Danke für das Lob! Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, dann bitte ein Abo und Sie erhalten sofort die neusten Infos… Ihnen alles Gute… wir hören uns..
@@online-energieberatung merci, werde Aboknopf drücken. Bin gerade dabei, mein EFH durchzurechnen gemäss Berechnungsmodell von Martin Zerwas ( youtube: PHKO-1 E1 Wärmeverluste eines Wohngebäudes). Detaillierte Datenaufnahme aller Räume und U-Werte, ganze Berechnung wird mit excel programmiert. Hocke in BaWü/ Bodensee, die Buderus Ölheizung mit Brennwertkessel erst vor 10 Jahren installiert mit 800 Liter Wasserspeicher und thermische Solaranlage 10kW eingebunden. Dritte Heizschlange " für später" = Wärmepumpe liegt vor ( Blindstopfen). Daran plane ich Wärmepumpe von ca. 6kW mit Prioritätsschaltung, so wird mein Nachweis nach der Vorschrift GEG von 15-40-65% ab 1.7.2028 möglich, auch ohne Zusatzdämmung der Aussenhaut. Die Holzbeton-Bausteine 24cm ergeben leider schlechten Wärmedurchgangs-Koeffizienten, eine Wärmepumpe alleine schafft das nicht. Leider bin ich nicht als Energieberater zertifiziert für KFW-Antrag. So lausche ich fleissig Fachleuten wie Ihnen, damit ich wenigstens das Wissen und Rechentools besitze, wenn das grüne Monster über mich herfällt. Bin schon 70 .. es kriegt mich nicht mehr. Übrigens ist ein geplantes Pellet-Heizwerk für den Altbestand in unserem kleinen Ort genau wie Ihre Aussage ( 20W/m Leitungsverlust) kläglich gescheitert. Nie im Leben schafft die Gemeinde einen Neuanlauf bis 2028 ... bin gespannt. Alles Gute und freundliche Grüsse
@@online-energieberatung Danke ... sehr praktisch ! Mein Gemäuer ist bei Engen/ Hegau. Komme gerne mit Fragen zurück ( klar gegen Bezahlung). Da ich Zeit habe, dauert die Hausstudie / Berechnung vermutlich bis Ende April. Man will ja das excel übersichtlich mit Eingabemasken und graph. Darstellung Einzelräume nebst U-Wertliste usw aufbereiten. Dann kann man durch Parameter-Eingabe die Wirkung von Massnahmen einfach simulieren. Platz für Wärmepumpe im Hof gegeben an Hauswand, paar Meter Verrohrung bis Heizraum kein Problem. Der Todestag meines Hybridsystems trotz nachgerüsteter WP ist dann, wenn auch ein funktionierender Ölbrenner politisch ermordet weden muss (schätze 2035). Danach wird wohl eine Aussendämmung fällig. Kosten überschaubar, da die Hütte nur 1 1/2 stöckig ist mit 14x8m x 5m Höhe. Dann bin ich allerdings 82 und ziehe lieber ins betreute Wohnen nach Ungarn. Schöne Grüsse
Guten Morgen, ich bin aktuell Besitzer einer Wohnung aus den 80ern mit Gasetagenheizung geworden und habe jetzt schon den Kaffee auf. Ersetze ich die Gastherme, müssten alle anderen Eigentümer in einer gewissen Frist Ihre Heizung tauschen selbst wenn diese noch fast neu sind. Das ist ein völlig absurde Sippenhaft und man kann froh sein noch lebend durchs Haus zu kommen. Werde ich unter solchen Bedingungen jetzt freiwillig die Therme ersetzen? Wohl kaum...Absurder Wahnsinn.
@wilioto3572; Ohne Grund würde ich nicht wechsel. Aber gerne den Rat an Sie, sprechen Sie sich in der ETG ab, wie sie zusammen in Zunkunft das handhaben wollen; Wollen alle bei der Etagenheizungen bleiben und dann wenn ein Austausch ansteht jeder für sich die 65% Regel erfüllen, oder ob in Zukunft eine Zentralheizung geplant werden soll. Gehen Sie auf Ihren Hausverwalter zu, dass hier ein Beschluss der ETG gefasst wird. Wie auch immer der dann aussieht, die ETG sollte eine Entscheidung treffen, damit es nicht plötzlich eine Überraschung gibt. Das GEG gibt da leider klare Regeln vor, auch für die Beschlussfassung der ETG, die Regeln sollte die Hausverwaltung aber kennen, sprechen Sie diese an ! Sehen Sie hierzu auch: Videolink th-cam.com/video/bS9Z19_ZDuA/w-d-xo.html Viel Erfolg
@@wilioto3572 guter Beitrag. Ich bin ebenfalls Eigentümer einer vermieteten 80 qm Wohnung mit Gasetagenheizung. Für mich ideal weil der Gasvertrag durch die Mieter abgeschlossen wird. Das 6 FH wurde 1968 erbaut und lässt von seiner Bauart eine Umrüstung auf Zentralheizung gar nicht zu. Auch die Installation von Wärmepumpentechnik dürfte schwierig bzw kostspielig sein. Da die meisten der Wohnungen vermietet sind, dürfte keiner der Eigentümer ein Interesse daran haben, die jetzigen Gasetagenheizungen zu ersetzen. In der Vermietung rentiert sich das erstmal nicht. In der Tat ist es wichtig, dass sich die Eigentümergemeinschaft auf ein gemeinsames Vorgehen i.S. GEG verständigt. Insofern danke für den Hinweis.
