Wie sollte man reagieren wenn der Polizist, nachdem man sich auf Praagraph36 bezogen hat, seine Aussage ändert und er sagt man seihe auffällig gefahren oder Ähnliches? Man selbst ist alleine und hat keinen Zeigen.
@@chrisgermany6982 Rechtlich gesehen darfst du das, aber nicht die Beamten, außer du bist auf einer öffentlcihen Demo oder so, nicht beim Auto fahren. Du darfst auch keinen Ton aufnehmen. Sinnvoller ist es eine andere Person anzurufen, die sicher stellt dass alles richtig protokolliert wird. Die Ausgangsfrage ist nur mit einer Dashcam zu lösen, die zeigt dass man normal gefahren ist. Diese sind zur Beweismittelsicherung erlaubt.
Also meine Geschichte zu einer Verkehrskontrolle werde ich mal hier erzählen. Ich bin an einer solchen Kontrolle vorbei gefahren und die Kelle zum Rausziehen kam erst hoch als ich auf der Höhe des Kontrollpunktes kam, ich habe EXTRA mich versichert das nicht ich anhalten sollte durch Beobachten im Rückspiegel. Die Beamten haben mich aber nicht mit Blicken verfolgt oder eine Geste gemacht sondern haben sich nur mit dem haltenden Hintermann beschäftigt, soweit so gut. Das gemeine war dann eine Strafe weil ich mich angeblich dieser Kontrolle durch Flucht entzogen haben soll, soviel zur Polizei und Fairplay. Also man kann sich nicht sicher sein selbst wenn man Aufmerksam ist, das selbst ein Vorbeifahren nicht zu einer Geldstraft führt. Und ja ich habe diese ungerechte Strafe bezahlt und mir Friede gekauft und darauf spekulieren die auch, Kollekte ohne Widerspruch der vorbildliche Bürger. Heute habe ich eine andere politische Sicht auf das System Polizei und Justiz, wir müssen mehr Mut haben ihnen zu widersprechen, selbst wenn es die Strafe auch mal verteuern könnte. Man selbst hat dann mehr Genugtuung, ihren mehr Arbeit beim plündern gemacht zu haben.
Man kann es dem System auch sehr kompliziert machen, indem man jeden Tag 1€ von diesem Bußgeld überweisst. Die haben dann mehr mit dem Verwaltungskram zu tun und weniger Zeit für andere Dinge. Oder einfach in den Vwzw. reinschreiben: " unter Vorbehalt aller Rechte". Das Geld ist bei mir innerhalb von 24h wieder zurück überwiesen worden, weil die sich nicht darauf einlassen.😜 Ich bin auch schon einfach weiter gefahren, bzw. habe gewendet und bin weggefahren, obwohl sie mich meinten und raus winken wollten. Aber, ich mache keine Einlassung, zeige keinen Ausweis/Führerschein und dann können die nichts machen, selbst mit dem Kennzeichen haben die mich nicht weiter verfolgt. Winke, winke und goodbye.😊
DASHCAM! Ich habe seit über 10 Jahren eine, und sie hat mir viele Diskussionen erspart. Und ich selbst mache denen ihre Kontrollen auch gern zur Hölle. ACHTUNG! Das geht nur wenn man absolut sauber ist, auch am Auto alles funzt, und alles dabei ist, sonst kriegen sie doch noch ein paar Euro für den abgelaufenen Verbandskasten z. Bsp.
Zu Absatz 5 7 I. Verkehrskontrollen sind sowohl solche zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit der Führer oder der nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere als auch solche zur Prüfung des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung der Fahrzeuge.
Die sollen ermitteln, dafür werden sie bezahlt. Ich habe nie etwas gesehen und gehört, selbst wenn ich was beobachtet habe. Aber "Zeuge" mache ich niemals.
Verschwieg aber das Polizisten ohne Amtsausweis und somit ohne Hoheitsbefugnisse handeln. Wer das weiß und weiß wie er sich verteidigen kann, braucht sich keine Gedanken darüber machen. Es gibt Urteile auf diese Grundlage....
Hallo Dustin, ich habe ein Verständnisproblem, vielleicht bist Du so freundlich und erklärst Du mir das: §36 StVO regelt Zeichen und Weisungen der Polizei. Absatz 5 besagt explizit, dass die Polizei einen Verkehrsteilnehmer einschließlich zur Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit anhalten darf. Auch steht da, dass die Verkehrsteilnehmer die Anweisungen der Polizei zu befolgen haben. Das würde meines Erachtens auch bedeuten, dass man zumindest einer Aufforderung zum Aussteigen aus dem Fahrzeug nachkommen müsste? Auch sehe ich keinen Hinweis in Abs.5, dass eine Aufforderung, einfache „Übungen“ auszuführen, wie z.B. auf einer Linie zu laufen, hier ausgeschlossen würden? Vielmehr wäre könnte eine solche Anweisung, zum Zwecke der Feststellung der Verkehrstüchtigkeit durch Abs. 5 eher gedeckt sein?
Ist doch genau der Unterschied den er genannt hat “Verkehrstüchtigkeit” ist ob dein Auto in einem Zustand ist dass es Verkehrstüchtig ist (angemeldet, versichert, TÜF, Reifenprofil, etc) “Fahrtüchtigkeit” ist ob DU in einem Zustand bist ein Verkehrstüchtiges Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen
Hay Dustin, sehr gut erklärt danke für die info, ich hätte eine frage gilt das auch wenn jemand ein Btm Antrag und eine mpu gemacht hat oder gilt das nur für die jenigen die sauber sind bzw keine btm Anträge haben? Weil sobald die Polizei die Daten weiter gibt in der Zentrale wird dene ja mitgeteilt das der jenige ein btm Antrag hat... Vielen Dank im voraus
Das Bedenkliche ist dann, dass Leute sich womöglich nach dem Ansehen dieses Videos wirklich so verhalten und damit nichts als Ärger haben. Das Video könnte nämlich von der Rechtswirklichkeit kaum weiter entfernt sein.
Eine Frage. Wie ist es wen man noch nie einen Führerschein hatte. Und jetzt doch eine MPU machen muss. Den dann besteht und dann in eine Fahrkehrskontrolle kommt, ist man direkt unter Verdacht Also dieser 81Paragraph? Oder ist man dann ein normal Bürger der sich dann auch auf 36.5StvO berufen kann?
Angenommen ich mache mich zu einer verdächtigen Person und es kommt zur Alkoholkontrolle. Der Wert liegt unter 1,6 Promille und ich habe vorher den blinker nicht gesetzt. Ist es jetzt sinnvoller für die evtl.spätere mpu Ausfallerscheinungen zu zeigen oder völlig klar zu reagieren?
Was ist, wenn der Polizist einfach sagt, dass er Alkohol oder Weed gerochen hat? Letztendlich können sie die Wahrheit ja so drehen, wie sie wollen. Zumindest frage ich mich das gerade, weil wie soll man das beweisen?
3:48 ist halt auch immer die Frage, was genau die Polizei über einen weiß, wenn die die Daten durchfunken. Manche sagen, da wird nur gecheckt ob die nach einem suchen oder nicht. Andere sagen, da werden alle Vorgeschichten aufgezählt. Wenn die wissen, dass man schonmal bekifft gefahren ist oder schonmal mit Gras erwischt wurde, dann hat man eh keine Chance.
Das merkst du daran, was der Polizist zum anderen sagt, wenn er zurückkommt. Bei mir wird dann gesagt "bekannt", damit ist klar, das die mehr durchgesagt bekommen. Wenn z. B. jemand wegen Drogen bekannt ist, sagen sie das immer durch, denn dann startet der "Dummfang" der Polizisten mit Kofferraum schauen oder in den Rucksack usw. usw. Alles unzulässig ohne Durchsuchungsbeschluß, aber die meisten wissen das nicht.
Vielen Dank für diese Informationen ! Ich dachte eigentlich, ich wäre soweit recht fit im Umgang mit unseren Ordnungshütern - Übung und Erfahrung in dieser Hinsicht habe ich ( leider ) genug gehabt . 👍
Bist du allein, und nach deiner" Körper-physikalische Sprüche, werden die wüten, nehmen die dich auseinander, und hauen dich auf die Fresse, werden sagen du hast angefangen, hast dich widersetzt. Du kannst das Gegenteil nicht beweisen. 🚓🚦
😄😁😆 nicht direkt , aber ich war zb lange im Objektschutz tätig, da ist Kontakt mit der Polizei nichts ungewöhnliches - aber ich will auch die eine oder andere Fahrt unter " Einflüssen " nicht bestreiten - als ich etwas jung und dumm war .
Sehr hilfreiche Info von Ihnen! Denn was ich 2020 bei einer sogenannten Verkehrskontrolle erlebt habe, ist einfach für einen Normalbürger unglaublich. Kurzfassung: Ich wurde ohne polizeiliche Ansprache von zwei jungen Polizisten zu Boden geschlagen und fixiert. Dann folgte ein 5 Stunden langes Moratorium. Ich hatte 0.0 Alkohol und 0.0 Drogen. Am gleichen Tag bzw. Nacht haben ich noch Anzeige gegen die beiden Polizisten gemacht im nächsten Polizeirevier. Später habe ich noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Polzeipräsidenten gesendet. Dann folgte Anwalt, Verhandlung, Berufung, keine Chance gegen unsere tolle Justiz bzw. die gegenseitige Deckung Staatanwaltschaft Polizei ....... Deshalb ist es umsowichtiger das unsere Polizisten Körperkameras tragen. Was ja eigentlich laut Bürgerbeauftragte in BW schon Pflicht ist.
@user-pf9lx7l.. Ja das ist heftig! Sogar bei mir haben die das niht gemacht und ich bin über die Grenze ohne anzuhalten und wurde verfolgt. Selbst dann wurde keiner handgreiflich! Aber das die Justiz eine Hure ist, bzw. nicht mehr zählt in dieser Bananenrepublik ist schon lange klar.
Einfach so!? Zu Boden geschlagen!? Ohne Vorwarnung!? Ohne das Sie irgendeinen Anlass dazu gaben!? Fällt mir ehrlich gesagt sehr schwer, das zu glauben und klingt wie diese Videos zu angeblicher Polizeigewalt, die immer erst starten, wenn die Polizei in Aktion ist und nie die Vorgeschichte zeigen.
Ihr müsst die Polizei, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzeigen. Dann wird 100% ermittelt, in dieser Zeit gibt es keine Beförderung, e.t.c. Bei Anzeigen beim Revier wird 99,99% eingestellt.
Und was sagt man wenn man schon einmal wegen BTM im Straßenverkehr aufgefallen ist? Der Polizist prüft die Papiere und sieht da war mal etwas, komme ich damit dann auch durch?
