Zumindest wenn es beispielsweise um die private Altersvorsorge geht (wozu ja auch Politiker inzwischen auffordern), wäre das wünschenswert. Das ist übrigens ein Thema, was wir am Rande in diesem Interview mit Christian Röhl auch besprochen haben: th-cam.com/video/-WO5oqds3NY/w-d-xo.htmlfeature=shared&t=1343
@@RalfZwanziger Was meinst du mit "Gier-Regierung"? Die aktuelle Steuerquote liegt bei 23,1%. Gucken wir uns mal die Steuerquoten der 15 Jahre davor an: 2022 24,4 2021 24,3 2020 22,7 2019 23,8 2018 23,8 2017 23,5 2016 23,4 2015 23,1 2014 22,8 2013 23 2012 22,9 2011 22,3 2010 21,8 2009 22,8 2008 23,1 Was stellen wir fest? Richtig: Die aktuelle Steuerquote von 23,1% ist nicht ungewöhnlich hoch. Wie kommst du also zu der Einschätzung, wie hätten eine besonders "gierige" Regierung?
Wenn man einen Verlustvortrag und den Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag bei der selben Bank hat, dann wird erst der Verlustvortrag gegen die Gewinne gerechnet. Erst wenn der Verlustvortrag aufgebraucht wurde kommt der Sparerpauschbetrag zur Geltung. Unter Umständen ist es besser den Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank zu verwenden, wo kein Verlustvortrag vorhanden ist.
Das deutsche Recht dürfte sich sehr vom Österreichischen unterscheiden. In Österreich gibt es diese vielen Steuererleichterung meines Wissens jedenfalls nicht. Auch die Besteuerung von Dividenden ist echt krass. Zahlte ich zuletzt für die Allianz-Dividende 39% Steuern. Den deutsche Anteil plus 12,5% Österreichischen Anteil. Der Spaß an Deutschen Aktien ist mir als Österreicher jedenfalls ordentlich vergangen. Und Geld zurückzuholen ist für den Privatanleger sehr aufwendig und wieder mit Kosten verbunden.
Das Gute bei ETFs oder auch Fonds, REITs, dass man Verluste gegen Dividenden verrechnen kann. Also Verlust kann man gegen Dividendenzahlungen gegenrechnen 😉
Zu Tipp 1: Wann sollte man dann die allerersten Teile verkaufen? Und ist es ratsam jedes Jahr den Freibetrag zu nutzen und zu verkaufen oder sollte man die die man günstig gehandelt hat möglichst lange halten um vom Zinseszinseffekt zu profitieren
letztendlich kommt es auf den Depot und deinen Broker drauf an und was der aktuelle spread ist (wie groß ist der Unterschied zwischen Kaufs und Verkaufspreis). Im Regelfall würde ich sagen es lohnt sich nicht. Aber wenn du z.B. sehr alte Anteile hast wo du z.B. vor 10 Jahren mit 50€ Sparrate unterwegs warst und jetzt deutlich mehr sparst und der Kurs 80% gemacht hat würde ich schon versuchen die 1000€ Pauschale auszunutzen. Zinzeszinz ist ja eh nicht mehr so super relevant da wir ja jetzt mit den Vorabpauschalen von Staat ausgenommen werden.
Geht es bei deiner Frage darum, wie lange du die ältesten Anteile im Depot belassen solltest, wenn du in der Entnahmephase bist? Tendenziell möglichst lang. Wenn es dir also möglich ist, verbrauche erst die jüngeren Anteile. Falls du also z. B. in einem Zweitdepot denselben ETF später angefangen hast zu besparen, dann verkaufst du erstmal die aus dem Zweitdepot. Zu deiner zweiten Frage: Es ist schon sinnvoll, den Freibetrag jedes Jahr auszuschöpfen, da du ihn ja nicht "aufsparen" kannst, sondern er verfällt jeweils nach Ablauf des Jahres. Wichtig ist bei einer Buy-and-Hold-Strategie natürlich, dass du die Anteile auch wieder nachkaufst. Du kannst das Ausschöpfen des Freibetrags natürlich auch mit dem Rebalancing kombinieren (falls nötig).
@@justETFhi :) hier noch eine Frage zum Thema Pauschbetrag komplett ausnutzen: warum sollte das nun getan werden? Sagen wir Mal ich lege für 50 Jahre lang Geld in einen etf an dass ich nie anfasse. Solange ich nichts realisiere, zahle ich ja keine Steuern. Was bringt es im Detail mir 1000€ jedes Jahr Gewinn steuerfrei rauszuholen wenn ich diese direkt wieder Investiere? Ich meine Mal gelesen zu haben dass diese Beträge dann auch zukünftig von den Steuer befreit sind, ist das korrekt? Ich finde leider immer nur die Info dass er ausgenutzt werden soll, aber bei reinvestierung nicht warum. Danke für eine Meldung:)
Ich verstehe nicht, wieso der Freibetrag so gering ist. Bei 1000 Euro Freibetrag spart man ja grade mal 250 Euro Kapitalertragssteuer. Wenn ich aber doch privat für mein Alter vorsorgen soll ist 1000 Euro Freibetrag doch gar nichts. Wenn man ihn auf 10.000 oder noch mehr anhebt, wäre doch der Mittelschicht super geholfen. Und parteiübergreifend werden die Politiker ja nicht müde zu erwähnen, dass man grade die Mittelschicht entlasten möchte.
Das wäre schön. Aber der fürsorgliche Staat nimmt uns lieber erstmal etwas weg um es dann selbst in Aktien zu investieren. Und wenn es klappt, bekommen wir was ab.
@@SirBen22 Na ich hab 1.000€ Freibetrag pro Jahr - den nutze ich ZUERST für meine fällige Vorabpauschale, damit ich diese garnicht erst zahlen muss. Wenn ich die 1.000€ wegen Dividendenzahlungen schon ausschöpfe, habe, dann muss ich ja die Vorabpauschale voll zahlen, das will ich nicht.
@@matthiasgrunwald895 Ich weiß nicht, ob deine Rechnung so aufgeht. Denn bei ausschüttenden Fonds wird die Vorabpauschale auf die Ausschüttungen angerechnet. Bei thesaurierenden Fonds wird die Vorabpauschale vom Fondsvermögen abgezogen. Aber ich habe das auch nicht komplett kapiert mit der Vorabpauschale.
Danke, kannst du bitte noch bestätigen, dass das Finanzamt die Verlustbescheinigung in den Folgejahren mit verrechnet, so dass Gewinne weiterhin reduziert werden können?
Die Verlustbescheinigung setzt deine Verlustverrechnungstöpfe quasi auf Null und das Ganze beginnt in den Folgejahren von vorn. Wenn du weitere Depots bei anderen Banken hast, kannst du die Bescheinigung (im Rahmen der Steuererklärung) nutzen, um Gewinne und Verluste dieser Depots gegenzurechnen. Wenn immer noch Verluste übrig bleiben, erhältst du darüber einen Bescheid (vom Finanzamt) und die Verluste werden in die Folgejahre vorgetragen. Wenn du nur bei einer Bank bist, werden Verluste automatisch verrechnet und vorgetragen, da brauchst du also keine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen.