Habe mir nochmal einen Gaskessel einbauen lassen, den ich in den nächsten 5 Jahren um eine Wärmepumpe ergänzen werden, zudem hängen bereits diverse Klimasplitgeräte im Haus und einen Kamin der Wasserführend ist, gibt es ebenfalls. Hoffe, damit bin ich gut dabei 😂 Ansonsten Wahnsinn was die lieben Politiker so auf einmal verlangen, dass hätte man vielleicht viel früher und deutlicher kommunizieren können, mit entsprechenden Übergangsfristen. Wisst ihr noch, bevor die Russen kamen, war Gas was ganz tolles und von heute auf morgen ist es ganz doof. Schön, wenn man die Leute so gut mitnimmt…
In unserem Ort 7 km vom Centrum Münster NRW gibt es noch nichteinmal Glasfaser wie soll da in den nächsten 20 Jahren Fernwärme zur verfügung stehen, blanke utopie.
Die kommunale Wärmeplanung ist doch auch nur eine theoretische Betrachtung die im optimalen Fall Wärmequellen und Senken zusammenbringen soll. Die Herausforderung besteht doch in der Umsetzung, die ggf. später bei dann geänderten Rahmenbedingungen stattfinden muss. Unterm Strich muss das für Betreiber der Infrastruktur wirtschaftlich rentabel und für deren Kunden attraktiv sein. Da sehe ich schon den Dissens. Zurzeit erleben wir dass viele Unternehmen insolvent werden d.h. die Bedingungen ändern sich stetig. Ich wage zu bezweifeln, dass die Kosten dieser Wärmeversorgung dann günstiger ausfallen als individuelle Lösungen. Für Eigentümer und Mieter sind damit weitere Kostensteigerungen verbunden.
@kwm4564 , ich bin auch gespannt, was daraus mal wird. Den Energieverlust im Erdreich wird dabei oft völlig unterschätzt...die Verlustenergie muss ja auch aufgebracht und bezahlt werden...
"15K€ für die Installation eine neue Gasheizung wobei die Gastherme 5000€ kostet": Absolut richtig! Das war den Kostenvoranschlag bei uns (Suddeutschland) letztes Jahr! Wir haben uns für eine 800L Kessel samt 10m2 Solarthermie um 1/4 des Gasbedarf abzudecken (und somit in den Genuss einer BAFA Förderung zu kommen). Kosten: 43k€ für die Gas und Solarthermie Installation. BAFA Förderung war 8 Monate später 13k€. Nach einem Jahr hat sich unseren Gasverbrauch von 2400 m3 auf 1800 m3 reduziert ... also wie von der Installationsfirma vorgerechnet.
Ich habe eine Bosch/Junkers Gastherme. Die hat eine genormte Anschlußplatte. Da ist der Tausch mit 2 Leuten normalerweise in 30 Minuten erledigt. Mittlerweile habe ich das dritte gebrauchte Modell getauscht und das vierte neuere gebrauchte Modell kommt wahrscheinlich dieses Jahr. Für eine gebrauchte Therme zahle ich etwa 200-300 Eur. Bei meinem Nachbarn wird jetzt die Therme getauscht und da kommen 2 Handwerker wahrscheinlich für einen Tag und dann ist wieder nichts genormt.
Kompliment, sehr verständlich erklärt ! Ich plane eine Gasheizung in 2024 und habe zwei Fragen 1.Einige Gasanbieter haben bereits jetzt einen Biogasanteil von 15 %. Würde ich damit die Hürde 2029 überspringen ? 2. Ich betreibe neuerdings zwei hochwertige Luft/Luft Wärmepumpen (Klimaanlagen) zum Heizen. Erfülle ich damit die neuen Anforderungen an das GEG 2024 ?