Hi, du sagtest dass der Bestandteil einer Verkehrs Kontrolle im §36 Abs. 5 StVO geregelt ist. Da steht aber was anderes drin, sondern dass sie dich zur Kontrolle anhalten dürfen und wie.... Gruß
Hallo Dustin, wie verhält es sich, wenn man angehalten wurde, weil man das Abblendlicht nicht an hatte. Das kann ja jedem mal passieren, wäre das ein Grund die Fahrtauglichkeit zu überprüfen? Vielen Dank im voraus.
Normal nicht, aber wenn du das Fenster runterkurbelst und ihm schlägt eine Monster Alkoholfahne entgegen, oder du zeigst irgendwelche Ausfallerscheinungen, nimmt der dich natürlich hoch.
Vielen Dank. Interessantes Video. Das sollte man unbedingt wissen.' In einer Kontrolle fing der Pozilist 🙂 an, mir mit einer Taschenlampe in die Augen zu leuchten. Ich sagte ihm, dass dies eine körperliche Untersuchung sei, mit der ich nicht einverstanden bin. Er wünschte mir gute Fahrt und das wars.
Das is aber halt bullshit. Die Polizei darf die Fahrtüchtigkeit bei Verkehrsteilnehmern feststellen. Dazu gehört auch die Pupillenkontrolle um Anzeichen von Intoxikationen zu prüfen.
Super Video! Wie verhält es sich wenn jemand der eine MPU schon hatte, wieder angehalten wird? Wann und wie kann man den Eintrag aus der Akte löschen lassen, die von der Polizei durchgefunkt wird, das sie das wissen. Habe gehört man kann das nach ein paar Jahren beantragen.
Hallo und guten Abend, Ich habe eine Frage zum Thema Verkehrskontrolle: Muss ich in einer Verkehrskontrolle die dashcam abschalten, wenn ein Polizist sagt: „abschalten!“ Ist das nicht ein Eingriff in meine Privatsphäre ( da sie IM Auto ist)? Oder haben Polizisten das Recht dazu- dies zu verlangen? Evtl sogar , um ihr eigenes Fehlverhalten zu vertuschen??
Wie verhält es sich, wenn man schon mal auffällig war (MPU gemacht und Eintragung). Ist man dann bei der Personenüberprüfung schon automatisch eine "verdächtige Person"? Bzw. wenn die Frage gestellt wir, ob man schon mal etwas mit Drogen zu tun hatte und diese dann mit " keine Angabe" beantwortet. Darf dann trotzdem auf Grund der Eintragung die Fahrtüchtigkeit überprüft werden ?
Richtig. Wer sich so verhält, wie es hier empfohlen wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bald Kunde bei Sedura, weil er sich mit rechtlich völlig weltfremden "Argumenten" in eine Diskussion wirft, die so unnötig ist wie dieses Video.
Trag dich am besten zu einem komplett kostenlosen Beratungsgespräch bei uns ein. Danach wird sich ein Experte mit dir in Verbindung setzen, mit dem du alles weitere am Telefon besprechen kannst. sedura.de/bewerbung
Paragraph 36 Absatz 5 ist meine neue Strategie. Deine Videos sind so bombe, hätte ich das bloß damals schon gewusst... aber hab meine mpu heute gemacht und dank deiner Videos auch positives Feedback bekommen. Tausend Dank Dustin du bist der beste in deinem Gebiet mach bloss weiter so!!!❤
Es ist eine schlechte Strategie, weil dieses Video von vorn bis hinten eine Märchenstunde ist. Hier ist wirklich so viel grob falsch, dass es vermutlich leichter wäre aufzuzählen, was hier vereinzelt richtig dargestellt worden ist. Beispielsweise wird völlig unzutreffend angegeben, was einzelne Paragraphen angeblich zum Inhalt haben. So wird angeführt, dass § 81a StPO vordergründig etwas mit dem Verdächtigenstatus zu tun hat. In § 81a StPO ist tatsächlich einfach nur die körperliche Untersuchung geregelt, worunter vor allem auch eine Blutprobenentnahme zu fassen ist. Das ist eine Eingriffsbefugnis, die zwar den Anfangsverdacht einer Straftat und die naheliegende Möglichkeit der Täterschaft des Adressaten voraussetzt, ansonsten aber nichts mit der Beschreibung eines Verdachtsgrades zu tun hat, jedenfalls nicht mehr, als etwa eine Sicherstellung. Weiter wird beschrieben, dass man bei berauschtem Schlangenlinienfahren der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (für die Nennung des Gesetzes hat es im Video nicht gereicht) verdächtigt wäre, was nicht zutrifft. Ohne Hinzutreten einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte ist Schlangenlinienfahren zunächstmal nichts als eine womöglich rauschbedingte Ausfallerscheinung. Hier liegt der Verdacht der Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB nahe (ja, so heißt es auch bei Betäubungsmittelkonsum). Was zu den polizeilichen Befugnissen nach § 36 Abs. 5 StVO gesagt wird, ist ebenfalls schlicht falsch. Derartigen Videos ist es wohl zu verdanken, das einige Leute noch immer mit den wildesten Behauptungen losziehen, sich in ihrem Standpunkt verbeißen und am Ende mit mehr Problemen dastehen, als nötig. Dass etwaige Tests selbstverständlich freiwillig sind, hat einen einfachen, aber ganz anderen als den hier dargestellten Grund (siehe dazu unten). Aber zuerst einmal zu § 36 Abs. 5 StVO. Hier einmal der Wortlaut der Vorschrift: § 36 Abs. 5 S. 1 StVO: Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Hier ernsthaft herauslesen zu wollen, dass die Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit eines Verkehrsteilnehmers nicht zumindest auch die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit meint, ist schon mit einem riesigen Logikspagat verbunden. Selbstverständlich dürfen Polizeibeamte also einen Fahrzeugführer auf seine Fahrtüchtigkeit überprüfen. Klassisches Beispiel sind die sogenannten Fahruntüchtigkeitssphären ("relative" und "absolute" Fahruntüchtigkeit) bei der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB, eine Straftat die nahezu ausschließlich im Rahmen polizeilicher Verkehrskontrollen festgestellt wird. Sobald bereits zu Beginn einer Kontrolle, etwa aufgrund von Alkoholgeruch in der Ausatemluft, der Verdacht besteht, dass der Fahrzeugführer fahruntüchtig ist, gelangt man im Übrigen je nach Konstellation schnell zum Anfangsverdacht einer Straftat, womit die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit sogar zur Pflicht wird. Man findet selbst bei größter Mühe nicht einen StVO-Kommentar, der die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern nicht als eine Befugnis aus § 36 Abs. 5 StVO ansieht. Andersherum halten Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde nicht Fahrzeugführer zur Überprüfung ihrer situationsbezogenen Fahrtüchtigkeit an. Mit welchem Recht auch? Die Kontrolle der Fahrtüchtigkeit im jeweiligen Moment ist etwas völlig anderes als die Übeprüfung der generellen Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers. Dass solche Tests freiwillig sind, ergibt sich aus dem Nemo-tenetur-Grundsatz nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, wonach sich niemand selbst belasten, also auch nicht durch Mitwirkung bei derartigen Tests aktiv an der eigenen Überführung mitwirken muss. Demgegenüber zu verbreiten, dass Befugnis X oder Y nicht vorläge, wird hingegen wieder Leute in völlig falsche Diskussionen führen.
Als Kiffer muss mir das sowieso alles scheissegal sein, sonst hab ich ständig Paranoia. Und das ist auf Dauer ungesund. Nichts desto trotz. Gutes video. Danke. Grüsse aus Bayern
Mal angenommen, ich bin als Fahrer nüchtern und fahre 3 Alkoholleichen nach Hause. Das Auto dürfte dementsprechend riechen. Muss ich als Fahrer dann auch alle Tests mitmachen?
@@SEDURA-Consulting Blödsinn, diese Tests sind immer auf freiwilliger Basis und werden auch entsprechend angeboten! Man muss keinen Test mitmachen! Allein daran erkennt man, dass sie absolut keine Ahnung haben! Lediglich die eventuell angeordnete Blutentnahme muss man akzeptieren, da diese ansonsten auch mit Gewalt durchgeführt werden könnte. Man man man, wie kann man hier nur soviel Nichtwissen verkaufen?
Wenn Du die Kontrolle kurz halten willst machst Du das mit. Ist mir selbst auch schon passiert. Ich hab nur lachen müssen weil ich sagte, da trink ich nie Alk, nehm nie Drogen und darf jetzt für die Schnapsdrossel die hinten sitzt pusten. Der Cop musste auch lachen und meinte nur, dann haben sie ja nix zu befürchten und wenn sich das gleich bestätigt dürfen sie auch sofort weiterfahren.
Hallo Dustin, welche Rechte hat die Polizei bei einer allgemeinen Kontrolle in Grenznähe? Ist da eine Taschenkontrolle z. B. einer Reisetasche im Kofferraum erlaubt? Ist eine Kontrolle der Hosentaschen (in Grenznähe) nach Waffen durch entleeren und durch umstülpen der Hosentaschen erlaubt? Vielen Dank im voraus.
Original Auszug vom Paragrphen 36 Abs. 5 StVo: (5) 1Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. 2Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. 3Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. 4Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen. Was hat das mit der Befugnis für Physiopathologische Untersuchungen auf sich???? Ich habe kein Jura studiert, aber eventuell wurde hier der falsche Paragraph oder ähnliches aufgeschrieben??
Ich kam vor kurzem in eine Kontrolle, und obwohl alles okay war, wurde mir der "pinke Führerschein" abgenommen, weil dieser angeblich keine Gültigkeit mehr hat und muss den neuen Führerschein beantragen. Dies war im Oktober 2023 !
Ganz wichtig!!!! Habt Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten GRIFFBEREIT im Auto! Wenn ihr z.B. das Warndreieck im Kofferraum habt, bekommen sie euch aus dem Auto indem sie euch darum bitten ihnen dieses zu zeigen. Einfach z.B. im Handschuchfach oder unter dem Sitz deponieren. So verschafft sich die Polizei auch gern einen Einblick in euer Fahrzeug ohne, dass ihr ihnen etwas wegen unzulässiger Durchsuchung könnt.
Ich habe den Verbandskasten und Papiere immer im Fond, damit ich gar nicht aussteigen muß. Das ärgert die dann immer so richtig, wenn die nicht in den Kofferraum schauen dürfen.
Hi ✌🏽 Und wenn es so gelaufen ist ? Kontrolle Urintest angeschlagen auf die Wache Blut abnahme und fertig, Bemerkung, keine Auffälligkeiten oder ausfallerscheinungen !! Und jetzt ist es 20 Monate her und keine Reaktion, Post !! Was jetzt??
Bei der Polizei nachfragen wie hoch die Werte waren. Kommt darauf an evtl lagst du unter dem Grenzwert. Evtl aber auch Steckt alles noch bei einer anderen Station. Zudem ist der Standort also dein Wohnort auch ein Faktor für die Bearbeitungszeit
@@SEDURA-Consulting zu mir ich sehe wirklich unscheinbar aus Privat sowie Arbeitskleidung so BWL Justus Kleidung. Mehrere PKs gemeistert. Hab nur überlegt ob bei einem ansonsten nicht modifizierten X3 eine Airbox auffallen würde?
