Vereinfachung im Gemeinnützigkeitsrecht durch das JStG II 2024

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  • เผยแพร่เมื่อ 7 ก.ย. 2024
  • Die Finanzverwaltung hat überraschend den Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 (JStG II) herausgegeben. Dort ist u. a. eine erhebliche Vereinfachung im Gemeinnützigkeitsrecht vorgesehen. U. a. sollen die Vorschriften zur zeitnahen Mittelverwendung ersatzlos aufgehoben werden. Damit entfällt auch die gemeinnützigkeitsrechtliche Rücklagenbildung. Das Experten-Video stellt die genauen Änderungen und ihre praktischen Folgen für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und gGmbHs vor.

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