Guten Tag, Dankeschön für das Feedback. @ Bio-Gas, grundsätzlich ja; lassen Sie sich einfach vom Gaslieferanten eine Konformitätserklärung für BIO-Gas nach GEG2024 geben, wenn der soetwas schon überhaupt hat, sonst bleibt ja noch Zeit bis 2029, vorausgesetzt Ihre Gemeinde hat noch keine Wärmenetzplanung vorgelegt. @ L/L WP bitte senden sie mir ihre Mail-Adresse, dann klären wir das per Mail direkt: online@energieberatung-hinderhofer.de - Anfang kommender Woche Vorweg, ganz grundsätzlich schon, eine L/L WP ist auch eine Wärmepumpe und dazuhin sogar (die neueren Modelle) mit sehr guten Leistungszahlen. Diese werden nun sogar auch von der KFW gefördert, falls sie da noch Bedarf hätten. Mindestanforderungen an die Geräteklasse halt beachten usw.! @ Ich bin gerade am überlegen, ob ich ein Video zu den neuen Förderbedingungen 2024 erstellen soll, falls da Bedarf wäre... dann in den Kommentarteil schreiben... Vor und Nachteile von L/L WP habe ich auch im Video besprochen... ... th-cam.com/video/bS9Z19_ZDuA/w-d-xo.html Bis dahin HG
noch ein Hinweis: Nicht vergessen, wenn Sie in Baden Württemberg wohnen, dann müssen Sie auch das EWärmeG 15% erfüllen, die Schwaben rechnen aber etwas anders…leider…
Allgemein zu Hybridlösungen (mit Gas/Öl Heizung) gilt: Auszug aus dem GEG 2024 §71h ...der Betrieb für Raumwärme oder Raumwärme und Warmwasser bivalent parallel oder bivalent teilparallel oder bivalent alternativ mit Vorrang für die Wärmepumpe erfolgt, so dass der Spitzenlasterzeuger nur eingesetzt wird, wenn der Wärmebedarf nicht mehr von der Wärmepumpe gedeckt werden kann,.... .....die einzelnen Wärmeerzeuger, aus denen die Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert ist, über eine gemeinsame, fernansprechbare Steuerung verfügen.....der Spitzenlasterzeuger im Fall des Einsatzes von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ein Brennwertkessel ist. - Welche Anforderung im GEG an die "fernansprechbare Steuerung" gestellt wird ....(? für mich) Für mich heißt das bisher soviel, die WP können bis zu einem Bivalenzpunkt den Gas/ ÖL- Kessel sperrren und beim Erreichen des Bivalenzpunktes der WP den Spitzenlastkessel automatisch freingeben....Der Lösungsansatz ist mit dem Hauselektriker zu suchen.
...die meisten Geräte haben eine Kontaktklemme, an der z.B. ein Außentemperaturfühler das Gerät ein- bzw. aus schalten kann z.B. dann bei -7°C die WP abschaltet und den Spitzenlastkessel anschaltet.. Systemlösungen von einem Hersteller können das natürlich intern.
Was wäre wenn ich schon in 2023 eine Gasheizung bestellt habe, aber diese erst durch Lieferverzögerung in 2024 verbaut bekomme? Muss ich dann trotzdem die 15%, 30%, 60% erneuerbare Energie in 2029, 2035, 2040 einhalten?
Ja ein Video zur Förderung 2024 wäre super. Wie ist es mit der Förderung für ein 2 Familienhaus. Ich hab irgendwo gelesen das der Geschwindigkeitsbonus dann nur anteilig für die Wohnung des Besitzers ausbezahlt werden soll. 2te Frage, der Bonus mit den bis zu 40 000 Euro Jahreseinkommen. Gilt das für den Hausbesitzer und seine Frau in Wohnung 1 oder werden in einem 2 Familienhaus das Einkommen der Eltern in der 2ten Wohnung mit einberechnet. So hat es mir der Energieberater beim Telefonat mit der Verbraucherzentrale erklären wollen, obwohl ich das nicht glauben kann. Sonst würden ja in einem Mehrfamilienhaus alle Gehälter der Bewohner zusammengezählt. Wenn sie da bessere Infos hätten?
@martyzeeland3510 : Ja wir arbeiten gerade an einer Zusammenstellung, die dann per Video hochgeladen werden soll. (Abo, dann erfahren sie es sofort) Braucht aber noch, weil die Details sehr komplex sind.....wie sie ja schon selbst angemerkt haben, liegt der Täufel im Detail - aber wir schaffen das.. :-)) die Zusammenstellung wird glaube ich gut werden... @ Klimageschwindigkeits-Bonus- Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern für Maßnahmen nach Nummer 5.3 (Anlagen z Wärmeerzeugung) nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt....Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden.... Welche Anlagen genau und wie mit dem Bonus gefördert werden, müsste separat geklärt werden, führt an dieser Stelle zu weit...oder sie müssten konkreter werden, was sie genau vorhaben... @ Einkommens-Bonus Der Bonus von 30 Prozentpunkten wird selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro für Maßnahmen nach Nummer 5.3 nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.....„Selbstnutzende Eigentümer“: sind (Mit-)Eigentümer von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, die sie zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnen. Die (Mit-)Eigentümerstellung wird durch Grundbuchauszug und die Haupt- oder alleinige Wohnung durch Meldebescheinigung nachgewiesen;.....Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen“: ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen..... ich hoffe, dass ich ihnen weiterhelfen konnte... online@energieberatung-hinderhofer.de
Ich kann doch weiterhin meinen alten Ölbrennwertkessel reparieren und alle Teile locker tauschen lassen. Das kann ja keiner verbieten, wenn ich den alten Kessel durch ein Ersatzteil instand setzen lasse, also mir einen günstigen gebrauchten als Teilespender zur Seite lege, um gewappnet zu sein, möglichst lange mit dem Öl aus dem Tank weiter heizen zu können, oder ? Wir kriegen eine WP auch, aber das wird eine knapp bemessene und ohne Puffer, die direkt in den Rücklauf vom Ölbrennwert geht. Wir wollen aber weiter beides können, die Förderung liegt sogar beim Monoblock mit Propan bei 65% und keiner hat gesagt, dass das nicht ginge.