Wie sieht es denn bei Sparplänen auf Crypto oder Gold aus? Da zahle ich ja jeden Monat eine Summe über viele Jahre. Gilt da auch das FiFo? Wo endet da die Haltefrist? Muss ich dann den Sparplan stoppen und ein Jahr warten, wenn ich das Gold verkaufen oder mir ausliefern lassen möchte?
Ja, auch da gilt die Fifo. ja. Wenn du keine Steuern zahlen willst, muss vor dem Verkauf der letzten Anteile ein Jahr vergangen sein. Allerdings fallen bei einem lange laufenden Sparplan die letzten zwölf Monate auch nicht so sehr ins Gewicht.
An sich wird die Quellensteuer doch schon mit in die TER einberechnet oder? Muss man sich mit dem Fondsdomizil und dem US-Anteil der Aktien dann noch genauer auseinandersetzen?
Nein das wird nicht in der Ter berücksichtigt. Deshalb beim world immer schön auf Domizil Irland achten, auch wenn es ein paar Pünktchen teurer sein sollte.
Danke für die Antwort - genau so ist es. Manche Anleger schauen sich deshalb nicht nur die TER, sondern auch die Tracking Differenz an, also den Performance-Unterschied zwischen ETF und Index. Da spiegeln sich auch solche Aspekte (zumindest theoretisch) wider. Allerdings muss man sagen, dass man dabei nur Aufschluss über die vergangene Entwicklung bekommt. Außerdem ist die Tracking-Differenz obsolet, sobald sich fundamentale Aspekte ändern, z. B. die TER gesenkt wird.
Vielen Dank für den interessanten und nützlichen Beitrag! Nur schon den ersten Tipp mit dem vivo verstehe ich nicht in letzter konsequenz, vom Prinzip her absolut, aber in der Umsetzung nicht. Die Variante mit dem Depot Übertrag noch am ehesten, ... Aber wie sage ich dem Broker a, dass er bitte nur die die älteren Anteile auf den Broker b übertragen soll und welche wären das dann, die haben doch nicht alle eine eigene Nummer die Anteile? Aber die andere Variante mit den zwei Brokern verstehe ich komplett nicht. Wenn ich erst die von dem Broker verkaufe, bei dem ich zuletzt gekauft habe, dann spare ich da etwas, dafür bleiben doch die anderen noch viel länger liegen und irgendwann früher oder später muss ich da auch ran. Es sei denn ich mache dann den depotübertrag. Und by the way, wenn ich ETFs extrem langer halte für eine altersvorsorge, dann denke ich mal dass das Thema sowieso nicht relevant. Dieser Tipp gilt also für leute, die ETFs ständig kaufen und verkaufen? Danke für Rat schon jetzt und liebe Grüße!
Danke für deine Fragen! Erstmal zur Frage der Relevanz: Das ist tatsächlich besonders wichtig, wenn du die Buy-and-Hold-Strategie verfolgst, insbesondere wenn du mit einem Sparplan o.ä. regelmäßig Anteile nachkaufst. Denn dann hast du ja nach einigen Jahren sehr wertvolle alte Anteile im Depot, aber auch jüngere, die weniger Gewinn angesammelt haben. Gerade dann hättest du also einen steuerlichen Vorteil, wenn du die jüngeren verkaufst. Wenn du hingegen ständig kaufst und verkaufst, hast du ggf. gar keinen so großen "Altersunterschied". Klar, irgendwann verkaufst du auch die alten Anteile (es sei denn du strebst ein "ewiges Depot" an; das ist z. B. das Ziel von Lisa Osada aka Aktiengram wie sie uns im Interview erzählt hat). Aber so schiebst du die Steuerzahlung weiter in die Zukunft und kannst den Steuerstundungseffekt nutzen, über den wir ab 13:24 sprechen. Zum Depotübertrag: Wenn du das machst, werden automatisch die älteren Anteile zuerst übertragen (quasi als würdest du sie an dich selbst "verkaufen"). Du musst das also dem Broker nicht mitteilen. Du musst dir nur merken, dass die jüngeren Anteile bei Broker A zurückgeblieben sind, du also bei Broker A mit dem Verkauf startest.
Ich habe noch nicht verstanden, wie es am Ende läuft, wenn man Vorabpauschale mit Sparerpauschbetrag verrechnet hat. Zählt die dann als versteuert oder nicht? Sollte man also Gewinne in Höhe des Sparerpauschbetrags realisieren oder ist es egal?
Die Steuer auf die Vorabpauschale wird immer am Jahresanfang fällig. Wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hat, wird der automatisch verrechnet und damit ist die Steuer bezahlt. Die meisten Broker zeigen auch an, wie viel du dann von deinem Freistellungsauftrag bzw. dem Sparerpauschbetrag noch übrig hast. So kannst du gut abschätzen, wie viel Gewinn du übers Jahr noch realisieren kannst.
Ich habe bis heute nicht verstanden, ob ich mein Depot in meiner Steuererklärung angeben muss oder nicht. Die Kap-Steuer wird ja eh automatisch vom Broker abgezogen.
Solange du dein Depot in Deutschland führst und dein Broker die Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt abführt, musst du deine Kapitalerträge bzw. dein Depot nicht in deiner Steuererklärung angeben. Viele Grüße Dein justETF Team
Meistens lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn du nicht dazu verpflichtet bist. Insbesondere dann, wenn du deinen Freistellungsauftrag noch nicht voll ausgeschöpft hast. In dem Fall musst du die Anlage KAP ausfüllen. Von deiner Depotbank erhältst du eine Jahressteuerbescheinigung, deren Angaben du in das Formular überträgst. Im Zweifel kann es sich auch lohnen, sich Unterstützung zu holen, zum Beispiel vom Steuerberater.
Theoretisch ja. Aber dieser Vorgang kann eine Weile dauern kann und du kannst in der Zwischenzeit die Anteile nicht handeln. Das solltest du auf jeden Fall einplanen.
@@justETF Sprich man müsste immer für 2-3 Monate Auszahlen und dann kann man wechseln. Oder ist nach einem Wechsel wieder FIFO und man muss immer wechseln?
Teilfreistellung zum Ausgleich ausländischer Quellensteuer - ist man damit mit einem ETF in deutsche Aktien (DAX/MDAX) nicht hervorragend im Vorteil? Oder wird das irgendwie anders ausgeglichen?🤔
Tatsächlich kann es bei synthetischen ETFs sein, dass dort die Teilfreistellung nicht gilt (abhängig von der Höhe der Aktienquote). Wie es sich für den einzelnen ETF verhält, kannst du zum Beispiel im jeweiligen ETF-Profil auf unserer Webseite prüfen, da geben wir den Steuerstatus an.
