Lieber Rolf, das ist wieder ein erstklassiges Video. Ich schlage Dich für den Erklärbär-Nobelpreis vor. :-) Aber mal im Ernst: Ich habe bisher keine Stelle gefunden, wo dieses Thema so kurz und so gut erklärt wurde.
Zum Verständnis : Die Marke „BISSE“ verkauft Sportartikel und ist eingetragen. Günter will die Marke „TISSE“ anmelden und Küchen Artikel verkaufen = keine Kollision aufgrund von Ähnlichkeit ?
Ein super Video, hat uns sehr geholfen, vielen Dank! Noch eine Frage: Was ist, wenn der Name einer eingetragenen Marke genau mit dem Markennamen den man neu eintragen will übereinstimmt - sie sich aber sonst nicht weiter in der Branche, Design, Zielgruppe usw. überschneiden? Die bereits eingetragene Marke ist nicht sehr bekannt, nur im B2B Bereich (wir im B2C) und die eingetragene Marke hat ihren Sitz in London, kein Vertrieb in DE. Die eingetragene ist eine Unionsmarke. Ich gehe davon aus, dass es bei so einem Fall es besser ist das über einen Anwalt machen zu lassen, wegen des Abmahnrisikos oder ist es gar nicht möglich? Vielen Dank schonmal! :)
Unglaublich viele tolle Videos. Danke! Was ich hier nicht ganz verstehe: Was ist mit Marken, die aus mehreren Worten bestehen, die einzeln als Marke geschützt sind? Sowas wie "SALON UNART". Sowohl "Salon" als auch "Unart"sind für sich geschützt. Die Kombination nicht. Kann ich sie schützen lassen. Oder ist hier immer eine Abwägung der Prägung nötig?
Ist es erlaubt ein Teil eines Markennamens zu übernehmen (sehr ähnliches Produkt/Dienstleistung). Beispiel (Hypothetisch)l: Existierende Marke: "WITH THE FLOOR" Meine Marke: "THE FLOOR" Ist das zu ähnlich? Würde mich über eine Antwort freuen:)
Gibt es die Möglichkeit einer Prüfung Ihrerseits? Ich habe gerade ein Projekt in Planung und möchte mich ungerne mit Apple rumstreiten. Vllt könnten Sie über die Namensgebung drüber schauen. Mit besten Grüßen
Wäre ein lustiges T-Shirt mit dem Untertitel "Seven Shades of Grey" (bezogen auf den Film/das Buch "Fifty Shades of Grey") eine Markenrechtsverletzung?
Ich würde vermuten, dass es zwar keine Markenrechtsverletzung ist, aber wahrscheinlich wegen Verstoß gegen UWG (Rufausbeutung) auch trotzdem nicht legal wäre.
@@patentanwalt Allerdings wäre hier offentlichtlich, dass das T-Shirt nichts mit der Marke Shades of Grey zu tun hat. Es handelt sich lediglich um eine Bezugnahme auf den Buch-/Film-Titel.
Lieber Rolf, das ist wieder ein erstklassiges Video. Ich schlage Dich für den Erklärbär-Nobelpreis vor. :-)
Aber mal im Ernst: Ich habe bisher keine Stelle gefunden, wo dieses Thema so kurz und so gut erklärt wurde.
Zum Verständnis :
Die Marke „BISSE“ verkauft Sportartikel und ist eingetragen.
Günter will die Marke „TISSE“ anmelden und Küchen Artikel verkaufen
= keine Kollision aufgrund von Ähnlichkeit ?
Ein super Video, hat uns sehr geholfen, vielen Dank!
Noch eine Frage: Was ist, wenn der Name einer eingetragenen Marke genau mit dem Markennamen den man neu eintragen will übereinstimmt - sie sich aber sonst nicht weiter in der Branche, Design, Zielgruppe usw. überschneiden? Die bereits eingetragene Marke ist nicht sehr bekannt, nur im B2B Bereich (wir im B2C) und die eingetragene Marke hat ihren Sitz in London, kein Vertrieb in DE. Die eingetragene ist eine Unionsmarke.
Ich gehe davon aus, dass es bei so einem Fall es besser ist das über einen Anwalt machen zu lassen, wegen des Abmahnrisikos oder ist es gar nicht möglich?
Vielen Dank schonmal! :)
Unglaublich viele tolle Videos. Danke! Was ich hier nicht ganz verstehe: Was ist mit Marken, die aus mehreren Worten bestehen, die einzeln als Marke geschützt sind? Sowas wie "SALON UNART". Sowohl "Salon" als auch "Unart"sind für sich geschützt. Die Kombination nicht. Kann ich sie schützen lassen. Oder ist hier immer eine Abwägung der Prägung nötig?
Ist es erlaubt ein Teil eines Markennamens zu übernehmen (sehr ähnliches Produkt/Dienstleistung).
Beispiel (Hypothetisch)l:
Existierende Marke: "WITH THE FLOOR"
Meine Marke: "THE FLOOR"
Ist das zu ähnlich?
Würde mich über eine Antwort freuen:)
Gibt es die Möglichkeit einer Prüfung Ihrerseits? Ich habe gerade ein Projekt in Planung und möchte mich ungerne mit Apple rumstreiten. Vllt könnten Sie über die Namensgebung drüber schauen. Mit besten Grüßen
Wäre ein lustiges T-Shirt mit dem Untertitel "Seven Shades of Grey" (bezogen auf den Film/das Buch "Fifty Shades of Grey") eine Markenrechtsverletzung?
Ich würde vermuten, dass es zwar keine Markenrechtsverletzung ist, aber wahrscheinlich wegen Verstoß gegen UWG (Rufausbeutung) auch trotzdem nicht legal wäre.
@@patentanwalt
Vielen Dank.
@@patentanwalt
Allerdings wäre hier offentlichtlich, dass das T-Shirt nichts mit der Marke Shades of Grey zu tun hat. Es handelt sich lediglich um eine Bezugnahme auf den Buch-/Film-Titel.
@@PeterS123101 Eben damit nutzt es ja den Ruf des Films aus und wäre vermutlich abmahnfähig. Ich würde eher die Finger davon lassen.
hallo mein bürger meister wan hilfsdu mich erst mahl danke das du uns hilfs