Vielen Dank für Ihr Video! Könnten Sie mir bitte sagen , ob eine im März 23 bestellte und während der Übergangsfrist eingebaute Buderus Ölheizung Logo Plus GB 125 ab 2029/35 die Auflagen für 15 bzw 30 Prozent regenerative Energien erfüllen kann, durch Zurüstung bestimmter Bestandteile. Wenn ja, was müsste alles zugerüstet werden? Müsste der Düsenstock/Ölvorwärmer dann getauscht werden, oder ist dieser Typ Heizung nicht nachrüstbar? Kann man diese Heizung mit einer Votovoltaikanlage/Wärmepumpe per Stab verbinden. Oder sollte ich bis zum erstellten Wärmeplanungsnetz der Gemeinde juni 2028 noch meine alte Ölheizung mit Niederbrennwertkessel behalten, die noch gut läuft. Selbst der Hersteller weiss das nicht. Die während der Übergangsfrist NEU eingebaute Heizung dürfte bis 2045 betrieben werden, das wäre der Vorteil. Danke für eine Antwort.
Die Logamax wurde bereits im März 23 bestellt. Hat eine ca 1jährige Lieferzeit wird noch vom Schornsteinfeger abgenommen und behandelt wie eine vor dem 31.12.23 eingebaute, da sie bereits vor April 23 bestellt war.
@@JennyLenz ...dann gilt die sogenannte Übergangsregelung -- für vor dem 19. April 2023 abgeschlossenen Aufträge (§ 71 Abs. 12).... wurde bereits vor dem 19. April 2023 ein Auftrag zu einer Heizungssanierung abgeschlossen und die neue Heizungsanlage bis zum 18. Oktober 2024 eingebaut, dann gilt nicht das GEG 2024 - sondern die Regelungen aus 2023 ! Sollten Sie in Baden-Württemberg zuhause sein, dann das EWärmeG beachten.
Vielen Dank, es ist immer von Vorteil, wenn man einen Fachmann wie Sie fragen kann. In meinem Freundes und Bekanntenkreis herrscht momentan bezüglich der ganzen Heizungsthematik Verwirrung.
Bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung darf also noch eine Gasheizung eingebaut werden, die ab 2029 zu 15% mit regenerativen Energien, z.B. Biomethan, betrieben werden muss. Bei uns in Hamburg gilt diese 15%-Pflicht schon ab sofort. Unabhängig davon, ob Biomethan in größeren Mengen verfügbar ist, stellt sich für mich die Frage, wie dieses Biomethan technisch in meinen Heizungskeller gelangt. Müsste hier nicht eine neue Gasleitung nur für Biomethan verlegt werden?
Guten Morgen liebe Demokratische AFD, ich habe ein anliegen könnt ihr euch gedanken über das GEG gesetzt machen, denn die Subventionen werden von den Armen Steuerzahler Doppelt bezahlt einmal als Mieter und noch mal als Steuerzahler ist sowas Gerecht, es werden die Belohnt die das Geld haben. Ich bin froh, dass es euch gibt, deshalb wähle ich euch, mit freundlichen Grüßen Bernd Reck.
Gebäude Energie Gesetz selber lesen, steht irgendwo im Internet. Was solle man daran verändern, selbst die CDU schweigt fein still. Es war schon immer so, daß das Geld nach oben fällt. Nur der hat, dem wird gegeben, Behauptung aus dem Neuen Testamente. Lebe Ganzjahrs-Campingplatz, dem Gebäude nicht interessant. Ist halt Innovation, Kühlschrank-Umkehrung, Idee. Der Fortschritt, der geht immer weiter, lebten im Steinzeitpardies, die Indianer. Kam die Neuzeit dann zu ihnen, konnten sie Neuem nicht wehren.
Öl/Gas/LWWP/Pellet/Holzvergaser.
Also bei uns kostet jede Heizungsart 5000€, ohne Förderung und SHK sind wir da sehr flexibel! 😙
Top ! Vielen Dank für die übersichtliche Darstellung !!!
Danke für das Lob! Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, dann bitte ein Abo und Sie erhalten sofort die neusten Infos… Ihnen alles Gute… wir hören uns..
@@online-energieberatung merci, werde Aboknopf drücken.
Bin gerade dabei, mein EFH durchzurechnen gemäss Berechnungsmodell von Martin Zerwas ( youtube: PHKO-1 E1 Wärmeverluste eines Wohngebäudes). Detaillierte Datenaufnahme aller Räume und U-Werte, ganze Berechnung wird mit excel programmiert.
Hocke in BaWü/ Bodensee, die Buderus Ölheizung mit Brennwertkessel erst vor 10 Jahren installiert mit 800 Liter Wasserspeicher und thermische Solaranlage 10kW eingebunden. Dritte Heizschlange " für später" = Wärmepumpe liegt vor ( Blindstopfen). Daran plane ich Wärmepumpe von ca. 6kW mit Prioritätsschaltung, so wird mein Nachweis nach der Vorschrift GEG von 15-40-65% ab 1.7.2028 möglich, auch ohne Zusatzdämmung der Aussenhaut. Die Holzbeton-Bausteine 24cm ergeben leider schlechten Wärmedurchgangs-Koeffizienten, eine Wärmepumpe alleine schafft das nicht.
Leider bin ich nicht als Energieberater zertifiziert für KFW-Antrag. So lausche ich fleissig Fachleuten wie Ihnen, damit ich wenigstens das Wissen und Rechentools besitze, wenn das grüne Monster über mich herfällt. Bin schon 70 .. es kriegt mich nicht mehr.
