Das mit dem Steuererklärung rauszögern, um dann Zinsen zu verlangen klingt ganz cool. Aber ist es nicht sinnvoller die Steuer so früh wie möglich zu machen, damit das Geld schneller da ist und in den ETF wandern kann, der definitiv deutlich mehr Zinsen abwirft als die 1,5%p.a. vom Finanzamt?
Zu 1.: Es gibt keine Verpflegungssätze. Die Verpflegung selbst ist grundsätzlich der privaten Lebenshaltung zuzuordnen. Es gibt nur Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand. Zu 7.: Ein Kind kann nicht den Grundfreibetrag steuerfrei kassieren; niemand kann das. Der Begriff der Steuerfreiheit im ertragsteuerlichen Sinne ist für die steuerfreien Vorgänge iSd § 3 EStG reserviert („Steuerfrei sind […]). Richtig wäre zu sagen, dass die tarifliche Einkommensteuer für zu versteuernde Einkommen von unter 10.000 € regelmäßig 0 € beträgt. Zudem finde ich, dass wenigstens an dieser Stelle der Hinweis gegeben werden sollte, dass die Überweisungen der Eltern auf das Kind-Depot auch Schenkungen gem. § 7 ErbStG sind und im Falle bei bereits ausgenutzten Freibeträgen im ErbStG (bei Kindern 400.000 €) innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums (immer von hinten gerechnet), somit ErbSt auslösen kann.
und nicht zu vergessen - böse Falle vom Kind was zurück auf die eltern überweissen, z.B. für das neue Auto oder Wohnungskauf, dann kommt man ganz schnell über den Schenkungsfreibetrag.
Noch wichtiger finde ich zu erwähnen, dass das Kinder aus der Familienversicherung der Krankenkasse fällt wenn die Kapitalerträge ein bestimmten Betrag überschreiten (ich glaube um die 6.ooo€). Muss von wäre auch noch zu wissen ob in diesem Fall bei ETFs auch mit 70% gerechnet werden kann. Sind ja schließlich keine Steuern.
@@Anton-uk1pj Wer seinem Kind ein Vermögen überträgt, das zu Kapitalerträgen von 6000 Euro und mehr führt, hat wirklich keinen Grund, sich über den Wegfall der Familienversicherung zu beschweren ;-)
Beim Umzug ist außerdem zu beachten, dass die Miete für die nicht mehr genutzte, bzw noch nicht genutzte Wohnung, wenn sich diese überschneiden, auch absetzbar sind also zb wenn man die alte Wohnung noch einen Monat nach Umzug in die neue Wohnung bezahlen muss. Oder die neue Wohnung schon einen Monat vor dem Umzug angemietet hat
Das mit dem ausschüttenden ETF sehe ich immer noch skeptisch aus folgenden Gründen: 1.) die Ausschützung lässt sich nicht exakt voraussehen, um den Freibetrag genau zu treffen 2.) Es ist absehbar, dass durch die gestiegenen Zinsen (15 jährige Rendite der Bundesanleihe) die Vorabpauschale ab nächstem Jahr wieder relevant wird und die schöpft dann schon einen Teil des Freibetrags aus, aber die Höhe lässt sich ebenfalls nicht genau vorhersehen und einplanen 3.) bei über die Zeit steigenden Dividenden liegt man irgendwann über dem Freibetrag und dann wird es wiederum steuerlich ineffizient und man müsste umschichten, was ggf. wieder Steuern auslöst 4.) wie im Video gesagt, lässt sich der Freibetrag durch (Teil-)verkauf und Wiederanlage ausschöpfen, wodurch er sich genauer treffen lässt 5.) falls man mal etwas im Portfolio umschichten möchte, z.B. um alte ETFs mit höheren Gebühren austauschen, ist es nützlich den Freibetrag flexibel einsetzen zu können. Aber letzendlich sind das Feinheiten, weil der Freibetrag eh viel zu niedrig ist im Vergleich zu anderen Ländern, wo man deutlich steuereffizienter langfristig investieren kann. Hauptsache man macht konsequentes Buy & Hold ;-)
Der beste Tipp den mir mein Freund (Steuerberater) genannt hatte war, dass ich nicht alle Einkünfte in der Steuererklärung eingeben muss, sondern nur diese die über dem Freibetrag liegen. Bisher war ich der Auffassung, ich trage alles ein und dann wird geschaut, ob ich den Freibetrag erreicht habe oder nicht... Sowas war gut zu wissen, hat 200€ Unterschied gemacht.
@@albertbumbez3263 Unter anderem bei der Ehrenamtspauschale und beim Aufsichtsrat. Ich hab dann als Bezeichnung z.b.Ehrenamtspauschale freiwillige Feuerwehr (200€) eingetragen und bei dem Betrag dann 0. so habe ich eine Erinnerung für die nächste Steuererklärung und vergesse das im nächsten Jahr nicht.
@@albertbumbez3263 das Problem ist halt, die Freibeträge muss man erstmal wissen. Fände das super, denn die dort shxon direkt stehen würden. Bis dieses Jahr bin ich davon ausgegangen, dass man alles einträgt und dann von dem eingegebenen Betrag die Freibeträge abgezogen werden.
Bezüglich Trick 2 sind zudem die Summen die erreicht werden müssen damit es bei der Steuer angegeben werden kann extrem hoch, bei durchschnittsverdienern 1000€ bis 2000 € im Jahr. Das hättet ihr transparenterweise ebenfalls mit angeben können.
Ist recht simpel: Jeder Mensch hat den Freibetrag von aktuell 801€. Auch hat jeder den Steuerfreibetrag von 10.347€ im Jahr (2022, wird jährlich angepasst). Da ein Kind in der Regel keine Einkünfte hat kann man diesen Freibetrag nutzen. Jetzt könnte man also auf dem Kinderdepot 11.148€ steuerfrei kassieren. Da Gewinne aus Aktienfonds nur zu 70% besteuert werden kann man so 15.925€ Gewinn machen ohne Kapitalertragssteuer zu zahlen bzw. man holt sich die Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag mit der Steuererklärung zurück.
@@Thomas.Pferns Das muss man beachten ja. 470€ im Monat sind ok aber! es darf 2x im Jahr auch mehr sein. Eine Grenze für die 2 Ausnahmen hab ich nicht gefunden. Wenn also monatlich mehr als 470€ z.B. als Dividende ausgezahlt werden würde einfach auf thesaurierende ETF setzen und einmal im Jahr nur auszahlen z.B. durch (Teil)Verkauf. Bei diesen Summen sollte eine Kinderkrankenversicherung (200€/Monat) nicht das Problem sein. Solange das Geld für das Kind ausgegeben wird kein Problem... Muss eben steuerlich sauber laufen notfalls Geld vom Kind per Darlehen entnehmen und zurück zahlen.
Wer das mit den Kilometern so gemacht hat, ist zu korrekt für diese Welt 😂🤦♂️ Ich finde das Kinder Depot sehr interessant, werde ich so machen, danke für den Tipp ✊
Achtung, beim Kind darf die Einkommensgrenze der Krankenkasse nicht überschritten werden, ansonsten ist das Kind nicht mehr familienversichert! Das sind bei der Techniker 470€/Monat + 801€ Freibetrag = 6441€
Und ich meine mich zu erinnern, dass man das NV-Formular (Nicht Veranlagung) verwenden muss bzw. bei der Depot Bank einreichen. Weiß jemand ob man das auch per Elster und Steuerprogramm bekommt oder nur als Papierformularen im Finanzamt?
Gerade den ersten Punkt fand ich sehr interessant! Ich gebe jeden Monat etwa 100€ für einen Sprachkurs aus und wusste bislang nicht, dass ich dies auch steuerlich absetzen kann. Da ich damit erst im Herbst 2021 angefangen habe, ist dies auf 2021 bezogen auch kein Drama, für 2022 weiss ich es dann nun :) Edit: Nach ein wenig googlen habe ich herausgefundne, dass Sprachkurse wohl nur aus beruflichen Gründen abgesetzt werden können - schade :/
Es stimmt nicht, dass man die Kosten einer Zahnreinigung von der Steuer absetzen kann. Vorbeugende Maßnahmen sind nicht zwangsläufig und fallen daher nicht unter die Definition von außergewöhnlichen Belastungen. Erst wenn der Zahn krank ist, kann man die Kosten ansetzen. Ich habe die Kosten bisher immer geballt anfallen lassen und so eine Steuererstattung generiert. Das ist ein guter Tipp von euch.
Wie sieht es steuerlich aus wenn ich jetzt in einen ETF investiere und dann in 20 Jahren auswander und dann meinen ETF entspare/auflöse? Fallen dann Steuern aus D an oder aus dem Land mit dem aktuellen Wohnsitz?
Ach ja, der Pauschbetrag und seine optimale Nutzung. Manchmal denke ich: Senkt die Einkommensteuer für die Wenig und Mittelverdiener, meinetwegen auch für die Etwas-besser-Verdiener und killt dafür den Pauschbetrag - so hat man die nervigen Mini-Optimierungen nicht mehr.
Nr.9 Krankenkassenbeiträge bei freiwillig oder privat Versicherten 3 Jahre vorauszahlen. Nr. 10 berufl. Teil der Versicherungen als Werbungskosten geltend machen
Was ist das mit den Zinsen denn für ein Finanztipp?.. die liegen weit unter der Inflation und wenn eine Nachzahlung bei raus kommt (kann passieren wenn man Progressionseinkünfte hatte) dann erhält man keine Zinsen sondern muss diese zahlen..
