Herzlichen Dank für dieses Video. Vielen Dank, dass du auch immer wieder neue, aktuelle Videos zu den Themen hochlädst. Schöne Grüße und schönes Wochenende
Das Video ist einfach klasse. Als ausländischer Freiberufler in Deutschland das ist genau für mich passend gemacht. Herzlichen Dank und mach so weiter. LG
Lieber Melchior, letztes Jahr hatte ich keinen Umsatz, musste aber EÜR und Umsatzsteuer Formulare i Elser ausfüllen. ieses Video, sowie andere, hat mir sehr geholfen! Danke Dir dafür! Übrigens Dein Buch "Selbstständig machen Der perfekte Start" finde ich sehr gut für jemanden wie mich der plant nebenberulich selbstständig zu werden. Jetzt noch ein Konzept überlegen bzgl. Buchhaltung und Steuerberatung, das nicht mehr kostet als meine Einnahmen, und los gehts! :) Danke nochmal!
Vielen vielen lieben Dank für das umfangreiche und detaillierte Video! Bin dabei gerade die EÜR zu erstellen und war vor dem Formular erschrocken! Dein Video hat mir aber die Angst genommen :D danke
sehr effektives Video nur eine Frage in welche Zeile soll ich ausgaben für Häusliche Arbeitszimmer eintragen, wenn ich meine selbstständige Tätigkeit in meiner Wohnung in eine Häusliche Arbeitszimmer erfülle
Servus Melchior, hab zwar meine Steuererklärung gestern schon gemacht für 2023 (mit Wiso Steuer) aber danke das du ein Video zu Elster Online gemacht hast.
Mega Video‘ Danke dir vielmals. Eine Frage habe ich. Differenzbesteuerung. Wie trage ich diese ein? Die Differenz von EK und VK als Nettobetrag und weiter unten die Umsatzsteuer? Oder die kompletten Einnahmen aus Verkauf und Ausgaben von Einkauf?
Ich möchte mich für das Video bedanken. Hätte eine Frage zur Liquiditätsbeitrag Privat. Wo kann man in Elster die Liquiditäts-Unter-/-Unterdeckung eintragen? Danke
Jedes Jahr aufs neue hier :D Kurze Frage, würdest du generell empfehlen als anfänglicher Content Creator einen Berater zu suchen oder es bei kleinen Umsätzen lieber selber machen? Die Fehlerquote stelle ich mir recht hoch vor haha
@@igel3566 Na ja, was du dir vorstellst, ist die eine Sache, in der Realität gibts da nur eine Antwort: Es kommt drauf an. Sich über die steuerlichen Folgen zu informieren, dürfte da ziemlich verpflichtend sein, wenn du keinen Zoff mit dem Finanzamt (und ggf. auch der Krankenkasse) haben willst. Ob du dazu zum Berater gehst oder dich z. B. hier informierst, ist wahrscheinlich auch abhängig davon, ob du Vorkenntnisse hast oder du schon bei deiner Einkommensteuererklärung vor Verzeiflung drei mit Whiskey verfeinerte Tafeln Schokolade brauchst. Wenn du es selber machen willst, solltest du zumindest wissen, was du da machst und wie du es (richtig) machen musst. Auch der Umfang ist da nicht unerheblich. Wenn du deinen Content mit dem Handy produzierst u nd ein paar hundert Euro im Jahr von TH-cam kassierst, kannst du das eher (noch) selber machen. Wenn es dann um Kooperationen, Werbung, Eventteilnahme geht, brauchst du das entsprechende Hintergrundwissen, um das steuerlich korrekt zu händeln. Wenn du also nicht weißt, dass dein cooles, extra für deinen Content gekauftes Outfit nebst dem sexy Oberteil deiner im Hintergrund winkenden Freundin eben keine Betriebsausgabe darstellt, dass kostenlos überlassene Artikel ggf. eine steuerpflichtige Einnahme sind oder du die kostenlose Teilnahme an Events evtl. als geldwerten Vorteil versteuern musst, wie es mit der Umsatzsteuer bei Werbepartnern aus dem Ausland aussieht oder das "Geschenke" deiner Zuschauer eben nicht unbedingt Geschenke, sondern steuerpflichtige Einnahmen sind, wäre der Berater sicher nicht verkehrt. Letztendlich ist das aber eine individuelle Entscheidung, für die es keine pauschale Aussage geben kann.
Als ich dachte ich bin fertig. Hast du den Teil mit der Entnahme und der Einlage erklärt. Jetzt bin ich hellwach, denn ich habe alles mit meinem privaten Konto gemacht. Kannst du bitte nochmal erklären (Beispiel), was ich jetzt tun muss. Ich arbeite voll und bin nebenbei freiberuflich tätig und ich habe kein Geld gespart von den zustätzlichen Einnahmen zu meinem normalen Einkommen. Ich habe aber privates Geld in die Hand genommen um Arbeitsmittel und so weiter zu kaufen. Ich bin das erste Jahr dabei und mache diese Anlage S / EÜR das erste Mal.
Du musst keine Unterlagen einreichen. Das Finanzamt fragt bei dir nach, wenn es einen Nachweis sehen will. Außerdem kann es zufällig zu Betriebsprüfungen kommen, bei denen deine Unterlagen kontrolliert werden.
danke für die Videos! Ich bin Selbst. darst. Künstlerin. Aber weil ich freischaffende Künstlerin habe ich ein Umsatzsteuerbefreiung. Ich bin auch mitglied in ein GbR. Müss ich dann trotzdem ein EÜR machen? Oder nur die EST?
Danke für deine Videos und dass du die Anleitung immer aktualisierst, um allen zu helfen. Sie haben mir sehr geholfen, und ich habe fast alle angesehen. Aber ich finde immer noch keine präzise Antwort für meinen speziellen Fall. Wenn du dir 2 Minuten Zeit nehmen könntest, um es zu lesen, wäre das eine große Hilfe... 😊 Wenn ich Geld für Umfragen und Dolmetschen erhalten habe (ca. 6500 Euro Gewinn pro Jahr) und kein Gewerbe angemeldet habe, muss ich das dann einmal in EÜR - Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ... und einmal in Einkommensteuererklärung - Sonstiges - Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit einzutragen ? (Ich habe keinen Angestelltenvertrag, sondern ich stelle Rechnungen ohne Steuer aus, und bekomme das Geld für meine Dolmetschstunden und die Teilnahme an Umfragen überwiesen.) gilt dann auch sonsitge natürliche person als Rechtsform des Betriebs?
Hey, erstmal eine ganz andere Frage: Warum hast du für die Umfragen kein Gewerbe angemeldet? Das ist doch eine nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Oder verstehe ich etwas falsch?
Danke sehr für deine Rückmeldungen 😊... Die Umfragen, an denen ich gearbeitet habe, gehörten zu bestimmten Projekten, die über einen festgelegten Zeitraum liefen, und der Arbeitsaufwand lag bei weniger als 6 Wochenstunden. (Das entspricht einem Drittel der im Gesetz genannten Regelarbeitszeit.) Und ich habe einen Hauptberuf (Angestelltenverhältnis). Deswegen habe ich kein Gewerbe angemeldet. Vielleicht hilft das weiter: § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG „Eine Tätigkeit ist nebenberuflich, wenn sie mit einem Umfang von weniger als einem Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Person ausgeübt wird.
Darf ich mal fragen, wie du auf § 15 Satz 1 Nr. 2 kommst? Der lautet Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind... 2 die Gewinnanteile der Gesellschafter einer oHG.... Im gesamten § 15 EStG gibt es keine Definition, wann eine Tätigkeit nebenberuflich ist. Abgesehen davon: Nebenberuflich ausgeübt oder nicht ist kein Tatbestandsmerkmal, ob eine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, oder ob sonstige Einkünfte vorliegen. Deine Tätigkeit erfüllt die Kriterien des § 15 Abs. 2 EStG und dürfte damit auch als Gewerbe zu qualifizieren sein, oder aber (Übersetzungen) als freiberufliche Tätigkeit. Zu deiner Frage: Die Anlage EUR musst du abgeben, wenn deine Tätigkeit als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit zu qualifizieren ist. Bei sonstigen Einkünften brauchst du die nicht. Ich darf dir aber empfehlen, mit deinem Finanzamt zu klären, wie die deine Einkünfte einordnen, um da hinterher keinen "Stress" zu bekommen.
