(3:30) Das Risiko eine Unions Marke durch einen Widerspruch zu verlieren ist etwas höher. -> Ich empfehle als erste Marke eine deutsche Marke anzumelden und dann die internationale Registrierung (5:30) Der territoriale Vorteil der EU Marke überwiegt, Unions Marke wählen weil Vorteile überwiegen. Könnten Sie diesen Widerspruch bitte noch einmal kurz erklären? Vielen Dank
Bei der EU Marke überwiegen andere Vorteile (Kosten und Schutzumfang). Dafür ist das Risiko etwas höher, weil z.B. Litauen eben Einspruch erheben kann.
mich interssiert , die Waren und Dienstleistungsbeschreibung (Ausprägung der Nizza-Klasse) welche Wörter benutzt das DPMA, die EUIPO oder die WIPO? Wie sieht es mit der Übersetzung (Deutsch Enlgliche Deinfition) vom DPMA zur WIPO aus. Beim EUIPO gibt es ein harmonisierten Wortbestand in Englisch. Welche Deinition ist bei der WIPO zu benutzen, damit die deutsche Anmeldung immer noch umfassender bleibt als die weltweite Anmeldung? .Umfang der Beschreibung? Angreifbarkeit vs Markt- und Schutzabdeckung? Wie ist der optimale Weg? Danke im Voraus Leonardo
Klasse Video 👍 kann man bei der Anmeldung einer Unionsmarke auch einzelne Länder auslassen? Also z.B. wenn der Markenname (mit selber Klasse) bereits in Italien registriert ist und man seine Marke nur für die verbleibenden EU Länder anmelden möchte.
Super Video! Alles gut und verständlich erklärt. Dennoch habe ich eine Frage: Kann ich eine in Deutschland angemeldete Marke später (nach ca. einem Jahr) nochmal als eine Unionsmarke anmelden um meinen Schutz zu erweitern? Oder behindert die deutsche Marke die Anmeldung und Registrierung der Unionsmarke?
Tolles Video - VLD ;) Mir erschließt sich folgendes noch nicht ganz ... Wenn ich eine Wortmarke schützen lasse 1. Wenn ich die Wortmarke aus 2 Wörtern zusammenschreibe und jemand anderes schreibt den Namen getrennt, oder mit einem Bindestrich oder .. also z.B. GoldendeTasse (meine Marke) und der andere schreibt Goldene Tasse oder Goldene-Tasse ist es dann geschützt oder muss ich jede mögliche Form schützen inkl. z.B. auch mit einem Artikel - Die GoldeneTasse ? 2. Wenn ich nur in DE schützen lasse, jemand nutzt in den Sozialen Medien z.B. Facebook, Instagram & Co meinen Namen für Gruppen, für seine Seite oder erwähnt diesen Namen in seinen Beiträgen oder auch auf seiner Homepage, ist allerdings außerhalb Deutschlands im EU Ausland mit seiner Firma ansässig, kann ich ohne EU Marke, nicht gegen diese Namensverletzung vorgehen, ist das richtig? Es würde mir sehr helfen, diese beiden Fragen beantwortet zu bekommen, denn ich habe dazu bisher nirgends eine klare Aussage erhalten / gefunden Herzlichen Dank für die Unterstützung VG
(3:30) Das Risiko eine Unions Marke durch einen Widerspruch zu verlieren ist etwas höher. -> Ich empfehle als erste Marke eine deutsche Marke anzumelden und dann die internationale Registrierung
(5:30) Der territoriale Vorteil der EU Marke überwiegt, Unions Marke wählen weil Vorteile überwiegen.
Könnten Sie diesen Widerspruch bitte noch einmal kurz erklären?
Vielen Dank
Seh ich auch so. Bei dem Widerspruch bringt einem das Video irgendwie dann nix. Was ist nun der richtige Weg?
Bei der EU Marke überwiegen andere Vorteile (Kosten und Schutzumfang). Dafür ist das Risiko etwas höher, weil z.B. Litauen eben Einspruch erheben kann.
Cool Danke 👍🏻
Gerne 😁
Do you have the English version of this video on your channel? I couldn't find it. Thanks
Not yet! Sorry!
Sehr sympathisch erzählt 🤗
mich interssiert , die Waren und Dienstleistungsbeschreibung (Ausprägung der Nizza-Klasse) welche Wörter benutzt das DPMA, die EUIPO oder die WIPO? Wie sieht es mit der Übersetzung (Deutsch Enlgliche Deinfition) vom DPMA zur WIPO aus. Beim EUIPO gibt es ein harmonisierten Wortbestand in Englisch. Welche Deinition ist bei der WIPO zu benutzen, damit die deutsche Anmeldung immer noch umfassender bleibt als die weltweite Anmeldung? .Umfang der Beschreibung? Angreifbarkeit vs Markt- und Schutzabdeckung? Wie ist der optimale Weg? Danke im Voraus Leonardo
Klasse Video 👍 kann man bei der Anmeldung einer Unionsmarke auch einzelne Länder auslassen? Also z.B. wenn der Markenname (mit selber Klasse) bereits in Italien registriert ist und man seine Marke nur für die verbleibenden EU Länder anmelden möchte.
Super Video! Alles gut und verständlich erklärt. Dennoch habe ich eine Frage: Kann ich eine in Deutschland angemeldete Marke später (nach ca. einem Jahr) nochmal als eine Unionsmarke anmelden um meinen Schutz zu erweitern? Oder behindert die deutsche Marke die Anmeldung und Registrierung der Unionsmarke?
würde mich auch interessieren, aber gibt anscheinend kein feedback? : (
Wie ist das mit der Schweiz?
"Und es gibt auch teurere Kanzleien, was oft der erheblichen Kanzleigröße geschuldet ist." :-)
ja eben!
Tolles Video - VLD ;)
Mir erschließt sich folgendes noch nicht ganz ...
Wenn ich eine Wortmarke schützen lasse
1. Wenn ich die Wortmarke aus 2 Wörtern zusammenschreibe und jemand anderes schreibt den Namen getrennt, oder mit einem Bindestrich oder ..
also z.B. GoldendeTasse (meine Marke) und der andere schreibt Goldene Tasse oder Goldene-Tasse
ist es dann geschützt oder muss ich jede mögliche Form schützen inkl. z.B. auch mit einem Artikel - Die GoldeneTasse ?
2. Wenn ich nur in DE schützen lasse, jemand nutzt in den Sozialen Medien z.B. Facebook, Instagram & Co
meinen Namen für Gruppen, für seine Seite oder erwähnt diesen Namen in seinen Beiträgen
oder auch auf seiner Homepage, ist allerdings außerhalb Deutschlands im EU Ausland mit seiner Firma ansässig, kann ich ohne EU Marke, nicht gegen diese Namensverletzung vorgehen, ist das richtig?
Es würde mir sehr helfen, diese beiden Fragen beantwortet zu bekommen, denn ich habe dazu bisher nirgends eine klare Aussage erhalten / gefunden
Herzlichen Dank für die Unterstützung
VG
Ich habe meine EU marke durch die Regimark angemeldet. Anwälte kosten zu viel. 😄