Bei der Erläuterung der Auszahlung/Besteuerung betrieblicher Altersvorsorgebeträge wurde allerdings ausgelassen zu erwähnen, ob der Einmalbetrag der sog. Fünftelungsregelung (Einkünfte für mehrere Jahre, Außerordentliche Einkünfte ) unterliegt oder unterliegen kann (§34EStG).
Die nachgelagerte Besteuerung gilt nicht für Renten-oder Kapitalauszahlungen bei Altverträgen (vor 2004), die mindestens 12 Jahre laufen und bei denen mindestens 6 Jahre eingezahlt wurde! Diese wurden nämlich bereits versteuert….
ist reines betrugssystem. problem ist: dadurch dass alles auf elektronischer zahlung basiert, kommt man da auch nicht unversteuert ran. es wird automatisch mit auszahlung versteuert.
@Matthias Schwarz Stimmt, danke für den Hinweis. Da ist uns wohl ein Rechenfehler unterlaufen. Der PV-Beitrag beläuft sich auf 11,29 €, das heißt von der bAV-Rente würden in unserem Beispiel 274,65 € im Monat nach Abgaben übrig bleiben.
Ich kann nicht verstehen, wie man als Experte so viele kleine Fehler und Ungereimtheiten in ein Video packen kann. Andere Kommentare haben bereits darauf hingewiesen. Aber Hauptsache, bis zur Schmerzgrenze gegendert 😱
Ich habe so viele schlechte Erfahrungen mit Finanz- und Anlageberatern gemacht, dass ich da leider niemandem mehr traue. Die empfehlen meiner Erfahrung nach immer nur das Produkt wo sie am meisten Provision kassieren. Ob das für den Kunden Sinn macht, ist denen dabei völlig egal.
@Michael Skwarciak Sowas hören wir öfter und das ist leider das weit verbreitete Bild von Versicherungsmaklern aufgrund von einigen schwarzen Schafen in der Branche. Es gibt jedoch auch Unterschiede zwischen Versicherungsvertretern und -beratern und Versicherungsmaklern. Erstere arbeiten in der Regel für einen bestimmten Versicherer und verkaufen natürlich nur deren Produkte. Versicherungsmakler sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf der Seite des Versicherungsnehmers zu stehen und seine Interessen - auch vor dem Versicherer - zu vertreten. Wir können natürlich nur für uns sprechen, aber wir nehmen das tatsächlich ernst, beraten die Kunden ehrlich und unabhängig und vor allem bedarfsgerecht.
@@olex991 Können Honorarberater aber am Ende nicht heimlich auch eine Provision vom Versicherungsunternehmen kassieren ohne dass der Auftraggeber es merkt? So kann der Honorarberater doppelt verdienen.
Leider deckt sich das mit meiner Erfahrung. Ich habe noch eine alte betriebliche Altersvorsorge, bei der der Steuervorteil wesentlich geringer ist als die horrenden Kosten, ganz zu schweigen von den Opportunitätskosten. Eine Auszahlung wird abgelehnt, und auf einen Gerichtsprozess habe ich keine Lust. Von daher: Nie wieder Versicherungs- und Finanzprodukte für den Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge. Einfach selber einen günstigen, weltweit diversifizierten Aktien-ETF besparen und fertig.
Toll aufbereitete Erläuterung. Allerdings ist soweit ich weiß die Kapitalauszahlung der BAV in einer Summe dann komplett steuerfrei, wenn der Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005 lag. Ist das so richtig?
Danke fürs Feedback! Ja, grundsätzlich sind bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, Einmalauszahlungen steuerfrei, da in der Ansparphase bereits Steuern gezahlt wurden. Krankenversicherungsbeiträge sind aber trotzdem fällig. Man sollte aber immer genau in den Vertrag schauen, da die Vertragsgestaltungen bei der bAV auch immer individuell geändert oder angepasst werden können und wenns geht, mit seinem bAV-Berater bzw. dem bAV-Anbieter sprechen :)
Vielen Dank für diese nützlichen Information :-) Leider wurde bei der Eimalzahlung nicht die "Fünftel-Regelung" erwähnt. Diese wird doch generell angewendet - oder nicht? Auch auf die obligatorischen Wahl der Steuerklasse könnte noch eingegangen werden (6 oder aktuelle Klasse beibehalten?), speziell, wenn die Betriebsrente (von einem ehemaliger Arbeitgeber) schon ausbezahlt wird, man aber man noch ein paar Jahre voll arbeitet?
Hallo @gilbertb.2842 Danke für den Hinweis! Die Fünftel-Regelung bei der Kapitalauszahlung kann zum Einsatz kommen, ja, aber in der Regel nur bei den Durchführungswegen Pensionskasse und Unterstützungskasse. Bei deinem individuellen Fall können wir dir leider nichts Konkretes sagen, da wir den Vertrag nicht betreuen (das ist uns gesetzlich nicht erlaubt). Was die Zuordnung in die Steuerklassen betrifft, wendest du dich am besten an Steuerexperten bzw. Steuerberater :)
Eine Frage. Ich bekomme zusätzlich zu den 15% vom Arbeitgeber zur bAV auch noch vermögenswirksame Leistungen. Diese werden auch in die bAV eingezahlt. Meine Frage ist daher: Es wird die bAV ja vom Bruttolohn abgezogen aber wieso werden die VWL erst dem Bruttolohn hinzugerechnet und dann wieder abgezogen? Für mich macht das keinen Sinn? Ich hoffe das Sie mir evtl helfen können. 🙂
Hallo @Manuel Lang, danke für deine Frage. Wir haben da mal bei unseren Spezialisten nachgefragt. De facto sind die vermögenswirksamen Leistungen ein Bestandteil des Bruttolohns. Entsprechend werden die VWL erst als gesonderte Position eingebucht und über die bAV dann wieder als Brutto-Lohn Entgeltumwandlung ausgebucht. Je nach Personalsoftware und Abrechnungsprogramm des Arbeitgebers kann das schon einmal bescheuert aussehen, ist aber eben ganz normal und richtig so. Wir hoffen, wir konnten dir damit etwas helfen!
VWL sind sv- und lohnsteuerpflichtig. Also der AG Zuschuss wird dir in "Rechnung" gestellt. BAV per Entgeltumwandlung ist davon freigestellt, jedoch sollte man sich am besten die Beiträge rein vom AG finanzieren lassen.
Hallo @Elias Elias, danke für deine Frage. Leider ist das nicht ganz so einfach zu beantworten. Dazu müsste man wissen: - um welche Art von Pensionsfonds es sich handelt (arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert, mischfinanziert) - welche Regelungen der bAV zu Grunde liegen: was steht in der bAV-Vereinbarung? Was steht in der Versorgungsordnung, der Betriebsvereinbarung usw. In der Regel ist eine vorzeitige Auszahlung wegen der vielen Haftungsrisiken und Verluste ausgeschlossen. - in jedem Fall muss der Arbeitgeber zustimmen, da er Versicherungsnehmer ist. Also: theoretisch möglich, jedoch selten angeraten und am Ende von sehr vielen Infos abhängig, die im Worstcase eine umfassende Prüfung - ggf. sogar arbeits- und versicherungsvertragsrechtlich - auslösen würde und dies am Ende dann nur gegen Honorar. Wende dich am besten an deinen bAV-Berater bzw. an den bAV-Betreuer deiner Firma. Der kann das mit dir ausklamüsern, weil er deinen Vertrag genau kennt.
Hallo, danke für diesen tollen Beitrag. Wie sieht es den mit dem KV Beitrag aus, wenn man während der Ansparphase sowieso schon den max. KV Beitrag gezahlt hat. Fallen dann dennoch KV Beiträge an? Hat außerdem jeder das Wahlrecht, ob Rente oder Kapital ausgezahlt wird, oder kann das Vertraglich anders geregelt sein?
Hallo @Gero Schruff wir haben da mal bei unserem Profi nachgefragt. Auf Leistungen der bAV zahlst Du immer Steuern und Sozialabgaben - auch, wenn du während der Ansparphase nichts "gespart" hast. Außer, du bist privat krankenversichert, dann zahlst Du natürlich keine KV-Beiträge auf deine Betriebsrente. Ansonsten aber schon, da Leistungen aus der bAV nach SGB V § 229 (1) als beitragspflichtiges Einkommen gelten. Zum Wahlrecht: In der Regel kann man bei einer Direktversicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung zwischen monatlicher Rente, Kapitalauszahlung oder einer Mischung aus beiden wählen, wobei man da aber nur maximal 30 % des Kapitals am Anfang ausgezahlt bekommt, den Rest dann als monatliche Rente. Achtung hier bei den KV-Beiträgen: Das ausgezahlte Kapital wird auf 120 Monate verteilt und darauf wird der KV-Beitrag gerechnet, dann natürlich eventuell plus KV-Beitrag für die bAV-Rente. Grundsätzlich ist eine bAV ein allgemeines Versorgungsversprechen der Firma an seine Mitarbeitenden und das kann die Firma vertraglich auch anders regeln, das findet sich in der Versorgungsordnung oder der Betriebsvereinbarung.
