11:20 nicht „elektrisches Mess System“ sondern „Energie Management System“. Heißt im Endeffekt es gibt ein System unter Kundenkontrolle dass das Signal vom EVU entgegen nimmt und dann alle hinter dem Anschlusspunkt liegenden Verbraucher entsprechend ansteuert. Das kann auch bedeuten, dass bei verbauter Wallbox und Wärmepumpe nur die Wallbox abgeschaltet statt gedimmt wird aber dafür die Wärmepumpe im Winter mehr heizen darf weil die Summe der Leistung entscheidend ist für alle steuerbaren Verbraucher.
Vielen Dank für dieses Video. Sie haben immer von „abschalten“ gesprochen. Ich dachte mit dem neuen §14a EnWG muss die steuerbare Verbrauchseinheit nur gedimmt werden, z.B. auf 4,2 kW bei einer Einheit. Habe ich da etwas missverstanden oder gibt es beides beim neuen §14a? Vertragen es Wärmepumpen (Luft/Wasser, Luft/Luft, Brauchwasser) überhaupt, einfach so hart abgeschaltet zu werden oder werden sie auf Befehl heruntergefahren und können so den aufgebauten Druck noch abbauen?
Die meisten (Luft/Wasser) Wärmepumpen für Einfamilienhäuser und Objekte ähnlicher Größe können für das Budge von 4,2 kW (elektrische Leistung) den Wärmepumpenanteil einfach weiter betreiben. Da wird quasi nur der Heizstab deaktiviert werden. Die LLWP haben oft gar nicht erst diese Leistung
Habe ich das richtig verstanden, dass es keine gute Idee ist, eine Wärmepumpe von Vailant zu installieren? Ich benötige ja ein EMS, dass mit ALLEN (!) meinen Geräten (Wallbox, Batteriespeicher, Wärmepumpe, usw.) reden kann. Wenn Vailant beim Zugriff auf die Daten Schwierigkeiten macht, wird es ja schwer, ein passendes EMS zu finden. Vielleicht können alle EMSe, die mit Vailant funktionieren, nicht mit meiner Wallbox oder nicht mit meinem Batteriespeicher reden. Da wäre es strategisch besser, nur Geräte (z.B. Wärmepumpe) von Herstellern zu kaufen, die beim Datenzugriff sehr offen sind. Können Sie einen offenen Hersteller (für Wärmepumpen) empfehlen?
Moin, ich habe 2 Fragen: 1. Wer ist da in der Informationspflicht? Muss ich das als Privatperson alles wissen und verstehen, oder muss mein Heizungsbauer das wissen und unaufgefordert umsetzen? 2. Was kommt da an Kosten an mich als Privatmensch zu? Hintergrund: meine 5kW (thermisch) Wärmepumpe ist bestellt und wird im Juni eingebaut. Die wird die 4,2 kW elektrisch also nie erreichen, den Heizstab versuche ich aus Eigeninteresse natürlich zu meiden wie die Pest.
Zu 1) Grundsätzlich sollte der HB die Ahnung haben, denn der muss wissen, welchen Bemessungsstrom er/der Elektriker beherrsche muss. Aber in der Praxis...? Zu 2) Strom für die Box holt sich der Netzbetreiber aus dem Stromkasten. Ansonsten muss ein Signalkabel (bei Vaillant z.B. 2 0,75 qmm) für die Ansteuerung der WP verlegt werden (bei Vaillant z.B. eeBUS-Kabel). Eine 5 kW-WP (z.B. Vaillant arotherm 55) hat eine Pmax von 5,4 kW, zu finden auf dem Typschild der Hydraulikstation der WP. Diese Hersteller-Angabe ist maßgebend, nicht die Tatsache, ob der der Betreiber den Heizstab aktiviert oder deaktiviert. Soweit mein Kenntnisstand, denn die Vorschrift des § 14a EnWG schließt bei WP den Heizstab mit ein. Damit wäre auch eine kleinere WP mit 5kW betroffen.
lediglich verbrauchseinrichtungen, die bereits vor dem 1.1.2024 als steuerbare verbrauchseinrichtungen im sinne des § 14a enwg angemeldet sind oder waren, müssen bis ende 2028 zu steuerbaren verbrauchseinrichtungen ertüchtigt werden. alle vor dem 1.1.2024 in betrieb gegangenen anlagen, die ja bis dahin nicht anmeldpflichtig waren, genießen weiterhin bestandsschutz und fallen nicht unter die regeln, die ab 1.1.2024 gelten und müssen auch nicht nach ende 2028 mit dimmern oder dergl. ausgestattet werden.