Übrigens ist ein geplantes Pellet-Heizwerk für den Altbestand in unserem kleinen Ort genau wie Ihre Aussage ( 20W/m Leitungsverlust) kläglich gescheitert. Nie im Leben schafft die Gemeinde einen Neuanlauf bis 2028 ... bin gespannt.
Alles Gute und freundliche Grüsse
@mikebruckert2148; wenn´s Fragen gibt, sitze in der Nachbarschaft auch am See :-)
@@online-energieberatung Danke ... sehr praktisch ! Mein Gemäuer ist bei Engen/ Hegau. Komme gerne mit Fragen zurück ( klar gegen Bezahlung). Da ich Zeit habe, dauert die Hausstudie / Berechnung vermutlich bis Ende April. Man will ja das excel übersichtlich mit Eingabemasken und graph. Darstellung Einzelräume nebst U-Wertliste usw aufbereiten. Dann kann man durch Parameter-Eingabe die Wirkung von Massnahmen einfach simulieren. Platz für Wärmepumpe im Hof gegeben an Hauswand, paar Meter Verrohrung bis Heizraum kein Problem. Der Todestag meines Hybridsystems trotz nachgerüsteter WP ist dann, wenn auch ein funktionierender Ölbrenner politisch ermordet weden muss (schätze 2035). Danach wird wohl eine Aussendämmung fällig. Kosten überschaubar, da die Hütte nur 1 1/2 stöckig ist mit 14x8m x 5m Höhe.
Dann bin ich allerdings 82 und ziehe lieber ins betreute Wohnen nach Ungarn.
Schöne Grüsse
Guten Morgen, ich bin aktuell Besitzer einer Wohnung aus den 80ern mit Gasetagenheizung geworden und habe jetzt schon den Kaffee auf. Ersetze ich die Gastherme, müssten alle anderen Eigentümer in einer gewissen Frist Ihre Heizung tauschen selbst wenn diese noch fast neu sind. Das ist ein völlig absurde Sippenhaft und man kann froh sein noch lebend durchs Haus zu kommen. Werde ich unter solchen Bedingungen jetzt freiwillig die Therme ersetzen? Wohl kaum...Absurder Wahnsinn.
@wilioto3572; Ohne Grund würde ich nicht wechsel. Aber gerne den Rat an Sie, sprechen Sie sich in der ETG ab, wie sie zusammen in Zunkunft das handhaben wollen; Wollen alle bei der Etagenheizungen bleiben und dann wenn ein Austausch ansteht jeder für sich die 65% Regel erfüllen, oder ob in Zukunft eine Zentralheizung geplant werden soll. Gehen Sie auf Ihren Hausverwalter zu, dass hier ein Beschluss der ETG gefasst wird. Wie auch immer der dann aussieht, die ETG sollte eine Entscheidung treffen, damit es nicht plötzlich eine Überraschung gibt. Das GEG gibt da leider klare Regeln vor, auch für die Beschlussfassung der ETG, die Regeln sollte die Hausverwaltung aber kennen, sprechen Sie diese an !
Sehen Sie hierzu auch: Videolink th-cam.com/video/bS9Z19_ZDuA/w-d-xo.html
Viel Erfolg
@@wilioto3572 guter Beitrag. Ich bin ebenfalls Eigentümer einer vermieteten 80 qm Wohnung mit Gasetagenheizung. Für mich ideal weil der Gasvertrag durch die Mieter abgeschlossen wird. Das 6 FH wurde 1968 erbaut und lässt von seiner Bauart eine Umrüstung auf Zentralheizung gar nicht zu. Auch die Installation von Wärmepumpentechnik dürfte schwierig bzw kostspielig sein. Da die meisten der Wohnungen vermietet sind, dürfte keiner der Eigentümer ein Interesse daran haben, die jetzigen Gasetagenheizungen zu ersetzen. In der Vermietung rentiert sich das erstmal nicht. In der Tat ist es wichtig, dass sich die Eigentümergemeinschaft auf ein gemeinsames Vorgehen i.S. GEG verständigt. Insofern danke für den Hinweis.
Habe mir nochmal einen Gaskessel einbauen lassen, den ich in den nächsten 5 Jahren um eine Wärmepumpe ergänzen werden, zudem hängen bereits diverse Klimasplitgeräte im Haus und einen Kamin der Wasserführend ist, gibt es ebenfalls. Hoffe, damit bin ich gut dabei 😂 Ansonsten Wahnsinn was die lieben Politiker so auf einmal verlangen, dass hätte man vielleicht viel früher und deutlicher kommunizieren können, mit entsprechenden Übergangsfristen. Wisst ihr noch, bevor die Russen kamen, war Gas was ganz tolles und von heute auf morgen ist es ganz doof. Schön, wenn man die Leute so gut mitnimmt…
mache ich auch so, aber ohne WP
09:58. Danke für diese Info.
Mir gefällt Ihre unaufgeregte Erzählung..! 👍
Dankeschön
In unserem Ort 7 km vom Centrum Münster NRW gibt es noch nichteinmal Glasfaser wie soll da in den nächsten 20 Jahren Fernwärme zur verfügung stehen, blanke utopie.
was hat n jetzt das eine mit dem anderen zu tun totlabern kann ich auch alles! wie soll das nur gehen??? ham sie das bei den pyramiden auch gefragt?