@@transparentberaten Genauso ist es, d.h. wer durch die Einzahlung in die bAV den halben KV-Beitrag des Arbeitnehmers darauf sparen konnte, zahlt ihn später faktisch einmal zusätzlich. Wer aber über dem max. KV-Beitrag blieb, also nichts sparen konnte, zahlt später den vollen KV-Beitrag zusätzlich. Das ist der große Beschiss der Reform von 2004.
Ich habe vlolgende Frage . Meine Betriebliche Rente ist bei der HAMBURG Pensionskasse. Ich bin Jahrgang 1955 und seit dem 01.01.2020 in der sogenannten ,,Flexirente " zu 99%. Die Pensionskasse teilte mir mit das ich somit keinen Anspruch auf die Monatliche Rente habe sondern erst ab der 100% Rente. Beim damaligen Abschluss der Bezriebsrente arbeitete die Bevölkerung bis zum 60 igsten beziehungsweise 63 igsten Lebensjahr so nun änderte sich das ja auf inzwischen 66 und 7 Monate . Für mich heißt das es wird wahrscheinlich viel dieser Gelder in den Pensionskassen verbleiben da wie in meinem Fall sollte ich dieses Jahr voll in Rente gehen 99% habe ich schon plus 1% dann ist doch klar das ich meine Gelder nie mehr erleben werde . Für mich ist das klarer Betrug denn eine Änderung zur höheren Rentenalter wurde Vertraglich nie angepasst . Was heißt Sie hätten eigentlich zu meinem 63 Jebensjahr eine Rente ausbezahlen müssen . Diese Renten sind auch nicht übertragbar auf Kinder . Niemals würde ich jemals irgendeine Versicherung abschließen. Kann euch nicht sagen wie verbittert ich bin .
@@fabiandaiber9056 Guten Morgen. Fabian . Genau das ist mein Problem , dieser wurde abgelehnt da ich nur zu 99% in Flexirente bin . Habe jetzt die 100%Rente auf ersten April beantragt somit müssen Sie es . Niemals mehr würde ich eine solche abschließen. Im übrigen müssen Sie dann ein Drittel der Gesamten Summe mit ausbezahlen . Bin gespannt was Sie sich dann wieder als Ausrede einfallen lassen LG.
Die Auszahlungen aus der bAV sind grundsätzlich steuerpflichtig, auch wenn sie nicht in Deutschland ausgezahlt werden. Wo genau die Steuern gezahlt werden, muss im Einzelfall geprüft werden, meist müssen die Steuern an das Heimatland abgeführt werden. Gibt es im Zielland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, sollte eine Doppelbesteuerung jedoch vermieden werden. Man sollte vorher aber alle Details um die Steuerpflicht klären - das Finanzamt Neubrandenburg ist zentral für Auslandsrenten zuständig, vielleicht können die ja genauer weiterhelfen 😉
Eine prinzipielle Frage: kann ich bei der Auszahlung der bAV als Kapitaloption auch den Auszahlungszeitpunkt bestimmen? Eine Verlagerung in das folgende Kalenderjahr wäre ja deutlich Steuermindernd vorausgesetzt in diesem Kalenderjahr war ich noch Vollzeit tätig und erst seit November in Rente.
@Dietrich Lapsit Wie so oft bei der bAV kommt es auch hier auf den konkreten Vertrag an. Zum einen muss der bAV-Anbieter das Kapitalwahlrecht erst einmal überhaupt anbieten. Ist dies der Fall, sollte im bAV-Vertrag vereinbart sein, zu wann man dieses Kapitalwahlrecht ausüben muss. Und weiter ist auch meist vereinbart, wie man das in Anspruch nehmen muss und wann die Auszahlung stattfindet, ob man sich das aussuchen kann etc. Also am besten genau in den Vertrag gucken und im Zweifel beim Anbieter, beim bAV-Berater der Firma oder bei der Personalabteilung/Chef nachfragen :) So pauschal kann man das leider nicht beantworten.
was nicht richtig deutlich wurde: Bei der monatl. Auszahlung der Betriebsrenten werden die doppelten KV Beiträge fällig. Ganz im Unterschied zu Gesetzl. Rente oder auch in der Arbeitsphase, wo man nur den halben KV Betrag zahlt. Wir reden hier von der gesetzlichen KV.
@@MM9436 Das ist ja nur ein Trick um die echte Höhe zu verschleiern. Die Arbeitgeber Anteile sind eingepreist in Gehaltserhöhungen, die Anteile der Rentenversicherung sind in die Rentensteigerungen eingepreist.
Was heißt denn ‚mit dem persönlichen Steuersatz‘? Wenn die Bav als einmalige Kapitalauszahlung erfolgt, ist der Steuersatz in diesem Jahr wg. dieser zusätzlichen Einnahme doch dann der maximale? Oder nicht?
Hallo @Andrea Schneider, wir haben da mal bei unseren Spezialisten nachgefragt. Tatsächlich werden die bAV-Auszahlungen mit dem Steuersatz besteuert, der auf Basis aller Einnahmen in dem laufenden Steuerjahr entsteht. Sprich die Kapitalauszahlung erhöht die Einnahmen und dadurch wird in der Regel die Steuerbelastung teils extrem deutlich steigen. Ob der Spitzensteuersatz teilweise oder generell erreicht wird, hängt an der Summe der Einnahmen.
Oder eine richtige Expertenantwort hierzu. Hier greift dann die sog. Fünftelung-Regelung, d.h. dieser Einmalbetrag wird durch 5 geteilt, das dann auf das sonstige Einkommen hinzuaddiert, die so errechnete zusätzliche Steuerbelastung notiert und mit 5 multipliziert. Das mildert im Regelfalle die Steuerprogression etwas.
Während der Ansparphase habe ich nur Steuern gespart. Sozialabgaben habe ich trotzdem voll bezahlt. Warum muss ich dann in der Bezugsphase Krankenversicherung bezahlen und dann auch noch mit Arbeitgeberanteil?
Hallo @Karl Volb Kann es sein, dass du die bAV vor 2004 abgeschlossen hast? Damals galt die Gesundheitsreform noch nicht, die die Sozialabgabeneinsparung in der Sparphase erlaubte. Das heißt, Personen mit Verträgen von vor 2004 zahlten sowohl auf die Beiträge in der Ansparphase Sozialabgaben - als auch später auf die Betriebsrente in der Auszahlungsphase (Doppelverbeitragung). Viel tun kann man dagegen leider nicht, du könntest höchstens schauen, wie hoch die Betriebsrente wäre, wenn du dich für eine monatliche Auszahlung entscheidest. Dann kannst du den GKV-Freibetrag nutzen, auf den keine Krankenkassenbeiträge fällig werden (zuletzt 164,50 €).
@@transparentberaten wenn ich in Deutschland bleibe, muss ich zahlen. Das hat mir die Dame von der TK auch gesagt. Ich muss das Land verlassen wenn ich nicht zahlen möchte. Das ist offensichtlich die einzige Lösung. Allerdings muss ich das tun, bevor ich meine gesetzliche Rente bekomme sonst ist die gesetzliche Kasse quasi unkündbar. Nur wenn man die EU und assoziierte Staat verlässt, wäre eine Kündigung möglich.
Wie finde ich das denn man hat etwas für die zukunft getan und stellt fest es ist eine Augenwischerei 😢bekomme ich denn umgekehrt bei einer Rentenerhöhung auch auf diese Rente eine Erhöhung? Denn sonst ist diese Zusatzrente wohl ein absoluter Wertverlust und für nichts und wieder nichts angespart und wird sonst so nach nach und nach aufgefressen von den Steuern und Abgaben.
@@transparentberaten Trotzdem habe ich eine Frage: Ist es besser, sich die Rente Einmalig auszahlen zu lassen oder monatlich? Was ist, wenn weltweite Finanzverwerfungen entstehen und der Versicherungsträger den §314 VAG aktiviert? "Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. "
Hallo @Bernd Vetter In der Regel gibt es bei der bAV drei Optionen, sofern das im Vertrag so vorgesehen ist: 1) Nur Rente, 2) nur Kapital oder 3) 30 % Kapital und 70 % Rente. Pauschal kann man nicht sagen, was am besten ist. Das hängt sehr am Vertrag und den wirtschaftlichen, familiären und auch gesundheitlichen Parametern des Versicherungsnehmers ab. Ist man kerngesund und braucht die Rente vielleicht auch, dann sind die Optionen 1) und 3) zu empfehlen. Ist derjenige krank, dann vermutlich Option 2). Nicht vergessen, dass auf die Rente und auch auf das Kapital Steuern und KV bzw. Pflegebeiträge zu zahlen sind. Auch spielt es eine Rolle, ob es sich um einen Vertrag nach 2005 handelt und damit vielleicht noch um eine alte Direktversicherung nach §40b EstG. Das ist alles also sehr individuell, wende dich da am besten an deinen bAV-Berater oder an deinen Arbeitgeber, um die besten Optionen für dich zu erörtern. Zur Frage nach den Verwerfungen am Weltmarkt würden wir sagen: Wenn das eintritt und die Versicherer gar nicht mehr zahlen, ist die Frage, ob Rente oder Kapital nicht mehr wirklich von Relevanz.