Warum sollte nicht jeder einen Batteriespeicher haben können? Der reduziert doch die Last? Edit: Und warum braucht man dann überhaupt eine Einspeiseerlaubnis (auf die man zum Teil Monate warten muss), wenn man dann sowieso die PV abgedreht bekommt (anscheinend auch für Eigenverbrauch?). Kann man die Steuerungseinrichtung auch direkt hinter den Zähler montieren, dass man die Notversorgung der PV + Speicher nutzen kann? Oder kann man auch mit Speicher dagegen regeln anstatt das man den Verbraucher/Produzenten abschaltet?
"anscheinend auch für Eigenverbrauch" Wenn die mir das auch abdrehen würden, würde ich denen was husten. Glücklicherweise gibts diese Idiotie bei uns in Österreich nicht. Aber vielleicht noch nicht?
@@wolfgangpreier9160 Ich weiß nicht ob Eigenverbrauch auch betroffen ist. Aber da Batteriespeicher auch betroffen sein sollen, und scheinbar nur binäre Zeitschaltuhren/Schaltungen verwendet werden... In Österreich zählt was ich weiß die Einspeisegrenzen am Zähler (z.B.: maximal 5kW Einspeisung bis Netzausbau abgeschlossen ist). Was auch noch interessant wäre ist wie gut die Wechselrichter/Schalter wissen ob sie am Netz hängen oder nicht. Klar, wenn der Stromzähler keinen Strom hat, kann er kein Signal senden. Was ist aber wenn Strom zwar da wäre, das Hausnetz aber als Insel läuft?
@@justinterested5819 In Österreich zählt die kWp Solar. Ich darf bis zu diesem Wert einspeisen. Die WR sind nicht mit den Smart Zählern verbunden. Leider. Das würde das Ganze stark vereinfachen. Derzeit braucht jeder WR einen eigenen Zähler. Bzw. Kann der WR natürlich so viel einspeisen wie er hat, ganz ohne Zähler. Aber üblicherweise habe die ihre eigenen Zähler. Abriegelung gibts erst ab 30kW so weit ich weiß. Was rund um Wien herum schon ein Problem, darstellt. Dort gibts so viel Balkon PV dass die bis zu 255V im Netz haben. Und keine Speicher. Seufz…
Die Frage ist sehr berechtigt, es gibt aber aktuell keine Antwort dazu von Westnetz (ich war auch auf der Veranstaltung). Es geht ja nicht um den Eigenverbrauch sondern um die Einspeisung und auch um den Bezug aus dem Netz, wenn man eine Batterie daraus lädt. Das ist erlaubt und macht Sinn bei dynamischen Stromtarifen.
Ich konnte bei der Installation der neuen GHH (GasHybridHeizung) dem Netzbetreiber klarmachen, daß ich gar keinen Heizstab habe, da im Kältefall automatisch von Elektro auf Gas umgestellt wird. Zudem konnte ich, da die maximale Netzbezugsleistung der WP bei 4,6kW liegt, glaubhaft machen, daß dieser Wert durch die Hybridanlage nie abgerufen werden wird. Datenblatt geschickt und gut. Ergo: Kein Rundsteuerempfänger (sollte glaub ich auch Geld kosten!) Keine Dimmung. Keine großen Ströme -> Netzdienlich! Mega. Und der Versorger freut sich auch, ein Problem weniger. Ich denke das bleibt auch nach 2028 so. 😁
Meine Frage wäre ob man technisch die älteren WP überhaupt dimmen kann. Wie soll das gehen außer komplett abschalten. Das soll ja aber nicht passieren. Also wie soll man diese Anlagen DIMMEN ?????
Wenn die Datenweitergabe aufgrund von Befindlichkeiten der Hersteller erschwert wird, macht es vielleicht Sinn einen gewissen Datenaustausch verpflichtend in die Förderbedingungen aufzunehmen.
