🔴 Es ist so weit: Saidi beantwortet Eure wichtigsten Fragen zur Vorabpauschale. Seid heute um 17:00 bei der Premiere dabei 🥳 th-cam.com/video/PIhVp-7mD1Q/w-d-xo.html
@finanztip ich habe immer mehr das Gefühl, dass der Finanzfluss Kanal eure Themen Kopiert und leicht zeitversetzt thematisch exakt auf deren Kanal repliziert. Ist das so gewollt?
Ich find es gut, das sich das Finanzamt mein versteuertes Geld doppelt und dreifach wieder zurückholt. Hatte schon bedenken das am Ende des Tages zuviel bei mir übrig bleibt.
Nicht nur das, das Geld steht ja auch für einen Jahrzentelangen Zinseszins-Effekt nicht zur Verfügung. Das ist nochmal wesentlich teurer als der Betrag selbst...
..und da wird zur privaten Vorsorge geraten! Dazu passen Merkel's Investmenttip's zu Wirecard. Keine Ahnung von Investanalyse,aber Investitionswilligen das Leben schwer machen! Die Aktienkultur ist in Deutschland gering..warum wohl!
Es trifft wie immer kleine Anleger die versuchen sich ein Vermögen aufzubauen. Da wird einem wieder Geld aus der Tasche gezogen welches wunderbar zum investieren genutzt werden könnte... Man bekommt immer mehr das Gefühl, dass man in diesem Land gar nicht erst die Chance bekommen soll, Wohlstand zu erwirtschaften. Das ist wirklich der blanke Wahnsinn Das Video war natürlich wie immer top 😊
Gott sei Dank ist die Rente sicher. Denn in Deutschland muss man ja nicht mal zum Spaß investieren, sondern weil man am Ende 39% des letzten Bruttogehalts hat und in keinem anderen Land wird der private Vermögensaufbau/Alterssicherung so stark besteuert und verhindert wir in Deutschland, z.B. Betriebsrente, etc...
@@bre3131doch in Deutschland wird versucht an alles in Form von irgendwelchen blödsinnigen Steuern zu kommen. Absolut verständlich wenn hier die Koffer von wirklichen Fachkräften gepackt werden! Wieso muss ich für für eine Anlage ( Einkommen wurde ja auch schon hoch besteuert) nochmals Steuern zahlen? Das ist eine absolute Frechheit!
@@bre3131 Die einzige Form der Altersvorsorge, auf die das nicht zutrifft sind Einzelwertpapiere und (wenn man die als Altersvorsorge zählen will) alternative Assets. Alles was in einem Fonds steckt, ist betroffen, ob Aktien oder Anleihen, ob ETF oder Publikumsfonds. Auch ausschüttende ETFs sind betroffen, nicht nur thesaurierende (sofern die Ausschüttungsrendite nicht über dem Referenzzins liegt ... dann wird aber trotzdem versteuert, halt ohne Umweg und wie schon "immer"). Auch Versicherungsprodukte sind betroffen, denn die investieren auch in Fonds und auch bei institutionellen Anlegern fällt die Vorabpauschale an ... die wird dann dem Anleger nicht direkt abgezogen sondern geht "versteckt" von seiner Rendite ab. Abgesehen davon, dass niemand "jegliche Form der Altersvorsorge" geschrieben hat, wäre die Aussage gar nicht mal so falsch (zumindest wenn die Gesamtheit aller Anleger betrachtet).
Ich finde dass derjenige der mehr als 1000€ Gewinn macht, auch seinen Teil beitragen kann. Es ist ja nicht so, dass das Geld weg ist. Die Steuern werden ja für unser Land investiert. Z.B. für Infrastruktur oder auch Verteidigung... was bringt es dir wenn du heute keine Steuern zahlst, dafür aber nächstes Jahr Putin in Deutschland regiert?
die wollen halt das die lohnarbeiterschicht kein vermögen aufbaut sondern nur konsumiert. wenn man keine finanzielle unabhängigkeit hat kann man auch nicht einfach aufmucken. das geld soll immer schön im kreis zirkulieren.
Die Investmentsteuergesetz-Reform wurde im Juli 2016 verkündet und ab Januar 2017 wirksam, der Teil mit Vorabpauschale erst 2018. Verantwortlich war Bundesfinanzminister Wolfgang "CDU Spendenaffäre" Schäuble in einer CDU/CSU/SPD-Koalition mit Kanzlerin Angela Merkel.
Super sympathischer Typ, der uns das Steuer-Wirrwarr verständlich und nachvollziehbar erklärt. Das muss Euch erst mal jemand so kompetent nachmachen! Ihr seid super!
Es ist unfassbar, dass man vor allem bei den "kleinen" Sparern ständig die Hand aufhält und alles verkompliziert und sich dann wundert, dass es niemand macht, oder es schlicht nicht hinbekommt.
Ich hätte noch ein paar Fragen: 1. Was ist bei Verlust? Bekommt man dann was zurück vom Finanzamt - genauso automatisch. 2. Was ist wenn der ETF nicht wie genannt z.B. 100% im Plus ist, sondern nur z.B. 1€? Fallen dann dieselben „Gebühren“ an? 3. Wenn man den Freistellungsauftrag verpennt hat, kann man sich das über die Einkommenssteuererklärung zurückholen? 4. Zahlt man dan wenigstens später, wenn man die Fondsanteile (mit Gewinn) verkauft hat (z.B. nach 20 Jahren) um diese Beträge weniger Steuern? Wenn ja, erfolgt die Reduzierung dann automatisch - oder muss man dann daran denken das zu beantragen?
Dem Finanzamt ist das egal. Sie wollen einfach allen das Vermögen rauben. Wenn alle arm sind, hat der Staat mehr Macht, „sich um sie zu kümmern“ (sie zu beherrschen).
Hm, wenn ich mir vorstelle, wie die Bürokratie bei uns funktioniert, kann ich mir schwer vorstellen, dass dort jemand ein schönes System implementiert hat, was in 20 Jahren automatisch alles korrekt verrechnet 🤨 da muss dann wahrscheinlich wieder ein 20 Jahre alter ausgedruckter Nachweis eingereicht werden, den es irgendwann mal gab und den man zufälligerweise nicht hat. 😅
Danke für die Info! Mich interessiert aber die Frage: was passiert mit der Vorabpauschale? Wir sprechen ja von nicht realisierten Gewinnen. Möglicherweise muss ich ja den ETF irgendwann mit Verlust verkaufen bzw. Realisiere irgendwann Gewinne die zu geringeren Steuern führen würden als die Summe an Steuern die ich im Wege der Vorabpauschale über die Jahre hinweg bezahlt habe. Wollen wir nicht hoffen aber die Möglichkeit ist nicht vollkommen auszuschließen. Aber selbst wenn zukünftig mit Gewinn verkauft wird, hat man einen Teil ja bereits in der Vergangenheit bezahlt. Gibt es für diesen Fall eine Verrechnungsmöglichkeit? Ohne es noch weiter komplizieren zu wollen, die Steuerzahlungen in der Vergangenheit müssten eigentlich aufgezinst werden da die Steuer ja im Grunde erst zum Realisierungszeitpunkt fällig werden sollte. Beste Grüße!
Bei Verkauf eines Anteils eines theasurierenden Fonds errechnet die Bank die Abgeltungssteuer vom Veräußerungsgewinn. Was Saidi nicht sagte: Von dieser Abgeltungssteuer müsste die bereits bezahlte Abgeltungssteuer abgezogen und nur die Differenz von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. Selbst errechnen kann der Anleger das wohl kaum. Ansonsten würde die Bemessungsgrundlage der bezahlten Abgeltungssteuer, dh Zinserträge und Gewinnanteile der Dividenden, doppelt besteuert. Einen großen Teil der Bemessungsgrundlage machen Kursänderungen aus. Kursänderungen bleiben aber bei der Berechnung der Vorabpauschale außer Betracht. Zinsen und Gewinnanteile der Dividenden werden aber nur zur Hälfte (0,7*0,7=0,49) der Vorabbesteuerung unterworfen. Somit schränkt sie den Zinseszinsertrag beim Anleger nur wenig ein. Die Vorabbesteuerung sorgt dafür, dass Erträge aus Einzelwerten nicht wesentlich schlechter versteuert werden als Erträge aus theasaurierenden Fonds.
@@Bushalte_Stellenaja, das stimmt nicht so ganz. Wenn du nämlich erst Gewinn machst, die Vorabpauschale bezahlst und dann mit Verlust verkaufst, hast du einfach zu viel Steuern bezahlt und der Staat dankt
Ohne es jetzt zu wissen, aber ich könnte mir vorstellen dass die vorabpauschale dann ebenfalls in den Verlustverrechnungstopf kommt und man diese dann bei einer zukünftigen Realisierung von etf Gewinnen abgezogen wird von der Steuer. Ist aber nur erstmal eine Vermutung.
Danke für dieses Video - traurig allerdings, dass sich regelmäßig neue Verkomplizierungen und Steuerquellen ausgedacht werden - das macht die Einstiegshürde und das Durchblicken, sowie die Planbarkeit in die Zukunft einfach nochmal deutlich schwerer. So viele Steuern und Förderungen die Ende 2023 auslaufen, da freut man sich ja schon richtig was 2024 zu bieten hat, davon mal abgesehen, dass alles teurer wird.
Mehr noch ist es ein Dschungel in dem man sich zurechtfinden muss. Keiner erklärt es einem offiziell, aber wenn ein Fehler begangen wird, muss ordentlich Strafe gezahlt werden.
Dir wird es offiziell erklärt wenn du in der Lage bist zu Lesen, Finanztip hat die Informationen übrigens auch nicht aus der Glaskugel. Alles weitere erledigt dein Broker für dich, da wird niemand bestraft, der es nicht darauf anlegt. Tut mir Leid das du dich in den Dschungel verirrt hast, ich hoffe du findest bald wieder zu uns nach Deutschland.
Wer "merkt" sich eigentlich, wie viel Vorabpauschale ich bereits gezahlt habe über die Jahre in meinem thesaurierendem ETF Sparplan? Wenn ich meinen ETF in 10 Jahren verkaufen will, wird ja die Vorabpauschale von den dann fälligen Steuern abgezogen - so hatte ich das jetzt zumindest in eurem Video verstanden - aber woher kommt diese Information? Macht das mein Broker / meine Bank automatisch? Was ist, wenn ich in der Zwischenzeit 3 mal den Broker oder die Bank gewechselt habe? Wird diese Information mit meinem Depot mit übertragen? Oder muss ich mir das alles in meinen Unterlagen dokumentieren und dann bei Verkauf in 10 Jahren angeben in meiner Steuererklärung?
In der Theorie deine Bank/Broker. Hoffe das klappt auch wenn man das dann in 30 Jahren verkauft. Das Finanzamt schaut eigentlich nur grob ob die Vorabpauschale schon mal versteuert wurde.
Da musst du beim Broker mit angeben, dass auch die Steuerdaten mit übernommen werden. Alternativ kann man sich diese auch zukommen lassen und in der EK Erklärung angeben.
@@thomasbe2433 Der Anschaffungspreis wir genau um den Betrag der Vorabpauschale erhöht. Wenn die Anschaffungspreise korrekt übermittelt werden, dann wird auch die Besteuerung korrekt verlaufen.
Wie immer: Saidi ist klasse!!! Habe durch ihn so viel lernen können. Meine Investitionen sind durch Saidi optimiert worden. Mach bitte weiter mit deinen super Infos. Wunderschöne Weihnachtszeit fuer dich und deine Lieben. ❤
Kommt in den Etfverechnungstopf,damit kannst du Gewinne aus anderen Etfs gegenrechnen bevor es versteuert wird(so um den Dreh(Aufpassen Etfs nur mit Etfs etc….
Vielen Dank für das interessante Video! Ich hätte da ein paar Fragen. 1- Muss man beim Fonds/ETF-Anteile Ende 2023 Feld immer die gesammte Summe der Anteile im Depot eingeben oder nur die Summer der Anteile, die man im Jahr 2023 gekauft hat? Ich bin da verwirrt weil wenn man jedes die gesamt Summe eingeben muss, dann wird jedes Jahr immer wieder das gesammte Depot wieder versteuert. würde das nicht dazu führen dass die Anteile mehrfach versteuert werden? 2- Wie sieht es aus bei ETF-Sparpläne die monatlich ausgeführt werden? der Wert der ETF am Jahresanfang kann sich stark von dem tatsächlichen Kaufpreis im Laufe des Jahres variieren. Wie wird es dann berechnet? 3- Wenn man erst in 15-20 Jahren den ETF verkauft, wie wird dann die gesammten Vorabpauschale, die man im Laufe der 20 Jahren bezahlt hat, bei Verkauf abgerechnet? (sowohl beim Verlusten als auch Gewinne) Es wäre sehr interessant wenn ihr ein Video mit solchen Szenarien macht damit man einen besseren Überblick bekommt.
Ich denke am ende geht es in der Berechnung darum, das auf den gesamten depotwert ein fester zinssatz verrechnet wird und auf das ergebnis davon zahlt man dann steuern also im endeffekt auf die gewinne die der fond macht.
Vielleicht wäre mal ein Beitrag zu: Wie werde ich arm und bleibe es auch? Ganz interessant für in Deutschland lebende Menschen. Dann brauch man sich nicht so viele Gedanken machen, was wieder alles an Steuern bezahlt werden muss.
Ach ja, wir haben es so schrecklich schlecht in unserem Land. Die fürchterlich teure Bildung, das fehlende Gesundheitssystem, die Kollegin der Oma meiner Nachbarin ist neulich an Fußpilz gestorben, war natürlich geimpft. Straßen haben wir keine, nur Feldwege. Ja und dann nehmen sie einem alles weg. Man hält es gar nicht mehr aus...