Dem kann ich nicht ganz folgen… Erstens steht im entsprechenden Paragrafen etwas anderes. Und zweitens spielt es doch gar keine Rolle, ob du einen Hauptjob hast und wie lange du dich mit deiner Selbstständigkeit beschäftigst. Eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit ist gewerblich, unabhängig davon, wie viel Zeit du dafür aufwendest.
@@Anke-x5s Um das das vielleicht novh etwas klarzustellen: Deine Definition der Nebentätigkeit bezieht sich auf § 3 Nr. 26 EStG, der die nebenberufliche Tätigkeit z. B. als Übungsleiter oder als Pflegeperson steuerfrei stellt. Mit Gewerbe oder kein Gewerbe hat die nichts zu tun.
Entweder habe ich das im Video überhört aber wo genau in welcher Zeile würde ich die Kosten des Geldverkehrs für die Paypal Gebühren eintragen? Sonst habe ich alles richtig durch dein tolles Video! Du erklärst es einfach am besten. Für die Benennung der Zeile wäre ich sehr dankbar xD
Hallo.. Danke für das Video erstmal. Ich habe eine wichtige Frage. Ich war Angestellte und nebenbei habe ich einen kleinen Transportunternehmer geführt. Welche Anlagen benötige ich dafür? Danke nochmals
Ich habe eine Frage: Ich mache immer meine Einkommenssteuer Privat immer mit der Zasta App. Dort habe ich aber nur meinen Privaten Teil gemacht auch für das Jahr 2023. Muss ich jetzt über Elster Portal für das Jahr 2023 auch eine Einkommensteuer EÜR für mein Gewerbe auch machen?
Als Einzelunternehmer gibst du EINE Einkommensteuererklärung für deine privaten und gewerblichen Einnahmen und Ausgaben ab. Diese kannst du nicht aufteilen. Da du nun selbstständig bist, kannst du Zasta also nicht mehr nutzen, da hier leider keine Selbstständigkeiten unterstützt werden. Es gibt aber auch andere smarte Tools, die dir hier helfen können. Zum Beispiel WISO (steuerfit.tv/WISO-Steuer) oder smartsteuer (steuerfit.tv/smartsteuer)
Du machst sehr geniale Videos! Bin schon etwas weiter gekommen! Danke Ich hatte Reverse Charge nicht auf dem Schirm (Rechnungen aus dem Ausland, ich zahle 19 an mein FA) , aber mit dem FA gesprochen und die Jahre 2021 und 2022 schon nachgezahlt (neue Umstazsteuererklärung dazu ans FA gesendet) und 2023 überweise/erledige ich nun auch noch. Da ich das 2024 ja erst gezahlt habe, würden diese Zahlungen ja meinen Gewinn für das Jahr 2024 vermindern (Kleinunternehmerregelung). Finde leider nirgends, wo ich dies in die EÜR eintrage dann im nächsten Jahr, hast du eine Idee? Oder einen bestehenden Link? Oder warte ich ab, ob das FA das automatisch irgendwo abzieht vom Steuerbescheid 2024 dann? Danke ;-)
Hey Melchior, danke für dein super content. Ist es richtig das Amazon affiliate und amazon kdp Einnahmen bzw Umsätze, steuerbare Einnahmen sind und auf die Umsatzgrenze des Kleinunternehmers angerechnet werden müssen?
Eine Frage zu 17:57: Wenn man Umsätze nach §19 Abs.3 Satz 1 nr1 hatte, muss man diese dann sowohl in dem oberen Feld, in dem die Umsätze als Kleinunternehmer stehen, als auch in das zweite eintragen? Also entsprechend zweimal? Sehr hilfreiches Video, vielen Dank und viele Grüße
@@STEUERFIT.Selbststaendige bei Betriebseinnahmen das Feld "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG". Angenommen man hatte nur Umsätze, die nach §19 etc. Steuerbefreit sind, müsste man die dann jeweils auf beiden Feldern eintragen?
Huhu, danke für das Video. Bei mir kam die Frage bei dem Punkt: Gezahlte Vorsteuerbeträge auf , ob ich da als Kleinunternehmerin überhaupt was eintragen muss?
35:00 Sagst du Hier kann ich auch mein Arbeitszimmer eintragen. Bei der Überschrift steht aber, ohne häusliches Arbeitszimmer. Das verwirrt mich etwas. Soll ich das nun dort eintragen oder nicht?
Danke für dein tolles und ausführliches Video! Ich habe nochmal eine Frage und versuche es kurz zu halten: Kontext: Bin nebenbei selbstständig, habe kein Firmenkonto Frage zu 7. Einlagen: Ergibt sich aus Ausgaben und weiteren Einlagen wie zB. privates Bahnticket für den Weg zu Kunden (richtig?). Da Selbstständigkeit nur nebenbei ist: wie viel Prozent verrechnet man in etwa von den Gesamtkosten? Gibt es da Richtwerte? Würde mich sehr über deine Antwort freuen!
Wenn du das Bahnticket gekauft hast um zu deinem Kunden zu fahren, dann kannst du dieses zu 100% steuerlich geltend machen. Hier noch mehr Infos zum Thema "privates Konto und Einlagen und Entnahmen": th-cam.com/video/IJ-8Ri_bWcU/w-d-xo.htmlsi=g6rAKvZjpnQAa7D2&t=1819 Wir empfehlen jedem Selbstständigen sich ein Geschäftskonto anzulegen. Das macht es nicht nur übersichtlicher für dich, sondern sorgt auch im Falle einer Betriebsprüfung dafür, dass du nicht deinen gesamten privaten Zahlungen der letzten zehn Jahre offen legen musst. Es gibt da auch kostenlose Konten - zum Beispiel Kontist (steuerfit.tv/kontist-konto)
Richtig gutes Video! Danke! Hierzu eine Frage: Wenn ich als Kleinunternehmer auf meinen Rechnungen USt ausweise, trage ich dann alles so ein als wäre ich kein Kleinunternehmer? Sprich bei den Ausgaben immer nur Nettobetrge und dann unten die Steuer in Zeile 55?
Als Kleinunternehmer darfst du ja auf keinen Fall die USt auf deinen Rechnungen ausweisen. Wenn du Pech hast, musst du alle (fälschlich) ausgewiesenen USt-Beträge ans Finanzamt nachzahlen. Das geht dann schnell in die Tausende.
Hi Melchior, mir hat dein Video sehr gefallen! Seit Beginn meiner Steuererklärung habe ich das Problem das mir automatisch ein Punkt eingesetzt wird sobald ich Zahlen einsetzte (z.B Anlage G). Kannst du mur sagen, ob ich das ausschalten kann? Oder sind diese Tausendertrennzeichen für die Steuererklärung irrelevant. Grüße ✌️
Nein, dass ist das eine Privateinlage und steuerlich absolut nicht von Bedeutung. Mehr dazu hier: th-cam.com/video/KGTBwx4bvZ0/w-d-xo.htmlsi=lKxH-niV5z8elpNC
Ich habe mein Kleingewerbe in 2023 gegründet und dachte deshalb ich müsste für das Jahr ein abweichendes Wirtschaftsjahr angeben (weil das Gewerbe im Januar beispielsweise noch nicht existiert hat). So wie ich dich aber nun verstanden habe, nehme ich es wieder raus :D Zusatzfrage: Wie ist es im zweiten Geschäftsjahr - muss ich den Gewinn / Verlust vom Vorjahr irgendwo notieren (falls ja - wo?) oder fängt man wieder frisch an?
@@28SongTube28 Rausnehmen ist schon mal eine gute Idee 😂 Bei deiner zweiten Frage wirds etwas komplizierter. Bei der Gewerbesteuer wird ein Verlust vorgetragen, dazu gibt es im Steuerformular ein entsprechendes Feld. Hast du einen Verlust in 2023, wäre der in der Gewerbesteuererklärung 2024 da einzutragen. Du bekommst aber auch einen entsprechenden Steuerbescheid über den vortragsfähigen Gewerbeverlust. Wenn du das Eintragen vergisst, berücksichtigt den den das FA meist automatisch. Bei der Einkommensteuer werden Verluste aus dem Gewerbe zuerst mit anderen positiven Einkünften verrechnet, wenn du welche hast. Ansonsten hast du ein Wahlrecht, ob die (auch teilweise) ins Vorjahr zurückgetragen oder ins Folgejahr vorgetragen werden sollen. Das musst du in der Einkommensteuererklärung entsprechend angeben. Machst du da keine Angaben, wird automatisch zurückgetragen, was steuerlich ungünstig sein kann, weil sich dann z. B. deine Sonderausgaben nicht mehr auswirken. Einen Gewinn musst du nirgends vortragen, der wird jährlich ermittelt.
