Habe zwei sogenannte Altverträge,von 2002 und 2004. Vertrag 1 ist monatl. Gehaltsumwandlung 193 Euro, Vertrag 2 durch Arbeitgeber 45 Euro beide Verträge ergeben etwas mehr als 88000 Garantiekapital. Lasse es als Einmalzahlung auszahlen. Brauche dann nur 10 Jahre lang die Beiträge für die KK und Pflege aufbringen, minus dem Freibetrag. Wenn ich das Geld oder einen großen Teil davon im Tagesgeld mit monatlicher Zinsgutschrift anlege, bezahlen sich die KK und Pflegebeiträge von allein. Zudem bin ich dann sicher das meine BAV keinem Versicherungsunternehmen zu gute kommt, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen vor dem Ausgeben der Summe das zeitliche segne. Bei Rentenzahlung müsste ich schon sehr alt werden, um die Summe aufzubrauchen.
Hallo , habe einen Altvertrag (Entgeltumwandlung bav)von 2001 mit 4% ! (früher Victoria später ergo).AN Anteil 104,-Ag Anteil 104,- +VvL Ag 26,- =232,- .AN Anteil war früher viel höher habe es reduziert da es nicht lohnte. Ab 2041 AN Anteil ca.159 Tsd garantierte Ausszahlung , AG Anteil ca 59Tsd .Welche Option wäre für mich ab 2036 das Beste?. Der Steueranteil ist ziemlich hoch und die doppelte Abgabe für die Krankenkasse finde ich unmöglich ,das Gesetz wurde immer noch nicht verabschiedet. Mein AG ist sehr groß ( über 5000 AN) und mein Job ist bis 2033 gesichert .
Ich empfehle eine PN per Email und dann geben wir gerne eine Einschätzung. Bei min. 200.000€ Auszahlung werde die Steuern und auch die Abgaben voll zuschlagen. Bei guter Fitness/ Gesundheit und Erforderlichkeit der Rente wird diese dann vermutlich die beste Option sein. Alternativ prüfen, ob eine Teilkapitalisierung möglich ist und Sinn macht: 30% Kapital und 70% Verrentung. Final muss das ein Steuerberater bewerten, da wir diese Art Beratung im Detail nicht vornehmen dürfen. Zur KV: es gibt für alle Pflicht-GKV-Versicherten einen Freibetrag von 169,75 € mtl.. Immerhin.
Ich hab einen sogenannten Altvertrag (2002; Direktversicherung), bei einer Kapitalauszahlung (liegt hier unter 20.000) werden weder Steuern noch Sozialabgaben fällig, soweit ich weiß. Ist das so korrekt?
Wenn wir den Sachverhalt richtig verstehen, sprechen wir über eine Kapitalleistung aus einem alten §40b DV Vertrag. Die Einmalleistung beträgt unter 20.000€ und wir unterstellen, dass Sie gesetzliche pflichtversichert in der Krankenversicherung sind. Nach unserer Prognose zahlen Sie auf das Kapital keine Steuern und voraussichtlich auch keine KV-Beiträge, da Sie sich hier in den Freigrenzen bewegen. Die Pflege in Höhe von 3,3 (ohne Kinder) oder 3,05 (mit Kindern) wird anfallen. Wenn Sie 100% Sicherheit haben wollen, fragen Sie optimal Ihren Steuerberater, da wir keine entsprechende Rechts- bzw. Steuerberatung durchführen dürfen.
Ich bekomme zum 1.1.25 und 1.3.25 je eine BAV als Gesamtsumme ausgezahlt, je 26000 Euro. Die Verträge wurden 1990 und 2003 von den Firmen geschlossen und auch zu 100% übernommen. Heißt das, dass ich diese Summen nicht versteuern lassen muss, da Altverträge? Jedoch Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge natürlich? Besten Dank!
Wenn beide Verträge bAV Verträge auf Basis von §40b Direktversicherungen sind, dann würde ich das bestätigen. Wenn es andere bAV Formen sind, z.B. Pensionszusagen oder z.B. der Vertrag von 2003 eine Pensionskasse auf Basis von §3 Nr. 63 EStG, dann müssten Sie steuern und Abgaben zahlen.
Habe einen Altvertrag als fondgebundene Direktversicherung und bin zur Zeit arbeitslos. Der Vertrag ist ab dem 60. Lebensjahr zuteilungsreif. Die eigentliche Rente steht bei mir mit dann 64 Jahren erst Ende nächsten Jahres an. Ich möchte mir jetzt die ca. 75000 € als Kapitalzahlung auszahlen lassen und möchte wissen mit welchen Abzügen ich rechnen muss. Steuerfrei wurde mir vom Versicherer bereits tel. zugesagt. Aber sind es nur die Sozialabgeaben mit Kranken und Pflegeversicherung oder kommen da noch dienArbeitslosen und Rentenversicherung hinzu. Wenn ja können Sie mir da bitte auch die Größenordnung benennen, vielen Dank.