Die kommunale Wärmeplanung ist doch auch nur eine theoretische Betrachtung die im optimalen Fall Wärmequellen und Senken zusammenbringen soll. Die Herausforderung besteht doch in der Umsetzung, die ggf. später bei dann geänderten Rahmenbedingungen stattfinden muss. Unterm Strich muss das für Betreiber der Infrastruktur wirtschaftlich rentabel und für deren Kunden attraktiv sein. Da sehe ich schon den Dissens. Zurzeit erleben wir dass viele Unternehmen insolvent werden d.h. die Bedingungen ändern sich stetig. Ich wage zu bezweifeln, dass die Kosten dieser Wärmeversorgung dann günstiger ausfallen als individuelle Lösungen. Für Eigentümer und Mieter sind damit weitere Kostensteigerungen verbunden.
@kwm4564 , ich bin auch gespannt, was daraus mal wird. Den Energieverlust im Erdreich wird dabei oft völlig unterschätzt...die Verlustenergie muss ja auch aufgebracht und bezahlt werden...
"15K€ für die Installation eine neue Gasheizung wobei die Gastherme 5000€ kostet": Absolut richtig!
Das war den Kostenvoranschlag bei uns (Suddeutschland) letztes Jahr!
Wir haben uns für eine 800L Kessel samt 10m2 Solarthermie um 1/4 des Gasbedarf abzudecken (und somit in den Genuss einer BAFA Förderung zu kommen).
Kosten: 43k€ für die Gas und Solarthermie Installation. BAFA Förderung war 8 Monate später 13k€.
Nach einem Jahr hat sich unseren Gasverbrauch von 2400 m3 auf 1800 m3 reduziert ... also wie von der Installationsfirma vorgerechnet.
Danke für das Feedback, ich wünsche Ihnen allzeit eine warme Stube....
Solarthermie bin ich auch ein großer Freund davon, haben wir auch bei uns.
...und jetzt plant die Regierung alle Gasleitungen abzubauen.
Wenn Ihnen das zu teuer ist selbermachen ist die Antwort oder lassen Sie sich von Ihrem Nachbarn helfen.
Ich habe eine Bosch/Junkers Gastherme. Die hat eine genormte Anschlußplatte. Da ist der Tausch mit 2 Leuten normalerweise in 30 Minuten erledigt. Mittlerweile habe ich das dritte gebrauchte Modell getauscht und das vierte neuere gebrauchte Modell kommt wahrscheinlich dieses Jahr. Für eine gebrauchte Therme zahle ich etwa 200-300 Eur.
Bei meinem Nachbarn wird jetzt die Therme getauscht und da kommen 2 Handwerker wahrscheinlich für einen Tag und dann ist wieder nichts genormt.
Kein Wunder das immer mehr die Alternative wählen.
Kompliment, sehr verständlich erklärt ! Ich plane eine Gasheizung in 2024 und habe zwei Fragen 1.Einige Gasanbieter haben bereits jetzt einen Biogasanteil von 15 %. Würde ich damit die Hürde 2029 überspringen ? 2. Ich betreibe neuerdings zwei hochwertige Luft/Luft Wärmepumpen (Klimaanlagen) zum Heizen. Erfülle ich damit die neuen Anforderungen an das GEG 2024 ?
Guten Tag, Dankeschön für das Feedback.
@ Bio-Gas, grundsätzlich ja; lassen Sie sich einfach vom Gaslieferanten eine Konformitätserklärung für BIO-Gas nach GEG2024 geben, wenn der soetwas schon überhaupt hat, sonst bleibt ja noch Zeit bis 2029, vorausgesetzt Ihre Gemeinde hat noch keine Wärmenetzplanung vorgelegt.
@ L/L WP bitte senden sie mir ihre Mail-Adresse, dann klären wir das per Mail direkt: online@energieberatung-hinderhofer.de - Anfang kommender Woche
Vorweg, ganz grundsätzlich schon, eine L/L WP ist auch eine Wärmepumpe und dazuhin sogar (die neueren Modelle) mit sehr guten Leistungszahlen. Diese werden nun sogar auch von der KFW gefördert, falls sie da noch Bedarf hätten. Mindestanforderungen an die Geräteklasse halt beachten usw.!
@ Ich bin gerade am überlegen, ob ich ein Video zu den neuen Förderbedingungen 2024 erstellen soll, falls da Bedarf wäre... dann in den Kommentarteil schreiben...
Vor und Nachteile von L/L WP habe ich auch im Video besprochen... ... th-cam.com/video/bS9Z19_ZDuA/w-d-xo.html
Bis dahin HG
noch ein Hinweis: Nicht vergessen, wenn Sie in Baden Württemberg wohnen, dann müssen Sie auch das EWärmeG 15% erfüllen, die Schwaben rechnen aber etwas anders…leider…
Allgemein zu Hybridlösungen (mit Gas/Öl Heizung) gilt:
Auszug aus dem GEG 2024 §71h
...der Betrieb für Raumwärme oder Raumwärme und Warmwasser bivalent parallel oder bivalent teilparallel oder bivalent alternativ mit Vorrang für die Wärmepumpe erfolgt, so dass der Spitzenlasterzeuger nur eingesetzt wird, wenn der Wärmebedarf nicht mehr von der Wärmepumpe gedeckt werden kann,....
