Leserfrage #2: Letzte 24 Monate vor Rente arbeitslos - was bedeutet das für die Wartezeit?

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  • เผยแพร่เมื่อ 13 ม.ค. 2025

ความคิดเห็น • 94

  • @riconeugebauer9840
    @riconeugebauer9840 ปีที่แล้ว +8

    Guter Beitrag und man sieht wie der Staat schaut das du möglichst spät in die Rente gehst vielleicht in der Hoffnung eines sozialverträglichen Ablebens.

  • @Videoformerin
    @Videoformerin 2 ปีที่แล้ว +4

    Man kann es nie genug hören. Immer wieder ist etwas NEUES dabei. Danke!

  • @arminwolf1507
    @arminwolf1507 2 ปีที่แล้ว +3

    Immer sehr Imformativ Danke

  • @rwcull356
    @rwcull356 ปีที่แล้ว +2

    sehr informativ und gut erklärt. Danke. Weiter so👍👍👍

  • @f.h8735
    @f.h8735 2 ปีที่แล้ว +24

    Lohnt Arbei noch? 42 Jahre eingezahlt, Kinderpflegerin und 960 Euro Rente

    • @arminwolf1507
      @arminwolf1507 2 ปีที่แล้ว +12

      Eine Schweinerei ohne Ende

    • @diminuendo3135
      @diminuendo3135 2 ปีที่แล้ว +15

      Das Rentenniveau von 48% in Deutschland ist eine Beleidigung für jeden Menschen, der ein Leben lang arbeiten gegangen ist. In anderen EU Ländern, wie z.B Österreich, liegt der Wert bei 80 %. Unser Rentensysthem müsste eigentlich dringend reformiert werden!

    • @peterbittermann
      @peterbittermann 2 ปีที่แล้ว

      Bekommst du keinen Grundrenten Zuschlag , ist das brutto oder netto.

    • @WATWerner
      @WATWerner 2 ปีที่แล้ว +6

      Das ist der Nachteil wenn das Bruttogehalt so niedrig ist. Das hat mit der Anzahl der Berufsjahre nichts zu tun. Und ja ich finde diese Berufe sind unter bezahlt für das was am Allgemeinwohl geleistet wird.

    • @christianbaeckler8510
      @christianbaeckler8510 2 ปีที่แล้ว

      Im Grundgesetz Artikel 1.....Die Würde des Menschen ist unantastbar..... Bei diesem Rentenniveau taugt das Grundgesetz

  • @nullacht1532
    @nullacht1532 2 ปีที่แล้ว +2

    Dankeschön Herr Schultz 🤗👍

  • @berndmuller3862
    @berndmuller3862 2 ปีที่แล้ว +4

    45 Jahre einbezahlt. Hatte vor mit 63 in Rente zu gehen. Nach der letzten Auskunft vom Träger würde ich 1300€ Rente bekommen. Wenn ich bis 70 arbeite 1800€.
    Wenn ich nun die heutigen Mieten usw. betrachte ein Witz. Selbst mit 1800 kommt man in manchen Städten nicht mehr rum.

  • @kuschelfox9488
    @kuschelfox9488 2 ปีที่แล้ว +2

    Vielen Dank für Ihre vielen tollen Videos. Es sind immer hilfreiche Tipps und Wissenswertes dabei .
    Wie verhält es sich wenn man zur medizinischen Reha war und anschließend von der Krankenkasse die Aufforderung bekommt die RV und die Rehaklinik von der Schweigepflicht für den MD zu entbinden, muß ich dem Folge leisten und hat es Auswirkungen auf mein Krankengeld.

    • @Videoformerin
      @Videoformerin 2 ปีที่แล้ว

      Oh, soetwas habe ich evtl auch vor mir. Das wird bei dir auf EMRente hinauslaufen. Da kannst du nicht mal Widerspruch einlegen. Sondern du kannst deinem Rententräger DEINE Sicht der Dinge schildern. Kommt darauf an, wie alt du bist und ob du EMRente schon willst.