Wenn die Versicherung bereits die Steuerfreiheit zugesagt hat, dann wird es ein alter 40b Vertrag sein. Dann werden „nur“ Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Wir dürfen keine Steuerberatung durchführen, aber sehr vereinfacht ausgedrückt: das Kapital ist komplett zu versteuern und der Steuersatz beruht auf den Einnahmen im entsprechenden Jahr. Sprich: ist das Kapital sehr hoch, wird für einen Teil des Geldes der Spitzensteuersatz gelten und ggf. greift sogar der Soli. Ganz wichtig: für gesetzlich Krankenversicherte auch an KV Beiträge, den Freibetrag KV und Pflege denken.
Ich bekomme derzeit etwa 1650€ Erwerbsminderungsrente und ich würde etwa 800€ Betriebsrente erhalten. Diesen wollte ich mir auszahlen lassen, aber die Versicherung meint, dass das bei dem Vertrag, den mein ehemaliger Arbeitgeber abgeschlossen hätte, erst dann möglich sei, wenn ich in Altersrente gehe. Gäbe es hier Möglichkeiten, mir die Betriebsrente doch noch auszahlen zu lassen? Für eine eventuelle Antwort bedanke ich mich im Voraus sehr.
In der Regel ist es so, dass die betriebliche Altersversorgung den Spielregeln der gesetzlichen Altersrente folgt. Insofern ist die Information ihres Arbeitgebers an dieser Stelle korrekt. Sofern keine Berufsunfähigkeitsversicherung mit in die BAV eingeschlossen ist, werden sie vermutlich warten müssen.
Das hängt sehr an Ihrer persönlichen Situation. Bei manchen Summen kann eine Kapitalauszahlung top sein. Oftmals ist es die Rente oder die Mischung aus Rente und Teilkapital. Schreiben Sie uns gerne per Email mehr zu Ihrer persönlichen Situation, dann können wir sicherlich mehr Impuls geben.
Das hängt vom Ausland ab. Es gibt Länder, bei denen die dortigen Regeln z.B. für Steuern zur Anwendung kommen (so idR. z.B. die USA) und Länder, die eine Abgabenlogik in Deutschland auslösen (meines Wissens z.B. die Niederlande). Es kann sich also besser rechnen, muss es aber nicht. Es empfiehlt sich einen Steuerberater oder zugelassenen Rentenberater zu befragen, der sich mit dem von Ihnen angestrebten Land und den Regelungen auskennt.
Ich habe gehört das man sich die Bav bei Betriebsaustritt mit zb 52 Jahren vorzeitig auszahlen lassen kann, sollte der Hauptwohnsitz nicht in Deutschland sein . Stimmt das? Danke 😊
Das habe ich so noch nie gehört. Theoretisch können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einigen Durchführungswegen auf eine vorzeitige Auflösung einigen (mit allen negativen wirtschaftlichen Effekten). Inwieweit ein etwaiges Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten hier einen Einfluss hat, kann ich nicht bewerten. Nach unserem Stand kommen Sie frühestens mit Ablauf des 63 Lebensjahrs an die bAV Leistung (sofern nichts anderes durch den Arbeitgeber z.B. im Rahmen einer Pensionszusage versprochen wurde).
Vielen Dank für diesen tollen Beitrag. Ich habe 2015 bei meinem letzten Arbeitgeber, eine BAV bei der Allianz abgeschlossen. Diese ruht nun seit 2018, weil ich mir nicht sicher bin, ob es sich überhaupt lohnt diese fortzuführen. Ich bin 75er Bj. Über Ihr Feedback bzw. ein Telefonat, würde ich mich sehr freuen.
Optimal kommst Du über das Kontaktformular auf der Website auf uns zu. Du bekommst dann direkt einen Berater zugewiesen und der kann alle Fragen beantworten.
Die beste BAV ist die, die man nicht abgeschlossen hat ;-) Die besten Wege sich zu informieren ist über Finanztest oder Finanztip. Versicherungsmakler wie Herr Seidenfad wollen Verkaufen und nicht wirklich transparent sein! Meine beiden BAV´s bei der Debeka und Allianz sind beitragsfrei gestellt und ruhen. Die Beratung in den Räumen des Konzernes für den ich damals arbeitete waren die reinste Abzocke. Ich könnte mich schwarz ärgern so einem Schmu auf den Leim gegangen zu sein. Herr Seidenfad, ist es denn richtig das sie provisionsbasiert arbeiten und irh Ziel ist, Verträge zu verkaufen ?
Ist die bAV gut gemacht, seriös eingepreist und korrekt gefördert, würde ich an jedem Punkt widersprechen. Ausnahme: wir sind Makler und bAV Berater und wie die meisten Menschen, die ein Business haben, gehört der Verkauf unserer Dienstleistung tatsächlich dazu. Aber für so einen Arbeitgeber mit Verkaufsabsicht sind wir vermutlich alle tätig…
Das Problem liegt in der Kombination aus mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung, dass sich maßgeblich etwas verändern muss und Politiker eben auch dafür regieren, um langfristig eigene Macht zu erhalten. Allerdings darf auch die schärfste Kritik nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir selbst Vieles mit Eigenverantwortung lösen können. Niemand muss sich ausschließlich auf den Staat verlassen.