@@transparentberaten Dies verstehe ich nicht oder was meinen Sie hier? "Zur Frage nach den Verwerfungen am Weltmarkt würden wir sagen: Wenn das eintritt und die Versicherer gar nicht mehr zahlen, ist die Frage, ob Rente oder Kapital nicht mehr wirklich von Relevanz."
Die Rechtslage wurde leider falsch dargestellt. Bis 4 % der BBG sind SV-frei, bis 8 % steuerfrei. Es wurde genau anders herum erzählt. Wäre ja auch ein Witz, wenn man 8 % einzahlen würde, nur die Hälfte davon von der Steuer absetzen könnte, und bei der Rente dann alles voll versteuern müsste. Würde keinen Sinn machen, oder? Außerdem nervt mich auch das ach so trendige Gegendere. Kann weg.
Wenn man den Beitrag von versteuernden Einkommen bezahlt, muss bei der Rentenauszahlung nur der so genannte Ertragsanteil versteuert werden, dafür gibt es eine Tabelle.
Passt das Beispiel bei 4:20? Der Arbeitnehmer zahlt 200€ in die bAV und der Arbeitgeber 30€... wo kommt die Differenz zu den 323€ her? Das wäre ja ein Faktor von nahezu 3 von Netto zu tatsächlicher Einzahlung der bAV. Das würde mich stark wundern. In dem späteren Besteuerungsfall wird zudem davon ausgegangen, dass keinerlei gesetzliche Rente vorliegt. Andernfalls wäre der Steuersatz deutlich höher. Sehr fiktiv.
Hallo @T, vielen Dank für dein Feedback. Die 323 Euro bAV-Beitrag setzen sich in unserem Beispiel als dem Eigenbetrag des Beispielkunden, dem 30 Euro Arbeitgeberzuschuss sowie der Steuerersparnis von 40 Euro und der Sozialabgaben-Ersparnis von 53 Euro zusammen. Steuer- und SV-Ersparnis werden also auch wieder in die bAV investiert. Das hätten wir vielleicht deutlicher erläutern sollen :) Der Einfachheit halber haben wir alle anderen Faktoren beim Rechenbeispiel im Alter ausgelassen und den Eingangssteuersatz genommen. Eine gesetzliche Rente hätten wir dennoch berücksichtigen können, da hast Du Recht. Wir wollten mir den Rechenbeispielen lediglich das Berechnungsprinzip erklären und veranschaulichen, sodass man ein Grundverständnis bekommt. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein unheimlich komplexes Konstrukt, bei dem man sich ohnehin am besten vorher, währenddessen und auch im Rentenalter professionell beraten lassen sollte.
@@transparentberaten Generell - danke für das Video. Berechnung ist mir auch aufgefallen. Video möchtet Ihr wahrscheinlich nicht korrigieren. Auf Eurer Internetseite stellt Ihr es aber auch gleich falsch dar ("bAV-Beitrag + AG-Zuschuss 200 € + 30 €" vs. "Was in die bAV fließt: 323 €"). Wirkt sicher besser, wenn Ihr das dort anpasst.
Interessant sicher auch, bei Euch im www/Video: Bis 8% steuerfrei, jedoch nur bis 4% SV-frei. Wählt man jetzt 8% wg. Steuer, muss also auf 4% SV zahlen, zahlt man dann dennoch SV bei Auszahlung auf Alles oder nur für den Teil, auf den man nicht in der Ansparphase gezahlt hat? Danke !
@@transparentberaten also, wenn die Ersparnisse AUCH in die bVA fließen, haben Sie immernoch 200 Netto weniger. Die Ersparnisse können nicht gleichzeitig in die bVA und auf das Gehaltskonto einbezahlt werden.
Bei 4:00, den Beitrag von 323,- kann ich auch nicht nachvollziehen. 230,-€ ist das tatsächlich anlegbare Kapital. Leider wird mit derart an den Haaren herbeigeholten Fakten der Ruf der Branche eher weiter beschädigt. Schafft endlich Klarheit, anstatt dann in den Kommentaren(oder im Kleingedruckten) dann die „sorrys“ zu schreiben! Falsche Beitragsermittlung, unrealistische Steuersätze, …, das sind die Dinge, die den Kunden wieder eher Stirnrunzeln verschaffen, als Vertrauen aufzubauen.
Die wichtige Frage ist doch: Wie viel wird denn nun genau abgezogen von der Auszahlung?! Dazu muss man sich individuell beraten lassen, sonst hat man statt zahlen nur Äpfel und Birnen zum Abzug
Ich verdiene 5700 brutto und mein Arbeitgeber zahlt 100 € ein, 15 % kommen noch von meiner Selbstbeteiligung dazu, ich soll Netto knapp 83€ dazu zahlen. Rendite sagte der Berater mindestens 2% bis maximal 6% Rendite. Ich bin ein bisschen durcheinander, lohnt sich das überhaupt? Soll ich mich nun Selbstbeteiligen oder nicht? Sry hab leider nicht richtig durchgeblickt...
Hallo @hk n., ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt oder nicht, muss man sich individuell anschauen und ja, die bAV ist sehr kompliziert, da ist es nicht schlimm, dass du nicht durchblickst :D Stell doch gern eine unverbindliche Anfrage zur Beratung über unsere Webseite unter www.transparent-beraten.de/betriebliche-altersvorsorge/#Was-Arbeitnehmer-zur-bAV-wissen-m%C3%BCssen
Wer Währung für später speichert und denkt er hat eine gute Vorsorge, der wird eines Tages fürchterlich erwachen. Die Währung, die wir Geld nennen ist nur eine legale zeitliche Zahlungsform. Sie sollten niemals so sparen.
Hey @der-icke - auch mit einem ETF-Sparplan lässt sich fürs Alter vorsorgen, dann muss in der Regel nur eine Abgeltungssteuer auf die Erträge gezahlt werden, da hast du Recht, ja. Im Gegensatz zu einer bAV oder anderen Formen einer privaten Rentenversicherung ist bei Anlagen am Kapitalmarkt eine Rente natürlich nicht garantiert. Aber: Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, einen ETF-Sparplan in eine betriebliche Altersvorsorge zu integrieren! Dabei ist mit einer höheren Rendite zu rechnen (da mehr eingezahlt wird, wegen Arbeitgeberzuschuss und Brutto-Entgeltumwandlung) plus man hat die Sicherheit einer bAV. Dazu kommt auch bald ein Video von uns ;)
Wie ist das ganze Thema mit der Besteuerung wenn ich jetzt wie es ist bei meinen festen Wohnsitz in Frankreich habe aber in Deutschland schon immer gearbeitet habe als Grenzgänger? Vielen Dank für das interessante Video und viele Grüße von Andreas
Hallo Andreas, danke für das Lob! Zu deiner Frage: da müsstest du mal deinen bAV-Anbieter bzw. -Berater oder -Beraterin fragen. Oder am besten direkt bei der Steuerberatung. Individuelle steuerliche Fragen dürfen wir als unabhängiger Versicherungsmakler nicht beantworten.
4:44 : hier ist doch schon der Knackpunkt: aus 230.000€ werden 370 € monatlich... Da brauche ich gar nicht mehr viel rechnen: Erst nach 51 Jahren wären die 230.000 € verbraucht - 67 + 51 => von ich jünger als mit 118 Jahren sterbe, freut sich die Versicherung!
Das wäre doch was, wenn die gesetzliche Rente auch ausgezahlt werden könnte als Einmalbetrag, dann hätte man wenigstens was von der Rente , bevor man ins Gras beißt ; )
Kann das stimmen? Nur 370 € Monatsrente brutto bei 230.000 € Kapital??? Dann müsste man ja fast 52 Jahre lang die Rente beziehen, bis das Kapital aufgebraucht ist. Eher unrealistisch. Müssten es nicht eher 800 - 1.000 € Rente sein?