Ich hätte noch ne Frage. Ich bin ja Kleinunternehmerin und habe kein Geschäftskonto, da die Einnahmen sehr gering sind. Bei 7 - Entnahmeb und Einlagen ... sind dann nicht mein Unsatz die Entnahmen (also dass was ich dann für mich privat verdiene bzw nutze) und die Einlagen sind sas, was bei den Punkten vorher schon als Ausgaben zusammengerechnet wurden? Weil die gingen ja immer von meinem privaten Konto ab. Also ist das nicht in dem Fall einfach = Umsatz und Ausgaben ? Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?😅
Ohne Geschäftskonto ist das Ganze leider etwas schwieriger. 🙃 Im letzten Livestream haben wir das einmal angesprochen: th-cam.com/video/IJ-8Ri_bWcU/w-d-xo.htmlsi=Y-NeMWAEL0BsHVf5&t=1826 (ab 30:20) Unser Tipp ist immer: Geschäftskonto einrichten, egal wie hoch die Einnahmen sind! Es gibt da auch viele kostenfreie Varianten, wie zum Beispiel von Kontist: steuerfit.tv/kontist-konto
Lieber Melchior, Ich möchte Internet und Handy Kosten zu 50% absetzen (50% gewerbliche Nutzung und 50% private Nutzung). Setze ich einfach 50% der netto Kosten in Zeile 41 unter Aufwendungen für Telekommunikation, oder geht das ganze unter einen anderen Posten? Ich arbeite von Zuhause und nutze die Geräte privat und gewerblich. Vielen Dank im Voraus und für Dein tolles Video
Moin, tauchen die Umsatzsteuern die ich laut Umsatzsteuererklärung 2023 ans Finanzamt zahlen muss in der EÜR irgendwo als Betriebsausgaben aus? Wenn ja, wo?!
Hallo Melchior, bis vor kurzem, war ich gewerblich unterwegs. Jetzt habe ich meinen Master in Psychologie abgeschlossen, bin jetzt Psychologe und gehöre mit meiner Coachingtätigkeit jetzt als psychologischer Berater den Freiberufen an. Jetzt ist meine Frage, wie muss ich jetzt den Wechsel vom Gewerbe zum Freiberufler durchführen? Melde ich dafür das Gewerbe ab und melde mich neu als Freiberufler an? Danke dir für die Auskunft und beste Grüße, Paul
Grundsätzlich: Gewerbe bei der Stadt abmelden, und dem Finanzamt mitteilen, dass du jetzt eine freiberufliche Tätigkeit ausübst. Das sollte eigentlich reichen, da das FA ja deine (bisherigen) Daten schin alle hat. Die Gewerbeabmeldung ist aber ggf. eine Betriebsaufgabe, und da man da (vor allem bei umfangreichen Anlagevermögen) viel teuren "Blödsinn" machen kann, solltest du ein paar Euro für eine Beratung beim Steuerberater investieren.
Ich hätte da mal eine Frage zu Punkt 7. Wenn ich nur ein Privatkonto habe und nur umsatzsteuerfreie Einnahmen habe und KEINE Ausgaben, dann muss ich doch bei 106 doch einfach nur erneut meine kompletten Einnahmen eingeben und bei 107 dann 0 (sowie bei 58, weil es ja sonst eine Fehlermeldung gibt). Ist das korrekt?
Servus! 2023 war ich weit unter dem steuerfreibetrag. Ich habe in meinem Elster Profil leider nur die Möglichkeiten Steuerfragebögen abzugeben wenn ich bei "allen Fragebögen" bin... Habe auch einen Brief zur Erinnerung der Abgabe bekommen, kann ich die Steuererklärung digital abgeben? Muss ich sie überhaupt machen? Glücklicher Kontist Premium Kunde hier!
Als Selbstständiger bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Du kannst das natürlich über ELSTER online erledigen. Wenn du allerdings nur den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung siehst, dann hast du kein "vollwertiges Nutzerkonto". Ist nicht schlimm - Zum upgraden solltest du unter Mein Benutzerkonto den Punkt vollwertiges Benutzerkonto finden.
@@STEUERFIT.Selbststaendige interessant, vielen Dank :). Kommt denn demnächst auch ein Video zur Rürup Rente?. Diese ist ja für Selbstständige nicht unattraktiv, wie ich hörte
Hallo Melchior, mal eine Frage. Das Finanzamt hat mir die Steuerrückerstattung auf mein Geschäftskonto überwiesen. Das hat doch dort nichts zu suchen, oder? Und wie soll ich den Betrag in der EÜR verbuchen? Gruß Stefan Übrigens sind deine Videos sehr hilfreich. Vielen Dank dafür.
Geht es hier um die Einkommensteuer? Die kannst du als Privateinlage verbuchen. Übrigens kannst du beim Finanzamt ändern lassen, auf welches Konto sie welche Steuer überweisen.
Hello Melchior, ein erneutes großartiges Video von Dir - vielen Dank für Dein Wissen. Eine Frage konnte ich bisher nicht beantworten, Stichwort EÜR, Zeile 56 "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten.)": Situation: - Geschäftsjahr ist Kalenderjahr - Freiberufler - Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember wird bis 10. Januar des Folgejahres erstellt - Finanzamt zieht Umsatzsteuer für Dezember am 15. Januar des Folgejahres ein Frage: Zählt dieser im Januar gezahlte Betrag für den Dezember des Vorjahres zur EÜR des Vorjahres oder zur EÜR des neuen Jahres? Falls ich mich nicht klar ausgedrückt habe, bitte kurze Rückfrage zu Klärung Danke und Gruß Stephan 😉
Hallo Stephan, die 10 - Tage - Regelung legt der BFH eng aus. Der Zeitraum bezieht sich auf die tatsächliche Zahlung, also die Abbuchung auf deinem Bankkonto. Zieht das Finanzamt also erst nach dem 10. das Geld ein, gehört die Zahlung in das neue Wirtschaftsjahr.
@@lutzvormann Sicher? Bei erteiltem Lastschriftmandat und Abgabe der Voranmeldung bis zum 10.01. sollte das doch dem Vorjahr zugerechnet werden. "Im Lastschriftverfahren liegt ein Abfluss im Sinne des § 11 EStG bereits dann vor, wenn der Steuerpflichtige durch die Erteilung der Einzugsermächtigung und eine ausreichende Deckung seines Girokontos alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Zahlung der Steuerschuld zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu gewährleisten. Wann der Leistungserfolg eintritt, ist unerheblich. Der Abfluss ist daher regelmäßig mit Abgabe der Voranmeldung anzunehmen (Bayerisches Landesamt für Steuern vom 27.7.2021, S 2226.2.1-5/23 St32)."
@@SH-pv5mv An der Anlage EÜR ändert sich da bei GbR nichts, die wird genauso ausgefüllt wie beim Einzelunternehmen. Allerdings bei den Steuererklärungen. Die Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter sind der "Einheitlichen und gesonderten Feststellung" dem Finanzamt anzugeben. Die dort genannten Gewinnanteile werden dann die Einkommensteuererklärung der einzelnen Gesellschafter übernommen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige kann man die dann auch gleichzeitig wieder als Ausgabe buchen, wenn ich die für den Betrieb brauche und im Betriebsvermögen halten will? (Vllt. verstehe ich da etwas falsch, aber ich finde das komisch, dass ich ein kostenloses Produkt voll versteuern soll, aber wenn ich z.B. 100€ einnehme, und mir dann das Produkt für 100€ kaufe, gleicht sich das ja aus und ich habe effektiv keine Steuern...)
Das musst du unterscheiden, dass sind zwei getrennte Vorgänge.Zuerst bekommst du ein kostenloses Produkt, welches in dein Eigentum übergeht. Das ist eine Einnahme, in diesem Fall nicht in Geld, sondern in Geldeswert. Der zweite Schritt ist dann, wofür du das Produkt verwendest. Bei einer betrieblichen Verwendung ist das eine Betriebsausgabe, genauso, als wenn du das Produkt gekauft hättest. Damit hast du zwei Vorgänge, einmal die Einnahme, und einmal die Ausgabe. Wenn du das Produkt nicht betrieblich verwendest, bleibst es bei der Einnahme. Nota: Die Finanzämter überprüfen inzwischen auch vermehrt bei Privatpersonen, ob bei Vine-Mirgliedern durch die kostenlose Überlassung steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.
