ðŸ’Ą Wann ist ein Zeichen eine Markenverletzung? Verwechslungsgefahr bei Marken bestimmen

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  •  7 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§ +4

    Lieber Rolf, das ist wieder ein erstklassiges Video. Ich schlage Dich fÞr den ErklÃĪrbÃĪr-Nobelpreis vor. :-)
    Aber mal im Ernst: Ich habe bisher keine Stelle gefunden, wo dieses Thema so kurz und so gut erklÃĪrt wurde.

  • @lyss1656
    @lyss1656 6 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§ +1

    Ein super Video, hat uns sehr geholfen, vielen Dank!
    Noch eine Frage: Was ist, wenn der Name einer eingetragenen Marke genau mit dem Markennamen den man neu eintragen will Þbereinstimmt - sie sich aber sonst nicht weiter in der Branche, Design, Zielgruppe usw. Þberschneiden? Die bereits eingetragene Marke ist nicht sehr bekannt, nur im B2B Bereich (wir im B2C) und die eingetragene Marke hat ihren Sitz in London, kein Vertrieb in DE. Die eingetragene ist eine Unionsmarke.
    Ich gehe davon aus, dass es bei so einem Fall es besser ist das Þber einen Anwalt machen zu lassen, wegen des Abmahnrisikos oder ist es gar nicht mÃķglich?
    Vielen Dank schonmal! :)

  • @antoniocastillo3018
    @antoniocastillo3018 3 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§

    Unglaublich viele tolle Videos. Danke! Was ich hier nicht ganz verstehe: Was ist mit Marken, die aus mehreren Worten bestehen, die einzeln als Marke geschÞtzt sind? Sowas wie "SALON UNART". Sowohl "Salon" als auch "Unart"sind fÞr sich geschÞtzt. Die Kombination nicht. Kann ich sie schÞtzen lassen. Oder ist hier immer eine AbwÃĪgung der PrÃĪgung nÃķtig?

  • @Yasin.S1R
    @Yasin.S1R 7 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§ +2

    Zum VerstÃĪndnis :
    Die Marke „BISSE“ verkauft Sportartikel und ist eingetragen.
    GÞnter will die Marke „TISSE“ anmelden und KÞchen Artikel verkaufen
    = keine Kollision aufgrund von Ähnlichkeit ?

  • @daniella5041
    @daniella5041 4 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§

    Gibt es die MÃķglichkeit einer PrÞfung Ihrerseits? Ich habe gerade ein Projekt in Planung und mÃķchte mich ungerne mit Apple rumstreiten. Vllt kÃķnnten Sie Þber die Namensgebung drÞber schauen. Mit besten GrÞßen

  • @yourminidesigner2800
    @yourminidesigner2800 2 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§

    Ist es erlaubt ein Teil eines Markennamens zu Þbernehmen (sehr ÃĪhnliches Produkt/Dienstleistung).
    Beispiel (Hypothetisch)l:
    Existierende Marke: "WITH THE FLOOR"
    Meine Marke: "THE FLOOR"
    Ist das zu ÃĪhnlich?
    WÞrde mich Þber eine Antwort freuen:)

  • @PeterS123101
    @PeterS123101 6 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§

    WÃĪre ein lustiges T-Shirt mit dem Untertitel "Seven Shades of Grey" (bezogen auf den Film/das Buch "Fifty Shades of Grey") eine Markenrechtsverletzung?

    • @patentanwalt
      @patentanwalt  6 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§ +2

      Ich wÞrde vermuten, dass es zwar keine Markenrechtsverletzung ist, aber wahrscheinlich wegen Verstoß gegen UWG (Rufausbeutung) auch trotzdem nicht legal wÃĪre.

    • @PeterS123101
      @PeterS123101 6 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§

      @@patentanwalt
      Vielen Dank.

    • @PeterS123101
      @PeterS123101 6 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§

      @@patentanwalt
      Allerdings wÃĪre hier offentlichtlich, dass das T-Shirt nichts mit der Marke Shades of Grey zu tun hat. Es handelt sich lediglich um eine Bezugnahme auf den Buch-/Film-Titel.

    • @patentanwalt
      @patentanwalt  6 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§ +2

      @@PeterS123101 Eben damit nutzt es ja den Ruf des Films aus und wÃĪre vermutlich abmahnfÃĪhig. Ich wÞrde eher die Finger davon lassen.

  • @rolf484
    @rolf484 7 āļ›āļĩāļ—āļĩāđˆāđāļĨāđ‰āļ§

    hallo mein bÞrger meister wan hilfsdu mich erst mahl danke das du uns hilfs