323 Euro im Monat lebenlang einzahlen, um für 15-25 Jahre 280 Euro im Monat zurück zu bekommen ist die Definition deutscher Versicherungsprodukte. Wer denkst du bezahlt die Gehälter der "Investment Banker"
Spezialfall: Wie ist es wenn man von der Sozialversicherungspflicht als Selbstständiger (Gesellschafter-Geschäftsführer) befreit ist und mehrere Einkommen aus verschiedenen Einkommensarten generiert - muss bzw. sollte man die BAV in dem Unternehmen mit dem "Haupteinkommen" abschließen oder spielt das keine Rolle? Kann man dann die Steuervergünstigung (reduziertes Brutto) auf das Gesamteinkommen also die Summe aller Einkommen anwenden? Kann sich die BAV auch ohne reduzierte Sozialabgaben lohnen (da man ja keine zahlt als Befreiter)? Wäre super wenn ihr euren Spezialisten fragt, ich überlege ob das Konzept für mich prinzipiell Sinn macht :)
Hallo @MrAndiablo Wir haben dein Anliegen mal unseren Experten weitergegeben: - Wenn du die bAV arbeitgeberfinanziert einrichtest, ist die Kapitalgesellschaft, in welcher du dein Gehalt beziehst, eigentlich egal. - Dennoch gibt es Grenzen durch die Angemessenheit. Ist also das Gehalt in einer Gesellschaft sehr niedrig, wärst du auch in der durch die Firma zugesagten bAV sehr begrenzt. - Die Empfehlung wäre also AG-finanziert in der Regel immer auf diejenige Firma mit dem höchsten Gehalt zu gehen, da man da den meisten Spielraum hat. - AN-finanziert sollte man auf jeden Fall auf die Firma mit dem höchsten Gehalt gehen, da hier natürlich der Effekt am höchsten ist (in der Regel spart der Gesellschafter-Geschäftsführer dann eben nur Steuern und keine Sozialabgaben, da er ja befreit ist). Die Höhe der Steuerlast hängt an der Höhe des Einkommens und damit ist es logisch. - Spannend wird’s, wenn sozialabgabenpflichtige und sozialabgabenfreie Gehälter zusammenlaufen, dann müssen wir den Einzelfall wirklich prüfen. - Die bAV ergibt AG-finanziert immer Sinn, wenn die Firma es für sich steuerlich nutzen und dem GGF eine Sockelversorgung bezahlen kann. - Die fehlende Sozialabgabenfreiheit ergibt bei einer Entgeltumwandlung, also AN-finanzierten bAV, bei Sozialabgabenbefreiung nur dann Sinn, wenn das Gehalt so hoch ist, dass man einen hohen persönlichen Steuersatz hat. Hier wirkt die bAV spätestens bei der Steuererklärung natürlich auf alle Einkunftsarten. Du solltest mal www.pensioncare-pro.de/ von unseren Partnern und Experten der bAV auschecken. Da stellen sie die Top-Produkte für Gesellschafter-Geschäftsführer vor, und das rechnet sich eigentlich (fast) immer. Wir hoffen, wir konnten dir weiterhelfen :) Schau dir auch gern unsere Expertenvideos zur bAV mit Stephan Seidenfad (unserem Spezialisten) auf unserem Kanal an!
mE ist das Bsp. ab Minute 3.52 komplett falsch - in den bAV-Vertrag fließen 230 Euro (200 EUV plus 15% bzw 30 Euro AG-BRSG-Zuschuss), keinesfalls 323 Euro! Steuer- und SV-Ersparnis reduzieren den Nettoaufwand der Beispielperson. Naja😊
Wissen wir - Schau gern in unsere neue Version vom Video! Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge durchgerechnet (2023) th-cam.com/video/GBTqIUpyyjU/w-d-xo.html
Die VBL Klassik ist ja auch eine spezielle bAV für den öffentlichen Dienst, da kann das alles schon mal anders geregelt sein (Tarifverträge etc.). Zudem kommt es darauf an, ob im bAV-Vertrag die Kapitalwahlmöglichkeit überhaupt drinsteht, das muss auch nicht bei jeder bAV so sein. Schau gern in unsere neue Version des Videos - falls wir das in diesem nicht klar genug ausgedrückt haben :) th-cam.com/video/GBTqIUpyyjU/w-d-xo.htmlfeature=shared
Habt ihr euch schon mal gefragt, warum die Berater nicht selber multi-Millionäre sind, wenn sie meinen das sie das können sondern euer Geld wollen? ich persönlich mag lieber meine eigenen Fehler machen, dann ärgere ich mich über mich und nicht über ein möchte gern Berater.
Die bAV Auszahlungen werden bei Inflation nicht angepasst, besonders wenn die Rente über Versorgungskassen läuft. Ebenso ist das bei der Riesterrente. Beides lohnt sich deshalb nie.
Dieses anbiedernde Gegendere lenkt mich vom Inhalt ab. Muss das wirklich sein? Dieses Infos könnten auch von einem x-beliebigen Vertreter sein. Einen Beispielfall habt ihr wohl nicht gefunden?🎉
Hallo @Ivona Plenz In der Regel geht im Todesfall der versicherten Person vor Rentenbeginn das bis dahin angesparte Kapital, zumindest jedoch die eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen. Dies ist meist jedoch genau im Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge festgehalten. Darüber hinaus ist eine vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt, ein laufendes Arbeitsverhältnis besteht, oder die Betriebsrente sehr gering ausfallen würde (um die 32 Euro im Monat). Eine Kündigung der bAV bedeutet zumeist eine Auflösung der Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Dies bedeutet jedoch nicht in jedem Falle eine sofortige Auszahlung. Es kommt stark auf das konkrete Produkt, den Vertrag und mitunter individueller Vereinbarungen und Bestimmungen an. Hier sollte man genau in die Vertragsbedingungen schauen und sich an seine bAV-Berater:in, Personalabteilung oder Arbeitgeber wenden.
ICH habe eine VBl direkte Versicherung noch im Jahr 1993 abgeschlossen und mir meine Kapitalisierung auszahlen lassen. Die Auszahlung ist steuerfrei. Soll ich den Auszahlungsbetrag in meine Steuererklärung doch eintragen,wenn ja in welches Formular z.B.Anlage R-AV/baV ?und in welche Spalte ?
Bei der Erläuterung der Auszahlung/Besteuerung betrieblicher Altersvorsorgebeträge wurde allerdings ausgelassen zu erwähnen, ob der Einmalbetrag der sog. Fünftelungsregelung (Einkünfte für mehrere Jahre, Außerordentliche Einkünfte ) unterliegt oder unterliegen kann (§34EStG).
Die nachgelagerte Besteuerung gilt nicht für Renten-oder Kapitalauszahlungen bei Altverträgen (vor 2004), die mindestens 12 Jahre laufen und bei denen mindestens 6 Jahre eingezahlt wurde! Diese wurden nämlich bereits versteuert….
ist reines betrugssystem. problem ist: dadurch dass alles auf elektronischer zahlung basiert, kommt man da auch nicht unversteuert ran. es wird automatisch mit auszahlung versteuert.
Die Berechnung der PV scheint nicht zu stimmen, bei 3,05% auf die komplette BAV Rente müssten das über 11€ sein, oder mache ich da einen Denkfehler?
@Matthias Schwarz Stimmt, danke für den Hinweis. Da ist uns wohl ein Rechenfehler unterlaufen. Der PV-Beitrag beläuft sich auf 11,29 €, das heißt von der bAV-Rente würden in unserem Beispiel 274,65 € im Monat nach Abgaben übrig bleiben.
Ich kann nicht verstehen, wie man als Experte so viele kleine Fehler und Ungereimtheiten in ein Video packen kann.
Andere Kommentare haben bereits darauf hingewiesen.
Aber Hauptsache, bis zur Schmerzgrenze gegendert 😱
Ich habe so viele schlechte Erfahrungen mit Finanz- und Anlageberatern gemacht, dass ich da leider niemandem mehr traue. Die empfehlen meiner Erfahrung nach immer nur das Produkt wo sie am meisten Provision kassieren. Ob das für den Kunden Sinn macht, ist denen dabei völlig egal.
@Michael Skwarciak Sowas hören wir öfter und das ist leider das weit verbreitete Bild von Versicherungsmaklern aufgrund von einigen schwarzen Schafen in der Branche. Es gibt jedoch auch Unterschiede zwischen Versicherungsvertretern und -beratern und Versicherungsmaklern. Erstere arbeiten in der Regel für einen bestimmten Versicherer und verkaufen natürlich nur deren Produkte. Versicherungsmakler sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf der Seite des Versicherungsnehmers zu stehen und seine Interessen - auch vor dem Versicherer - zu vertreten. Wir können natürlich nur für uns sprechen, aber wir nehmen das tatsächlich ernst, beraten die Kunden ehrlich und unabhängig und vor allem bedarfsgerecht.
Makler verkaufen natürlich auch auf Provisionsbasis. Hier ist Vorsicht geboten, lieber zum Honorarberater gehen.
