Wer über der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegt und deshalb freiwillig in der gesetzlichen KV ist, bekommt hier noch nicht mal den Freibetrag von 169 €. Das heißt, er muss 120 Monate lang den vollen KV-Betrag abführen. Die Änderungen in der Direktversicherung sind eine ziemlich große Lumperei, die sich Rot/grün damals geleistet haben. Die verantwortliche Gesundheitsministerin damals war Ulla Schmidt. Vielen Dank dafür!
Sie haben Recht, der doppelte Krankenversicherungsbetrag, den Ulla Schmidt eingeführt hat, ist eine Lumperei. Selbstverständlich haben alle folgenden Regierungen das so belassen anstatt es im Sinne der Versicherten wieder zu korrigieren. Die Politiker haben dieses Problem ja nicht.
@@kapaule Wenn man als Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichert war und dann in Rente geht, bleibt der Status so, das heißt man wird auch als Rentner als freiwillig gesetzlich Versicherter mit den genannten Nachteilen behandelt. Tja, das haben sie sich schon gut ausgedacht...
@@gerhardmueller9137 Danke für die Info, wusste ich (noch) nicht. Bin Pensionskassen- und Direktversicherungsgeschädigter. KV freiwillig. Muss vermutlich doch beitragsfrei stellen lassen. Wer weiss was denen noch so alles einfällt - und der Beitragssatz für KV und PV wird ja noch um Einiges steigen …
@@gerhardmueller9137 Bitte beachten, dass ihre Aussage einfach falsch ist: Bei in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern wird der Freibetrag nicht anwendbar sein. Allerdings trifft dies nur diejenigen, die während ihres Berufslebens viele Jahre privat versichert waren (und damit nicht in die GKV eingezahlt haben) und dann relativ kurz vor der Rente in die GKV gewechselt sind, so dass die 9/10-Regelung nicht anwendbar ist. Nach der 9/10-Regelung darf derjenige, der zu 90 Prozent in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war, in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Betriebsrentner, die während ihrer kompletten Arbeitsphase freiwillig GKV-versichert waren oder auf die die 9/10-Regelung anwendbar ist, rutschen in der Rentenphase in die KVdR, gelten somit als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und profitieren von den Neuregelungen um den Freibetrag.
Also an Milchmädchenrechnung nicht zu überbieten bei 2800 Brutto gibt es 0,77 Rentenpunkte das gibt nach 45 Jahren 1316 € Brutto Rente für 2000 Rente braucht Beispiel dann 53,2 Arbeitsjahre viel Vergnügen.
8 Jahre x 0,77 Rentenpunkte wären 6 Rentenpunkte = 230€. Bleibt noch Bedarf 2.000-230-1350= 470€, also 470/1350= 1/3 mehr nötig, als +64 Monate *0,5% arbeiten, was 5,5 Jahre wären. Läge also eher bei +7 Jahre also Rente 74 statt 67 übrig.
Erst kommt die Versicherung mit Abschluss Gebühren,dann kommt die Krankenkasse,und dann noch das Finanzamt,dann ist die Hälfte weg,wenn ich es unter dem Kopfkissen habe,hab ich die ganze Kohle für mich,und keiner kriegt was.
Teilweise wird die Bav nur vomArbeit geber eingezahlt eine Art zusatz Gewinn ausschüttung. Aber leider wurde von der Frau nicht hoch getrechnet die Lebenszeit mit 15 Jahre und 20Jahre denn das sind die längsten zu erwartenden lebensjahre für ein Renten Mann und danach kassiert alles das BAV Unternehmen, keine Witwe!
Das ist oftmals der richtigste Weg. Aber in dieser Zeit der Inflation wird es dort auch immer weniger Wert. Aber Gold hat noch nie an Wert verloren (vorausgesetzt man ist unten eingestiegen). Für eine Unze Gold gab es immer einen Maßanzug, und heute noch viel mehr.
@@domnik9062 3fach so Teuer reicht nicht. Ich habe eine BAV wo nur der AG einbezahlt. Aufgrund meiner Zugehörigkeit müssten dort ca. 3.000 € vorhanden sein und das ohne eine Kurssteigerung von ca. 70% in den letzten 2 Jahren. Es sind aber nur ca. 2.000 € Vorhanden. Die jährlichen Kosten und Anfangsprovisionen fressen aktuell einen Großteil des Einzahlbetrag auf. Ich bin gespannt, wie sich das weiterentwickelt 🙂
40000 € Auszahlung. 11000 € Steuern. 3800 € Krankenkasse. Toll gemacht, Herr Finanzminister. Bei mir als Rentner kommt bei Zusammenveranlagung, das Einkommen meiner Frau zum Jahresbruttoeinkommen dazu. Bedenket das.
Ich werde auf die Rentenauszahlung verzichten und mir meine Kapitalerträge steuerfrei im Ausland auszahlen lassen. So 12000 Euro im Monat sind da drin. Ginge jetzt schon, aber ich lasse das Kapital noch wachsen. Vertraut nicht auf den Staat und sorgt selbst vor, verdammt.
War bei mir anders als hier angegeben: Man konnte in meiner Firma bis 20% des Jahresbruttoeinkommens in Form einer Deferred Compensation (Brutto-Netto- Umwandlung) einzahlen. Die Gesamtsumme konnte steuerfrei umgewandelt werden. Als Gutverdiener hat man damit also erheblich an Steuern eingespart ! Sinnvollerweise hatte ich nur oberhalb des RV Bemessungswertes umgewandelt, weil ich ja sonst Nachteile bzgl. der Rentenpunkte gehabt hätte. Die Versteuerung jetzt in der Rentenphase ist weit geringer als in der Phase der Einzahlung. Leider fällt der doppelte KV Betrag an. Nachteil dieser BAV Form ist, daß es keine rentierliche Anlageform war ( Rückdeckung über Versicherungsmodell). Also letzlich nur der Vorteil der erheblich gesparten Steuern, was nur Sinn macht bei Gutverdienern über der RV Bemessungsgrenze.
@@tomtomkontakt4491 Es ist als Rente geplant und nicht als Einmalbetrag. Verträge vor 2005 sind steuerfrei, Verträge ab 2005 werden mit dem individuellen Steuersatz besteuert plus Krankenkasse.
@@anonym8951 Nein so kompliziert ist das nicht. Aber ich wäre dafür das in der Schule zu unterrichten. Das wäre aber entgegen der Interessen von Politik und Wirtschaft. Man Stelle sich vor, die Lämmer würden wissen wie sie klüger handel könnten. Katastrophe - die CDU käme nie wieder an die Macht. Jetzt hat sie über 30 % und alle vergessen, wer für die linke Politik gesorgt hat.
Wenn man privat mit ETFs vorsorgt kommt deutlich mehr bei rum. Und dieses vermögen ist sogar noch vererbbar. Ich mache doch Verlust mit der BAV bis ich wie alt bin? 80?
Vollkommen richtig. Zumindestens aus der Sicht eines jungen Menschen. Vor 30-40 Jahren hatten wir die Möglichkeit mit ETFs selber vorzusorgen noch nicht. ETFs gabs noch gar nicht und die finanzielle Bildung war noch viel geringer als heute.
Danke, leider fehlten mir damals ausführliche Informationen über die bAV bei Abschluss der PZE/PZG. Neben der verringerten Rente (bei einigen während der Beschäftigungszeit auch verringertes Arbeitslosengeld und Krankengeld) hohe Abzüge bei der Kapitalauszahlung. Wenn man bedenkt, wie die Sozialbeiträge, der letzten Jahre gestiegen sind und man allein für die Beiträge aufkommen muss. Auch wurde der mittlerweile Zusatzbeitrag zur KV nicht berücksichtigt.
40.000 Euro Einmalzahlung oder 400 Euro monatliche Rente? Aus welchem Vertrag habt Ihr denn das Beispiel genommen? Soweit ich weiß, liegen die marküblichen Divisoren bei 400 bis 500. Also 40.000 Euro Einmalzahlung oder 80 Euro monatliche Rente.