Dann hast du drei Vorgänge: Einmal die kostenlose Überlassung (Einnahme), dann die Verwendung als Betriebsausgabe (Wareneinkauf - Ausgabe) und als dritten den Verkauf - Einnahme. Die erste Einnahme und die Ausgabe gleichen mit einem Saldo von 0 aus, auf den Verkaufserlös in Schritt drei zahlst du deine Steuern. In diesem Fall auf den kompletten Erlös, da du das Produkt kostenlos erhalten hast und entsprechend keine Anschaffungskosten angefallen sind.
Hey Melchior, Ich habe eine frage: Wenn ich eine minijob habe die 535€ sind ja steuerfrei und ich muss es auch nicht in the steuerklärung abgeben & deswegen wollte ich fragen soll ich in meinem geschäftskonto die 535€ im persönlichen Bereich tun oder in Business bereich?
Hallo. Muss ich die EÜR separat ausfüllen und versenden? Wollte die Est 2023 machen , aber er zeigt mir da nur Anlage G mit an und nicht EÜR. Muss ich den die Anlage G bei der Est mit machen ? Vielen Dank in voraus
Die Anlage EÜR findest du wie im Video beschrieben (ab 1:55). Wie du Anlage G ausfüllst, erklären wir dir hier: th-cam.com/video/VLUOrCXU9jQ/w-d-xo.html
Eine sehr dumme Frage vielleicht : Setze ich bei Betriebsausgaben (Festplatte, Laptop oder co.) den bezahlten Preis (brutto) oder netto an? Ich bin nebenberuflich Kleinunternehmerin, ohne Ust-Pflicht. Kriege sie also nicht zurück. Danke dir!
Ich habe eine Gewerbe angemeldet und im ganz Jahre keine Aufträge bekommen und dann ich sie abgemeldet habe. Und Finanasamt bitten jetzt um Einnahmeüberrechnung. Aber mein Einnahme ist null. Was mache ich?
Mal eine ganze doofe Frage. Wenn ich jetzt alles auf einem Konto laufen lasse, ist dann ein privat bestelltes PC Spiel bei Amazon sozusagen eine Privatentnahme da es über mein Privatkonto läuft und beispielsweise per Lastschrift bezahlt wird? Oder zählen bei Entnahmen nur wirkliche Barauszahlungen am Automaten als Entnahme mit nur einem Konto?
Wenn du kein Geschäftskonto hast, sondern alles über dein privates laufen lässt, dann hast du eine Menge Privatausgaben und -einlagen, so wie du es beschrieben hast. Wir empfehlen deswegen immer ein Geschäftskonto zu eröffnen, auch wenn es keine Verpflichtung ist. Es gibt da auch kostenlose Varianten für kleine Selbstständigkeiten.
Wenn du Einzelunternehmer bist ist der Gesamte Gewinn als dein "Gehalt" anzusehen und wird mit der Steuererklärung dann versteuert. Alles was du dir rausnimmst ist eine Privatentnahme und muss nicht zusätzlich versteuert werden.
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für die Erklärung. Reduziert das denn nicht die Steuerlast, wenn man z.B. 1000€ pro Monat als Gehalt entnimmt?. Denn wenn ich dein Video richtig verstanden habe, muss das in Zeile 106 eingetragen werden und hat laut deiner Aussage keinen Einfluss auf die Steuerlast.
@@MrSongoten Als Einzelunternehmer wird dein Gewinn nicht durch ein "Gehalt" reduziert. Wenn du dir selbst Geld auszahlst ist das eine Privatentnahme aus deinem Einzelunternehmen und die hat steuerlich keine Auswirkungen.
Wenn ich in meinem Elster auf alle Formulare gehe steht da nur Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Weiß jemand wie ich auf die anderen Formulare Zugriff bekomme?
Eventuell hast du dich nicht komplett registriert? Dann musst du dich auf ein vollwertiges Benutzerkonto upgraden. Der Menüpunkt sollte unter Mein Benutzerkonto verfügbar sein.
Bist du dir absolut sicher, dass wie bei 17:20 gesagt, Umsätze im Ausland (auch EU?) hier bei Zeile 12 eingetragen werden, und somit beim Kleinunternehmer auch nicht zur Umsatzgrenze mit einbezogen werden? Bei mir gehts hier konkret um Warenverkäufe ins EU Ausland.
Herzlichen Dank für dieses Video. Vielen Dank, dass du auch immer wieder neue, aktuelle Videos zu den Themen hochlädst. Schöne Grüße und schönes Wochenende
Das Video ist einfach klasse. Als ausländischer Freiberufler in Deutschland das ist genau für mich passend gemacht. Herzlichen Dank und mach so weiter. LG
Für mich auch
Ich möchte mich bedanken für dieses wirklich hilfreiche Video!
Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast.🙏
Lieber Melchior, letztes Jahr hatte ich keinen Umsatz, musste aber EÜR und Umsatzsteuer Formulare i Elser ausfüllen. ieses Video, sowie andere, hat mir sehr geholfen! Danke Dir dafür! Übrigens Dein Buch "Selbstständig machen Der perfekte Start" finde ich sehr gut für jemanden wie mich der plant nebenberulich selbstständig zu werden. Jetzt noch ein Konzept überlegen bzgl. Buchhaltung und Steuerberatung, das nicht mehr kostet als meine Einnahmen, und los gehts! :) Danke nochmal!
Danke und viel Erfolg! 💪
Mega Dankeschön.
Ich finde mich gerade zurecht mit Elster dank deines Videos. 🙏
Herzlichen Dank für dieses Video 🙏
Vielen lieben Dank, du hast mir sehr geholfen! ❤
Vielen vielen lieben Dank für das umfangreiche und detaillierte Video! Bin dabei gerade die EÜR zu erstellen und war vor dem Formular erschrocken! Dein Video hat mir aber die Angst genommen :D danke
Du hast mir den Steuerberater gespart, vielen Dank! 🎉
Ziel erreicht 🙂
Tolles, aktuelles und super hilfreiches Video! Danke dafür!
vielen Dank für das Video. Habe gerade Problem mit der Steuerberaterin. Ich will selber machen.
Das kannst du ohne Probleme machen.
Danke für das Video! das hat mir sehr geholfen.
mein Leben ist gerettet.
Danke Melchor, sehr hilfreiches Video!
Zum Glück wurde mir das Video empfohlen, nachdem ich die Version von vor 2 Jahren geschaut hatte und dort Punkt 7 geskipped wurde haha
Wirklich top wie immer. Danke Tausend mal
Das Video hat mir sehr geholfen. Vielen Dank 😊🙏
sehr effektives Video nur eine Frage in welche Zeile soll ich ausgaben für Häusliche Arbeitszimmer eintragen, wenn ich meine selbstständige Tätigkeit in meiner Wohnung in eine Häusliche Arbeitszimmer erfülle
Herzlichen Dank!
Danke für das hilfreiche Video. Hab eine eine Frage. Unter welchen Punkt fallen Kontoführungsgebühren ?
Servus Melchior, hab zwar meine Steuererklärung gestern schon gemacht für 2023 (mit Wiso Steuer) aber danke das du ein Video zu Elster Online gemacht hast.
Ich mach das selbst für mich auch immer mit WISO Steuer 😅🙂
Top Video!
Ehrenmann 🥲🙏
Danke! Leben gerettet... ich mit 125.000 Buchungen auf nur einem Konto... das wird lustig 😅
Viel Erfolg und am besten direkt ein Geschäftskonto eröffnen. 😅
Mega Video‘ Danke dir vielmals.
Eine Frage habe ich. Differenzbesteuerung.
Wie trage ich diese ein?
Die Differenz von EK und VK als Nettobetrag und weiter unten die Umsatzsteuer?
Oder die kompletten Einnahmen aus Verkauf und Ausgaben von Einkauf?
DANKE!!!
Nach dem ich mit der Bürokratie fertig war ist das Jahr schon vergangen ;D
😂 So ging es mir auch. Deswegen hab ich es irgendwann zu meiner Beruf gemacht. 😜
@@STEUERFIT.Selbststaendige Gott sei dank werden bald kryptos die welt bereichern und alle steuerthematiken überflüssig werden ;F
Wie berechne ich denn jetzt die private Nutzung von z.B. einem Mikrofon?