@@olex991 Können Honorarberater aber am Ende nicht heimlich auch eine Provision vom Versicherungsunternehmen kassieren ohne dass der Auftraggeber es merkt? So kann der Honorarberater doppelt verdienen.
@@Skwarciak Das wäre dann ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Leider deckt sich das mit meiner Erfahrung. Ich habe noch eine alte betriebliche Altersvorsorge, bei der der Steuervorteil wesentlich geringer ist als die horrenden Kosten, ganz zu schweigen von den Opportunitätskosten. Eine Auszahlung wird abgelehnt, und auf einen Gerichtsprozess habe ich keine Lust.
Von daher: Nie wieder Versicherungs- und Finanzprodukte für den Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge. Einfach selber einen günstigen, weltweit diversifizierten Aktien-ETF besparen und fertig.
Toll aufbereitete Erläuterung.
Allerdings ist soweit ich weiß die Kapitalauszahlung der BAV in einer Summe dann komplett steuerfrei, wenn der Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005 lag.
Ist das so richtig?
Danke fürs Feedback! Ja, grundsätzlich sind bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, Einmalauszahlungen steuerfrei, da in der Ansparphase bereits Steuern gezahlt wurden. Krankenversicherungsbeiträge sind aber trotzdem fällig. Man sollte aber immer genau in den Vertrag schauen, da die Vertragsgestaltungen bei der bAV auch immer individuell geändert oder angepasst werden können und wenns geht, mit seinem bAV-Berater bzw. dem bAV-Anbieter sprechen :)
Hallo - Im Video ist ein Fehler bei Minute 2:29 eingebaut - 8 % sind max ST-frei 4 % max SV-Frei - nicht umgekehrt VG
Danke für den Hinweis - den Fehler haben wir auch schon bemerkt und in der Videobeschreibung notiert :)
na ja, dann hätte man das Video untertiteln können. Das wäre dann doch sehr viel transparenter.
Vielen Dank für diese nützlichen Information :-)
Leider wurde bei der Eimalzahlung nicht die "Fünftel-Regelung" erwähnt. Diese wird doch generell angewendet - oder nicht?
Auch auf die obligatorischen Wahl der Steuerklasse könnte noch eingegangen werden (6 oder aktuelle Klasse beibehalten?), speziell, wenn die Betriebsrente (von einem ehemaliger Arbeitgeber) schon ausbezahlt wird, man aber man noch ein paar Jahre voll arbeitet?
Hallo @gilbertb.2842 Danke für den Hinweis! Die Fünftel-Regelung bei der Kapitalauszahlung kann zum Einsatz kommen, ja, aber in der Regel nur bei den Durchführungswegen Pensionskasse und Unterstützungskasse. Bei deinem individuellen Fall können wir dir leider nichts Konkretes sagen, da wir den Vertrag nicht betreuen (das ist uns gesetzlich nicht erlaubt). Was die Zuordnung in die Steuerklassen betrifft, wendest du dich am besten an Steuerexperten bzw. Steuerberater :)
Eine Frage. Ich bekomme zusätzlich zu den 15% vom Arbeitgeber zur bAV auch noch vermögenswirksame Leistungen. Diese werden auch in die bAV eingezahlt.
Meine Frage ist daher:
Es wird die bAV ja vom Bruttolohn abgezogen aber wieso werden die VWL erst dem Bruttolohn hinzugerechnet und dann wieder abgezogen? Für mich macht das keinen Sinn?
Ich hoffe das Sie mir evtl helfen können. 🙂
Hallo @Manuel Lang, danke für deine Frage. Wir haben da mal bei unseren Spezialisten nachgefragt. De facto sind die vermögenswirksamen Leistungen ein Bestandteil des Bruttolohns. Entsprechend werden die VWL erst als gesonderte Position eingebucht und über die bAV dann wieder als Brutto-Lohn Entgeltumwandlung ausgebucht. Je nach Personalsoftware und Abrechnungsprogramm des Arbeitgebers kann das schon einmal bescheuert aussehen, ist aber eben ganz normal und richtig so. Wir hoffen, wir konnten dir damit etwas helfen!
@@transparentberaten Vielen Dank
VWL sind sv- und lohnsteuerpflichtig. Also der AG Zuschuss wird dir in "Rechnung" gestellt. BAV per Entgeltumwandlung ist davon freigestellt, jedoch sollte man sich am besten die Beiträge rein vom AG finanzieren lassen.
Hallo kann ich eine bav in pensionfonds vorzeitig auszahlen lassen? Von mir aus auch mit verlust. LG
Hallo @Elias Elias, danke für deine Frage. Leider ist das nicht ganz so einfach zu beantworten. Dazu müsste man wissen:
- um welche Art von Pensionsfonds es sich handelt (arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert, mischfinanziert)
- welche Regelungen der bAV zu Grunde liegen: was steht in der bAV-Vereinbarung? Was steht in der Versorgungsordnung, der Betriebsvereinbarung usw. In der Regel ist eine vorzeitige Auszahlung wegen der vielen Haftungsrisiken und Verluste ausgeschlossen.
- in jedem Fall muss der Arbeitgeber zustimmen, da er Versicherungsnehmer ist.
Also: theoretisch möglich, jedoch selten angeraten und am Ende von sehr vielen Infos abhängig, die im Worstcase eine umfassende Prüfung - ggf. sogar arbeits- und versicherungsvertragsrechtlich - auslösen würde und dies am Ende dann nur gegen Honorar. Wende dich am besten an deinen bAV-Berater bzw. an den bAV-Betreuer deiner Firma. Der kann das mit dir ausklamüsern, weil er deinen Vertrag genau kennt.
Hallo, danke für diesen tollen Beitrag.
Wie sieht es den mit dem KV Beitrag aus, wenn man während der Ansparphase sowieso schon den max. KV Beitrag gezahlt hat. Fallen dann dennoch KV Beiträge an?
Hat außerdem jeder das Wahlrecht, ob Rente oder Kapital ausgezahlt wird, oder kann das Vertraglich anders geregelt sein?
Hallo @Gero Schruff wir haben da mal bei unserem Profi nachgefragt. Auf Leistungen der bAV zahlst Du immer Steuern und Sozialabgaben - auch, wenn du während der Ansparphase nichts "gespart" hast. Außer, du bist privat krankenversichert, dann zahlst Du natürlich keine KV-Beiträge auf deine Betriebsrente. Ansonsten aber schon, da Leistungen aus der bAV nach SGB V § 229 (1) als beitragspflichtiges Einkommen gelten.
Zum Wahlrecht: In der Regel kann man bei einer Direktversicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung zwischen monatlicher Rente, Kapitalauszahlung oder einer Mischung aus beiden wählen, wobei man da aber nur maximal 30 % des Kapitals am Anfang ausgezahlt bekommt, den Rest dann als monatliche Rente. Achtung hier bei den KV-Beiträgen: Das ausgezahlte Kapital wird auf 120 Monate verteilt und darauf wird der KV-Beitrag gerechnet, dann natürlich eventuell plus KV-Beitrag für die bAV-Rente.
Grundsätzlich ist eine bAV ein allgemeines Versorgungsversprechen der Firma an seine Mitarbeitenden und das kann die Firma vertraglich auch anders regeln, das findet sich in der Versorgungsordnung oder der Betriebsvereinbarung.
@@transparentberaten Genauso ist es, d.h. wer durch die Einzahlung in die bAV den halben KV-Beitrag des Arbeitnehmers darauf sparen konnte, zahlt ihn später faktisch einmal zusätzlich. Wer aber über dem max. KV-Beitrag blieb, also nichts sparen konnte, zahlt später den vollen KV-Beitrag zusätzlich. Das ist der große Beschiss der Reform von 2004.
@@hendrikhein5468 Kann ich leider nur bestätigen. Am schlechtesten dran sind die freiwillig gesetzlich Versicherten.
Ich habe vlolgende Frage . Meine Betriebliche Rente ist bei der HAMBURG Pensionskasse. Ich bin Jahrgang 1955 und seit dem 01.01.2020 in der sogenannten ,,Flexirente " zu 99%.
Die Pensionskasse teilte mir mit das ich somit keinen Anspruch auf die Monatliche Rente habe sondern erst ab der 100% Rente. Beim damaligen Abschluss der Bezriebsrente arbeitete die Bevölkerung bis zum 60 igsten beziehungsweise 63 igsten Lebensjahr so nun änderte sich das ja auf inzwischen 66 und 7 Monate . Für mich heißt das es wird wahrscheinlich viel dieser Gelder in den Pensionskassen verbleiben da wie in meinem Fall sollte ich dieses Jahr voll in Rente gehen 99% habe ich schon plus 1% dann ist doch klar das ich meine Gelder nie mehr erleben werde . Für mich ist das klarer Betrug denn eine Änderung zur höheren Rentenalter wurde Vertraglich nie angepasst . Was heißt Sie hätten eigentlich zu meinem 63 Jebensjahr eine Rente ausbezahlen müssen . Diese Renten sind auch nicht übertragbar auf Kinder . Niemals würde ich jemals irgendeine Versicherung abschließen. Kann euch nicht sagen wie verbittert ich bin .