Hey @An0n_Moritz Die Rechenbeispiele zur monatlichen Rente und zur Kapitalauszahlung beziehen sich auf jeweils zwei verschiedene, voneinander unabhängige Verträge (wir haben die Zahlen von unseren bAV-Beratern). Im Video wird das eventuell suggeriert, dass es das gleiche Beispiel ist, weil wir "Markus" als Beispielperson genommen haben, sorry, wurde wohl nicht ganz klar 😉
@@transparentberaten Wäre aber schon wichtig für das Verständnis, wenn alle Zahlen im Zusammenhang zueinander stehen. Dadurch wäre es wesentlich nachvollziehbarer.
@@andreaslange9443 dann würde eine einmal Auszahlung doch eigentlich auch mehr Sinn machen. Ich zahle mir die Rente dann ja quasi selber aus und kann den Rest noch verzinsen oä. bei der monatlichen Rente dagegen müsste ich ja um die 100 Jahre alt werden, damit ich die gleiche Bruttosumme erreiche, oder?
Sind die BAV Rentenauszahlungen auch dann sozialversicherungspflichtig, wenn die Entgeltumwandlung immer aus Brutto von deutlich über den Beitragsbemessungsgrenzen gezahlt wurden und man sich damit praktisch keine Sozialversicherungebeiträge während der Ansparphase erpart hat?
Leider in dem Bereich BAV Rente nicht richtig recherchiert, es gibt hier auch einen lebenslangen prozentualen Freibetrag + Zuschlag (ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente), und dieser liegt im Jahr 2023 bei 13,6% er wird dann von Jahr zu Jahr weniger (2024, z. B. 12,8 % usw.) bis er im Renteneintritsjahr 2040 dann bei 0% liegt, vielmehr die BAV dann zu 100 % zu versteuern ist, siehe angehängte Beispiel aus dem Jahr 2022 (Freibetrag 14,4% lebenslang). Werkspension Ein verheirateter Steuerpflichtiger (64 Jahre), der seit Juni 2022 (= erster Versorgungsmonat) im Ruhestand ist, bekommt ab da vom früheren Arbeitgeber eine Werkspension von monatlich 450 EUR. Der Versorgungsfreibetrag ermittelt sich wie folgt: 12 × 450 EUR = 5.400 EUR, davon 14,4 Prozent = 778 EUR (maximal 1.080 EUR) + Zuschlag 324 EUR = 1.102 EUR
Zum Glück frühzeitig gekündigt. Mit den jährlichen Kosten + Abzüge bei Bezug machte die Rechnung bei mir keinen Sinn. Lieber in einen breiten ETF und gut ist. :) Danke Finanzbildung.
Wieso werden denn Krankenversicherung und Pflegeversicherung erst nach der Berechnung der Steuern abgezogen? Wie sollen sie denn so steuermindernd wirken? Muss denn der Rentner keinen Zusatzbeitrag für die Krankenkasse bezahlen? Da gibt es zwar eine die auf 0,00% gesenkt hat, aber noch nicht vor 7 Monaten.. 1752€ ist also unrealistisch. 24000 - 2760€ Sozialabgaben - 1297€ Steuern = 19943€ im Jahr / 12 = 1661,92€ im Monat.
1. Arbeitgeberzuschuss 15 % auf die Entgeltumwandlung draufrechnen bei Gehalt bis zur BBG Renten- bzw. Krankenversicherung 2. Auszahlung: GKV-Freibetrag ja -> Freibetrag Pflegeversicherung nein
Eins vorab, ich habe meine BAV stillegenlassen. Ich habe etwas im Kopf, dass man die BAV später auch nicht in alle Länder abschlagsfrei bekommt. Nur so als Info falls jemand später mal seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte. Habt Ihr da Infos?
Allgemein können wir sagen: Die betriebliche Altersvorsorge kann auch im Ausland bezogen werden. Egal ob in In- oder Ausland, muss die versorgungsberechtigte Person ihren Anspruch selbst geltend machen. Auf die betriebliche Altersvorsorge fallen nach wie vor Steuern an. Wo sie gezahlt werden, muss im Einzelfall geprüft werden.
So ungefähr, aber die genaue Summe hängt von deinem bAV-Vertrag, den Auszahlungskonditionen, deinem Steuersatz, Kranken- und Pflegeversicherung (GKV-Freibetrag-Berücksichtigung falls gesetzlich versichert) und weiteren Einkünften an. Also lass dir das am besten von deinem bAV-Anbieter/Ansprechpartner ausrechnen!
th-cam.com/video/GBTqIUpyyjU/w-d-xo.html: "Arbeitnehmer sparen Steuern und Sozialabgaben". Leider wird selten erwähnt, dass dadurch der Arbeitgeber auch keine Rentenbeiträge zahlen muss...
@@TheMinijobber: Das Argument, dass man Sozialabgaben spart wird oft genannt, der Entfall des Arbeitgeberanteile für den Rentenbeitrag aber nicht. Also eine einseitige Darstellung.
man bekommt mit 40 tsd Euro keine 400 Euro Rente in der bAV. Da sollte man schon einen realistischeren Wert annehmen. Gleichzeitig ist der Rentnersteuersatz bei Verrentung auch keine 30 % auf die 4800 Rente p. a. wenn ansonsten nur 2 k gesetzl. Rente vorhanden sind... bitte überdenken Sie Ihr Halbwissen oder aber Ihre bewusste Täuschung
Es ist aberwitzig, dass man während der Sparphase Steuern und Sozialabgaben spart, auf der anderen Seite es dann zu 100% wieder besteuert wird. Die Idee kann ich ich zwar nachvollziehen, da aber Versicherungen auch was davon haben wollen frisst das ganz schön viel "Ersparnis" weg. Es lohnt eigentlich fast nur, wenn der AG deutlich mehr als die 15% Ersparnis zuschießt. Mein AG zahlt z.B fix nur 30€ dazu +15% "Zwang". Ich spare nur 20€ meines Bruttos um das "Maximum" rauszubekommen. Nehm ich die Einmalzahlung am Ende. Günstigerweise fällt diese auf auf den Jahresanfang, da ich am Jahresende zuvor in Rente gehe. Wenigstens etwas :)
Der größte Nachteil, den du nicht genannt hast, ist, dass nur die gesetzlichen Rentenauszahlungen jährlich angepasst werden. Die betrieblichen und Riesterrentenzahlungen werden im Zeitablauf immer weniger wert. Warum regt sich darüber niemand auf ???
Aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass viele Betriebsrenten durchaus jährlich angepasst werden, allerdings meist nur um 1-2 %. Viel ist das natürlich nicht 😅
Warum kann man nicht Berechnung über leite die nur 2000 Brutto machen oder auch weniger immer die besser Verdiener bevorzugen ist einfach nicht gerecht
Hmm, zur Besteuerung der Betriebsrente habe ich andere Infos. Seit 2020 gilt hier der selbe Freibetrag wie für die KV und PV. Liegt das daran, dass ich eine VBLU, also eine Direktversicherung habe?
Hey @blackmiata2013 Danke für deine Anmerkung! Auf den ersten Blick finden wir keine weiteren Informationen zu einem Steuerfreibetrag im Rentenalter, der zufälligerweise genauso hoch ist, wie der GKV-Freibetrag. Diese Info haben wir auch nur auf einer einzelnen Webseite beim Recherchieren gefunden. Und gehört haben wir davon noch nie. Aber wir fragen gern einmal bei einem unserer bAV-Berater nach, vielleicht gibt es da eine ganz spezielle Besonderheit oder so. Eine VBLU ist übrigens nicht einfach nur eine "Direktversicherung", du arbeitest wahrscheinlich im öffentlichen Dienst, denn die VBLU ist eine bAV-Lösung speziell für den ÖD.