Auch häufig nicht bekannt: bei Dienstreisen, Fahrten zu Fortbildungen oder auch abzugsfähigen Weiterbildungen sind tatsächliche Fahrzeugkosten für jeden gefahrenen km absetzbar. Vor allem wenn man ein recht neues Auto fährt kommt man da schnell über die 30 Cent (durch die AfA).
@@wackenkai überhaupt kein Problem. Du musst nur die Werte zusammenstellen. Mache ich seit Jahren so und lohnt sich für mich besonders da mein Dienstsitz zuhause ist und jede Fahrt eine Dienstreise. Mein kfz hat um die 60 Cent kosten pro km. Das sind ordentliche Werbungskosten pro Jahr
2 Fragen zu den Krankheitskosten: 1. Zählen da auch Kosten für Osteopathie und Heilpraktiker? 2. ich bin freiwillig gesetzlich versichert, und habe eine Kranken Zusatzversicherung. Leider kann ich diese nicht absetzen, die Begründung ist dass ich einen Krankheitskosten Betrag bereits durch die hohen Zahlungen in die Krankenkasse ausschöpfen. Kann ich dennoch Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen, oder schöpfe ich das alles mit dem Beitrag zu gesetzlichen KK aus?
Ihr habt leider vergessen zu erwähnen, dass bei den außergewöhnlichen Belastungen für nicht dauerhaft wiederkehrende Kosten (mtl.) wie bspw die teure Zahnbehandlung auch im alten Jahr erfolgen kann, wenn die Rechnung erst im neuen Jahr bezahlt wird. Meist hat man 30 Tage ab Rechnungserhalt Zeit, diese zu bezahlen. So kann man die Kosten ins neue Jahr mitnehmen, wenn man weiß, dass man im alten Jahr die Grenze nicht reißt.
Und werden diese sogenannten Zinsen vom Finanzamt automatisch mit der Steuererklärung verrechnet? Hab weder was auf dem Steuerbescheid noch sonst wo von gelesen oder gehört. Den Kindersparfreibetrag kannte ich noch nicht. Danke dir!
Nein, eben nicht. Deswegen musst Du die dann mit der nächsten Steuererklärung versteuern, weshalb du zur Abgabe verpflichtet bist. Du kannst dem Finanzamt auch keinen Freistellungsauftrag geben ;)
Na, dann mal viel Vergnügen beim Versuch, Kosten für einen Sprachkurs im Ausland geltend zu machen. Ich habe es vor einigen Jahren zweimal geschafft, die Kosten einen solchen Kurs anerkannt zu bekommen. Und das auch nur nach zähem Ringen mit dem Finanzamt, das grundsätzlich hier Vergnügungsreisen unterstellt. Beim dritten Mal wurden die Kosten nicht anerkannt, obwohl es sich um exakt den gleichen Kursveranstalter am gleichen Ort handelte. Auf meine Nachfrage hin sagte mir der Mitarbeiter des Finanzamtes, dass es sich hier nicht um eine Weiterbildung handele und ich in den vorhergehenden Jahren wohl einfach nur Glück gehabt hätte, dass da wohl nicht so genau geprüft wurde. Damit ist der Käse gegessen, Einspruch wird natürlich abgelehnt und es bleibt nur der Klageweg mit Kostenrisiko. Bei vielleicht €1000 Erstattung lohnt der Klagestress nicht und das wissen die beim Finanzamt auch. Diese sogenannten "legalen Steuertipps" waren schon vor 40 Jahren, als ein gewisser Herr Konz Bücher zu diesem Thema herausbrachte, in der Praxis fast nie anwendbar und auch heute sind sie für die Tonne. Und die illegalen Varianten, um Steuern zu sparen, sind sowieso jedem bekannt.
Absolute Zustimmung. Diese tolle legalen Steuertipps sind entweder alte Hüte oder eben nicht praktikabel. Den "Konz" kennt der nette Finanzbesmte auch.
Tipp 8 widerspricht den guten Tipps 6+7 🙂 Man sollte davon ausgehen können, dass selbst langweilige ETF's mehr bringen als die überschaubaren 0,15% p.m.
@@finanztip Das meint ihr doch nicht im Ernst oder!? "Anlagehorizont" mit einer erwarteten Rückzahlung vom FA in einem Satz zu sagen, lässt tief blicken...Was soll denn dabei rumkommen? Bei jemandem, der bisher noch nicht ESt-pflichtig war? Hoffe, dass jetzt nicht einige eurer Zuseher denken sie würden reich, nur weil sie für jede 1000€ pro Monat Verzug 1,50 € an Zinsen bekommen - und das auch nicht für die ganze Zeit...WOW ... Um in eurer ETF-zentrierten Sichtweise zu bleiben: wenn der Steuerpflichtige wirklich nennenswerte Summen - also mindestens deutlich vierstellig zurückbekommt, dann sollte er über jeden Monat froh sein, den er das Geld früher in den Händen hält. Hattet ihr nicht auch schon ein Video zur Inflation gemacht? Also nach meiner Rechnung sind 7,x% Inflation ein deutlich höherer Verlust, als es 1,6% Zinsen vom FA je sein könnten. Den Leuten vor diesem Hintergrund sowas als Tipp zu verkaufen, ist schon sehr merkwürdig... Wenn die 1000€ einfach in einen soliden ETF wandern, der ggf. sogar alle drei Monate Dividenden abwirft, dann hat dieser Anleger bereits 16 x Dividende (!) kassiert, bevor sein gutgläubiges Pendant die Kohle vom FA sieht. Und ganz ehrlich - wer vier Jahre auf Kohle warten kann, von der er noch nicht mal genau weiß wieviel das sein wird, der kann danach auch einen guten Zeitpunkt abwarten, um zu verkaufen, wenn er das Geld braucht...mitnichten 15 Jahre...
In einem Aktien-ETF sind oft ausländische Aktien enthalten. Wenn diese Dividenden ausschütten, dann fällt oft eine landestypische Quellensteuer im Ausland an (USA = 30 %- Reduktion auf 15 %, Japan 20 %, China 20 %, Frankreich 28 % - Reduktion auf 12,8 % bei Nachweis Legitimationspflicht VOR der Dividendenauszahlung). Damit auf maximal 100 Prozent des Gewinns die deutsche Quellensteuer erfolgt und keine Doppelbesteuerung stattfindet, erfolgt eine Teilfreistellung wie folgt: Aktienfonds 30 % (bei einer Aktienquote ≥ 51 %), Mischfonds 15 % (bei einer Aktienquote ≥ 25 %) sowie Sonstige Fonds 0 % (bei einer Aktienquote < 25 %) vgl. hierzu §§ 20, 32, 43 EStG. Bei dem Beispiel Dividendenauszahlungen in den USA erfolgt die Reduktion auf 15 % Quellensteuer in den USA meist automatisch; durch die Teilfreistellung von 30 Prozent fällt dann defacto auf 15 % des Gewinns keine Kapitalertragssteuer an (15 % in den USA, 70 % in D somit verbleibt 15 % steuerfrei).
Simple gesagt: Das wurde 2018 mit dem Investmentsteuergesetz festgemacht. Detailliert kannst Du's in unserem Ratgeber nachlesen: finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/
Nein durch Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag bereits abgegolten. Nur wenn dieses als Betreuungsmosten einzustufen sind und dein Kind jünger als 14 ist, sind die als Sonderausgaben abzugsfähig.
Ich bin privat krankenversichert. Kann ich die Krankheitskosten auch von der Steuer absetzen, wenn ich sie bereits von der Krankenversicherung erstattet bekommen habe?
Das Kriterium ist dass es *größtenteils* beruflich sein muss meines Wissens nach. So zum Beispiel auch beim Arbeitszimmer und bei gekauftem Laptop Handy usw. Also "mit nutzen" reicht nicht
Hi Saidi, wie immer gute Tipps. Bei einer ETF-Anlagen für Kinder ist da eine Nichtveranlagungsbescheinigung von vornherein, oder erst bei Überschreitung des Sparerfreibetrages sinnvoll?
Was tun wenn ich meine schon am 01.01 abgeschickt habe und immer noch nichts gehört habe? Bekomme von 2017-2021 alles auf einen Schlag - zögert das Amt deshalb?
Nur dass du für 2017 nichts bekommst da die Frist hierzu am 31.12.2021 für die Abgabe endete. Da hier mehr als 6Monate nach Abgabe vergangen sind, kannst du beim FA nach dem Bearbeitungsstand fragen.
@@exbandablebear3567 ich habe nicht alles auf einen Schlag abgegeben. Die Jahre zuvor wurden als Verlustvortrag pünktlich eingereicht. Ahja heute kam der Brief - was ein Zufall 🤣
Es muss immer von einem Arzt befürwortet werden. Wenn du dir zB ohne Absprache mit dem Arzt Augentropfen kaufst, dann gehört es nicht darein. Machst du diese aber mit dieser Abstimmung dann gehören diese Ausgaben darein (auch ohne Verschreibung - die sind ja billiger in der Drogerie als in der Apotheke).