Super Video und Erklärung. Vielen Dank. Meine Frage: Wird die Vorabpauschale mit einem vorhandenen Verlustverrechnungstopf (Ausgeglichen bzw. verrechnet)?
Vielen Dank an euch. Wegen euch konnte ich überhaupt erst investieren und mit allen Tipps und Informationen zu Finanzen fühle ich mich recht sicher bei meinen Geldanlagen. Daumen hoch - macht weiter so 👍
Herzlichen Glückwunsch Leute, wir haben gewählt - vielleicht wird es dem einen oder anderen in der nächsten Wahl leichter Fallen das Kreuzchen wo anders zu setzen.
Danke Olaf Scholz! Im Höchststeuerland noch irgendwelche Abgaben erfinden damit der Zinseszins minimiert wird. Danke, dass du es schwerer machst Vermögen aufzubauen!
Das es sein kann, das Scholz die Steuerabgabe nicht beschlossen hat? Nicht nur zuhören Schein schwer zu sein, sondern auch das nachdenken und verstehen😂 @@Shadowlord66619
Wobei die Wahrscheinlichkeit schon Recht hoch ist , das es Scholz seine Idee was, da Altmaier vorher nur kommissarisch Finanzminister war und später dann im März 2018 Scholz Finanzminister wurde
@@shodan2001 selbstverständlich muss ich das, schließlich muss ich sehen dass mein verrechnungskonto gedeckt ist. Den ganzen Scheiß nachprüfen darf ich auch noch, z.B ob beim eigentlichen Verkauf die bereits gezahlte Vorabpauschale schon berücksichtigt ist. Ein Haufen Scheiße ist das. Schnauze voll von diesem Land.
Es fehlen noch Informationen, wie die gezahlte Steuer in Zukunft behandelt wird. Wenn der Betrag im Verlusttopf landet, und ich mich damit unwohl fühle, wie könnte man damit umgehen, reicht es, einen kleinen Teil der ETF (mit Gewinn) zu verkaufen und sofort wieder zu kaufen um den Verlusttopf auszugleichen? Was passiert, wenn ich zwar in einem Jahr Gewinne erzielt hab, und dafür Steuern gezahlt hab, unter dem Strich aber keine Gwinne mit meinem ETF erziehlt habe. Ich verkaufe alles und hab dann theoretisch einen Verlusttopf, den ich nie wieder ausschöpfen kann?
Die Vorabpauschale für 2023 wird im Januar 2024 berechnet und eingezogen. Wird für eine Verrechnung der Freistellungsauftrag von 2023 oder der Freistellungsauftrag von 2024 genutzt?
Hi Saidi. Erstmal großes Lob, dass ihr euch dieses Themas annehmt. Etwas fällt mir aber auf. Es wird fast immer von einem thesaurierenden ETF ausgegangen, wobei es ausschüttende ETFs genauso viel, wenn nicht sogar mehr, gibt. Dadurch sorgt die spätere Erklärung, dass Ausschüttungen die Vorabpauschale mindern oder gar aufheben können, eher für Verwirrung, weil nicht näher darauf eingegangen wird. Grundsätzlich finde ich den Hinweis mit Erklärung auf ein Vorhalten von Kapital zur Begleichung der Vorabpauschalen und euren Rechner toll, aber warum erklärt man die Berechnung nicht so, wie sie in den Steuerformularen auch abgefragt wird? Die Berechnung ist für alle ETFs gleich und im Grunde recht einfach: Erster Kurs x Basiszins x 0,7 = Basisertrag Letzter Kurs - erster Kurs + Ausschüttungen pro Anteil = Mehrbetrag Wenn einer der beiden Beträge negativ ist, entfällt die Vorabpauschale. Ansonsten: Niedrigerer Betrag - Ausschüttungen x Einheiten = Vorabpauschale Bei unterjähriger Anschaffung ist der Betrag um je 1/12 für jeden vollen Monat zwischen dem ersten Kurs und Kauf zu kürzen. Eine Version für Excel könnte ich auf die Schnelle auch zur Verfügung stellen. Ja, das mit der Vorabpauschale und deren Berechnung war ein ganz toller Einfall unserer Finanzchefs. Das wirkliche Übel ist aber, dass ETFs sogenannte "vertretbare Wertpapiere" sind und Gewinne/Verluste aus der Veräußerung gemäß § 20 Abs. 4 Satz 7 im Grunde nach FIFO berechnet werden müssen. Und hier ist dann auch anteilig die bereits entrichtete Steuer anzurechnen. Sorry, aber das kann dann keine Sau mehr nachvollziehen, geschweige denn das Finanzamt prüfen. Im Übrigen aber ein Top-Kanal 👍 Gruß Jürgen P.S.: Man muss sich hier dann auch einfach mal bei O. Scholz bedanken, der hier ordentlich mitgewirkt hat. Genauso wie bei der vollkommen schwachsinnigen Verlustverrechnungsbeschränkung die Termingeschäfte betreffend.
Ich finde die Erklärung in diesem Video auch nicht so toll. Es gab hier auf diesem Kanal in der Vergangenheit auch schon bessere Videos zu diesem Thema. Basisertrag = Vorab Pauschale gefällt mir so pauschal auch nicht. Meinem Verständnis nach müßte es heißen: Basisertrag - (Ausschüttungen bzw. unterjährig realisieren Gewinnen) = Vorab Pauschale. Falls negativ entfällt. Im Grunde hast du die wichtigsten Dinge in diesem Zusammenhang ja auch schon alle angesprochen. Was mir auch immer zu kurz kommt bei den Erklärungen ist der unterjährig Kauf und Verkauf von Anteilen. Alle die dieses Jahr mit dem investieren angefangen haben denen nützen irgendwelche Zahlen vom 01.01.2023 wenig wenn sie im Mai gekauft haben. Natürlich wird sich jeder die Frage stellen warum er denn ab Januar schon zahlen soll wenn er doch erst im Mai gekauft hat. Intuitiv versucht man sich dann mit der allgemeinen Zinsformel dem Problem zu nähern um dann aber letztendich festzustellen das einem das auch nichts bringt. An dieser Stelle verstehe ich den Scholz dann auch überhaupt rnicht mehr. Was spricht denn gegen eine tages genauen Berechnung mit der allgemeinen Zinsformel? Okay wenn man weiß wie es richtig berechnet wird ist das ja auch nicht schwer. Aber erstmal muss man wieder rum suchen und rum googln. Völlig unnötig. Ich habe mir auch nen Excel Rechner gebastelt der wirklich alle möglichen Fälle abdeckt. Bin allerdings noch nicht ganz fertig damit und so richtig zufrieden auch noch nicht. Ich würde gerne mal einen Blick auf deinen Excel Rechner werfen. Würde mich freuen wenn du mir den mal schicken würdest. 🙂
Ich hab den Rechner (Excel) schnell mal für die Allgemeinheit gemäß den Steuerformularen angepasst und auch die ganzen Felder benannt. Dann erschließt sich die Berechnung vllt besser. Die Formeln sind leicht verständlich und ungeschützt hinterlegt. Also aufpassen, dass ihr sie nicht löscht. Unterjährig im jeweiligen Steuerjahr realisierte Gewinne haben nichts mit der Ermittlung der Vorabpauschale für dieses Jahr zu tun. Die Vorabpauschale wird nur für ETF-Positionen berechnet, die über den 31.12. gehalten wurden. Bei unterjähriger Realisierung von Gewinnen werden die veräußerten Anteile nach dem FIFO-Prinzip verrechnet. Ebenso anteilig die evtl. über Jahre gezahlten Vorabpauschalen. Bei unterjähriger Anschaffung und Halten über den 31.12. greift bei der Ermittlung der Vorabpauschle die Kürzung nach vollen Monaten zwischen erstem Kurs (Marktpreis) im Jahr und dem Kaufdatum (im Rechner berücksichtigt). Da bei einem Kauf im März der erste Kurs im Januar auch auf den 4.ten fallen kann und der Januar dann aber auch noch als kürzbarer Monat akzeptiert wird, sollte bei einem ETF, der vielleicht erst im Laufe des Jahres zur Verfügung steht (neu aufgelegt oder beim Broker verfügbar), diese Toleranz ebenfalls gelten. Beispiel: ETF am 3. Juni verfügbar, Kauf am 15. September, ergibt eine Kürzung von 3 Monaten (Juni - August). Der Mehrbetrag errechnet sich dann aus dem ersten Kurs im Juni und dem letzten Rücknahmepreis (Kurs) am 31.12. In diesem Zusammenhang weiß ich auch nicht, wie Saidi hier auf den Vergleich des ersten Kurses des Steuerjahres mit dem des Folgejahres kommt. Der muss nicht gleich sein mit dem letzten Kurs des Steuerjahres. Das Steuerformular fragt den "letzten Rücknahmepreis" ab. Definitv ist es aber so, dass viele Varianten seitens der Finanzämter akzeptiert werden oder auch einfach mal nicht. Und warum? Weil auch dort keiner richtig Ahnung hat und seitens der Gesetzgebung keine eindeutigen Berechnungswege vorgegeben werden. Nennt man dann "Gestaltungsmöglichkeiten" 🤣. Bei Trade.report findet die Implementierung jedenfalls so statt und die letzten fast 7 Jahre der steuerlichen Auswertung ausländischer Brokerkonten (mehrere tausend) geben uns wohl Recht. Bisher noch keine ungelösten Probleme nach Fragen durch Finanzämter 😁. Hier jetzt der Link: docs.google.com/spreadsheets/d/1AJHKzS9RJrUeqiOiBUOSuYiqcCd4j25k/edit?usp=sharing&ouid=114424039159118786379&rtpof=true&sd=true Aber natürlich wie immer ohne Gewähr 😉!
@@trade.report Danke für die die Excel Vorlage. Kleiner Verbesserungsvorschlag: Art des Investmentfonds könnte man als Daten > Gültigkeit > Liste (1,2,3,4,) einstellen. Mit Kommentarfeldern kann man das Feld erläutern (anstatt dem kurzen Block in der Mitte oder zusätzlich und ausführlicher). Wenn ich jetzt drei versch. Fond-Sparpläne habe, muss ich das wohl dreimal machen. Den Basiszinssatz könnte man als Eingabefeld machen und dafür das Steuerjahr weg lassen. So wäre die Excel auch im nächsten Jahr verwendbar. Aber ansonsten top 👍
@@thomasblasche9503 Hi Thomas. Die Fondarten als Dropdown (Nummern) hab ich gerade noch gemacht. Hab die Zinstabelle und die Dropdownliste "Steuerjahr" bis 2025 erweitert. Wenn also bis dahin alles gleich bleibt (was ich nicht hoffe / Erleichterung wäre gut), kann man die Vorlage auch nur mit Eintragung des Basiszinses bis dahin nutzen. Den Basiszins als Eingabefeld? Wieso? Wenn Du genau geschaut hast, dann müsste dir auffallen, dass der Basiszinssatz mit Auswahl des Steuerjahres mit einer Index-Vergleich-Formel automatisch aus der Tabelle ausgelesen wird. Mit Kommentarfeldern darfst du das ruhig ausstatten oder die Spalte einfach ausblenden. Ich hatte diese Vorlage stark erweitert für den Zwecke erstellt, damit ich kontrollieren kann was mein Kompagnon programmiert. Und da habe ich solche Infos immer gerne im Blickfeld. Ist also sozusagen eine für den allgemeinen Gebrauch umgebastelte Version. Bei weiteren Fragen oder Anregungen kannst du mich auch gerne über torotax120 bei Tante Goo (Kurzform) kontaktieren. Guten Rutsch Jürgen
Welchem Jahr wird denn die Pauschale zugerechnet? Oder anders rum: Von welchem Jahrespauschbetrag wird abgezogen 2023 oder 2024? Damit wäre ja auf einen Schlag der Pauschbetrag für 24 weg. :(
Genau diese Frage stelle ich mir auch! Da die Steuern in 2023 angefallen sind, müssten diese meiner Meinung nach auch auf den Pauschbetrag 2023 fallen, sicher bin ich allerings nicht.
@@cleverinvest6567 Die Vorabpauschale fällt am ersten Werktag des Folgejahres an. Und ja, damit nutzt man automatisch gleich den frischen Pauschbetrag, und das ist eine gute Sache. Der soll verwendet werden, dafür ist er da.
Ich finde es auch besser wenn der Freistellungauftrag für 2024 verwendet wird. Damit kann ich dann rechnen und kann den Sparerpauschbetrag ausnutzen. Sonst hab ich am Ende eines Jahres immer eine unbekannte mit der Vorabpauschale.
Danke: Die extrem komplizierte Regelung gut erklärt! Es bleibt die Frage: Wann würde es Sinn machen, den Fonds vor dem neuen Jahr zu verkaufen? Immer vorausgesetzt man ist bei einem Direktbroker wo das Trading nicht viel kostet.
Bekommt man bei Kursverlusten auch Geld zurück? Werden die Vorabpauschalen später auf die bei Verkauf der ETFs und die dann fällige Steuer angerechnet? Vielen Dank für ein Feedback.
Genau das wüsste ich auch gerne. Immerhin ist es eine Vorabpauschale. Das heißt man hat ja schon vorab etwas gezahlt und muss es dann in der Zukunft nicht mehr tun...
Danke für das Video, sehr gut erklärt. Ich habe jedoch noch 2 Fragen: Was ist wenn ich jedes Jahr diese Steuer zahle, und im Jahr in dem ich verkaufe, mit Verlust verkaufe? Bekomme ich dann die Steuer zurück? Und was ist wenn ich mit Gewinn verkaufe, werden dann die ganzen Vorab-Steuern der letzten Jahre gegengerechnet? Oder Zahle ich dann nochmal on top die gesamte Kapitalertragsteuer darauf?