Bei der VBLU muss man sich auch durchfuchsen. Da hängt dann im Zweifel auch wieder viel davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Kapitalauszahlung ist bei älteren Verträgen jedenfalls sogar komplett steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre alt ist und mind. 5 Jahre aktiv bespart wurde. Bei der monatlichen Auszahlung wird hingegen der Ertragsanteil versteuert (unter 20 %). Dafür gibt es bei der Berechnung der KV-Beiträge den Freibetrag, bei der PflegeV hingegen nicht. Der fällt immer auf den gesamten monatlichen Auszahlungsbetrag an.
Muss man die bAV Rente wenn sie vom Arbeitgeber schon versteuert ist, beim Finanzamt nochmal versteuern? Mein Vater bekommt 1.200€ brutto und 800€ netto, soll diesen Betrag aber nochmals versteuern.
Kommt auf den Vertrag ab, den Durchführungsweg und den Zeitpunkt des Abschlusses. In der Regel und bei Direktversicherungen wird die Betriebsrente grundsätzlich im Alter versteuert, das heißt Steuern und Sozialabgaben werden von der Bruttorente nochmal abgezogen. bAVs können aber sehr individuell gestaltet sein - am besten genau in den Vertrag schauen, den bAV-Berater oder ehem. Personalabteilung oder Steuerberater kontaktieren!
@@transparentberaten Danke für die Antwort. Mein Vater hat bei Volkswagen gearbeitet und bekommt zusätzlich zur Grundrente noch sein VW-Rente. Ich dränge ihn auch schon mal nachzufragen, weil er nach vier Jahren Rente jetzt schon unmengen an Steuern auf die Rente gezahlt hat. Die ersten zwei Jahre je 10.000 und jetzt 5.000€. Halt total undurchsichtig. Un das finde ich für einen Rentner auf jeden Fall zu viel.
Erst mal müssten die Versicherungen überhaupt zahlen. Seit über einem Jahr hat die Zusatzversicherung noch nichts gezahlt. Aber andere Frage : Wozu brauchen die beim Antrag zur Auszahlung die Geburtsurkunde ?
Da muss ich Dir absolut zustimmen. Nie im Leben ist das realistisch! Bei der Gehaltsgrößenordnung würde ich eher von 15.000 € brutto Jahresbetrag ausgehen. Auch die 400 € brutto monatliche Betriebsrente möchte ich doch in Frage stellen. Dann sieht die Rechnung nämlich gänzlich anders aus.
Legt spätestens ab 50 monatlich was unter das Kissen und ihr wisst 100% was ihr am Ende zusätzlich ohne nachrangige Bestrafung habt. Neben dem netten Nebrneffekt das es nirgends mehr auftaucht. Wer meint er hätte 10+Jahre nach Renteneintritt noch viel von seinem Geld...
Das ganze Land ist doch nur noch ein Witz! Haben für Alles Geld nur nicht für die, welche hier im Land noch arbeiten! Kein Wunder dass jeder geht, wer kann !
Der gesetzliche Rentenverlust hätte man ruhig mit in der Berechnung aufnehmen können, nur so als Tip. Wenn man eine Firma hat, die 100 % dazu gibt, anstelle der gesetzlichen 15 % lohnt sich auch die BAV. Trotz der ca. 50 % Abzug am Ende.
Auf jeden Fall ein wichtiger Punkt, den man kennen sollte, wenn man sich für eine bAV entscheidet - deswegen haben wir den auch in unserer Zusammenfassung am Ende erwähnt :)
Deswegen sollten wir ja eine Renten Zusatz Versicherung abschließen damit sie Abkassieren können und wir fallen auch noch drauf rein ganz toll, ich glaube dieser Bundesregierung kein Wort mehr.
bAV zu vererben ist problematisch, d.h. der Partner bekommt kaum etwas davon, falls du früher stirbst. Ich habe deshalb zusätzlich ETF-Sparpläne, weil die auch auf meine Kinder vererbbar sind und einen besseren Inflationsschutz bieten. Gleiches gilt für Immobilien.
Wenn ich mir das monatlich auszahlen lasse, und ich sterbe vor Ende, sagen wir mal, nach 3 Monaten nach Rentenbeginn, was ist mit dem übrig gebliebenen kapital, das noch bei der Versicherung liegt ? Darüber redet keiner.
Je nachdem, was bei Vertragsabschluss beschlossen und in den Vertragsbedingungen steht. In der Regel haben die Hinterbliebenen dann Anspruch auf die Auszahlung der Betriebsrente.
@@heikehoffmann7077 Du meinst vermutlich den Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz. Der schafft die Fünftelungsregelung nicht ab sondern entbindet die Arbeitgeber von der Verpflichtung die Fünftelungsregelung schon im Lohnsteuerabzugsverfahren anzuwenden. Sie soll künftig stattdessen vom Steuerpflichtigen beantragt werden. Ein Schelm, wer der Ampelregierung dabei Böses unterstellt. Ist aber doch etwas anderes als "wird abgeschafft".
Nein nicht zutreffend. Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine der betrieblichen Altersversorgung dienende Pensionskasse unterliegt jedenfalls dann dem regulären Einkommensteuertarif, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Es handelt sich nicht um ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte. siehe ua. BFH, Urteil vom 20. September 2016 - X R 23/15
@@angiek.8400 Die Direktzusage heißt Direktzusage weil sie eine Diretkzusage ist und keine Pensionskasse. Deshalb geht hier die Fünftelregelung nach 34 EStG noch.
@@heikehoffmann7077 Das stimmt nicht. Der Arbeitgeber muss sie im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2025 nicht mehr berücksichtigen. Aber über die Steuererklärung kann sie weiter beantragt werden.
Ja stimmt wessent weniger Geld für die Rente .... oder immer gesund und fit bleiben.... bis 80 Jahre arbeiten? Viele hätten dann weit über 60 Jahre eingezahlt... ich denke das ist nicht gut.... 60 Rentenpunkte oder 45 Rentenpunkte für das durchschnittliche Einkommen
Beschiss, last die Finger davon. Ich kann nicht so lange leben,dass ich keinen großen Verlust gemacht habe. Ich habe damals den Vertrag abgeschlossen, da galt noch die Einzahlungen und Auszahlungen sind steuerfrei und Abgabefrei.
So langsam hab ich das Gefühl, ich bin da richtig auf was reingefallen. Mein Arbeitgeber übernimmt die vorgeschriebenen 15 % und zusätzlich fließen meine Vermögenswirksamen Leistungen noch mit in die BAV. Habe jetzt mehrfach gehört, dass sich das gar nicht lohnt, wenn der AG nur 15 % übernimmt. Dann dachte ich, ich kündige das wieder. Dann muss ich aber ne Strafe zahlen, wenn ich vor X Jahren Beitragszeit kündige. Dann dachte ich mir "ok, dann warte ich eben die x Jahre und kündige dann erst" und jetzt erzählt ihr mir, dass ich dann mega viel von dem eingezahlten Geld abdrücken muss. Das ist doch sch***. Was ist denn jetzt die beste Lösung? Doch direkt kündigen, damit der Verlust möglichst gering ist?
Hey @melp8406 wir können deinen Frust verstehen, die bAV ist eh schon ein kompliziertes Konstrukt und besonders ärgerlich, wenn einem bei Abschluss nicht komplett alles über Abzüge und Gebühren erklärt wurde. Wir können dir natürlich nicht verbindlich sagen, was in deiner Situation am besten wäre, das müsstest du mit deinem bAV-Berater bzw. Anbieter (oder wo damals die bAV abgeschlossen wurde) klären. Generell gäbe es folgende Optionen: 1. direkt "kündigen" (in der Regel nur mit Einverständnis von AG und AN, dann auch nur Auflösung der Entgeltumwandlung, die Betriebsrente gibt es trotzdem erst im Alter), 2. beitragsfrei stellen, dh. Vertrag stilllegen, keiner zahlt mehr ein, Auszahlung gibt es trotzdem erst im Alter, 3. weiterlaufen lassen und weiter einzahlen und/oder im Alter eine Kapitalauszahlung erwägen (falls es der Vertrag möglich macht). In allen Fällen könntest du mit einem Steuerberater/deinem bAV-Berater die möglichen Verluste und Strafgebühren durchrechnen, um zu entscheiden, welcher Weg für dich am lukrativsten wäre.