Ein noch weitestgehend unbekannter Tipp! Leiharbeiter, die immerhin über 800 000 Beschäftigte in Deutschland ungefähr aus machen! Diese brauchen ihren Arbeitsweg nicht mit der normalen Pendlerpauschale abrechnen, sondern als Dienstweg, wo Hin und Rückweg mit Verpflegungspauschalen usw. abgerechnet werden können. 👌 Warum das so steuerrechtlich ist, wäre jetzt zu viel Text um das zu erklären. Im Internet steht warum, oder Finanztip greift das Thema, wo es um viel Geld geht, nochmal auf. 😉
2:30 Seid ihr euch da sicher, dass Vorsorgeuntersuchungen wie PZR als Außergewöhnliche Belastung zählen? Finde da verschiedene Stimmen dazu, aber die Argumentation leuchtet mir mehr ein, dass das eine freiwillige Leistung ist, die somit nicht §13 (2) ESTg entspricht
agB müssen zwangsläufig sein. Daran scheitert es bei einer Zahnreinigung. Außer, sie ist ärztlich verordnet. Aber wann ist sie das schon? und dann wird sie ja meist auch teils erstattet, was gegengerechnet wird
Hi Saidi...hab da mal ne andere Frage wenn wir schon bei Steuern sind. Wie kann man sich speziell bei US - Dividendenaktien die Quellensteuer zurückholen und ab wann lohnt sich das? Kannst du dazu mal ein Video machen? LG
Wenn man bereits als Deutscher bei einem deutschen Broker ist, werden einem nur 15% abgezogen, die man auch nicht zurückholen kann. Allerdings wird diese Quellensteuer angerechnet, d.h. von deiner zu zahlenden Kapitalertragssteuer automatisch abgezogen. Setzt natürlich voraus, dass der Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist.
Hallo, eine Frage zu Tipps 7: wenn 10k Grundfreibetrag ausgeschöpft wird, muss ein Kind pro Monat über 800 Euro verdienen. So muss das Kind eigene Krankenversicherung bezahlen, richtig? Was wäre der maximale Betrag, dass Kind noch bei Familie mitversichert bleibt?
Das Gesamteinkommen sollte 553,33 Euro im Monat nicht übersteigen. Mehr zu dem Thema kannst du in unserem Ratgeber nachlesen :) www.finanztip.de/gkv/familienversicherung/
Ach krass, die Zahnarztkosten hatte ich echt nicht auf dem Schirm. Danke für den Tipp 👍🏼 Mal ein anderes Thema, was mich echt interessierten würde, was du mit deinen Finanzen machst und wie du eigentlich hier zu TH-cam gekommen bist 🙂
Dafür musst du aber (sofern du ein Durchschnittsgehalt oder mehr hast) dein halbes Gebiss sanieren, damit du über die Belastungsgrenze kommst, die das Finanzamt akzeptiert.
Trick Nummer 2 funktioniert grundsätzlich nicht, hier habt ihr nicht korrekt recherchiert. Grundsätzlich können solche Kosten nur dann bei der Steuer angegeben werden wenn diese von einem Arzt im Vorfeld als notwendig angeordnet worden. Das wird man in 99% aller Fälle nicht bekommen.
Danke für informative Video. Wenn der EUR schwach wird (ggü anderen Währungen), sollte man seine Auswahl der ETF so streuen, dass diese in verschiedene Währungen gestreut sind?
nein, Dein weltweiter ETF investiert doch bereits in unterschiedliche Länder - mit unterschiedlichen Währungen. Wir haben dazu letztens erst einen Livestream gemacht: th-cam.com/video/YuELX9YtSRo/w-d-xo.html
Hi Leon hier, Ich weiß, die Frage passt nicht zu dem Video aber ich dachte, wenn ich unter das aktuellste Video schreibe ist die Wahrscheinlichkeit höher eine Antwort zu erhalten. Ich möchte in langfristige etfs investieren mit einem Sparplan um langfristig Gewinn zu machen damit das Geld nicht nur verstaubt… ich bin 22 Jahre alt. Aber meine Freundin sagt ich soll das aufjedenfall lassen, weil sie der meinung ist, dass wir in ein paar Jahren einen crash zu erwarten haben aufgrund von krieg, inflation etc. Jetzt habe ich Angst und bin mir unsicher ob ich noch investieren soll. Was ist eure Meinung dazu und wie Geld ist mein Geld wenn ich in einen ETF wie den MSC World investiere ? LG Leon:)
Wenn du länger als 15 Jahre investierst dann ist das eigentlich egal wann du einsteigst. Und selbst wenn bald der Crash kommt ist doch egal sparplan läuft weiter und du nimmst zu günstigen Kursen die Anteile mit und wenn dann die Erholung kommt wird dick patte gemacht Nur dummköpfe verkaufen im dip
Hat deine Freundin eine Glaskugel oder woher weiß die das? Allgemein ist früh anfangen immer besser, den Markt zu timen macht nie Sinn, weil es keiner kann. Und wenn es einen Crash geben sollte, kaufst du mit einem Sparplan günstig ein und hast eine bessere Rendite, wenn die Kurse wieder steigen, als wenn du erst danach einsteigst. Gibt auch genug Videos hierzu.
time in the market beats timing the market... Sorry für den Spruch, den hier niemand mehr hören kann, aber er ist dennoch wahr. Schau mal bei Finanzfluss vorbei, eines der letzten Videos, Krisen als Rendite-Boost.
Warum genau ist es ein Vorteil die 801€ auszuschöpfen? Ja zahl ich keine Steuern... Aber das Geld kommt doch hinterher wieder rein. Also bekomm ich es, zahl da keine Steuern drauf und investier es wieder. Dann kann ich doch auch gleich den thesaurierer nehmen der es automatisch reinvestiert, worauf man auch keine Steuer zahlt. Also ich versteh den Rechenweg nicht wo es ein Vorteil ist. Da hätte ich gern eine Erklärung zu.
Davon ausgehend, dass du Erträge irgendwann auch wieder raus holen willst und dann die Steuren zahlst, ist es Verschwendung, die 801€ (oder 1000€ ab 2023) nicht zu nutzen. Du kannst es dir so vorstellen, dass auf den 801€ Teil der Gewinne bereits die Steuer (von 0€, weil Freibetrag) abgeführt wurde und in Zukunft nicht mehr fällig ist. Nach Wiederanlage generieren die natürlich neue Gewinne, die dann wieder versteuert werden müssen, aber was schon mal an der Steuer vorbei war, wird nicht nochmal neu als Gewinn versteuert. Insofern ist es optimal, den Freibetrag jedes Jahr zu treffen. Wegen 50€ hin oder her lohnt es da aber nicht, groß rum zu machen, Perfomance und Ausschüttungen schwanken sowieso. Verluste aus ETF Verkäufen, etwa weil man von einem Produkt in ein anderen gewechselt hat, werden auch angerechnet und sogar ins nächste Jahr übertragen. Dummerweise kommen die aber immer zuerst dran, d.h. bei einer Übertragung ins nächste Jahr verfallen die 801€ wieder. TLDR: Jedes Jahr den Freibetrag ausnutzen ist gut, aber wenn es man nicht ganz passt, ist das auch nicht sonderlich schlimm.
@Finanztip super Video. Letztens bin ich auf ein Artikel gestoßen, in dem das Start up Ride Capital beworben wurde. Kurz: Hier wird Otto-Normalverbrauchen geholfen eine sogenannte "vvGmbH" zu eröffnen, womit angeblich kräftig Steuer gespart werden kann. Was ist eure Meinung zu der ganzen Thematik?
Eine Frage zum Steuern sparen, die du vielleicht auch mal beantworten könntest wäre folgende: Wenn man irgendwann beim Renteneintritt ein großes Depot mit vielen Gewinnen hat. Wäre es dann (zumindest nach heutiger Rechtslage) möglich einfach für z.B. 1 Jahr in ein Land mit sehr geringen oder keinen Steuern auf ETFs zu ziehen, das Depot zu verkaufen, dann neu zu kaufen und mit den offiziell höheren Kaufkursen wieder zurückzukommen und auf Papier keine Gewinne mehr zu haben?
Als deutscher Staatsbürger bist du meines Wissens 5 weitere Jahre in Deutschland steuerpflichtig, wenn es um Vermögenserträge geht und du ins Ausland gezogen bist. Ganz so blöd sind die hier dann doch nicht :D.
Bei einem deutschen Broker sind die Gewinne noch mit Deutschland verbunden ("belegen" ) . Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss man dazu entweder das Depot auch zu einem ausländischen Broker übertragen oder erst nach 5 Jahren verkaufen. Ich weiß nicht mehr, woher ich die Info habe, müsste man durch Google finden können. Aber im Prinzip ist es machbar. Man muss dazu natürlich komplett aus Deutschland abgemeldet sein und wie du schreibst, darf das andere Land diese Erträge auch nicht oder nur gering besteuern, damit es sich lohnt.
Um in Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein, musst du deinen Wohnsitz in D aufgeben. Du musst mehrere Jahre (ich meine 3) im Ausland bleiben, damit du nicht rückwirkend steuerpflichtig wirst. Wenn du Rente bekommst, bist du automatisch in D steuerpflichtig.
Mir ist das dennoch zu kompliziert für die paar Kröten Kassenzettel aufzuheben, die die die Spenden annehmen um Quittungen zu bitten usw.... Klar, Kleinvieh macht auch Mist, ist aber auch Zeitintensiv. Steuerverein kann ich empfehlen.