@@risingsun91 Falls es noch von Interesse ist: Hier ist wirklich so viel grob falsch, dass es vermutlich leichter wäre aufzuzählen, was hier vereinzelt richtig dargestellt worden ist. Beispielsweise wird völlig unzutreffend angegeben, was einzelne Paragraphen angeblich zum Inhalt haben. So wird angeführt, dass § 81a StPO vordergründig etwas mit dem Verdächtigenstatus zu tun hat. In § 81a StPO ist tatsächlich einfach nur die körperliche Untersuchung geregelt, worunter vor allem auch eine Blutprobenentnahme zu fassen ist. Das ist eine Eingriffsbefugnis, die zwar den Anfangsverdacht einer Straftat und die naheliegende Möglichkeit der Täterschaft des Adressaten voraussetzt, ansonsten aber nichts mit der Beschreibung eines Verdachtsgrades zu tun hat, jedenfalls nicht mehr, als etwa eine Sicherstellung. Weiter wird beschrieben, dass man bei berauschtem Schlangenlinienfahren der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (für die Nennung des Gesetzes hat es im Video nicht gereicht) verdächtigt wäre, was nicht zutrifft. Ohne Hinzutreten einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte ist Schlangenlinienfahren zunächstmal nichts als eine womöglich rauschbedingte Ausfallerscheinung. Hier liegt der Verdacht der Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB nahe (ja, so heißt es auch bei Betäubungsmittelkonsum). Was zu den polizeilichen Befugnissen nach § 36 Abs. 5 StVO gesagt wird, ist ebenfalls schlicht falsch. Derartigen Videos ist es wohl zu verdanken, das einige Leute noch immer mit den wildesten Behauptungen losziehen, sich in ihrem Standpunkt verbeißen und am Ende mit mehr Problemen dastehen, als nötig. Dass etwaige Tests selbstverständlich freiwillig sind, hat einen einfachen, aber ganz anderen als den hier dargestellten Grund (siehe dazu unten). Aber zuerst einmal zu § 36 Abs. 5 StVO. Hier einmal der Wortlaut der Vorschrift: § 36 Abs. 5 S. 1 StVO: Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Hier ernsthaft herauslesen zu wollen, dass die Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit eines Verkehrsteilnehmers nicht zumindest auch die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit meint, ist schon mit einem riesigen Logikspagat verbunden. Selbstverständlich dürfen Polizeibeamte also einen Fahrzeugführer auf seine Fahrtüchtigkeit überprüfen. Klassisches Beispiel sind die sogenannten Fahruntüchtigkeitssphären ("relative" und "absolute" Fahruntüchtigkeit) bei der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB, eine Straftat die nahezu ausschließlich im Rahmen polizeilicher Verkehrskontrollen festgestellt wird. Sobald bereits zu Beginn einer Kontrolle, etwa aufgrund von Alkoholgeruch in der Ausatemluft, der Verdacht besteht, dass der Fahrzeugführer fahruntüchtig ist, gelangt man im Übrigen je nach Konstellation schnell zum Anfangsverdacht einer Straftat, womit die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit sogar zur Pflicht wird. Man findet selbst bei größter Mühe nicht einen StVO-Kommentar, der die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern nicht als eine Befugnis aus § 36 Abs. 5 StVO ansieht. Andersherum halten Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde nicht Fahrzeugführer zur Überprüfung ihrer situationsbezogenen Fahrtüchtigkeit an. Mit welchem Recht auch? Die Kontrolle der Fahrtüchtigkeit im jeweiligen Moment ist etwas völlig anderes als die Übeprüfung der generellen Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers. Dass solche Tests freiwillig sind, ergibt sich aus dem Nemo-tenetur-Grundsatz nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, wonach sich niemand selbst belasten, also auch nicht durch Mitwirkung bei derartigen Tests aktiv an der eigenen Überführung mitwirken muss. Demgegenüber zu verbreiten, dass Befugnis X oder Y nicht vorläge, wird hingegen wieder Leute in völlig falsche Diskussionen führen.
Der Polizist kann dich beten auszusteigen und dein Warndreieick vorzuzuzeigen. Das ist ebenfalls ein Trick dich aus dem Auto zu bekommen um zu schauen ob du torkelst etc. Was dann machen?
Das BESTE was machen in so eine Situation machen kann IST eine Beschwerde einlegen über die Polizei Beamten. Ganz wichtig die Daten notieren wie Polizei Auto Kennzeichen / Uhrzeit das reicht die Beschwerde
Werden solche Ermittlungsverfahren gegen die Polizei nicht einfach fallen gelassen? Das hab ich mal so gehört. Das heisst, man hat absolut keine chance.
Falsch!!! Eine Dienstaufsichtsbeschwerde (Natürlich nur wenn sie angebracht ist) hat IMMER eine Auswirkung auf den Polizisten. Im schlimmsten Fall hast du nichts davon aber du hast auch keinen Nachteil. Im besten Fall haben sich schon Andere darüber beschwert und deine Anzeige bekommt mehr Gewicht. Wenn Jede Woche eine Anzeige kommt werden Fragen gestellt und gelegendlich verliert auch Jemand seinen Beamtenstatus. Ich kenne auch einige Polizisten und die dürfen sich Alle halbe Jahre damit auseinander setzen. Was Normal ist, und fast Immer im Sande verläuft weil die "Täter" schuldig waren. Und Ja SEDURA hat recht. Aus privaten Gesprächen weiß ich das die Jungs Ihre Arbeit Ernst nehmen aber auch keinen Bock haben auf einen Stern zu warten. Da reicht schon eine Daschcam im Auto die mitschneidet und es bleibt in der Regel beim Kontrollieren der Fahrerlaubnis. (wurde mir so gesagt).
Fallen gelassen eigentlich ja, aber deren Score geht eben trotzdem runter, also die ärgert es dann anders - eine rechtliche Strafe, oder Konsequenz haben die so gut wie nie. Denn wer kontrolliert die Polizei? Die Polizei…da geht es in jeder RockerBande gerechter zu.
Deswegen ,Wenn Polizisten bei einer Verkehrskontrolle den Verdacht auf eine rauschbedingte Verkehrsstraftat haben, dürfen sie laut § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO direkt einen Bluttest verlangen. Wenn der Betroffene Fahrer die Zustimmung verweigert, kann der Polizist den Bereitschaftsstaatsanwalt anrufen und seine Vermutung darlegen. Aber wenn er unrecht hat, ja dann!
Was mich interessieren würde: Wenn ich mit als Schweizer mit einem CH-Fahrzeug von München auf dem Heimweg bin, was darf die Polizei was darf der Grenzschutz, der mit Privatfahrzeugen unterwegs ist. Die haben mir beim letzten Mal das Auto auseinander genommen und nach was-auch-immer gesucht.
Mein Führerschein wurde mir entzogen wegen Medikament vom Arzt verschrieben. Obwohl ich nicht gefahren bin sondern lauz aussage von einer Person. Weill ich mit dieser Person einen häftigen streit hatte und deswegen die Polizei gerufen wurde. Daraufhin kamm nach 2 Wochen ein Brief darin stand entwede MPU oder Führerschein abgeben. Tja damit wahr Führerschein weck und hab meine Arbeit auch deswegen verloren. Wahr das rechtlich ? Muss dazu sagen wohne in Bayern.
@@emeukal7683 wollte ich hatte 14 Tage Zeit bekommen es zu machen vom Führerscheinstelle. Also rief ich beim MPU TÜV SüD an. Als die Frau mir sagte mit alles drum und dran ca. 900 € wahr alles vorbei. Hab zufällig keine 900 € zufällig daheim rumliegen das ich innerhalb von 14 Tagen auftreiben konnte. Hab nach einer Ratenzahlung gebittet Nein muss direkt bezahlt werden hieß es. Wilkommen in Bayern.
Ob du dich erst "dumm stellen" musst, dürfte hier die Frage sein. Und das Blitzdings im Hintergrund ist fürchterlich und für Epileptiker dazu noch gefährlich.
Da scheinbar der eine oder andere wirklich glaubt, dass die hier gegebenen Verhaltenshinweise irgendeinen Wert haben: Hier ist wirklich so viel grob falsch, dass es vermutlich leichter wäre aufzuzählen, was hier vereinzelt richtig dargestellt worden ist. Beispielsweise wird völlig unzutreffend angegeben, was einzelne Paragraphen angeblich zum Inhalt haben. So wird angeführt, dass § 81a StPO vordergründig etwas mit dem Verdächtigenstatus zu tun hat. In § 81a StPO ist tatsächlich einfach nur die körperliche Untersuchung geregelt, worunter vor allem auch eine Blutprobenentnahme zu fassen ist. Das ist eine Eingriffsbefugnis, die zwar den Anfangsverdacht einer Straftat und die naheliegende Möglichkeit der Täterschaft des Adressaten voraussetzt, ansonsten aber nichts mit der Beschreibung eines Verdachtsgrades zu tun hat, jedenfalls nicht mehr, als etwa eine Sicherstellung. Weiter wird beschrieben, dass man bei berauschtem Schlangenlinienfahren der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (für die Nennung des Gesetzes hat es im Video nicht gereicht) verdächtigt wäre, was nicht zutrifft. Ohne Hinzutreten einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte ist Schlangenlinienfahren zunächstmal nichts als eine womöglich rauschbedingte Ausfallerscheinung. Hier liegt der Verdacht der Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB nahe (ja, so heißt es auch bei Betäubungsmittelkonsum). Was zu den polizeilichen Befugnissen nach § 36 Abs. 5 StVO gesagt wird, ist ebenfalls schlicht falsch. Derartigen Videos ist es wohl zu verdanken, das einige Leute noch immer mit den wildesten Behauptungen losziehen, sich in ihrem Standpunkt verbeißen und am Ende mit mehr Problemen dastehen, als nötig. Dass etwaige Tests selbstverständlich freiwillig sind, hat einen einfachen, aber ganz anderen als den hier dargestellten Grund (siehe dazu unten). Aber zuerst einmal zu § 36 Abs. 5 StVO. Hier einmal der Wortlaut der Vorschrift: § 36 Abs. 5 S. 1 StVO: Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Hier ernsthaft herauslesen zu wollen, dass die Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit eines Verkehrsteilnehmers nicht zumindest auch die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit meint, ist schon mit einem riesigen Logikspagat verbunden. Selbstverständlich dürfen Polizeibeamte also einen Fahrzeugführer auf seine Fahrtüchtigkeit überprüfen. Klassisches Beispiel sind die sogenannten Fahruntüchtigkeitssphären ("relative" und "absolute" Fahruntüchtigkeit) bei der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB, eine Straftat die nahezu ausschließlich im Rahmen polizeilicher Verkehrskontrollen festgestellt wird. Sobald bereits zu Beginn einer Kontrolle, etwa aufgrund von Alkoholgeruch in der Ausatemluft, der Verdacht besteht, dass der Fahrzeugführer fahruntüchtig ist, gelangt man im Übrigen je nach Konstellation schnell zum Anfangsverdacht einer Straftat, womit die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit sogar zur Pflicht wird. Man findet selbst bei größter Mühe nicht einen StVO-Kommentar, der die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern nicht als eine Befugnis aus § 36 Abs. 5 StVO ansieht. Andersherum halten Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde nicht Fahrzeugführer zur Überprüfung ihrer situationsbezogenen Fahrtüchtigkeit an. Mit welchem Recht auch? Die Kontrolle der Fahrtüchtigkeit im jeweiligen Moment ist etwas völlig anderes als die Übeprüfung der generellen Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers. Dass solche Tests freiwillig sind, ergibt sich aus dem Nemo-tenetur-Grundsatz nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, wonach sich niemand selbst belasten, also auch nicht durch Mitwirkung bei derartigen Tests aktiv an der eigenen Überführung mitwirken muss. Demgegenüber zu verbreiten, dass Befugnis X oder Y nicht vorläge, wird hingegen wieder Leute in völlig falsche Diskussionen führen.