Wenn man Gold Etc vor Spekulationsfrist verkauft muss man ja Steuererklärung machen, weil es nicht automatisch abgeführt wird. Was wenn man 200 Euro gewinn mit Gold hätte und 201 Euro Verlust mit Crpyto. Muss man dann keine Steuererklärung machen, weil es keine abzuführenden Gewinne gibt oder muss man gerade zur Beschreibung eben jener steuerlich relevanter Posten eine Steuererkläring machen, obgleich man keine Steuer zahlen muss?
Grundsätzlich gilt, dass man verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Erträge nicht versteuert wurden. Möglicherweise hat die Bank in diesem Fall eine Verlustverrechnung vorgenommen. So oder so ist es aber meistens sinnvoll, eine Steuererklärung zu machen, selbst wenn man nicht dazu verpflichtet ist.
Minute 13:09: "Wenn Du den ETF irgendwann verkaufst..." Ich habe noch nicht verstanden, was passiert, wenn ich den ETF irgendwann mit VERLUST verkaufe. Bekomme ich dann die Vorabpauschale zurück? Es wäre schön, wenn Sie dieses Szenario noch näher beleuchten könnten. Vielen Dank!
wenn du Vorabpauschale auf einen ETF gezahlt hast und ihn mit Verlust verkaufst, wird die bisher gezahlte Steuer angerechnet: Ergo du bekommst Geld zurück. Ob das dann direkt über den Depotanbieter erfolgt (vermutlich) oder das Finanzamt (eher unwahrscheinlich) muss man dann sehen.
Wenn du im selben Jahr verkaufst, wird dir die Steuer gutgeschrieben. Wenn du später verkaufst, bekommst du nicht alles zurück, aber es wird sozusagen als Verlust festgehalten und wenn du später nochmal ETFs kaufst, mit deren Gewinnen verrechnet.
@@justETF das wäre ja mal ziemlicher Mist. Kann man das irgendwo nachlesen? Meinem Verständnis nach wäre die gezahlte Vorabpauschale dann Verlust erhöhend?
hab es nochmal an anderer Stelle gelesen. Kurz gesagt: Die Vorabpauschale wird vom Veräußerungserlös abgezogen. Bei positiven Erträgen mindert sie diese und bei negativen erhöht sich entsprechend der Verlust. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dagegen geklagt werden wird früher oder später. Auch wenn ich kein Freund der FDP bin, habe ich auch die Hoffnung dass die Besteuerung und/oder die Freibeträge bei Kapitalerträgen nochmal angepasst werden. Von Lindner erhoffe ich mir da am ehesten positive Signale.
Gibt es hier auch Detusch/Amerikaner die aus allen ETF ausgeschlossen sind? Wenn ja, habt ihr Alternativen oder etwas anderes das für euch funktioniert?
@justETF Ja, leider. Wegen dem FATCA abkommen werde ich ausgeschlossen, viele Privatbanken haben mich auch rausgeworfen. Muss leider bei den teuren Banken bleiben.
Das ist wirklich schade. Leider kennen wir da auch keinen Workaround. Möglicherweise gibt es aber ja andere in der Finanzcommunity, die ein ähnliches Problem haben.
Hallo, wie sieht es aus mit Dividenden aus Aktien und Dividenden aus ausschüttenden ETF's. Können diese Erträge mit Verlusten aus Aktien oder ETF's verrechnet werden, dies geht aus den Erläuterungen nicht hervor?
Einzelaktien haben eigene Verrechnungstöpfe, deshalb können deren Gewinne und Verluste nicht mit denen aus Fonds oder ETFs verrechnet werden - das gilt auch für Dividenden.
musst dir so vorstellen das reine Aktien-Themen immer eine extrawurst sind für die deutsche Bürokratie und sind somit nie mit etwas anderem verrechenbar.
Sie Sprechen von FiFo Prinzip, erzählen aber von LiFo Prinzip. Wenn wir die jungeren Teile verkaufen ( die wir zu letzt gekauft haben) bleiben die ältere Teile und das nennt man Lifo Prinzip " Last in First Out" 🙂
Ich glaube, da gibt es ein Missverständnis: Wir erklären erst das FIFO-Prinzip und warum es für Anleger ungünstig ist. LIFO ist in Deutschland nicht vorgesehen und man kann es nur unter bestimmten Umständen umgehen, die wir im Video auch erläutern.
Ich habe eine allgemeine Frage zu den ETF. Bin Anfänger und etwas verunsichert. Bespare den Welt ETF Vanguard FTSE All-World UCITS ETF - USD ACC. Macht es Sinn die momentane Gewinne mitzunehmen und die ETFs wieder zu verkaufen oder drinnen zu bleiben und weiter zu sparen? Danke für die Empfehlung.
Um den Sparerpauschbetrag vollständig auszunutzen kann das sinnvoll sein. Jetzt zur Jahresmitte ist aber möglicherweise noch nicht gut abschätzbar, wie viel du von dem Betrag noch offen hast. Das lässt sich zum Jahresende hin besser kalkulieren. Ansonsten stellt sich die Frage: Was würdest du denn mit dem Erlös machen? Brauchst du ihn z. B. um eine Immobilie zu kaufen? Willst du umschichten und den risikoarmen Anteil weiter erhöhen? Oder würdest reinvestieren? Wenn es letzteres ist, ist es vermutlich sinnvoller, das Geld liegen zu lassen. Durch die Gebühren, die bei Verkauf und Neukauf entstehen, würdest du letztlich dein Investment schmälern.
Vielleicht habe ich einen Denkfehler - ich beschäftige mich das erste mal mit diesem Thema. Aber meine beiden ETFs schütten übers Jahr hinweg allein schon knap 1000 Euro aus. Damit ist doch dann schon der gesamte Pauschbetrag ausgeschöpft, oder? Da brauche ich doch über strategische Verkaufe und Depot-Transfers nicht mehr nachdenken. Hinzu kommen noch die (zumindest in diesem Jahr ganz netten) Zinsen für Festgeld und Tagesgeld. Oder werden Ausschüttungen irgendwie nur anteilig einbezogen?! Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.
Stimmt, wenn du deinen Sparerpauschbetrag durch Zinsen und Ausschüttungen schon komplett ausschöpfst, macht ein Verkauf aus steuerlichen Gründen keinen Sinn. Depot-Transfers könntest du für die Zukunft in Erwägung ziehen, wenn du mit der Entnahmephase startest. Gegebenenfalls sind dann aber die anderen beiden Optionen (also nach einiger Zeit einen ähnlichen ETF zu besparen oder den gleichen ETF in einem anderen Depot) einfacher umzusetzen.
