Guten Tag Herr Bredereck! Im letzten Jahr war ich länger krank. Als ich aus der Reha kam, habe ich eine WE gemacht und innerhalb dieser Zeit gab es ein BEM. In dem BEM bat ich um Unterstützung bei meiner Arbeit (Erörterung technischer Fragen). VOR meiner REHA hatte ich bereits eine Überlastungeanzeige an meinen Vorgesetzten gesandt. Im BEM-Teil 2 wurde ich mit der Führung eines kleinen Vorrätelagers betraut. Bis zu diesem Zeitpunkt (ca. 3 Monate nach meiner REHA) dachte ich, dass ich meine alten Aufgaben (die mir viel Spass gemacht haben, wieder zugeteilt bekomme). Nach BEM-Teil 3 war mir klar, dass ich meine Ausgaben, auch nicht teilweise, wieder zurückbekomme. Ich sprach dann davon, dass es dann wahrscheinlich zu einem "worn-out" bei mir käme. Mein Vorgesetzter sagte, dass ich erst wieder weitere Aufgaben bekäme, wenn ich "bewiesen hätte, dass ich nicht mehr krank würde" - (??) Nunmehr gebe ich also Kugelschreiber im Lager aus. Ich bin nicht ausgelastet und das bekommt mir (50 GdB) überhaupt nicht. Ich werde nirgendwo mehr involviert und bin zum Nichtstun verurteilt. Das mögen ja einige vielleicht als ganz angenehm empfinden - ich nicht. Ich bin eine gut ausgebildete, motivierte MA, die Spass an ihren Aufgaben hat (gehabt hat). Weiter kann ich nicht ins Detail gehen... Wie beurteilen Sie eine solche Situation? Ich habe noch ca. 3 Jahre bis zum Renteneintritt- fürchterlich, wenn man nicht mehr gefordert und augenscheinlich nicht mehr "gebraucht" wird. MfG Katja Bischur
Schauen Sie sich dazu gerne einmal die Videos zum Thema BEM an. Vielleicht hilft Ihnen dort etwas: th-cam.com/play/PLipETknNu7fd3DRqgoh5OObaPlUd9-jFF.html Wenn Sie eine persönliche Beratung zu Ihrem speziellen Fall wünschen, melden Sie sich unter ☎️ +49 30 4000 4999 bei uns & wir schauen, ob/wie wir Sie unterstützen können.
Das nennt man Straining. Sie wollen zermürbt werden 8n der Hoffnung, dass Sie selbst kündigen. Je nach Vertrag haben Sie ein Recht auf adäquate Beschäftigung. Da keine Details bekannt sind, bitte als reine Vermutung auffassen.
Mein AG hat angeblich auch keinen leidensgerechten Arbeitsplatz. Habe leider nur einen GdB von 20 ( Klage läuft) Integrationsfachdienst will/kann such nicht helfen, da ich keinen GdB von 50 habe. Was nun?
Guten Tag Herr Bredereck!
Im letzten Jahr war ich länger krank. Als ich aus der Reha kam, habe ich eine WE gemacht und innerhalb dieser Zeit gab es ein BEM.
In dem BEM bat ich um Unterstützung bei meiner Arbeit (Erörterung technischer Fragen).
VOR meiner REHA hatte ich bereits eine Überlastungeanzeige an meinen Vorgesetzten gesandt.
Im BEM-Teil 2 wurde ich mit der Führung eines kleinen Vorrätelagers betraut.
Bis zu diesem Zeitpunkt (ca. 3 Monate nach meiner REHA) dachte ich, dass ich meine alten Aufgaben (die mir viel Spass gemacht haben, wieder zugeteilt bekomme).
Nach BEM-Teil 3 war mir klar, dass ich meine Ausgaben, auch nicht teilweise, wieder zurückbekomme.
Ich sprach dann davon, dass es dann wahrscheinlich zu einem "worn-out" bei mir käme. Mein Vorgesetzter sagte, dass ich erst wieder weitere Aufgaben bekäme, wenn ich "bewiesen hätte, dass ich nicht mehr krank würde" - (??)
Nunmehr gebe ich also Kugelschreiber im Lager aus. Ich bin nicht ausgelastet und das bekommt mir (50 GdB) überhaupt nicht.
Ich werde nirgendwo mehr involviert und bin zum Nichtstun verurteilt.
Das mögen ja einige vielleicht als ganz angenehm empfinden - ich nicht.
Ich bin eine gut ausgebildete, motivierte MA, die Spass an ihren Aufgaben hat (gehabt hat).
Weiter kann ich nicht ins Detail gehen...
Wie beurteilen Sie eine solche Situation?
Ich habe noch ca. 3 Jahre bis zum Renteneintritt- fürchterlich, wenn man nicht mehr gefordert und augenscheinlich nicht mehr "gebraucht" wird.
MfG
Katja Bischur
Schauen Sie sich dazu gerne einmal die Videos zum Thema BEM an. Vielleicht hilft Ihnen dort etwas:
th-cam.com/play/PLipETknNu7fd3DRqgoh5OObaPlUd9-jFF.html
Wenn Sie eine persönliche Beratung zu Ihrem speziellen Fall wünschen, melden Sie sich unter ☎️ +49 30 4000 4999 bei uns & wir schauen, ob/wie wir Sie unterstützen können.
Das nennt man Straining. Sie wollen zermürbt werden 8n der Hoffnung, dass Sie selbst kündigen. Je nach Vertrag haben Sie ein Recht auf adäquate Beschäftigung. Da keine Details bekannt sind, bitte als reine Vermutung auffassen.
Mein AG hat angeblich auch keinen leidensgerechten Arbeitsplatz. Habe leider nur einen GdB von 20 ( Klage läuft) Integrationsfachdienst will/kann such nicht helfen, da ich keinen GdB von 50 habe. Was nun?
Ich glaube ab 20 kann man die Gleichstellung beantragen bei der AfA. Mit 30 geht das auf jeden Fall, das weiß ich.
@SEKTION48 leider ist das erst ab 30 möglich und ,wie ich hörte, nicht immer erfolgreich
Habe auch meinen LA geklagt und wurde nicht berücksichtigt.
was wenn der Arbeitgeber behauptet keinen leistungsgerechten Arbeitsplatz zu haben
Kontakt mit Integrationsfachdienst
@@BozenaPaluch-vv6ko Habe ich gemacht, er will dennoch nicht. ich werde wohl klagen