Kann man die Vorab gezahlten Steuern beim späteren Verkauf der ETFs gegenrechnen lassen? Muss man also bspw. 20 Jahre lang die Abzüge aufheben? Oder wird es sofort in der jährlichen Steuererklärung dem persönlichen Steuersatz gegenübergestellt? Die jährlichen Zinsgewinne sind doch rein fiktiv. Wenn also in 10 oder 20 Jahren der ETF weniger eingebracht hat, was passiert dann? Klingt nicht gerade logisch das Konzept, hilft aber immer der klammen Staatskasse. 🤔
Sehr informatives Video. Eine Frage hab ich zum Thema: Geht die Steuer auf die Vorabpauschale bei erfolgtem Freistellungsauftrag zulasten meines Sparerpauschbetrags von 2023 oder 2024 ?
Bin ziemlich sicher dass es der von 2024 ist. Da die Vorabpauschale immer für das Vorjahr fällig wird. Aber es wird eben erst am Jahresanfang versteuert
Danke. Was noch eine sehr interessante Frage wäre: was passiert mit dieser Zahlung? Wenn ich den ETF z.B. nach 10 Jahren verkaufe, sagen wir mit Gewinn, zahle ich dann weniger Steuer? Werden die Steuern auf die Vorabpauschale mit den Verlusten (Verlustverrechnungstöpfen) ausgeglichen? Was passiert, wenn der ETF gen Süden geht (z.B. der Global Clean Energy) und man verkauft ihn später, bekommt man die Steuer dann wieder raus?
Die Vorabpauschale "erhöht" deinen (steuerlichen) Einkaufspreis. Sprich: ETF-Anteil für 100 Euro gekauft, 2 Euro Vorabpauschale bezahlt=in den steuerlichen Daten deines Depots wird der Einkaufspreis auf 102 Euro erhöht. Verkaufst du den ETF-Anteil jetzt für 120 Euro, so musst du nur 18 Euro versteuern. Verkaufst du für 101 Euro, so hast du zwar gegenüber deinem Einstandspreis 1 Euro Gewinn gemacht, du machst aber steuerlich 1 Euro Verlust; diesen kannst du nach den üblichen Regeln mit anderen Gewinnen verrechnen.
Wenn ich mir viele Kommentare hier anschaue, haben viele die vorabpauschale mit dem video nicht verstanden. Da hättet Ihr gerne mehr zu erzählen oder ein video verlinken können. Und warum kann ich meinen freistellungsabteil nicht im rechner eintragen, um den endgültigen betrag der mir abgebucht wird auszurechnen?
Also ihr habt das ganze thema unfassbar kompliziert erklärt . Die meisten Leute trifft das eh nicht weil erst der Sparerpauschbetrag hergenommen wird . Man brauch wenn man nur ein Depot hat einen Depot Wert weit jenseits der 120k bevor das wirklich interessant wird . Also man kann auch umständlich erklären und Panik machen
@@ditteral also finanzfluss hat das ganze schon mal thematisch behandelt da wurde nicht so Panik gemacht . Es gilt nur für ETF s und dann meist keine Ausschütter. Dein Freistellungsauftrag wird den aller größten Teil am 01.01. Abfangen . Wie bei finanzfluss dazu nochmal reinschauen und ein bisschen weniger Panik schieben .
@@knightsend49tv37 Okay, ich werde es mir anschauen. Ich habe aber seit Juni meine Strategie geändert, und weniger auf ETF‘s und mehr zu Aktien gewechselt. Ich fahre besser damit, wenn auch mehr Aufwand ist.
Ob du so ein Video auch noch mal zum krypo coins machen ? Denn das man auch steuern angeben muss wenn man coins tauscht wissen die wenigsten , und das ab tausch das 1 Jahr Haltung neu beginnt. Wäre toll 😊
Wird die Vorabpauschale beim Verkauf von ETF Anteilen irgendwann verrechnet? Und wie verhält sich das bei Depot Überträgen um den beliebten Steuertrick anzuwenden?
Du kannst darauf hoffen, das die guten Feen in den Banken das alles korrekt für dich verrechnen. Oder du rechnest selbst komplett nach über die Jahrzehnte 😂
Mega! Danke! Habt ihr vielleicht ein Rechentool für Vorabpauschale + Verkaufsvorschlag ETF um insgesamt den Freistellungsauftrag vollständig auszunutzen? Besten Dank!
Wozu? Die Vorabpauschale fällt direkt am Anfang des Jahres an. Das ganze Jahr über können noch irgendwelche Ausschüttungen oder Zinsen dazu kommen. Über Verkäufe um den restlichen Freistellungsauftrag noch auszunutzen kann man sich dann am Ende des Jahres Gedanken machen. Das sind zwei sehr verschiedene Dinge, warum sollte man die in ein Tool packen? Zumal Verkaufsvorschlag wegen FIFO gar nicht so einfach ist.
Tolles informatives Video, vielen Dank! Wie verhält sich das Ganze mit mehreren Fonds im Depot, wo nur ein paar davon Gewinn in 2023 erwirtschaftet haben? Kann man die Fonds mit Verlusten aus der Betrachtung einfach rauslassen?
Eine weitere Info die ich vermisse: Die Vorabpauschale wird auch mit dem allgemeinen Verlustverechnungstopf verechnet. Wer also bereits Verluste aus ETF Verkäufen realisiert hat, kann das auch mit der Vorabpauschale verrechnen.
Verluste aus ETF Verkäufen zu realisiereren ist ziemlich dumm. ETFs sollten als langfristige Geldanlage gesehen werden. Natürlich wer irgendwelche leverage oder Themen ETFs gekauft hat, die aussichtslos am Boden sind, da kann man über ein Verkauf mit Verlust nachdenken. Aber wer sein MSCI World oder S&P 500 mit Verlust verkauft hat das investieren nicht ganz verstanden.
@@fabian8664 Da haben sie absolut recht. Wer buy and hold verinnerlicht hat, wird nichts in den Verrechnungstöpfen haben. Aber viele zocken nebenbei ja trotzdem noch etwas und daher ist so etwas gut zu wissen.
Was ist an Steueroptimierung dumm? Man kann Verluste realisieren, Steuer zurückbekommen und die Anteile billiger zurückkaufen. Je nachdem wie der Kurs steht und wie das fifo ausschaut
Und wie wirkt sich die Vorabpauschale beim Verkauf eines ETF mit Gewinn/mit Verlust aus? Und die Vorabpauschale wird sozusagen für im ETF thesaurierte Dividenen vorab vom.Finanzamt erhoben - aber woher kommt bitte der ligische Zusammenhang zum aktuellen Zinsniveau?
Das frage ich mich auch. Der Broker müsste ja Buch führen, wie viel Vorabpauschale ich in den 30 Jahren bezahlt habe, ehe ich nach den erwähnten 30 Jahren wirklich verkaufe. Dann müsste die echte Gewinnsteuer mit den Vorabpauschalen gegengerechnet werden.
@@Termaal Das tut er auch bzw. eigentlich addiert er jedes Jahr die von ihnen gezahlte Vorabpauschale auf den steuerlichen Einstiegspreis der Wertpapiere.
@@Termaal Wenn du auf einen ETF 300 € Vorabpauschale zahlst, erhöht der Broker den steuerlichen Einkaufswert. Du muss diesen Betrag bei Verkauf dann also nicht mehr versteuern.
Der logische Zusammenhang ist einfach, dass du ja langfristig Geld anlegst. Und das könntest du auch festverzinslich tun und dann würde der Staat Kapitalerträge an den Zinsen verdienen.
Fazit: Wer weniger als 80k im Depot hat und die vollen 1000 Euro Freistellungsauftrag bei diesem Depot nutzt, muss sich um nichts kümmern. Egal wie stark die ETFs im Plus oder Minus sind.
@@lexxdammit4124 Das stimmt doch nicht? Im Video hat Saidi als Beispiel mit 60.000€ Aktienfonds gerechnet und kam schon auf 749€ Freistellungsauftrag. Bei spätestens 100.000€ investiert reicht der nicht mehr aus..
Wenn ich unterjährig das Depot wechsle, muss ich dann anteilig bei der alten und neuen Bank/Broker freistellen oder wird die Vorabpauschale ausschließlich beim neuen Anbieter abgezogen?
Wird die Vorabpauschale für das Jahr 2023 vom Freistellungsauftrag für das aktuelle Jahr oder für das neue Jahr 2024 abgezogen? Da wir schon im Dezember sind habe ich meinen Freibetrag von 1000€ schon ausgeschöpft. Aber weil die Vorabpauschale ja erst frühestens im Januar abgezogen wird, frage ich mich ob dann nicht der frische Freistellungsauftrag von 2024 belastet wird.
Hier in der Schweiz gibt es so einen Unfug nicht. Auch keine Kapitalertragssteuer für Privatleute. Gut, dass ich aus Deutschland in die Schweiz geflüchtet bin.
Natürlich gibt es all das in der Schweiz nicht, da das gesamte System darauf aufbaut, wohlhabende aus der ganzen Welt aus anderen Ländern zu sich zu locken. Das funktioniert aber eben auch nur, da die Schweiz weniger Einwohner hat. Von allen Steuerparadiesen ist die Schweiz ja sogar noch mit das Größte. Kann man gut finden, dass weniger kleine Länder allen anderen Ländern dadurch finanzielle Schäden anrichten, aber das System funktioniert halt nur solange es nur ein paar Länder so machen. Dann bilden sich Leute in der Schweiz ein wie toll die Schweiz doch ist, aber wie die Schweiz das Steuersystem erfolgreich betreibt sollte klar sein. Auf den Schultern der Nachbarländer
@@CarstenNRWso einen Unfug habe ich ja noch nie gelesen. Die Schweiz ist einfach nicht so gierig wie Deutschland und lädt nicht die halbe dritte Welt zu kostenloser Wohnung und Bürgergeld zu sich ein.
@@CarstenNRWVielleicht lockt die Schweiz sich auch einfach nicht jedes Jahr eine Million Bürgergeldempfänger ins Land, aber das wäre nur einer der Gründe 😂
@@tstrrtstrr745Es ist kein Unfug, du hast es bis heute nicht verstanden und Dank Adolf Hitler darf die Schweiz das Spiel einfach weiter laufen lassen, die Truppen standen damals bereit, der Befehl war kurz bevor ausgeführt zu werden bis interveniert wurde, die Schweiz nicht einzunehmen, sonst wäre die Schweiz nicht das was sie heute ist. Sitzen nicht umsonst alle Reichen dort mit ihrem Vermögen herum. Die "Neutrale" Schweiz, die nie Neutral war.
Bei mir hat stand jetzt (Februar 2024) Trade Republic noch keine Steuer auf die Vorabpauschale abgezogen. Woran mag das liegen (ETF hat Gewinn gemacht und sind auch mehr als 10k)? Und zu welchem Jahr wird die Steuer aus Sicht der Steuererklärung dann zugeordnet? Ist es für die Steuererklärung 2023 relevant?
Danke für die Erklärung, Finanztip! Eine Frage habe ich. Für die Vorabpauschale wird der Pauschbetrag von 2024 genommen. Wann genau wird die Steuer erhoben und bis wann muss der Freistellungsantrag angepasst sein? Für 2023 hatte ich die Freistellung bei einer anderen Bank, also muss ich sie rechtzeitig ändern (in 2023 geht das nicht)...
Ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden: Für das Jahr 2023 kannst du die Freistellungsaufträge noch bis 31.12.2023 anpassen. Oder besser ein paar Tage davor, je nachdem wie schnell deine Bank das umsetzt. Meine schrieb, sie macht es in den nächsten Tagen, aber 5 Minuten später war es erledigt. Trotzdem würde ich das nicht bis zum Schluss hinauszögern wollen...
Du kannst bei deiner anderen Bank den Freistellungsauftrag so einstellen, dass nur bis zum Jahresende gilt. Dann machst du einen neuen, der erst 2024 startet. Aber bei den Neo-Brokern wird Steuer auch nachträglich angepasst wenn du den Freistellungsauftrag später einrichtest. Zumindest war es bisher bei mir so.
Danke für Eure Antworten! Mir geht es tatsächlich um das Jahr 2024. Die Vorabpauschale vom ETF Bestand aus dem Jahr 2023 wird erst im Januar 2024 besteuert. Dies kann mit dem Freistellungauftrag vom 2024 vermieden werden (nicht dem von 2023!) Aktuell könnte ich den Freistellungsauftrag nur für das Jahr 2023 anpassen. Das kann ich aber nicht, da er schon bei einer andern Bank voll ausgeschöpft ist. Mich interessiert, wann genau im Januar 2024 die Steuer auf den ETF-Bestand vom 2023 fällig wird. Und ob ich bis dahin (im Januar) Zeit habe, den Freistellungsauftrags für 2024 anzupassen, um die Besteuerung zu vermeiden.
@@airline8842 du kannst den Freistellungsauftrag schon jetzt ändern. Bzw. du kannst mehrere draus machen. Du musst nur dem aktuellen ein Endedatum (31.12.2023) geben und dann kannst du einen neuen mit Anfangsdatum 01.01.2024 einrichten.
Kann über 10 Minuten Video haben gereicht, um es zu begründen, zu erklären und vor zu rechnen. Wenn dir das zu komplex ist muss dein Leben grausam sein😂
Hilfreich der Rechner. Bei mir habe ich einen Lombardkredit für die Verrechnungskonten eingerichtet. So kann es nicht passieren das das Verrechnungskonto ungedeckt ist, allerdings kann das Verrechnungskonto dann im Minus stehen und Zinsen anfallen.