Für Studenten/ Dual-Studenten/ Berufstätige: Tablet kaufen. Immer schön teure Gerät, die aber unter 800 netto liegen, um es nicht abzuschreiben. Das Tablet kann ohne Nachweis zu 50% abgesetzt werden. Zum Tablet kauft man sich eine Tastatur, Maus, Stift, Tasche und MS Office. Diese Kosten setzt man zu 100% absetzen. Tablet nach 8 Monaten mit dem ganzen Schnickschnack privat verkaufen. Im nächsten Jahr kauft man sich alles (Tablet, Stift, Maus, MS Office...) neu und verkauft es wieder nach 8 Monaten. Vorteil: - Man reduziert seine Steuerlast reduziert (besonders bei Dual-Studenten empfehlenswert) - Man hat den Großteil der Kosten durch den privaten Verkauf wieder gedeckt - Man hat jedes Jahr ein neues Gerät und Schnickschnack Ich bekomme jedes Jahr 3.000 - 4.000€ zurück. Ich schenke dem Finanzamt gar nichts. Die Steuererklärung mit allen Belegen versende ich per Einschreiben. Auch die Versandkosten setze ich ab.
Hey Saidi, auch ohne es zu wissen, haben die Zuschauer "intuitiv" auch die Tage abgesetzt, an denen sie nicht selbst, sondern in der Fahrgemeinschaft mitgefahren sind. 💁♂
Also ich würde bei der derzeitigen Inflation keine Steuererklärung rauszögern, da frisst Inflation den Zins auf und noch mehr ☹️ Lieber zeitnah Steuer erledigen und die Auszahlung als Einmalzahlung in den ETF 👍🏻☺️
Aber eher nur, weil keiner danach fragt. Wir spenden an Vereine nur gegen Spendenquittung, da wir 50% vom Staat zurück bekommen und so doppelt so viel spenden können.
Hier aus Vereinssicht: Sachspenden kommen einfach nicht so häufig vor. Aber wenn man fragt bekommt man die Bescheinigung bei uns natürlich auch. Die Bescheinigung braucht man aber erst falls das Finanzamt nachfragt - das tut es bei kleinen Spendenbeträgen
Hey, wer von euch kann mir einen Rechner empfehlen, der ausrechnet wieviel ETF Anteile ich bei einem Thesausierer verkaufen muss, um möglichst nahe an die 801 € Freibetrag ranzukommen.
Da ist höchst individuell. Gehe wie folgt vor: Schau, was du übers Jahr an Zinsen, Ausschüttungen etc bekommen hast, also alles freistellungsrelevante. Das ziehst du von den 801€ ab. Alternativ/einfacher geht es, wenn du alles bei einer Bank hast, dann kannst du einfach im System schauen, wie viel FSA du noch übrig hast. Aber beachten, dass da etwaige Festgeld- und Tagesgeldzinsen nicht berücksichtigt sind, die werden ja erst am 31.12. gebucht - also zu spät für einen ETF-Verkauf. Nachdem du das gemacht hast und dann zB noch 200€ "zu bereinigenden" = vermutlich nicht ausgenutzten FSA hast, musst du ggf schauen, welchen deiner ETFs du verkaufen möchtest. Und dann musst du gem FIFO-Prinzip schauen, zu welchen Kursen du die allerersten Anteile gekauft hast - dann ins Verhältnis zum akutellen Kurs gesetzt ergibt das deinen Gewinn pro Anteil. Und das musst du der Reihe nach für alle Anteile machen, so lange bis du die 200€ aufgefüllt hast. ... denn es kann sein, dass dein ETF mit Durchschnittskurs von 110€/Anteil beim aktuellen Marktkurs von 100€ jetzt zwar im Minus ist, aber gem. FIFO dein erster gekaufter Anteil beim damaligen Kaufkurs von 75€ einen Gewinn von 25€ hat. Also bei regelmäßig besparten ETFs nicht ohne Aufwand zu berechnen... Einfacher ist es bei einem ETF, der nur aus einem Kauf besteht - da sparst du dir die FIFO-Betrachtung... Halbwegs verständlich?!? :-D
@@eodearlofdorincourt4719 Kommt drauf an, ob du bei der Aktion auf einen Schlag die kompletten 801€ "bereinigst" oder nur die letzten ungenutzten 10€ optimierst... ;-)
Was für unterirdische Tipps! Achja: wenn man als verheiratete paat die Steuerklassen splittet bringt es auch nichts, da man bei der Steuer sowieso zusammen veranlagt wird. Noch so ein Irrglaube warum Menschen denken sie sparen Steuern :D Meine Erklärung bringt mir jedes Jahr zuviel gezahltes zurück!
Lieber Saidi, ich mag eure Videos sehr. Aber wenn alle Arbeitnehmer solche Tricks anwenden um dem Staat möglichst wenig Steuern zu überlassen, dann wird es eben mit höheren Steuersätzen wieder ausgeglichen. Wir sind uns doch einig, das für das Gemeinwesen ausreichend Geld zur Verfügung stehen muss?
Das mit dem Steuererklärung rauszögern, um dann Zinsen zu verlangen klingt ganz cool. Aber ist es nicht sinnvoller die Steuer so früh wie möglich zu machen, damit das Geld schneller da ist und in den ETF wandern kann, der definitiv deutlich mehr Zinsen abwirft als die 1,5%p.a. vom Finanzamt?
Hängt sicherlich vom Markt ab wie gut der etf performt 😂
Ja, im Schnitt dürfte das die bessere Option sein, ich werde es auch so handhaben.
"Definitiv deutlich mehr als 1,5%".
Finde den Fehler!
Man kann sämtliche Kosten aus dem Gesundheitsbereich absetzen. Auch die Rezeptgebühren und alle Fahrten zur Apotheke und zum Arzt.
Zu 1.: Es gibt keine Verpflegungssätze. Die Verpflegung selbst ist grundsätzlich der privaten Lebenshaltung zuzuordnen. Es gibt nur Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand.
Zu 7.: Ein Kind kann nicht den Grundfreibetrag steuerfrei kassieren; niemand kann das. Der Begriff der Steuerfreiheit im ertragsteuerlichen Sinne ist für die steuerfreien Vorgänge iSd § 3 EStG reserviert („Steuerfrei sind […]). Richtig wäre zu sagen, dass die tarifliche Einkommensteuer für zu versteuernde Einkommen von unter 10.000 € regelmäßig 0 € beträgt. Zudem finde ich, dass wenigstens an dieser Stelle der Hinweis gegeben werden sollte, dass die Überweisungen der Eltern auf das Kind-Depot auch Schenkungen gem. § 7 ErbStG sind und im Falle bei bereits ausgenutzten Freibeträgen im ErbStG (bei Kindern 400.000 €) innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums (immer von hinten gerechnet), somit ErbSt auslösen kann.
und nicht zu vergessen - böse Falle vom Kind was zurück auf die eltern überweissen, z.B. für das neue Auto oder Wohnungskauf, dann kommt man ganz schnell über den Schenkungsfreibetrag.
Noch wichtiger finde ich zu erwähnen, dass das Kinder aus der Familienversicherung der Krankenkasse fällt wenn die Kapitalerträge ein bestimmten Betrag überschreiten (ich glaube um die 6.ooo€). Muss von wäre auch noch zu wissen ob in diesem Fall bei ETFs auch mit 70% gerechnet werden kann. Sind ja schließlich keine Steuern.
@@Anton-uk1pj Wer seinem Kind ein Vermögen überträgt, das zu Kapitalerträgen von 6000 Euro und mehr führt, hat wirklich keinen Grund, sich über den Wegfall der Familienversicherung zu beschweren ;-)
Beim Umzug ist außerdem zu beachten, dass die Miete für die nicht mehr genutzte, bzw noch nicht genutzte Wohnung, wenn sich diese überschneiden, auch absetzbar sind also zb wenn man die alte Wohnung noch einen Monat nach Umzug in die neue Wohnung bezahlen muss. Oder die neue Wohnung schon einen Monat vor dem Umzug angemietet hat
Das mit dem ausschüttenden ETF sehe ich immer noch skeptisch aus folgenden Gründen: 1.) die Ausschützung lässt sich nicht exakt voraussehen, um den Freibetrag genau zu treffen 2.) Es ist absehbar, dass durch die gestiegenen Zinsen (15 jährige Rendite der Bundesanleihe) die Vorabpauschale ab nächstem Jahr wieder relevant wird und die schöpft dann schon einen Teil des Freibetrags aus, aber die Höhe lässt sich ebenfalls nicht genau vorhersehen und einplanen 3.) bei über die Zeit steigenden Dividenden liegt man irgendwann über dem Freibetrag und dann wird es wiederum steuerlich ineffizient und man müsste umschichten, was ggf. wieder Steuern auslöst 4.) wie im Video gesagt, lässt sich der Freibetrag durch (Teil-)verkauf und Wiederanlage ausschöpfen, wodurch er sich genauer treffen lässt 5.) falls man mal etwas im Portfolio umschichten möchte, z.B. um alte ETFs mit höheren Gebühren austauschen, ist es nützlich den Freibetrag flexibel einsetzen zu können.