LG Seba, stronges Video
Ich möchte mich für das Video bedanken. Hätte eine Frage zur Liquiditätsbeitrag Privat. Wo kann man in Elster die Liquiditäts-Unter-/-Unterdeckung eintragen? Danke
Jedes Jahr aufs neue hier :D Kurze Frage, würdest du generell empfehlen als anfänglicher Content Creator einen Berater zu suchen oder es bei kleinen Umsätzen lieber selber machen? Die Fehlerquote stelle ich mir recht hoch vor haha
@@igel3566
Na ja, was du dir vorstellst, ist die eine Sache, in der Realität gibts da nur eine Antwort: Es kommt drauf an. Sich über die steuerlichen Folgen zu informieren, dürfte da ziemlich verpflichtend sein, wenn du keinen Zoff mit dem Finanzamt (und ggf. auch der Krankenkasse) haben willst. Ob du dazu zum Berater gehst oder dich z. B. hier informierst, ist wahrscheinlich auch abhängig davon, ob du Vorkenntnisse hast oder du schon bei deiner Einkommensteuererklärung vor Verzeiflung drei mit Whiskey verfeinerte Tafeln Schokolade brauchst.
Wenn du es selber machen willst, solltest du zumindest wissen, was du da machst und wie du es (richtig) machen musst. Auch der Umfang ist da nicht unerheblich. Wenn du deinen Content mit dem Handy produzierst u nd ein paar hundert Euro im Jahr von TH-cam kassierst, kannst du das eher (noch) selber machen. Wenn es dann um Kooperationen, Werbung, Eventteilnahme geht, brauchst du das entsprechende Hintergrundwissen, um das steuerlich korrekt zu händeln. Wenn du also nicht weißt, dass dein cooles, extra für deinen Content gekauftes Outfit nebst dem sexy Oberteil deiner im Hintergrund winkenden Freundin eben keine Betriebsausgabe darstellt, dass kostenlos überlassene Artikel ggf. eine steuerpflichtige Einnahme sind oder du die kostenlose Teilnahme an Events evtl. als geldwerten Vorteil versteuern musst, wie es mit der Umsatzsteuer bei Werbepartnern aus dem Ausland aussieht oder das "Geschenke" deiner Zuschauer eben nicht unbedingt Geschenke, sondern steuerpflichtige Einnahmen sind, wäre der Berater sicher nicht verkehrt.
Letztendlich ist das aber eine individuelle Entscheidung, für die es keine pauschale Aussage geben kann.
Als ich dachte ich bin fertig. Hast du den Teil mit der Entnahme und der Einlage erklärt. Jetzt bin ich hellwach, denn ich habe alles mit meinem privaten Konto gemacht. Kannst du bitte nochmal erklären (Beispiel), was ich jetzt tun muss. Ich arbeite voll und bin nebenbei freiberuflich tätig und ich habe kein Geld gespart von den zustätzlichen Einnahmen zu meinem normalen Einkommen. Ich habe aber privates Geld in die Hand genommen um Arbeitsmittel und so weiter zu kaufen. Ich bin das erste Jahr dabei und mache diese Anlage S / EÜR das erste Mal.
seit der stelle versteh ich auch nur noch Bahnhof. Was geht das Finanzamt meine restlichen posten im Konto an?
Super Video! Muss ich denn meine ganzen Einnahmen mit Rechnungen und Belegen einreichen? Zum Nachweis oder wie wird das vom FA geprüft?
Du musst keine Unterlagen einreichen. Das Finanzamt fragt bei dir nach, wenn es einen Nachweis sehen will. Außerdem kann es zufällig zu Betriebsprüfungen kommen, bei denen deine Unterlagen kontrolliert werden.
Danke für das Video, wird meine Krankenversicherung in diesem Formular nicht eingetragen? Danke schön
Die gehört in deine Einkommensteuererklärung mit der Anlage Vorsorgeaufwand: th-cam.com/video/WFGizD59tUQ/w-d-xo.htmlsi=8lUY1qFWwXQtdUaH
Wo kann ich die Stromkosten eintragen?
danke für die Videos! Ich bin Selbst. darst. Künstlerin. Aber weil ich freischaffende Künstlerin habe ich ein Umsatzsteuerbefreiung. Ich bin auch mitglied in ein GbR. Müss ich dann trotzdem ein EÜR machen? Oder nur die EST?
Als Freiberuflerin musst du auch die EÜR abgeben.
Danke für deine Videos und dass du die Anleitung immer aktualisierst, um allen zu helfen. Sie haben mir sehr geholfen, und ich habe fast alle angesehen. Aber ich finde immer noch keine präzise Antwort für meinen speziellen Fall. Wenn du dir 2 Minuten Zeit nehmen könntest, um es zu lesen, wäre das eine große Hilfe... 😊
Wenn ich Geld für Umfragen und Dolmetschen erhalten habe (ca. 6500 Euro Gewinn pro Jahr) und kein Gewerbe angemeldet habe, muss ich das dann einmal in EÜR - Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ...
und einmal in Einkommensteuererklärung - Sonstiges - Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit einzutragen ?
(Ich habe keinen Angestelltenvertrag, sondern ich stelle Rechnungen ohne Steuer aus, und bekomme das Geld für meine Dolmetschstunden und die Teilnahme an Umfragen überwiesen.)
gilt dann auch sonsitge natürliche person als Rechtsform des Betriebs?
Hey, erstmal eine ganz andere Frage: Warum hast du für die Umfragen kein Gewerbe angemeldet? Das ist doch eine nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Oder verstehe ich etwas falsch?
Danke sehr für deine Rückmeldungen 😊...
Die Umfragen, an denen ich gearbeitet habe, gehörten zu bestimmten Projekten, die über einen festgelegten Zeitraum liefen, und der Arbeitsaufwand lag bei weniger als 6 Wochenstunden. (Das entspricht einem Drittel der im Gesetz genannten Regelarbeitszeit.)
Und ich habe einen Hauptberuf (Angestelltenverhältnis).
Deswegen habe ich kein Gewerbe angemeldet.
Vielleicht hilft das weiter:
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
„Eine Tätigkeit ist nebenberuflich, wenn sie mit einem Umfang von weniger als einem Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Person ausgeübt wird.
Darf ich mal fragen, wie du auf § 15 Satz 1 Nr. 2 kommst? Der lautet
Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind...
2 die Gewinnanteile der Gesellschafter einer oHG....
Im gesamten § 15 EStG gibt es keine Definition, wann eine Tätigkeit nebenberuflich ist. Abgesehen davon: Nebenberuflich ausgeübt oder nicht ist kein Tatbestandsmerkmal, ob eine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, oder ob sonstige Einkünfte vorliegen. Deine Tätigkeit erfüllt die Kriterien des § 15 Abs. 2 EStG und dürfte damit auch als Gewerbe zu qualifizieren sein, oder aber (Übersetzungen) als freiberufliche Tätigkeit.
Zu deiner Frage: Die Anlage EUR musst du abgeben, wenn deine Tätigkeit als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit zu qualifizieren ist. Bei sonstigen Einkünften brauchst du die nicht.
Ich darf dir aber empfehlen, mit deinem Finanzamt zu klären, wie die deine Einkünfte einordnen, um da hinterher keinen "Stress" zu bekommen.
Dem kann ich nicht ganz folgen…
Erstens steht im entsprechenden Paragrafen etwas anderes.
Und zweitens spielt es doch gar keine Rolle, ob du einen Hauptjob hast und wie lange du dich mit deiner Selbstständigkeit beschäftigst. Eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit ist gewerblich, unabhängig davon, wie viel Zeit du dafür aufwendest.
@@Anke-x5s
Um das das vielleicht novh etwas klarzustellen: Deine Definition der Nebentätigkeit bezieht sich auf § 3 Nr. 26 EStG, der die nebenberufliche Tätigkeit z. B. als Übungsleiter oder als Pflegeperson steuerfrei stellt. Mit Gewerbe oder kein Gewerbe hat die nichts zu tun.
super!!!!!
Als kleine Unternehmer bzw Einzelunternehmer was soll ich auswählen beim Rechtsform des betriebs?
Vielen Dank für deine tolle Unterstützung ❤❤❤❤
Je nachdem ob du ein Gewerbe ("sonstige selbstständig tätige Person") hast oder Freiberufler ("Angehöriger der freien Berufe") bist. Im Video ab 10:18
@@STEUERFIT.Selbststaendige und nummer 7 einkunftsart was muss auswallen
@@sham_al7awa Je nachdem ob du eine freiberufliche Tätigkeit (Selbstständige Arbeit) oder eine Gewerbe (Gewerbebetrieb) hast. 11:40 im Video
Entweder habe ich das im Video überhört aber wo genau in welcher Zeile würde ich die Kosten des Geldverkehrs für die Paypal Gebühren eintragen? Sonst habe ich alles richtig durch dein tolles Video! Du erklärst es einfach am besten. Für die Benennung der Zeile wäre ich sehr dankbar xD
Hey, vielen Dank für deine Videos.Eine Besonderheit ist für mich noch unklar. Wo trage ich die Verkaufssumme der Firma ein in dem Formular?
