Interessantes Video. Leider meldet sich kaum jemand, wenn ein Schaden entstanden ist. Hatte schon oft kleinere Beschädigungen am eigenen Fahrzeug auch durch Türen die an das eigene Fahrzeug geschlagen wurde. Ich kann mir auch einfach nicht vorstellen, das die jeweils vom Verursacher nicht bemerkt wurde nach dem Motto: Warum steht der auch so nah an meinen Auto…selber Schuld.
So etwas sollte man eigentlich in der Schulzeit lernen man kommt irgendwann ins Leben hat Verantwortung und man weiß nicht wie man vorgehen muss! Man möchte einfach das die Menschen verdummen!
Ich bin voll Deiner Meinung. Mehr noch wird in der Schule versäumt die Heranwachsenden auf den Umgang mit Geld und Banken ( Konto, Sparen, Anlegen und Kredite) für das Leben vorzubereiten. Zudem vermisse ich Unterweisungen in Politische Bildung wie was wen man wählen soll kann muß.
@@paddy1004 Deine Interpretation meiner Aussage erscheint mir einfältig. Wen: Bundestag Kanzler Bundespräsident Landtag Ministerpräsident Bürgermeister Wie: diversev Wahlen auf Bundes- Landes- und Kommunalebene Was Bundestag Landtag Wo frei und geheim in Wahllokal mit Kabinen. Kann, Soll oderMuß: je nach dem wie wichtig die zu Wählenden sind oder persönlich erscheint. Lehrende Unterweisungen werden ohne Bezug zu (beeinflussenden Parteien oder Personen) abgehalten. Ein Dislike ist fehl am Platze. Ich (*1960) Grüße herzlich aus Kassel.😁😉
Die Benzinklausel bei der Privathaftpflichtversicherung besagt, dass Schäden nicht abgedeckt sind, die beim Betrieb (nicht: beim Führen) von Kfz entstehen. Die Kfz-Haftpflicht steht nur für Fremdschäden durch das Kfz ein. Gibt es dann Situationen mit Einkaufswagen, bei denen aufgrund der unterschiedlich formulierten Ausschlüsse eine Deckungslücke gegeben ist - ähnlich wie das Falschtanken ja auch von weder von Vollkasko noch von Privathaftpflicht umfasst wird?
Hier sollte der Supermarkt Betreiber grundsätzlich haften, denn in 90 % der Fälle ist er an dem Schaden Schuld, weil der einkaufswagen keine Bremse hat und der Parkplatz Gefälle oder ein Rad am Wagen blockiert. Nur wenn keiner dieser 3 Fälle vorliegt, sollte der Nutzer haften. Das würde auch dafür sorgen, dass der Supermarkt immer für einen ordnungsgemäßen Zustand der Einkaufswagen sorgt.
Dabei handelt es sich um eine Unfallflucht Futur II. Oder wie Enzo Ferrari sagen würde: «Was sich hinter mir abspielt, interessiert mich nicht.» Guten Abend… 😁
Wir sehen in diesem Fall in erster Linie die Problematik, dass man vermutlich nicht mehr feststellen kann, wer den Wagen abgestellt hat - also dass kein Schädiger gefunden wird. Und auch dann greift wohl wie im Video erläutert nicht mehr die Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
@@ADAC was ist denn mit der Klausel "Eigentum verpflichtet"? Wenn also der Einkaufwagen nach längerer Standzeit z.B. durch eine Windboe ans Auto knallt müsste dann nicht der Supermarkt als Eigentümer haften?
Wer haftet dann, wenn der Einkaufswagen ohne eine Person dabei auf dem Parkplatz steht und z. B. durch Wind gegen ein Auto rollt und einen Schaden verursacht?
Hallo Nils, derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden bei anderen möglichst zu verhindern. Allerdings muss nicht für alle denkbaren Möglichkeiten, wie ein Schaden entstehen könnte, Vorsorge getroffen werden. Kommt es zu einem Schadenfall, muss daher geprüft werden, ob eine Verkehrssicherungspflicht bestanden hat und ob diese verletzt wurde. Es gibt z.B. ein Urteil des OLG Hamm, wonach der Ladenbetreiber jedenfalls nach Geschäftsschluss dafür sorgen muss, dass die Einkaufswägen sicher abgestellt sind. Wenn sich also ein ungesicherter Einkaufswagen bei Sturm selbstständig macht, kann es sein, dass der Ladenbetreiber - je nach den Umständen des Einzelfalls - für den Schaden aufkommen muss. VG Marion/ Social Team
Naja nh. Die Kfz-Haftpflicht stuft einen im Schadensfall zurück, meist kauft man niedrige Schäden ohnehin der Versicherung ab. Die Privathaftpflicht hat keine solche Regelung und ist auch deutlich billiger.
Interessantes Video. Leider meldet sich kaum jemand, wenn ein Schaden entstanden ist. Hatte schon oft kleinere Beschädigungen am eigenen Fahrzeug auch durch Türen die an das eigene Fahrzeug geschlagen wurde. Ich kann mir auch einfach nicht vorstellen, das die jeweils vom Verursacher nicht bemerkt wurde nach dem Motto: Warum steht der auch so nah an meinen Auto…selber Schuld.
Deswegen fährt man, wenn möglich, weit weg vom Hauptgeschehen.
Besser etwas weiter laufen.
@@paddy1004 das stimmt schon, dennoch ist das immer ärgerlich als Geschädigter und auch feige von dem Verursacher.