Aber letzendlich sind das Feinheiten, weil der Freibetrag eh viel zu niedrig ist im Vergleich zu anderen Ländern, wo man deutlich steuereffizienter langfristig investieren kann. Hauptsache man macht konsequentes Buy & Hold ;-)
Das mit den Sachspenden habe ich noch nicht gewusst. Bei den Sprachreisen ist Vorsicht geboten. Das wird nicht immer voll akzeptiert.
Hier noch ein ganz wertvoller Tipp zum legalen Steuern sparen: Auswandern.
Hohohaha
Der beste Tipp den mir mein Freund (Steuerberater) genannt hatte war, dass ich nicht alle Einkünfte in der Steuererklärung eingeben muss, sondern nur diese die über dem Freibetrag liegen. Bisher war ich der Auffassung, ich trage alles ein und dann wird geschaut, ob ich den Freibetrag erreicht habe oder nicht... Sowas war gut zu wissen, hat 200€ Unterschied gemacht.
Bei welchen Einkünften hast du das denn gemacht?
@@albertbumbez3263 Unter anderem bei der Ehrenamtspauschale und beim Aufsichtsrat. Ich hab dann als Bezeichnung z.b.Ehrenamtspauschale freiwillige Feuerwehr (200€) eingetragen und bei dem Betrag dann 0. so habe ich eine Erinnerung für die nächste Steuererklärung und vergesse das im nächsten Jahr nicht.
@@Finndu okay bei solchen Dingen ergibt das Sinn, da hier der Freibetrag innerhalb der Gewinnermittlung abgezogen werden muss 😊
@@albertbumbez3263 das Problem ist halt, die Freibeträge muss man erstmal wissen. Fände das super, denn die dort shxon direkt stehen würden. Bis dieses Jahr bin ich davon ausgegangen, dass man alles einträgt und dann von dem eingegebenen Betrag die Freibeträge abgezogen werden.
Kinder Depot mit 801Euro Freibetrag klingt sehr gut, dass habe ich nicht gewusst.Danke.
Gern geschehen!
Bezüglich Trick 2 sind zudem die Summen die erreicht werden müssen damit es bei der Steuer angegeben werden kann extrem hoch, bei durchschnittsverdienern 1000€ bis 2000 € im Jahr. Das hättet ihr transparenterweise ebenfalls mit angeben können.
Das mit dem Freibetrag bei den Kindern habe ich nicht verstanden. Könnte dazu ein Video machen?
Ist recht simpel:
Jeder Mensch hat den Freibetrag von aktuell 801€.
Auch hat jeder den Steuerfreibetrag von 10.347€ im Jahr (2022, wird jährlich angepasst).
Da ein Kind in der Regel keine Einkünfte hat kann man diesen Freibetrag nutzen.
Jetzt könnte man also auf dem Kinderdepot 11.148€ steuerfrei kassieren.
Da Gewinne aus Aktienfonds nur zu 70% besteuert werden kann man so 15.925€ Gewinn machen ohne Kapitalertragssteuer zu zahlen bzw. man holt sich die Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag mit der Steuererklärung zurück.
@@Thomas.Pferns Das muss man beachten ja. 470€ im Monat sind ok aber! es darf 2x im Jahr auch mehr sein. Eine Grenze für die 2 Ausnahmen hab ich nicht gefunden.
Wenn also monatlich mehr als 470€ z.B. als Dividende ausgezahlt werden würde einfach auf thesaurierende ETF setzen und einmal im Jahr nur auszahlen z.B. durch (Teil)Verkauf.
Bei diesen Summen sollte eine Kinderkrankenversicherung (200€/Monat) nicht das Problem sein.
Solange das Geld für das Kind ausgegeben wird kein Problem...
Muss eben steuerlich sauber laufen notfalls Geld vom Kind per Darlehen entnehmen und zurück zahlen.
Wer das mit den Kilometern so gemacht hat, ist zu korrekt für diese Welt 😂🤦♂️
Ich finde das Kinder Depot sehr interessant, werde ich so machen, danke für den Tipp ✊
Achtung, beim Kind darf die Einkommensgrenze der Krankenkasse nicht überschritten werden, ansonsten ist das Kind nicht mehr familienversichert! Das sind bei der Techniker 470€/Monat + 801€ Freibetrag = 6441€
Und ich meine mich zu erinnern, dass man das NV-Formular (Nicht Veranlagung) verwenden muss bzw. bei der Depot Bank einreichen.
Weiß jemand ob man das auch per Elster und Steuerprogramm bekommt oder nur als Papierformularen im Finanzamt?
Gerade den ersten Punkt fand ich sehr interessant! Ich gebe jeden Monat etwa 100€ für einen Sprachkurs aus und wusste bislang nicht, dass ich dies auch steuerlich absetzen kann. Da ich damit erst im Herbst 2021 angefangen habe, ist dies auf 2021 bezogen auch kein Drama, für 2022 weiss ich es dann nun :)
Edit: Nach ein wenig googlen habe ich herausgefundne, dass Sprachkurse wohl nur aus beruflichen Gründen abgesetzt werden können - schade :/
Na dann planst du eben ein, dich damit im Ausland zu bewerben. Den Pauschalbetrag für deine "Bewerbungen" nicht vergessen abzugreifen :D
Vielen Dank für die Info‘s!!!!
Es stimmt nicht, dass man die Kosten einer Zahnreinigung von der Steuer absetzen kann. Vorbeugende Maßnahmen sind nicht zwangsläufig und fallen daher nicht unter die Definition von außergewöhnlichen Belastungen. Erst wenn der Zahn krank ist, kann man die Kosten ansetzen. Ich habe die Kosten bisher immer geballt anfallen lassen und so eine Steuererstattung generiert. Das ist ein guter Tipp von euch.
Nummer 7 ist sehr interessant da viele sich fragen wie kann ich für meine Kinder sparen.
Wie sieht es steuerlich aus wenn ich jetzt in einen ETF investiere und dann in 20 Jahren auswander und dann meinen ETF entspare/auflöse? Fallen dann Steuern aus D an oder aus dem Land mit dem aktuellen Wohnsitz?
Ach ja, der Pauschbetrag und seine optimale Nutzung. Manchmal denke ich: Senkt die Einkommensteuer für die Wenig und Mittelverdiener, meinetwegen auch für die Etwas-besser-Verdiener und killt dafür den Pauschbetrag - so hat man die nervigen Mini-Optimierungen nicht mehr.
Nr.9 Krankenkassenbeiträge bei freiwillig oder privat Versicherten 3 Jahre vorauszahlen. Nr. 10 berufl. Teil der Versicherungen als Werbungskosten geltend machen
Ab 2023 erhöht sich der Freistellungsbetrag von 801 p.P uf 1000 Euro p.P
Was ist das mit den Zinsen denn für ein Finanztipp?.. die liegen weit unter der Inflation und wenn eine Nachzahlung bei raus kommt (kann passieren wenn man Progressionseinkünfte hatte) dann erhält man keine Zinsen sondern muss diese zahlen..
Wenn du „Progressionseinkünfte“ hast, bist du eh verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und kannst hier nichts rauszögern
Auch häufig nicht bekannt: bei Dienstreisen, Fahrten zu Fortbildungen oder auch abzugsfähigen Weiterbildungen sind tatsächliche Fahrzeugkosten für jeden gefahrenen km absetzbar. Vor allem wenn man ein recht neues Auto fährt kommt man da schnell über die 30 Cent (durch die AfA).
Das ist aber auch nur Theorie, viel Spaß beim Nachweis
@@wackenkai überhaupt kein Problem. Du musst nur die Werte zusammenstellen. Mache ich seit Jahren so und lohnt sich für mich besonders da mein Dienstsitz zuhause ist und jede Fahrt eine Dienstreise. Mein kfz hat um die 60 Cent kosten pro km. Das sind ordentliche Werbungskosten pro Jahr
@MGS1 nein.
2 Fragen zu den Krankheitskosten: 1. Zählen da auch Kosten für Osteopathie und Heilpraktiker? 2. ich bin freiwillig gesetzlich versichert, und habe eine Kranken Zusatzversicherung. Leider kann ich diese nicht absetzen, die Begründung ist dass ich einen Krankheitskosten Betrag bereits durch die hohen Zahlungen in die Krankenkasse ausschöpfen. Kann ich dennoch Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen, oder schöpfe ich das alles mit dem Beitrag zu gesetzlichen KK aus?
Ihr habt leider vergessen zu erwähnen, dass bei den außergewöhnlichen Belastungen für nicht dauerhaft wiederkehrende Kosten (mtl.) wie bspw die teure Zahnbehandlung auch im alten Jahr erfolgen kann, wenn die Rechnung erst im neuen Jahr bezahlt wird. Meist hat man 30 Tage ab Rechnungserhalt Zeit, diese zu bezahlen. So kann man die Kosten ins neue Jahr mitnehmen, wenn man weiß, dass man im alten Jahr die Grenze nicht reißt.
Kann man auch Schönheits-OPs von der Steuer absetzen?
Nein, da diese nicht zwangsläufig dem Steuerpflichtigen erwachsen.
In deinem Fall ja, weil sonst Zumutung für die Gesellschaft 😂.
Könnt ihr meine nächste Steuererklärung machen (natürlich gegen Vergütung) ?
Und werden diese sogenannten Zinsen vom Finanzamt automatisch mit der Steuererklärung verrechnet? Hab weder was auf dem Steuerbescheid noch sonst wo von gelesen oder gehört.
Den Kindersparfreibetrag kannte ich noch nicht. Danke dir!