  • @egbertrapp2503
    @egbertrapp2503 2 ปีที่แล้ว

    Sehr informativ, Danke!

  • @viktorschneider3633
    @viktorschneider3633 2 ปีที่แล้ว +4

    Ausnahme ist Arbeitslos wegen Insolvenz. In dem Falle zählen die letzten 24 Monate dazu.

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  2 ปีที่แล้ว +1

      Richtig!

    • @heikoprate1976
      @heikoprate1976 ปีที่แล้ว +2

      Und genau diese Ausnahme hab ich im Video vermisst. Bei mir ist es der Fall ..

  • @petrahaneke611
    @petrahaneke611 2 ปีที่แล้ว

    Prima erklärt! Aber ich glaube man keine Lücke imLebenslauf haben ,höchstens im Erwerbverlauf .

  • @gerhardbeschorner2851
    @gerhardbeschorner2851 ปีที่แล้ว +1

    Wenn die Fa. den grössten Teil der Produktion nach Polen verlegt und man AL wird?

  • @bwadler3891
    @bwadler3891 2 ปีที่แล้ว +1

    Ich kann zum 01.09.24 in die abschlagsfreie Rente ab 63 gehen. Die 45 Jahre habe ich voll, bin gesundheitlich angeschlagen, bekomme aber, auch nach Widerspruch nicht auf 50 % Schwerbehinderung. Weiterhin produktiv zu arbeiten ist fast nicht möglich. Vorschlag der Fa.: ich gehe in die Arbeitslosigkeit, Kündigung aus gesundheitlichen Gründen und die Fa. zahlt mir die Differenz vom Arbeitslosengeld zur abschlagsfreien Rente.
    Ist das ohne Weiteres möglich, oder können mir solche Ausgleichszahlungen, plus einer eventuellen Abfindung auf
    das Arbeitslosengeld angerechnet werden ?

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  2 ปีที่แล้ว

      Beim Arbeitslosengeld dürfen Sie maximal 165 Euro pro Monat verdienen, der Rest Ihres Einkommens wird mit dem ALG I verrechnet. Da sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.

  • @seppmeier4896
    @seppmeier4896 ปีที่แล้ว +1

    kleiner Tipp am Rande. Das Krankengeld 78 Wochen nach Möglichkeit voll ausschöpfen, das sind 19,5 Monate .Bandscheibenvorfall oder Schulter geht immer.

  • @alberthaubner9540
    @alberthaubner9540 ปีที่แล้ว

    Hallo Christian Schulz habe vor 2 Wochen letztes jahr einen Rentenbescheid bekommen, und da steht drin das ich 12 Euro Brutto weniger Rente bekomme bei meiner Teilerwerbsminderungsrente hat mit der Krankenkassen Versicherung nichts zu tun habe schon eine Email an die DRV Nordbayern geschrieben eine Brutto Rente darf nicht , einfach so gekürzt werden wenn sich nichts verändert hat habe aber einen Antrag auf die volle EM Rente gestellt wegen den verschlossen Arbeitsmarkt also Arbeitsmarkt rente 😊

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  ปีที่แล้ว

      Da kann ich so leider nichts zu sagen. Das müsste man sich anhand der Unterlagen anschauen.

    • @alberthaubner9540
      @alberthaubner9540 ปีที่แล้ว

      @@sovd-sh-sozialrecht danke für die schnelle Antwort von Ihnen weiß aber jetzt den Grund hat mit der Grundrentenzuschlag für langversicherte da meine Frau mit angerechnet wird