Die Abzüge KV und PV auf die Einmalzahlung bAV von 40T€ mit nur - 2866€ stimmen nicht. Da kommen Abzüge in Höhe von etwa 63 € auf die nächsten 120 Monate dazu, was dann etwa 7600 € ergibt. Sorry, aber das ist nicht transparent, sondern schlecht beraten!
Im Video waren die 2.866 € nur auf die KV bezogen, PV wurde zusätzlich separat berücksichtigt. Und du hast vermutlich den relativ neuen KV-Freibetrag für Versorgungsbezüge bei deiner Rechnung nicht auf dem Schirm... Aktuell 169,75 € mtl., vereinfacht dann insgesamt über 120 Monate ca. 20.300 €. Von den 40 T€ also nur KV auf knapp 20 T€. In der Praxis wird es noch etwas weniger sein, da der KV-Freibetrag ja dynamisch an die Entwicklung der Löhne u. Gehälter angepasst wird. Bei aktuell sagen wir 16 % auf die 20 T€ wären das also ca. 3.200 € KV. Im Video wurde vermutlich mit einer günstigen KK gerechnet, dann passt das schon. Hinzu kommt noch die PV (da gibt es ja keinen Freibetrag): 3 % auf 40 T€, also nochmal 1.200 €. Insgesamt somit 3.400 €, im Video waren es insgesamt ca. 3.100 € (2.866+1.220), passt also deutlich besser als die von dir gerechneten 7.600 €...
@@s.h.6444ich wünschte, dass Sie Recht hätten, habe aber die Rechnung der Krankenversicherung für KV und PV über 63€ pro Monat zusätzlich auf dem Tisch. Darf ich für die nächsten 10 Jahre zahlen, ergibt 7600€. Oder einfach 19% von der Einmalzahlung abziehen, dann hat man das Ergebnis…..
Warum hat man im Rentnerdasein immer noch keine Ruhe, von dem irren Bürokratismus? Das ist kein wohlverdienter Ruhestand, das ist eine Saustall, die Echten Schweine, mögen mir den Vergleich verzeihen,.
Sorry, da muss ich leider widersprechen….einfach sich selbst ein Bild machen und sich für die richtige Sparform entscheiden, Jeder ist seines Glückes Schmied…
Da kann ich nur abraten von der Einmalzahlung, das hatte ich mir auch überlegt und extra berechnen lassen, und ich bin schon seit kurzem Frührentner, es lohnt sich für dich nicht, für die Krankenkasse+Pflegeversicherung und der Staatskasse (Steuern) natürlich schon, man kann nur hoffen das man einigermaßen gesund alt wird und vieleicht noch gute 15 vieleicht auch 20 Jahre hat (aber das hat der da oben in der Hand), weil dann lohnt sich auch die monatliche Auszahlung der BAV.
Hab ich gemacht, Auszahlung über 3 Jahre, Verlust an Steuern und Krankenkasse ca 40%. Das ist der Respekt den uns dieser Abzock Nichtsnutz Staat nach einer Lebensleistung entgegen bringt, ich bin auf Hass
Was aber auch noch gesagt werden muß die 53 € Sozialabgaben spart die Firma auch und dieses Geld fliesst auch nicht in die Rentenkasse also gibt es weniger Rente toll
40 k€ Einmalzahlung.. was soll dass denn sein? 🤣 Was habt ihr denn für Jobs..? Da kommen doch locker mehrere 100 k€ zusammen. Jedenfalls bei mir. Allerdings liegt mein Gehalt auch so schon im sechsteiligen Bereich und da steht keine 1 am Anfang. 🙃
Für mich grenzt das alles schon an Betrug. Ich wette Millionen Leute werden noch doof gucken wenn es zur Auszahlung kommt. Man hat denen das ohne richtige Aufklärung damals aufgequatscht (mir 2004 auch). Hab das einige Jahre später über den AG wieder gekündigt und investiere seitdem alles was am Monatsende übrig bleibt in mein Wertpapierdepot Beste Entscheidung ever.
@@transparentberaten Also das ist doch der von Euch genannte Wert, oder? 24.000€ Rente pro Jahr nehmt ihr an, was bei 3.000€ Brutto/Monat Arbeitsverdienst schon vollkommen unrealistisch ist. Auch verschiedene Ausgangsszenarien beim Vergleich von Einmalzahlung versus Rente zu Grunde zu legen, ist doch kompletter Unfug. 40.000€ Kapitalstock ergeben niemals 400€ monatliche Rente, sondern roundabout nur die Hälfte. Sorry - aber wer gute Beratung verspricht, sollte wissen, wie das geht.
Wer über der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegt und deshalb freiwillig in der gesetzlichen KV ist, bekommt hier noch nicht mal den Freibetrag von 169 €. Das heißt, er muss 120 Monate lang den vollen KV-Betrag abführen. Die Änderungen in der Direktversicherung sind eine ziemlich große Lumperei, die sich Rot/grün damals geleistet haben. Die verantwortliche Gesundheitsministerin damals war Ulla Schmidt. Vielen Dank dafür!
Sie haben Recht, der doppelte Krankenversicherungsbetrag, den Ulla Schmidt eingeführt hat, ist eine Lumperei.
Selbstverständlich haben alle folgenden Regierungen das so belassen anstatt es im Sinne der Versicherten wieder zu korrigieren. Die Politiker haben dieses Problem ja nicht.
Man müsste dann aber in der Rentenphase über der Beitragsbemessungsgrenze sein, oder? Das sind vermutlich die wenigsten …
@@kapaule Wenn man als Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichert war und dann in Rente geht, bleibt der Status so, das heißt man wird auch als Rentner als freiwillig gesetzlich Versicherter mit den genannten Nachteilen behandelt. Tja, das haben sie sich schon gut ausgedacht...
@@gerhardmueller9137 Danke für die Info, wusste ich (noch) nicht. Bin Pensionskassen- und Direktversicherungsgeschädigter. KV freiwillig. Muss vermutlich doch beitragsfrei stellen lassen. Wer weiss was denen noch so alles einfällt - und der Beitragssatz für KV und PV wird ja noch um Einiges steigen …
@@gerhardmueller9137 Bitte beachten, dass ihre Aussage einfach falsch ist:
Bei in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern wird der Freibetrag nicht anwendbar sein.
Allerdings trifft dies nur diejenigen, die während ihres Berufslebens viele Jahre privat versichert waren (und damit nicht in die GKV eingezahlt haben) und dann relativ kurz vor der Rente in die GKV gewechselt sind, so dass die 9/10-Regelung nicht anwendbar ist. Nach der 9/10-Regelung darf derjenige, der zu 90 Prozent in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war, in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Betriebsrentner, die während ihrer kompletten Arbeitsphase freiwillig GKV-versichert waren oder auf die die 9/10-Regelung anwendbar ist, rutschen in der Rentenphase in die KVdR, gelten somit als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und profitieren von den Neuregelungen um den Freibetrag.
Also an Milchmädchenrechnung nicht zu überbieten bei 2800 Brutto gibt es 0,77 Rentenpunkte das gibt nach 45 Jahren 1316 € Brutto Rente für 2000 Rente braucht Beispiel dann 53,2 Arbeitsjahre viel Vergnügen.
8 Jahre x 0,77 Rentenpunkte wären 6 Rentenpunkte = 230€. Bleibt noch Bedarf 2.000-230-1350= 470€, also 470/1350= 1/3 mehr nötig, als +64 Monate *0,5% arbeiten, was 5,5 Jahre wären.
Läge also eher bei +7 Jahre also Rente 74 statt 67 übrig.