Die Vorabpauschale "erhöht" deinen (steuerlichen) Einkaufspreis. Sprich: ETF-Anteil für 100 Euro gekauft, 2 Euro Vorabpauschale bezahlt=in den steuerlichen Daten deines Depots wird der Einkaufspreis auf 102 Euro erhöht. Verkaufst du den ETF-Anteil jetzt für 120 Euro, so musst du nur 18 Euro versteuern. Das wird in den steuerlichen Daten deines Depots hinterlegt, bei meinem Broker kann ich mir diese auch problemlos anzeigen lassen.
@@cervantesbaptist614 Naja, ich gehe doch fest davon aus das die allermeisten Menschen entsprechende Dokumente archivieren - in welcher Form auch immer.
Welcher Freistellungsauftrag kann denn für die Vorabpauschale genutzt werden? Für das Jahr 2023 oder 2024? Und wenn es der Freistellungsauftrag für 2023 ist, wie soll ich den im Januar noch setzen?
Beispiel: Mein Freistellungsauftrag wird nicht ausgeschöpft, also zahle ich keine Vorabsteuer. Wie ist es beim Verkauf von Anteilen? Wird da berücksichtigt, dass ich ja für einen Teil meiner Gewinne eine Freistellungsauftrag hatte, oder wird dann voll versteuert? Was ist mit einem Verlustvortrag?
Genau diese Frage interessiert mich auch! Meiner Meinung nach muss das berücksichtigt werden. Denn angenommen du hast schon 300 EUR vom Freistellungsauftrag für die Vorabpauschale "geopfert" - dann kannst du bei 1000 EUR Aktiengewinnen nur noch 700 steuerfrei behalten und darüber hinaus zahlst du mehr Steuern. Würde man in 20 Jahren beim ETF Verkauf sagen: Ätsch, du hast ja noch nie Vorabsteuer bezahlt, dann wärst du doppelt gestraft. Das wäre nicht legal.
Habe keine ETFs mehr, liegt mittlerweile alles im Bitcoin und der ist nach einem Jahr steuerfrei 🥳 Finanzamt sieht von meinem hart ersparten keinen Cent mehr wenn ich es legal vermeiden kann... Diese doppelt und dreifach Besteuerung ist einfach nur noch frech!!!
Danke für die Infos! Ich hätte zusätzlich noch eine Frage. Was passiert, wenn ich diese Vorab-Steuer zahle aber dann den ETF mit Verlust verkaufe, was bekomme ich dann gutgeschrieben? Bei Ttrade Republic bekomme ich Verluste immer gutgeschrieben und muss auf andere Gewinne dann keine Steuern zahlen bis ich wieder im Positiven bin, ist das bei der Vorab-Steuer auch so, oder ist die einfach weg?
Ich vermute, dass sich der Einstiegspreis von deinem ETF um die Vorabpauschale erhöhen wird. Dadurch wird dein Verlust künstlich erhöht und geht in deinen Verlustverrechnungstopf über. Aber ich fürchte, dass wir die Antwort wie es letztendlich umgesetzt wird, erst im nächsten Jahr bekommen.
Wie Stefan sagt. Die Pauschale hebt den steuerlichen Einstiegspreis an und erhöht dabei fiktiv den Verlust. Im Grunde kann das für manche Kleinanleger sogar günstig werden, da man reale und fiktive Verluste komplett in die Verrechnung mitnimmt, aber Gewinne ebenfalls mit dem fiktiv höheren Verlust berechnet werden, und dann ggf. auch keine (nennenswerten) Steuern mehr fällig werden, weil man die über Jahre vorher schon abgestottert hatte.
Super Beitrag. Herzlichen Dank Saidi und Finanztip Team. Für den Freistellungsauftrag gilt tatsächlich nur Vorabpauschale und nicht was hätte man als Abgeltungssteuer zu bezahlen? D.h. 26,375% werden nicht berücksichtigt? Ist das korrekt?
Wenn das Depot im Januar 10.000€ wert ist und ich per Sparplan zukaufe auf 16.000€ Gesamtwert bis Ende Dezember. Nimmt das Finanzamt dann einen Gewinn von 6.000€ an, selbst wenn der Kurs Gleich geblieben ist? Oder bei tatsächlichem Gewinn: Berücksichtigt die Pauschale die Zukäufe? Oder geht es nur um den angezeigten Kurswert des etfs?
@@Harald_Reindl ich halte die Welt nicht für dämlich. Ich halte nur den deutschen Staat für raffgierig und ausbeuterisch und dahingehend sehr erfinderisch.
@@Stievan1989 Die gezahlte Vorabpauschale wird pro ETF berechnet und erhöht den steuerlichen Anschaffungswert, was dann ein Minderung der Steuer bei Verkauf genau um diesen Betrag sicherstellt.
Wieso erwähnt ihr nahezu nie die Nichtveranlagungsbescheinigung? Für Menschen mit geringem Einkommen ist das eine gute Möglichkeit, schonmal ein paar Gewinne steuerfrei rauszubekommen.
Gibt es einen Stichtag wann die Steuern abgezogen/abgebucht werden? Nur damit man weiß, wann man zur Sicherheit nochmal ins Depot schauen sollte. Gerade bei den JuniorDepots macht man das i.d.R. ja eher selten.
Wäre es für die Broker zu hart einfach den Steuer zu berechnen, Kunden informieren und dann z.B. 2 Wochen später abbuchen? So muss man unnötig Geld auf dem Verrechnungskonto lagern.
Was interessiert die Broker was die Deutschen für dumme Gesetze erlassen? Deutschland interessiert international niemanden mehr und schon gar nicht in der Finanzbranche
Wenn dir Aktien in diesen beiden Wochen fallen oder steigen, stimmt die Info halt nicht. Wenn man sich die ganzen Kommentare hier anguckt, will sich sicher keine Bank mit den ganzen Fragen und Verunsicherungen beschäftigen.
Das Finanzministerium ist ein ewiger Quell der Freude. Wenn das Zahlen von Steuern auf fiktive Gewinne meiner ETFs langweilig wird, kann ich wegen der Verlustverrechnungsbeschränkung immer noch Steuern auf nicht vorhandene Gewinne aus meinem Optionshandel zahlen. Ich liebe das Finanzministerium.
Weil die Alternativen Einzelaktien und ausschüttende ETFs tendenziell immer noch höher besteuert werden. Hier werden halt die Dividenen jährlich versteuert und das sind meist mehr als 1,3% vom Anlagebetrag.
Wenn ich mir die Kommentare so ansehe, muss ich leider feststellen, dass die ganze Sache deutlich komplexer zu sein scheint als angenommen. Da würde ein weiteres Video sicher nicht schaden.
Das ist bei weitem nicht das erste Video zu dem Thema. Wenn dieses zusätzliche Video schon nicht geholfen hat, wieso versprichst du dir mehr von noch einem Video?
🔴 Es ist so weit: Saidi beantwortet Eure wichtigsten Fragen zur Vorabpauschale. Seid heute um 17:00 bei der Premiere dabei 🥳 th-cam.com/video/PIhVp-7mD1Q/w-d-xo.html
@finanztip ich habe immer mehr das Gefühl, dass der Finanzfluss Kanal eure Themen Kopiert und leicht zeitversetzt thematisch exakt auf deren Kanal repliziert. Ist das so gewollt?
Ich find es gut, das sich das Finanzamt mein versteuertes Geld doppelt und dreifach wieder zurückholt. Hatte schon bedenken das am Ende des Tages zuviel bei mir übrig bleibt.
Nicht nur das, das Geld steht ja auch für einen Jahrzentelangen Zinseszins-Effekt nicht zur Verfügung. Das ist nochmal wesentlich teurer als der Betrag selbst...
@@Sven-W Inflation ballert zusätzlich rein. Jeder zehnte an den König müssen dagegen paradiesische Zustände gewesen sein.
@@AncapDudedas waren noch goldene Zeiten, diese ständigen Doppelbesteuerungen müssten umgehend gestoppt werden!
..und da wird zur privaten Vorsorge geraten! Dazu passen Merkel's Investmenttip's zu Wirecard.
Keine Ahnung von Investanalyse,aber Investitionswilligen das Leben schwer machen! Die Aktienkultur ist in Deutschland gering..warum wohl!
Ihr tut so als ob die Haare vom Kopf gefressen werden. Entspannt mal eure Kapitalgewinne und teilt mal einen Prozent mit der Gesellschaft, meine Güte.
Es trifft wie immer kleine Anleger die versuchen sich ein Vermögen aufzubauen. Da wird einem wieder Geld aus der Tasche gezogen welches wunderbar zum investieren genutzt werden könnte...
Man bekommt immer mehr das Gefühl, dass man in diesem Land gar nicht erst die Chance bekommen soll, Wohlstand zu erwirtschaften.
Das ist wirklich der blanke Wahnsinn
Das Video war natürlich wie immer top 😊
Gott sei Dank ist die Rente sicher. Denn in Deutschland muss man ja nicht mal zum Spaß investieren, sondern weil man am Ende 39% des letzten Bruttogehalts hat und in keinem anderen Land wird der private Vermögensaufbau/Alterssicherung so stark besteuert und verhindert wir in Deutschland, z.B. Betriebsrente, etc...
@sascha4134 Naja es ist nur auf thesaurierende ETF‘s bezogen und nicht auf jegliche Form der Altersvorsorge. Sei mal nicht so populistisch
@@bre3131doch in Deutschland wird versucht an alles in Form von irgendwelchen blödsinnigen Steuern zu kommen. Absolut verständlich wenn hier die Koffer von wirklichen Fachkräften gepackt werden! Wieso muss ich für für eine Anlage ( Einkommen wurde ja auch schon hoch besteuert) nochmals Steuern zahlen? Das ist eine absolute Frechheit!
@@bre3131 Die einzige Form der Altersvorsorge, auf die das nicht zutrifft sind Einzelwertpapiere und (wenn man die als Altersvorsorge zählen will) alternative Assets. Alles was in einem Fonds steckt, ist betroffen, ob Aktien oder Anleihen, ob ETF oder Publikumsfonds. Auch ausschüttende ETFs sind betroffen, nicht nur thesaurierende (sofern die Ausschüttungsrendite nicht über dem Referenzzins liegt ... dann wird aber trotzdem versteuert, halt ohne Umweg und wie schon "immer"). Auch Versicherungsprodukte sind betroffen, denn die investieren auch in Fonds und auch bei institutionellen Anlegern fällt die Vorabpauschale an ... die wird dann dem Anleger nicht direkt abgezogen sondern geht "versteckt" von seiner Rendite ab.
Abgesehen davon, dass niemand "jegliche Form der Altersvorsorge" geschrieben hat, wäre die Aussage gar nicht mal so falsch (zumindest wenn die Gesamtheit aller Anleger betrachtet).
Vermögende Bürger sind nicht erwünscht...
Ich liebe das Finanzamt... Das Beste was einem passieren kann.
Das Finanzamt kann da gar nichts für, sondern die, die sich solche Steuern ausdenken, also der Gesetzgeber.
@@domi137 um genau zu sein Chrisitan Lindner
@@CptBlaueWolke Diese Steuer gibts doch wohl schon seit 2018/2019 - damals war Linder noch nicht Finanzminister, sondern Scholz...
Der Sparbuchscholz…
Ich finde dass derjenige der mehr als 1000€ Gewinn macht, auch seinen Teil beitragen kann. Es ist ja nicht so, dass das Geld weg ist. Die Steuern werden ja für unser Land investiert. Z.B. für Infrastruktur oder auch Verteidigung... was bringt es dir wenn du heute keine Steuern zahlst, dafür aber nächstes Jahr Putin in Deutschland regiert?
So etwas kann man sich nur in Deutschland ausdenken.
scholz.. aber der kann sich wahrscheinlich nicht dran erinnern
die wollen halt das die lohnarbeiterschicht kein vermögen aufbaut sondern nur konsumiert. wenn man keine finanzielle unabhängigkeit hat kann man auch nicht einfach aufmucken. das geld soll immer schön im kreis zirkulieren.
Die Investmentsteuergesetz-Reform wurde im Juli 2016 verkündet und ab Januar 2017 wirksam, der Teil mit Vorabpauschale erst 2018.
Verantwortlich war Bundesfinanzminister Wolfgang "CDU Spendenaffäre" Schäuble in einer CDU/CSU/SPD-Koalition mit Kanzlerin Angela Merkel.
Es wird Zeit, dass Dr. Markus Krall mal diesen Bürokratieapparat entschlackt.
Ich hoffe so sehr, dass sein Partei in den Bundestag kommen wird.
Hat Merkel eingeführt@@La_sagne
Super sympathischer Typ, der uns das Steuer-Wirrwarr verständlich und nachvollziehbar erklärt. Das muss Euch erst mal jemand so kompetent nachmachen! Ihr seid super!
Das klinkt unnötig kompliziert. Wieso wirft der Finanzbeamte nicht einfach ein paar Hühnerknochen und liest daraus die Pauschale ab?
Weil es ein Veganer sein könnte.
@@Fischbroetchen1na hoffentlich isst der Finanzbeamte keine fischbrötchen
@@domi137 na dann müsste ich nix mehr versteuern
Wieso? So machen sie es doch.
Das kommt dann 2025
Es ist unfassbar, dass man vor allem bei den "kleinen" Sparern ständig die Hand aufhält und alles verkompliziert und sich dann wundert, dass es niemand macht, oder es schlicht nicht hinbekommt.
Vielleicht ist das ja auch gar nicht gewollt...
Einfach einen Ausschütter wählen, bei einer inländischen Bank, und Du musst gar nichts machen.