Was ist wenn man selbst npchtern fährt usw aber man transportiert einen Freund der zb getrunken hat..kann man sich dann darauf berufen? Weil dann riecht es ja im Auto nach Alkohol. Aber es ist ja nur der Beifahrer.
Auch wenn ich einmal aufgefallen bin mit THC im Blut, kann ich ein Pisstest/Bluttest umgehen wenn ich keine Angaben mache und bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle die Polizei auf Paragraph 36 Absatz 5 StVO anspreche und meine Fahrtüchtigkeit daher nicht kontrollieren darf?
Die dürfen deine Fahrtüchtigkeit kontrollieren, die dürfen dich nur nicht zwingen irgendwelche Tests zu machen. Alles was du dulden musst ist die Blutentnahme.
Meine einzigste Verkehrskontrolle, bin 49, war mit 18. Da waren gleich 10 Polizisten um mich. Ich hatte damals ein Auto, in dem es tatsächlich keine Gurte für die Rücksitze gab. Die Polizei sagte ich soll da welche anschweissen lassen. Als ich dann zum tüv fuhr, haben die nur mit dem kopf geschüttelt über unsere dumme Polizei. 😅
Es hat garantiert kein Polizist ernsthaft gesagt, du solltest dir Gurte anschweißen lassen sollst. Wenn du den Spruch, wenn er denn gefallen ist, ernst genommen hast, stellt sich die Frage, wer dumm ist
Man sollte schweigen und seine Rechte kennen... wenn du bei den Tests irgendwelche Fehler machst - was auch normalen und nüchternen Personen passieren kann - ist deine Fahrtüchtigkeit nicht gegeben, du hast Ausfallerscheinungen. Und dann geht wieder eine Spirale los, die man mit mit dem Hinweis "Die Tests sind nicht mehr Teil der allg. Verkehrskontrolle, Sie übersteigen Ihre Befugnisse" durchbrechen kann.
@@Paolo_Pinkas747 "Wollen Sie sich beschweren" fragt üblicherweise der Uniformierte. Diese Typen machen das jeden Tag, der Bürger kommt mit einem solchen Arschloch vielleicht einmal im Leben zusammen. Wer kennt dann die Rechte wohl besser ?
Deine Tüchtigkeit ist auch nicht mehr gegeben, wenn du von der Nachtschicht kommst. Wenn du dann noch rote Augen hast und langsamere Pupillen, wird dir sofort Drogenkonsum unterstellt, also kennt eure Rechte und wehrt euch.
Wenn ich nicht fahren darf, weiß ich es. Darum tue ich es auch nicht. Wer es macht, ist selbst schuld. Ansonsten lasse ich mich gerne kontrollieren, die Menschen die das tun machen eben ihre Arbeit, genau so, wie ich meine Arbeit mache.
@@gartensalat93 absoluter B*llshit was Sie da reden, denn Polizisten sind im öffentlichen Bereich tätig. Außerdem hat es bisher in meinen Fällen noch keiner geahndet, wenn dem so wäre!
@@gartensalat93 in "ihrem" §201 steht ja sogar klar und deutlich "NICHT ÖFFENTLICH GESPROCHENES WORT"! Wusste bisher gar nicht, das Polizisten privat unterwegs sind, und mich privat ansprechen, und der öffentliche Raum zum nicht öffentlichen Raum gehört 🤔
@@KorkomaJa richtig, hierzu bitte die Rechtsprechung ansehen! Die hat nämlich bereits mehrfach geurteilt, dass es bei der Nichtöffentlichkeit um den Adressatenkreis geht und nicht, ob man sich in der Öffentlichkeit aufhält. Wenn das Gespräch also an der Autscheibe in der Öffentlichkeit stattfindet, sich aber ausschließlich an die Fahrzeuginsassen richtet, so ist dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt. Im Moment des Tatverdachts während der polizeilichen Maßnahmen kann das Telefon/Dashcam - was auch immer - somit also als Beweismittel sichergestellt/beschlagnahmt werden. Ganz egal, wie das Gericht später urteilt, das Handy o.ä. ist ersteinmal weg. Also Vorsicht.
Hallo geiles Video !! Sehr sympathisch gib Gas ❌❌ Darf ich fragen wie nochmal die ganzen Paragrafen heißen , würdest du sie rein schreiben? Liebe Grüße
Wie schaut’s denn aus wenn Mann angehalten wird und Mann soll in einer allgemeinen Kontrolle seine Taschen leeren oder Angaben machen wohin/woher ich komme ?
Darf die polizei mich nötigen, imdem sie dauernd fragen wann der letzte konsum war und mir das handy weg nehmen wenn sie mich im auto zur wache fahren?
Oh weh, das soll eine Experte sein? Der wirft hier falsch durchgelesene Paragraphen in den Raum und gibt deren Inhalt auch noch falsch wieder! Natürlich darf die Polizei die Verkehrstauglichkeit der Fahrzeuges -- und --- die Fahrertauglichkeit des Fahrzeugführers überprüfen. Die von ihm angesprochenen Normen sind dabei nur ein Teil der Gesetze, die dabei wirken und herangezogen werden. Diesen Experten hätte ich gerne mal in einer Kontrolle, ein Traum würde in Erfüllung gehen!
diese lichtorgel im hintergrund, nervt, auch wenn das ein passendes deko zu diesen video sein soll.
Das Deko ist doch egal.Wichtig ist der Inhalt des Clips.
Wenns dich nervt, schaus dir halt nicht an
@@stefanmatijevic8973du nervst ‼️
@@stefanmatijevic8973dümmster Kommentar
@@brezi5556 gefällt er dir nicht? Aww das ist aber schade
Wie sollte man reagieren wenn der Polizist, nachdem man sich auf Praagraph36 bezogen hat, seine Aussage ändert und er sagt man seihe auffällig gefahren oder Ähnliches? Man selbst ist alleine und hat keinen Zeigen.
Darf man sich nicht selber filmen?
@@chrisgermany6982 Rechtlich gesehen darfst du das, aber nicht die Beamten, außer du bist auf einer öffentlcihen Demo oder so, nicht beim Auto fahren.
Du darfst auch keinen Ton aufnehmen. Sinnvoller ist es eine andere Person anzurufen, die sicher stellt dass alles richtig protokolliert wird. Die Ausgangsfrage ist nur mit einer Dashcam zu lösen, die zeigt dass man normal gefahren ist. Diese sind zur Beweismittelsicherung erlaubt.
@@chrisgermany6982doch aber Tonaufnahmen sind nicht erlaubt , übrigens haben Polizisten eine Bodycam die alles aufzeichnet
@@matthiaskalweit380 OK danke👍
Dash Cams sind nicht nur für Unfallaufnahmen gut. Da wird das Fahrverhalten vor der Kontrolle ja auch aufgezeichnet.
Sehr hilfreiche Information. Danke dir
Bro das Licht im Hintergrund triggered
Super informativ, habe dich gleich abonniert. Das Blaulicht im Hintergrund macht echt besoffen ...
Also meine Geschichte zu einer Verkehrskontrolle werde ich mal hier erzählen.
Ich bin an einer solchen Kontrolle vorbei gefahren und die Kelle zum Rausziehen kam erst hoch als ich auf der Höhe des Kontrollpunktes kam, ich habe EXTRA mich versichert das nicht ich anhalten sollte durch Beobachten im Rückspiegel. Die Beamten haben mich aber nicht mit Blicken verfolgt oder eine Geste gemacht sondern haben sich nur mit dem haltenden Hintermann beschäftigt, soweit so gut.
Das gemeine war dann eine Strafe weil ich mich angeblich dieser Kontrolle durch Flucht entzogen haben soll, soviel zur Polizei und Fairplay. Also man kann sich nicht sicher sein selbst wenn man Aufmerksam ist, das selbst ein Vorbeifahren nicht zu einer Geldstraft führt. Und ja ich habe diese ungerechte Strafe bezahlt und mir Friede gekauft und darauf spekulieren die auch, Kollekte ohne Widerspruch der vorbildliche Bürger. Heute habe ich eine andere politische Sicht auf das System Polizei und Justiz, wir müssen mehr Mut haben ihnen zu widersprechen, selbst wenn es die Strafe auch mal verteuern könnte. Man selbst hat dann mehr Genugtuung, ihren mehr Arbeit beim plündern gemacht zu haben.
Auch deshalb kann ich nur eine ''Dashcam'' empfehlen.
Man kann es dem System auch sehr kompliziert machen, indem man jeden Tag 1€ von diesem Bußgeld überweisst. Die haben dann mehr mit dem Verwaltungskram zu tun und weniger Zeit für andere Dinge. Oder einfach in den Vwzw. reinschreiben: " unter Vorbehalt aller Rechte". Das Geld ist bei mir innerhalb von 24h wieder zurück überwiesen worden, weil die sich nicht darauf einlassen.😜
Ich bin auch schon einfach weiter gefahren, bzw. habe gewendet und bin weggefahren, obwohl sie mich meinten und raus winken wollten. Aber, ich mache keine Einlassung, zeige keinen Ausweis/Führerschein und dann können die nichts machen, selbst mit dem Kennzeichen haben die mich nicht weiter verfolgt. Winke, winke und goodbye.😊
DASHCAM! Ich habe seit über 10 Jahren eine, und sie hat mir viele Diskussionen erspart. Und ich selbst mache denen ihre Kontrollen auch gern zur Hölle.
ACHTUNG! Das geht nur wenn man absolut sauber ist, auch am Auto alles funzt, und alles dabei ist, sonst kriegen sie doch noch ein paar Euro für den abgelaufenen Verbandskasten z. Bsp.
