verkürzte Restnutzungsdauer - Update 2023 und FAQ

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  • เผยแพร่เมื่อ 6 ก.ย. 2024
  • Hinweis Juni 2024:
    Das Video ist bzgl. der angekündigten Änderungen 2023 nicht mehr aktuell!
    Ein vollständiges Update zur Rechtslage ab Juni 2024 finden Sie hier:
    • Restnutzungsdauer Upda...
    rehkugler.de/r...
    Update zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer bei vermieteten Immobilien sowie Fragen, die in diesem Zusammenhang immer wieder gestellt werden: 1. für welche Zeiträume kann die kürzere RND rückwirkend nachgewiesen werden? 2. wann kann für Bestandsobjekte ein Gutachten erstellt werden? 3. was ist bei Objektkauf noch in 2022 zu beachten? 4. welche Auswirkung haben Sanierungen nach Feststellung der kürzeren RND?
    rehkugler.de/r...

ความคิดเห็น • 10

  • @mr.kittycat14
    @mr.kittycat14 11 หลายเดือนก่อน +1

    Ich habe ein Verkehrswertgutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständiger im Jahr 2020. Ich wusste das mit der erhöhten Abschreibung allerdings nicht. Jetzt weiß ich es und würde es gerne 2023 nutzen. Laut GA liegt die Restwertnutzungsdauer bei 18 Jahren. Allerdings ist es ein Verkehrswertgutachten und das ist laut neuem Urteil nicht ausreichend. Aber es gibt Fälle zum Beispiel FG Münster bei der diese Art von Gutachten anerkannt wurden.

    • @rehkuglerimmobilien
      @rehkuglerimmobilien  11 หลายเดือนก่อน

      Die Vorgaben des BMF-Schreibens sind ohnehin zweifelhaft, sprich es entspricht in vielen Punkten nicht der Rechtsprechung des BFH.
      Allerdings passt bei Ihrem Gutachten ja der Stichtag nicht mehr. Unsere Empfehlung wäre hier ein neues GA, insbesondere mit dem konkreten Zweck der RND-Ermittlung.

  • @MindsetDan
    @MindsetDan ปีที่แล้ว +1

    Danke für die Ausführungen. Ich hatte gehört, dass wenn ich für eine Bestandsimmobilie bereits eine Nutzungsdauer von zum Beispiel 50 Jahren standardmäßig angenommen habe und zBletztes Jahr auch ein Steuerbescheid gekommen ist, ich nicht einfach nur durch ein Gutachten die Dauer ändern kann?

    • @rehkuglerimmobilien
      @rehkuglerimmobilien  ปีที่แล้ว

      Wir sind keine Steuerberater und ich kann nur die Info weitergeben, die wir mit unserem Steuerberater besprochen haben:
      Der Nachweis der kürzeren RND kann immer erfolgen, also auch für Objekte, die schon länger im Bestand sind und bereits mit der regulären AfA abgeschrieben wurden. Die neu ermittelte Abschreibung gilt dann ab diesem Jahr und für die Zukunft.

  • @rainerzufall7427
    @rainerzufall7427 ปีที่แล้ว +1

    Mach doch bitte mal ein Update und geh insbesondere auf das BMF Schreiben von Ende Februar ein.

    • @rehkuglerimmobilien
      @rehkuglerimmobilien  ปีที่แล้ว

      na das gibt's doch schon ;-) th-cam.com/video/I3Up_2zNPP4/w-d-xo.html

  • @brunokaiser9083
    @brunokaiser9083 ปีที่แล้ว +1

    Ich habe in 10/2022 ein Rstnutzungsdauer Gutachten erstellen lassen, mit Bewertungsstichtag 10/2022.
    Ich hätte Angst, dass das Finanzamt das Gutachten in 2023 nicht mehr akzeptiert, zum Zeitpunkt wenn ich die Steuererklärung für 2022 abgebe.
    Oder kann ich das Gutachten jetzt schon für die Steuererklärung 2021 abgeben? Die 2021 ist bei mir noch nicht fertig.

    • @rehkuglerimmobilien
      @rehkuglerimmobilien  ปีที่แล้ว +2

      Wir sind keine Steuerberater und ich kann nur die Info weitergeben, die wir mit unserem Steuerberater besprochen haben:
      Die Möglichkeit gilt für alle Steuerjahre bis einschliesslich 2022. Eine genaue Übergangsregelung gibt es dazu bislang nicht.
      Wichtig ist, dass der Stichtag im Gutachten spätestens bis Ende 22 datiert ist. Das Gutachten selbst kann auch erst später erstellt werden.
      Wir machen ja nur GA nach einem vorigen Ortstermin, in dem wir die Immobilie besichtigen. In der Praxis können wir auch Anfang 2023 noch den Zustand aus 2022 feststellen. Bei Bewertungen müssen wir ständig zurückliegende Stichtage berücksichtigen.
      Zu 2021: Sie können die höhere Afa kann auf alle offenen Steuerjahre angewendet werden. Der Zustand verbessert sich ja nicht in diesem einen Jahr.
      Wenn der Gutachter aber mit Stichtag 2022 gerechnet hat, könnte sich die Berechnung bei Stichtag 2021 ändern!

  • @mattrubito1124
    @mattrubito1124 ปีที่แล้ว

    Folgender Fall: ETV e.g. am 01.05.2018 gekauft, dann kernsaniert. Könnte man nun ein Gutachten datiert auf den 01.01.2018 erstellen lassen und dies für den Veranlagungszeitraum 2021 (Steuerbescheid ist noch nicht da) angeben?

    • @rehkuglerimmobilien
      @rehkuglerimmobilien  ปีที่แล้ว +1

      leider kann ich Ihnen zur steuerlichen Beurteilung keine verbindliche Auskunft geben, da muss ich Sie an Ihren Steuerberater verweisen.
      Ein Gutachten kann grds. immer auf einen rückwirkenden Stichtag erfolgen, dazu muss der Gutachter den Zustand zum Stichtag ermitteln.
      Steuerlich können Sie die höhere Abschreibung für alle offenen Jahre beantragen, da in Ihrem Fall aber eine Sanierung stattgefunden hat, weiß ich nicht, ob die höhere Abschreibung nachgeholt werden kann.
      Je nach Baujahr der Immobilie können Sie aber mal prüfen, wie sich die Kernsanierung überhaupt auswirkt.
      Sie können auf unserer Seite www.rnd-gutachten.de gerne einen Auftrag anlegen und diesen wieder stornieren, wenn sich RND nicht verkürzt. (sh. Info auf unserer HP)