@@HansPeter-ft9hx Stimmt, da zahlst du nur noch früher Steuern drauf
@@Kealsera Es ging mir darum, dass es auch einfach geht. Nicht darum den letzten Cent rauszuholen.
@@ChristopherJohnsons Ganz genau, so sieht es aus. Gut erkannt!
Unfassbar kompliziert. Räuberstaat!!!!
Ich hätte noch ein paar Fragen:
1. Was ist bei Verlust? Bekommt man dann was zurück vom Finanzamt - genauso automatisch.
2. Was ist wenn der ETF nicht wie genannt z.B. 100% im Plus ist, sondern nur z.B. 1€? Fallen dann dieselben „Gebühren“ an?
3. Wenn man den Freistellungsauftrag verpennt hat, kann man sich das über die Einkommenssteuererklärung zurückholen?
4. Zahlt man dan wenigstens später, wenn man die Fondsanteile (mit Gewinn) verkauft hat (z.B. nach 20 Jahren) um diese Beträge weniger Steuern? Wenn ja, erfolgt die Reduzierung dann automatisch - oder muss man dann daran denken das zu beantragen?
1. es passiert nichts
2. ja
3. ja
4. ja automatisch
Dem Finanzamt ist das egal. Sie wollen einfach allen das Vermögen rauben. Wenn alle arm sind, hat der Staat mehr Macht, „sich um sie zu kümmern“ (sie zu beherrschen).
Also Antwort vier wäre auch interessant. Hier wünschte ich mir, dass da besonders darauf eingegangen wäre.
@@Basslover1816hast du zu 2. eine Quelle?
Hm, wenn ich mir vorstelle, wie die Bürokratie bei uns funktioniert, kann ich mir schwer vorstellen, dass dort jemand ein schönes System implementiert hat, was in 20 Jahren automatisch alles korrekt verrechnet 🤨 da muss dann wahrscheinlich wieder ein 20 Jahre alter ausgedruckter Nachweis eingereicht werden, den es irgendwann mal gab und den man zufälligerweise nicht hat. 😅
Was eine komplizierte Scheiße ey... Danke Finanztip!
Danke für die Info! Mich interessiert aber die Frage: was passiert mit der Vorabpauschale? Wir sprechen ja von nicht realisierten Gewinnen. Möglicherweise muss ich ja den ETF irgendwann mit Verlust verkaufen bzw. Realisiere irgendwann Gewinne die zu geringeren Steuern führen würden als die Summe an Steuern die ich im Wege der Vorabpauschale über die Jahre hinweg bezahlt habe. Wollen wir nicht hoffen aber die Möglichkeit ist nicht vollkommen auszuschließen. Aber selbst wenn zukünftig mit Gewinn verkauft wird, hat man einen Teil ja bereits in der Vergangenheit bezahlt. Gibt es für diesen Fall eine Verrechnungsmöglichkeit? Ohne es noch weiter komplizieren zu wollen, die Steuerzahlungen in der Vergangenheit müssten eigentlich aufgezinst werden da die Steuer ja im Grunde erst zum Realisierungszeitpunkt fällig werden sollte. Beste Grüße!
Würde mich auch interessieren.
Bei Verkauf eines Anteils eines theasurierenden Fonds errechnet die Bank die Abgeltungssteuer vom Veräußerungsgewinn. Was Saidi nicht sagte: Von dieser Abgeltungssteuer müsste die bereits bezahlte Abgeltungssteuer abgezogen und nur die Differenz von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. Selbst errechnen kann der Anleger das wohl kaum. Ansonsten würde die Bemessungsgrundlage der bezahlten Abgeltungssteuer, dh Zinserträge und Gewinnanteile der Dividenden, doppelt besteuert.
Einen großen Teil der Bemessungsgrundlage machen Kursänderungen aus. Kursänderungen bleiben aber bei der Berechnung der Vorabpauschale außer Betracht. Zinsen und Gewinnanteile der Dividenden werden aber nur zur Hälfte (0,7*0,7=0,49) der Vorabbesteuerung unterworfen. Somit schränkt sie den Zinseszinsertrag beim Anleger nur wenig ein. Die Vorabbesteuerung sorgt dafür, dass Erträge aus Einzelwerten nicht wesentlich schlechter versteuert werden als Erträge aus theasaurierenden Fonds.
wird bei einem späteren Verkauf natürlich verrechnet. Das sagt das Was Wort "Vorab"pauschale so auch aus.
@@Bushalte_Stellenaja, das stimmt nicht so ganz. Wenn du nämlich erst Gewinn machst, die Vorabpauschale bezahlst und dann mit Verlust verkaufst, hast du einfach zu viel Steuern bezahlt und der Staat dankt
Ohne es jetzt zu wissen, aber ich könnte mir vorstellen dass die vorabpauschale dann ebenfalls in den Verlustverrechnungstopf kommt und man diese dann bei einer zukünftigen Realisierung von etf Gewinnen abgezogen wird von der Steuer. Ist aber nur erstmal eine Vermutung.
Gut zu wissen. Noch ein Grund zum auswandern.
Tschau, in anderen Ländern ist es sicher besser.
In der Schweiz für Akademiker tatsächlich
Danke für dieses Video - traurig allerdings, dass sich regelmäßig neue Verkomplizierungen und Steuerquellen ausgedacht werden - das macht die Einstiegshürde und das Durchblicken, sowie die Planbarkeit in die Zukunft einfach nochmal deutlich schwerer. So viele Steuern und Förderungen die Ende 2023 auslaufen, da freut man sich ja schon richtig was 2024 zu bieten hat, davon mal abgesehen, dass alles teurer wird.
Scheint ja leider nur knapp über 20% der Leute hier zu stören
Mehr noch ist es ein Dschungel in dem man sich zurechtfinden muss. Keiner erklärt es einem offiziell, aber wenn ein Fehler begangen wird, muss ordentlich Strafe gezahlt werden.
Dir wird es offiziell erklärt wenn du in der Lage bist zu Lesen, Finanztip hat die Informationen übrigens auch nicht aus der Glaskugel. Alles weitere erledigt dein Broker für dich, da wird niemand bestraft, der es nicht darauf anlegt. Tut mir Leid das du dich in den Dschungel verirrt hast, ich hoffe du findest bald wieder zu uns nach Deutschland.
Wer "merkt" sich eigentlich, wie viel Vorabpauschale ich bereits gezahlt habe über die Jahre in meinem thesaurierendem ETF Sparplan? Wenn ich meinen ETF in 10 Jahren verkaufen will, wird ja die Vorabpauschale von den dann fälligen Steuern abgezogen - so hatte ich das jetzt zumindest in eurem Video verstanden - aber woher kommt diese Information? Macht das mein Broker / meine Bank automatisch? Was ist, wenn ich in der Zwischenzeit 3 mal den Broker oder die Bank gewechselt habe? Wird diese Information mit meinem Depot mit übertragen? Oder muss ich mir das alles in meinen Unterlagen dokumentieren und dann bei Verkauf in 10 Jahren angeben in meiner Steuererklärung?
In der Theorie deine Bank/Broker.
Hoffe das klappt auch wenn man das dann in 30 Jahren verkauft.
Das Finanzamt schaut eigentlich nur grob ob die Vorabpauschale schon mal versteuert wurde.
Da musst du beim Broker mit angeben, dass auch die Steuerdaten mit übernommen werden. Alternativ kann man sich diese auch zukommen lassen und in der EK Erklärung angeben.
Genau das gleiche habe ich mich auch gefragt. @Finanztip, wisst Ihr hier eventuell mehr?
Ist doch nichts anderes als bei den Anschaffungsdaten, die werden ja auch mitübertragen.
@@thomasbe2433 Der Anschaffungspreis wir genau um den Betrag der Vorabpauschale erhöht. Wenn die Anschaffungspreise korrekt übermittelt werden, dann wird auch die Besteuerung korrekt verlaufen.
Wie immer: Saidi ist klasse!!! Habe durch ihn so viel lernen können. Meine Investitionen sind durch Saidi optimiert worden. Mach bitte weiter mit deinen super Infos. Wunderschöne Weihnachtszeit fuer dich und deine Lieben. ❤
Dann Finanztip unterstützen 😂😂😂
Und an noch nicht realisierten Verlusten will sich das Finanzamt natürlich nicht beteiligen...
Dann verkaufen und sofort zurückkaufen. Dann ist der Verlust in den Büchern realisiert und lässt sich verrechnen.
@@wernerbrocks7233 Da mache ich lieber Einzelaktien oder nur ausschüttende ETFs. Sowas kostet mich nur unnötig Spread plus Transaktionsgebühren.
@@wernerbrocks7233 Idealerweise bei allen Dividendenaktien, die man sowieso den Rest seines Lebens (bis zur Entsparphase) halten will.
@@wernerbrocks7233 Nice, verursacht aber Kauf- und Verkaufgebühren.
@@wernerbrocks7233Bitte einen Tag warten, sonst kann sowas als Steuerbetrug ausgelegt werden.
Vielen Dank für diese wichtige und gut erklärte Information. Wie immer ein tolles Video 👍
Ich habe das Video noch nicht geschaut, aber wenn ich mir die Kommentare so anschaue wird mir ganz mulmig.
Eigentlich super Video, aber die wichtigste Frage bleibt unbeantwortet: Was passiert, wenn man den Fonds dann doch mit Verlust verkauft?
Kommt in den Etfverechnungstopf,damit kannst du Gewinne aus anderen Etfs gegenrechnen bevor es versteuert wird(so um den Dreh(Aufpassen Etfs nur mit Etfs etc….
Schätze mal man nimmt ein Ofenrohr und schaut damit ins Gebirge...
Wenn es diesen Kanal nicht gäbe, dann müßte man ihn erfinden. Deine Videos sind gut gemacht und haben mich schon oft aufgeklärt. Danke dafür! 👍
Die Kommentare zeigen, dass es noch viele offene Fragen gibt, die hoffentlich in einem weiteren Video beantwortet werden.
Absolut - stay tuned 😉
Vielen Dank für das interessante Video!
Ich hätte da ein paar Fragen.
1- Muss man beim Fonds/ETF-Anteile Ende 2023 Feld immer die gesammte Summe der Anteile im Depot eingeben oder nur die Summer der Anteile, die man im Jahr 2023 gekauft hat?
Ich bin da verwirrt weil wenn man jedes die gesamt Summe eingeben muss, dann wird jedes Jahr immer wieder das gesammte Depot wieder versteuert. würde das nicht dazu führen dass die Anteile mehrfach versteuert werden?
2- Wie sieht es aus bei ETF-Sparpläne die monatlich ausgeführt werden? der Wert der ETF am Jahresanfang kann sich stark von dem tatsächlichen Kaufpreis im Laufe des Jahres variieren.
Wie wird es dann berechnet?
3- Wenn man erst in 15-20 Jahren den ETF verkauft, wie wird dann die gesammten Vorabpauschale, die man im Laufe der 20 Jahren bezahlt hat, bei Verkauf abgerechnet? (sowohl beim Verlusten als auch Gewinne)
Es wäre sehr interessant wenn ihr ein Video mit solchen Szenarien macht damit man einen besseren Überblick bekommt.
Ich denke am ende geht es in der Berechnung darum, das auf den gesamten depotwert ein fester zinssatz verrechnet wird und auf das ergebnis davon zahlt man dann steuern also im endeffekt auf die gewinne die der fond macht.
oder vermutlich macht
Vielleicht wäre mal ein Beitrag zu: Wie werde ich arm und bleibe es auch? Ganz interessant für in Deutschland lebende Menschen. Dann brauch man sich nicht so viele Gedanken machen, was wieder alles an Steuern bezahlt werden muss.
Ach da wird einem doch bei geholfen 😅
Werden Sie einfach Arbeitslos. Ist doch nicht so schwer.
Könnte nur noch kotzen in diesem Land
Ach ja, wir haben es so schrecklich schlecht in unserem Land. Die fürchterlich teure Bildung, das fehlende Gesundheitssystem, die Kollegin der Oma meiner Nachbarin ist neulich an Fußpilz gestorben, war natürlich geimpft. Straßen haben wir keine, nur Feldwege.
Ja und dann nehmen sie einem alles weg. Man hält es gar nicht mehr aus...
Dann hat man wenigstens auch Anspruch aufs Bürgergeld, und muss nicht mehr Arbeiten.
Toll! Warum nicht noch eine Luftnutzungssteuer fürs Atmen? 😮
Sie kommt bei der nächsten Staatspleite bestimmt.
Doch, fürs Ausatmen, CO2- Steuer😊
Super Video und Erklärung. Vielen Dank.
Meine Frage: Wird die Vorabpauschale mit einem vorhandenen Verlustverrechnungstopf (Ausgeglichen bzw. verrechnet)?
Würde mich auch sehr interessieren
Vielen Dank an euch. Wegen euch konnte ich überhaupt erst investieren und mit allen Tipps und Informationen zu Finanzen fühle ich mich recht sicher bei meinen Geldanlagen. Daumen hoch - macht weiter so 👍
Herzlichen Glückwunsch Leute, wir haben gewählt - vielleicht wird es dem einen oder anderen in der nächsten Wahl leichter Fallen das Kreuzchen wo anders zu setzen.
Egal wo du dein Kreuz machst steuern werden immer fällig..
Vielen Dank für das sachliche und unaufgeregte Video zu dem eigentlich eher trockenen und potentiell verwirrenden Thema!
Danke Olaf Scholz! Im Höchststeuerland noch irgendwelche Abgaben erfinden damit der Zinseszins minimiert wird. Danke, dass du es schwerer machst Vermögen aufzubauen!