Normalerweise solltest du mit einem Altersrentenvollbescheid auch die bAV auszahlen lassen können.
@@fabiandaiber9056 Guten Morgen.
Fabian .
Genau das ist mein Problem , dieser wurde abgelehnt da ich nur zu 99% in Flexirente bin . Habe jetzt die 100%Rente auf ersten April beantragt somit müssen Sie es . Niemals mehr würde ich eine solche abschließen. Im übrigen müssen Sie dann ein Drittel der Gesamten Summe mit ausbezahlen . Bin gespannt was Sie sich dann wieder als Ausrede einfallen lassen
LG.
Bei PKV versicherten fällt ja der KV Beitrag weg und wie sieht die Besteuerung bei Rentnern aus die in Drittstaaten auswandern?
Die Auszahlungen aus der bAV sind grundsätzlich steuerpflichtig, auch wenn sie nicht in Deutschland ausgezahlt werden. Wo genau die Steuern gezahlt werden, muss im Einzelfall geprüft werden, meist müssen die Steuern an das Heimatland abgeführt werden. Gibt es im Zielland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, sollte eine Doppelbesteuerung jedoch vermieden werden. Man sollte vorher aber alle Details um die Steuerpflicht klären - das Finanzamt Neubrandenburg ist zentral für Auslandsrenten zuständig, vielleicht können die ja genauer weiterhelfen 😉
Eine prinzipielle Frage: kann ich bei der Auszahlung der bAV als Kapitaloption auch den Auszahlungszeitpunkt bestimmen? Eine Verlagerung in das folgende Kalenderjahr wäre ja deutlich Steuermindernd vorausgesetzt in diesem Kalenderjahr war ich noch Vollzeit tätig und erst seit November in Rente.
@Dietrich Lapsit Wie so oft bei der bAV kommt es auch hier auf den konkreten Vertrag an. Zum einen muss der bAV-Anbieter das Kapitalwahlrecht erst einmal überhaupt anbieten. Ist dies der Fall, sollte im bAV-Vertrag vereinbart sein, zu wann man dieses Kapitalwahlrecht ausüben muss. Und weiter ist auch meist vereinbart, wie man das in Anspruch nehmen muss und wann die Auszahlung stattfindet, ob man sich das aussuchen kann etc. Also am besten genau in den Vertrag gucken und im Zweifel beim Anbieter, beim bAV-Berater der Firma oder bei der Personalabteilung/Chef nachfragen :) So pauschal kann man das leider nicht beantworten.
was nicht richtig deutlich wurde: Bei der monatl. Auszahlung der Betriebsrenten werden die doppelten KV Beiträge fällig. Ganz im Unterschied zu Gesetzl. Rente oder auch in der Arbeitsphase, wo man nur den halben KV Betrag zahlt. Wir reden hier von der gesetzlichen KV.
@@MM9436 Das ist ja nur ein Trick um die echte Höhe zu verschleiern. Die Arbeitgeber Anteile sind eingepreist in Gehaltserhöhungen, die Anteile der Rentenversicherung sind in die Rentensteigerungen eingepreist.
Das ist egal. Man trägt immer alles. So wie du auch die MwSt oder Energiesteuer trägst, aber nicht zahlst.
4% sozialabgabenfrei, 8% steuerfrei…. Nicht anders herum!!!
Hallo @Rainer Hölkemann, stimmt, danke für den Hinweis! Da ist uns leider ein Fehler unterlaufen.
Was heißt denn ‚mit dem persönlichen Steuersatz‘? Wenn die Bav als einmalige Kapitalauszahlung erfolgt, ist der Steuersatz in diesem Jahr wg. dieser zusätzlichen Einnahme doch dann der maximale? Oder nicht?
Hallo @Andrea Schneider, wir haben da mal bei unseren Spezialisten nachgefragt. Tatsächlich werden die bAV-Auszahlungen mit dem Steuersatz besteuert, der auf Basis aller Einnahmen in dem laufenden Steuerjahr entsteht. Sprich die Kapitalauszahlung erhöht die Einnahmen und dadurch wird in der Regel die Steuerbelastung teils extrem deutlich steigen. Ob der Spitzensteuersatz teilweise oder generell erreicht wird, hängt an der Summe der Einnahmen.
Oder eine richtige Expertenantwort hierzu. Hier greift dann die sog. Fünftelung-Regelung, d.h. dieser Einmalbetrag wird durch 5 geteilt, das dann auf das sonstige Einkommen hinzuaddiert, die so errechnete zusätzliche Steuerbelastung notiert und mit 5 multipliziert. Das mildert im Regelfalle die Steuerprogression etwas.
@@Heike_Katrin ist das auch bei der Einmalauszahlung eines Pensionsfonds tatsächlich der Fall?
Gut erklärt. Aber ein Rechenbeispiel für eine Komplettauszahlung wäre schön gewesen.
Danke fürs Feedback! Dann merken wir uns das für ein nächstes Video zum Thema vor ;)
Während der Ansparphase habe ich nur Steuern gespart. Sozialabgaben habe ich trotzdem voll bezahlt. Warum muss ich dann in der Bezugsphase Krankenversicherung bezahlen und dann auch noch mit Arbeitgeberanteil?
Hallo @Karl Volb Kann es sein, dass du die bAV vor 2004 abgeschlossen hast? Damals galt die Gesundheitsreform noch nicht, die die Sozialabgabeneinsparung in der Sparphase erlaubte. Das heißt, Personen mit Verträgen von vor 2004 zahlten sowohl auf die Beiträge in der Ansparphase Sozialabgaben - als auch später auf die Betriebsrente in der Auszahlungsphase (Doppelverbeitragung). Viel tun kann man dagegen leider nicht, du könntest höchstens schauen, wie hoch die Betriebsrente wäre, wenn du dich für eine monatliche Auszahlung entscheidest. Dann kannst du den GKV-Freibetrag nutzen, auf den keine Krankenkassenbeiträge fällig werden (zuletzt 164,50 €).
@@transparentberaten wenn ich in Deutschland bleibe, muss ich zahlen. Das hat mir die Dame von der TK auch gesagt. Ich muss das Land verlassen wenn ich nicht zahlen möchte. Das ist offensichtlich die einzige Lösung. Allerdings muss ich das tun, bevor ich meine gesetzliche Rente bekomme sonst ist die gesetzliche Kasse quasi unkündbar. Nur wenn man die EU und assoziierte Staat verlässt, wäre eine Kündigung möglich.
@@transparentberaten Das meinte ich mit : "Der Gesetzgeber beschließt Änderungen die sich in die Vergangenheit auswirken", sowas ist schon kriminell.
@@sugarboy102000 wird auch nicht anders werden
Wie finde ich das denn man hat etwas für die zukunft getan und stellt fest es ist eine Augenwischerei 😢bekomme ich denn umgekehrt bei einer Rentenerhöhung auch auf diese Rente eine Erhöhung? Denn sonst ist diese Zusatzrente wohl ein absoluter Wertverlust und für nichts und wieder nichts angespart und wird sonst so nach nach und nach aufgefressen von den Steuern und Abgaben.
Sehr gute Information. Danke🥰
Gerne 😊
@@transparentberaten Trotzdem habe ich eine Frage: Ist es besser, sich die Rente Einmalig auszahlen zu lassen oder monatlich? Was ist, wenn weltweite Finanzverwerfungen entstehen und der Versicherungsträger den §314 VAG aktiviert? "Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. "
Hallo @Bernd Vetter In der Regel gibt es bei der bAV drei Optionen, sofern das im Vertrag so vorgesehen ist: 1) Nur Rente, 2) nur Kapital oder 3) 30 % Kapital und 70 % Rente. Pauschal kann man nicht sagen, was am besten ist. Das hängt sehr am Vertrag und den wirtschaftlichen, familiären und auch gesundheitlichen Parametern des Versicherungsnehmers ab. Ist man kerngesund und braucht die Rente vielleicht auch, dann sind die Optionen 1) und 3) zu empfehlen. Ist derjenige krank, dann vermutlich Option 2). Nicht vergessen, dass auf die Rente und auch auf das Kapital Steuern und KV bzw. Pflegebeiträge zu zahlen sind. Auch spielt es eine Rolle, ob es sich um einen Vertrag nach 2005 handelt und damit vielleicht noch um eine alte Direktversicherung nach §40b EstG. Das ist alles also sehr individuell, wende dich da am besten an deinen bAV-Berater oder an deinen Arbeitgeber, um die besten Optionen für dich zu erörtern.