Es ist noch erheblicher: Um bei 0,77 Rentenpunkten pro Jahr auf eine Bruttorente von 2.000€/Monat zu kommen, müsste man rd. 65 Jahre arbeiten.
@@BarnabyBrokbart Ab etwa 67 sind rund 0,4% je Monat oder 4,8% mehr Rente altersbedingt dazu, also 5-7 Jahre puschen rasch schon auf 2.000€ Rente.
Erst kommt die Versicherung mit Abschluss Gebühren,dann kommt die Krankenkasse,und dann noch das Finanzamt,dann ist die Hälfte weg,wenn ich es unter dem Kopfkissen habe,hab ich die ganze Kohle für mich,und keiner kriegt was.
Investiere es direkt in ETFs wie dem MSCI World. Die bAV macht das in den meisten Fällen im Hintergrund auch, nur dir verkaufen sie es 3fach so teuer.
Teilweise wird die Bav nur vomArbeit geber eingezahlt eine Art zusatz Gewinn ausschüttung. Aber leider wurde von der Frau nicht hoch getrechnet die Lebenszeit mit 15 Jahre und 20Jahre denn das sind die längsten zu erwartenden lebensjahre für ein Renten Mann und danach kassiert alles das BAV Unternehmen, keine Witwe!
Das ist oftmals der richtigste Weg.
Aber in dieser Zeit der Inflation wird es dort auch immer weniger Wert.
Aber Gold hat noch nie an Wert verloren (vorausgesetzt man ist unten eingestiegen). Für eine Unze Gold gab es immer einen Maßanzug, und heute noch viel mehr.
Chantal heul leise
@@domnik9062 3fach so Teuer reicht nicht. Ich habe eine BAV wo nur der AG einbezahlt. Aufgrund meiner Zugehörigkeit müssten dort ca. 3.000 € vorhanden sein und das ohne eine Kurssteigerung von ca. 70% in den letzten 2 Jahren. Es sind aber nur ca. 2.000 € Vorhanden.
Die jährlichen Kosten und Anfangsprovisionen fressen aktuell einen Großteil des Einzahlbetrag auf.
Ich bin gespannt, wie sich das weiterentwickelt 🙂
40000 € Auszahlung.
11000 € Steuern.
3800 € Krankenkasse.
Toll gemacht, Herr Finanzminister.
Bei mir als Rentner kommt bei Zusammenveranlagung, das Einkommen meiner Frau zum Jahresbruttoeinkommen dazu.
Bedenket das.
Ich werde auf die Rentenauszahlung verzichten und mir meine Kapitalerträge steuerfrei im Ausland auszahlen lassen. So 12000 Euro im Monat sind da drin. Ginge jetzt schon, aber ich lasse das Kapital noch wachsen. Vertraut nicht auf den Staat und sorgt selbst vor, verdammt.
Das war Beschluss der SPD
@@georgk4207 genauso bei mir !!! Ich habe gleich meine junge ex-Kolleginnen gewarnt !
War bei mir anders als hier angegeben: Man konnte in meiner Firma bis 20% des Jahresbruttoeinkommens in Form einer Deferred Compensation (Brutto-Netto- Umwandlung) einzahlen. Die Gesamtsumme konnte steuerfrei umgewandelt werden. Als Gutverdiener hat man damit also erheblich an Steuern eingespart ! Sinnvollerweise hatte ich nur oberhalb des RV Bemessungswertes umgewandelt, weil ich ja sonst Nachteile bzgl. der Rentenpunkte gehabt hätte. Die Versteuerung jetzt in der Rentenphase ist weit geringer als in der Phase der Einzahlung. Leider fällt der doppelte KV Betrag an. Nachteil dieser BAV Form ist, daß es keine rentierliche Anlageform war ( Rückdeckung über Versicherungsmodell). Also letzlich nur der Vorteil der erheblich gesparten Steuern, was nur Sinn macht bei Gutverdienern über der RV Bemessungsgrenze.
Cool, danke für die Zusatzinfos!
So etwas hatte ich auch, aber mit vorab festgelegten Zinssätzen von 3-6%, je nach Bezugsjahr. Zum Glück vor der Niedrigzinsphase (2003-14).
Wie sieht es mit der bAV aus (Steuerlich) ,die nur vom Arbeitgeber Finanziert wird ?
@@tomtomkontakt4491 Es ist als Rente geplant und nicht als Einmalbetrag. Verträge vor 2005 sind steuerfrei, Verträge ab 2005 werden mit dem individuellen Steuersatz besteuert plus Krankenkasse.
Das ganze Steuerrecht und die Rentenversorgung ist so unfassbar undurchsichtig, einfach furchtbar
@@anonym8951 Nein so kompliziert ist das nicht. Aber ich wäre dafür das in der Schule zu unterrichten. Das wäre aber entgegen der Interessen von Politik und Wirtschaft. Man Stelle sich vor, die Lämmer würden wissen wie sie klüger handel könnten. Katastrophe - die CDU käme nie wieder an die Macht. Jetzt hat sie über 30 % und alle vergessen, wer für die linke Politik gesorgt hat.
Wenn man privat mit ETFs vorsorgt kommt deutlich mehr bei rum. Und dieses vermögen ist sogar noch vererbbar. Ich mache doch Verlust mit der BAV bis ich wie alt bin? 80?
Vollkommen richtig. Zumindestens aus der Sicht eines jungen Menschen. Vor 30-40 Jahren hatten wir die Möglichkeit mit ETFs selber vorzusorgen noch nicht. ETFs gabs noch gar nicht und die finanzielle Bildung war noch viel geringer als heute.
Danke, leider fehlten mir damals ausführliche Informationen über die bAV bei Abschluss der PZE/PZG. Neben der verringerten Rente (bei einigen während der Beschäftigungszeit auch verringertes Arbeitslosengeld und Krankengeld) hohe Abzüge bei der Kapitalauszahlung. Wenn man bedenkt, wie die Sozialbeiträge, der letzten Jahre gestiegen sind und man allein für die Beiträge aufkommen muss. Auch wurde der mittlerweile Zusatzbeitrag zur KV nicht berücksichtigt.
40.000 Euro Einmalzahlung oder 400 Euro monatliche Rente? Aus welchem Vertrag habt Ihr denn das Beispiel genommen? Soweit ich weiß, liegen die marküblichen Divisoren bei 400 bis 500. Also 40.000 Euro Einmalzahlung oder 80 Euro monatliche Rente.
Hey @An0n_Moritz Die Rechenbeispiele zur monatlichen Rente und zur Kapitalauszahlung beziehen sich auf jeweils zwei verschiedene, voneinander unabhängige Verträge (wir haben die Zahlen von unseren bAV-Beratern). Im Video wird das eventuell suggeriert, dass es das gleiche Beispiel ist, weil wir "Markus" als Beispielperson genommen haben, sorry, wurde wohl nicht ganz klar 😉
@@transparentberaten Wäre aber schon wichtig für das Verständnis, wenn alle Zahlen im Zusammenhang zueinander stehen. Dadurch wäre es wesentlich nachvollziehbarer.
@@andreaslange9443 dann würde eine einmal Auszahlung doch eigentlich auch mehr Sinn machen. Ich zahle mir die Rente dann ja quasi selber aus und kann den Rest noch verzinsen oä. bei der monatlichen Rente dagegen müsste ich ja um die 100 Jahre alt werden, damit ich die gleiche Bruttosumme erreiche, oder?
Sind die BAV Rentenauszahlungen auch dann sozialversicherungspflichtig, wenn die Entgeltumwandlung immer aus Brutto von deutlich über den Beitragsbemessungsgrenzen gezahlt wurden und man sich damit praktisch keine Sozialversicherungebeiträge während der Ansparphase erpart hat?
ja sind sie sofern Sie GKV Mitglied sind.
