🛠️ Handwerkerkosten: ⚠️ Keine Steuerermäßigung bei Vorauszahlungen! Tipp und Gestaltungsmöglichkeit
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- เผยแพร่เมื่อ 4 ต.ค. 2024
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Steuerberater Stefan Mücke
Partner der BVWM PartG
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
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🛠️ Handwerkerkosten: ⚠️ Keine Steuerermäßigung bei Vorauszahlungen! Tipp und Gestaltungsmöglichkeit
Handwerkerkosten mindern die Einkommensteuer. Bei der Vermietung sind Aufwendungen für Handwerkerleistungen Werbungskosten; Handwerkerleistungen im und für den eigenen Haushalt ermäßigen die Einkommensteuer und das progressionsunabhängig (§ 35a EStG).
Aufwendungen im und für den eigenen Haushalt sind jährlich nur bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 EUR begünstigt. Höhere Aufwendungen "verpuffen"; ein Vortrag in das kommende Jahr oder ein Rücktrag in das vergangene Jahr ist nicht möglich. Für die Steuerermäßigung gilt das sog. Abflussprinzip, so dass durch den Zahlungszeitpunkt gestaltet werden kann.
Das dem Urteil des FG Düsseldorf vom 18.7.2024 - 14 K 1966/23 E - kann jedoch die Steuerermäßigung für Vorauszahlungen scheitern.
gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:
§ 35a EStG, § 11 EStG
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.7.2024 - 14 K 1966/23 E
Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
Betreiber des TH-cam-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt
Wenn die Rechnung im Dezember erstellt wird, ist der Handwerker eventuell damit einverstanden, dass die Hälfte des Rechnungsbetrages erst im Januar überwiesen wird. In allen anderen Fällen wird er aber vermutlich bei einem solchen Ansinnen sein Befremden äußern.
Danke für das Video 👍Spannendes Thema.
In BW will unser Finanzamt nicht einmal eine in Rechnung gestellte Anzahlung für nachweislich erbrachte Leistungen akzeptieren. Die Begründung ist dabei die fehlende Angabe der Lohn- und Materialkostenaufteilung. Diese stehe für die Gesamtrechnung auf der Schlussabrechnung aber halt nicht auf den den beiden Vorauszahlungen.
Gibt es hier einen Tipp wie man begründungstechnisch vorgehen sollte?
Content ab 1:00
Sorry aber was bekommt man für 12000€ noch für eine Heizung?
Nachtspeicheröfen
Holzofen
Gastherme ist schon stramm
Öl wahrscheinlich nicht mehr.
Und Wärmepumpe schon gar nicht
Arbeitskosten, und nicht die Kosten der Heizung
@@jorgexner4767 OK Danke.
Und was wenn eine Förderung dran ist?
Dann ist es eh hinfällig 😖
👍💶💡💶👍