Er sagt sogar im video, dass es die regel seit 2018 gibt, aber zuhören scheint schwer zu sein lol
@@jswrnr Inwiefern hat meine Aussage, dass das eine dumme Abgabe ist, etwas damit zu tun dass es die Regel seit 2018 gibt?
Das es sein kann, das Scholz die Steuerabgabe nicht beschlossen hat? Nicht nur zuhören Schein schwer zu sein, sondern auch das nachdenken und verstehen😂 @@Shadowlord66619
Wobei die Wahrscheinlichkeit schon Recht hoch ist , das es Scholz seine Idee was, da Altmaier vorher nur kommissarisch Finanzminister war und später dann im März 2018 Scholz Finanzminister wurde
@@jswrnr Ja, der Herr Scholz war Finanzminister, bevor er ins Kanzeramt einzog! LOL
Hauptsache man hat mal wieder ne Lösung gemacht wo jeder selber rumrechnen und sich kümmern muss, typischer Bürokratiewahnsinn Deutschland
Die wenigsten Leute müssen sich darum kümmern. Beim Broker sollte sowieso ein Freistellungsauftrag liegen, dann passiert alles automatisch.
Du musst doch gar nichts selber rechnen, das erledigt der Broker für dich.
@@shodan2001 selbstverständlich muss ich das, schließlich muss ich sehen dass mein verrechnungskonto gedeckt ist. Den ganzen Scheiß nachprüfen darf ich auch noch, z.B ob beim eigentlichen Verkauf die bereits gezahlte Vorabpauschale schon berücksichtigt ist. Ein Haufen Scheiße ist das. Schnauze voll von diesem Land.
@@bultvidxxxix9973 Freistellungsauftrag ggf. im Januar vorher anpassen.
BRD
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Vorabpauschale mit Verlusten aus dem Vorjahr verrechnet wird?
Es fehlen noch Informationen, wie die gezahlte Steuer in Zukunft behandelt wird. Wenn der Betrag im Verlusttopf landet, und ich mich damit unwohl fühle, wie könnte man damit umgehen, reicht es, einen kleinen Teil der ETF (mit Gewinn) zu verkaufen und sofort wieder zu kaufen um den Verlusttopf auszugleichen? Was passiert, wenn ich zwar in einem Jahr Gewinne erzielt hab, und dafür Steuern gezahlt hab, unter dem Strich aber keine Gwinne mit meinem ETF erziehlt habe. Ich verkaufe alles und hab dann theoretisch einen Verlusttopf, den ich nie wieder ausschöpfen kann?
Die Vorabpauschale für 2023 wird im Januar 2024 berechnet und eingezogen. Wird für eine Verrechnung der Freistellungsauftrag von 2023 oder der Freistellungsauftrag von 2024 genutzt?
Würde mich auch interessieren, da ich am Jahresende immer versuche den Freibetrag von 1000 EUR bestmöglich auszuschöpfen
Besten Dank. So ein hinterfurziges Vorgehen kann sich nur ein Finanzbeamter ausdenken.
Hi Saidi. Erstmal großes Lob, dass ihr euch dieses Themas annehmt. Etwas fällt mir aber auf. Es wird fast immer von einem thesaurierenden ETF ausgegangen, wobei es ausschüttende ETFs genauso viel, wenn nicht sogar mehr, gibt. Dadurch sorgt die spätere Erklärung, dass Ausschüttungen die Vorabpauschale mindern oder gar aufheben können, eher für Verwirrung, weil nicht näher darauf eingegangen wird.
Grundsätzlich finde ich den Hinweis mit Erklärung auf ein Vorhalten von Kapital zur Begleichung der Vorabpauschalen und euren Rechner toll, aber warum erklärt man die Berechnung nicht so, wie sie in den Steuerformularen auch abgefragt wird?
Die Berechnung ist für alle ETFs gleich und im Grunde recht einfach:
Erster Kurs x Basiszins x 0,7 = Basisertrag
Letzter Kurs - erster Kurs + Ausschüttungen pro Anteil = Mehrbetrag
Wenn einer der beiden Beträge negativ ist, entfällt die Vorabpauschale.
Ansonsten: Niedrigerer Betrag - Ausschüttungen x Einheiten = Vorabpauschale
Bei unterjähriger Anschaffung ist der Betrag um je 1/12 für jeden vollen Monat zwischen dem ersten Kurs und Kauf zu kürzen.
Eine Version für Excel könnte ich auf die Schnelle auch zur Verfügung stellen.
Ja, das mit der Vorabpauschale und deren Berechnung war ein ganz toller Einfall unserer Finanzchefs.
Das wirkliche Übel ist aber, dass ETFs sogenannte "vertretbare Wertpapiere" sind und Gewinne/Verluste aus der Veräußerung gemäß § 20 Abs. 4 Satz 7 im Grunde nach FIFO berechnet werden müssen. Und hier ist dann auch anteilig die bereits entrichtete Steuer anzurechnen.
Sorry, aber das kann dann keine Sau mehr nachvollziehen, geschweige denn das Finanzamt prüfen.
Im Übrigen aber ein Top-Kanal 👍
Gruß Jürgen
P.S.: Man muss sich hier dann auch einfach mal bei O. Scholz bedanken, der hier ordentlich mitgewirkt hat. Genauso wie bei der vollkommen schwachsinnigen Verlustverrechnungsbeschränkung die Termingeschäfte betreffend.
Ich finde die Erklärung in diesem Video auch nicht so toll. Es gab hier auf diesem Kanal in der Vergangenheit auch schon bessere Videos zu diesem Thema.
Basisertrag = Vorab Pauschale
gefällt mir so pauschal auch nicht. Meinem Verständnis nach müßte es heißen:
Basisertrag - (Ausschüttungen bzw. unterjährig realisieren Gewinnen) = Vorab Pauschale. Falls negativ entfällt.
Im Grunde hast du die wichtigsten Dinge in diesem Zusammenhang ja auch schon alle angesprochen. Was mir auch immer zu kurz kommt bei den Erklärungen ist der unterjährig Kauf und Verkauf von Anteilen. Alle die dieses Jahr mit dem investieren angefangen haben denen nützen irgendwelche Zahlen vom 01.01.2023 wenig wenn sie im Mai gekauft haben. Natürlich wird sich jeder die Frage stellen warum er denn ab Januar schon zahlen soll wenn er doch erst im Mai gekauft hat. Intuitiv versucht man sich dann mit der allgemeinen Zinsformel dem Problem zu nähern um dann aber letztendich festzustellen das einem das auch nichts bringt. An dieser Stelle verstehe ich den Scholz dann auch überhaupt rnicht mehr. Was spricht denn gegen eine tages genauen Berechnung mit der allgemeinen Zinsformel?
Okay wenn man weiß wie es richtig berechnet wird ist das ja auch nicht schwer. Aber erstmal muss man wieder rum suchen und rum googln. Völlig unnötig.
Ich habe mir auch nen Excel Rechner gebastelt der wirklich alle möglichen Fälle abdeckt. Bin allerdings noch nicht ganz fertig damit und so richtig zufrieden auch noch nicht. Ich würde gerne mal einen Blick auf deinen Excel Rechner werfen. Würde mich freuen wenn du mir den mal schicken würdest. 🙂
Ich hab den Rechner (Excel) schnell mal für die Allgemeinheit gemäß den Steuerformularen angepasst und auch die ganzen Felder benannt. Dann erschließt sich die Berechnung vllt besser. Die Formeln sind leicht verständlich und ungeschützt hinterlegt. Also aufpassen, dass ihr sie nicht löscht.
Unterjährig im jeweiligen Steuerjahr realisierte Gewinne haben nichts mit der Ermittlung der Vorabpauschale für dieses Jahr zu tun.
Die Vorabpauschale wird nur für ETF-Positionen berechnet, die über den 31.12. gehalten wurden.
Bei unterjähriger Realisierung von Gewinnen werden die veräußerten Anteile nach dem FIFO-Prinzip verrechnet. Ebenso anteilig die evtl. über Jahre gezahlten Vorabpauschalen.
Bei unterjähriger Anschaffung und Halten über den 31.12. greift bei der Ermittlung der Vorabpauschle die Kürzung nach vollen Monaten zwischen erstem Kurs (Marktpreis) im Jahr und dem Kaufdatum (im Rechner berücksichtigt).
Da bei einem Kauf im März der erste Kurs im Januar auch auf den 4.ten fallen kann und der Januar dann aber auch noch als kürzbarer Monat akzeptiert wird, sollte bei einem ETF, der vielleicht erst im Laufe des Jahres zur Verfügung steht (neu aufgelegt oder beim Broker verfügbar), diese Toleranz ebenfalls gelten.
Beispiel: ETF am 3. Juni verfügbar, Kauf am 15. September, ergibt eine Kürzung von 3 Monaten (Juni - August). Der Mehrbetrag errechnet sich dann aus dem ersten Kurs im Juni und dem letzten Rücknahmepreis (Kurs) am 31.12.
In diesem Zusammenhang weiß ich auch nicht, wie Saidi hier auf den Vergleich des ersten Kurses des Steuerjahres mit dem des Folgejahres kommt. Der muss nicht gleich sein mit dem letzten Kurs des Steuerjahres. Das Steuerformular fragt den "letzten Rücknahmepreis" ab.
Definitv ist es aber so, dass viele Varianten seitens der Finanzämter akzeptiert werden oder auch einfach mal nicht. Und warum? Weil auch dort keiner richtig Ahnung hat und seitens der Gesetzgebung keine eindeutigen Berechnungswege vorgegeben werden. Nennt man dann "Gestaltungsmöglichkeiten" 🤣.
Bei Trade.report findet die Implementierung jedenfalls so statt und die letzten fast 7 Jahre der steuerlichen Auswertung ausländischer Brokerkonten (mehrere tausend) geben uns wohl Recht. Bisher noch keine ungelösten Probleme nach Fragen durch Finanzämter 😁.
Hier jetzt der Link:
docs.google.com/spreadsheets/d/1AJHKzS9RJrUeqiOiBUOSuYiqcCd4j25k/edit?usp=sharing&ouid=114424039159118786379&rtpof=true&sd=true
Aber natürlich wie immer ohne Gewähr 😉!
@@trade.report Danke für die die Excel Vorlage. Kleiner Verbesserungsvorschlag: Art des Investmentfonds könnte man als Daten > Gültigkeit > Liste (1,2,3,4,) einstellen. Mit Kommentarfeldern kann man das Feld erläutern (anstatt dem kurzen Block in der Mitte oder zusätzlich und ausführlicher). Wenn ich jetzt drei versch. Fond-Sparpläne habe, muss ich das wohl dreimal machen. Den Basiszinssatz könnte man als Eingabefeld machen und dafür das Steuerjahr weg lassen. So wäre die Excel auch im nächsten Jahr verwendbar. Aber ansonsten top 👍
@@thomasblasche9503 Hi Thomas. Die Fondarten als Dropdown (Nummern) hab ich gerade noch gemacht. Hab die Zinstabelle und die Dropdownliste "Steuerjahr" bis 2025 erweitert. Wenn also bis dahin alles gleich bleibt (was ich nicht hoffe / Erleichterung wäre gut), kann man die Vorlage auch nur mit Eintragung des Basiszinses bis dahin nutzen.
Den Basiszins als Eingabefeld? Wieso? Wenn Du genau geschaut hast, dann müsste dir auffallen, dass der Basiszinssatz mit Auswahl des Steuerjahres mit einer Index-Vergleich-Formel automatisch aus der Tabelle ausgelesen wird.
Mit Kommentarfeldern darfst du das ruhig ausstatten oder die Spalte einfach ausblenden. Ich hatte diese Vorlage stark erweitert für den Zwecke erstellt, damit ich kontrollieren kann was mein Kompagnon programmiert. Und da habe ich solche Infos immer gerne im Blickfeld. Ist also sozusagen eine für den allgemeinen Gebrauch umgebastelte Version.
Bei weiteren Fragen oder Anregungen kannst du mich auch gerne über torotax120 bei Tante Goo (Kurzform) kontaktieren.
Guten Rutsch
Jürgen
Vielen Dank für die Recherche bei den Brokern.
gut gemacht.
Und jetzt bitte noch wie es mit den Steuern geht bis ich den ETF verkaufe. Gern getrennt mit möglichem Gewinn oder Verlust.💸💸
Quellsteuer, verrechnet ihr Broker und führt das für sie ab.
Danke, hab’s direkt verstanden. Woanders war das unnötig kompliziert erklärt
Das Video kommt genau zur richtigen Zeit. Vielen Dank Saidi und Finanztip. 👍
Genau so ein Video habe ich gesucht. Vielen Dank. Top!
Welchem Jahr wird denn die Pauschale zugerechnet? Oder anders rum: Von welchem Jahrespauschbetrag wird abgezogen 2023 oder 2024? Damit wäre ja auf einen Schlag der Pauschbetrag für 24 weg. :(
Genau diese Frage stelle ich mir auch! Da die Steuern in 2023 angefallen sind, müssten diese meiner Meinung nach auch auf den Pauschbetrag 2023 fallen, sicher bin ich allerings nicht.
2024
@@cleverinvest6567 Die Vorabpauschale fällt am ersten Werktag des Folgejahres an.
Und ja, damit nutzt man automatisch gleich den frischen Pauschbetrag, und das ist eine gute Sache. Der soll verwendet werden, dafür ist er da.
@@bultvidxxxix9973 Danke für die Info!
Ich finde es auch besser wenn der Freistellungauftrag für 2024 verwendet wird. Damit kann ich dann rechnen und kann den Sparerpauschbetrag ausnutzen. Sonst hab ich am Ende eines Jahres immer eine unbekannte mit der Vorabpauschale.