Wenn Menschen Jahrzehnte lang Beitragspflichtig gearbeitet haben, dann dürfen sie sich durchaus darauf verlassen, dass sie nicht in Altersarmut leben müssen!!!
Bei 40000 angespartem BAV Kapital und einer Auszahlung von 22000... also das genannte Minus von 18000 €. Herr Geschäftsführer Seidenfad, was genau ist denn nun die Rendite und wo würde ich mehr für mein gespartes bekommen?
Wir haben hier sehr bewusst ein maximal negatives Beispiel genommen, um keine Schönfärberei zu betreiben. Es kann auch sehr viel schicker aussehen. Das wiederum hängt - siehe mein letzter Kommentar - von vielen Parametern ab. Den Deal 22.000€ von 40.000€ wird sicherlich nur jemand unter drei Gesichtspunkten machen: a) z.B. schwere Erkrankung schon zu Renteneintritt und damit Sicherstellung der Vererbbarkeit, b) so wohlhabend, dass es egal ist und c) eine hohe Arbeitgeberförderung sorgt dafür, dass die Rendite auf den Eigensparanteil trotz hoher Abgabenlast super funktioniert.
Das kommt auf etwaige sonstige Einnahmen an, aber im Mittel passt das. Vor allem ist meist die Netto-Rendite spannend: also was wurde wirklich selbst eingezahlt und was kommt raus.
Einfach nur krass wie wenig bei der BaV rauskommt. Habe bei meinem Versicherer nachgefragt und der Rentenfaktor (%/10 TEUR) ist schon beschämend niedrig. Zudem muss ich 93 Jahre alt werden um nur das bis zum Rentenantritt angespart Kapital mit einer jährlichen Anpassung von 1% raus zu bekommen. Ach ja ich bin freiwillig KV. Das bedeutet das das Freibetrag wohl nicht zur Anrechnung kommt. Warum eigentlich nicht?
@@celalozan514ich würde sagen, dass das für viele Fälle die beste Option ist. Allerdings ist das ein extrem selten verfügbares Modell. Der Regelfall sind die Rentenleistung und die Kapitalleistung.
Das schlimmste ist, dass eine Betriebsrentenauszahlung durch Pensionskassen mit der Zeit wegen der Inflation immer weniger Wert hat. Defacto gibt es keinen Inflationsausgleich. Die gesetzliche Rente wird wenigstens jedes Jahr ein bißchen erhöht.
Ein kurzer Hinweis: ich kann in der Ansparphase eine Dynamik einbauen und ich kann - bei den meisten z.B. Direktversicherungen - auch eine dynamische oder teildynamische Rente vereinbaren. Dann gibt es auch hier eine kontinuierliche Anpassung. Richtig ist, dass viele bAVs sich in der gesetzlichen Mindestdynamik von 1% bewegen.
Was ich nicht verstanden haben am Bsp Einmalzahlung 40.000 €- Soll das bedeuten ich muß 10 Jahre lang auf die gesamten 40.000 € den Krankenkassenbeitrag zahlen? Oder 10 Jahre lang auf 10% = 4000 €/Jahr? Der Spuk hört ja bestimmt auch bei der Betragsbemessungsgrenze auf. Oder auch nicht?
Der Auszahlbetrag wird tatsächlich durch 10 Jahre geteilt. Auf der Basis wird dann der monatliche Beitrag berechnet, der an die KV geht. Wenn Sie gesetzlich pflichtversichert in der GKV sind, wird dann noch der Freibetrag abgezogen.
Gerne. Wir gehen natürlich von unseren typischen Firmenkunden aus und die haben in der Regel eine gute bAV für ihre Arbeitnehmer. Wir machen da gerne mal ein Video für „schwächere“ bAV Modelle.
Hallo.. bekomme 2033 aus 2 BAV ca.45000 euro oder knapp 100 euro monatliche Rente . Ich hatte vor bei Renteneintritt Deutschland zuverlassen und um die Welt zu segeln.Hat jemand eine Idee wie das am besten funktioniert ?
Ohne alle Fakten zu kennen, wird sich das an der Frage entscheiden, wo Sie „Steuerinländer“ sein werden. Bleiben Sie Deutscher Staatsbürger, bleibt das Thema Abgaben identisch. In anderen Ländern kann sich das durch das DBA anders darstellen. Beispielsweise in den USA.
