Heute bin ich von deinem Video enttäuscht worden. Wo steht, dass das illegal sein soll? Habe selbst mehrere Jahre beim TÜV als Prüfer gearbeitet und den Leuten empfohlen, es zuerst mal mit sowas zu probieren und es nix war, konnte man immer noch einen neuen Scheinwerfer kaufen. Weiterhin können bei Scheinwerfern die ABE nicht erlöschen, weil sie keine haben...
Also ich beziehe mich da auf die STVZO: In Deutschland müssen Scheinwerfer festgelegten Anforderungen entsprechen und benötigen deshalb eine Bauartgenehmigung. Laut § 22a Nr.7 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf die Bauart nicht verändert werden. Aber: durch das Polieren veränderst du den Scheinwerfer. In dem Fall erlischt also auch die Betriebserlaubnis."Wenn die Abdeckscheibe Bestandteil der Bauartgenehmigung ist (das ist in der Regel der Fall), darf diese nicht durch Aufbringen von Lacken, Bearbeiten oder Beschichten oder ähnlichem verändert werden. In diesem Fall erlischt die Bauartgenehmigung und ist erneut nachzuweisen und durch eine separate Kennzeichnung auszuweisen. Der Scheinwerfer ist ein Bauteil/selbständige Technische Einheit und damit führen Veränderungen an diesem zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis." Quelle: www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/scheinwerfer-polieren-ratgeber/
@@DensToolBox danke für deine Antwort! Diese Texte kenne ich alle schon und auch das StVG. Wie du richtig schreibst, geht es es um den Verlust der Bauartgenehmigung (im Video sprichtst du aber von Betriebserlaubnis). Für den Laien macht es zwar keinen Unterschied, aber (allgemeine) Bauartgenehmigung und (allgemeinte) Betriebserlaubnis sind keine Synonyme. Daher kann nichts erlöschen was vorher nicht da war. Ich könnte jetzt ein paar Beispiele nennen, bei der eine nachträgliche Änderung eines bauartgenehmigten Teils trotzdem zulässig ist und es gibt Teile, die man nicht einfach so ändern darf, obwohl keine ABG Pflicht vorhanden ist. Man findet leider nur zusammenkonstruierte "Verbote" (wie bei dem Link -> Materialabtrag im µ-Bereich) und auf mich wirkt das regelmäßig willkürlich. Allgemein gibt es für meinen Geschmack in dieser Branche zu viel Spielraum, indem man aus den Rechtsakten Verbote interpretiert, wo keine sind. Technisch gesehen hat das Scheinwerfer polieren nur den Nachteil, dass man es dann immer wieder durchführen muss, sobald man die Versiegelung des Polycarbonats zerstört hat. Aus dem Polieren eine optische Aktivität des Scheinwerferglases abzuleiten, die schlimmer ist, als der Einfluss der regelmäßigen Reinigung; finde ich persönlich zu realitätsfremd und wäre weder im Rahmen einer HU mit dem Scheinwerfereinstellgerät noch im Scheinwerferprüflabor eines technischen Dienstes nachweisbar. Und dieser Meinung bin ich solange, bis jemand das Gegenteil beweist.
besser als dieses doch recht einfache Polierset ist die Bedampfungsmethode! Es gibt Sets, bei denen ist Nassschleifpapier dabei, eine Bedampfungsflüssigkeit und der passende Verdampfer. Dabei wird die verschlissene Schicht sanft abgeschmirgelt und der dann seidenmatte Scheinwerfer bedampft. Das geht hervorragend und hinterher hat man einen super sauberen und absolut klaren Scheinwerfer. Die Bedampfungsflüssigkeit soll zudem noch UV-Schutz bieten. Man findet hier auf TH-cam einige Videos hierzu. Hat bei mir hervorragend geklappt und hält nun schon eine ganze Weile. Außerdem reicht so ein Set für mindestens drei Autos. Die Spezialflüssigkeit kann man nachkaufen und das feine Nassschleifpapier gibt's in jedem Baumarkt. Für mich die bessere Wahl.