Na ja, es wird nicht abgeschaltet, nur gedrosselt... was bei den meisten WP eigentlich nur heißt der Heizstab darf nicht laufen. Das ganze lässt sich mittels Relais umsetzen, zumal diese Drosselungen, wie du schon angeführt hast, eher nicht vorkommen werden, denn sonst droht sofortiger Netzausbau. Das wird nur dort passieren wo die VNB geschlafen haben die letzten Jahre. Ich hoffe doch mal darauf das der EEBUS für alle Hersteller Pflicht wird, egal ob sie wollen oder nicht.
Wieso speziell EEBUS? Weil Vaillant darauf setzt? Es gibt auch andere Protokolle, z.B. MQTT, Modbus/TCP, REST-API, etc pp. Ansonsten ja, es sollte einen gemeinsamen Standard geben - am besten europaweit oder noch besser weltweit
Ich hoffe hier handelt sich um eine Aufzeichnung von Gestern! Am Tag der Arbeit wird die "Arbeit" gefeiert und nicht malocht! Aber für die Haustechnik Voßwinkel GmbH und Ihren Chef wollen wir mal eine Ausnahme machen. Feiert den Tag der Arbeit!
Mir würde reichen, wenn ein Signal (potentialfreier Kontakt) die 4,2kW-Beschränkung aktiviert und "mein" Home Assistant die Verbraucher abregelt (egal welche) oder gleich auf Inselbetrieb schaltet. Dem Energieversorger kann es egal sein, wie ich meinen Bedarf reduziere.
Nach Aussage Westnetz ist das auch so. Jedoch fordert z.B. die RheinEnergie beim Antrag eine sogenannte VIN Nummer eines privaten EMS. Ich habe noch nicht rausfinden können was das genau ist. Ich kenne so etwas ähnliches bei EE-Bus. Es geht wohl um eine zertifizierte Schnittstelle. Dann wäre z.b. Home Assistant mit EVCC eine Lösung die erlaubt wäre. Soweit ist man aber noch nicht technisch.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen? Leistungsmäßig laufen die meisten WP im Einfamilienhaus unter Kleinverbraucher. Da wird dann wohl nichts abgeregelt. Oder? Durchlauferhitzer, Wallbox, Herd, Backofen, Spülmaschine, Waschmaschine, Fön, Heizlüfter... funktioniert ja bisher ohne Probleme. Die WP reist´s da sicher nicht raus.
Mein Kenntnisstand: Wenn die Wärmepumpe weniger als 4,2 kW elektrische (!) Leistung hat, dann ist sie von §14a EnWG nicht betroffen. Achtung: Die in Wärmepumpen enthaltene Heizpatrone zählt auch!
Wer zahlt den Schaden wenn durch das radikale abschalten der Steuerung ein Schaden entsteht an der Elektronik? Ein PC im laufenden Betrieb zieh ich ja auch nicht einfach den Stecker.
@@em19999 Sind das nicht zwei sich widersprechende Forderungen? Entweder, wir dimmen große Verbraucher, wenn es wenig Strom gibt ODER wir bauen massenweise Reservekraftwerke, so dass es immer genug Strom gibt. Letzteres kann man natürlich fordern und umsetzen, aber das wird richtig teuer. Wenn wir bereit sind, den doppelten Strompreis zu zahlen, dann kann man wahrscheinlich darauf verzichten, "den Strom künstlich zu verknappen". Ich bin eher für günstigen Strom!!! Und darum finde ich, dass das Dimmen eine Lösung ist, mit der man gut leben kann.
