ich habe eine frage bitte ,, Ich habe aus dem Nichts eine Inspektionsmaschine mit eigenen Programmen gebaut, und das war eine Initiative von mir, und sie ist nicht Teil meiner Stellenbeschreibung, und diese Maschine hat bei der Überprüfung einiger Produkte viel Geld eingespart, das das Unternehmen an Drittlabore zahlen musste, und natürlich es hat viel zeit eingespart dabei, Zur Umsetzung der Erfindung nutzte ich die Computer des Unternehmens und einige handelsübliche Werkzeuge wie Schraubendreher und Bohrer, da die Umsetzung nicht länger als einen Monat dauerte, da ich über umfassende Erfahrung in der Programmierung verfüge und diese Fähigkeiten nicht in diesem Unternehmen entwickelt habe. Habe ich Anspruch auf das Patent bzw. auf Vergütung, auch wenn die Maschine derzeit nicht mehr genutzt wird? und wenn die maschine z.b 100,000 Euro sparen, wie viel geld kann ich als vergütugn haben
Mal angenommen. Als Azubi erfindet man eine Wortmarke und läßt es sich bei der DPMA verifizieren. Soll der Arbeitgeber Bescheid wissen? Es ist ja nur eine Wortmarke.
Vielen Dank für das informative Video. Wie greift die Arbeitnehmererfindung, wenn die Erfindung sich über mehrere Arbeitgeber hinweg entwickelt hat? Und Kann die Aufgabe des Verhältnisses mit dem Arbeitgeber das Recht bei einer anschließenden Erfindung aufheben? Vielen Dank
Danke fürs Video. Ich hätte eine Frage. Was soll ich berücksichtigen, wenn meine Erfindung gar nicht im Geschäftsbereich meines Arbeitgebers liegt? Firma arbeitet im Bergbau und ich habe eine Idee aus Haushaltstechnikbereich. Mit meiner Tätigkeit also, gar nichts Gemeinsames.
Wenn die Erfindung keinen Bezug zu deiner Tätigkeit in deinem Job hat, hast du eine freie Erfindung gemacht. Als Arbeitnehmer bist du bei freien Erfindungen grundsätzlich trotzdem verpflichtet, eine Erfindungsmeldung einzureichen. Eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht besteht, wenn die Erfindung "offensichtlich im Arbeitsbereich des Betriebs des Arbeitgebers nicht verwendbar ist". Das scheint hier der Fall zu sein.
Ich kann leider nur gegen Bezahlung helfen. Ist ja mein Job. Tut mir leid! Ich habe ein paar Videos dazu gemacht, wie man eine Patentanmeldung vielleicht sogar selbst machen kann, wenn man sich keinen Patentanwalt leisten möchte/kann.
Was geschieht, wenn der Arbeitgeber an der Erfindung kein Interesse hat, aber mir als Erfinder keine Freistellung zukommen lässt? Gibt es eine Frist für die Arbeitgeber in der diese handeln müssen? Ab wann darf der Arbeitnehmer/Erfinder die Erfindung für sich selbst nutzen?
Die Frist zur Freigabe für den Arbeitgeber beträgt 4 Monate. Wenn der Arbeitgeber innerhalb von 4 Monaten ab Eingang der Erfindungsmeldung sich nicht geäußert hat, hat er die Erfindung automatisch in Anspruch genommen und muss diese auch zum Patent/Gebrauchsmuster anmelden.
sehr gutes Video, toll erklärt.
Danke!
ich habe eine frage bitte ,,
Ich habe aus dem Nichts eine Inspektionsmaschine mit eigenen Programmen gebaut, und das war eine Initiative von mir, und sie ist nicht Teil meiner Stellenbeschreibung, und diese Maschine hat bei der Überprüfung einiger Produkte viel Geld eingespart, das das Unternehmen an Drittlabore zahlen musste, und natürlich es hat viel zeit eingespart dabei, Zur Umsetzung der Erfindung nutzte ich die Computer des Unternehmens und einige handelsübliche Werkzeuge wie Schraubendreher und Bohrer, da die Umsetzung nicht länger als einen Monat dauerte, da ich über umfassende Erfahrung in der Programmierung verfüge und diese Fähigkeiten nicht in diesem Unternehmen entwickelt habe. Habe ich Anspruch auf das Patent bzw. auf Vergütung, auch wenn die Maschine derzeit nicht mehr genutzt wird? und wenn die maschine z.b 100,000 Euro sparen, wie viel geld kann ich als vergütugn haben
Mal angenommen.
Als Azubi erfindet man eine Wortmarke und läßt es sich bei der DPMA verifizieren.
Soll der Arbeitgeber Bescheid wissen?
Es ist ja nur eine Wortmarke.
Vielen Dank für das informative Video.
Wie greift die Arbeitnehmererfindung, wenn die Erfindung sich über mehrere Arbeitgeber hinweg entwickelt hat?
Und
Kann die Aufgabe des Verhältnisses mit dem Arbeitgeber das Recht bei einer anschließenden Erfindung aufheben?
Vielen Dank
Verjähren die Ansprüche an der Erfindungsvergütung?
Danke fürs Video. Ich hätte eine Frage. Was soll ich berücksichtigen, wenn meine Erfindung gar nicht im Geschäftsbereich meines Arbeitgebers liegt? Firma arbeitet im Bergbau und ich habe eine Idee aus Haushaltstechnikbereich. Mit meiner Tätigkeit also, gar nichts Gemeinsames.
Wenn die Erfindung keinen Bezug zu deiner Tätigkeit in deinem Job hat, hast du eine freie Erfindung gemacht. Als Arbeitnehmer bist du bei freien Erfindungen grundsätzlich trotzdem verpflichtet, eine Erfindungsmeldung einzureichen. Eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht besteht, wenn die Erfindung "offensichtlich im Arbeitsbereich des Betriebs des Arbeitgebers nicht verwendbar ist". Das scheint hier der Fall zu sein.
wir kommen einfach nicht aus der Leibeigenschaft heraus...Arbeitgebererfindungsvorbesitzungsrecht oder vlt. doch lieber das erste Beischlafrecht
Ich hab eine geile Idee aber ich hab keine genug Geld und ich vertraue nie man auch ich komm nicht klar mit deutsch sprach was kann ich machen bitte ?
Ich kann leider nur gegen Bezahlung helfen. Ist ja mein Job. Tut mir leid! Ich habe ein paar Videos dazu gemacht, wie man eine Patentanmeldung vielleicht sogar selbst machen kann, wenn man sich keinen Patentanwalt leisten möchte/kann.
Ich hab nicht das Geld für Anwalt gemeint ,ich kann schon 30000€ besorgen ,aber das reicht nicht für produzieren
Muss eine Arbeitnehmererfindung zum wohl des Arbeitsgebers sein? Meine Erfindung bzw. Idee dient zum Zweck der Arbeitnehmer.
Was geschieht, wenn der Arbeitgeber an der Erfindung kein Interesse hat, aber mir als Erfinder keine Freistellung zukommen lässt? Gibt es eine Frist für die Arbeitgeber in der diese handeln müssen? Ab wann darf der Arbeitnehmer/Erfinder die Erfindung für sich selbst nutzen?
Die Frist zur Freigabe für den Arbeitgeber beträgt 4 Monate. Wenn der Arbeitgeber innerhalb von 4 Monaten ab Eingang der Erfindungsmeldung sich nicht geäußert hat, hat er die Erfindung automatisch in Anspruch genommen und muss diese auch zum Patent/Gebrauchsmuster anmelden.