Streuscheiben sind mit einer äußeren Hartlackbeschichtung versehen, von innen werden die Streuscheiben mit einer Lackschicht versehen, die bei Eintritt von Feuchtigkeit, die Bildung von großen Wassertropfen verhindert, um den Staubeintrag im Scheinwerfer nicht durch ablaufende Wassertropfen sichtbar werden zu lassen, unter der Hartlackbeschichtung außen wird noch eine Lackschicht gegen Vergilbung und Rissigkeit aufgebracht.
Wenn Autos mit stumpfen Scheinwerfern die Plakette bekommen, warum nicht „gereinigte“. Ja, Streuung usw. Aber was Streit den ein vergilbter Scheinwerfer und wie viele fahren damit rum?
Der erste Gang mit Schleifpaste ist unsinnig bzw. unnötig. Direkt mit 2000er/3000er Papier nass anschleifen, danach eventuell noch einmal mit 5000er (nass); dann mit der Paste polieren und danach nicht diese beigelegte Nanoversiegelung verwenden, sondern mit ein bis zwei Sprühvorgängen Klarlack dauerhaft versiegeln - andernfalls vergilbt der Scheinwerfer in spätestens einem halben Jahr wieder.
Heute bin ich von deinem Video enttäuscht worden. Wo steht, dass das illegal sein soll? Habe selbst mehrere Jahre beim TÜV als Prüfer gearbeitet und den Leuten empfohlen, es zuerst mal mit sowas zu probieren und es nix war, konnte man immer noch einen neuen Scheinwerfer kaufen. Weiterhin können bei Scheinwerfern die ABE nicht erlöschen, weil sie keine haben...
Also ich beziehe mich da auf die STVZO: In Deutschland müssen Scheinwerfer festgelegten Anforderungen entsprechen und benötigen deshalb eine Bauartgenehmigung. Laut § 22a Nr.7 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf die Bauart nicht verändert werden. Aber: durch das Polieren veränderst du den Scheinwerfer. In dem Fall erlischt also auch die Betriebserlaubnis."Wenn die Abdeckscheibe Bestandteil der Bauartgenehmigung ist (das ist in der Regel der Fall), darf diese nicht durch Aufbringen von Lacken, Bearbeiten oder Beschichten oder ähnlichem verändert werden. In diesem Fall erlischt die Bauartgenehmigung und ist erneut nachzuweisen und durch eine separate Kennzeichnung auszuweisen. Der Scheinwerfer ist ein Bauteil/selbständige Technische Einheit und damit führen Veränderungen an diesem zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis." Quelle: www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/scheinwerfer-polieren-ratgeber/
@@DensToolBox danke für deine Antwort! Diese Texte kenne ich alle schon und auch das StVG. Wie du richtig schreibst, geht es es um den Verlust der Bauartgenehmigung (im Video sprichtst du aber von Betriebserlaubnis). Für den Laien macht es zwar keinen Unterschied, aber (allgemeine) Bauartgenehmigung und (allgemeinte) Betriebserlaubnis sind keine Synonyme. Daher kann nichts erlöschen was vorher nicht da war. Ich könnte jetzt ein paar Beispiele nennen, bei der eine nachträgliche Änderung eines bauartgenehmigten Teils trotzdem zulässig ist und es gibt Teile, die man nicht einfach so ändern darf, obwohl keine ABG Pflicht vorhanden ist. Man findet leider nur zusammenkonstruierte "Verbote" (wie bei dem Link -> Materialabtrag im µ-Bereich) und auf mich wirkt das regelmäßig willkürlich. Allgemein gibt es für meinen Geschmack in dieser Branche zu viel Spielraum, indem man aus den Rechtsakten Verbote interpretiert, wo keine sind. Technisch gesehen hat das Scheinwerfer polieren nur den Nachteil, dass man es dann immer wieder durchführen muss, sobald man die Versiegelung des Polycarbonats zerstört hat. Aus dem Polieren eine optische Aktivität des Scheinwerferglases abzuleiten, die schlimmer ist, als der Einfluss der regelmäßigen Reinigung; finde ich persönlich zu realitätsfremd und wäre weder im Rahmen einer HU mit dem Scheinwerfereinstellgerät noch im Scheinwerferprüflabor eines technischen Dienstes nachweisbar. Und dieser Meinung bin ich solange, bis jemand das Gegenteil beweist.