@@justETF Vielen Dank für eure Antwort. Das ist echt toll, dass ihr euch dafür die Zeit nehmt! 🙏 Zusätzlich zu dem super Videocontent, den ihr hier macht. Ein wirklich tolles Angebot, das ich erst vor Kurzem entdeckt haben und sehr glücklich darüber bin.
6:33 Achtung! Steuer bei Kindern wird bis 11k euro pro jahr nicht fällig, aber sie sind ab 6000 euro nicht mehr Familienversichert. Lohnt dann nicht mehr (wir reden von GKV Voraussetzungen für Familienversicherung)
Sorry, bei allem Respekt. Die Teilfreistellung ist bei Weitem kein "Steuergeschenk". Es ist nur ein Ausgleich dafür, dass Steuern im Vergleich von vor der Teilfreistellungregelung bereits auf Fondsebene erhoben werden. Ich hätte mir an dieser Stelle mehr Kritik an der bestehenden Besteuerung gewünscht, vor allem an der Vorabpauschale, die den Zinseszins unterminiert, wäre der Basiszins richtig hoch, dann würden sich ETFs m.E. kaum noch lohnen. Es ginge zu viel Substanz verloren. Es ist jetzt schon recht ungerecht, dass beim ausschüttenden S+P500 Substanz verlauft werden muss, um die Vorabpauschale bezahlen zu können. Ich mag Euren Kanal, aber das war eher ein Werbevideo für Steuern. Von Euch hätte ich mir gewünscht, dass Ihr Euch einsetzt, dass es einfacher wird für junge Leute, dass bach Steuern und Inflation genug übrigbleibt.
Ich weiß nicht genau was du für Vorstellungen hast, aber weißt du was es bringen würde, wenn sich dieser TH-cam Kanal für Steuererleichterungen einsetzen würde? Richtig: Null Komma gar nichts.
Das ist ein Erklärvideo, was steuerliche Aspekte in Bezug auf ETFs erläutert, die man kennen und berücksichtigen sollte. Es geht also rein um die Information, wir machen hier keine Bewertung, ob das richtig oder falsch ist und es gibt auch keine Pro/Kontra Bewertung. Dass insbesondere im Zusammenhang mit privater Altersvorsorge höhere Freibeträge wünschenswert wären, wurde beispielsweise in diesem Interview mit Christian Röhl thematisiert: th-cam.com/video/-WO5oqds3NY/w-d-xo.htmlfeature=shared&t=1343
Trotzdem bleibe ich bei meiner Anregung. Wirklich, bei allem Respekt für Eure tolle Arbeit und eine hervorragende JustEtf-Seite, sollte bei einem Erklärvideo auch so viel Expertise vorhanden sein, um zu wissen,,dass die Teilfreistellung eben kein Steuergeschenk (ebensowenig wie die Abgeltungssteuer, die mit der Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens sowie der Steuerfreiheit auf Gewinne nach 1 Jahr Haltedauer einherging) ist. Und wenn ich so ein Finanzportal hätte, das sich ausschließlich mit ETFs beschäftigt, fände ich es eher eine Pflicht, auch einen entsprechenden Kommentar zur Vorabpauschale zu machen. Herr Röhl, jüngst Flossbach von Storch und andere namhafte Marktteilnehmer können dies auch. Und eine Meinung zu offensichtlichen Misständen kundzutun bringt bestimmt mehr, als zu fragen, was solle so was bringen, um auf den Vorredner zu antworten. Vielen Dank für das Zuhören, es soll nur ein Hinweis/eine Abregung sein. Wer sich eingehend mit Realrendite in einem privaten Portfolio beschäftigt über Jahrzehnte hinweg, versteht dies vielleicht.
Danke für deine Anregung 🙂 wir nehmen das mit und diskutieren das für das nächste Video in der Art, wie wir da mit so einer politischen Positionierung umgehen, denn grundsätzlich halten auch wir eine Entlastung - insbesondere wenn es um private (Alters-)Vorsorge geht für sinnvoll.
🏆Jetzt den perfekten Sparplan finden ► www.justetf.com/savingplans-youtube
Zeit das langfristige Anlagen endlich wieder 100% steuerfrei werden
Zumindest wenn es beispielsweise um die private Altersvorsorge geht (wozu ja auch Politiker inzwischen auffordern), wäre das wünschenswert. Das ist übrigens ein Thema, was wir am Rande in diesem Interview mit Christian Röhl auch besprochen haben: th-cam.com/video/-WO5oqds3NY/w-d-xo.htmlfeature=shared&t=1343
Ja, das wäre toll und ich fände das auch korrekt. Wird aber bei unserer Gier-Regierung nicht passieren.
Der Staat hat kein Interesse das der Bürger für seine Zukunft investiert. In Zeiten der Inflation ist ein Freistellungsbetrag von 1000/2000€ ein Witz
@@RalfZwanziger Was meinst du mit "Gier-Regierung"? Die aktuelle Steuerquote liegt bei 23,1%. Gucken wir uns mal die Steuerquoten der 15 Jahre davor an:
2022 24,4
2021 24,3
2020 22,7
2019 23,8
2018 23,8
2017 23,5
2016 23,4
2015 23,1
2014 22,8
2013 23
2012 22,9
2011 22,3
2010 21,8
2009 22,8
2008 23,1
Was stellen wir fest? Richtig: Die aktuelle Steuerquote von 23,1% ist nicht ungewöhnlich hoch. Wie kommst du also zu der Einschätzung, wie hätten eine besonders "gierige" Regierung?
Vielen Dank liebe Susanne für das wichtige Video!
Danke für dein Feedback und dass du uns zuschaust, lieber Benno!
Vielen Dank für die steuerliche Beratung ❤
👀
@@justETF 💕
Immer wieder gute Videos, die Zuschauerschaft ist aktuell viel zu niedrig!
Danke für das Lob 😊
leider JA
Das Thema wurde hervorragend erklärt
Danke!
Wenn man einen Verlustvortrag und den Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag bei der selben Bank hat, dann wird erst der Verlustvortrag gegen die Gewinne gerechnet. Erst wenn der Verlustvortrag aufgebraucht wurde kommt der Sparerpauschbetrag zur Geltung. Unter Umständen ist es besser den Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank zu verwenden, wo kein Verlustvortrag vorhanden ist.
Danke für diesen Steuerspar-Tipp!
Mega spannend und informativ, bitte mehr davon!
Danke!
Kleine private Anleger sollten jährlich 10.000 € steuerfrei haben.
Mit der Vorabpauschale ist der Steuerstundungseffekt verschwunden oder sehr sehr klein.
Umso wichtiger sich den Freibetrag genau dafür freizuhalten, und ihn nicht mit Ausschüttern oder Dividenden in jungen Jahren zu vergeuden.
Danke für diese hilfreichen Tipps!
Freut uns, wenn wir dir helfen können!
Das deutsche Recht dürfte sich sehr vom Österreichischen unterscheiden. In Österreich gibt es diese vielen Steuererleichterung meines Wissens jedenfalls nicht.