  • @zweckpessimisten3845
    @zweckpessimisten3845 4 หลายเดือนก่อน

    Es stimmt, es gibt tatsächlich immer wieder etwas Neues zu erfahren, selbst in Fragen, die ich für mich selbst eigentlich längst beantwortet bzw. sämtliche Erkenntnisse hinreichend gelernt/verinnerlicht zu haben dachte. Manchmal ist es sogar nur ein kleiner Nebensatz in Deinen Erklärungen zu mir bereits bekannten oder auch völlig anderen Themen/Beiträgen, die ein weiteres AHA- Erlebnis auslösen - und eine Frage beantworten, die sich mir eigentlich erst n a c h Deiner Erläuterung stellte 😉😎! Danke dafür!
    Eine Frage hätte ich zum aktuellen Beitrag dennoch. Wie sieht es in folgendem Fall aus:
    Jahrgang 62, GdB 50. Bestehendes/langfristiges/ungekündigtes Arbeitsvertragsverhältnis, Aussteuerung, Nahtlosigkeit, Anspruch (eigentlich klar) u. Antrag auf ALG I, Versagensbescheid.
    Im Ergebnis: Arbeitslos gemeldet, ohne arbeitslos zu sein, Anspruch erfüllt, Antrag rechtzeitig gestellt u. "arbeitslos" -Meldung erfolgt, Versagensbescheid. Ergo erfolgt keine Zahlung ALG I, daher auch keine Zahlung von Pflichtversicherungsbeiträgen an die Dt. RV.
    Aber die regelmäßigen, postalischen Einladungen zu irgendwelchen Informationsveranstaltungen, um AN und AG zwecks angeblicher "Findung" zusammenzubringen, erfolgen in schöner Regelmäßigkeit einwandfrei. Selbstverständlich unverbindlich und auf freiwilliger Basis ohne jedwede Teilnahmeverpflichtung 😁🤐
    Hier stellt sich mir noch die Fragen

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  4 หลายเดือนก่อน

      Man bekommt immer ALG I in dieser Situation. Bitte lassen Sie sich individuell helfen, wenn es Probleme bei der Arbeitsagentur gibt.

    • @zweckpessimisten3845
      @zweckpessimisten3845 4 หลายเดือนก่อน

      ​@@sovd-sh-sozialrecht Das habe ich getan. Leider aber beim VdK. Und die haben es komplett versemmelt 🤬.
      Das war wohl die falsche Entscheidung, ich bin nämlich auch bei Euch Mitglied.

  • @55Xardas
    @55Xardas 11 หลายเดือนก่อน

    Wenn alles klappt, werde ich mit 62 Jahren die 45 Arbeitsjahre erreicht haben. Wann bekomme ich dann Abschlagsfrei Rente und wie wirkt sich Arbeitslosigkeit nach dem erreichen der 45 Arbeitsjahre auf den Abschlagsfreien Rentenbegin aus?

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  11 หลายเดือนก่อน

      Schauen Sie mal hier rein: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-jahre-wartezeit-wann-kann-ich-in-rente

  • @stefankuhnert1672
    @stefankuhnert1672 ปีที่แล้ว

    Ich bin 1964 Geboren , Seit 1979 habe ich in die Rente Lücken lost Eingezahlt , Also Langversicherter ,Am 1 ,9 24 habe ich dann 45 Arbeits Jahre voll , Wann kann ich in Rente gehen,

  • @Aussie_Mensch
    @Aussie_Mensch ปีที่แล้ว

    Vielen Dank für das interessante Video. Demnach würde eine Arbeitslosigkeit ALG1 für „langjährig Versicherte“ 24 Monate vor Rentenbeginn als Wartezeit angerechnet werden? Eine Frage habe ich noch: wie verhält es sich wenn man vor Rentenbeginn Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bezieht - diese 78 Wochen müßten doch als Wartezeit angerechnet werden? Oder gibt es hier auch eine Ausnahmeregelung?

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  ปีที่แล้ว +2

      Ja, Krankengeld zählt als Wartezeit. Auch bei den 45 Jahren. Und bei der 35-jährigen Wartezeit wird ohnehin so gut wie alles angerechnet.

    • @didi-yu7uu
      @didi-yu7uu ปีที่แล้ว

      Ich habe die Info erhalten das ALG 1 Bezug nicht mitgerechnet wird sofern es die letzten 2 Jahre vor Renteneintritt
      sind.
      Was stimmt denn nun?