Nein, eben nicht. Deswegen musst Du die dann mit der nächsten Steuererklärung versteuern, weshalb du zur Abgabe verpflichtet bist. Du kannst dem Finanzamt auch keinen Freistellungsauftrag geben ;)
Spannend. Zählen als Sprachkurs auch Kosten für eine App wie Babbel?
sollte absetzbar sein. Entscheidend ist der berufliche Kontext
Na, dann mal viel Vergnügen beim Versuch, Kosten für einen Sprachkurs im Ausland geltend zu machen. Ich habe es vor einigen Jahren zweimal geschafft, die Kosten einen solchen Kurs anerkannt zu bekommen. Und das auch nur nach zähem Ringen mit dem Finanzamt, das grundsätzlich hier Vergnügungsreisen unterstellt. Beim dritten Mal wurden die Kosten nicht anerkannt, obwohl es sich um exakt den gleichen Kursveranstalter am gleichen Ort handelte. Auf meine Nachfrage hin sagte mir der Mitarbeiter des Finanzamtes, dass es sich hier nicht um eine Weiterbildung handele und ich in den vorhergehenden Jahren wohl einfach nur Glück gehabt hätte, dass da wohl nicht so genau geprüft wurde. Damit ist der Käse gegessen, Einspruch wird natürlich abgelehnt und es bleibt nur der Klageweg mit Kostenrisiko. Bei vielleicht €1000 Erstattung lohnt der Klagestress nicht und das wissen die beim Finanzamt auch.
Diese sogenannten "legalen Steuertipps" waren schon vor 40 Jahren, als ein gewisser Herr Konz Bücher zu diesem Thema herausbrachte, in der Praxis fast nie anwendbar und auch heute sind sie für die Tonne. Und die illegalen Varianten, um Steuern zu sparen, sind sowieso jedem bekannt.
Absolute Zustimmung. Diese tolle legalen Steuertipps sind entweder alte Hüte oder eben nicht praktikabel. Den "Konz" kennt der nette Finanzbesmte auch.
Tipp 8 widerspricht den guten Tipps 6+7 🙂 Man sollte davon ausgehen können, dass selbst langweilige ETF's mehr bringen als die überschaubaren 0,15% p.m.
Im Durchschnitt vielleicht kann aber je nach Marktphase gerade nicht so sein.
Nein, denn das ist eine Frage des Anlagehorizonts: Zinsen Finanzamt 3-4 Jahre, ETF 15 Jahre +
@@finanztip Das meint ihr doch nicht im Ernst oder!? "Anlagehorizont" mit einer erwarteten Rückzahlung vom FA in einem Satz zu sagen, lässt tief blicken...Was soll denn dabei rumkommen? Bei jemandem, der bisher noch nicht ESt-pflichtig war? Hoffe, dass jetzt nicht einige eurer Zuseher denken sie würden reich, nur weil sie für jede 1000€ pro Monat Verzug 1,50 € an Zinsen bekommen - und das auch nicht für die ganze Zeit...WOW ... Um in eurer ETF-zentrierten Sichtweise zu bleiben: wenn der Steuerpflichtige wirklich nennenswerte Summen - also mindestens deutlich vierstellig zurückbekommt, dann sollte er über jeden Monat froh sein, den er das Geld früher in den Händen hält. Hattet ihr nicht auch schon ein Video zur Inflation gemacht? Also nach meiner Rechnung sind 7,x% Inflation ein deutlich höherer Verlust, als es 1,6% Zinsen vom FA je sein könnten. Den Leuten vor diesem Hintergrund sowas als Tipp zu verkaufen, ist schon sehr merkwürdig... Wenn die 1000€ einfach in einen soliden ETF wandern, der ggf. sogar alle drei Monate Dividenden abwirft, dann hat dieser Anleger bereits 16 x Dividende (!) kassiert, bevor sein gutgläubiges Pendant die Kohle vom FA sieht. Und ganz ehrlich - wer vier Jahre auf Kohle warten kann, von der er noch nicht mal genau weiß wieviel das sein wird, der kann danach auch einen guten Zeitpunkt abwarten, um zu verkaufen, wenn er das Geld braucht...mitnichten 15 Jahre...
Mit der Zahnsache und anderen Kosten bringt leider gar nichts, da die Grenze viel zu hoch ist.
Kann jemand erklären, warum ist bei einem Aktien-ETF 70% zu versteuern sind und 30% nicht?
In einem Aktien-ETF sind oft ausländische Aktien enthalten. Wenn diese Dividenden ausschütten, dann fällt oft eine landestypische Quellensteuer im Ausland an (USA = 30 %- Reduktion auf 15 %, Japan 20 %, China 20 %, Frankreich 28 % - Reduktion auf 12,8 % bei Nachweis Legitimationspflicht VOR der Dividendenauszahlung). Damit auf maximal 100 Prozent des Gewinns die deutsche Quellensteuer erfolgt und keine Doppelbesteuerung stattfindet, erfolgt eine Teilfreistellung wie folgt:
Aktienfonds 30 % (bei einer Aktienquote ≥ 51 %),
Mischfonds 15 % (bei einer Aktienquote ≥ 25 %) sowie
Sonstige Fonds 0 % (bei einer Aktienquote < 25 %)
vgl. hierzu §§ 20, 32, 43 EStG.
Bei dem Beispiel Dividendenauszahlungen in den USA erfolgt die Reduktion auf 15 % Quellensteuer in den USA meist automatisch; durch die Teilfreistellung von 30 Prozent fällt dann defacto auf 15 % des Gewinns keine Kapitalertragssteuer an (15 % in den USA, 70 % in D somit verbleibt 15 % steuerfrei).
Simple gesagt: Das wurde 2018 mit dem Investmentsteuergesetz festgemacht. Detailliert kannst Du's in unserem Ratgeber nachlesen: finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/
Muss man bei Tipp 8 nicht (1,054)^(12/51) rechnen und so kommt man nur auf 1,24% Zinsen pro Jahr?
Gilt das mit der Sprachreise auch für meine Kinder? Z.B. EnglishCamp während der Ferien?
Nein das gilt nicht für Kinder
ja für die Steuererklärung der Kinder
Nein durch Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag bereits abgegolten. Nur wenn dieses als Betreuungsmosten einzustufen sind und dein Kind jünger als 14 ist, sind die als Sonderausgaben abzugsfähig.
Ich bin privat krankenversichert. Kann ich die Krankheitskosten auch von der Steuer absetzen, wenn ich sie bereits von der Krankenversicherung erstattet bekommen habe?
Absetzen kann man nur das, was die Krankenkasse nicht gezahlt hat. Wenn die Kasse aber alles gezahlt hat, dann lässt sich das nicht absetzen
Kann man nicht auch den Internet-/Telefonanschluss angeben, wenn man diesen beruflich mit nutzt?
jupp, zählt aber zu Werbungskosten. Mehr in unserem Werbungskosten Ratgeber: finanztip.de/werbungskosten/
Das Kriterium ist dass es *größtenteils* beruflich sein muss meines Wissens nach. So zum Beispiel auch beim Arbeitszimmer und bei gekauftem Laptop Handy usw. Also "mit nutzen" reicht nicht
Hi Saidi, wie immer gute Tipps. Bei einer ETF-Anlagen für Kinder ist da eine Nichtveranlagungsbescheinigung von vornherein, oder erst bei Überschreitung des Sparerfreibetrages sinnvoll?
Erst bei Überschreitung, solche Nichtveranlagungsbescheinigungen sind i.d.R. nur 3 Jahre gültig
Was tun wenn ich meine schon am 01.01 abgeschickt habe und immer noch nichts gehört habe? Bekomme von 2017-2021 alles auf einen Schlag - zögert das Amt deshalb?
Einfach beim zuständigen Finanzamt anrufen und erstmal höflich nachfragen wie der Bearbeitungsstand ist.
Nur dass du für 2017 nichts bekommst da die Frist hierzu am 31.12.2021 für die Abgabe endete. Da hier mehr als 6Monate nach Abgabe vergangen sind, kannst du beim FA nach dem Bearbeitungsstand fragen.
@@exbandablebear3567 ich habe nicht alles auf einen Schlag abgegeben. Die Jahre zuvor wurden als Verlustvortrag pünktlich eingereicht. Ahja heute kam der Brief - was ein Zufall 🤣
Hätte nie gedacht, dass ich bei euch mal „8 legale Steuertricks“ lese, das klingt immer so dubios.😂
Gilt bei Krankheitskosten auch Zahnschienen (Invisialign?)
Es muss immer von einem Arzt befürwortet werden. Wenn du dir zB ohne Absprache mit dem Arzt Augentropfen kaufst, dann gehört es nicht darein. Machst du diese aber mit dieser Abstimmung dann gehören diese Ausgaben darein (auch ohne Verschreibung - die sind ja billiger in der Drogerie als in der Apotheke).
@@Goldzwiebel wichtig: es muss eine Ärztliche oder Heilpraktikerverordnung vorliegen und wissenschaftlich bewiesen sein (außer Homöopathie)
Ja, ich habe sie abgesetzt. Plus die Wege dorthin..habe es erstattet bekommen.