.....die einzelnen Wärmeerzeuger, aus denen die Wärmepumpen-Hybridheizung kombiniert ist, über eine gemeinsame, fernansprechbare Steuerung verfügen.....der Spitzenlasterzeuger im Fall des Einsatzes von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ein Brennwertkessel ist.
- Welche Anforderung im GEG an die "fernansprechbare Steuerung" gestellt wird ....(? für mich)
Für mich heißt das bisher soviel, die WP können bis zu einem Bivalenzpunkt den Gas/ ÖL- Kessel sperrren und beim Erreichen des Bivalenzpunktes der WP den Spitzenlastkessel automatisch freingeben....Der Lösungsansatz ist mit dem Hauselektriker zu suchen.
...die meisten Geräte haben eine Kontaktklemme, an der z.B. ein Außentemperaturfühler das Gerät ein- bzw. aus schalten kann z.B. dann bei -7°C die WP abschaltet und den Spitzenlastkessel anschaltet.. Systemlösungen von einem Hersteller können das natürlich intern.
@@online-energieberatung Den Punkt mit der L/L WP würde mich auch sehr interessieren.
Was wäre wenn ich schon in 2023 eine Gasheizung bestellt habe, aber diese erst durch Lieferverzögerung in 2024 verbaut bekomme? Muss ich dann trotzdem die 15%, 30%, 60% erneuerbare Energie in 2029, 2035, 2040 einhalten?
Wenn diese vor 19.04.23 bestellt wurde und vor Oktober 24 eingebaut wird, dann gilt das GEG 2024 nicht…es gelten dann alle Regelungen aus 2023
Ja ein Video zur Förderung 2024 wäre super.
Wie ist es mit der Förderung für ein 2 Familienhaus. Ich hab irgendwo gelesen das der Geschwindigkeitsbonus dann nur anteilig für die Wohnung des Besitzers ausbezahlt werden soll.
2te Frage, der Bonus mit den bis zu 40 000 Euro Jahreseinkommen. Gilt das für den Hausbesitzer und seine Frau in Wohnung 1 oder werden in einem 2 Familienhaus das Einkommen der Eltern in der 2ten Wohnung mit einberechnet. So hat es mir der Energieberater beim Telefonat mit der Verbraucherzentrale erklären wollen, obwohl ich das nicht glauben kann. Sonst würden ja in einem Mehrfamilienhaus alle Gehälter der Bewohner zusammengezählt.
Wenn sie da bessere Infos hätten?
@martyzeeland3510 :
Ja wir arbeiten gerade an einer Zusammenstellung, die dann per Video hochgeladen werden soll. (Abo, dann erfahren sie es sofort) Braucht aber noch, weil die Details sehr komplex sind.....wie sie ja schon selbst angemerkt haben, liegt der Täufel im Detail - aber wir schaffen das.. :-)) die Zusammenstellung wird glaube ich gut werden...
@ Klimageschwindigkeits-Bonus-
Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern für Maßnahmen nach Nummer 5.3 (Anlagen z Wärmeerzeugung) nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt....Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen
Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden.... Welche Anlagen genau und wie mit dem Bonus gefördert werden, müsste separat geklärt werden, führt an dieser Stelle zu weit...oder sie müssten konkreter werden, was sie genau vorhaben...
@ Einkommens-Bonus
Der Bonus von 30 Prozentpunkten wird selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
von bis zu 40 000 Euro für Maßnahmen nach Nummer 5.3 nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.....„Selbstnutzende Eigentümer“: sind (Mit-)Eigentümer von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, die sie zum
Zeitpunkt der Antragstellung selbst als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnen. Die (Mit-)Eigentümerstellung
wird durch Grundbuchauszug und die Haupt- oder alleinige Wohnung durch Meldebescheinigung nachgewiesen;.....Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen“: ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im
Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner
oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für das Haushaltsjahreseinkommen
wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor
Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide
des Finanzamtes nachgewiesen.....
ich hoffe, dass ich ihnen weiterhelfen konnte...
online@energieberatung-hinderhofer.de
Bitte Video zur Etagenheizung in einem Mehrfamilienhaus hochladen danke
@se6877 ; Videolink
th-cam.com/video/bS9Z19_ZDuA/w-d-xo.html
....wenn es dazu Fragen gibt, gerne....
Ich kann doch weiterhin meinen alten Ölbrennwertkessel reparieren und alle Teile locker tauschen lassen.
Das kann ja keiner verbieten, wenn ich den alten Kessel durch ein Ersatzteil instand setzen lasse, also mir einen günstigen gebrauchten als Teilespender zur Seite lege, um gewappnet zu sein, möglichst lange mit dem Öl aus dem Tank weiter heizen zu können, oder ?
Wir kriegen eine WP auch, aber das wird eine knapp bemessene und ohne Puffer, die direkt in den Rücklauf vom Ölbrennwert geht.
Wir wollen aber weiter beides können, die Förderung liegt sogar beim Monoblock mit Propan bei 65% und keiner hat gesagt, dass das nicht ginge.