Hallo.. Danke für das Video erstmal. Ich habe eine wichtige Frage. Ich war Angestellte und nebenbei habe ich einen kleinen Transportunternehmer geführt. Welche Anlagen benötige ich dafür? Danke nochmals
Klasse Video,beste beratung ever! Wollte nur wiessen od im zele 16."Vereinnamte Umsatzsteuer " - z.b 200+19%=219€ also hier nur 19€ schreibe ?
Genau. Die Umsatzsteuer auf 200 € wären allerdings 38 € 😄
Ich habe eine Frage: Ich mache immer meine Einkommenssteuer Privat immer mit der Zasta App. Dort habe ich aber nur meinen Privaten Teil gemacht auch für das Jahr 2023. Muss ich jetzt über Elster Portal für das Jahr 2023 auch eine Einkommensteuer EÜR für mein Gewerbe auch machen?
Als Einzelunternehmer gibst du EINE Einkommensteuererklärung für deine privaten und gewerblichen Einnahmen und Ausgaben ab. Diese kannst du nicht aufteilen. Da du nun selbstständig bist, kannst du Zasta also nicht mehr nutzen, da hier leider keine Selbstständigkeiten unterstützt werden. Es gibt aber auch andere smarte Tools, die dir hier helfen können. Zum Beispiel WISO (steuerfit.tv/WISO-Steuer) oder smartsteuer (steuerfit.tv/smartsteuer)
Du machst sehr geniale Videos! Bin schon etwas weiter gekommen! Danke Ich hatte Reverse Charge nicht auf dem Schirm (Rechnungen aus dem Ausland, ich zahle 19 an mein FA) , aber mit dem FA gesprochen und die Jahre 2021 und 2022 schon nachgezahlt (neue Umstazsteuererklärung dazu ans FA gesendet) und 2023 überweise/erledige ich nun auch noch. Da ich das 2024 ja erst gezahlt habe, würden diese Zahlungen ja meinen Gewinn für das Jahr 2024 vermindern (Kleinunternehmerregelung). Finde leider nirgends, wo ich dies in die EÜR eintrage dann im nächsten Jahr, hast du eine Idee? Oder einen bestehenden Link? Oder warte ich ab, ob das FA das automatisch irgendwo abzieht vom Steuerbescheid 2024 dann? Danke ;-)
Hey Melchior, danke für dein super content.
Ist es richtig das Amazon affiliate und amazon kdp Einnahmen bzw Umsätze, steuerbare Einnahmen sind und auf die Umsatzgrenze des Kleinunternehmers angerechnet werden müssen?
Eine Frage zu 17:57: Wenn man Umsätze nach §19 Abs.3 Satz 1 nr1 hatte, muss man diese dann sowohl in dem oberen Feld, in dem die Umsätze als Kleinunternehmer stehen, als auch in das zweite eintragen? Also entsprechend zweimal? Sehr hilfreiches Video, vielen Dank und viele Grüße
Welches zweite Feld meinst du?
@@STEUERFIT.Selbststaendige bei Betriebseinnahmen das Feld "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG". Angenommen man hatte nur Umsätze, die nach §19 etc. Steuerbefreit sind, müsste man die dann jeweils auf beiden Feldern eintragen?
@@tonewizard7149 Nein, du trägst diese Einnahmen getrennt von einander ein.
Merci :)
Huhu, danke für das Video. Bei mir kam die Frage bei dem Punkt: Gezahlte Vorsteuerbeträge auf , ob ich da als Kleinunternehmerin überhaupt was eintragen muss?
Kannst du leer lassen oder eine 0 reinschreiben.
MVP
Muß ich Entnahmen und Einlagen (7) in netto oder brutto eingeben?
35:00 Sagst du Hier kann ich auch mein Arbeitszimmer eintragen. Bei der Überschrift steht aber, ohne häusliches Arbeitszimmer.
Das verwirrt mich etwas. Soll ich das nun dort eintragen oder nicht?
Kosten für das Arbeitszimmer kommen in Zeile 63 :)
Danke für dein tolles und ausführliches Video!
Ich habe nochmal eine Frage und versuche es kurz zu halten:
Kontext: Bin nebenbei selbstständig, habe kein Firmenkonto
Frage zu 7. Einlagen: Ergibt sich aus Ausgaben und weiteren Einlagen wie zB. privates Bahnticket für den Weg zu Kunden (richtig?). Da Selbstständigkeit nur nebenbei ist: wie viel Prozent verrechnet man in etwa von den Gesamtkosten? Gibt es da Richtwerte?
Würde mich sehr über deine Antwort freuen!
Wenn du das Bahnticket gekauft hast um zu deinem Kunden zu fahren, dann kannst du dieses zu 100% steuerlich geltend machen. Hier noch mehr Infos zum Thema "privates Konto und Einlagen und Entnahmen": th-cam.com/video/IJ-8Ri_bWcU/w-d-xo.htmlsi=g6rAKvZjpnQAa7D2&t=1819
Wir empfehlen jedem Selbstständigen sich ein Geschäftskonto anzulegen. Das macht es nicht nur übersichtlicher für dich, sondern sorgt auch im Falle einer Betriebsprüfung dafür, dass du nicht deinen gesamten privaten Zahlungen der letzten zehn Jahre offen legen musst. Es gibt da auch kostenlose Konten - zum Beispiel Kontist (steuerfit.tv/kontist-konto)
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für die Antwort!
Richtig gutes Video! Danke! Hierzu eine Frage: Wenn ich als Kleinunternehmer auf meinen Rechnungen USt ausweise, trage ich dann alles so ein als wäre ich kein Kleinunternehmer? Sprich bei den Ausgaben immer nur Nettobetrge und dann unten die Steuer in Zeile 55?
Die Definition von der Kleinunternehmerregelung ist doch, dass man keine Umsatzsteuer ausweist 🤔
Als Kleinunternehmer darfst du ja auf keinen Fall die USt auf deinen Rechnungen ausweisen. Wenn du Pech hast, musst du alle (fälschlich) ausgewiesenen USt-Beträge ans Finanzamt nachzahlen. Das geht dann schnell in die Tausende.
Hi Melchior, mir hat dein Video sehr gefallen! Seit Beginn meiner Steuererklärung habe ich das Problem das mir automatisch ein Punkt eingesetzt wird sobald ich Zahlen einsetzte (z.B Anlage G).
Kannst du mur sagen, ob ich das ausschalten kann? Oder sind diese Tausendertrennzeichen für die Steuererklärung irrelevant.
Grüße ✌️
Die Trennzeichen dienen nur der Übersichtlichkeit, für die Daten in der Erklärung sind die unerheblich. Und das kannst du auch nicht ausschalten.
Müssen die Einlagen vom Privatkonto auf das Geschäftskonto auch am Anfang als Betriebseinnahmen angegeben werden und gelten somit als Umsatz?
Nein, dass ist das eine Privateinlage und steuerlich absolut nicht von Bedeutung. Mehr dazu hier: th-cam.com/video/KGTBwx4bvZ0/w-d-xo.htmlsi=lKxH-niV5z8elpNC
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke dir für die schnelle Rückmeldung! :)
Ich habe mein Kleingewerbe in 2023 gegründet und dachte deshalb ich müsste für das Jahr ein abweichendes Wirtschaftsjahr angeben (weil das Gewerbe im Januar beispielsweise noch nicht existiert hat). So wie ich dich aber nun verstanden habe, nehme ich es wieder raus :D
Zusatzfrage: Wie ist es im zweiten Geschäftsjahr - muss ich den Gewinn / Verlust vom Vorjahr irgendwo notieren (falls ja - wo?) oder fängt man wieder frisch an?
@@28SongTube28 Rausnehmen ist schon mal eine gute Idee 😂
Bei deiner zweiten Frage wirds etwas komplizierter. Bei der Gewerbesteuer wird ein Verlust vorgetragen, dazu gibt es im Steuerformular ein entsprechendes Feld. Hast du einen Verlust in 2023, wäre der in der Gewerbesteuererklärung 2024 da einzutragen. Du bekommst aber auch einen entsprechenden Steuerbescheid über den vortragsfähigen Gewerbeverlust. Wenn du das Eintragen vergisst, berücksichtigt den den das FA meist automatisch.