Die werden im Rentenbezug hälftig mit der Rentenkasse geteilt…zumindest die gesetzliche Krankenversicherung. Aktuell wären das 16,3% hälftig und dazu kommt die Pflegeversicherung zu 100% (3,05 bzw. 3,4%)
Was nur zum Teil stimmt ist der Abzug des Freibetrages von 169,75 Euro bei der Krankenkasse. Sollte man freiwilliges Mitglied in der gesellschaftlichen Krankenkasse sein, wird kein Freibetrag anerkannt! Man zahlt also den vollen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse zu 100% aus eigener Tasche.
Absolut richtig. Freiwillige Mitglieder der GKV sind hier tatsächlich die Gruppe, die am schlechtesten berücksichtigt wird. Das wirkt sich v.a. bei der Kapitalwahl und hohen Renten deutlich aus.
Ich habe den Kommentar nicht ganz verstanden, aber je nach Höhe der Betriebsrente kann die Leistung wenig oder sehr belastet sein. Rechnerisch macht sie beim richtigen Produkt dennoch nahezu immer Sinn. Aber es braucht einen Profi, um den richtigen Weg zu definieren.
@@bigfiveforbiz Bei meiner bAV bekomme ich 3.000€ monatlich ausgezahlt plus einmalig 14.000€ Die gesetzliche Rente ist auch 3.000€, d.h. zusammen wären das 6.000€ Bruttorente aus gRV und bAV. Wenn ich in 20 Jahren in Rente gehe, dann rechne ich damit, dass diese analog Arbeitseinkommen mit Abzügen belastet werden. Vermutlich würden das um 4.000€ netto und der Staat erfindet dann für Rentner eine neue Steuer anstelle der RV-Abgabe. Wobei 4.000€ um die Inflation bereinigt in heutiger Kaufkraft irgendwo zwischen 1.200€ und 1.800€ liegen wird.
Das hängt am Doppelbesteuerungsabkommen des jeweiligen Landes, sofern es eines gibt. In manchen Ländern kann das sicherlich einen Effekt haben. Hier hilft der Steuerberater, vorausgesetzt, dass internationale Expertise vorhanden ist.
@@bigfiveforbiz : Wie sieht es denn aus bei Bav oder Direktversicherung, wenn meine potentielle Witwe Beamtin und privat PKV ist? Muss sie dann auch 120 Monats GKV Raten zahlen auf die geerbte Auszahlung? Ok, sterben wegen des deutschen Finanzamtes/Krankenversicherung ist auch leicht overkill,,, ;-)
Das ist auf jeden Fall eine spannende Frage. Checken wir mal…hat sich tatsächlich in unserer Praxis noch nie gestellt. Interessant: wer privat krankenversichert ist, zahlt in jedem Fall keine KV Abgaben, da hier keine prozentualen Beiträge fällig werden.
wenn man kein Beamter ist lieber auswandern. USA, Schweiz, Niederlande, Österreich und schon ist man als Gutverdiener im Alter nicht meht arm. Run of you can ;-)
es ist nicht kompliziert es ist nur nicht logisch und einfach nicht einheitlich gehalten, man könnte dies bessern bzw. muss verbessert werden, der Generationenvertrag geht seit Jahrzenten nicht mehr auf.
Guter Mann, sehr gut erklärt🙂🙂🙂
Danke für das Lob!
sehr interessant, muss ich mich drum kümmern... 2024-25 kommen die diversen BAV und ich plante Auszahlung, lass ich mal prüfen
Optimal einen Steuerberater mit bAV und Sozialversicherungskompetenz fragen. Viel Erfolg!!!
Top erklärt und passt alles sehr gut. Danke
Vielen Dank für das positive Feedback.
Habe zwei sogenannte Altverträge,von 2002 und 2004. Vertrag 1 ist monatl. Gehaltsumwandlung 193 Euro, Vertrag 2 durch Arbeitgeber 45 Euro beide Verträge ergeben etwas mehr als 88000 Garantiekapital. Lasse es als Einmalzahlung auszahlen. Brauche dann nur 10 Jahre lang die Beiträge für die KK und Pflege aufbringen, minus dem Freibetrag. Wenn ich das Geld oder einen großen Teil davon im Tagesgeld mit monatlicher Zinsgutschrift anlege, bezahlen sich die KK und Pflegebeiträge von allein. Zudem bin ich dann sicher das meine BAV keinem Versicherungsunternehmen zu gute kommt, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen vor dem Ausgeben der Summe das zeitliche segne. Bei Rentenzahlung müsste ich schon sehr alt werden, um die Summe aufzubrauchen.
Stimme dem - auf Basis der vorhandenen Infos - komplett zu.
Hallo , habe einen Altvertrag (Entgeltumwandlung bav)von 2001 mit 4% ! (früher Victoria später ergo).AN Anteil 104,-Ag Anteil 104,- +VvL Ag 26,- =232,- .AN Anteil war früher viel höher habe es reduziert da es nicht lohnte. Ab 2041 AN Anteil ca.159 Tsd garantierte Ausszahlung , AG Anteil ca 59Tsd .Welche Option wäre für mich ab 2036 das Beste?. Der Steueranteil ist ziemlich hoch und die doppelte Abgabe für die Krankenkasse finde ich unmöglich ,das Gesetz wurde immer noch nicht verabschiedet. Mein AG ist sehr groß ( über 5000 AN) und mein Job ist bis 2033 gesichert .