Zur Frage nach den Verwerfungen am Weltmarkt würden wir sagen: Wenn das eintritt und die Versicherer gar nicht mehr zahlen, ist die Frage, ob Rente oder Kapital nicht mehr wirklich von Relevanz.
@@transparentberaten Dies verstehe ich nicht oder was meinen Sie hier? "Zur Frage nach den Verwerfungen am Weltmarkt würden wir sagen: Wenn das eintritt und die Versicherer gar nicht mehr zahlen, ist die Frage, ob Rente oder Kapital nicht mehr wirklich von Relevanz."
Die Rechtslage wurde leider falsch dargestellt. Bis 4 % der BBG sind SV-frei, bis 8 % steuerfrei. Es wurde genau anders herum erzählt. Wäre ja auch ein Witz, wenn man 8 % einzahlen würde, nur die Hälfte davon von der Steuer absetzen könnte, und bei der Rente dann alles voll versteuern müsste. Würde keinen Sinn machen, oder?
Außerdem nervt mich auch das ach so trendige Gegendere. Kann weg.
Auf diesem Kanal wird leider jede menge Quark erzählt...es ist zum Fremdschämen.
Wenn man den Beitrag von versteuernden Einkommen bezahlt, muss bei der Rentenauszahlung nur der so genannte Ertragsanteil versteuert werden, dafür gibt es eine Tabelle.
Passt das Beispiel bei 4:20? Der Arbeitnehmer zahlt 200€ in die bAV und der Arbeitgeber 30€... wo kommt die Differenz zu den 323€ her? Das wäre ja ein Faktor von nahezu 3 von Netto zu tatsächlicher Einzahlung der bAV. Das würde mich stark wundern.
In dem späteren Besteuerungsfall wird zudem davon ausgegangen, dass keinerlei gesetzliche Rente vorliegt. Andernfalls wäre der Steuersatz deutlich höher. Sehr fiktiv.
Hallo @T, vielen Dank für dein Feedback. Die 323 Euro bAV-Beitrag setzen sich in unserem Beispiel als dem Eigenbetrag des Beispielkunden, dem 30 Euro Arbeitgeberzuschuss sowie der Steuerersparnis von 40 Euro und der Sozialabgaben-Ersparnis von 53 Euro zusammen. Steuer- und SV-Ersparnis werden also auch wieder in die bAV investiert. Das hätten wir vielleicht deutlicher erläutern sollen :) Der Einfachheit halber haben wir alle anderen Faktoren beim Rechenbeispiel im Alter ausgelassen und den Eingangssteuersatz genommen. Eine gesetzliche Rente hätten wir dennoch berücksichtigen können, da hast Du Recht. Wir wollten mir den Rechenbeispielen lediglich das Berechnungsprinzip erklären und veranschaulichen, sodass man ein Grundverständnis bekommt. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein unheimlich komplexes Konstrukt, bei dem man sich ohnehin am besten vorher, währenddessen und auch im Rentenalter professionell beraten lassen sollte.
@@transparentberaten Generell - danke für das Video. Berechnung ist mir auch aufgefallen. Video möchtet Ihr wahrscheinlich nicht korrigieren. Auf Eurer Internetseite stellt Ihr es aber auch gleich falsch dar ("bAV-Beitrag + AG-Zuschuss 200 € + 30 €" vs. "Was in die bAV fließt: 323 €"). Wirkt sicher besser, wenn Ihr das dort anpasst.
Interessant sicher auch, bei Euch im www/Video: Bis 8% steuerfrei, jedoch nur bis 4% SV-frei. Wählt man jetzt 8% wg. Steuer, muss also auf 4% SV zahlen, zahlt man dann dennoch SV bei Auszahlung auf Alles oder nur für den Teil, auf den man nicht in der Ansparphase gezahlt hat? Danke !
@@transparentberaten also, wenn die Ersparnisse AUCH in die bVA fließen, haben Sie immernoch 200 Netto weniger. Die Ersparnisse können nicht gleichzeitig in die bVA und auf das Gehaltskonto einbezahlt werden.
Bei 4:00, den Beitrag von 323,- kann ich auch nicht nachvollziehen. 230,-€ ist das tatsächlich anlegbare Kapital. Leider wird mit derart an den Haaren herbeigeholten Fakten der Ruf der Branche eher weiter beschädigt. Schafft endlich Klarheit, anstatt dann in den Kommentaren(oder im Kleingedruckten) dann die „sorrys“ zu schreiben!
Falsche Beitragsermittlung, unrealistische Steuersätze, …, das sind die Dinge, die den Kunden wieder eher Stirnrunzeln verschaffen, als Vertrauen aufzubauen.
Die wichtige Frage ist doch: Wie viel wird denn nun genau abgezogen von der Auszahlung?! Dazu muss man sich individuell beraten lassen, sonst hat man statt zahlen nur Äpfel und Birnen zum Abzug
Die Berechnung der PV stimmt nicht! Sind im Beispiel über 11€ und nicht 3,..€
Ich verdiene 5700 brutto und mein Arbeitgeber zahlt 100 € ein, 15 % kommen noch von meiner Selbstbeteiligung dazu, ich soll Netto knapp 83€ dazu zahlen.
Rendite sagte der Berater mindestens 2% bis maximal 6% Rendite.
Ich bin ein bisschen durcheinander,
lohnt sich das überhaupt?
Soll ich mich nun Selbstbeteiligen oder nicht?
Sry hab leider nicht richtig durchgeblickt...
Hallo @hk n., ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt oder nicht, muss man sich individuell anschauen und ja, die bAV ist sehr kompliziert, da ist es nicht schlimm, dass du nicht durchblickst :D Stell doch gern eine unverbindliche Anfrage zur Beratung über unsere Webseite unter www.transparent-beraten.de/betriebliche-altersvorsorge/#Was-Arbeitnehmer-zur-bAV-wissen-m%C3%BCssen
Wer Währung für später speichert und denkt er hat eine gute Vorsorge, der wird eines Tages fürchterlich erwachen. Die Währung, die wir Geld nennen ist nur eine legale zeitliche Zahlungsform. Sie sollten niemals so sparen.
Was wenn man einen ETF Sparplan anstatt dieser Betriebsrente anspart? Bei einem ETF wird nur der Gewinn besteuert.
Hey @der-icke - auch mit einem ETF-Sparplan lässt sich fürs Alter vorsorgen, dann muss in der Regel nur eine Abgeltungssteuer auf die Erträge gezahlt werden, da hast du Recht, ja. Im Gegensatz zu einer bAV oder anderen Formen einer privaten Rentenversicherung ist bei Anlagen am Kapitalmarkt eine Rente natürlich nicht garantiert. Aber: Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, einen ETF-Sparplan in eine betriebliche Altersvorsorge zu integrieren! Dabei ist mit einer höheren Rendite zu rechnen (da mehr eingezahlt wird, wegen Arbeitgeberzuschuss und Brutto-Entgeltumwandlung) plus man hat die Sicherheit einer bAV.
Dazu kommt auch bald ein Video von uns ;)
Beim ersten innneenn hab ich abgeschaltet.
Wie ist das ganze Thema mit der Besteuerung wenn ich jetzt wie es ist bei meinen festen Wohnsitz in Frankreich habe aber in Deutschland schon immer gearbeitet habe als Grenzgänger? Vielen Dank für das interessante Video und viele Grüße von Andreas
Hallo Andreas, danke für das Lob! Zu deiner Frage: da müsstest du mal deinen bAV-Anbieter bzw. -Berater oder -Beraterin fragen. Oder am besten direkt bei der Steuerberatung. Individuelle steuerliche Fragen dürfen wir als unabhängiger Versicherungsmakler nicht beantworten.
ungegendert wäre das Video besser verständlich und angenehmer zu hören
Scheiss Gender-Idiotie! 😡
Hast du noch einen sachliche Anmerkung zum Video? Dieses ständige Gender bashing stört mittlerweile mehr, als das gendern selbst.
th-cam.com/video/4MC0W7Wbvqk/w-d-xo.html
4:44 : hier ist doch schon der Knackpunkt: aus 230.000€ werden 370 € monatlich...
Da brauche ich gar nicht mehr viel rechnen:
Erst nach 51 Jahren wären die 230.000 € verbraucht - 67 + 51 => von ich jünger als mit 118 Jahren sterbe, freut sich die Versicherung!
Das wäre doch was, wenn die gesetzliche Rente auch ausgezahlt werden könnte als Einmalbetrag, dann hätte man wenigstens was von der Rente , bevor man ins Gras beißt ; )
Kann das stimmen? Nur 370 € Monatsrente brutto bei 230.000 € Kapital??? Dann müsste man ja fast 52 Jahre lang die Rente beziehen, bis das Kapital aufgebraucht ist. Eher unrealistisch. Müssten es nicht eher 800 - 1.000 € Rente sein?