@@einzuschauer7647 auf die technischen möglichkeiten zum „dimmen“ warten wir jetzt alle gespannt. die gibt es noch gar nicht, jedenfalls hat noch niemand davon gehört, dass es sowas gibt. auch hat bisher niemand eine ahnung, wie „dimmer“ in einen bestehenden hausanschluss mit bisher und künftig nicht „dimmbaren“ geräten integriert werden sollen, ohne den gesamten hausanschlusskasten für viel geld erneuern zu müsssen, was aber in vielen fällen zusätzlich noch zu platzproblemen führen dürfte. das ganze thema hatte ich den damen und herren im bundeswirtschaftsministerium grschildert und um hilfe bei der auslegung meines neuen hausanschlusskastens gebeten, damit dieser dann zukunftsfest betrieben werden kann. das war vor etwa einem jahr. mir wurden mit blumigen worten die vorzüge der neuen intelligenten messsysteme und geplanten steuerungseinrichtungen angepriesen, jedoch ohne auf meine probleme einzugehen und ohne konkrete angaben zu irgendwas. ich schätze mal, dass die jetzt vorliegenden vorschriften wieder mal (das thema verfolgt mich seit jahrzehnten. besserung ist nicht in sicht und zwar ohne ansehen der jeweiligen regierungen.)ohne einbeziehung irgendwelcher fachleute gezimmert wurden und nun nach gutmenschenart darauf gewartet wird, dass schon irgendwem irgendwas dazu einfällt.
@@alfonsippisch1049und welchen Sinn macht es ein 230V Verteilnetz in der Straße zu überlasten nur weil im HV Netz der PV Strom am Sonntag Mittag gerade billig ist und alle BEV Fahrer ihr Auto anstecken zum billig laden? Dafür ist der §14a EnWG gedacht. Der niedrige Preis kann der falsche Anreiz sein und das Problem der Leitungskapazität noch verschlimmern.
11:20 nicht „elektrisches Mess System“ sondern „Energie Management System“.
Heißt im Endeffekt es gibt ein System unter Kundenkontrolle dass das Signal vom EVU entgegen nimmt und dann alle hinter dem Anschlusspunkt liegenden Verbraucher entsprechend ansteuert.
Das kann auch bedeuten, dass bei verbauter Wallbox und Wärmepumpe nur die Wallbox abgeschaltet statt gedimmt wird aber dafür die Wärmepumpe im Winter mehr heizen darf weil die Summe der Leistung entscheidend ist für alle steuerbaren Verbraucher.
Vielen Dank für dieses Video. Sie haben immer von „abschalten“ gesprochen. Ich dachte mit dem neuen §14a EnWG muss die steuerbare Verbrauchseinheit nur gedimmt werden, z.B. auf 4,2 kW bei einer Einheit. Habe ich da etwas missverstanden oder gibt es beides beim neuen §14a? Vertragen es Wärmepumpen (Luft/Wasser, Luft/Luft, Brauchwasser) überhaupt, einfach so hart abgeschaltet zu werden oder werden sie auf Befehl heruntergefahren und können so den aufgebauten Druck noch abbauen?
Die meisten (Luft/Wasser) Wärmepumpen für Einfamilienhäuser und Objekte ähnlicher Größe können für das Budge von 4,2 kW (elektrische Leistung) den Wärmepumpenanteil einfach weiter betreiben. Da wird quasi nur der Heizstab deaktiviert werden.
Die LLWP haben oft gar nicht erst diese Leistung
Habe ich das richtig verstanden, dass es keine gute Idee ist, eine Wärmepumpe von Vailant zu installieren?
Ich benötige ja ein EMS, dass mit ALLEN (!) meinen Geräten (Wallbox, Batteriespeicher, Wärmepumpe, usw.) reden kann.
Wenn Vailant beim Zugriff auf die Daten Schwierigkeiten macht, wird es ja schwer, ein passendes EMS zu finden.
Vielleicht können alle EMSe, die mit Vailant funktionieren, nicht mit meiner Wallbox oder nicht mit meinem Batteriespeicher reden.
Da wäre es strategisch besser, nur Geräte (z.B. Wärmepumpe) von Herstellern zu kaufen, die beim Datenzugriff sehr offen sind.
Können Sie einen offenen Hersteller (für Wärmepumpen) empfehlen?
Nimm IDM Waermepumpe
Schauen Sie einmal IDM Wärmepumpen
Moin, ich habe 2 Fragen:
1. Wer ist da in der Informationspflicht? Muss ich das als Privatperson alles wissen und verstehen, oder muss mein Heizungsbauer das wissen und unaufgefordert umsetzen?
2. Was kommt da an Kosten an mich als Privatmensch zu?
Hintergrund: meine 5kW (thermisch) Wärmepumpe ist bestellt und wird im Juni eingebaut. Die wird die 4,2 kW elektrisch also nie erreichen, den Heizstab versuche ich aus Eigeninteresse natürlich zu meiden wie die Pest.