Ein noch weitestgehend unbekannter Tipp! Leiharbeiter, die immerhin über 800 000 Beschäftigte in Deutschland ungefähr aus machen! Diese brauchen ihren Arbeitsweg nicht mit der normalen Pendlerpauschale abrechnen, sondern als Dienstweg, wo Hin und Rückweg mit Verpflegungspauschalen usw. abgerechnet werden können. 👌 Warum das so steuerrechtlich ist, wäre jetzt zu viel Text um das zu erklären. Im Internet steht warum, oder Finanztip greift das Thema, wo es um viel Geld geht, nochmal auf. 😉
Der alte Kassenzettel verblasst gerne, es gibt für Gurken Normen - aber für Bons nicht
Nr. 9 wäre Goldmünzen kaufen. Die Gewinne sind nach einem Jahr steuerfrei! Rendite bei Gold durchschnittlich ca. 8%/Jahr!
Was ist die Definition von Fernpendeler?
Die Definifion gilt ab dem 21. Kilometer
2:30 Seid ihr euch da sicher, dass Vorsorgeuntersuchungen wie PZR als Außergewöhnliche Belastung zählen?
Finde da verschiedene Stimmen dazu, aber die Argumentation leuchtet mir mehr ein, dass das eine freiwillige Leistung ist, die somit nicht §13 (2) ESTg entspricht
agB müssen zwangsläufig sein. Daran scheitert es bei einer Zahnreinigung. Außer, sie ist ärztlich verordnet. Aber wann ist sie das schon?
und dann wird sie ja meist auch teils erstattet, was gegengerechnet wird
Hi Saidi...hab da mal ne andere Frage wenn wir schon bei Steuern sind. Wie kann man sich speziell bei US - Dividendenaktien die Quellensteuer zurückholen und ab wann lohnt sich das? Kannst du dazu mal ein Video machen? LG
Wenn man bereits als Deutscher bei einem deutschen Broker ist, werden einem nur 15% abgezogen, die man auch nicht zurückholen kann. Allerdings wird diese Quellensteuer angerechnet, d.h. von deiner zu zahlenden Kapitalertragssteuer automatisch abgezogen. Setzt natürlich voraus, dass der Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist.
@@martinf.2058 Guten Morgen. Aaah ok, vielen lieben Dank für deine Antwort jetzt weiss ich Bescheid 🤗
guck mal hier in unseren Ratgeber: finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/
am besten einen Fonds mit Domizil Irland nutzen, die haben da eine gute Vereinbahrung zur Quellensteuer.
@@finanztip vielen herzlichen Dank, ich schau es mir an
Hallo, eine Frage zu Tipps 7: wenn 10k Grundfreibetrag ausgeschöpft wird, muss ein Kind pro Monat über 800 Euro verdienen. So muss das Kind eigene Krankenversicherung bezahlen, richtig? Was wäre der maximale Betrag, dass Kind noch bei Familie mitversichert bleibt?
Das Gesamteinkommen sollte 553,33 Euro im Monat nicht übersteigen. Mehr zu dem Thema kannst du in unserem Ratgeber nachlesen :) www.finanztip.de/gkv/familienversicherung/
@@finanztip Vielen Dank und Daumen hoch ... 👍
Tipp 5 funktioniert leider nur beim Umzug, nicht aber beim Auszug von den Eltern in eine eigene Bude (auch wenn man 1h Fahrzeit spart)
und auch nur wenn der Umzug beruflich bedingt ist..
Ach krass, die Zahnarztkosten hatte ich echt nicht auf dem Schirm. Danke für den Tipp 👍🏼
Mal ein anderes Thema, was mich echt interessierten würde, was du mit deinen Finanzen machst und wie du eigentlich hier zu TH-cam gekommen bist 🙂
Dafür musst du aber (sofern du ein Durchschnittsgehalt oder mehr hast) dein halbes Gebiss sanieren, damit du über die Belastungsgrenze kommst, die das Finanzamt akzeptiert.
@@Mondknall Eigentlich nicht...da reicht schon eine Wurzelbehandlung oder 2 Füllungen aus Keramik...
Trick Nummer 2 funktioniert grundsätzlich nicht, hier habt ihr nicht korrekt recherchiert. Grundsätzlich können solche Kosten nur dann bei der Steuer angegeben werden wenn diese von einem Arzt im Vorfeld als notwendig angeordnet worden. Das wird man in 99% aller Fälle nicht bekommen.
Danke für informative Video. Wenn der EUR schwach wird (ggü anderen Währungen), sollte man seine Auswahl der ETF so streuen, dass diese in verschiedene Währungen gestreut sind?
nein, Dein weltweiter ETF investiert doch bereits in unterschiedliche Länder - mit unterschiedlichen Währungen. Wir haben dazu letztens erst einen Livestream gemacht: th-cam.com/video/YuELX9YtSRo/w-d-xo.html
Für mich ist da leider konkret nichts abwendbar - mal schauen, was die Zukunft noch so bringt.
Hi Leon hier,
Ich weiß, die Frage passt nicht zu dem Video aber ich dachte, wenn ich unter das aktuellste Video schreibe ist die Wahrscheinlichkeit höher eine Antwort zu erhalten.
Ich möchte in langfristige etfs investieren mit einem Sparplan um langfristig Gewinn zu machen damit das Geld nicht nur verstaubt… ich bin 22 Jahre alt.
Aber meine Freundin sagt ich soll das aufjedenfall lassen, weil sie der meinung ist, dass wir in ein paar Jahren einen crash zu erwarten haben aufgrund von krieg, inflation etc.
Jetzt habe ich Angst und bin mir unsicher ob ich noch investieren soll.
Was ist eure Meinung dazu und wie Geld ist mein Geld wenn ich in einen ETF wie den MSC World investiere ?
LG Leon:)
Wenn du länger als 15 Jahre investierst dann ist das eigentlich egal wann du einsteigst.
Und selbst wenn bald der Crash kommt ist doch egal sparplan läuft weiter und du nimmst zu günstigen Kursen die Anteile mit und wenn dann die Erholung kommt wird dick patte gemacht
Nur dummköpfe verkaufen im dip
Hat deine Freundin eine Glaskugel oder woher weiß die das? Allgemein ist früh anfangen immer besser, den Markt zu timen macht nie Sinn, weil es keiner kann. Und wenn es einen Crash geben sollte, kaufst du mit einem Sparplan günstig ein und hast eine bessere Rendite, wenn die Kurse wieder steigen, als wenn du erst danach einsteigst. Gibt auch genug Videos hierzu.
time in the market beats timing the market... Sorry für den Spruch, den hier niemand mehr hören kann, aber er ist dennoch wahr.
Schau mal bei Finanzfluss vorbei, eines der letzten Videos, Krisen als Rendite-Boost.
Warum genau ist es ein Vorteil die 801€ auszuschöpfen? Ja zahl ich keine Steuern... Aber das Geld kommt doch hinterher wieder rein. Also bekomm ich es, zahl da keine Steuern drauf und investier es wieder. Dann kann ich doch auch gleich den thesaurierer nehmen der es automatisch reinvestiert, worauf man auch keine Steuer zahlt. Also ich versteh den Rechenweg nicht wo es ein Vorteil ist. Da hätte ich gern eine Erklärung zu.
Davon ausgehend, dass du Erträge irgendwann auch wieder raus holen willst und dann die Steuren zahlst, ist es Verschwendung, die 801€ (oder 1000€ ab 2023) nicht zu nutzen. Du kannst es dir so vorstellen, dass auf den 801€ Teil der Gewinne bereits die Steuer (von 0€, weil Freibetrag) abgeführt wurde und in Zukunft nicht mehr fällig ist. Nach Wiederanlage generieren die natürlich neue Gewinne, die dann wieder versteuert werden müssen, aber was schon mal an der Steuer vorbei war, wird nicht nochmal neu als Gewinn versteuert. Insofern ist es optimal, den Freibetrag jedes Jahr zu treffen. Wegen 50€ hin oder her lohnt es da aber nicht, groß rum zu machen, Perfomance und Ausschüttungen schwanken sowieso.
Verluste aus ETF Verkäufen, etwa weil man von einem Produkt in ein anderen gewechselt hat, werden auch angerechnet und sogar ins nächste Jahr übertragen. Dummerweise kommen die aber immer zuerst dran, d.h. bei einer Übertragung ins nächste Jahr verfallen die 801€ wieder.
TLDR: Jedes Jahr den Freibetrag ausnutzen ist gut, aber wenn es man nicht ganz passt, ist das auch nicht sonderlich schlimm.
@Finanztip super Video. Letztens bin ich auf ein Artikel gestoßen, in dem das Start up Ride Capital beworben wurde. Kurz: Hier wird Otto-Normalverbrauchen geholfen eine sogenannte "vvGmbH" zu eröffnen, womit angeblich kräftig Steuer gespart werden kann. Was ist eure Meinung zu der ganzen Thematik?
Eine Frage zum Steuern sparen, die du vielleicht auch mal beantworten könntest wäre folgende: Wenn man irgendwann beim Renteneintritt ein großes Depot mit vielen Gewinnen hat. Wäre es dann (zumindest nach heutiger Rechtslage) möglich einfach für z.B. 1 Jahr in ein Land mit sehr geringen oder keinen Steuern auf ETFs zu ziehen, das Depot zu verkaufen, dann neu zu kaufen und mit den offiziell höheren Kaufkursen wieder zurückzukommen und auf Papier keine Gewinne mehr zu haben?