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  ปีที่แล้ว +1

      @@didi-yu7uu In den letzten 24 Monaten vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählt ALG I nicht bei der 45-jährigen Wartezeit mit. Das stimmt. Aber die Arbeitsagentur zahlt in dieser Zeit trotzdem Rentenbeiträge.

  • @kaheleon9925
    @kaheleon9925 2 ปีที่แล้ว

    Dummerweise bin ich (01/1961) leider nach fast durchgehend zählbaren Arbeitsjahren vor einigen Jahren erkrankt und inzwischen 70% SB. Ich habe nach vorhergehender langer Arbeitslosigkeit dann 2019 zum Glück wieder Arbeit gefunden und habe dann etwas mehr als 1 Jahr gearbeitet, bevor ich erneut erkrankte, bis ich ausgesteuert wurde, bin dann genesen und arbeitssuchend und war dann aber Jahr Arbeitslos. In der Arbeitslosigkeit erkrankte ich erneut mit etwas anderem und dürfte wohl auch so schnell nicht mehr auf die Beine kommen. Grundsätzlich hätte ich zwar jetzt Anspruch auf Rente, allerdings mit viel Abzügen. Daher werde ich wohl mit dem Rentenantrag noch etwas warten.
    Meine Frage wäre: Werden während einer Krankengeldzahlung, von der auch man in die Rente geht, diese Zeiten noch bei der Wartezeit mitberücksichtigt und werden dadurch die Abzüge bei der anschließenden Rente geringer?

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  2 ปีที่แล้ว +1

      Ja, der Bezug von Krankengeld wird bei der Wartezeit für die Rente berücksichtigt.

  • @netterfranke43
    @netterfranke43 2 ปีที่แล้ว +1

    Danke für die immer wieder sehr guten Videos trotzdem muß ich jetzt fragen weil ich es nicht richtig verstanden habe mit den 45 Jahren und zuvor 2 Jahre Arbeitslos sorry. Also ich bin Bj 62, jetzt 60 Jahre alt, arbeite bis jetzt 45 Jahre, kann mit 64 und 8 Monate in Rente ohne Abschlag. Möchte aber mit ca 63 Jahren ( 48 Arbeitsjahre ) Stempeln,also Alg 1 beziehen. Ich weiß das unsere Firma da was schreibt das dies möglich ist. Habe ich jetzt dann Probleme mit dem ALG 1 ? lieben Gruß Gerd

    • @nezperce3209
      @nezperce3209 2 ปีที่แล้ว +4

      hallo herr wagner ,
      dieses "was schreiben" vom arbeitgeber sollte mit vorsicht gegenüber der arbeitsagentur gesehen werden , und verlässliche vorabinformation sind gerade auch dabei wichtig.
      fallbeispiele und informationen über diese thematiken gibt es mittlerweile gott sei dank , wenn man die nötige zeit und interesse hat , ausreichend über suchfunktionen im internet .
      probleme gibt es natürlich zwingend bei einer eigenkündigung des arbeitsverhältnisses , auch eine auflösung im gegenseitigen einvernehmen wird probleme und nachfragen seitens der agentur nach sich ziehen , deswegen ist es wichtig vorab genau zu wissen , um was für "ein schreiben" es sich von der arbeitgeberseite aus handelt...
      es wird ihnen ja sicherlich sehr daran gelegen sein , diese "zwischenzeit" vor einer verrentung ...z.b. durch die nutzung der besagten 24 monante alg 1... entspannt und stressfrei anzugehen und auch genießen zu können .
      ich selber stand vor nicht allzu langer zeit ebenso vor ähnlichen fragen , hatte sozusagen von "tuten und blasen" keine ahnung , konnte mich aber dank dieser oder anderen portalen für mich recht gut "einlesen" .
      im eigeninteresse für sie ... es lohnt sich , sich damit zu beschäftigen , smile , auch wenn man nicht gleich zum "fachanwalt" mutieren muß , denn man gewinnt dadurch eine sicherheit und lockerheit im weiteren vorgehen .
      allerdings ...bei einem bezug von 2 jahren alg 1 kann es ihnen natürlich auch trotz rentennahem alter ...aus meiner eigenen erfahrung passieren ...daß zumindest in den ersten monaten von der agenturseite versucht wird , sie in um - oder weiterbildungsmaßnahmen zu "parken" , die je nach angebot sich dann auch über ettliche wochen und ganztägig erstrecken können
      ...dabei muß einem aber das "herz nicht in die hose fallen",
      auch hier kommt es auf das eigene wissen und damit selbstsicherheit an , einen umgang mit dem jeweiligen sachbearbeiter zu finden , um ....hmmm...von diesen "unschönen maßnahmen" abstand zu nehmen .
      nach diesen ersten monaten werden sie dann in der regel aber nur noch als "verwaltungsakt" gesehen...
      lieben gruss aus dem besten deutschland ,das wir je hatten...

