

      @@Dryenwc3 Was war der konkrete Grund, dass das Modell dann nicht in Deutschland bei unbeschränkter Steuerpflicht funktioniert?

    • @DanielrossFFM
      @DanielrossFFM ปีที่แล้ว +2

      ​@@fh2234 Wenn du in Deutschland lebst, musst du auf alles Erbschaftssteuer zahlen was du im Zuge eines Erbes erhälts. Also für jeden einzelnen Vermögensgegenstand.
      Wenn beide Parteien jedoch als mehr als 5 Jahre im Ausland leben (und damit nicht mehr unbeschränkt Erbschaftssteuerpflichtig in Deutschland sind) würden prinzipiell nur in § 121 BewG genannte Wirtschaftsgüter in Deutschland versteuert werden müssen.
      Da ein "Herausgabeanspruch" jedoch nicht in § 121 BewG aufgelistet, ist es von dieser beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nicht erfasst.

    • @fh2234
      @fh2234 ปีที่แล้ว

      @@DanielrossFFM Vielen Dank, gut erklärt.