Ich empfehle eine PN per Email und dann geben wir gerne eine Einschätzung. Bei min. 200.000€ Auszahlung werde die Steuern und auch die Abgaben voll zuschlagen. Bei guter Fitness/ Gesundheit und Erforderlichkeit der Rente wird diese dann vermutlich die beste Option sein. Alternativ prüfen, ob eine Teilkapitalisierung möglich ist und Sinn macht: 30% Kapital und 70% Verrentung.
Final muss das ein Steuerberater bewerten, da wir diese Art Beratung im Detail nicht vornehmen dürfen.
Zur KV: es gibt für alle Pflicht-GKV-Versicherten einen Freibetrag von 169,75 € mtl.. Immerhin.
Ich hab einen sogenannten Altvertrag (2002; Direktversicherung), bei einer Kapitalauszahlung (liegt hier unter 20.000) werden weder Steuern noch Sozialabgaben fällig, soweit ich weiß.
Ist das so korrekt?
Wenn wir den Sachverhalt richtig verstehen, sprechen wir über eine Kapitalleistung aus einem alten §40b DV Vertrag. Die Einmalleistung beträgt unter 20.000€ und wir unterstellen, dass Sie gesetzliche pflichtversichert in der Krankenversicherung sind.
Nach unserer Prognose zahlen Sie auf das Kapital keine Steuern und voraussichtlich auch keine KV-Beiträge, da Sie sich hier in den Freigrenzen bewegen. Die Pflege in Höhe von 3,3 (ohne Kinder) oder 3,05 (mit Kindern) wird anfallen.
Wenn Sie 100% Sicherheit haben wollen, fragen Sie optimal Ihren Steuerberater, da wir keine entsprechende Rechts- bzw. Steuerberatung durchführen dürfen.
@bigfiveforbvoll steuerpflichtig würde ich sagen...iz
Ich bekomme zum 1.1.25 und 1.3.25 je eine BAV als Gesamtsumme ausgezahlt, je 26000 Euro. Die Verträge wurden 1990 und 2003 von den Firmen geschlossen und auch zu 100% übernommen. Heißt das, dass ich diese Summen nicht versteuern lassen muss, da Altverträge? Jedoch Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge natürlich? Besten Dank!
Wenn beide Verträge bAV Verträge auf Basis von §40b Direktversicherungen sind, dann würde ich das bestätigen.
Wenn es andere bAV Formen sind, z.B. Pensionszusagen oder z.B. der Vertrag von 2003 eine Pensionskasse auf Basis von §3 Nr. 63 EStG, dann müssten Sie steuern und Abgaben zahlen.
@bigfiveforbiz Tausend Dank, es sind beides Direktversicherungen.
Habe einen Altvertrag als fondgebundene Direktversicherung und bin zur Zeit arbeitslos. Der Vertrag ist ab dem 60. Lebensjahr zuteilungsreif. Die eigentliche Rente steht bei mir mit dann 64 Jahren erst Ende nächsten Jahres an. Ich möchte mir jetzt die ca. 75000 € als Kapitalzahlung auszahlen lassen und möchte wissen mit welchen Abzügen ich rechnen muss. Steuerfrei wurde mir vom Versicherer bereits tel. zugesagt. Aber sind es nur die Sozialabgeaben mit Kranken und Pflegeversicherung oder kommen da noch dienArbeitslosen und Rentenversicherung hinzu. Wenn ja können Sie mir da bitte auch die Größenordnung benennen, vielen Dank.
Wenn die Versicherung bereits die Steuerfreiheit zugesagt hat, dann wird es ein alter 40b Vertrag sein.
Dann werden „nur“ Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Was hat der Euro in 25 Jahren für eine Kaufkraft? Was wird bis dahin noch alles wie hoch bei der Rente besteuert?
Wie sind die Abzüge bei der Kapitalauszahlung bei einer BAV, wenn weder Jahresgehalt oder Gesetzlicje Rente im gleichen Jahr anfällt?
Wir dürfen keine Steuerberatung durchführen, aber sehr vereinfacht ausgedrückt: das Kapital ist komplett zu versteuern und der Steuersatz beruht auf den Einnahmen im entsprechenden Jahr. Sprich: ist das Kapital sehr hoch, wird für einen Teil des Geldes der Spitzensteuersatz gelten und ggf. greift sogar der Soli.
Ganz wichtig: für gesetzlich Krankenversicherte auch an KV Beiträge, den Freibetrag KV und Pflege denken.
Einfach mal Werte in einem Netto-Brutto Rechner eingeben
Ich bekomme derzeit etwa 1650€ Erwerbsminderungsrente und ich würde etwa 800€ Betriebsrente erhalten. Diesen wollte ich mir auszahlen lassen, aber die Versicherung meint, dass das bei dem Vertrag, den mein ehemaliger Arbeitgeber abgeschlossen hätte, erst dann möglich sei, wenn ich in Altersrente gehe.