Bei der Einkommensteuer werden Verluste aus dem Gewerbe zuerst mit anderen positiven Einkünften verrechnet, wenn du welche hast. Ansonsten hast du ein Wahlrecht, ob die (auch teilweise) ins Vorjahr zurückgetragen oder ins Folgejahr vorgetragen werden sollen. Das musst du in der Einkommensteuererklärung entsprechend angeben. Machst du da keine Angaben, wird automatisch zurückgetragen, was steuerlich ungünstig sein kann, weil sich dann z. B. deine Sonderausgaben nicht mehr auswirken.
Einen Gewinn musst du nirgends vortragen, der wird jährlich ermittelt.
@@lutzvormann Danke für die ausführliche Erklärung!
@@28SongTube28 Gerne 😊
Ich hätte noch ne Frage. Ich bin ja Kleinunternehmerin und habe kein Geschäftskonto, da die Einnahmen sehr gering sind. Bei 7 - Entnahmeb und Einlagen ... sind dann nicht mein Unsatz die Entnahmen (also dass was ich dann für mich privat verdiene bzw nutze) und die Einlagen sind sas, was bei den Punkten vorher schon als Ausgaben zusammengerechnet wurden? Weil die gingen ja immer von meinem privaten Konto ab. Also ist das nicht in dem Fall einfach = Umsatz und Ausgaben ? Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?😅
Ohne Geschäftskonto ist das Ganze leider etwas schwieriger. 🙃 Im letzten Livestream haben wir das einmal angesprochen: th-cam.com/video/IJ-8Ri_bWcU/w-d-xo.htmlsi=Y-NeMWAEL0BsHVf5&t=1826 (ab 30:20)
Unser Tipp ist immer: Geschäftskonto einrichten, egal wie hoch die Einnahmen sind! Es gibt da auch viele kostenfreie Varianten, wie zum Beispiel von Kontist: steuerfit.tv/kontist-konto
Lieber Melchior, Ich möchte Internet und Handy Kosten zu 50% absetzen (50% gewerbliche Nutzung und 50% private Nutzung).
Setze ich einfach 50% der netto Kosten in Zeile 41 unter Aufwendungen für Telekommunikation, oder geht das ganze unter einen anderen Posten?
Ich arbeite von Zuhause und nutze die Geräte privat und gewerblich.
Vielen Dank im Voraus und für Dein tolles Video
Moin, tauchen die Umsatzsteuern die ich laut Umsatzsteuererklärung 2023 ans Finanzamt zahlen muss in der EÜR irgendwo als Betriebsausgaben aus? Wenn ja, wo?!
Schau mal in Zeile 56 (38:50) - th-cam.com/video/LwjXUf7O3uI/w-d-xo.htmlsi=6hDzu0q3QcUfKrCo&t=2339
Du rettest Leben damit, meins zumindest🤣
Hallo Melchior, bis vor kurzem, war ich gewerblich unterwegs. Jetzt habe ich meinen Master in Psychologie abgeschlossen, bin jetzt Psychologe und gehöre mit meiner Coachingtätigkeit jetzt als psychologischer Berater den Freiberufen an. Jetzt ist meine Frage, wie muss ich jetzt den Wechsel vom Gewerbe zum Freiberufler durchführen? Melde ich dafür das Gewerbe ab und melde mich neu als Freiberufler an? Danke dir für die Auskunft und beste Grüße, Paul
Grundsätzlich: Gewerbe bei der Stadt abmelden, und dem Finanzamt mitteilen, dass du jetzt eine freiberufliche Tätigkeit ausübst. Das sollte eigentlich reichen, da das FA ja deine (bisherigen) Daten schin alle hat.
Die Gewerbeabmeldung ist aber ggf. eine Betriebsaufgabe, und da man da (vor allem bei umfangreichen Anlagevermögen) viel teuren "Blödsinn" machen kann, solltest du ein paar Euro für eine Beratung beim Steuerberater investieren.
Ich hätte da mal eine Frage zu Punkt 7. Wenn ich nur ein Privatkonto habe und nur umsatzsteuerfreie Einnahmen habe und KEINE Ausgaben, dann muss ich doch bei 106 doch einfach nur erneut meine kompletten Einnahmen eingeben und bei 107 dann 0 (sowie bei 58, weil es ja sonst eine Fehlermeldung gibt). Ist das korrekt?
Servus! 2023 war ich weit unter dem steuerfreibetrag. Ich habe in meinem Elster Profil leider nur die Möglichkeiten Steuerfragebögen abzugeben wenn ich bei "allen Fragebögen" bin... Habe auch einen Brief zur Erinnerung der Abgabe bekommen, kann ich die Steuererklärung digital abgeben? Muss ich sie überhaupt machen? Glücklicher Kontist Premium Kunde hier!
Als Selbstständiger bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Du kannst das natürlich über ELSTER online erledigen. Wenn du allerdings nur den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung siehst, dann hast du kein "vollwertiges Nutzerkonto". Ist nicht schlimm - Zum upgraden solltest du unter Mein Benutzerkonto den Punkt vollwertiges Benutzerkonto finden.
❤
Kann man die Investition in einen Etf als Altersvorsorge als Selbständiger von der Steuer absetzen?
Nein, von der Steuer kannst du das nicht absetzen
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für die schnelle Antwort.
Gilt das auch, wenn man einen Vertrag z. B. über eine Versicherung geschlossen hat?.
Das kommt absolut auf die Versicherung an. Es gibt schon Verträge, die man steuerlich berücksichtigen kann.
@@STEUERFIT.Selbststaendige interessant, vielen Dank :). Kommt denn demnächst auch ein Video zur Rürup Rente?. Diese ist ja für Selbstständige nicht unattraktiv, wie ich hörte
Hallo Melchior, mal eine Frage. Das Finanzamt hat mir die Steuerrückerstattung auf mein Geschäftskonto überwiesen. Das hat doch dort nichts zu suchen, oder? Und wie soll ich den Betrag in der EÜR verbuchen? Gruß Stefan
Übrigens sind deine Videos sehr hilfreich. Vielen Dank dafür.
Geht es hier um die Einkommensteuer? Die kannst du als Privateinlage verbuchen. Übrigens kannst du beim Finanzamt ändern lassen, auf welches Konto sie welche Steuer überweisen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige
Vielen Dank für Deine Nachricht. Ja, es geht um die Einkommensteuer. Ich werde das mal ändern lassen.
Hello Melchior,
ein erneutes großartiges Video von Dir - vielen Dank für Dein Wissen.
Eine Frage konnte ich bisher nicht beantworten, Stichwort EÜR, Zeile 56 "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten.)":
Situation:
- Geschäftsjahr ist Kalenderjahr
- Freiberufler
- Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember wird bis 10. Januar des Folgejahres erstellt
- Finanzamt zieht Umsatzsteuer für Dezember am 15. Januar des Folgejahres ein
Frage: Zählt dieser im Januar gezahlte Betrag für den Dezember des Vorjahres zur EÜR des Vorjahres oder zur EÜR des neuen Jahres?
Falls ich mich nicht klar ausgedrückt habe, bitte kurze Rückfrage zu Klärung
Danke und Gruß
Stephan 😉
Hallo Stephan,
die 10 - Tage - Regelung legt der BFH eng aus. Der Zeitraum bezieht sich auf die tatsächliche Zahlung, also die Abbuchung auf deinem Bankkonto. Zieht das Finanzamt also erst nach dem 10. das Geld ein, gehört die Zahlung in das neue Wirtschaftsjahr.
@@lutzvormann Danke für die schnelle Antwort, das hilft mit weiter. Viele Grüße und 👍
@@Stephan-u6i
Gerne 😊
@@lutzvormann Sicher? Bei erteiltem Lastschriftmandat und Abgabe der Voranmeldung bis zum 10.01. sollte das doch dem Vorjahr zugerechnet werden.
"Im Lastschriftverfahren liegt ein Abfluss im Sinne des § 11 EStG bereits dann vor, wenn der Steuerpflichtige durch die Erteilung der Einzugsermächtigung und eine ausreichende Deckung seines Girokontos alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Zahlung der Steuerschuld zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu gewährleisten. Wann der Leistungserfolg eintritt, ist unerheblich. Der Abfluss ist daher regelmäßig mit Abgabe der Voranmeldung anzunehmen (Bayerisches Landesamt für Steuern vom 27.7.2021, S 2226.2.1-5/23 St32)."
