11:35 Thema Wohngeld. Das ist aber eher nur in seltenen Fällen möglich, also fast unerheblich. Solange man in einer förderfähigen Ausbildung ist, hat man rein rechtlich Bafög-Anspruch. Auch wenn der Bafög-Satz z.b 0€ beträgt (man also garkein Bafög bekommt), der Anspruch ist trotzdem vorhanden und damit entfällt die Möglichkeit auf Wohngeld. Kommt also höchstens bei einen Zweitstudium in Frage..
ne also wenn es kein bafög gibt wegen regelstudienzeit überzogen oder kein bafög wenn man nicht den leistungsnachweis erbringen kann, dann kann man wohngeld bekommen.
11:35 Thema Wohngeld. Das ist aber eher nur in seltenen Fällen möglich, also fast unerheblich. Solange man in einer förderfähigen Ausbildung ist, hat man rein rechtlich Bafög-Anspruch. Auch wenn der Bafög-Satz z.b 0€ beträgt (man also garkein Bafög bekommt), der Anspruch ist trotzdem vorhanden und damit entfällt die Möglichkeit auf Wohngeld. Kommt also höchstens bei einen Zweitstudium in Frage..
ne also wenn es kein bafög gibt wegen regelstudienzeit überzogen oder kein bafög wenn man nicht den leistungsnachweis erbringen kann, dann kann man wohngeld bekommen.