Klar und deutlich
In meinem Autofahrerleben bin ich schon sehr oft von der Polizei kontrolliert worden. Noch nie hatte ich Angst vor der Polizei oder ihren Kontrollen.
Zu Absatz 5
7 I. Verkehrskontrollen sind sowohl solche zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit der Führer oder der nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere als auch solche zur Prüfung des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung der Fahrzeuge.
Die Polizei... Seit Corona ist der Verein für mich tabu.
Für mich auch
Die sollen ermitteln, dafür werden sie bezahlt. Ich habe nie etwas gesehen und gehört, selbst wenn ich was beobachtet habe. Aber "Zeuge" mache ich niemals.
Ja dann brauchst du sie auch auch nicht anrufen wenn du mal Hilfe brauchst
@@inflames1004wie sollen dir die Trottel auch helfen?
Wo helfen die den? @@inflames1004
Sympatisch und kompetent erklärt. Einfach klasse 👍
Verschwieg aber das Polizisten ohne Amtsausweis und somit ohne Hoheitsbefugnisse handeln. Wer das weiß und weiß wie er sich verteidigen kann, braucht sich keine Gedanken darüber machen. Es gibt Urteile auf diese Grundlage....
Hallo Dustin, ich habe ein Verständnisproblem, vielleicht bist Du so freundlich und erklärst Du mir das: §36 StVO regelt Zeichen und Weisungen der Polizei. Absatz 5 besagt explizit, dass die Polizei einen Verkehrsteilnehmer einschließlich zur Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit anhalten darf. Auch steht da, dass die Verkehrsteilnehmer die Anweisungen der Polizei zu befolgen haben. Das würde meines Erachtens auch bedeuten, dass man zumindest einer Aufforderung zum Aussteigen aus dem Fahrzeug nachkommen müsste? Auch sehe ich keinen Hinweis in Abs.5, dass eine Aufforderung, einfache „Übungen“ auszuführen, wie z.B. auf einer Linie zu laufen, hier ausgeschlossen würden? Vielmehr wäre könnte eine solche Anweisung, zum Zwecke der Feststellung der Verkehrstüchtigkeit durch Abs. 5 eher gedeckt sein?
Ist doch genau der Unterschied den er genannt hat
“Verkehrstüchtigkeit” ist ob dein Auto in einem Zustand ist dass es Verkehrstüchtig ist (angemeldet, versichert, TÜF, Reifenprofil, etc)
“Fahrtüchtigkeit” ist ob DU in einem Zustand bist ein Verkehrstüchtiges Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen
@@arwo1143danke Bro jetzt verstehe ich es
Danke Dir ❤
Super Video... Dankeschön
Deine Information sind sehr informativ! Aber bitte lass dieses Blaulicht sein… da musst du ja bald einen Warnhinweis am Anfang des Videos anfügen.😂
Danke für den Tipp
Hay Dustin, sehr gut erklärt danke für die info, ich hätte eine frage gilt das auch wenn jemand ein Btm Antrag und eine mpu gemacht hat oder gilt das nur für die jenigen die sauber sind bzw keine btm Anträge haben? Weil sobald die Polizei die Daten weiter gibt in der Zentrale wird dene ja mitgeteilt das der jenige ein btm Antrag hat...
Vielen Dank im voraus
Kein Problem
5:36 da merkt man das der nur eine Geschichte erzählt .hatte der Polizist ein Stuhl dabei ?
Das Bedenkliche ist dann, dass Leute sich womöglich nach dem Ansehen dieses Videos wirklich so verhalten und damit nichts als Ärger haben. Das Video könnte nämlich von der Rechtswirklichkeit kaum weiter entfernt sein.
Eine Frage. Wie ist es wen man noch nie einen Führerschein hatte. Und jetzt doch eine MPU machen muss. Den dann besteht und dann in eine Fahrkehrskontrolle kommt, ist man direkt unter Verdacht Also dieser 81Paragraph? Oder ist man dann ein normal Bürger der sich dann auch auf 36.5StvO berufen kann?
Angenommen ich mache mich zu einer verdächtigen Person und es kommt zur Alkoholkontrolle. Der Wert liegt unter 1,6 Promille und ich habe vorher den blinker nicht gesetzt. Ist es jetzt sinnvoller für die evtl.spätere mpu Ausfallerscheinungen zu zeigen oder völlig klar zu reagieren?
Was ist, wenn der Polizist einfach sagt, dass er Alkohol oder Weed gerochen hat? Letztendlich können sie die Wahrheit ja so drehen, wie sie wollen. Zumindest frage ich mich das gerade, weil wie soll man das beweisen?
Gut zu wissen
3:48 ist halt auch immer die Frage, was genau die Polizei über einen weiß, wenn die die Daten durchfunken. Manche sagen, da wird nur gecheckt ob die nach einem suchen oder nicht. Andere sagen, da werden alle Vorgeschichten aufgezählt. Wenn die wissen, dass man schonmal bekifft gefahren ist oder schonmal mit Gras erwischt wurde, dann hat man eh keine Chance.
Das merkst du daran, was der Polizist zum anderen sagt, wenn er zurückkommt. Bei mir wird dann gesagt "bekannt", damit ist klar, das die mehr durchgesagt bekommen.
Wenn z. B. jemand wegen Drogen bekannt ist, sagen sie das immer durch, denn dann startet der "Dummfang" der Polizisten mit Kofferraum schauen oder in den Rucksack usw. usw.
Alles unzulässig ohne Durchsuchungsbeschluß, aber die meisten wissen das nicht.
@@audi-sport7645du experte bist echt lustig mit deinem halbwissen
Danke
Danke für die Infos.
Audio gut, optisches Geblinkere eher mühsam...
Sehr gut erklärt danke
Vielen Dank für diese Informationen ! Ich dachte eigentlich, ich wäre soweit recht fit im Umgang mit unseren Ordnungshütern - Übung und Erfahrung in dieser Hinsicht habe ich ( leider ) genug gehabt . 👍
Bist du allein, und nach deiner" Körper-physikalische Sprüche, werden die wüten, nehmen die dich auseinander, und hauen dich auf die Fresse, werden sagen du hast angefangen, hast dich widersetzt. Du kannst das Gegenteil nicht beweisen. 🚓🚦
Bist Du ein Krimineller??
😄😁😆 nicht direkt , aber ich war zb lange im Objektschutz tätig, da ist Kontakt mit der Polizei nichts ungewöhnliches - aber ich will auch die eine oder andere Fahrt unter " Einflüssen " nicht bestreiten - als ich etwas jung und dumm war .
Muss ich dem Polizisten meinen Führerschein geben oder reicht es wenn ich den an die Scheibe drück?
Ich werd ja schon besoffen vom blinken im Hintergrund.
Sehr hilfreiche Info von Ihnen! Denn was ich 2020 bei einer sogenannten Verkehrskontrolle erlebt habe, ist einfach für einen Normalbürger unglaublich. Kurzfassung: Ich wurde ohne polizeiliche Ansprache von zwei jungen Polizisten zu Boden geschlagen und fixiert. Dann folgte ein 5 Stunden langes Moratorium. Ich hatte 0.0 Alkohol und 0.0 Drogen.
Am gleichen Tag bzw. Nacht haben ich noch Anzeige gegen die beiden Polizisten gemacht im nächsten Polizeirevier. Später habe ich noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Polzeipräsidenten gesendet. Dann folgte Anwalt, Verhandlung, Berufung, keine Chance gegen unsere tolle Justiz bzw. die gegenseitige Deckung Staatanwaltschaft Polizei ....... Deshalb ist es umsowichtiger das unsere Polizisten Körperkameras tragen. Was ja eigentlich laut Bürgerbeauftragte in BW schon Pflicht ist.
@user-pf9lx7l..
Ja das ist heftig! Sogar bei mir haben die das niht gemacht und ich bin über die Grenze ohne anzuhalten und wurde verfolgt. Selbst dann wurde keiner handgreiflich!
Aber das die Justiz eine Hure ist, bzw. nicht mehr zählt in dieser Bananenrepublik ist schon lange klar.
Einfach so!? Zu Boden geschlagen!? Ohne Vorwarnung!? Ohne das Sie irgendeinen Anlass dazu gaben!? Fällt mir ehrlich gesagt sehr schwer, das zu glauben und klingt wie diese Videos zu angeblicher Polizeigewalt, die immer erst starten, wenn die Polizei in Aktion ist und nie die Vorgeschichte zeigen.
Alter, im Leben nicht...
Naund. Da wird halt schnell mal gelöscht was auf der kamera is.
Die Geschichte glaubst du doch selbst nicht 🦠
Darf man eigentlich mit dem Handy filmen?
Ich werde "leider" nie kontrolliert. Finde das Video klasse, aber falls ich kontrolliert werde habe ich alles eh wider vergessen😂
Ist es in österreich der selbe Paragraph?
Selbstverständlich nicht. Zudem ist das Video in den meisten Punkten rechtlich falsch.
Muss das stūrende Lichtblitz Untergrund sei?
Ihr müsst die Polizei, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzeigen.
Dann wird 100% ermittelt, in dieser Zeit gibt es keine Beförderung, e.t.c.
Bei Anzeigen beim Revier wird 99,99% eingestellt.
Die Polizei, Dein Helfer 👍. Leider nicht für die Indigenen, welche deren Beamtengehalt und Pensionen erarbeitet 😡.
Und wenn die sagen sie haben rote augen?
Wissen ist MACHT!
Das Licht im Hintergrund macht mich fertig ich muss Skippen
Und was sagt man wenn man schon einmal wegen BTM im Straßenverkehr aufgefallen ist? Der Polizist prüft die Papiere und sieht da war mal etwas, komme ich damit dann auch durch?
Du schweigst einfach
Wo hast du denn das her, dass die Beamten bei vielen Knöllchen und Anzeigen schneller befördert werden?
Aus dem Märchenland, wie den Rest des größtenteils rechtlich falschen Videoinhalts auch.
Hi, du sagtest dass der Bestandteil einer Verkehrs Kontrolle im §36 Abs. 5 StVO geregelt ist. Da steht aber was anderes drin, sondern dass sie dich zur Kontrolle anhalten dürfen und wie....
Gruß
Darf man sich selber filmen?
Ja als Selfievideo
Hallo Dustin, wie verhält es sich, wenn man angehalten wurde, weil man das Abblendlicht nicht an hatte. Das kann ja jedem mal passieren, wäre das ein Grund die Fahrtauglichkeit zu überprüfen? Vielen Dank im voraus.
Normal nicht, aber wenn du das Fenster runterkurbelst und ihm schlägt eine Monster Alkoholfahne entgegen, oder du zeigst irgendwelche Ausfallerscheinungen, nimmt der dich natürlich hoch.
@@ralfjansen9118 Dankeschön.
Natürlich ist sowas ein Grund die Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Das ist eine Einladung.
@@Phiilxyz Dankeschön für die Antwort.