Habe es heute gekauft werde es die tage nun ausprobieren
ich habe das schon mit einem anderen Set ausprobiert und der TÜV hat nichts gesagt...
Hab ich vor Jahren mal bei einem Corsa B gemacht.
Die Kiste hat problemlos TÜV bekommen.
....wenn interessiert's, ob es erlaubt ist oder nicht, wenn ich damit Geld sparen kann
besser als dieses doch recht einfache Polierset ist die Bedampfungsmethode! Es gibt Sets, bei denen ist Nassschleifpapier dabei, eine Bedampfungsflüssigkeit und der passende Verdampfer. Dabei wird die verschlissene Schicht sanft abgeschmirgelt und der dann seidenmatte Scheinwerfer bedampft. Das geht hervorragend und hinterher hat man einen super sauberen und absolut klaren Scheinwerfer. Die Bedampfungsflüssigkeit soll zudem noch UV-Schutz bieten. Man findet hier auf TH-cam einige Videos hierzu. Hat bei mir hervorragend geklappt und hält nun schon eine ganze Weile. Außerdem reicht so ein Set für mindestens drei Autos. Die Spezialflüssigkeit kann man nachkaufen und das feine Nassschleifpapier gibt's in jedem Baumarkt. Für mich die bessere Wahl.
Selber schon mehrfach benutzt 👍
In Deutschland hergestellt aber in Deutschland nicht erlaubt. Macht irgendwie keinen Sinn.
Das Set erinnert mich ein bisschen an Platinum 20 sec.
Man kann es machen, aber der Effekt ist nicht von langer Dauer. Wird besonders gerne vor dem Verkauf gemacht, auch bei den Händlern. Leider.
ist das so? warum nicht von langer Dauer?
Weil die Scheinwerfer beschichtet sind und beim schleifen und polieren wird die Schutz Schicht entfernt
@@leo-7662 dachte dazu trägt man dann die zweite Paste auf...
Streuscheiben sind mit einer äußeren Hartlackbeschichtung versehen, von innen werden die Streuscheiben mit einer Lackschicht versehen, die bei Eintritt von Feuchtigkeit, die Bildung von großen Wassertropfen verhindert, um den Staubeintrag im Scheinwerfer nicht durch ablaufende Wassertropfen sichtbar werden zu lassen, unter der Hartlackbeschichtung außen wird noch eine Lackschicht gegen Vergilbung und Rissigkeit aufgebracht.
Wenn Autos mit stumpfen Scheinwerfern die Plakette bekommen, warum nicht „gereinigte“. Ja, Streuung usw. Aber was Streit den ein vergilbter Scheinwerfer und wie viele fahren damit rum?
Mir hat es bei der HU der Prüfer empfohlen. Hält jahrelang. 10€. Ist gelb und heisst f....
Schleifpapier und Klarlack, fertig.
Man Putzt seine Scheinwerfer damit😅 Wer selber sagt an hat damit Poliert - selbst Schuld
stimmt es kommt wie immer auf die korrekte Wortwahl an. Keiner wird hellhörig wenn du dein Auto nur intensiv pflegst.
Der erste Gang mit Schleifpaste ist unsinnig bzw. unnötig. Direkt mit 2000er/3000er Papier nass anschleifen, danach eventuell noch einmal mit 5000er (nass); dann mit der Paste polieren und danach nicht diese beigelegte Nanoversiegelung verwenden, sondern mit ein bis zwei Sprühvorgängen Klarlack dauerhaft versiegeln - andernfalls vergilbt der Scheinwerfer in spätestens einem halben Jahr wieder.
Was willst du da austauschen? Das ist rausgeschmissenes Geld und überhaupt nicht nachhaltig.
😙
Nachhaltig... Wenn ich dieses Wort schon höre... Hauptsache was gesagt...
@@steffenneuhaus3397 nachhaltig, ja ja die Grüne Jugend ist hier wieder mal unterwegs 🤣🤣🤣🤣🤣🤣!
@@hansemann6337 ....das hat mit grün nichts zu tun, da geht es um den Geldbeutel 👆