Leider in dem Bereich BAV Rente nicht richtig recherchiert, es gibt hier auch einen lebenslangen prozentualen Freibetrag + Zuschlag (ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente), und dieser liegt im Jahr 2023 bei 13,6% er wird dann von Jahr zu Jahr weniger (2024, z. B. 12,8 % usw.) bis er im Renteneintritsjahr 2040 dann bei 0% liegt, vielmehr die BAV dann zu 100 % zu versteuern ist, siehe angehängte Beispiel aus dem Jahr 2022 (Freibetrag 14,4% lebenslang).
Werkspension
Ein verheirateter Steuerpflichtiger (64 Jahre), der seit Juni 2022 (= erster Versorgungsmonat) im Ruhestand ist, bekommt ab da vom früheren Arbeitgeber eine Werkspension von monatlich 450 EUR.
Der Versorgungsfreibetrag ermittelt sich wie folgt:
12 × 450 EUR = 5.400 EUR, davon 14,4 Prozent = 778 EUR (maximal 1.080 EUR) + Zuschlag 324 EUR = 1.102 EUR
Zum Glück frühzeitig gekündigt. Mit den jährlichen Kosten + Abzüge bei Bezug machte die Rechnung bei mir keinen Sinn. Lieber in einen breiten ETF und gut ist. :) Danke Finanzbildung.
Wieso werden denn Krankenversicherung und Pflegeversicherung erst nach der Berechnung der Steuern abgezogen? Wie sollen sie denn so steuermindernd wirken?
Muss denn der Rentner keinen Zusatzbeitrag für die Krankenkasse bezahlen? Da gibt es zwar eine die auf 0,00% gesenkt hat, aber noch nicht vor 7 Monaten.. 1752€ ist also unrealistisch.
24000 - 2760€ Sozialabgaben - 1297€ Steuern = 19943€ im Jahr / 12 = 1661,92€ im Monat.
Eine kurze Frage...wie viel euro bleibt übrig...also Netto...bei 7000 e bAV Kapitalauszahlung. 55% davon darf man behalten?
1. Arbeitgeberzuschuss 15 % auf die Entgeltumwandlung draufrechnen bei Gehalt bis zur BBG Renten- bzw. Krankenversicherung
2. Auszahlung: GKV-Freibetrag ja -> Freibetrag Pflegeversicherung nein
Eins vorab, ich habe meine BAV stillegenlassen.
Ich habe etwas im Kopf, dass man die BAV später auch nicht in alle Länder abschlagsfrei bekommt. Nur so als Info falls jemand später mal seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte. Habt Ihr da Infos?
Allgemein können wir sagen: Die betriebliche Altersvorsorge kann auch im Ausland bezogen werden. Egal ob in In- oder Ausland, muss die versorgungsberechtigte Person ihren Anspruch selbst geltend machen. Auf die betriebliche Altersvorsorge fallen nach wie vor Steuern an. Wo sie gezahlt werden, muss im Einzelfall geprüft werden.
War das nicht Riester? Meine so etwas gehört zu haben
Eine kurze Frage...wie viel kann man bei Kapitalauszahlung von 7000 e netto behalten? 55 % netto von 7000e brutto?
So ungefähr, aber die genaue Summe hängt von deinem bAV-Vertrag, den Auszahlungskonditionen, deinem Steuersatz, Kranken- und Pflegeversicherung (GKV-Freibetrag-Berücksichtigung falls gesetzlich versichert) und weiteren Einkünften an. Also lass dir das am besten von deinem bAV-Anbieter/Ansprechpartner ausrechnen!
th-cam.com/video/GBTqIUpyyjU/w-d-xo.html: "Arbeitnehmer sparen Steuern und Sozialabgaben". Leider wird selten erwähnt, dass dadurch der Arbeitgeber auch keine Rentenbeiträge zahlen muss...
@@TheMinijobber: Das Argument, dass man Sozialabgaben spart wird oft genannt, der Entfall des Arbeitgeberanteile für den Rentenbeitrag aber nicht. Also eine einseitige Darstellung.
man bekommt mit 40 tsd Euro keine 400 Euro Rente in der bAV. Da sollte man schon einen realistischeren Wert annehmen. Gleichzeitig ist der Rentnersteuersatz bei Verrentung auch keine 30 % auf die 4800 Rente p. a. wenn ansonsten nur 2 k gesetzl. Rente vorhanden sind... bitte überdenken Sie Ihr Halbwissen oder aber Ihre bewusste Täuschung
Es ist aberwitzig, dass man während der Sparphase Steuern und Sozialabgaben spart, auf der anderen Seite es dann zu 100% wieder besteuert wird. Die Idee kann ich ich zwar nachvollziehen, da aber Versicherungen auch was davon haben wollen frisst das ganz schön viel "Ersparnis" weg. Es lohnt eigentlich fast nur, wenn der AG deutlich mehr als die 15% Ersparnis zuschießt.
Mein AG zahlt z.B fix nur 30€ dazu +15% "Zwang". Ich spare nur 20€ meines Bruttos um das "Maximum" rauszubekommen. Nehm ich die Einmalzahlung am Ende. Günstigerweise fällt diese auf auf den Jahresanfang, da ich am Jahresende zuvor in Rente gehe.
Wenigstens etwas :)
Der größte Nachteil, den du nicht genannt hast, ist, dass nur die gesetzlichen Rentenauszahlungen jährlich angepasst werden. Die betrieblichen und Riesterrentenzahlungen werden im Zeitablauf immer weniger wert. Warum regt sich darüber niemand auf ???
Aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass viele Betriebsrenten durchaus jährlich angepasst werden, allerdings meist nur um 1-2 %. Viel ist das natürlich nicht 😅
Weil es so pauschal nicht stimmt, es hängt vom Vertrag ab.
@@SchafiliSchaf Falsch, denn es geht hier ja gar nicht um "Betriebsrenten". Wir reden von der bAV.
Weil es korrekt ist. Sie verwechseln Äpfel und Birnen...
@@HansMaulwurf1999 Betriebsrente ist BAV, Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber.
Warum kann man nicht Berechnung über leite die nur 2000 Brutto machen oder auch weniger immer die besser Verdiener bevorzugen ist einfach nicht gerecht
Leider konnte ich den Vertrag nur einfrieren lassen und Auszahlung mit 60 möglich.
Mein Firma hat der BR outsourced. Jetzt sind alle angebotene BR nur Abzocke. Canada Life usw.
Unfug
Hmm, zur Besteuerung der Betriebsrente habe ich andere Infos. Seit 2020 gilt hier der selbe Freibetrag wie für die KV und PV. Liegt das daran, dass ich eine VBLU, also eine Direktversicherung habe?
Hey @blackmiata2013 Danke für deine Anmerkung! Auf den ersten Blick finden wir keine weiteren Informationen zu einem Steuerfreibetrag im Rentenalter, der zufälligerweise genauso hoch ist, wie der GKV-Freibetrag. Diese Info haben wir auch nur auf einer einzelnen Webseite beim Recherchieren gefunden. Und gehört haben wir davon noch nie. Aber wir fragen gern einmal bei einem unserer bAV-Berater nach, vielleicht gibt es da eine ganz spezielle Besonderheit oder so.
Eine VBLU ist übrigens nicht einfach nur eine "Direktversicherung", du arbeitest wahrscheinlich im öffentlichen Dienst, denn die VBLU ist eine bAV-Lösung speziell für den ÖD.
Bei der VBLU muss man sich auch durchfuchsen. Da hängt dann im Zweifel auch wieder viel davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Kapitalauszahlung ist bei älteren Verträgen jedenfalls sogar komplett steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre alt ist und mind. 5 Jahre aktiv bespart wurde. Bei der monatlichen Auszahlung wird hingegen der Ertragsanteil versteuert (unter 20 %). Dafür gibt es bei der Berechnung der KV-Beiträge den Freibetrag, bei der PflegeV hingegen nicht. Der fällt immer auf den gesamten monatlichen Auszahlungsbetrag an.
Muss man die bAV Rente wenn sie vom Arbeitgeber schon versteuert ist, beim Finanzamt nochmal versteuern? Mein Vater bekommt 1.200€ brutto und 800€ netto, soll diesen Betrag aber nochmals versteuern.