Vielen Dank. Interessantes Video. Das sollte man unbedingt wissen.'
In einer Kontrolle fing der Pozilist 🙂 an, mir mit einer Taschenlampe in die Augen zu leuchten. Ich sagte ihm, dass dies eine körperliche Untersuchung sei, mit der ich nicht einverstanden bin. Er wünschte mir gute Fahrt und das wars.
Ich habe schon zurück geleuchtet.
Das is aber halt bullshit. Die Polizei darf die Fahrtüchtigkeit bei Verkehrsteilnehmern feststellen. Dazu gehört auch die Pupillenkontrolle um Anzeichen von Intoxikationen zu prüfen.
Ernsthaft!?! 😂😂😂 Was bist du für eine arme Wurst...
Super Video! Wie verhält es sich wenn jemand der eine MPU schon hatte, wieder angehalten wird? Wann und wie kann man den Eintrag aus der Akte löschen lassen, die von der Polizei durchgefunkt wird, das sie das wissen. Habe gehört man kann das nach ein paar Jahren beantragen.
Im Polizeisystem bleibt es lange drinnen und es ist abhängig ob es eine owig oder Straftat war
Wird nie gelöscht, richtig so.
Hallo und guten Abend,
Ich habe eine Frage zum Thema Verkehrskontrolle:
Muss ich in einer Verkehrskontrolle die dashcam abschalten, wenn ein Polizist sagt: „abschalten!“
Ist das nicht ein Eingriff in meine Privatsphäre ( da sie IM Auto ist)?
Oder haben Polizisten das Recht dazu- dies zu verlangen?
Evtl sogar , um ihr eigenes Fehlverhalten zu vertuschen??
Wie verhält es sich, wenn man schon mal auffällig war (MPU gemacht und Eintragung). Ist man dann bei der Personenüberprüfung schon automatisch eine "verdächtige Person"? Bzw. wenn die Frage gestellt wir, ob man schon mal etwas mit Drogen zu tun hatte und diese dann mit " keine Angabe" beantwortet. Darf dann trotzdem auf Grund der Eintragung die Fahrtüchtigkeit überprüft werden ?
Das würde mich auch mal interessieren...
Ja
Ganz easy.. allen gesetzlichen Vorgaben folgen.. und in der Kontrolle den Anweisungen der Beamten Folge leisten.
Und zack.. nie wieder Probleme.
Im genannten Paragrafen steht das genaue Gegenteil.
Richtig. Wer sich so verhält, wie es hier empfohlen wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bald Kunde bei Sedura, weil er sich mit rechtlich völlig weltfremden "Argumenten" in eine Diskussion wirft, die so unnötig ist wie dieses Video.
Werde mir das öfters noch anhören müssen, bis ich die Begriffe und Paragraphen drauf hab....
Danke 👍🙂
Hallo hatte die Situation die sie beschrieben haben, habe nach der Blutabnahme 24h Fahrverbot bekommen und warte auf das Ergebnis.
Trag dich am besten zu einem komplett kostenlosen Beratungsgespräch bei uns ein. Danach wird sich ein Experte mit dir in Verbindung setzen, mit dem du alles weitere am Telefon besprechen kannst. sedura.de/bewerbung
Paragraph 36 Absatz 5 ist meine neue Strategie. Deine Videos sind so bombe, hätte ich das bloß damals schon gewusst... aber hab meine mpu heute gemacht und dank deiner Videos auch positives Feedback bekommen. Tausend Dank Dustin du bist der beste in deinem Gebiet mach bloss weiter so!!!❤
Fantastisch👏
Einfach heftig !
MPU ist Idiotentest
Es ist eine schlechte Strategie, weil dieses Video von vorn bis hinten eine Märchenstunde ist. Hier ist wirklich so viel grob falsch, dass es vermutlich leichter wäre aufzuzählen, was hier vereinzelt richtig dargestellt worden ist.
Beispielsweise wird völlig unzutreffend angegeben, was einzelne Paragraphen angeblich zum Inhalt haben. So wird angeführt, dass § 81a StPO vordergründig etwas mit dem Verdächtigenstatus zu tun hat. In § 81a StPO ist tatsächlich einfach nur die körperliche Untersuchung geregelt, worunter vor allem auch eine Blutprobenentnahme zu fassen ist. Das ist eine Eingriffsbefugnis, die zwar den Anfangsverdacht einer Straftat und die naheliegende Möglichkeit der Täterschaft des Adressaten voraussetzt, ansonsten aber nichts mit der Beschreibung eines Verdachtsgrades zu tun hat, jedenfalls nicht mehr, als etwa eine Sicherstellung.
Weiter wird beschrieben, dass man bei berauschtem Schlangenlinienfahren der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (für die Nennung des Gesetzes hat es im Video nicht gereicht) verdächtigt wäre, was nicht zutrifft. Ohne Hinzutreten einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte ist Schlangenlinienfahren zunächstmal nichts als eine womöglich rauschbedingte Ausfallerscheinung. Hier liegt der Verdacht der Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB nahe (ja, so heißt es auch bei Betäubungsmittelkonsum).
Was zu den polizeilichen Befugnissen nach § 36 Abs. 5 StVO gesagt wird, ist ebenfalls schlicht falsch. Derartigen Videos ist es wohl zu verdanken, das einige Leute noch immer mit den wildesten Behauptungen losziehen, sich in ihrem Standpunkt verbeißen und am Ende mit mehr Problemen dastehen, als nötig. Dass etwaige Tests selbstverständlich freiwillig sind, hat einen einfachen, aber ganz anderen als den hier dargestellten Grund (siehe dazu unten). Aber zuerst einmal zu § 36 Abs. 5 StVO.
Hier einmal der Wortlaut der Vorschrift:
§ 36 Abs. 5 S. 1 StVO: Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.
Hier ernsthaft herauslesen zu wollen, dass die Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit eines Verkehrsteilnehmers nicht zumindest auch die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit meint, ist schon mit einem riesigen Logikspagat verbunden. Selbstverständlich dürfen Polizeibeamte also einen Fahrzeugführer auf seine Fahrtüchtigkeit überprüfen. Klassisches Beispiel sind die sogenannten Fahruntüchtigkeitssphären ("relative" und "absolute" Fahruntüchtigkeit) bei der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB, eine Straftat die nahezu ausschließlich im Rahmen polizeilicher Verkehrskontrollen festgestellt wird.
Sobald bereits zu Beginn einer Kontrolle, etwa aufgrund von Alkoholgeruch in der Ausatemluft, der Verdacht besteht, dass der Fahrzeugführer fahruntüchtig ist, gelangt man im Übrigen je nach Konstellation schnell zum Anfangsverdacht einer Straftat, womit die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit sogar zur Pflicht wird.
Man findet selbst bei größter Mühe nicht einen StVO-Kommentar, der die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern nicht als eine Befugnis aus § 36 Abs. 5 StVO ansieht. Andersherum halten Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde nicht Fahrzeugführer zur Überprüfung ihrer situationsbezogenen Fahrtüchtigkeit an. Mit welchem Recht auch?
Die Kontrolle der Fahrtüchtigkeit im jeweiligen Moment ist etwas völlig anderes als die Übeprüfung der generellen Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers.
Dass solche Tests freiwillig sind, ergibt sich aus dem Nemo-tenetur-Grundsatz nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, wonach sich niemand selbst belasten, also auch nicht durch Mitwirkung bei derartigen Tests aktiv an der eigenen Überführung mitwirken muss.
Demgegenüber zu verbreiten, dass Befugnis X oder Y nicht vorläge, wird hingegen wieder Leute in völlig falsche Diskussionen führen.
Als Kiffer muss mir das sowieso alles scheissegal sein,
sonst hab ich ständig Paranoia.
Und das ist auf Dauer ungesund.
Nichts desto trotz. Gutes video. Danke.
Grüsse aus Bayern
Mal angenommen, ich bin als Fahrer nüchtern und fahre 3 Alkoholleichen nach Hause. Das Auto dürfte dementsprechend riechen. Muss ich als Fahrer dann auch alle Tests mitmachen?
Ja müsstest du in diesem Fall.
@@SEDURA-Consulting Blödsinn, diese Tests sind immer auf freiwilliger Basis und werden auch entsprechend angeboten! Man muss keinen Test mitmachen! Allein daran erkennt man, dass sie absolut keine Ahnung haben! Lediglich die eventuell angeordnete Blutentnahme muss man akzeptieren, da diese ansonsten auch mit Gewalt durchgeführt werden könnte. Man man man, wie kann man hier nur soviel Nichtwissen verkaufen?
Wenn Du die Kontrolle kurz halten willst machst Du das mit. Ist mir selbst auch schon passiert. Ich hab nur lachen müssen weil ich sagte, da trink ich nie Alk, nehm nie Drogen und darf jetzt für die Schnapsdrossel die hinten sitzt pusten. Der Cop musste auch lachen und meinte nur, dann haben sie ja nix zu befürchten und wenn sich das gleich bestätigt dürfen sie auch sofort weiterfahren.
@@TheIncredibleLucky noch kürzer geht es mit der Verteidigung 😏
@@SEDURA-Consultingsorry…Blödsinn! 🙄
Hallo Dustin, welche Rechte hat die Polizei bei einer allgemeinen Kontrolle in Grenznähe? Ist da eine Taschenkontrolle z. B. einer Reisetasche im Kofferraum erlaubt? Ist eine Kontrolle der Hosentaschen (in Grenznähe) nach Waffen durch entleeren und durch umstülpen der Hosentaschen erlaubt? Vielen Dank im voraus.
Die Polizei nicht aber der Zoll hat diese besonderen Befugnisse
Also Achtung wenn der Zoll kommt, die dürfen filzen
bei mir ging es bis zur Blutabnahme. Alles 0 - Verfahren eingestellt.
Original Auszug vom Paragrphen 36 Abs. 5 StVo: (5) 1Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. 2Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. 3Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. 4Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
Was hat das mit der Befugnis für Physiopathologische Untersuchungen auf sich???? Ich habe kein Jura studiert, aber eventuell wurde hier der falsche Paragraph oder ähnliches aufgeschrieben??
Ich kam vor kurzem in eine Kontrolle, und obwohl alles okay war, wurde mir der "pinke Führerschein" abgenommen, weil dieser angeblich keine Gültigkeit mehr hat und muss den neuen Führerschein beantragen. Dies war im Oktober 2023 !
Ich habe das leider alles durch und habe sogar Strafanzeige gestellt beim Amtsgericht,wo bis heute Nix zurück Kamm.
Für epilektiker ist dein Hintergrund nicht gerade geeignet 😂
Wie lange soll man sich dieses Flackern im Bild antun? 1 Sekunde, 2 Sekunden oder 3 Sekunden?
Interessanter Beitrag, aber das Blaulicht nervt extrem.
Interessant und von vorn bis hinten falsch. Aber ja, das Blaulicht nervt zusätzlich.