Gäbe es hier Möglichkeiten, mir die Betriebsrente doch noch auszahlen zu lassen?
Für eine eventuelle Antwort bedanke ich mich im Voraus sehr.
In der Regel ist es so, dass die betriebliche Altersversorgung den Spielregeln der gesetzlichen Altersrente folgt.
Insofern ist die Information ihres Arbeitgebers an dieser Stelle korrekt. Sofern keine Berufsunfähigkeitsversicherung mit in die BAV eingeschlossen ist, werden sie vermutlich warten müssen.
@@bigfiveforbiz Vielen und herzlichen Dank für ihre Antwort.
Ist zwar schade, aber nun habe ich Gewissheit.
Vielen Dank! ;)
Was ist dabei beste auszahlung Option.
Das hängt sehr an Ihrer persönlichen Situation. Bei manchen Summen kann eine Kapitalauszahlung top sein.
Oftmals ist es die Rente oder die Mischung aus Rente und Teilkapital. Schreiben Sie uns gerne per Email mehr zu Ihrer persönlichen Situation, dann können wir sicherlich mehr Impuls geben.
Ich hätte eine Bitte: wenn ich als Rentner ins Ausland gehe, wie sehen die Zahlen dann aus?
Das hängt vom Ausland ab. Es gibt Länder, bei denen die dortigen Regeln z.B. für Steuern zur Anwendung kommen (so idR. z.B. die USA) und Länder, die eine Abgabenlogik in Deutschland auslösen (meines Wissens z.B. die Niederlande). Es kann sich also besser rechnen, muss es aber nicht.
Es empfiehlt sich einen Steuerberater oder zugelassenen Rentenberater zu befragen, der sich mit dem von Ihnen angestrebten Land und den Regelungen auskennt.
Die Regierenden sind schlau- was in Deutschland verdient wurde - zb auch Rente - wird dort besteuert.
Ich habe gehört das man sich die Bav bei Betriebsaustritt mit zb 52 Jahren vorzeitig auszahlen lassen kann, sollte der Hauptwohnsitz nicht in Deutschland sein .
Stimmt das? Danke 😊
Das habe ich so noch nie gehört. Theoretisch können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einigen Durchführungswegen auf eine vorzeitige Auflösung einigen (mit allen negativen wirtschaftlichen Effekten).
Inwieweit ein etwaiges Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten hier einen Einfluss hat, kann ich nicht bewerten. Nach unserem Stand kommen Sie frühestens mit Ablauf des 63 Lebensjahrs an die bAV Leistung (sofern nichts anderes durch den Arbeitgeber z.B. im Rahmen einer Pensionszusage versprochen wurde).
@@bigfiveforbiz Danke für Ihre Antwort 👍
Vielen Dank für diesen tollen Beitrag.
Ich habe 2015 bei meinem letzten Arbeitgeber, eine BAV bei der Allianz abgeschlossen. Diese ruht nun seit 2018, weil ich mir nicht sicher bin, ob es sich überhaupt lohnt diese fortzuführen. Ich bin 75er Bj.
Über Ihr Feedback bzw. ein Telefonat, würde ich mich sehr freuen.
Optimal kommst Du über das Kontaktformular auf der Website auf uns zu. Du bekommst dann direkt einen Berater zugewiesen und der kann alle Fragen beantworten.
schreib mir mal eine PN.
Die beste BAV ist die, die man nicht abgeschlossen hat ;-) Die besten Wege sich zu informieren ist über Finanztest oder Finanztip. Versicherungsmakler wie Herr Seidenfad wollen Verkaufen und nicht wirklich transparent sein! Meine beiden BAV´s bei der Debeka und Allianz sind beitragsfrei gestellt und ruhen. Die Beratung in den Räumen des Konzernes für den ich damals arbeitete waren die reinste Abzocke. Ich könnte mich schwarz ärgern so einem Schmu auf den Leim gegangen zu sein. Herr Seidenfad, ist es denn richtig das sie provisionsbasiert arbeiten und irh Ziel ist, Verträge zu verkaufen ?
@@imdoge8243 Wie denn..?
Ist die bAV gut gemacht, seriös eingepreist und korrekt gefördert, würde ich an jedem Punkt widersprechen.
Ausnahme: wir sind Makler und bAV Berater und wie die meisten Menschen, die ein Business haben, gehört der Verkauf unserer Dienstleistung tatsächlich dazu.
Aber für so einen Arbeitgeber mit Verkaufsabsicht sind wir vermutlich alle tätig…
Alle loben das Video und niemand schreit auf, wie wir vom Staat verarscht werden.
Genau das ist der Grund warum es ist wie es ist 🤢
Das Problem liegt in der Kombination aus mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung, dass sich maßgeblich etwas verändern muss und Politiker eben auch dafür regieren, um langfristig eigene Macht zu erhalten.