Kommt auf den Vertrag ab, den Durchführungsweg und den Zeitpunkt des Abschlusses. In der Regel und bei Direktversicherungen wird die Betriebsrente grundsätzlich im Alter versteuert, das heißt Steuern und Sozialabgaben werden von der Bruttorente nochmal abgezogen. bAVs können aber sehr individuell gestaltet sein - am besten genau in den Vertrag schauen, den bAV-Berater oder ehem. Personalabteilung oder Steuerberater kontaktieren!
@@transparentberaten Danke für die Antwort. Mein Vater hat bei Volkswagen gearbeitet und bekommt zusätzlich zur Grundrente noch sein VW-Rente. Ich dränge ihn auch schon mal nachzufragen, weil er nach vier Jahren Rente jetzt schon unmengen an Steuern auf die Rente gezahlt hat. Die ersten zwei Jahre je 10.000 und jetzt 5.000€. Halt total undurchsichtig. Un das finde ich für einen Rentner auf jeden Fall zu viel.
Wer während der Ansparphase alles Ersparte irgendwo angelegt hat , es also nicht verkonsumiert hat , hat alles richtig gemacht . Die Anderen nicht .
Super erklärt !
Solltest du keine KI sein schicke ich dir hiermit viele 😘
Danke - und nein, bin ich nicht 🙂
Erst mal müssten die Versicherungen überhaupt zahlen. Seit über einem Jahr hat die Zusatzversicherung noch nichts gezahlt.
Aber andere Frage : Wozu brauchen die beim Antrag zur Auszahlung die Geburtsurkunde ?
Ich hab das Gefühl...also noch komplizierter geht's ja wohl nicht
Wie soll markus mit nur 3000€ Brutto/Monat letztendlich 24000€/Jahr Rente bekommen? Das ist unmöglich
Da muss ich Dir absolut zustimmen. Nie im Leben ist das realistisch! Bei der Gehaltsgrößenordnung würde ich eher von 15.000 € brutto Jahresbetrag ausgehen. Auch die 400 € brutto monatliche Betriebsrente möchte ich doch in Frage stellen. Dann sieht die Rechnung nämlich gänzlich anders aus.
Hmmm stimmt alles was sie hier sagt nicht?
Ist doch nur ein Rechenbeispiel
@@axelsonnefeld8552 Das Beispiel stimmt aber eben nicht!
Es ist eine sehr stark vereinfachte Erklärung über die Auszahlung der baV. Und das hat sie Klasse rüber gebracht 👍 Gruß von einem Lohnbuchhalter 👍
Ein Gegenüberstellen beider Varianten wäre jetzt gut gewesen.😢
Danke sehr
Arbeitet ihr auch zusammen mit UKV? Ich habe ein Angebot bekommen und würde das gerne von euch prüfen oder betreuen lassen.
Legt spätestens ab 50 monatlich was unter das Kissen und ihr wisst 100% was ihr am Ende zusätzlich ohne nachrangige Bestrafung habt. Neben dem netten Nebrneffekt das es nirgends mehr auftaucht. Wer meint er hätte 10+Jahre nach Renteneintritt noch viel von seinem Geld...
ist doch ein witzpaket die bav
Irgendwann werden Rentner zum Dank an die Wandgestellt, ist am günstigsten.
Das ganze Land ist doch nur noch ein Witz! Haben für Alles Geld nur nicht für die, welche hier im Land noch arbeiten! Kein Wunder dass jeder geht, wer kann !
Nur wenn man nichts kapiert, ROLAND. Mein Beileid...
Der gesetzliche Rentenverlust hätte man ruhig mit in der Berechnung aufnehmen können, nur so als Tip.
Wenn man eine Firma hat, die 100 % dazu gibt, anstelle der gesetzlichen 15 % lohnt sich auch die BAV. Trotz der ca. 50 % Abzug am Ende.
Lohnt bereits bei 50%, das ist doch nun längst bekannt.
Was nicht berücksichtigt wurde ist die geminderte gesetzliche Rente, da für die BAV das zu versteuernde Brutto reduziert wurde.
Auf jeden Fall ein wichtiger Punkt, den man kennen sollte, wenn man sich für eine bAV entscheidet - deswegen haben wir den auch in unserer Zusammenfassung am Ende erwähnt :)
@@transparentberaten oh, dann tut es mir leid, dann habe ich das überhört.
Deswegen sollten wir ja eine Renten Zusatz Versicherung abschließen damit sie Abkassieren können und wir fallen auch noch drauf rein ganz toll, ich glaube dieser Bundesregierung kein Wort mehr.
bAV zu vererben ist problematisch, d.h. der Partner bekommt kaum etwas davon, falls du früher stirbst.
Ich habe deshalb zusätzlich ETF-Sparpläne, weil die auch auf meine Kinder vererbbar sind und einen besseren Inflationsschutz bieten. Gleiches gilt für Immobilien.
Ich glaube das war die vorvorletzte Bundesregierung oder so 😅
@@bacchus2018 2005
Ich auch 🥲
@@sozahlstaatstimmt mein Kollege ist gestorben mit 53 und seine Frau hat gekämpft und nur 15 % bekommen von einer 50 tsd Euro
Wenn ich mir das monatlich auszahlen lasse, und ich sterbe vor Ende, sagen wir mal, nach 3 Monaten nach Rentenbeginn, was ist mit dem übrig gebliebenen kapital, das noch bei der Versicherung liegt ? Darüber redet keiner.
Je nachdem, was bei Vertragsabschluss beschlossen und in den Vertragsbedingungen steht. In der Regel haben die Hinterbliebenen dann Anspruch auf die Auszahlung der Betriebsrente.
Fünftelungsregelung nach §34 EStG geht auch bei der Direktzusage.
1/5 Regelung wird abgeschafft 😢
@@heikehoffmann7077 Du meinst vermutlich den Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz. Der schafft die Fünftelungsregelung nicht ab sondern entbindet die Arbeitgeber von der Verpflichtung die Fünftelungsregelung schon im Lohnsteuerabzugsverfahren anzuwenden. Sie soll künftig stattdessen vom Steuerpflichtigen beantragt werden. Ein Schelm, wer der Ampelregierung dabei Böses unterstellt. Ist aber doch etwas anderes als "wird abgeschafft".
Nein nicht zutreffend. Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine der betrieblichen Altersversorgung dienende Pensionskasse unterliegt jedenfalls dann dem regulären Einkommensteuertarif, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Es handelt sich nicht um ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte.
siehe ua. BFH, Urteil vom 20. September 2016 - X R 23/15
@@angiek.8400 Die Direktzusage heißt Direktzusage weil sie eine Diretkzusage ist und keine Pensionskasse. Deshalb geht hier die Fünftelregelung nach 34 EStG noch.
@@heikehoffmann7077 Das stimmt nicht. Der Arbeitgeber muss sie im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2025 nicht mehr berücksichtigen. Aber über die Steuererklärung kann sie weiter beantragt werden.
legt euer Geld auf dem Schweizer Kapitalmarkt an! Und nicht hier in diesem Abzocker Staat!
🤣
Ja stimmt wessent weniger Geld für die Rente .... oder immer gesund und fit bleiben.... bis 80 Jahre arbeiten? Viele hätten dann weit über 60 Jahre eingezahlt... ich denke das ist nicht gut.... 60 Rentenpunkte oder 45 Rentenpunkte für das durchschnittliche Einkommen
Beschiss, last die Finger davon. Ich kann nicht so lange leben,dass ich keinen großen Verlust gemacht habe. Ich habe damals den Vertrag abgeschlossen, da galt noch die Einzahlungen und Auszahlungen sind steuerfrei und Abgabefrei.