Mus ich einem Polizisten mein Smartphone aushändigen nur weil er vermutet dass ich darauf eine Blitzerapp habe?
Danke für die nützlichen Informationen! 👍
Supi!
Gutes video,und was macht man bei den großen drogenkontrollen?
Genau das selbe
…hoffentlich hoch genommen, wenn man unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist…!
Ganz wichtig!!!! Habt Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten GRIFFBEREIT im Auto! Wenn ihr z.B. das Warndreieck im Kofferraum habt, bekommen sie euch aus dem Auto indem sie euch darum bitten ihnen dieses zu zeigen. Einfach z.B. im Handschuchfach oder unter dem Sitz deponieren. So verschafft sich die Polizei auch gern einen Einblick in euer Fahrzeug ohne, dass ihr ihnen etwas wegen unzulässiger Durchsuchung könnt.
Sehr gutes, informatives Video.👍
dein Hintergrundlicht geht garnicht 🤨
Hat die Polizei einen Grund wenn ich vorher mit Drogen aufgefallen bin?
Ich habe den Verbandskasten und Papiere immer im Fond, damit ich gar nicht aussteigen muß. Das ärgert die dann immer so richtig, wenn die nicht in den Kofferraum schauen dürfen.
Hi ✌🏽
Und wenn es so gelaufen ist ?
Kontrolle Urintest angeschlagen auf die Wache Blut abnahme und fertig, Bemerkung, keine Auffälligkeiten oder ausfallerscheinungen !!
Und jetzt ist es 20 Monate her und keine Reaktion, Post !!
Was jetzt??
Bei der Polizei nachfragen wie hoch die Werte waren. Kommt darauf an evtl lagst du unter dem Grenzwert. Evtl aber auch Steckt alles noch bei einer anderen Station. Zudem ist der Standort also dein Wohnort auch ein Faktor für die Bearbeitungszeit
@@SEDURA-Consulting danke schon einmal👍🏽
Es war nur 2/3 km ungefähr von zuhause
@@SEDURA-Consulting neee besser nicht nachfragen 🙈
Vielleicht verjährt es ja bald!! ??
Sich vor der Polizei schützen.. Ganz mein Humor in der DDR
Darf die Polizei in jedem Fall unter die Haube schauen?
Tendenziell ja
@@SEDURA-Consulting zu mir ich sehe wirklich unscheinbar aus Privat sowie Arbeitskleidung so BWL Justus Kleidung. Mehrere PKs gemeistert. Hab nur überlegt ob bei einem ansonsten nicht modifizierten X3 eine Airbox auffallen würde?
@@xdrivejan kann ich schwer sagen aber selbst wenn, es würde keine MPU oder Fahrverbot bedeuten 🤪
Leider sind ein paar Dinge falsch.
Statt einfach etwas in den Raum zu werfen wäre es sinnvoll diese angeblich falschen Dinge richtig zu stellen. Es sei denn du hast selbst keine Ahnung.
Das ist aber sehr untertrieben
@@risingsun91 Falls es noch von Interesse ist:
Hier ist wirklich so viel grob falsch, dass es vermutlich leichter wäre aufzuzählen, was hier vereinzelt richtig dargestellt worden ist.
Beispielsweise wird völlig unzutreffend angegeben, was einzelne Paragraphen angeblich zum Inhalt haben. So wird angeführt, dass § 81a StPO vordergründig etwas mit dem Verdächtigenstatus zu tun hat. In § 81a StPO ist tatsächlich einfach nur die körperliche Untersuchung geregelt, worunter vor allem auch eine Blutprobenentnahme zu fassen ist. Das ist eine Eingriffsbefugnis, die zwar den Anfangsverdacht einer Straftat und die naheliegende Möglichkeit der Täterschaft des Adressaten voraussetzt, ansonsten aber nichts mit der Beschreibung eines Verdachtsgrades zu tun hat, jedenfalls nicht mehr, als etwa eine Sicherstellung.
Weiter wird beschrieben, dass man bei berauschtem Schlangenlinienfahren der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (für die Nennung des Gesetzes hat es im Video nicht gereicht) verdächtigt wäre, was nicht zutrifft. Ohne Hinzutreten einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte ist Schlangenlinienfahren zunächstmal nichts als eine womöglich rauschbedingte Ausfallerscheinung. Hier liegt der Verdacht der Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB nahe (ja, so heißt es auch bei Betäubungsmittelkonsum).
Was zu den polizeilichen Befugnissen nach § 36 Abs. 5 StVO gesagt wird, ist ebenfalls schlicht falsch. Derartigen Videos ist es wohl zu verdanken, das einige Leute noch immer mit den wildesten Behauptungen losziehen, sich in ihrem Standpunkt verbeißen und am Ende mit mehr Problemen dastehen, als nötig. Dass etwaige Tests selbstverständlich freiwillig sind, hat einen einfachen, aber ganz anderen als den hier dargestellten Grund (siehe dazu unten). Aber zuerst einmal zu § 36 Abs. 5 StVO.
Hier einmal der Wortlaut der Vorschrift:
§ 36 Abs. 5 S. 1 StVO: Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.
Hier ernsthaft herauslesen zu wollen, dass die Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit eines Verkehrsteilnehmers nicht zumindest auch die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit meint, ist schon mit einem riesigen Logikspagat verbunden. Selbstverständlich dürfen Polizeibeamte also einen Fahrzeugführer auf seine Fahrtüchtigkeit überprüfen. Klassisches Beispiel sind die sogenannten Fahruntüchtigkeitssphären ("relative" und "absolute" Fahruntüchtigkeit) bei der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB, eine Straftat die nahezu ausschließlich im Rahmen polizeilicher Verkehrskontrollen festgestellt wird.
Sobald bereits zu Beginn einer Kontrolle, etwa aufgrund von Alkoholgeruch in der Ausatemluft, der Verdacht besteht, dass der Fahrzeugführer fahruntüchtig ist, gelangt man im Übrigen je nach Konstellation schnell zum Anfangsverdacht einer Straftat, womit die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit sogar zur Pflicht wird.
Man findet selbst bei größter Mühe nicht einen StVO-Kommentar, der die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern nicht als eine Befugnis aus § 36 Abs. 5 StVO ansieht. Andersherum halten Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde nicht Fahrzeugführer zur Überprüfung ihrer situationsbezogenen Fahrtüchtigkeit an. Mit welchem Recht auch?
Die Kontrolle der Fahrtüchtigkeit im jeweiligen Moment ist etwas völlig anderes als die Übeprüfung der generellen Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers.
Dass solche Tests freiwillig sind, ergibt sich aus dem Nemo-tenetur-Grundsatz nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, wonach sich niemand selbst belasten, also auch nicht durch Mitwirkung bei derartigen Tests aktiv an der eigenen Überführung mitwirken muss.
Demgegenüber zu verbreiten, dass Befugnis X oder Y nicht vorläge, wird hingegen wieder Leute in völlig falsche Diskussionen führen.
Und wenn die Polizei sich einen verdacht raus holt ohne das es einen gibt ?
Der Polizist kann dich beten auszusteigen und dein Warndreieick vorzuzuzeigen. Das ist ebenfalls ein Trick dich aus dem Auto zu bekommen um zu schauen ob du torkelst etc. Was dann machen?
Das BESTE was machen in so eine Situation machen kann IST eine Beschwerde einlegen über die Polizei Beamten. Ganz wichtig die Daten notieren wie Polizei Auto Kennzeichen / Uhrzeit das reicht die Beschwerde
Werden solche Ermittlungsverfahren gegen die Polizei nicht einfach fallen gelassen? Das hab ich mal so gehört. Das heisst, man hat absolut keine chance.
Falsch!!! Eine Dienstaufsichtsbeschwerde (Natürlich nur wenn sie angebracht ist) hat IMMER eine Auswirkung auf den Polizisten. Im schlimmsten Fall hast du nichts davon aber du hast auch keinen Nachteil. Im besten Fall haben sich schon Andere darüber beschwert und deine Anzeige bekommt mehr Gewicht. Wenn Jede Woche eine Anzeige kommt werden Fragen gestellt und gelegendlich verliert auch Jemand seinen Beamtenstatus.
Ich kenne auch einige Polizisten und die dürfen sich Alle halbe Jahre damit auseinander setzen. Was Normal ist, und fast Immer im Sande verläuft weil die "Täter" schuldig waren.
Und Ja SEDURA hat recht. Aus privaten Gesprächen weiß ich das die Jungs Ihre Arbeit Ernst nehmen aber auch keinen Bock haben auf einen Stern zu warten. Da reicht schon eine Daschcam im Auto die mitschneidet und es bleibt in der Regel beim Kontrollieren der Fahrerlaubnis. (wurde mir so gesagt).
Dashcam macht immer Eindruck.
Fallen gelassen eigentlich ja, aber deren Score geht eben trotzdem runter, also die ärgert es dann anders - eine rechtliche Strafe, oder Konsequenz haben die so gut wie nie.
Denn wer kontrolliert die Polizei? Die Polizei…da geht es in jeder RockerBande gerechter zu.
Deswegen ,Wenn Polizisten bei einer Verkehrskontrolle den Verdacht auf eine rauschbedingte Verkehrsstraftat haben, dürfen sie laut § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO direkt einen Bluttest verlangen. Wenn der Betroffene Fahrer die Zustimmung verweigert, kann der Polizist den Bereitschaftsstaatsanwalt anrufen und seine Vermutung darlegen. Aber wenn er unrecht hat, ja dann!
Ja, was dann?
Was mich interessieren würde: Wenn ich mit als Schweizer mit einem CH-Fahrzeug von München auf dem Heimweg bin, was darf die Polizei was darf der Grenzschutz, der mit Privatfahrzeugen unterwegs ist. Die haben mir beim letzten Mal das Auto auseinander genommen und nach was-auch-immer gesucht.
Mein Führerschein wurde mir entzogen wegen Medikament vom Arzt verschrieben. Obwohl ich nicht gefahren bin sondern lauz aussage von einer Person. Weill ich mit dieser Person einen häftigen streit hatte und deswegen die Polizei gerufen wurde. Daraufhin kamm nach 2 Wochen ein Brief darin stand entwede MPU oder Führerschein abgeben. Tja damit wahr Führerschein weck und hab meine Arbeit auch deswegen verloren. Wahr das rechtlich ? Muss dazu sagen wohne in Bayern.
Wieso nicht MPU gemacht?
@@emeukal7683 wollte ich hatte 14 Tage Zeit bekommen es zu machen vom Führerscheinstelle. Also rief ich beim MPU TÜV SüD an. Als die Frau mir sagte mit alles drum und dran ca. 900 € wahr alles vorbei. Hab zufällig keine 900 € zufällig daheim rumliegen das ich innerhalb von 14 Tagen auftreiben konnte. Hab nach einer Ratenzahlung gebittet Nein muss direkt bezahlt werden hieß es. Wilkommen in Bayern.