Auch die Besteuerung von Dividenden ist echt krass. Zahlte ich zuletzt für die Allianz-Dividende 39% Steuern. Den deutsche Anteil plus 12,5% Österreichischen Anteil. Der Spaß an Deutschen Aktien ist mir als Österreicher jedenfalls ordentlich vergangen. Und Geld zurückzuholen ist für den Privatanleger sehr aufwendig und wieder mit Kosten verbunden.
Das ist richtig, das hier gilt - wie am Anfang erwähnt - ausschließlich für Anleger in Deutschland.
Das Gute bei ETFs oder auch Fonds, REITs, dass man Verluste gegen Dividenden verrechnen kann. Also Verlust kann man gegen Dividendenzahlungen gegenrechnen 😉
Super erklärt, hat mir echt geholfen.
Danke!
Warum wird die NV-Bescheinigung immer vergessen?
Fragt mal Euren Steuerberater!
Zu Tipp 1: Wann sollte man dann die allerersten Teile verkaufen?
Und ist es ratsam jedes Jahr den Freibetrag zu nutzen und zu verkaufen oder sollte man die die man günstig gehandelt hat möglichst lange halten um vom Zinseszinseffekt zu profitieren
letztendlich kommt es auf den Depot und deinen Broker drauf an und was der aktuelle spread ist (wie groß ist der Unterschied zwischen Kaufs und Verkaufspreis). Im Regelfall würde ich sagen es lohnt sich nicht. Aber wenn du z.B. sehr alte Anteile hast wo du z.B. vor 10 Jahren mit 50€ Sparrate unterwegs warst und jetzt deutlich mehr sparst und der Kurs 80% gemacht hat würde ich schon versuchen die 1000€ Pauschale auszunutzen. Zinzeszinz ist ja eh nicht mehr so super relevant da wir ja jetzt mit den Vorabpauschalen von Staat ausgenommen werden.
Geht es bei deiner Frage darum, wie lange du die ältesten Anteile im Depot belassen solltest, wenn du in der Entnahmephase bist? Tendenziell möglichst lang. Wenn es dir also möglich ist, verbrauche erst die jüngeren Anteile. Falls du also z. B. in einem Zweitdepot denselben ETF später angefangen hast zu besparen, dann verkaufst du erstmal die aus dem Zweitdepot.
Zu deiner zweiten Frage: Es ist schon sinnvoll, den Freibetrag jedes Jahr auszuschöpfen, da du ihn ja nicht "aufsparen" kannst, sondern er verfällt jeweils nach Ablauf des Jahres. Wichtig ist bei einer Buy-and-Hold-Strategie natürlich, dass du die Anteile auch wieder nachkaufst. Du kannst das Ausschöpfen des Freibetrags natürlich auch mit dem Rebalancing kombinieren (falls nötig).
@@justETFhi :) hier noch eine Frage zum Thema Pauschbetrag komplett ausnutzen: warum sollte das nun getan werden?
Sagen wir Mal ich lege für 50 Jahre lang Geld in einen etf an dass ich nie anfasse. Solange ich nichts realisiere, zahle ich ja keine Steuern.
Was bringt es im Detail mir 1000€ jedes Jahr Gewinn steuerfrei rauszuholen wenn ich diese direkt wieder Investiere?
Ich meine Mal gelesen zu haben dass diese Beträge dann auch zukünftig von den Steuer befreit sind, ist das korrekt?
Ich finde leider immer nur die Info dass er ausgenutzt werden soll, aber bei reinvestierung nicht warum.
Danke für eine Meldung:)
Ich verstehe nicht, wieso der Freibetrag so gering ist. Bei 1000 Euro Freibetrag spart man ja grade mal 250 Euro Kapitalertragssteuer. Wenn ich aber doch privat für mein Alter vorsorgen soll ist 1000 Euro Freibetrag doch gar nichts. Wenn man ihn auf 10.000 oder noch mehr anhebt, wäre doch der Mittelschicht super geholfen. Und parteiübergreifend werden die Politiker ja nicht müde zu erwähnen, dass man grade die Mittelschicht entlasten möchte.
Das wäre schön. Aber der fürsorgliche Staat nimmt uns lieber erstmal etwas weg um es dann selbst in Aktien zu investieren. Und wenn es klappt, bekommen wir was ab.
Umso wichtiger sich den Freibetrag genau dafür freizuhalten, und ihn nicht mit Ausschüttern oder Dividenden in jungen Jahren zu vergeuden.
@@matthiasgrunwald895 hä? Verstehe nicht, was du meinst. Du kannst doch den Freibetrag nicht aufsparen und sammeln. Oder was genau hast du gemeint?
@@SirBen22 Na ich hab 1.000€ Freibetrag pro Jahr - den nutze ich ZUERST für meine fällige Vorabpauschale, damit ich diese garnicht erst zahlen muss.
Wenn ich die 1.000€ wegen Dividendenzahlungen schon ausschöpfe, habe, dann muss ich ja die Vorabpauschale voll zahlen, das will ich nicht.
@@matthiasgrunwald895 Ich weiß nicht, ob deine Rechnung so aufgeht. Denn bei ausschüttenden Fonds wird die Vorabpauschale auf die Ausschüttungen angerechnet. Bei thesaurierenden Fonds wird die Vorabpauschale vom Fondsvermögen abgezogen.
Aber ich habe das auch nicht komplett kapiert mit der Vorabpauschale.
Ein solches Video wäre auf für die Schweiz interessant.
Danke für die Anregung, nehmen wir in unsere Liste auf 🙂
Sehr gut strukturiert, top!
Danke für das Lob!
Super Video. Danke dafür!
Danke für das Lob!
Danke, kannst du bitte noch bestätigen, dass das Finanzamt die Verlustbescheinigung in den Folgejahren mit verrechnet, so dass Gewinne weiterhin reduziert werden können?
Die Verlustbescheinigung setzt deine Verlustverrechnungstöpfe quasi auf Null und das Ganze beginnt in den Folgejahren von vorn. Wenn du weitere Depots bei anderen Banken hast, kannst du die Bescheinigung (im Rahmen der Steuererklärung) nutzen, um Gewinne und Verluste dieser Depots gegenzurechnen. Wenn immer noch Verluste übrig bleiben, erhältst du darüber einen Bescheid (vom Finanzamt) und die Verluste werden in die Folgejahre vorgetragen. Wenn du nur bei einer Bank bist, werden Verluste automatisch verrechnet und vorgetragen, da brauchst du also keine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen.
Okay, danke...bin dann gespannt auf den Bescheid und dem darin vermerkten Malus für die Folgejahre...
Danke ein tolles, informatives Video
Danke für das Lob! 😊
Wie sieht es denn bei Sparplänen auf Crypto oder Gold aus? Da zahle ich ja jeden Monat eine Summe über viele Jahre. Gilt da auch das FiFo? Wo endet da die Haltefrist? Muss ich dann den Sparplan stoppen und ein Jahr warten, wenn ich das Gold verkaufen oder mir ausliefern lassen möchte?