Allerdings darf auch die schärfste Kritik nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir selbst Vieles mit Eigenverantwortung lösen können. Niemand muss sich ausschließlich auf den Staat verlassen.
Wenn Menschen Jahrzehnte lang Beitragspflichtig gearbeitet haben, dann dürfen sie sich durchaus darauf verlassen, dass sie nicht in Altersarmut leben müssen!!!
Die Rechnung geht für die meisten SV-pflichtigen Arbeitnehmer auf. Aber spätestens die Doppelverbeitragung ist nicht sauber gelöst.
Willkommen in Deutschland. Immer bezahlen und melken lassen
In der Regel geht die Rechnung für Arbeitnehmer immer auf.
Bei 40000 angespartem BAV Kapital und einer Auszahlung von 22000... also das genannte Minus von 18000 €. Herr Geschäftsführer Seidenfad, was genau ist denn nun die Rendite und wo würde ich mehr für mein gespartes bekommen?
Wir haben hier sehr bewusst ein maximal negatives Beispiel genommen, um keine Schönfärberei zu betreiben.
Es kann auch sehr viel schicker aussehen. Das wiederum hängt - siehe mein letzter Kommentar - von vielen Parametern ab.
Den Deal 22.000€ von 40.000€ wird sicherlich nur jemand unter drei Gesichtspunkten machen: a) z.B. schwere Erkrankung schon zu Renteneintritt und damit Sicherstellung der Vererbbarkeit, b) so wohlhabend, dass es egal ist und c) eine hohe Arbeitgeberförderung sorgt dafür, dass die Rendite auf den Eigensparanteil trotz hoher Abgabenlast super funktioniert.
Top erklärt!!!...also darf man real ca. 55 % von "Kapitalauszahlung" behalten.
Das kommt auf etwaige sonstige Einnahmen an, aber im Mittel passt das. Vor allem ist meist die Netto-Rendite spannend: also was wurde wirklich selbst eingezahlt und was kommt raus.
Einfach nur krass wie wenig bei der BaV rauskommt. Habe bei meinem Versicherer nachgefragt und der Rentenfaktor (%/10 TEUR) ist schon beschämend niedrig. Zudem muss ich 93 Jahre alt werden um nur das bis zum Rentenantritt angespart Kapital mit einer jährlichen Anpassung von 1% raus zu bekommen. Ach ja ich bin freiwillig KV. Das bedeutet das das Freibetrag wohl nicht zur Anrechnung kommt. Warum eigentlich nicht?
toller beitrag das heist doch eigentlich eine rentenzahlung ist der bessere weg als eine kapitalzahlung
In der Regel ja. Es kommt sehr aufs Produkt und die persönliche Situation an.
Eine Ratenzahlung lohnt sich nicht...
@@celalozan514ich würde sagen, dass das für viele Fälle die beste Option ist. Allerdings ist das ein extrem selten verfügbares Modell. Der Regelfall sind die Rentenleistung und die Kapitalleistung.
Sorry, freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sollte es heißen und nicht gesellschaftlichen Krankenkasse 🤷🏻
Wir verstehen uns ja 👍
Das schlimmste ist, dass eine Betriebsrentenauszahlung durch Pensionskassen mit der Zeit wegen der Inflation immer weniger Wert hat. Defacto gibt es keinen Inflationsausgleich. Die gesetzliche Rente wird wenigstens jedes Jahr ein bißchen erhöht.
Ein kurzer Hinweis: ich kann in der Ansparphase eine Dynamik einbauen und ich kann - bei den meisten z.B. Direktversicherungen - auch eine dynamische oder teildynamische Rente vereinbaren. Dann gibt es auch hier eine kontinuierliche Anpassung.
Richtig ist, dass viele bAVs sich in der gesetzlichen Mindestdynamik von 1% bewegen.
Was ich nicht verstanden haben am Bsp Einmalzahlung 40.000 €- Soll das bedeuten ich muß 10 Jahre lang auf die gesamten 40.000 € den Krankenkassenbeitrag zahlen? Oder 10 Jahre lang auf 10% = 4000 €/Jahr? Der Spuk hört ja bestimmt auch bei der Betragsbemessungsgrenze auf. Oder auch nicht?
Der Auszahlbetrag wird tatsächlich durch 10 Jahre geteilt. Auf der Basis wird dann der monatliche Beitrag berechnet, der an die KV geht.
Wenn Sie gesetzlich pflichtversichert in der GKV sind, wird dann noch der Freibetrag abgezogen.
Mal aufschreiben und zeigen
Mit durchschnittlichen zahlen😅
Gerne. Wir gehen natürlich von unseren typischen Firmenkunden aus und die haben in der Regel eine gute bAV für ihre Arbeitnehmer.
Wir machen da gerne mal ein Video für „schwächere“ bAV Modelle.