    • @katjabischur9292
      @katjabischur9292 2 ปีที่แล้ว +1

      Hallo Gerhard!
      Dieses Thema ist an sich ja schon komplex genug, um hierzu eine Beratung bei dem SoVD in Anspruch zu nehmen... Da kann man Sie ausreichend beraten und das Schreiben Ihrer Firma kann dann auch nach der Sinnhaftigkeit für SIE hinterfragt werden...
      Meines Erachtens haben Sie , wenn Sie mit Ihrem Jahrgang mit 63 Jahren in Rente gehen wollen, noch ein ganz anderes Problem, als das mit ALG1.
      Die vorgezogene Rente mit 63 geht mit 0,3 % Abschlag PRO MONAT für JEDEN Monat, den Sie vor 64 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen, einher!!

    • @netterfranke43
      @netterfranke43 2 ปีที่แล้ว +1

      @@katjabischur9292 Danke für ihre Antwort aber sie haben was falsch verstanden, ich gehe ja nicht mit 63 in Rente mit Abschlag sondern möchte mit 63 in ALG 1 das mir nach 45 Jahren Arbeit zusteht und mit 64,8 dann offiziell in Rente ohne Abschlag.

    • @netterfranke43
      @netterfranke43 2 ปีที่แล้ว

      @@nezperce3209 Danke für die vielen Infos :-) gruß Gerhard

    • @katjabischur9292
      @katjabischur9292 2 ปีที่แล้ว

      @@netterfranke43 ja, jetzt sehe/lese ich das auch! Entschuldigung!
      Wenn Sie allerdings die Rente für BESONDERS langjährig Versicherte in Anspruch nehmen wollen, haben Sie m.E. nach das im Beitrag von Herrn Schultz dargestellte Problem: eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Rentenart ist, dass man vorher kein Arbeitslosengeld bezogen haben darf - so habe ich das bisher auch aus anderen Beiträgen verstanden.
      Das Schreiben Ihres AG sollten Sie vielleicht mal genauer prüfen (lassen):
      Worum geht es da denn genau? Was für Vorteile oder Nachteile hat das für Sie in Bezug auf Ihren Wunsch früher in Rente zu gehen?
      Ihnen eine angenehme Arbeitswoche!
      MfG

  • @raineradolph8254
    @raineradolph8254 2 ปีที่แล้ว

    Nabend zusammen . Ich bin am 19.06. 1960 geboren . Bin 1976 mit meiner Lehre angefangen zu arbeiten . Habe bis auf 6 Wochen nicht gearbeitet , bin 50 Prozent Schwehrbehindert . Wann kann ich ohne den normalen Abzüge in Rente gehen ?

    • @waldierr4753
      @waldierr4753 2 ปีที่แล้ว +3

      Dein "normales" Renteneitrittsalter liegt bei 66Jahren und 4 Monaten. Als Schwerbehinderter kannst du 2 Jahre früher abschlagsfrei, also mit 64 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen. Zusätzlich kannst Du nochmal 3 Jahre früher mit 0,3% Abschlag pro Monat gehen. Du könntest also JETZT sofort in Rente gehen 😉

    • @WATWerner
      @WATWerner 2 ปีที่แล้ว

      @@waldierr4753 So ist es.