Danke: Die extrem komplizierte Regelung gut erklärt! Es bleibt die Frage: Wann würde es Sinn machen, den Fonds vor dem neuen Jahr zu verkaufen? Immer vorausgesetzt man ist bei einem Direktbroker wo das Trading nicht viel kostet.
Bekommt man bei Kursverlusten auch Geld zurück? Werden die Vorabpauschalen später auf die bei Verkauf der ETFs und die dann fällige Steuer angerechnet? Vielen Dank für ein Feedback.
Genau das wüsste ich auch gerne. Immerhin ist es eine Vorabpauschale. Das heißt man hat ja schon vorab etwas gezahlt und muss es dann in der Zukunft nicht mehr tun...
Oh man ich hatte das schon wieder alles vergessen. Vielen dank!
Super informativ und gut erklärt,danke!
Danke für das Video, sehr gut erklärt. Ich habe jedoch noch 2 Fragen: Was ist wenn ich jedes Jahr diese Steuer zahle, und im Jahr in dem ich verkaufe, mit Verlust verkaufe? Bekomme ich dann die Steuer zurück? Und was ist wenn ich mit Gewinn verkaufe, werden dann die ganzen Vorab-Steuern der letzten Jahre gegengerechnet? Oder Zahle ich dann nochmal on top die gesamte
Kapitalertragsteuer darauf?
Kann man die Vorab gezahlten Steuern beim späteren Verkauf der ETFs gegenrechnen lassen? Muss man also bspw. 20 Jahre lang die Abzüge aufheben? Oder wird es sofort in der jährlichen Steuererklärung dem persönlichen Steuersatz gegenübergestellt? Die jährlichen Zinsgewinne sind doch rein fiktiv. Wenn also in 10 oder 20 Jahren der ETF weniger eingebracht hat, was passiert dann? Klingt nicht gerade logisch das Konzept, hilft aber immer der klammen Staatskasse. 🤔
Ich würde behaupten es gäbe ne Erstattung, sonst wäre das ganze ne Art Vermögenssteuer 😂
Sehr informatives Video. Eine Frage hab ich zum Thema: Geht die Steuer auf die Vorabpauschale bei erfolgtem Freistellungsauftrag zulasten meines Sparerpauschbetrags von 2023 oder 2024 ?
Auf die Frage finde ich auch keine verlässliche Antwort. Auch nicht im Finanztip-Artikel.
Bin ziemlich sicher dass es der von 2024 ist. Da die Vorabpauschale immer für das Vorjahr fällig wird. Aber es wird eben erst am Jahresanfang versteuert
Danke. Was noch eine sehr interessante Frage wäre: was passiert mit dieser Zahlung? Wenn ich den ETF z.B. nach 10 Jahren verkaufe, sagen wir mit Gewinn, zahle ich dann weniger Steuer? Werden die Steuern auf die Vorabpauschale mit den Verlusten (Verlustverrechnungstöpfen) ausgeglichen? Was passiert, wenn der ETF gen Süden geht (z.B. der Global Clean Energy) und man verkauft ihn später, bekommt man die Steuer dann wieder raus?
Die Vorabpauschale "erhöht" deinen (steuerlichen) Einkaufspreis. Sprich: ETF-Anteil für 100 Euro gekauft, 2 Euro Vorabpauschale bezahlt=in den steuerlichen Daten deines Depots wird der Einkaufspreis auf 102 Euro erhöht.
Verkaufst du den ETF-Anteil jetzt für 120 Euro, so musst du nur 18 Euro versteuern.
Verkaufst du für 101 Euro, so hast du zwar gegenüber deinem Einstandspreis 1 Euro Gewinn gemacht, du machst aber steuerlich 1 Euro Verlust; diesen kannst du nach den üblichen Regeln mit anderen Gewinnen verrechnen.
Und wenn es keine anderen Gewinne gibt?
@@matzekucki2867der Staat dankt
@@matzekucki2867dann hast du ein ganz anderes Problem 😉
Die Verrechnung mit Gewinnen ist nicht auf das aktuelle Jahr beschränkt
@@matzekucki2867 Dann nimmst du den Verlust mit ins nächste Jahr oder kannst ihn auf Antrag auch mit anderen Depots verrechnen.
Wenn ich mir viele Kommentare hier anschaue, haben viele die vorabpauschale mit dem video nicht verstanden. Da hättet Ihr gerne mehr zu erzählen oder ein video verlinken können. Und warum kann ich meinen freistellungsabteil nicht im rechner eintragen, um den endgültigen betrag der mir abgebucht wird auszurechnen?
Hier in der Schweiz sind private Kapitalgewinne steuerfrei und so sollte es auch sein. Viel Spass weiterhin im sozialistischen Deutschland.
Danke für den wirklich hilfreichen content!!
Also ihr habt das ganze thema unfassbar kompliziert erklärt . Die meisten Leute trifft das eh nicht weil erst der Sparerpauschbetrag hergenommen wird . Man brauch wenn man nur ein Depot hat einen Depot Wert weit jenseits der 120k bevor das wirklich interessant wird .
Also man kann auch umständlich erklären und Panik machen
Wieso? Was ist wenn man mehr als 120K hat ? Für mich ist das schon ein Problem.
@@ditteral also finanzfluss hat das ganze schon mal thematisch behandelt da wurde nicht so Panik gemacht . Es gilt nur für ETF s und dann meist keine Ausschütter. Dein Freistellungsauftrag wird den aller größten Teil am 01.01. Abfangen .
Wie bei finanzfluss dazu nochmal reinschauen und ein bisschen weniger Panik schieben .
@@knightsend49tv37 Okay, ich werde es mir anschauen. Ich habe aber seit Juni meine Strategie geändert, und weniger auf ETF‘s und mehr zu Aktien gewechselt. Ich fahre besser damit, wenn auch mehr Aufwand ist.
Ob du so ein Video auch noch mal zum krypo coins machen ? Denn das man auch steuern angeben muss wenn man coins tauscht wissen die wenigsten , und das ab tausch das 1 Jahr Haltung neu beginnt. Wäre toll 😊
Wird die Vorabpauschale beim Verkauf von ETF Anteilen irgendwann verrechnet? Und wie verhält sich das bei Depot Überträgen um den beliebten Steuertrick anzuwenden?
Du kannst darauf hoffen, das die guten Feen in den Banken das alles korrekt für dich verrechnen. Oder du rechnest selbst komplett nach über die Jahrzehnte 😂
Saidi du bist einfach top, vielen Dank!
Mega! Danke! Habt ihr vielleicht ein Rechentool für Vorabpauschale + Verkaufsvorschlag ETF um insgesamt den Freistellungsauftrag vollständig auszunutzen? Besten Dank!
Wozu? Die Vorabpauschale fällt direkt am Anfang des Jahres an. Das ganze Jahr über können noch irgendwelche Ausschüttungen oder Zinsen dazu kommen. Über Verkäufe um den restlichen Freistellungsauftrag noch auszunutzen kann man sich dann am Ende des Jahres Gedanken machen.
Das sind zwei sehr verschiedene Dinge, warum sollte man die in ein Tool packen? Zumal Verkaufsvorschlag wegen FIFO gar nicht so einfach ist.
Sehr sympathisches Video. 100% Mehrwert pur!
Sparplan Rechner, auch eine top❗️Arbeit, einfach vs. kompliziert, ihr macht eine super Info Arbeit in Finanzen
Tolles informatives Video, vielen Dank! Wie verhält sich das Ganze mit mehreren Fonds im Depot, wo nur ein paar davon Gewinn in 2023 erwirtschaftet haben? Kann man die Fonds mit Verlusten aus der Betrachtung einfach rauslassen?
Eine weitere Info die ich vermisse: Die Vorabpauschale wird auch mit dem allgemeinen Verlustverechnungstopf verechnet. Wer also bereits Verluste aus ETF Verkäufen realisiert hat, kann das auch mit der Vorabpauschale verrechnen.
Verluste aus ETF Verkäufen zu realisiereren ist ziemlich dumm. ETFs sollten als langfristige Geldanlage gesehen werden. Natürlich wer irgendwelche leverage oder Themen ETFs gekauft hat, die aussichtslos am Boden sind, da kann man über ein Verkauf mit Verlust nachdenken. Aber wer sein MSCI World oder S&P 500 mit Verlust verkauft hat das investieren nicht ganz verstanden.
@@fabian8664 Da haben sie absolut recht. Wer buy and hold verinnerlicht hat, wird nichts in den Verrechnungstöpfen haben. Aber viele zocken nebenbei ja trotzdem noch etwas und daher ist so etwas gut zu wissen.
Was ist an Steueroptimierung dumm? Man kann Verluste realisieren, Steuer zurückbekommen und die Anteile billiger zurückkaufen. Je nachdem wie der Kurs steht und wie das fifo ausschaut
Ich kann also realisierte Verluste mit unrealisierten Gewinnen verrechnen. Das ist aber eine großzügige Lösung…🤔🤦♂️🖕
@@fabian8664 Manchmal braucht man halt Geld. Da muss man auch mal mit Verlust verkaufen
Danke für das Video. Top. Hatte ich garnicht auf dem Schirm. 👍
Und wie wirkt sich die Vorabpauschale beim Verkauf eines ETF mit Gewinn/mit Verlust aus?
Und die Vorabpauschale wird sozusagen für im ETF thesaurierte Dividenen vorab vom.Finanzamt erhoben - aber woher kommt bitte der ligische Zusammenhang zum aktuellen Zinsniveau?
Das frage ich mich auch. Der Broker müsste ja Buch führen, wie viel Vorabpauschale ich in den 30 Jahren bezahlt habe, ehe ich nach den erwähnten 30 Jahren wirklich verkaufe. Dann müsste die echte Gewinnsteuer mit den Vorabpauschalen gegengerechnet werden.
In dem man deine fucking schon bezahlten Steuern von der Berechnungsgrundlage beim Verkauf abzieht?
@@Termaal Das tut er auch bzw. eigentlich addiert er jedes Jahr die von ihnen gezahlte Vorabpauschale auf den steuerlichen Einstiegspreis der Wertpapiere.
@@Termaal Wenn du auf einen ETF 300 € Vorabpauschale zahlst, erhöht der Broker den steuerlichen Einkaufswert. Du muss diesen Betrag bei Verkauf dann also nicht mehr versteuern.
Der logische Zusammenhang ist einfach, dass du ja langfristig Geld anlegst. Und das könntest du auch festverzinslich tun und dann würde der Staat Kapitalerträge an den Zinsen verdienen.
Vielen Dank für die Information :) auch wenn es bei mir nur ein paar Euro sind, nutze ich noch den Freistellungsauftrag :P
Fazit:
Wer weniger als 80k im Depot hat und die vollen 1000 Euro Freistellungsauftrag bei diesem Depot nutzt, muss sich um nichts kümmern.
Egal wie stark die ETFs im Plus oder Minus sind.
@@mrfairact8662 Ja, bring die Damen und Herren vom FA noch auf Gedanken... 😉
Danke für die schöne Zusammenfassung!
Kommentar gelöscht, da fehlerhaft 😅
Wenn ich einen ETF habe der nur Aktien repliziert, habe ich dann einen Aktienanteil von 100%?
@@lexxdammit4124 Das stimmt doch nicht? Im Video hat Saidi als Beispiel mit 60.000€ Aktienfonds gerechnet und kam schon auf 749€ Freistellungsauftrag. Bei spätestens 100.000€ investiert reicht der nicht mehr aus..
Wenn ich unterjährig das Depot wechsle, muss ich dann anteilig bei der alten und neuen Bank/Broker freistellen oder wird die Vorabpauschale ausschließlich beim neuen Anbieter abgezogen?
Die Info wird mit Deitübertrag übernommen. Sollte man aber überprüfen, im schlimmsten Fall wird das dann eine nervige Nummer.
Wird die Vorabpauschale für das Jahr 2023 vom Freistellungsauftrag für das aktuelle Jahr oder für das neue Jahr 2024 abgezogen?
Da wir schon im Dezember sind habe ich meinen Freibetrag von 1000€ schon ausgeschöpft. Aber weil die Vorabpauschale ja erst frühestens im Januar abgezogen wird, frage ich mich ob dann nicht der frische Freistellungsauftrag von 2024 belastet wird.
2024
Das würde mich auch interessieren. 2023 ist schon verbraucht.
Klasses Video wie immer. Einfach TOP!!!
Hier in der Schweiz gibt es so einen Unfug nicht. Auch keine Kapitalertragssteuer für Privatleute.
Gut, dass ich aus Deutschland in die Schweiz geflüchtet bin.
Natürlich gibt es all das in der Schweiz nicht, da das gesamte System darauf aufbaut, wohlhabende aus der ganzen Welt aus anderen Ländern zu sich zu locken. Das funktioniert aber eben auch nur, da die Schweiz weniger Einwohner hat. Von allen Steuerparadiesen ist die Schweiz ja sogar noch mit das Größte. Kann man gut finden, dass weniger kleine Länder allen anderen Ländern dadurch finanzielle Schäden anrichten, aber das System funktioniert halt nur solange es nur ein paar Länder so machen. Dann bilden sich Leute in der Schweiz ein wie toll die Schweiz doch ist, aber wie die Schweiz das Steuersystem erfolgreich betreibt sollte klar sein. Auf den Schultern der Nachbarländer
@@CarstenNRWso einen Unfug habe ich ja noch nie gelesen. Die Schweiz ist einfach nicht so gierig wie Deutschland und lädt nicht die halbe dritte Welt zu kostenloser Wohnung und Bürgergeld zu sich ein.