Als deutscher Staatsbürger bist du meines Wissens 5 weitere Jahre in Deutschland steuerpflichtig, wenn es um Vermögenserträge geht und du ins Ausland gezogen bist. Ganz so blöd sind die hier dann doch nicht :D.
Bei einem deutschen Broker sind die Gewinne noch mit Deutschland verbunden ("belegen" ) . Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss man dazu entweder das Depot auch zu einem ausländischen Broker übertragen oder erst nach 5 Jahren verkaufen. Ich weiß nicht mehr, woher ich die Info habe, müsste man durch Google finden können. Aber im Prinzip ist es machbar. Man muss dazu natürlich komplett aus Deutschland abgemeldet sein und wie du schreibst, darf das andere Land diese Erträge auch nicht oder nur gering besteuern, damit es sich lohnt.
Um in Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein, musst du deinen Wohnsitz in D aufgeben. Du musst mehrere Jahre (ich meine 3) im Ausland bleiben, damit du nicht rückwirkend steuerpflichtig wirst. Wenn du Rente bekommst, bist du automatisch in D steuerpflichtig.
Wenn man dann später einen abtrünniges Kind hat, ist das Risiko groß, dass er das Geld dann aus dem Fenster wirft😅
Gilt aber für die Österreicher nicht?
Österreich und Deutschland haben leider unterschiedliche Steuerrechte.. somit gilt das ausschließlich für Deutschland
Mir ist das dennoch zu kompliziert für die paar Kröten Kassenzettel aufzuheben, die die die Spenden annehmen um Quittungen zu bitten usw.... Klar, Kleinvieh macht auch Mist, ist aber auch Zeitintensiv. Steuerverein kann ich empfehlen.
Für Studenten/ Dual-Studenten/ Berufstätige:
Tablet kaufen. Immer schön teure Gerät, die aber unter 800 netto liegen, um es nicht abzuschreiben. Das Tablet kann ohne Nachweis zu 50% abgesetzt werden. Zum Tablet kauft man sich eine Tastatur, Maus, Stift, Tasche und MS Office. Diese Kosten setzt man zu 100% absetzen. Tablet nach 8 Monaten mit dem ganzen Schnickschnack privat verkaufen. Im nächsten Jahr kauft man sich alles (Tablet, Stift, Maus, MS Office...) neu und verkauft es wieder nach 8 Monaten.
Vorteil:
- Man reduziert seine Steuerlast reduziert (besonders bei Dual-Studenten empfehlenswert)
- Man hat den Großteil der Kosten durch den privaten Verkauf wieder gedeckt
- Man hat jedes Jahr ein neues Gerät und Schnickschnack
Ich bekomme jedes Jahr 3.000 - 4.000€ zurück.
Ich schenke dem Finanzamt gar nichts. Die Steuererklärung mit allen Belegen versende ich per Einschreiben. Auch die Versandkosten setze ich ab.
Mein Lieblingssteuertrick:
gut bezahlte Schwarzarbeit
Hey Saidi, auch ohne es zu wissen, haben die Zuschauer "intuitiv" auch die Tage abgesetzt, an denen sie nicht selbst, sondern in der Fahrgemeinschaft mitgefahren sind. 💁♂
Sachspende war mir unbekannt und das herrauszögern der Erklärung.
Was unterscheidet denn eine Sprachreise von einer Urlaubsreise?
Der Reisegrund: Fortbildung in der Sprache. Es gibt div. Anbieter die speziell Sprachreisen anbieten.
nach Österreich nicht viel
Der Sprachkurs.
Also ich würde bei der derzeitigen Inflation keine Steuererklärung rauszögern, da frisst Inflation den Zins auf und noch mehr ☹️
Lieber zeitnah Steuer erledigen und die Auszahlung als Einmalzahlung in den ETF 👍🏻☺️
Schon, ist halt risikoärmer als die ETF-Investition. Und im Vergleich zu den aktuellen Festgeldzinsen konkurrenzlos.
Soweit ich weiß sind die 801€ auf 1000€ angehoben worden. 😊
Kann ich eigentlich auch die Fahrtkosten zum Arzt ansetzen um auf den Betrag zu kommen?
ja kann man.
Fast kein Verein oder Organisation stellt Quittungen für Sachspenden aus.
Spende Geld und lass dir davon die Sachen abkaufen. Dann gibt es auch Quittung.
Aber eher nur, weil keiner danach fragt.
Wir spenden an Vereine nur gegen Spendenquittung, da wir 50% vom Staat zurück bekommen und so doppelt so viel spenden können.
Hier aus Vereinssicht: Sachspenden kommen einfach nicht so häufig vor. Aber wenn man fragt bekommt man die Bescheinigung bei uns natürlich auch.
Die Bescheinigung braucht man aber erst falls das Finanzamt nachfragt - das tut es bei kleinen Spendenbeträgen
Woher wisst ihr, was ich weiß?
Hey, wer von euch kann mir einen Rechner empfehlen, der ausrechnet wieviel ETF Anteile ich bei einem Thesausierer verkaufen muss, um möglichst nahe an die 801 € Freibetrag ranzukommen.
Jeder Taschenrechner. Du kennst doch deine Kaufpreise und Verkaufpreise.
Da ist höchst individuell. Gehe wie folgt vor: Schau, was du übers Jahr an Zinsen, Ausschüttungen etc bekommen hast, also alles freistellungsrelevante. Das ziehst du von den 801€ ab. Alternativ/einfacher geht es, wenn du alles bei einer Bank hast, dann kannst du einfach im System schauen, wie viel FSA du noch übrig hast. Aber beachten, dass da etwaige Festgeld- und Tagesgeldzinsen nicht berücksichtigt sind, die werden ja erst am 31.12. gebucht - also zu spät für einen ETF-Verkauf.
Nachdem du das gemacht hast und dann zB noch 200€ "zu bereinigenden" = vermutlich nicht ausgenutzten FSA hast, musst du ggf schauen, welchen deiner ETFs du verkaufen möchtest. Und dann musst du gem FIFO-Prinzip schauen, zu welchen Kursen du die allerersten Anteile gekauft hast - dann ins Verhältnis zum akutellen Kurs gesetzt ergibt das deinen Gewinn pro Anteil. Und das musst du der Reihe nach für alle Anteile machen, so lange bis du die 200€ aufgefüllt hast.
... denn es kann sein, dass dein ETF mit Durchschnittskurs von 110€/Anteil beim aktuellen Marktkurs von 100€ jetzt zwar im Minus ist, aber gem. FIFO dein erster gekaufter Anteil beim damaligen Kaufkurs von 75€ einen Gewinn von 25€ hat.
Also bei regelmäßig besparten ETFs nicht ohne Aufwand zu berechnen...
Einfacher ist es bei einem ETF, der nur aus einem Kauf besteht - da sparst du dir die FIFO-Betrachtung...
Halbwegs verständlich?!? :-D
Lohnt sich der Aufwand unterm Strich ?
@@eodearlofdorincourt4719 Kommt drauf an, ob du bei der Aktion auf einen Schlag die kompletten 801€ "bereinigst" oder nur die letzten ungenutzten 10€ optimierst... ;-)
Statt dem Kinderdepot, gibt es auch ein Enkeldepot? Schon, oder?
Wenn das Kind zu hohe Einkünfte hat im Jahr dann muß Geld an die Krankenkasse abgeführt werden.
Was für unterirdische Tipps!
Achja: wenn man als verheiratete paat die Steuerklassen splittet bringt es auch nichts, da man bei der Steuer sowieso zusammen veranlagt wird. Noch so ein Irrglaube warum Menschen denken sie sparen Steuern :D
Meine Erklärung bringt mir jedes Jahr zuviel gezahltes zurück!
Steutipps für Reiche Leute, super cool.
Lieber Saidi,
ich mag eure Videos sehr. Aber wenn alle Arbeitnehmer solche Tricks anwenden um dem Staat möglichst wenig Steuern zu überlassen, dann wird es eben mit höheren Steuersätzen wieder ausgeglichen.
Wir sind uns doch einig, das für das Gemeinwesen ausreichend Geld zur Verfügung stehen muss?
Was darf Satire? 🤦♂
Für das "Gemeinweisen" sicher, aber nicht für sinnloses Verbrennen des eingenommenen Steuergeldes. Bsp. Andi Scheuer...
Aus Deutschland abmelden,nirgendwo mehr anmelden und gut ist…Dann irgendwo eine kleine Firma im Ausland anmelden und das Leben genießen!
Was es alles gibt, nie etwas drüber beigebracht bekommen...
Die Tricks zeigen eigentlich nur, wie krass man hierzulande geschöpft wird, wenn man auf solche Pipifax Tips ausweichen muss.
War nichts Aufregendes dabei.
#saidiehrenbratan
NICHT Erster! ^^
Achtung bei dem Kinderdepot. Ab einem bestimmten Betrag bekommt das Kind kein Bafög dadurch.
welches kind bekommt denn noch Bafög? Da müssen die Eltern schon hartzen.
richtig. Aktuell liegt die Grenze bei 8.200€ ab nächstem Wintersemester 22/23 dann aber bei 15.000€
Wenn die Eltern so viel reinbuttern können,verdienen sie eh so viel,dass das Kind kein Bafög bekommt
Moin moin
Kein Bock auf Steuern erklären.
Ich will meine Ruhe.
Richtig unnötiges Video mit nutzlosen "Tricks".
Undankbarer Mensch