    • @katjabischur9292
      @katjabischur9292 2 ปีที่แล้ว

      @@waldierr4753 genau so ist es! Gut erklärt!
      Ich möchte noch Folgendes hinzufügen:
      Es ist möglich und - sofern Geldreserven vorhanden sind - und unter Umständen auch sinnvoll, diesen Abschlag vor Renteneintritt auszugleichen.
      Der Vorteil: in Zeiten (wie in der jüngsten Vergangenheit), wo es kaum Zinsen auf risikolos angelegtes Geld gab, macht es deshalb Sinn, da die Einzahlung bei der DRV in voller Höhe in der Steuererklärung angesetzt werden kann! Dies ist zumindest für das betreffende Jahr eine hohe Rendite durch zurückgezahlte Lohnsteuer (sofern es keine oder nur wenige andere steuerlich absetzbare hohe Geldposten in der Steuererklärung gibt).
      Zwei Dinge noch dazu:
      1) selbst wenn man dann NICHT vorzeitig in Rente geht (JG 1962, 50 % GdB, frühestester Renteneintritt mit 61 und 8 Monaten), ist das Geld nicht weg:
      Es erhöht in jedem Fall die Rentenpunkte; durch die AUSGLEICHSZAHLUNG werden Rentenpunkte erworben, die die Rente dann lebenslang erhöhen!
      2) Es muss nicht ein Ausgleich zu 100 % des Abschlagbetrages stattfinden.
      3) der Ausgleichbetrag kann gestückelt werden, um mehrere Jahre den steuerlichen Vorteil in Anspruch nehmen zu können.
      Um die genaue Höhe zu erfahren, muss ein Antrag bei der DRV gestellt werden ( siehe hier auf der Internetseite der DRV zum Thema "Ausgleichszahlung bei vorgezogenem Renteneintritt".
      Vielleicht konnte ich hier eine Anregung weitergeben. Ich würde mir wünschen, dass es hier jetzt keine Kommentare gibt wie "wer hat schon 20.000 € oder mehr "auf der hohen Kante""...🤨 danke!

    • @waldierr4753
      @waldierr4753 2 ปีที่แล้ว

      @@katjabischur9292 Danke für die ausführliche Ergänzung meines Beitrags 👍👍

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  2 ปีที่แล้ว

      Die Frage wurde freundlicherweise schon unten beantwortet.

  • @gerhardbeschorner2851
    @gerhardbeschorner2851 ปีที่แล้ว

    Vor der Rente 2Jahre arbeitslos und dann noch 1,5Jahre AlG 2 ? Wie zählt das?

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  ปีที่แล้ว +1

      ALG II erhöht die Rente nicht. Und es zählt zum Beispiel auch nicht bei der 45-jährigen Wartezeit mit.

  • @Tonimohr2
    @Tonimohr2 ปีที่แล้ว

    Frage 45 Jahre vol und noch nicht 63.kann man arbeitslos sein und dann mit 63. In Rente gehen??

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  ปีที่แล้ว

      Arbeitslosengeld können Sie dann natürlich beziehen, wenn Sie Anspruch haben. Aber die abschlagsfreie Rente gibt's erst mit 65. Zumindest wenn Sie 1964 oder später geboren sind.

  • @ottomann3471
    @ottomann3471 ปีที่แล้ว

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich ab 58Jahren, 2 Jahre ALG1 bekommen habe und dann wieder einen sozialversicherungspflichtigen Job annehme. Baue ich dann wieder ein Anrecht auf neues ALG1 auf? Oder bekomme ich maximal 24 Monate ALG1?