Ich Parke auf Parkplätzen wen es geht immer weit weg und lauf lieber 1 min länger
So etwas sollte man eigentlich in der Schulzeit lernen man kommt irgendwann ins Leben hat Verantwortung und man weiß nicht wie man vorgehen muss!
Man möchte einfach das die Menschen verdummen!
Ich bin voll Deiner Meinung. Mehr noch wird in der Schule versäumt die Heranwachsenden auf den Umgang mit Geld und Banken ( Konto, Sparen, Anlegen und Kredite) für das Leben vorzubereiten. Zudem vermisse ich Unterweisungen in Politische Bildung wie was wen man wählen soll kann muß.
@@jurgenraabe491 Der letzte Satz verdient eigentlich ein Dislike!
Denn das ist Stimmungsmache und Meinungsdiktatur!
@@paddy1004 Deine Interpretation meiner Aussage erscheint mir einfältig.
Wen: Bundestag Kanzler Bundespräsident Landtag Ministerpräsident Bürgermeister
Wie: diversev Wahlen auf Bundes- Landes- und Kommunalebene
Was Bundestag Landtag
Wo frei und geheim in Wahllokal mit Kabinen.
Kann, Soll oderMuß: je nach dem wie wichtig die zu Wählenden sind oder persönlich erscheint.
Lehrende Unterweisungen werden ohne Bezug zu (beeinflussenden Parteien oder Personen) abgehalten.
Ein Dislike ist fehl am Platze.
Ich (*1960) Grüße herzlich aus Kassel.😁😉
Die Benzinklausel bei der Privathaftpflichtversicherung besagt, dass Schäden nicht abgedeckt sind, die beim Betrieb (nicht: beim Führen) von Kfz entstehen. Die Kfz-Haftpflicht steht nur für Fremdschäden durch das Kfz ein. Gibt es dann Situationen mit Einkaufswagen, bei denen aufgrund der unterschiedlich formulierten Ausschlüsse eine Deckungslücke gegeben ist - ähnlich wie das Falschtanken ja auch von weder von Vollkasko noch von Privathaftpflicht umfasst wird?
Wie im Video bereits erwähnt, kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an, so dass eine pauschale Beurteilung sehr schwierig ist. VG
Hallo liebes adac Team
Ich wollte fragen um wieviel Uhr die Live Übertragung startet.
LG
Eliias
Hallo Elias, meinst du eines unserer Motorsport-Rennen? Darüber kannst du dich hier =>www.adac-motorsport.de/ informieren. VG Andi vom ADAC Team
Ok, danke
Hier sollte der Supermarkt Betreiber grundsätzlich haften, denn in 90 % der Fälle ist er an dem Schaden Schuld, weil der einkaufswagen keine Bremse hat und der Parkplatz Gefälle oder ein Rad am Wagen blockiert. Nur wenn keiner dieser 3 Fälle vorliegt, sollte der Nutzer haften. Das würde auch dafür sorgen, dass der Supermarkt immer für einen ordnungsgemäßen Zustand der Einkaufswagen sorgt.
Wenn jemand einfach einen Einkaufswagen auf einem Parkplatz stehen lässt und dieser später wegrollt?
Dabei handelt es sich um eine Unfallflucht Futur II. Oder wie Enzo Ferrari sagen würde: «Was sich hinter mir abspielt, interessiert mich nicht.» Guten Abend… 😁
Wir sehen in diesem Fall in erster Linie die Problematik, dass man vermutlich nicht mehr feststellen kann, wer den Wagen abgestellt hat - also dass kein Schädiger gefunden wird. Und auch dann greift wohl wie im Video erläutert nicht mehr die Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
@@ADAC was ist denn mit der Klausel "Eigentum verpflichtet"? Wenn also der Einkaufwagen nach längerer Standzeit z.B. durch eine Windboe ans Auto knallt müsste dann nicht der Supermarkt als Eigentümer haften?
Ich empfehle eine Einkaufswagenhaftpflichtversicherung inklusive St.-Christophorus-Plakette. Wir möchten doch alle auf der sicheren Seite sein…
Ha ha, die Supermärkte möchten nur Geld einnehmen und denen ist sowas egal!
Wer haftet dann, wenn der Einkaufswagen ohne eine Person dabei auf dem Parkplatz steht und z. B. durch Wind gegen ein Auto rollt und einen Schaden verursacht?
Hallo Nils, derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden bei anderen möglichst zu verhindern. Allerdings muss nicht für alle denkbaren Möglichkeiten, wie ein Schaden entstehen könnte, Vorsorge getroffen werden. Kommt es zu einem Schadenfall, muss daher geprüft werden, ob eine Verkehrssicherungspflicht bestanden hat und ob diese verletzt wurde. Es gibt z.B. ein Urteil des OLG Hamm, wonach der Ladenbetreiber jedenfalls nach Geschäftsschluss dafür sorgen muss, dass die Einkaufswägen sicher abgestellt sind. Wenn sich also ein ungesicherter Einkaufswagen bei Sturm selbstständig macht, kann es sein, dass der Ladenbetreiber - je nach den Umständen des Einzelfalls - für den Schaden aufkommen muss. VG Marion/ Social Team
Ist mir egal da ich Auto und Privat Haftpflicht beides bei der Huk habe sollen die sich intern streiten aus welchen Topf sie das zahlen XD
Naja nh. Die Kfz-Haftpflicht stuft einen im Schadensfall zurück, meist kauft man niedrige Schäden ohnehin der Versicherung ab. Die Privathaftpflicht hat keine solche Regelung und ist auch deutlich billiger.