Zuwanderung aus EU/EWR-Ländern

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  • เผยแพร่เมื่อ 13 ต.ค. 2024
  • Im Rahmen der sogenannten Personenfreizügigkeit können sich EU/EWR-Bürger*innen bis zu 3 Monate in Österreich aufhalten. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Was zu beachten ist, wenn Sie länger als 3 Monate in Österreich bleiben möchten, um hier zu leben und zu arbeiten, zeigt Ihnen dieses StartWien Video. Auch wie es mit dem Sonderfall Brexit aussieht, erklären wir in diesem Video.
    Weitere Informationen über das Aufenthaltsrecht in Österreich und das Begleitprogramm StartWien für neue Wiener*innen erhalten Sie auf:
    der StartWien Website start.wien.gv.at oder
    bei kostenlosen Informations-Veranstaltungen (Info-Modulen) start.wien.gv....
    www.wien.gv.at...
    start.wien.gv....
    www.migration....
    www.integratio...
    start.wien.gv.at/

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