@@CarstenNRWVielleicht lockt die Schweiz sich auch einfach nicht jedes Jahr eine Million Bürgergeldempfänger ins Land, aber das wäre nur einer der Gründe 😂
Es scheint gut zu sein, dass du "geflüchtet" bist. Sollten alle Verfolgten tun.
@@tstrrtstrr745Es ist kein Unfug, du hast es bis heute nicht verstanden und Dank Adolf Hitler darf die Schweiz das Spiel einfach weiter laufen lassen, die Truppen standen damals bereit, der Befehl war kurz bevor ausgeführt zu werden bis interveniert wurde, die Schweiz nicht einzunehmen, sonst wäre die Schweiz nicht das was sie heute ist.
Sitzen nicht umsonst alle Reichen dort mit ihrem Vermögen herum.
Die "Neutrale" Schweiz, die nie Neutral war.
Bei mir hat stand jetzt (Februar 2024) Trade Republic noch keine Steuer auf die Vorabpauschale abgezogen. Woran mag das liegen (ETF hat Gewinn gemacht und sind auch mehr als 10k)? Und zu welchem Jahr wird die Steuer aus Sicht der Steuererklärung dann zugeordnet? Ist es für die Steuererklärung 2023 relevant?
Habe bisher auch nur auf einen von mehreren ETFs eine Vorabpauschale bekommen und unterstütze daher diese Frage.
Danke für die Erklärung, Finanztip!
Eine Frage habe ich. Für die Vorabpauschale wird der Pauschbetrag von 2024 genommen. Wann genau wird die Steuer erhoben und bis wann muss der Freistellungsantrag angepasst sein?
Für 2023 hatte ich die Freistellung bei einer anderen Bank, also muss ich sie rechtzeitig ändern (in 2023 geht das nicht)...
Ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden: Für das Jahr 2023 kannst du die Freistellungsaufträge noch bis 31.12.2023 anpassen. Oder besser ein paar Tage davor, je nachdem wie schnell deine Bank das umsetzt. Meine schrieb, sie macht es in den nächsten Tagen, aber 5 Minuten später war es erledigt. Trotzdem würde ich das nicht bis zum Schluss hinauszögern wollen...
Du kannst bei deiner anderen Bank den Freistellungsauftrag so einstellen, dass nur bis zum Jahresende gilt. Dann machst du einen neuen, der erst 2024 startet. Aber bei den Neo-Brokern wird Steuer auch nachträglich angepasst wenn du den Freistellungsauftrag später einrichtest. Zumindest war es bisher bei mir so.
Danke für Eure Antworten! Mir geht es tatsächlich um das Jahr 2024. Die Vorabpauschale vom ETF Bestand aus dem Jahr 2023 wird erst im Januar 2024 besteuert. Dies kann mit dem Freistellungauftrag vom 2024 vermieden werden (nicht dem von 2023!)
Aktuell könnte ich den Freistellungsauftrag nur für das Jahr 2023 anpassen. Das kann ich aber nicht, da er schon bei einer andern Bank voll ausgeschöpft ist.
Mich interessiert, wann genau im Januar 2024 die Steuer auf den ETF-Bestand vom 2023 fällig wird. Und ob ich bis dahin (im Januar) Zeit habe, den Freistellungsauftrags für 2024 anzupassen, um die Besteuerung zu vermeiden.
@@SF-ig1qc In der Regel haben die Banken ein Datum zum Jahresende bis zu dem Änderungen im Freistellungsauftrag berücksichtigen können.
@@airline8842 du kannst den Freistellungsauftrag schon jetzt ändern. Bzw. du kannst mehrere draus machen. Du musst nur dem aktuellen ein Endedatum (31.12.2023) geben und dann kannst du einen neuen mit Anfangsdatum 01.01.2024 einrichten.
Wie krank muss man sein, um auf so eine komplizierte Berechnungslogik zu kommen?!?!?! Unfassbar ...
die berechnung ist gar nicht so kompliziert.. insbesondere nicht im vergleich zur Anlage KAP-INV wenn du nen ausländischen broker hast
Kann über 10 Minuten Video haben gereicht, um es zu begründen, zu erklären und vor zu rechnen. Wenn dir das zu komplex ist muss dein Leben grausam sein😂
Wird für die Vorabpauschale 2023, die Anfang 2024 eingezogen wird, der Freistellungsauftrag von 2023 oder 2024 benutzt?
soweit ich weiß 2024, weil das als realisierter gewinn mit zufluss in 2024 gilt
Hilfreich der Rechner. Bei mir habe ich einen Lombardkredit für die Verrechnungskonten eingerichtet. So kann es nicht passieren das das Verrechnungskonto ungedeckt ist, allerdings kann das Verrechnungskonto dann im Minus stehen und Zinsen anfallen.
Wird der Freistellungsauftrag von 2023 oder 2024 für die Vorabpauschale herangezogen?
24
Ganz tolle Info, vielen Dank dafür!
Und das soll dann nach 20 oder 30 Jahren Haltedauer Sparphase noch nachvollziehbar sein wann wo und warum Steuer schon abgezogen wurde?…
Die Vorabpauschale "erhöht" deinen (steuerlichen) Einkaufspreis. Sprich: ETF-Anteil für 100 Euro gekauft, 2 Euro Vorabpauschale bezahlt=in den steuerlichen Daten deines Depots wird der Einkaufspreis auf 102 Euro erhöht.
Verkaufst du den ETF-Anteil jetzt für 120 Euro, so musst du nur 18 Euro versteuern.
Das wird in den steuerlichen Daten deines Depots hinterlegt, bei meinem Broker kann ich mir diese auch problemlos anzeigen lassen.
😊 wenn das System nicht kollabiert ja
@@cervantesbaptist614 Naja, ich gehe doch fest davon aus das die allermeisten Menschen entsprechende Dokumente archivieren - in welcher Form auch immer.
Welcher Freistellungsauftrag kann denn für die Vorabpauschale genutzt werden? Für das Jahr 2023 oder 2024? Und wenn es der Freistellungsauftrag für 2023 ist, wie soll ich den im Januar noch setzen?
24. Aber ganz generell kannst du Freibeträge für vergangene Jahre über die Steuererklärung geltend machen.
Beispiel: Mein Freistellungsauftrag wird nicht ausgeschöpft, also zahle ich keine Vorabsteuer. Wie ist es beim Verkauf von Anteilen? Wird da berücksichtigt, dass ich ja für einen Teil meiner Gewinne eine Freistellungsauftrag hatte, oder wird dann voll versteuert?
Was ist mit einem Verlustvortrag?
Genau diese Frage interessiert mich auch! Meiner Meinung nach muss das berücksichtigt werden. Denn angenommen du hast schon 300 EUR vom Freistellungsauftrag für die Vorabpauschale "geopfert" - dann kannst du bei 1000 EUR Aktiengewinnen nur noch 700 steuerfrei behalten und darüber hinaus zahlst du mehr Steuern. Würde man in 20 Jahren beim ETF Verkauf sagen: Ätsch, du hast ja noch nie Vorabsteuer bezahlt, dann wärst du doppelt gestraft. Das wäre nicht legal.
Habe keine ETFs mehr, liegt mittlerweile alles im Bitcoin und der ist nach einem Jahr steuerfrei 🥳
Finanzamt sieht von meinem hart ersparten keinen Cent mehr wenn ich es legal vermeiden kann...
Diese doppelt und dreifach Besteuerung ist einfach nur noch frech!!!
Danke für die Infos! Ich hätte zusätzlich noch eine Frage. Was passiert, wenn ich diese Vorab-Steuer zahle aber dann den ETF mit Verlust verkaufe, was bekomme ich dann gutgeschrieben? Bei Ttrade Republic bekomme ich Verluste immer gutgeschrieben und muss auf andere Gewinne dann keine Steuern zahlen bis ich wieder im Positiven bin, ist das bei der Vorab-Steuer auch so, oder ist die einfach weg?
Ich vermute, dass sich der Einstiegspreis von deinem ETF um die Vorabpauschale erhöhen wird. Dadurch wird dein Verlust künstlich erhöht und geht in deinen Verlustverrechnungstopf über. Aber ich fürchte, dass wir die Antwort wie es letztendlich umgesetzt wird, erst im nächsten Jahr bekommen.
Wie Stefan sagt. Die Pauschale hebt den steuerlichen Einstiegspreis an und erhöht dabei fiktiv den Verlust. Im Grunde kann das für manche Kleinanleger sogar günstig werden, da man reale und fiktive Verluste komplett in die Verrechnung mitnimmt, aber Gewinne ebenfalls mit dem fiktiv höheren Verlust berechnet werden, und dann ggf. auch keine (nennenswerten) Steuern mehr fällig werden, weil man die über Jahre vorher schon abgestottert hatte.
Super Beitrag. Herzlichen Dank Saidi und Finanztip Team.
Für den Freistellungsauftrag gilt tatsächlich nur Vorabpauschale und nicht was hätte man als Abgeltungssteuer zu bezahlen? D.h. 26,375% werden nicht berücksichtigt? Ist das korrekt?
Wenn das Depot im Januar 10.000€ wert ist und ich per Sparplan zukaufe auf 16.000€ Gesamtwert bis Ende Dezember.
Nimmt das Finanzamt dann einen Gewinn von 6.000€ an, selbst wenn der Kurs Gleich geblieben ist?
Oder bei tatsächlichem Gewinn:
Berücksichtigt die Pauschale die Zukäufe? Oder geht es nur um den angezeigten Kurswert des etfs?
Warum sollte man einen Gewinn von 6.000 annehmen? Für wie dämlich hältst du die Welt?
Wird im Video erklärt.
Geht um den Kurswert des ETFs. Pro angefangenen Monat, den du den Anteil hältst, wird 1/12 der Vorabpauschale fällig.
@@Harald_Reindl ich halte die Welt nicht für dämlich. Ich halte nur den deutschen Staat für raffgierig und ausbeuterisch und dahingehend sehr erfinderisch.
Einfach das Video schauen ;-)
Wirklich super erklärt! Vielen Dank!
Wir die Vorabpauschale dann beim Verkauf auch abgerechnet? Ich Zahl ja nicht doppelt steuern bei Verkauf oder?
Gewinn - Steuer wird ermittelt - Vorabpauschalen = Steuerschuld.
@@Fischbroetchen1Schmarren! Die wird vom Gewinn abgezogen, also von der Berechnungsgrundlage der Steuer
@@Fischbroetchen1 pro ETF oder pro Depot?
@@Stievan1989 gute Frage, - kann ich so nicht beantworten.
@@Stievan1989 Die gezahlte Vorabpauschale wird pro ETF berechnet und erhöht den steuerlichen Anschaffungswert, was dann ein Minderung der Steuer bei Verkauf genau um diesen Betrag sicherstellt.
Hi liebes Team, könnt ihr evtl mal ein Video zu Brokern mit Sitz im Ausland machen? Das wäre super.
Wird bei einem späteren Verkauf von ETF-Anteilen die Vorabpauschale berücksichtigt?
Glaub wird vorgemerkt
Sehr gut und verständlich erklärt!
Wieso erwähnt ihr nahezu nie die Nichtveranlagungsbescheinigung? Für Menschen mit geringem Einkommen ist das eine gute Möglichkeit, schonmal ein paar Gewinne steuerfrei rauszubekommen.
und für Kinder von wohlhabenden Eltern…
Gibt es einen Stichtag wann die Steuern abgezogen/abgebucht werden? Nur damit man weiß, wann man zur Sicherheit nochmal ins Depot schauen sollte. Gerade bei den JuniorDepots macht man das i.d.R. ja eher selten.
Wäre es für die Broker zu hart einfach den Steuer zu berechnen, Kunden informieren und dann z.B. 2 Wochen später abbuchen? So muss man unnötig Geld auf dem Verrechnungskonto lagern.
Was interessiert die Broker was die Deutschen für dumme Gesetze erlassen? Deutschland interessiert international niemanden mehr und schon gar nicht in der Finanzbranche
Wenn dir Aktien in diesen beiden Wochen fallen oder steigen, stimmt die Info halt nicht.
Wenn man sich die ganzen Kommentare hier anguckt, will sich sicher keine Bank mit den ganzen Fragen und Verunsicherungen beschäftigen.
Das Finanzministerium ist ein ewiger Quell der Freude. Wenn das Zahlen von Steuern auf fiktive Gewinne meiner ETFs langweilig wird, kann ich wegen der Verlustverrechnungsbeschränkung immer noch Steuern auf nicht vorhandene Gewinne aus meinem Optionshandel zahlen. Ich liebe das Finanzministerium.
ziemlich krank diese pauschale. wieso regt sich hier keiner darüber auf,dass das finanzamt quasi unrealisierte gewinne schon besteuert
Weil die Alternativen Einzelaktien und ausschüttende ETFs tendenziell immer noch höher besteuert werden. Hier werden halt die Dividenen jährlich versteuert und das sind meist mehr als 1,3% vom Anlagebetrag.
Tolle und verständliche Erklärung. Eine Frage, kann die Vorabpauschale mit Verlusten aus dem Aktienhandel verrechnet werden?
Danke !
Typisch Deutschland, komplizierter kann man es nicht machen.
Super Video Danke.
Eine Info "fehlt " noch... Wird die Vorabpauschale dann bei Realisierung (von Gewinnen) wieder angerechnet?
Kapitel wären gut!
ihr seid die besten, vielen dank
Wenn ich mir die Kommentare so ansehe, muss ich leider feststellen, dass die ganze Sache deutlich komplexer zu sein scheint als angenommen.
Da würde ein weiteres Video sicher nicht schaden.
Das ist bei weitem nicht das erste Video zu dem Thema. Wenn dieses zusätzliche Video schon nicht geholfen hat, wieso versprichst du dir mehr von noch einem Video?