    • @MacBurn83
      @MacBurn83 8 หลายเดือนก่อน

      Klar. Du musst halt dann wieder lange genug gearbeitet haben um ALG 1 Anspruch zu jsbdnz

  • @helmutdreblow2817
    @helmutdreblow2817 2 ปีที่แล้ว

    Wie ist das wenn ich nach diesen 78 Wochen in die Arbeitslosigkeit komme, kann ich da auch einen Sozialversicherungs Job annehmen

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  2 ปีที่แล้ว

      Wenn Sie das gesundheitlich können, ist das kein Problem.

  • @Thomas-sx1dr
    @Thomas-sx1dr ปีที่แล้ว

    Wenn ich nach 2 Jahren Arbeitslosigkeit 1 noch einige Jahre einen Midijob ausübe, zählen die 2 Jahre arbeitslos aber mit, oder ?

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  ปีที่แล้ว

      Das muss man sich genau anschauen. Bei der 45-jährigen Wartezeit kommt es beim Thema Arbeitslosengeld I auf die letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn an. Nur die zählen nicht zur Wartezeit.

    • @Thomas-sx1dr
      @Thomas-sx1dr ปีที่แล้ว

      @@sovd-sh-sozialrecht mein Plan ist ab 59 Jahre ca. 2 Jahre Arbeitslos und danach bis 65 einen Minijob, aber versichert .

  • @geroldschwuttge7615
    @geroldschwuttge7615 2 ปีที่แล้ว

    Bin 63 habe meine 45 Jahre voll kann aber erst mit 64 Jahren und 2 Monaten in rente was passiert wenn ich jetzt arbeitslos werde kann ich trotzdem mit 64 u. 2 Monaten in Rente

  • @maxmadmax8729
    @maxmadmax8729 ปีที่แล้ว

    Hallo,
    Ich bin vor der Rente nicht arbeitslos sondern lebe von Immobilien. Muss ich etwas beachten wenn ich mit 63 in Rente gehen will. Ich hab 35 Jahre erfüllt und bin seit 2021 ohne Job. Ich bin 60 Jahre alt.

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  ปีที่แล้ว +1

      Das kann man leider nur schwer allgemein beantworten. Wichtig ist natürlich der Krankenversicherungsschutz. Aber ich denke, Sie lassen sich am besten persönlich beraten. Da entstehen sicherlich einige Fragen.

    • @rolandjuhe1176
      @rolandjuhe1176 ปีที่แล้ว

      ja warum nimmst du kein alg1 mit fals du anspruch hast?

    • @maxmadmax8729
      @maxmadmax8729 ปีที่แล้ว

      @@rolandjuhe1176 dafür muss man eingezahlt haben.

    • @FritzWepper34
      @FritzWepper34 ปีที่แล้ว

      @@rolandjuhe1176 hat er nicht. Geb nicht solche Dreckstipps, die ihn nicht besser machen, als die, die Du als Flüchtlinge hier beschimpfst und durch den Dreck ziehst!!!! Außerdem hat jeder Flüchtling eine bessere Rechtschreibung als Du!!!

    • @FritzWepper34
      @FritzWepper34 ปีที่แล้ว +1

      Schwierig. Ich nehme jetzt an, dass Du nicht mehr arbeitest und keine Beiträge mehr in die Rente zahlst und privat krankenversichert bist. Somit bleiben die 35 Jahre erst mal stehen. Rente wäre mit Abschlägen möglich. Spätestens die "normale" Regelaltersrente mit 67.
      In einer Rentenauskunft steht dann alles individuelle drin, wasfür Dich machbar ist. Kostenlose Beratungen führt der örtliche RV-Träger nach Terminvereinbarung durch.
      Falls Du privat versichert bist, kannst Du dann Antrag auf Beitragszuschuss zur KV stellen. Bekommst dann die Hälfte des %-satzes, eines gesetzlich Versicherten (7,30%) des Regelbeitrages (nicht von dem Beitrag zu Deiner PKV!).