Zu 1) Grundsätzlich sollte der HB die Ahnung haben, denn der muss wissen, welchen Bemessungsstrom er/der Elektriker beherrsche muss. Aber in der Praxis...?
Zu 2) Strom für die Box holt sich der Netzbetreiber aus dem Stromkasten. Ansonsten muss ein Signalkabel (bei Vaillant z.B. 2 0,75 qmm) für die Ansteuerung der WP verlegt werden (bei Vaillant z.B. eeBUS-Kabel).
Eine 5 kW-WP (z.B. Vaillant arotherm 55) hat eine Pmax von 5,4 kW, zu finden auf dem Typschild der Hydraulikstation der WP. Diese Hersteller-Angabe ist maßgebend, nicht die Tatsache, ob der der Betreiber den Heizstab aktiviert oder deaktiviert. Soweit mein Kenntnisstand, denn die Vorschrift des § 14a EnWG schließt bei WP den Heizstab mit ein. Damit wäre auch eine kleinere WP mit 5kW betroffen.
Das bedeutet es gibt langfristig keine sg. Wärmepumpentarife mehr sondern nur die separate Vergütung nach Modus 1 bis 3. ?!
Welches Steuerungsmodell man wählt, ob Direkt oder EMS liegt im Entscheidungsrahmen der Endkunden. Das kann der VNB nicht vorschreiben!
lediglich verbrauchseinrichtungen, die bereits vor dem 1.1.2024 als steuerbare verbrauchseinrichtungen im sinne des § 14a enwg angemeldet sind oder waren, müssen bis ende 2028 zu steuerbaren verbrauchseinrichtungen ertüchtigt werden. alle vor dem 1.1.2024 in betrieb gegangenen anlagen, die ja bis dahin nicht anmeldpflichtig waren, genießen weiterhin bestandsschutz und fallen nicht unter die regeln, die ab 1.1.2024 gelten und müssen auch nicht nach ende 2028 mit dimmern oder dergl. ausgestattet werden.
Warum sollte nicht jeder einen Batteriespeicher haben können? Der reduziert doch die Last?
Edit: Und warum braucht man dann überhaupt eine Einspeiseerlaubnis (auf die man zum Teil Monate warten muss), wenn man dann sowieso die PV abgedreht bekommt (anscheinend auch für Eigenverbrauch?). Kann man die Steuerungseinrichtung auch direkt hinter den Zähler montieren, dass man die Notversorgung der PV + Speicher nutzen kann? Oder kann man auch mit Speicher dagegen regeln anstatt das man den Verbraucher/Produzenten abschaltet?
"anscheinend auch für Eigenverbrauch" Wenn die mir das auch abdrehen würden, würde ich denen was husten. Glücklicherweise gibts diese Idiotie bei uns in Österreich nicht. Aber vielleicht noch nicht?
@@wolfgangpreier9160
Ich weiß nicht ob Eigenverbrauch auch betroffen ist. Aber da Batteriespeicher auch betroffen sein sollen, und scheinbar nur binäre Zeitschaltuhren/Schaltungen verwendet werden...
In Österreich zählt was ich weiß die Einspeisegrenzen am Zähler (z.B.: maximal 5kW Einspeisung bis Netzausbau abgeschlossen ist).
Was auch noch interessant wäre ist wie gut die Wechselrichter/Schalter wissen ob sie am Netz hängen oder nicht. Klar, wenn der Stromzähler keinen Strom hat, kann er kein Signal senden. Was ist aber wenn Strom zwar da wäre, das Hausnetz aber als Insel läuft?
@@justinterested5819 In Österreich zählt die kWp Solar. Ich darf bis zu diesem Wert einspeisen. Die WR sind nicht mit den Smart Zählern verbunden. Leider. Das würde das Ganze stark vereinfachen. Derzeit braucht jeder WR einen eigenen Zähler. Bzw. Kann der WR natürlich so viel einspeisen wie er hat, ganz ohne Zähler. Aber üblicherweise habe die ihre eigenen Zähler. Abriegelung gibts erst ab 30kW so weit ich weiß. Was rund um Wien herum schon ein Problem, darstellt. Dort gibts so viel Balkon PV dass die bis zu 255V im Netz haben. Und keine Speicher. Seufz…
Die Frage ist sehr berechtigt, es gibt aber aktuell keine Antwort dazu von Westnetz (ich war auch auf der Veranstaltung). Es geht ja nicht um den Eigenverbrauch sondern um die Einspeisung und auch um den Bezug aus dem Netz, wenn man eine Batterie daraus lädt. Das ist erlaubt und macht Sinn bei dynamischen Stromtarifen.