Ob du dich erst "dumm stellen" musst, dürfte hier die Frage sein.
Und das Blitzdings im Hintergrund ist fürchterlich und für Epileptiker dazu noch gefährlich.
guter Tipp👍 Verkehrstüchtig ungleich Fahrtüchtig
Da scheinbar der eine oder andere wirklich glaubt, dass die hier gegebenen Verhaltenshinweise irgendeinen Wert haben:
Hier ist wirklich so viel grob falsch, dass es vermutlich leichter wäre aufzuzählen, was hier vereinzelt richtig dargestellt worden ist.
Beispielsweise wird völlig unzutreffend angegeben, was einzelne Paragraphen angeblich zum Inhalt haben. So wird angeführt, dass § 81a StPO vordergründig etwas mit dem Verdächtigenstatus zu tun hat. In § 81a StPO ist tatsächlich einfach nur die körperliche Untersuchung geregelt, worunter vor allem auch eine Blutprobenentnahme zu fassen ist. Das ist eine Eingriffsbefugnis, die zwar den Anfangsverdacht einer Straftat und die naheliegende Möglichkeit der Täterschaft des Adressaten voraussetzt, ansonsten aber nichts mit der Beschreibung eines Verdachtsgrades zu tun hat, jedenfalls nicht mehr, als etwa eine Sicherstellung.
Weiter wird beschrieben, dass man bei berauschtem Schlangenlinienfahren der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (für die Nennung des Gesetzes hat es im Video nicht gereicht) verdächtigt wäre, was nicht zutrifft. Ohne Hinzutreten einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte ist Schlangenlinienfahren zunächstmal nichts als eine womöglich rauschbedingte Ausfallerscheinung. Hier liegt der Verdacht der Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB nahe (ja, so heißt es auch bei Betäubungsmittelkonsum).
Was zu den polizeilichen Befugnissen nach § 36 Abs. 5 StVO gesagt wird, ist ebenfalls schlicht falsch. Derartigen Videos ist es wohl zu verdanken, das einige Leute noch immer mit den wildesten Behauptungen losziehen, sich in ihrem Standpunkt verbeißen und am Ende mit mehr Problemen dastehen, als nötig. Dass etwaige Tests selbstverständlich freiwillig sind, hat einen einfachen, aber ganz anderen als den hier dargestellten Grund (siehe dazu unten). Aber zuerst einmal zu § 36 Abs. 5 StVO.
Hier einmal der Wortlaut der Vorschrift:
§ 36 Abs. 5 S. 1 StVO: Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.
Hier ernsthaft herauslesen zu wollen, dass die Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit eines Verkehrsteilnehmers nicht zumindest auch die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit meint, ist schon mit einem riesigen Logikspagat verbunden. Selbstverständlich dürfen Polizeibeamte also einen Fahrzeugführer auf seine Fahrtüchtigkeit überprüfen. Klassisches Beispiel sind die sogenannten Fahruntüchtigkeitssphären ("relative" und "absolute" Fahruntüchtigkeit) bei der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB, eine Straftat die nahezu ausschließlich im Rahmen polizeilicher Verkehrskontrollen festgestellt wird.
Sobald bereits zu Beginn einer Kontrolle, etwa aufgrund von Alkoholgeruch in der Ausatemluft, der Verdacht besteht, dass der Fahrzeugführer fahruntüchtig ist, gelangt man im Übrigen je nach Konstellation schnell zum Anfangsverdacht einer Straftat, womit die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit sogar zur Pflicht wird.
Man findet selbst bei größter Mühe nicht einen StVO-Kommentar, der die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern nicht als eine Befugnis aus § 36 Abs. 5 StVO ansieht. Andersherum halten Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde nicht Fahrzeugführer zur Überprüfung ihrer situationsbezogenen Fahrtüchtigkeit an. Mit welchem Recht auch?
Die Kontrolle der Fahrtüchtigkeit im jeweiligen Moment ist etwas völlig anderes als die Übeprüfung der generellen Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers.
Dass solche Tests freiwillig sind, ergibt sich aus dem Nemo-tenetur-Grundsatz nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, wonach sich niemand selbst belasten, also auch nicht durch Mitwirkung bei derartigen Tests aktiv an der eigenen Überführung mitwirken muss.
Demgegenüber zu verbreiten, dass Befugnis X oder Y nicht vorläge, wird hingegen wieder Leute in völlig falsche Diskussionen führen.
Cooles Video
Jetzt muß man nur den langen Satz behalten wenn zu so einer Kontrolle kommt 😂
Was ist wenn man selbst npchtern fährt usw aber man transportiert einen Freund der zb getrunken hat..kann man sich dann darauf berufen?
Weil dann riecht es ja im Auto nach Alkohol. Aber es ist ja nur der Beifahrer.
Auch wenn ich einmal aufgefallen bin mit THC im Blut, kann ich ein Pisstest/Bluttest umgehen wenn ich keine Angaben mache und bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle die Polizei auf Paragraph 36 Absatz 5 StVO anspreche und meine Fahrtüchtigkeit daher nicht kontrollieren darf?
Die dürfen deine Fahrtüchtigkeit kontrollieren, die dürfen dich nur nicht zwingen irgendwelche Tests zu machen. Alles was du dulden musst ist die Blutentnahme.
@@OnkelKevin85 Wenn man schon einmal aufgefallen ist, ist das immer ein Anhaltspunkt.
Sehr interessant aber das Disco Licht nervt gewaltig.Mfg.Ake Glück auf
Meine einzigste Verkehrskontrolle, bin 49, war mit 18. Da waren gleich 10 Polizisten um mich. Ich hatte damals ein Auto, in dem es tatsächlich keine Gurte für die Rücksitze gab. Die Polizei sagte ich soll da welche anschweissen lassen. Als ich dann zum tüv fuhr, haben die nur mit dem kopf geschüttelt über unsere dumme Polizei. 😅
Es hat garantiert kein Polizist ernsthaft gesagt, du solltest dir Gurte anschweißen lassen sollst. Wenn du den Spruch, wenn er denn gefallen ist, ernst genommen hast, stellt sich die Frage, wer dumm ist
Wie vermeidet man Ärger in der Polizeikontrolle: Man muss allen Anforderungen entsprechen und nüchtern sein.
Schön wärs. Waren Sie schon mal in Bayern ?
Man sollte schweigen und seine Rechte kennen... wenn du bei den Tests irgendwelche Fehler machst - was auch normalen und nüchternen Personen passieren kann - ist deine Fahrtüchtigkeit nicht gegeben, du hast Ausfallerscheinungen. Und dann geht wieder eine Spirale los, die man mit mit dem Hinweis "Die Tests sind nicht mehr Teil der allg. Verkehrskontrolle, Sie übersteigen Ihre Befugnisse" durchbrechen kann.
@@Paolo_Pinkas747 "Wollen Sie sich beschweren" fragt üblicherweise der Uniformierte. Diese Typen machen das jeden Tag, der Bürger kommt mit einem solchen Arschloch vielleicht einmal im Leben zusammen. Wer kennt dann die Rechte wohl besser ?
Deine Tüchtigkeit ist auch nicht mehr gegeben, wenn du von der Nachtschicht kommst. Wenn du dann noch rote Augen hast und langsamere Pupillen, wird dir sofort Drogenkonsum unterstellt, also kennt eure Rechte und wehrt euch.
@@maybeide8078worst case Blutabnahme und Einstellungen weil nix gefunden.
Wenn ich nicht fahren darf, weiß ich es. Darum tue ich es auch nicht. Wer es macht, ist selbst schuld. Ansonsten lasse ich mich gerne kontrollieren, die Menschen die das tun machen eben ihre Arbeit, genau so, wie ich meine Arbeit mache.
Dashcam Richtung Fahrertür drehen macht immer Eindruck
..und ist strafbar gem. §201 StGB.
@@gartensalat93 absoluter B*llshit was Sie da reden, denn Polizisten sind im öffentlichen Bereich tätig. Außerdem hat es bisher in meinen Fällen noch keiner geahndet, wenn dem so wäre!
@@gartensalat93 in "ihrem" §201 steht ja sogar klar und deutlich "NICHT ÖFFENTLICH GESPROCHENES WORT"!
Wusste bisher gar nicht, das Polizisten privat unterwegs sind, und mich privat ansprechen, und der öffentliche Raum zum nicht öffentlichen Raum gehört 🤔
@@gartensalat93 Laut ihrer Logik, dürften Polizisten auch keine Bodycams tragen 🤦🏻♂️🤦🏻♂️🤦🏻♂️🤦🏻♂️🤦🏻♂️
@@KorkomaJa richtig, hierzu bitte die Rechtsprechung ansehen!
Die hat nämlich bereits mehrfach geurteilt, dass es bei der Nichtöffentlichkeit um den Adressatenkreis geht und nicht, ob man sich in der Öffentlichkeit aufhält. Wenn das Gespräch also an der Autscheibe in der Öffentlichkeit stattfindet, sich aber ausschließlich an die Fahrzeuginsassen richtet, so ist dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt.
Im Moment des Tatverdachts während der polizeilichen Maßnahmen kann das Telefon/Dashcam - was auch immer - somit also als Beweismittel sichergestellt/beschlagnahmt werden. Ganz egal, wie das Gericht später urteilt, das Handy o.ä. ist ersteinmal weg. Also Vorsicht.
Man sollte und und müsste so einiges wissen...und nie beirren lassen...auch nicht bei der polizei vor der haustüre
Hallo geiles Video !! Sehr sympathisch gib Gas ❌❌
Darf ich fragen wie nochmal die ganzen Paragrafen heißen , würdest du sie rein schreiben? Liebe Grüße
DANKE!😂
Wie schaut’s denn aus wenn Mann angehalten wird und Mann soll in einer allgemeinen Kontrolle seine Taschen leeren oder Angaben machen wohin/woher ich komme ?
Nicht rechtmäßig
Darauf hoffen, das MAN eine Frau ist…😂😂😂
Darf die polizei mich nötigen, imdem sie dauernd fragen wann der letzte konsum war und mir das handy weg nehmen wenn sie mich im auto zur wache fahren?
Oh weh, das soll eine Experte sein? Der wirft hier falsch durchgelesene Paragraphen in den Raum und gibt deren Inhalt auch noch falsch wieder! Natürlich darf die Polizei die Verkehrstauglichkeit der Fahrzeuges -- und --- die Fahrertauglichkeit des Fahrzeugführers überprüfen. Die von ihm angesprochenen Normen sind dabei nur ein Teil der Gesetze, die dabei wirken und herangezogen werden. Diesen Experten hätte ich gerne mal in einer Kontrolle, ein Traum würde in Erfüllung gehen!
Ein typisches Bespiel das überhebliche Beamten Darsteller keine Ahnung von den Gesetzen haben
Die Polizei ist sehr oft ungerecht!
Und was passiert wenn man ein Btm eintrag hat und kontrolliert wird .und du selber nichts konsumiert hast