@typxxilps Reparaturen gehen immer, solange der Kessel betrieben werden darf....Ersatzteile egal woher dürfen verwendet werden....
Zumal den Tank sollte man leeren, ansonsten fallen noch 3-4 Euro pro Liter Entsorgung an 🙈
Bestandsschutz gibt es wohl nur im Bereich der Elektrizität.
Ja, wenn du selbst was machen kanns, geht es. - Was aber, wennj du dafür einen Handwerker brauchst? ...
11:23 Einbau Alt-Kessel…
Vielen Dank für Ihr Video! Könnten Sie mir bitte sagen , ob eine im März 23 bestellte und während der Übergangsfrist eingebaute Buderus Ölheizung Logo Plus GB 125 ab 2029/35 die Auflagen für 15 bzw 30 Prozent regenerative Energien erfüllen kann, durch Zurüstung bestimmter Bestandteile.
Wenn ja, was müsste alles zugerüstet werden?
Müsste der Düsenstock/Ölvorwärmer dann getauscht werden, oder ist dieser Typ Heizung nicht nachrüstbar? Kann man diese Heizung mit einer Votovoltaikanlage/Wärmepumpe per Stab verbinden.
Oder sollte ich bis zum erstellten Wärmeplanungsnetz der Gemeinde juni 2028 noch meine alte Ölheizung mit Niederbrennwertkessel behalten, die noch gut läuft.
Selbst der Hersteller weiss das nicht.
Die während der Übergangsfrist NEU eingebaute Heizung dürfte bis 2045 betrieben werden, das wäre der Vorteil.
Danke für eine Antwort.
@JennyLenz
Guten Tag, das GEG 2024 gilt nur für Heizungsanlagen die neu ab 2024 eingebaut werden. Bestandsanlagen sind vom GEG 2024 nicht betroffen.
Die Logamax wurde bereits im März 23 bestellt. Hat eine ca 1jährige Lieferzeit wird noch vom Schornsteinfeger abgenommen und behandelt wie eine vor dem 31.12.23 eingebaute, da sie bereits vor April 23 bestellt war.
@@JennyLenz ...dann gilt die sogenannte Übergangsregelung -- für vor dem 19. April 2023 abgeschlossenen Aufträge (§ 71 Abs. 12).... wurde bereits vor dem 19. April 2023 ein
Auftrag zu einer Heizungssanierung abgeschlossen und die neue Heizungsanlage bis zum 18. Oktober 2024 eingebaut, dann gilt nicht das GEG 2024 - sondern die Regelungen aus 2023 ! Sollten Sie in Baden-Württemberg zuhause sein, dann das EWärmeG beachten.
Vielen Dank, es ist immer von Vorteil, wenn man einen Fachmann wie Sie fragen kann. In meinem Freundes und Bekanntenkreis herrscht momentan bezüglich der ganzen Heizungsthematik Verwirrung.
@@JennyLenz Dankeschön für das positve Feedback..
Bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung darf also noch eine Gasheizung eingebaut werden, die ab 2029 zu 15% mit regenerativen Energien, z.B. Biomethan, betrieben werden muss. Bei uns in Hamburg gilt diese 15%-Pflicht schon ab sofort. Unabhängig davon, ob Biomethan in größeren Mengen verfügbar ist, stellt sich für mich die Frage, wie dieses Biomethan technisch in meinen Heizungskeller gelangt. Müsste hier nicht eine neue Gasleitung nur für Biomethan verlegt werden?
nö, das muss der Gasversorger anteilig einkaufen, entsprechend seinen Lieferverträge. Ist dann eine Beimischung im Netz.
Wenn man eine Wärmepumpe im Januar 2024 betreibt, liegt der Kohlestromanteil bei 65%... Es ist also eine Braunkohlewärmepumpe :D
genau so ist es z.Z. , es versteht ja auch keiner...
Unplausibel, Kohlestrom 65%,
65% der Konventionellen Anteil, insgesammt.
Erdgas wird immer mehr verstromt,
man gerne in seiner Lüge lebt.
Guten Morgen liebe Demokratische AFD, ich habe ein anliegen könnt ihr euch gedanken über das GEG gesetzt machen, denn die Subventionen werden von den Armen Steuerzahler Doppelt bezahlt einmal als Mieter und noch mal als Steuerzahler ist sowas Gerecht, es werden die Belohnt die das Geld haben.
Ich bin froh, dass es euch gibt, deshalb wähle ich euch, mit freundlichen Grüßen Bernd Reck.
Gebäude Energie Gesetz selber lesen,
steht irgendwo im Internet.
Was solle man daran verändern,
selbst die CDU schweigt fein still.
Es war schon immer so,
daß das Geld nach oben fällt.
Nur der hat, dem wird gegeben,
Behauptung aus dem Neuen Testamente.
Lebe Ganzjahrs-Campingplatz,
dem Gebäude nicht interessant.
Ist halt Innovation,
Kühlschrank-Umkehrung, Idee.
Der Fortschritt, der geht immer weiter,
lebten im Steinzeitpardies, die Indianer.
Kam die Neuzeit dann zu ihnen,
konnten sie Neuem nicht wehren.
😂 wir importieren Strom also alles Augenwischerei