Ich konnte bei der Installation der neuen GHH (GasHybridHeizung) dem Netzbetreiber klarmachen, daß ich gar keinen Heizstab habe, da im Kältefall automatisch von Elektro auf Gas umgestellt wird. Zudem konnte ich, da die maximale Netzbezugsleistung der WP bei 4,6kW liegt, glaubhaft machen, daß dieser Wert durch die Hybridanlage nie abgerufen werden wird. Datenblatt geschickt und gut.
Ergo: Kein Rundsteuerempfänger (sollte glaub ich auch Geld kosten!) Keine Dimmung. Keine großen Ströme -> Netzdienlich! Mega. Und der Versorger freut sich auch, ein Problem weniger.
Ich denke das bleibt auch nach 2028 so.
😁
Meine Frage wäre ob man technisch die älteren WP überhaupt dimmen kann. Wie soll das gehen außer komplett abschalten. Das soll ja aber nicht passieren. Also wie soll man diese Anlagen DIMMEN ?????
Wenn die Datenweitergabe aufgrund von Befindlichkeiten der Hersteller erschwert wird, macht es vielleicht Sinn einen gewissen Datenaustausch verpflichtend in die Förderbedingungen aufzunehmen.
Na ja, es wird nicht abgeschaltet, nur gedrosselt... was bei den meisten WP eigentlich nur heißt der Heizstab darf nicht laufen. Das ganze lässt sich mittels Relais umsetzen, zumal diese Drosselungen, wie du schon angeführt hast, eher nicht vorkommen werden, denn sonst droht sofortiger Netzausbau. Das wird nur dort passieren wo die VNB geschlafen haben die letzten Jahre.
Ich hoffe doch mal darauf das der EEBUS für alle Hersteller Pflicht wird, egal ob sie wollen oder nicht.
Wieso speziell EEBUS? Weil Vaillant darauf setzt? Es gibt auch andere Protokolle, z.B. MQTT, Modbus/TCP, REST-API, etc pp. Ansonsten ja, es sollte einen gemeinsamen Standard geben - am besten europaweit oder noch besser weltweit
@@linux0.99 weil wohl eebus dazu auserkoren wurde Herstellerübergreifend alles für 14a zu ermöglichen.
Ich hoffe hier handelt sich um eine Aufzeichnung von Gestern! Am Tag der Arbeit wird die "Arbeit" gefeiert und nicht malocht! Aber für die Haustechnik Voßwinkel GmbH und Ihren Chef wollen wir mal eine Ausnahme machen. Feiert den Tag der Arbeit!
Mir würde reichen, wenn ein Signal (potentialfreier Kontakt) die 4,2kW-Beschränkung aktiviert und "mein" Home Assistant die Verbraucher abregelt (egal welche) oder gleich auf Inselbetrieb schaltet. Dem Energieversorger kann es egal sein, wie ich meinen Bedarf reduziere.
Nach Aussage Westnetz ist das auch so. Jedoch fordert z.B. die RheinEnergie beim Antrag eine sogenannte VIN Nummer eines privaten EMS. Ich habe noch nicht rausfinden können was das genau ist. Ich kenne so etwas ähnliches bei EE-Bus. Es geht wohl um eine zertifizierte Schnittstelle. Dann wäre z.b. Home Assistant mit EVCC eine Lösung die erlaubt wäre. Soweit ist man aber noch nicht technisch.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen? Leistungsmäßig laufen die meisten WP im Einfamilienhaus unter Kleinverbraucher.
Da wird dann wohl nichts abgeregelt. Oder?
Durchlauferhitzer, Wallbox, Herd, Backofen, Spülmaschine, Waschmaschine, Fön, Heizlüfter... funktioniert ja bisher ohne Probleme.
Die WP reist´s da sicher nicht raus.
Oder in deinem lokalen Netz doch. Wenn man 100 Verbraucher a)3KW steuern kann ist das auch eine ordentliche Leistung.