Hallo.. bekomme 2033 aus 2 BAV ca.45000 euro oder knapp 100 euro monatliche Rente . Ich hatte vor bei Renteneintritt Deutschland zuverlassen und um die Welt zu segeln.Hat jemand eine Idee wie das am besten funktioniert ?
Ohne alle Fakten zu kennen, wird sich das an der Frage entscheiden, wo Sie „Steuerinländer“ sein werden.
Bleiben Sie Deutscher Staatsbürger, bleibt das Thema Abgaben identisch. In anderen Ländern kann sich das durch das DBA anders darstellen. Beispielsweise in den USA.
Sozialversicherung 14.6.%. Zahle ich alleine oder teile ich sie mir mit der DRV. Jeder 7.3%.
Die werden im Rentenbezug hälftig mit der Rentenkasse geteilt…zumindest die gesetzliche Krankenversicherung. Aktuell wären das 16,3% hälftig und dazu kommt die Pflegeversicherung zu 100% (3,05 bzw. 3,4%)
Sorry das ich nochmal nach frage : Hälftig_Jeder 16,3% oder jeder ca. 8%?
Was nur zum Teil stimmt ist der Abzug des Freibetrages von 169,75 Euro bei der Krankenkasse. Sollte man freiwilliges Mitglied in der gesellschaftlichen Krankenkasse sein, wird kein Freibetrag anerkannt! Man zahlt also den vollen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse zu 100% aus eigener Tasche.
Absolut richtig. Freiwillige Mitglieder der GKV sind hier tatsächlich die Gruppe, die am schlechtesten berücksichtigt wird. Das wirkt sich v.a. bei der Kapitalwahl und hohen Renten deutlich aus.
3.000€ Betriebsrente + 14.000€ Einmalzahlung, d.h. ich darf Krankenkasse und Steuern drauf zahlen
Ich habe den Kommentar nicht ganz verstanden, aber je nach Höhe der Betriebsrente kann die Leistung wenig oder sehr belastet sein.
Rechnerisch macht sie beim richtigen Produkt dennoch nahezu immer Sinn. Aber es braucht einen Profi, um den richtigen Weg zu definieren.
@@bigfiveforbiz Bei meiner bAV bekomme ich 3.000€ monatlich ausgezahlt plus einmalig 14.000€
Die gesetzliche Rente ist auch 3.000€, d.h. zusammen wären das 6.000€ Bruttorente aus gRV und bAV.
Wenn ich in 20 Jahren in Rente gehe, dann rechne ich damit, dass diese analog Arbeitseinkommen mit Abzügen belastet werden. Vermutlich würden das um 4.000€ netto und der Staat erfindet dann für Rentner eine neue Steuer anstelle der RV-Abgabe.
Wobei 4.000€ um die Inflation bereinigt in heutiger Kaufkraft irgendwo zwischen 1.200€ und 1.800€ liegen wird.
In Summe stimmt es so. Allerdings steigen die kommenden Jahre Gehälter, Rentenabgaben und damit in Teilen auch Renten mit der Inflation an.
erbärmlich, wenn von 400 Bav netto nur 250 übrug bleiben. Hilft auswandern e.g. Thailand?
Das hängt am Doppelbesteuerungsabkommen des jeweiligen Landes, sofern es eines gibt. In manchen Ländern kann das sicherlich einen Effekt haben. Hier hilft der Steuerberater, vorausgesetzt, dass internationale Expertise vorhanden ist.
@@bigfiveforbiz : Wie sieht es denn aus bei Bav oder Direktversicherung, wenn meine potentielle Witwe Beamtin und privat PKV ist? Muss sie dann auch 120 Monats GKV Raten zahlen auf die geerbte Auszahlung? Ok, sterben wegen des deutschen Finanzamtes/Krankenversicherung ist auch leicht overkill,,, ;-)
Das ist auf jeden Fall eine spannende Frage. Checken wir mal…hat sich tatsächlich in unserer Praxis noch nie gestellt.
Interessant: wer privat krankenversichert ist, zahlt in jedem Fall keine KV Abgaben, da hier keine prozentualen Beiträge fällig werden.
Das soziale
wenn man kein Beamter ist lieber auswandern. USA, Schweiz, Niederlande, Österreich und schon ist man als Gutverdiener im Alter nicht meht arm. Run of you can ;-)
es ist nicht kompliziert es ist nur nicht logisch und einfach nicht einheitlich gehalten, man könnte dies bessern bzw. muss verbessert werden, der Generationenvertrag geht seit Jahrzenten nicht mehr auf.
Ich bin raus
04:12
"Ich muss noch ein bisschen mehr sparen"
Noch mehr sparen um dann NOCH mehr Steuern und Krankenkassenbeiträge zu bezahlen? Am Arsch 😂
Verstehe den Ärger total, aber weniger Abgaben zu haben, um dann im Alter arm zu sein, ist auch kein echtes Konzept oder?
Einfach mal aufschreiben und nicht nur reden.
Sehr gerne. Was sollen wir aufschreiben?