  • @peterhahn7411
    @peterhahn7411 2 ปีที่แล้ว +1

    Hallo Herr Schultz, wenn ich vor der Arbeitslosigkeit aber nun schon 45 Jahre auf meinem Wartezeitkonto habe, dann kann ich doch Arbeitslos werden und noch 24 Monate Arbeitslosengeld bekommen - und trotz dem (in meinem Fall) mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in die Rente gehen. Geburtsjahr: 07.12.1960. - ODER?

    • @peterbittermann
      @peterbittermann 2 ปีที่แล้ว

      Soviel ich weis, zahlt man bei Arbeitslosengeld 1, rentenbeiträge, also dürften auch keine 0,3 % pro Monat abgezogen werden, man kann also mit Arbeitslosengeld 1 abschlagsfrei in Rente gehen, gilt nicht bei Hartz 4 , erkundige dich einfach mal bei der Rentenversicherung, oder dem Arbeitsamt, dan bist du auf der sicheren Seite.

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  2 ปีที่แล้ว +1

      Wenn die 45-jährige Wartezeit erfüllt ist, können Sie mit 64 und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente. Auch wenn Sie davor noch einmal ALG I beziehen.

  • @binyaminerdogan9239
    @binyaminerdogan9239 2 ปีที่แล้ว

    Wird die freiwillige Rente mit gezählt?

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  2 ปีที่แล้ว +1

      Ja, wenn bestimmte Umstände gegeben sind: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html

    • @binyaminerdogan9239
      @binyaminerdogan9239 2 ปีที่แล้ว

      Herzlichen Dank
      Ich habe 22 Jahre flicht Beiträge vor den freiwilligen Beitrag bezahlt

    • @binyaminerdogan9239
      @binyaminerdogan9239 2 ปีที่แล้ว

      Herr Schulz zählen die freiwillige Zeit auch zur Grundrente

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  2 ปีที่แล้ว +1

      @@binyaminerdogan9239 Ich glaube nicht. Da bin ich aber nicht zu 100 Prozent sicher.

  • @roswitharauls6279
    @roswitharauls6279 2 ปีที่แล้ว

    Steht mir Abfindung zu wenn der Arbeitgeber mir keine Arbeit meiner Behinderung anbieten kann.bin 61

    • @sovd-sh-sozialrecht
      @sovd-sh-sozialrecht  2 ปีที่แล้ว +1

      Wenn Sie gekündigt werden, steht Ihnen in bestimmten Situationen eine Abfindung zu. Die Behinderung kann dann Einfluss auf die Höhe der Zahlung haben. Da sprechen Sie am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • @gaetanobosa2373
    @gaetanobosa2373 2 ปีที่แล้ว

    Wen ich krank bin lest 24 Monate Renten…. Di 43 Jahre ❤

  • @karl-heinzmelmer4930
    @karl-heinzmelmer4930 2 ปีที่แล้ว

    Guten Abend, was passiert, wenn ich nach den 24 Monaten noch 1 oder 2 Monate rentenversicherungspflichtig arbeite? Oder in der Zeit des ALG 1 auf 520 Euro Basis tätig bin und freiwillig in die Rentenversicherung einzahle.

  • @dirkr.schuchardt-trauerred1273
    @dirkr.schuchardt-trauerred1273 2 ปีที่แล้ว

    Wer Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II („Hartz VI“) bezieht, darf durchaus nebenbei einen rentenversicherungspflichtigen Minijob ausüben (bis 165 Euro wird der Verdienst nicht auf auf das Arbeitslosengeld angerechnet) oder rentenversicherungspflichtig ehrenamtlich als Pflegeperson tätig sein. Selbst wenn das Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht mitzählt, so zählen jedoch bei der besonderen Wartezeit von 45 Jahren die Rentenbeiträge aus einen Minijob oder Pflegetätigkeit vorbehaltlos mit. - Dieser Tipp steht allerdings nicht an jeder Litfaßsäule. Ein Grund mehr also, grundsätzlich nie auf die Rentenversicherungspflicht in einem Minijob zu verzichten.