Mein Kenntnisstand: Wenn die Wärmepumpe weniger als 4,2 kW elektrische (!) Leistung hat, dann ist sie von §14a EnWG nicht betroffen.
Achtung: Die in Wärmepumpen enthaltene Heizpatrone zählt auch!
Dein Hausverbrauch, also Induktionsherd, Fön und so weiter fallen nicht drunter und dürfen zusätzlich zur Dimmleistung laufen.
Wer zahlt den Schaden wenn durch das radikale abschalten der Steuerung ein Schaden entsteht an der Elektronik? Ein PC im laufenden Betrieb zieh ich ja auch nicht einfach den Stecker.
Wo ist das viele Geld der Netzabgaben geblieben?????😡😡😡😡😡40 Jahre bezahlt und immer noch keine Erdkabel.
was willst du denn mit Erdkabeln? Die sind übrigens 8 mal teurer als Freileitungen.
@@thejohannesbeck da geht auch mehr durch
@@hasanestorba9817 aber nicht im gleichen Verhältnis was sie mehr kosten 😂
§ 14a EnWG - Ist das Kunst, oder kann das weg?
Das kann eindeutig weg!
das ist sogar gut!
Für diese Aufgabe benötigen wir künstliche Intelligenz, die sämtliche Abläufe steuert, reguliert und Abrechnungen durchführt.
Eigentlich nicht. Das mag zwar recht komplex klingen, ist aber regelungstechnisch recht trivial.
@@stefankamuc Ich bin der Meinung, flexibler Strompreis je nach Angebot und Nachfrage lässt viele Lösungen vorantreiben und erfinden.
@@em19999 Sind das nicht zwei sich widersprechende Forderungen?
Entweder, wir dimmen große Verbraucher, wenn es wenig Strom gibt ODER wir bauen massenweise Reservekraftwerke, so dass es immer genug Strom gibt.
Letzteres kann man natürlich fordern und umsetzen, aber das wird richtig teuer.
Wenn wir bereit sind, den doppelten Strompreis zu zahlen, dann kann man wahrscheinlich darauf verzichten, "den Strom künstlich zu verknappen".
Ich bin eher für günstigen Strom!!!
Und darum finde ich, dass das Dimmen eine Lösung ist, mit der man gut leben kann.
@@einzuschauer7647 auf die technischen möglichkeiten zum „dimmen“ warten wir jetzt alle gespannt. die gibt es noch gar nicht, jedenfalls hat noch niemand davon gehört, dass es sowas gibt. auch hat bisher niemand eine ahnung, wie „dimmer“ in einen bestehenden hausanschluss mit bisher und künftig nicht „dimmbaren“ geräten integriert werden sollen, ohne den gesamten hausanschlusskasten für viel geld erneuern zu müsssen, was aber in vielen fällen zusätzlich noch zu platzproblemen führen dürfte.
das ganze thema hatte ich den damen und herren im bundeswirtschaftsministerium grschildert und um hilfe bei der auslegung meines neuen hausanschlusskastens gebeten, damit dieser dann zukunftsfest betrieben werden kann. das war vor etwa einem jahr. mir wurden mit blumigen worten die vorzüge der neuen intelligenten messsysteme und geplanten steuerungseinrichtungen angepriesen, jedoch ohne auf meine probleme einzugehen und ohne konkrete angaben zu irgendwas. ich schätze mal, dass die jetzt vorliegenden vorschriften wieder mal (das thema verfolgt mich seit jahrzehnten. besserung ist nicht in sicht und zwar ohne ansehen der jeweiligen regierungen.)ohne einbeziehung irgendwelcher fachleute gezimmert wurden und nun nach gutmenschenart darauf gewartet wird, dass schon irgendwem irgendwas dazu einfällt.
@@alfonsippisch1049und welchen Sinn macht es ein 230V Verteilnetz in der Straße zu überlasten nur weil im HV Netz der PV Strom am Sonntag Mittag gerade billig ist und alle BEV Fahrer ihr Auto anstecken zum billig laden? Dafür ist der §14a EnWG gedacht. Der niedrige Preis kann der falsche Anreiz sein und das Problem der Leitungskapazität noch verschlimmern.