323 Euro im Monat lebenlang einzahlen, um für 15-25 Jahre 280 Euro im Monat zurück zu bekommen ist die Definition deutscher Versicherungsprodukte. Wer denkst du bezahlt die Gehälter der "Investment Banker"
@@seabass777 k7
Spezialfall: Wie ist es wenn man von der Sozialversicherungspflicht als Selbstständiger (Gesellschafter-Geschäftsführer) befreit ist und mehrere Einkommen aus verschiedenen Einkommensarten generiert - muss bzw. sollte man die BAV in dem Unternehmen mit dem "Haupteinkommen" abschließen oder spielt das keine Rolle? Kann man dann die Steuervergünstigung (reduziertes Brutto) auf das Gesamteinkommen also die Summe aller Einkommen anwenden? Kann sich die BAV auch ohne reduzierte Sozialabgaben lohnen (da man ja keine zahlt als Befreiter)? Wäre super wenn ihr euren Spezialisten fragt, ich überlege ob das Konzept für mich prinzipiell Sinn macht :)
Hallo @MrAndiablo Wir haben dein Anliegen mal unseren Experten weitergegeben:
- Wenn du die bAV arbeitgeberfinanziert einrichtest, ist die Kapitalgesellschaft, in welcher du dein Gehalt beziehst, eigentlich egal.
- Dennoch gibt es Grenzen durch die Angemessenheit. Ist also das Gehalt in einer Gesellschaft sehr niedrig, wärst du auch in der durch die Firma zugesagten bAV sehr begrenzt.
- Die Empfehlung wäre also AG-finanziert in der Regel immer auf diejenige Firma mit dem höchsten Gehalt zu gehen, da man da den meisten Spielraum hat.
- AN-finanziert sollte man auf jeden Fall auf die Firma mit dem höchsten Gehalt gehen, da hier natürlich der Effekt am höchsten ist (in der Regel spart der Gesellschafter-Geschäftsführer dann eben nur Steuern und keine Sozialabgaben, da er ja befreit ist). Die Höhe der Steuerlast hängt an der Höhe des Einkommens und damit ist es logisch.
- Spannend wird’s, wenn sozialabgabenpflichtige und sozialabgabenfreie Gehälter zusammenlaufen, dann müssen wir den Einzelfall wirklich prüfen.
- Die bAV ergibt AG-finanziert immer Sinn, wenn die Firma es für sich steuerlich nutzen und dem GGF eine Sockelversorgung bezahlen kann.
- Die fehlende Sozialabgabenfreiheit ergibt bei einer Entgeltumwandlung, also AN-finanzierten bAV, bei Sozialabgabenbefreiung nur dann Sinn, wenn das Gehalt so hoch ist, dass man einen hohen persönlichen Steuersatz hat. Hier wirkt die bAV spätestens bei der Steuererklärung natürlich auf alle Einkunftsarten.
Du solltest mal www.pensioncare-pro.de/ von unseren Partnern und Experten der bAV auschecken. Da stellen sie die Top-Produkte für Gesellschafter-Geschäftsführer vor, und das rechnet sich eigentlich (fast) immer.
Wir hoffen, wir konnten dir weiterhelfen :) Schau dir auch gern unsere Expertenvideos zur bAV mit Stephan Seidenfad (unserem Spezialisten) auf unserem Kanal an!
Ich habe meine Betriebsrente vor 1995 abgeschlossen da fallen dann keine Steuern an, nur den ermäßigten Krankenkassen Beitrag...
mE ist das Bsp. ab Minute 3.52 komplett falsch - in den bAV-Vertrag fließen 230 Euro (200 EUV plus 15% bzw 30 Euro AG-BRSG-Zuschuss), keinesfalls 323 Euro! Steuer- und SV-Ersparnis reduzieren den Nettoaufwand der Beispielperson. Naja😊
Wissen wir - Schau gern in unsere neue Version vom Video! Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge durchgerechnet (2023)
th-cam.com/video/GBTqIUpyyjU/w-d-xo.html
3,05% Pflegeversicherungsbeitrag von 370 Euro sind aber keine 3,67 Euro mtl.!?
8% sind steuerfrei und 4% sind sozialversicherungsfrei. Hier liegt eine falsche Info vor.
Jo wissen wir, den Fehler haben wir ganz oben in der Infobox schon angemerkt ;)
Na ja, bei der VBL Klassik sagte man mir, daß nur die monatliche Auszahlung möglich ist 🤔
Die VBL Klassik ist ja auch eine spezielle bAV für den öffentlichen Dienst, da kann das alles schon mal anders geregelt sein (Tarifverträge etc.). Zudem kommt es darauf an, ob im bAV-Vertrag die Kapitalwahlmöglichkeit überhaupt drinsteht, das muss auch nicht bei jeder bAV so sein. Schau gern in unsere neue Version des Videos - falls wir das in diesem nicht klar genug ausgedrückt haben :) th-cam.com/video/GBTqIUpyyjU/w-d-xo.htmlfeature=shared
Wer garantiert in einigen Jahren 80 Wohnungen erbt muss ich über die Altersvorsorge doch wirklich keine Gedanken mehr machen… 😅
Wer soviel erbt der muss bestimmt auch nicht arbeiten😂
Habt ihr euch schon mal gefragt, warum die Berater nicht selber multi-Millionäre sind, wenn sie meinen das sie das können sondern euer Geld wollen? ich persönlich mag lieber meine eigenen Fehler machen, dann ärgere ich mich über mich und nicht über ein möchte gern Berater.
Ist ja interessant, dass alle den GKV-Freibetrag erhalten, nicht nur die, die eine kleine Rente haben. Finde ich gut.
Die bAV Auszahlungen werden bei Inflation nicht angepasst, besonders wenn die Rente über Versorgungskassen läuft. Ebenso ist das bei der Riesterrente. Beides lohnt sich deshalb nie.
Danke für den ganzen Unsinn...👎
Dieses anbiedernde Gegendere lenkt mich vom Inhalt ab. Muss das wirklich sein? Dieses Infos könnten auch von einem x-beliebigen Vertreter sein. Einen Beispielfall habt ihr wohl nicht gefunden?🎉
Kommt im neuen Video zum Thema in den nächsten Monaten - also abonnier doch gern unseren Kanal! 🎉
Ich kann nicht verstehen, wie man als Experte so viele kleine Fehler und Ungereimtheiten in ein Video packen kann. 🙆♀
Wer bekommt das Geld eigentlich wenn die Person bis dahin verstirbt und kann man sich das Geld auch vorher auszahlen lassen wegen Kündigung?
Hallo @Ivona Plenz In der Regel geht im Todesfall der versicherten Person vor Rentenbeginn das bis dahin angesparte Kapital, zumindest jedoch die eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen. Dies ist meist jedoch genau im Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge festgehalten. Darüber hinaus ist eine vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt, ein laufendes Arbeitsverhältnis besteht, oder die Betriebsrente sehr gering ausfallen würde (um die 32 Euro im Monat). Eine Kündigung der bAV bedeutet zumeist eine Auflösung der Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Dies bedeutet jedoch nicht in jedem Falle eine sofortige Auszahlung. Es kommt stark auf das konkrete Produkt, den Vertrag und mitunter individueller Vereinbarungen und Bestimmungen an. Hier sollte man genau in die Vertragsbedingungen schauen und sich an seine bAV-Berater:in, Personalabteilung oder Arbeitgeber wenden.
ICH habe eine VBl direkte Versicherung noch im Jahr 1993 abgeschlossen und mir meine Kapitalisierung auszahlen lassen. Die Auszahlung ist steuerfrei. Soll ich den Auszahlungsbetrag in meine Steuererklärung doch eintragen,wenn ja in welches Formular z.B.Anlage R-AV/baV ?und in welche Spalte ?
💪👍👏
Gendern 👎👎👎👎👎👎👎👎👎
th-cam.com/video/4MC0W7Wbvqk/w-d-xo.html
Bis auf die lästige Genderei, sehr gut erklärt.
Nur eben falsch erklärt - VORSICHT!
Das video war gut bis auf dieses unnötige Gendern, ohne Witz 🤬
th-cam.com/video/4MC0W7Wbvqk/w-d-xo.html
ein witz immer nur zahlen
Erster Satz "gegentert" und....Schluß. einfach krank.
Nach dem dritten Mal "Rentner:innen" musste ich leider ausschalten ... diiese krankhafte Genderei ist echt zum Kotzen.
th-cam.com/video/4MC0W7Wbvqk/w-d-xo.html
Gutes Video. Der Genderbullshit nervt aber ohne Ende!
th-cam.com/video/4MC0W7Wbvqk/w-d-xo.html
Steuern auf Renten, bei den kommenden, niedrigen Rentenniveau? Das ist ein eklatanter Systemfehler.😮
Tut mir leid. Deine Genderscheisse geht gar nicht. Video abgebrochen.