So langsam hab ich das Gefühl, ich bin da richtig auf was reingefallen. Mein Arbeitgeber übernimmt die vorgeschriebenen 15 % und zusätzlich fließen meine Vermögenswirksamen Leistungen noch mit in die BAV. Habe jetzt mehrfach gehört, dass sich das gar nicht lohnt, wenn der AG nur 15 % übernimmt. Dann dachte ich, ich kündige das wieder. Dann muss ich aber ne Strafe zahlen, wenn ich vor X Jahren Beitragszeit kündige. Dann dachte ich mir "ok, dann warte ich eben die x Jahre und kündige dann erst" und jetzt erzählt ihr mir, dass ich dann mega viel von dem eingezahlten Geld abdrücken muss. Das ist doch sch***.
Was ist denn jetzt die beste Lösung? Doch direkt kündigen, damit der Verlust möglichst gering ist?
Hey @melp8406 wir können deinen Frust verstehen, die bAV ist eh schon ein kompliziertes Konstrukt und besonders ärgerlich, wenn einem bei Abschluss nicht komplett alles über Abzüge und Gebühren erklärt wurde. Wir können dir natürlich nicht verbindlich sagen, was in deiner Situation am besten wäre, das müsstest du mit deinem bAV-Berater bzw. Anbieter (oder wo damals die bAV abgeschlossen wurde) klären. Generell gäbe es folgende Optionen: 1. direkt "kündigen" (in der Regel nur mit Einverständnis von AG und AN, dann auch nur Auflösung der Entgeltumwandlung, die Betriebsrente gibt es trotzdem erst im Alter), 2. beitragsfrei stellen, dh. Vertrag stilllegen, keiner zahlt mehr ein, Auszahlung gibt es trotzdem erst im Alter, 3. weiterlaufen lassen und weiter einzahlen und/oder im Alter eine Kapitalauszahlung erwägen (falls es der Vertrag möglich macht). In allen Fällen könntest du mit einem Steuerberater/deinem bAV-Berater die möglichen Verluste und Strafgebühren durchrechnen, um zu entscheiden, welcher Weg für dich am lukrativsten wäre.
Die Abzüge KV und PV auf die Einmalzahlung bAV von 40T€ mit nur - 2866€ stimmen nicht. Da kommen Abzüge in Höhe von etwa 63 € auf die nächsten 120 Monate dazu, was dann etwa 7600 € ergibt. Sorry, aber das ist nicht transparent, sondern schlecht beraten!
Im Video waren die 2.866 € nur auf die KV bezogen, PV wurde zusätzlich separat berücksichtigt. Und du hast vermutlich den relativ neuen KV-Freibetrag für Versorgungsbezüge bei deiner Rechnung nicht auf dem Schirm... Aktuell 169,75 € mtl., vereinfacht dann insgesamt über 120 Monate ca. 20.300 €. Von den 40 T€ also nur KV auf knapp 20 T€. In der Praxis wird es noch etwas weniger sein, da der KV-Freibetrag ja dynamisch an die Entwicklung der Löhne u. Gehälter angepasst wird. Bei aktuell sagen wir 16 % auf die 20 T€ wären das also ca. 3.200 € KV. Im Video wurde vermutlich mit einer günstigen KK gerechnet, dann passt das schon. Hinzu kommt noch die PV (da gibt es ja keinen Freibetrag): 3 % auf 40 T€, also nochmal 1.200 €. Insgesamt somit 3.400 €, im Video waren es insgesamt ca. 3.100 € (2.866+1.220), passt also deutlich besser als die von dir gerechneten 7.600 €...
@@s.h.6444ich wünschte, dass Sie Recht hätten, habe aber die Rechnung der Krankenversicherung für KV und PV über 63€ pro Monat zusätzlich auf dem Tisch. Darf ich für die nächsten 10 Jahre zahlen, ergibt 7600€.
Oder einfach 19% von der Einmalzahlung abziehen, dann hat man das Ergebnis…..
Warum hat man im Rentnerdasein immer noch keine Ruhe, von dem irren Bürokratismus? Das ist kein wohlverdienter Ruhestand, das ist eine Saustall, die Echten Schweine, mögen mir den Vergleich verzeihen,.
Totale Verarschung, es bleibt kaum was übrig!!!
warum einfach wenn es kompliziert geht.
Toll für die Firma spart 53 Sozialabgaben und gibt dafür 30 bei 1000 MA hat der Chef dann mal 23.000 Nebenbei im Monat
Ich habe 5 Mitarbeiter, bin ich jetzt reich ?
Untem Kopfkissen wäre das angesparte Geld sicherer gewesen... !
Sorry, da muss ich leider widersprechen….einfach sich selbst ein Bild machen und sich für die richtige Sparform entscheiden, Jeder ist seines Glückes Schmied…
Habe durch Überstunden bis zu 65,7 Rentenpunkte erreicht als ich 2016 in Rente ging und 28 % steuerfrei davon
Unsinn...
Alles viel zu hoch angesetzt !
Ich muss echt mal prüfen, dass meine Einmalzahlung erst als Rentner kommt und nicht schon mit 62 Jahren.
Da kann ich nur abraten von der Einmalzahlung, das hatte ich mir auch überlegt und extra berechnen lassen, und ich bin schon seit kurzem Frührentner, es lohnt sich für dich nicht, für die Krankenkasse+Pflegeversicherung und der Staatskasse (Steuern) natürlich schon, man kann nur hoffen das man einigermaßen gesund alt wird und vieleicht noch gute 15 vieleicht auch 20 Jahre hat (aber das hat der da oben in der Hand), weil dann lohnt sich auch die monatliche Auszahlung der BAV.
Hab ich gemacht, Auszahlung über 3 Jahre, Verlust an Steuern und Krankenkasse ca 40%.
Das ist der Respekt den uns dieser Abzock Nichtsnutz Staat nach einer Lebensleistung entgegen bringt, ich bin auf Hass
Was aber auch noch gesagt werden muß die 53 € Sozialabgaben spart die Firma auch und dieses Geld fliesst auch nicht in die Rentenkasse also gibt es weniger Rente toll
OK wurde noch gesagt
40 k€ Einmalzahlung.. was soll dass denn sein? 🤣
Was habt ihr denn für Jobs..? Da kommen doch locker mehrere 100 k€ zusammen. Jedenfalls bei mir. Allerdings liegt mein Gehalt auch so schon im sechsteiligen Bereich und da steht keine 1 am Anfang. 🙃
th-cam.com/video/GBTqIUpyyjU/w-d-xo.html: Man muss die KV Beiträge, die der Arbeitgeber gespart hat, später als Rentner selber voll bezahlen..
Das ist doch ein Witz, jeder der sich für die bav abschließt, wird über den Tisch gezogen. Staat und Versicherungen profitieren.
Für mich grenzt das alles schon an Betrug. Ich wette Millionen Leute werden noch doof gucken wenn es zur Auszahlung kommt. Man hat denen das ohne richtige Aufklärung damals aufgequatscht (mir 2004 auch). Hab das einige Jahre später über den AG wieder gekündigt und investiere seitdem alles was am Monatsende übrig bleibt in mein Wertpapierdepot Beste Entscheidung ever.
Schwachsinn
Schwachsinn, sie haben keinen Durchblick, ULRIKE RAUSCHER.
Abkassieren ohne Ende..
Milchmädchenrechnung...wenn er nur 3.000 monatlich verdient, hat er ja am Ende nur 1.200 Rente - und nicht 2.000!!👎
Hans Maulwurf, wo kommen denn hier irgendwo 2.000 Euro vor?
@@transparentberaten Also das ist doch der von Euch genannte Wert, oder? 24.000€ Rente pro Jahr nehmt ihr an, was bei 3.000€ Brutto/Monat Arbeitsverdienst schon vollkommen unrealistisch ist. Auch verschiedene Ausgangsszenarien beim Vergleich von Einmalzahlung versus Rente zu Grunde zu legen, ist doch kompletter Unfug. 40.000€ Kapitalstock ergeben niemals 400€ monatliche Rente, sondern roundabout nur die Hälfte. Sorry - aber wer gute Beratung verspricht, sollte wissen, wie das geht.
Bitte langsamer sprechen!!