Ja, auch da gilt die Fifo. ja. Wenn du keine Steuern zahlen willst, muss vor dem Verkauf der letzten Anteile ein Jahr vergangen sein. Allerdings fallen bei einem lange laufenden Sparplan die letzten zwölf Monate auch nicht so sehr ins Gewicht.
@@justETF Danke für Info. Denn auf das Thema FiFo auf Sparpläne geht so ziemlich keiner ein.
An sich wird die Quellensteuer doch schon mit in die TER einberechnet oder? Muss man sich mit dem Fondsdomizil und dem US-Anteil der Aktien dann noch genauer auseinandersetzen?
Nein das wird nicht in der Ter berücksichtigt. Deshalb beim world immer schön auf Domizil Irland achten, auch wenn es ein paar Pünktchen teurer sein sollte.
@@FreeAsange Danke für deine Antwort!
Danke für die Antwort - genau so ist es. Manche Anleger schauen sich deshalb nicht nur die TER, sondern auch die Tracking Differenz an, also den Performance-Unterschied zwischen ETF und Index. Da spiegeln sich auch solche Aspekte (zumindest theoretisch) wider. Allerdings muss man sagen, dass man dabei nur Aufschluss über die vergangene Entwicklung bekommt. Außerdem ist die Tracking-Differenz obsolet, sobald sich fundamentale Aspekte ändern, z. B. die TER gesenkt wird.
Spitzenvideo, danke
Danke für das Lob!
Vielen Dank für den interessanten und nützlichen Beitrag! Nur schon den ersten Tipp mit dem vivo verstehe ich nicht in letzter konsequenz, vom Prinzip her absolut, aber in der Umsetzung nicht. Die Variante mit dem Depot Übertrag noch am ehesten, ... Aber wie sage ich dem Broker a, dass er bitte nur die die älteren Anteile auf den Broker b übertragen soll und welche wären das dann, die haben doch nicht alle eine eigene Nummer die Anteile? Aber die andere Variante mit den zwei Brokern verstehe ich komplett nicht. Wenn ich erst die von dem Broker verkaufe, bei dem ich zuletzt gekauft habe, dann spare ich da etwas, dafür bleiben doch die anderen noch viel länger liegen und irgendwann früher oder später muss ich da auch ran. Es sei denn ich mache dann den depotübertrag. Und by the way, wenn ich ETFs extrem langer halte für eine altersvorsorge, dann denke ich mal dass das Thema sowieso nicht relevant. Dieser Tipp gilt also für leute, die ETFs ständig kaufen und verkaufen? Danke für Rat schon jetzt und liebe Grüße!
Danke für deine Fragen! Erstmal zur Frage der Relevanz: Das ist tatsächlich besonders wichtig, wenn du die Buy-and-Hold-Strategie verfolgst, insbesondere wenn du mit einem Sparplan o.ä. regelmäßig Anteile nachkaufst. Denn dann hast du ja nach einigen Jahren sehr wertvolle alte Anteile im Depot, aber auch jüngere, die weniger Gewinn angesammelt haben. Gerade dann hättest du also einen steuerlichen Vorteil, wenn du die jüngeren verkaufst. Wenn du hingegen ständig kaufst und verkaufst, hast du ggf. gar keinen so großen "Altersunterschied".
Klar, irgendwann verkaufst du auch die alten Anteile (es sei denn du strebst ein "ewiges Depot" an; das ist z. B. das Ziel von Lisa Osada aka Aktiengram wie sie uns im Interview erzählt hat). Aber so schiebst du die Steuerzahlung weiter in die Zukunft und kannst den Steuerstundungseffekt nutzen, über den wir ab 13:24 sprechen.
Zum Depotübertrag: Wenn du das machst, werden automatisch die älteren Anteile zuerst übertragen (quasi als würdest du sie an dich selbst "verkaufen"). Du musst das also dem Broker nicht mitteilen. Du musst dir nur merken, dass die jüngeren Anteile bei Broker A zurückgeblieben sind, du also bei Broker A mit dem Verkauf startest.
Ist die Freigrenze bei Gold nicht seit 2024 auf 1.000 Euro angehoben worden?
Ich habe noch nicht verstanden, wie es am Ende läuft, wenn man Vorabpauschale mit Sparerpauschbetrag verrechnet hat. Zählt die dann als versteuert oder nicht? Sollte man also Gewinne in Höhe des Sparerpauschbetrags realisieren oder ist es egal?
Die Steuer auf die Vorabpauschale wird immer am Jahresanfang fällig. Wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hat, wird der automatisch verrechnet und damit ist die Steuer bezahlt. Die meisten Broker zeigen auch an, wie viel du dann von deinem Freistellungsauftrag bzw. dem Sparerpauschbetrag noch übrig hast. So kannst du gut abschätzen, wie viel Gewinn du übers Jahr noch realisieren kannst.
Ich habe bis heute nicht verstanden, ob ich mein Depot in meiner Steuererklärung angeben muss oder nicht.
Die Kap-Steuer wird ja eh automatisch vom Broker abgezogen.
Solange du dein Depot in Deutschland führst und dein Broker die Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt abführt, musst du deine Kapitalerträge bzw. dein Depot nicht in deiner Steuererklärung angeben.
Viele Grüße
Dein justETF Team
Wenn ich jetzt einen thesaurierenden etf besitze und meine vorabpauschale abgebucht wurde, muss ich dann etwas in der steuerklärung angeben?
Meistens lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn du nicht dazu verpflichtet bist. Insbesondere dann, wenn du deinen Freistellungsauftrag noch nicht voll ausgeschöpft hast. In dem Fall musst du die Anlage KAP ausfüllen. Von deiner Depotbank erhältst du eine Jahressteuerbescheinigung, deren Angaben du in das Formular überträgst. Im Zweifel kann es sich auch lohnen, sich Unterstützung zu holen, zum Beispiel vom Steuerberater.
Kann man denn immer zwischen sein 2 Depots übertragen also unendlich?
ja
Theoretisch ja. Aber dieser Vorgang kann eine Weile dauern kann und du kannst in der Zwischenzeit die Anteile nicht handeln. Das solltest du auf jeden Fall einplanen.
@@justETF Wie lange dauert sowas denn?
Die Bafin sagt: Es soll nicht länger als drei Wochen dauern. Kann aber trotzdem vorkommen, dass es sich noch länger zieht.
@@justETF Sprich man müsste immer für 2-3 Monate Auszahlen und dann kann man wechseln. Oder ist nach einem Wechsel wieder FIFO und man muss immer wechseln?