Moin kannst du das bitte auch einmal für Gesellschaften (GbR) durchsprechen?
@@SH-pv5mv An der Anlage EÜR ändert sich da bei GbR nichts, die wird genauso ausgefüllt wie beim Einzelunternehmen.
Allerdings bei den Steuererklärungen. Die Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter sind der "Einheitlichen und gesonderten Feststellung" dem Finanzamt anzugeben. Die dort genannten Gewinnanteile werden dann die Einkommensteuererklärung der einzelnen Gesellschafter übernommen.
@@lutzvormann ah okay danke dir!
Gerne 😊
wenn ich mein gewerbe im gleichen jahr kündige, wie trage ich das ein, da ich ja auch nur das jahr 2023 und nicht 24' auswählen kann ?:)
Dann machst du das in der Steuererklärung im nächsten Jahr - also für das Steuerjahr 2024
Wie siehts mit Produkten von Amazon Vine aus?
Wenn du die Produkte im Rahmen einer Selbstständigkeit erhältst, sind es steuerpflichtige Betriebseinnahmen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige kann man die dann auch gleichzeitig wieder als Ausgabe buchen, wenn ich die für den Betrieb brauche und im Betriebsvermögen halten will? (Vllt. verstehe ich da etwas falsch, aber ich finde das komisch, dass ich ein kostenloses Produkt voll versteuern soll, aber wenn ich z.B. 100€ einnehme, und mir dann das Produkt für 100€ kaufe, gleicht sich das ja aus und ich habe effektiv keine Steuern...)
Das musst du unterscheiden, dass sind zwei getrennte Vorgänge.Zuerst bekommst du ein kostenloses Produkt, welches in dein Eigentum übergeht. Das ist eine Einnahme, in diesem Fall nicht in Geld, sondern in Geldeswert. Der zweite Schritt ist dann, wofür du das Produkt verwendest. Bei einer betrieblichen Verwendung ist das eine Betriebsausgabe, genauso, als wenn du das Produkt gekauft hättest. Damit hast du zwei Vorgänge, einmal die Einnahme, und einmal die Ausgabe. Wenn du das Produkt nicht betrieblich verwendest, bleibst es bei der Einnahme.
Nota: Die Finanzämter überprüfen inzwischen auch vermehrt bei Privatpersonen, ob bei Vine-Mirgliedern durch die kostenlose Überlassung steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.
Wie sieht es aus, wenn man den Testartikel zum Weiterverkauf bestellt hat? Bezahlt man dann nur Steuern auf den Verkauf?
Dann hast du drei Vorgänge:
Einmal die kostenlose Überlassung (Einnahme), dann die Verwendung als Betriebsausgabe (Wareneinkauf - Ausgabe) und als dritten den Verkauf - Einnahme.
Die erste Einnahme und die Ausgabe gleichen mit einem Saldo von 0 aus, auf den Verkaufserlös in Schritt drei zahlst du deine Steuern.
In diesem Fall auf den kompletten Erlös, da du das Produkt kostenlos erhalten hast und entsprechend keine Anschaffungskosten angefallen sind.
Und was ist mit Anlage G? Muss ich die zusätzlich zur EÜR einreichen, wenn ich nur einen Gewerbebetrieb führe?
Ja, du musst auch Anlage G ausfüllen.
Hey Melchior, Ich habe eine frage:
Wenn ich eine minijob habe die 535€ sind ja steuerfrei und ich muss es auch nicht in the steuerklärung abgeben & deswegen wollte ich fragen soll ich in meinem geschäftskonto die 535€ im persönlichen Bereich tun oder in Business bereich?
In den persönlichen 🙂
Hallo. Muss ich die EÜR separat ausfüllen und versenden? Wollte die Est 2023 machen , aber er zeigt mir da nur Anlage G mit an und nicht EÜR. Muss ich den die Anlage G bei der Est mit machen ? Vielen Dank in voraus
Die Anlage EÜR findest du wie im Video beschrieben (ab 1:55). Wie du Anlage G ausfüllst, erklären wir dir hier: th-cam.com/video/VLUOrCXU9jQ/w-d-xo.html
Eine sehr dumme Frage vielleicht : Setze ich bei Betriebsausgaben (Festplatte, Laptop oder co.) den bezahlten Preis (brutto) oder netto an? Ich bin nebenberuflich Kleinunternehmerin, ohne Ust-Pflicht. Kriege sie also nicht zurück. Danke dir!
Als Kleinunternehmerin setzt du den Bruttobetrag an
@@STEUERFIT.Selbststaendige Daaaanke dir - so hab ichs auch verstanden! :)
Ich habe eine Gewerbe angemeldet und im ganz Jahre keine Aufträge bekommen und dann ich sie abgemeldet habe. Und Finanasamt bitten jetzt um Einnahmeüberrechnung. Aber mein Einnahme ist null. Was mache ich?
Du gibst deine EÜR ab mit lauter Nullen.
Mal eine ganze doofe Frage. Wenn ich jetzt alles auf einem Konto laufen lasse, ist dann ein privat bestelltes PC Spiel bei Amazon sozusagen eine Privatentnahme da es über mein Privatkonto läuft und beispielsweise per Lastschrift bezahlt wird? Oder zählen bei Entnahmen nur wirkliche Barauszahlungen am Automaten als Entnahme mit nur einem Konto?
Wenn du kein Geschäftskonto hast, sondern alles über dein privates laufen lässt, dann hast du eine Menge Privatausgaben und -einlagen, so wie du es beschrieben hast. Wir empfehlen deswegen immer ein Geschäftskonto zu eröffnen, auch wenn es keine Verpflichtung ist. Es gibt da auch kostenlose Varianten für kleine Selbstständigkeiten.
In welche Zeile trägt man als Einzelperson sein Gehalt ein?.
Denn man muss ja von etwas leben😁
Wenn du Einzelunternehmer bist ist der Gesamte Gewinn als dein "Gehalt" anzusehen und wird mit der Steuererklärung dann versteuert. Alles was du dir rausnimmst ist eine Privatentnahme und muss nicht zusätzlich versteuert werden.
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für die Erklärung.
Reduziert das denn nicht die Steuerlast, wenn man z.B. 1000€ pro Monat als Gehalt entnimmt?.
Denn wenn ich dein Video richtig verstanden habe, muss das in Zeile 106 eingetragen werden und hat laut deiner Aussage keinen Einfluss auf die Steuerlast.
@@MrSongoten Als Einzelunternehmer wird dein Gewinn nicht durch ein "Gehalt" reduziert. Wenn du dir selbst Geld auszahlst ist das eine Privatentnahme aus deinem Einzelunternehmen und die hat steuerlich keine Auswirkungen.
Bei mir wird Gewinnung nicht angezeigt
Könntest du mal eine it wiso mache ?
Die Frage verstehe ich nicht ganz
@@herbertmu7595 Ich denke, Herbert möchte ein Tutorial, wie die Steuererklärung mit Wiso Steuer erstellt wird?
Anlage EÜR, S und G haben wir schon einmal in einem Video besprochen: th-cam.com/video/U66ngKy9CrY/w-d-xo.htmlsi=6-dV8iY7hRtFF243
Wenn ich in meinem Elster auf alle Formulare gehe steht da nur Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Weiß jemand wie ich auf die anderen Formulare Zugriff bekomme?
Eventuell hast du dich nicht komplett registriert? Dann musst du dich auf ein vollwertiges Benutzerkonto upgraden. Der Menüpunkt sollte unter Mein Benutzerkonto verfügbar sein.
40:10 35€*
35 € galten bis 31.12.2023. Die Grenze wurde auf 50 € angehoben.
@@STEUERFIT.Selbststaendige krass. danke (aber wurde auch Zeit)
54 Minuten Tutorial um eine Eür in Elster zu machen. Im Ernst? Geht es auch ein wenig kompakter?
Das musst du den Gesetzgeber fragen und nicht mich 😅
Bist du dir absolut sicher, dass wie bei 17:20 gesagt, Umsätze im Ausland (auch EU?) hier bei Zeile 12 eingetragen werden, und somit beim Kleinunternehmer auch nicht zur Umsatzgrenze mit einbezogen werden?
Bei mir gehts hier konkret um Warenverkäufe ins EU Ausland.
Das Video hat mir sehr geholfen. Vielen Dank 😊🙏