Teilfreistellung zum Ausgleich ausländischer Quellensteuer - ist man damit mit einem ETF in deutsche Aktien (DAX/MDAX) nicht hervorragend im Vorteil? Oder wird das irgendwie anders ausgeglichen?🤔
glaube ja
Gilt den für Swapper auch die Teilfreistellung, obwohl sie nicht physisch in die Aktien(quote) investieren? 🤔
Tatsächlich kann es bei synthetischen ETFs sein, dass dort die Teilfreistellung nicht gilt (abhängig von der Höhe der Aktienquote). Wie es sich für den einzelnen ETF verhält, kannst du zum Beispiel im jeweiligen ETF-Profil auf unserer Webseite prüfen, da geben wir den Steuerstatus an.
Cool, diese Funktionalität auf Eurer Seite kannte ich noch nicht. Und vielen Dank für die sehr schnelle Antwort 👍
Sehr gern!
Wenn man Gold Etc vor Spekulationsfrist verkauft muss man ja Steuererklärung machen, weil es nicht automatisch abgeführt wird. Was wenn man 200 Euro gewinn mit Gold hätte und 201 Euro Verlust mit Crpyto. Muss man dann keine Steuererklärung machen, weil es keine abzuführenden Gewinne gibt oder muss man gerade zur Beschreibung eben jener steuerlich relevanter Posten eine Steuererkläring machen, obgleich man keine Steuer zahlen muss?
Grundsätzlich gilt, dass man verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Erträge nicht versteuert wurden. Möglicherweise hat die Bank in diesem Fall eine Verlustverrechnung vorgenommen. So oder so ist es aber meistens sinnvoll, eine Steuererklärung zu machen, selbst wenn man nicht dazu verpflichtet ist.
Kann man Verluste aus Derivaten mit ETFs verrechnen?
Grundsätzlich sollte das möglich sein - bei bestimmten Derivaten (Termingeschäfte) gibt es aber Einschränkungen.
@@justETF vielen Dank für die Antwort
gern 🙂
Minute 13:09: "Wenn Du den ETF irgendwann verkaufst..." Ich habe noch nicht verstanden, was passiert, wenn ich den ETF irgendwann mit VERLUST verkaufe. Bekomme ich dann die Vorabpauschale zurück? Es wäre schön, wenn Sie dieses Szenario noch näher beleuchten könnten. Vielen Dank!
wenn du Vorabpauschale auf einen ETF gezahlt hast und ihn mit Verlust verkaufst, wird die bisher gezahlte Steuer angerechnet: Ergo du bekommst Geld zurück. Ob das dann direkt über den Depotanbieter erfolgt (vermutlich) oder das Finanzamt (eher unwahrscheinlich) muss man dann sehen.
Wenn du im selben Jahr verkaufst, wird dir die Steuer gutgeschrieben. Wenn du später verkaufst, bekommst du nicht alles zurück, aber es wird sozusagen als Verlust festgehalten und wenn du später nochmal ETFs kaufst, mit deren Gewinnen verrechnet.
@@justETF das wäre ja mal ziemlicher Mist. Kann man das irgendwo nachlesen? Meinem Verständnis nach wäre die gezahlte Vorabpauschale dann Verlust erhöhend?
hab es nochmal an anderer Stelle gelesen. Kurz gesagt: Die Vorabpauschale wird vom Veräußerungserlös abgezogen. Bei positiven Erträgen mindert sie diese und bei negativen erhöht sich entsprechend der Verlust. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dagegen geklagt werden wird früher oder später. Auch wenn ich kein Freund der FDP bin, habe ich auch die Hoffnung dass die Besteuerung und/oder die Freibeträge bei Kapitalerträgen nochmal angepasst werden. Von Lindner erhoffe ich mir da am ehesten positive Signale.
Nein bekommst nichts zurück, geht alles in den Verlustverrechnungstopf. Es verhält sich exakt wie bei Ausschüttungen.
Gibt es hier auch Detusch/Amerikaner die aus allen ETF ausgeschlossen sind? Wenn ja, habt ihr Alternativen oder etwas anderes das für euch funktioniert?
Geht es darum, dass du in Deutschland kein Depot eröffnen darfst, weil du in den USA steuerpflichtig bist?
@justETF Ja, leider. Wegen dem FATCA abkommen werde ich ausgeschlossen, viele Privatbanken haben mich auch rausgeworfen. Muss leider bei den teuren Banken bleiben.
Das ist wirklich schade. Leider kennen wir da auch keinen Workaround. Möglicherweise gibt es aber ja andere in der Finanzcommunity, die ein ähnliches Problem haben.
@justETF Halte weiter meine Augen offen, bis dahin werde ich über meine Frau versuchen zu investieren.
👍
Hallo,
wie sieht es aus mit Dividenden aus Aktien und Dividenden aus ausschüttenden ETF's. Können diese Erträge mit Verlusten aus Aktien oder ETF's verrechnet werden, dies geht aus den Erläuterungen nicht hervor?
Einzelaktien haben eigene Verrechnungstöpfe, deshalb können deren Gewinne und Verluste nicht mit denen aus Fonds oder ETFs verrechnet werden - das gilt auch für Dividenden.
musst dir so vorstellen das reine Aktien-Themen immer eine extrawurst sind für die deutsche Bürokratie und sind somit nie mit etwas anderem verrechenbar.
Sie Sprechen von FiFo Prinzip, erzählen aber von LiFo Prinzip.
Wenn wir die jungeren Teile verkaufen ( die wir zu letzt gekauft haben) bleiben die ältere Teile und das nennt man Lifo Prinzip " Last in First Out" 🙂
Ich glaube, da gibt es ein Missverständnis: Wir erklären erst das FIFO-Prinzip und warum es für Anleger ungünstig ist. LIFO ist in Deutschland nicht vorgesehen und man kann es nur unter bestimmten Umständen umgehen, die wir im Video auch erläutern.
Das bedeutet die Vorabpauschale für 2023 wird mit meinem Sparerpauschbetrag von 2024 verrechnet, korrekt?
Ja, das stimmt.
Korrekt
Ich habe eine allgemeine Frage zu den ETF. Bin Anfänger und etwas verunsichert. Bespare den Welt ETF Vanguard FTSE All-World UCITS ETF - USD ACC. Macht es Sinn die momentane Gewinne mitzunehmen und die ETFs wieder zu verkaufen oder drinnen zu bleiben und weiter zu sparen? Danke für die Empfehlung.
Um den Sparerpauschbetrag vollständig auszunutzen kann das sinnvoll sein. Jetzt zur Jahresmitte ist aber möglicherweise noch nicht gut abschätzbar, wie viel du von dem Betrag noch offen hast. Das lässt sich zum Jahresende hin besser kalkulieren. Ansonsten stellt sich die Frage: Was würdest du denn mit dem Erlös machen? Brauchst du ihn z. B. um eine Immobilie zu kaufen? Willst du umschichten und den risikoarmen Anteil weiter erhöhen? Oder würdest reinvestieren? Wenn es letzteres ist, ist es vermutlich sinnvoller, das Geld liegen zu lassen. Durch die Gebühren, die bei Verkauf und Neukauf entstehen, würdest du letztlich dein Investment schmälern.
Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Freigrenze von €600,- auf €1.000,- angehoben
Stimmt, da hast du Recht, seit März (bzw. rückwirkend ab Januar '24) sind es 1.000 Euro Freigrenze. Danke für den Hinweis!
Vielleicht habe ich einen Denkfehler - ich beschäftige mich das erste mal mit diesem Thema. Aber meine beiden ETFs schütten übers Jahr hinweg allein schon knap 1000 Euro aus. Damit ist doch dann schon der gesamte Pauschbetrag ausgeschöpft, oder? Da brauche ich doch über strategische Verkaufe und Depot-Transfers nicht mehr nachdenken. Hinzu kommen noch die (zumindest in diesem Jahr ganz netten) Zinsen für Festgeld und Tagesgeld. Oder werden Ausschüttungen irgendwie nur anteilig einbezogen?! Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.
Stimmt, wenn du deinen Sparerpauschbetrag durch Zinsen und Ausschüttungen schon komplett ausschöpfst, macht ein Verkauf aus steuerlichen Gründen keinen Sinn. Depot-Transfers könntest du für die Zukunft in Erwägung ziehen, wenn du mit der Entnahmephase startest. Gegebenenfalls sind dann aber die anderen beiden Optionen (also nach einiger Zeit einen ähnlichen ETF zu besparen oder den gleichen ETF in einem anderen Depot) einfacher umzusetzen.
@@justETF Vielen Dank für eure Antwort. Das ist echt toll, dass ihr euch dafür die Zeit nehmt! 🙏 Zusätzlich zu dem super Videocontent, den ihr hier macht. Ein wirklich tolles Angebot, das ich erst vor Kurzem entdeckt haben und sehr glücklich darüber bin.
@Herraekorre danke schön 😊
Das freut uns sehr zu hören! 😀👍
Genau aus dem Grund wird ja auch von Ausschüttern abgeraten.
6:33 Achtung! Steuer bei Kindern wird bis 11k euro pro jahr nicht fällig, aber sie sind ab 6000 euro nicht mehr Familienversichert. Lohnt dann nicht mehr (wir reden von GKV Voraussetzungen für Familienversicherung)
Danke für den Hinweis, das ist gut zu wissen!
Hat man einen Aktien-ETF aus Immobiliengesellschaften, gibt es trotzdem keine Teilfreistellung.
Manchmal ja, manchmal nein.
Firmen im Ausland eröffnen und Gewinne dort verechnen.
Brauche nur den S&P500 etf, Nasdaq 100 etf und Nvidia das reicht völlig 😊
Müssten seit März 1000 Freigrenze sein nicht 600
Danke für den Hinweis, da hast du Recht, die Freigrenze wurde zwischenzeitlich angehoben.
Genau, gilt rückwirkend ab 01.01.24
Hi, Aktiengewinne kann man mit Verlusten aus Fonds/ETF´s verrechnen !!!
lange haare stehen dir immer besser :D
Sorry, bei allem Respekt. Die Teilfreistellung ist bei Weitem kein "Steuergeschenk". Es ist nur ein Ausgleich dafür, dass Steuern im Vergleich von vor der Teilfreistellungregelung bereits auf Fondsebene erhoben werden.
Ich hätte mir an dieser Stelle mehr Kritik an der bestehenden Besteuerung gewünscht, vor allem an der Vorabpauschale, die den Zinseszins unterminiert, wäre der Basiszins richtig hoch, dann würden sich ETFs m.E. kaum noch lohnen. Es ginge zu viel Substanz verloren. Es ist jetzt schon recht ungerecht, dass beim ausschüttenden S+P500 Substanz verlauft werden muss, um die Vorabpauschale bezahlen zu können.
Ich mag Euren Kanal, aber das war eher ein Werbevideo für Steuern. Von Euch hätte ich mir gewünscht, dass Ihr Euch einsetzt, dass es einfacher wird für junge Leute, dass bach Steuern und Inflation genug übrigbleibt.
Ich weiß nicht genau was du für Vorstellungen hast, aber weißt du was es bringen würde, wenn sich dieser TH-cam Kanal für Steuererleichterungen einsetzen würde?
Richtig: Null Komma gar nichts.
Das ist ein Erklärvideo, was steuerliche Aspekte in Bezug auf ETFs erläutert, die man kennen und berücksichtigen sollte. Es geht also rein um die Information, wir machen hier keine Bewertung, ob das richtig oder falsch ist und es gibt auch keine Pro/Kontra Bewertung.
Dass insbesondere im Zusammenhang mit privater Altersvorsorge höhere Freibeträge wünschenswert wären, wurde beispielsweise in diesem Interview mit Christian Röhl thematisiert: th-cam.com/video/-WO5oqds3NY/w-d-xo.htmlfeature=shared&t=1343
Trotzdem bleibe ich bei meiner Anregung.
Wirklich, bei allem Respekt für Eure tolle Arbeit und eine hervorragende JustEtf-Seite, sollte bei einem Erklärvideo auch so viel Expertise vorhanden sein, um zu wissen,,dass die Teilfreistellung eben kein Steuergeschenk (ebensowenig wie die Abgeltungssteuer, die mit der Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens sowie der Steuerfreiheit auf Gewinne nach 1 Jahr Haltedauer einherging) ist. Und wenn ich so ein Finanzportal hätte, das sich ausschließlich mit ETFs beschäftigt, fände ich es eher eine Pflicht, auch einen entsprechenden Kommentar zur Vorabpauschale zu machen. Herr Röhl, jüngst Flossbach von Storch und andere namhafte Marktteilnehmer können dies auch. Und eine Meinung zu offensichtlichen Misständen kundzutun bringt bestimmt mehr, als zu fragen, was solle so was bringen, um auf den Vorredner zu antworten. Vielen Dank für das Zuhören, es soll nur ein Hinweis/eine Abregung sein. Wer sich eingehend mit Realrendite in einem privaten Portfolio beschäftigt über Jahrzehnte hinweg, versteht dies vielleicht.
Danke für deine Anregung 🙂 wir nehmen das mit und diskutieren das für das nächste Video in der Art, wie wir da mit so einer politischen Positionierung umgehen, denn grundsätzlich halten auch wir eine Entlastung - insbesondere wenn es um private (Alters-)Vorsorge geht für sinnvoll.
Danke 🙏 und hübsche Frau
Wir freuen uns, wenn ihr in den Kommentaren nett zueinander bleibt 🙂 Bitte nicht gegenseitig angreifen
👋
@@axsup7g140 Das tut hier nichts zur Sache!!
@@justETF 💕
Susanne, wo bekomme ich jetzt 10 Kinder her.😊
Kein Geld für Eyeliner, Wimperntusche und ein bissl Rouge?
Unnötiger Scheiß!