Hallo ,Grüß Gott. Wie verhält es sich im zeitablauf wn der Stiefbruder gestorben ist Wo ich keinen Kontakt mehr hatte aber weiß das er Verschuldet ist!
Gehen Sie doch auf "Nummer Sicher". Wenn Sie Ihren Stiefbruder nicht beerben wollen, sollten Sie, sobald es geht, nachdem Sie von dessen Tod erfahren haben, ausschlagen.
Guten Tag Herr Müller, danke für die Informationen. Mein Ziel ist es, das Erbe auszuschlagen. Was mich zum grübeln bringt ist die Fragestellung, wann eben Kenntnis vorliegt. Wenn ich mit einem Angehörigen beispielsweise meinem Vater seit 30 Jahren keinen Kontakt habe, dieser auch nur alleine gelebt hat und ich über den Tod erst nach einem Jahr erfahre, dann sollte die Frist auch erst ab dem Zeitpunkt laufen? Oder wird automatisch davon ausgegangen, da ich naher Angehöriger bin, das ich darüber dann schon Kenntnis habe? Ich meine wie kann ich nachweisen, dass ich keine Information darüber erhalten habe, das ist ja kaum möglich.
Entscheidend ist, wann SIE Kenntnis erlangt haben. Wenn dies erst nach z.B. 1 Jahr der Fall war, dann beginnt die Frist erst dann. Auf eine etwaige fahrlässige Unkenntnis (nach dem Motto: "Sie sind miteinander verwandt und müssten daher schon früher Kenntnis gehabt haben") kommt es nicht an.
Herzlichen Dank für diesen sehr informativen Beitrag, ich hätte eine Frage: erhalte ich erst einmal Kenntnis über das Erbe allgemein? Es geht um meine verstorbene Mutter, mein Bruder hat die Generalvollmacht, er lässt mich leider keine Unterlagen sichten und somit weiß ich auch nicht, wie sich die finanzielle Lage meiner verstorbenen Mutter aufstellt! Ein Testament wurde bis jetzt auch nicht gefunden! Ich habe keine Zugänge zu der Mietwohnung und bin auch nicht bei meiner Mutter aufgewachsen. Meine Mutter hat mich mit 11 Jahren bei meinen Großeltern zurückgelassen und ich habe Zeit meines Lebens ein ambivalentes Verhältnis zu ihr! Ist es moralisch vertretbar in meinem speziellen Falle das Erbe auszuschlagen? Herzlichen Dank und herzliche Grüße
Ich empfehle hier, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, wenn Sie Ihr Erbe nicht ausschlagen / sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen wollen. Eine moralische Rechtfertigung brauchen Sie nicht, wenn Sie das Erbe nicht antreten, sondern ausschlagen wollen.
Vielen Dank für das informelle Video! Ich würde gerne wissen ob das Ausschlagen des Erbes in Deutschland Auswirkung auf das Erbe im Ausland hat? Liebe Grüße und vielen Dank!
Vielen Dank für Ihr Video! Ich habe gerade das Problem, dass ich eine Erbschaft eigentlich gerne ausschlagen würde (viele Schulden). Doch wird dann die ganze Verwandschaft bis hin zum 5. Grad auch angeschrieben und aufgefordert das Erbe auszuschlagen, wenn man es nicht möchte? Bei uns ist die Verwandschaft sehr groß und ich würde das ehrlich gesagt gerne vermeiden. Sind meine Sorgen berechtigt?
Hallo, Bestens dank für das video. Eine Frage habe ich noch, wenn der verstorbene im München lebte und ich in Hamburg. Muss ich dann zu den Nachlassgericht nach München?! Beste Grüße!
Super erklärt, vielen Dank ! Eine Rückfrage habe ich. Angenommen Person A (hoch verschuldet, kein Testament, ledig, mehrere Brüder und noch eine lebende Mutter) verstirbt. Die Brüder haben alle Kinder (erwachsene). Könnten diese erwachsenen Kinder bereits mit der Kenntnis zum Tod ihres Onkels proaktiv zum Nachlassgericht und ausschlagen, auch wenn erstmal die gesetzliche Erbfolge „abgearbeitet“ werden müsste (sprich Brüder / Mutter müsste erstmal ausschlagen), jedoch schwer davon auszugehen ist dass diese ausschlagen werden ? Oder muss die Ausschlagung der Brüder / Mutter erst erfolgt sein bis die Neffen von Person A aktiv werden können?
Vielen Dank für Ihre Frage. Ja, man kann direkt nach dem Tod die Ausschlagung erklären. Anders formuliert: Derjenige, der ausschlagen will, muss also nicht abwarten, bis er als Erbe "dran" ist. Übertragen auf Ihr Beispiel bedeutet dies: Die (volljährigen) Kinder können gleich nach dem Tod des Onkels die Erbschaft ausschlagen und müssen hier nicht warten. Aber Achtung: Eine (proaktive) Erbausschlagung noch VOR dem Tod ist nicht möglich. Hier müsste ein notarieller Erbverzichtsvertrag geschlossen werden.
Guten Abend und Hallo, Hätt eine frage beim Ausschlagen muss ich zu in meinem Wohnort zum Gericht oder da wo mein Stiefbruder gestorben Ist Danke für ihre Bemühungen Freundliche Grüße aus München
Hallo und guten Tag, vielen Dank für diese Informationen. Eine Frage bleibt für mich offen. Auf welchem Weg muss ich denn Kenntnis erlangen, dass ich Erbe bin? Muss ich dazu ein offizielles Schreiben vom Nachlassgericht bekommen damit die 6-Wochrnfrist für die Ausschlagung anfängt? Vielen Dank für Ihre Antwort M. Reitzig
Die Frist beginnt, sobald Sie Kenntnis erlangt haben, dass 1. die betreffende Person verstorben ist + 2. Sie (Mit-) Erbe sind. Problematisch ist häufig der 2. Punkt. Hier kann es so sein, dass man entsprechende Kenntnis, Erbe geworden zu sein, erst erlangt, wenn man Post vom Nachlassgericht erhalten hat (z.B. nach einer dortigen Testamentseröffnung). Ohne entsprechende Nachricht können Sie bei diesem Beispiel regelmäßig doch gar nicht wissen, dass Sie in dem betreffenden Testament als Erbe stehen. Es gibt aber auch andere Konstellationen, in denen Sie erst nach einer Nachricht vom Nachlassgericht in Betracht ziehen müssen, hier die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge zu sein, so etwa dann, wenn eine vorrangige Person das Erbe ausgeschlagen hat. Ansonsten kann die Frist im Punkt 2 natürlich auch ohne vorherige offizielle Nachricht beginnen. Beispiel: Ein unverheirateter Elternteil ist verstorben. Hier sind gesetzliche Erben die Kinder. Erfahren diese vom Tod des Elternteils, dann erfahren Sie damit auch automatisch von ihrer Berufung als gesetzliche Erben.
Vielen Dank für Ihr Video. Mein Vater, den ich so nicht kenne, war verstorben. Er hat in einem Testament ausdrücklich nur meinen Bruder als Erben eingetragen. Verstehe ich richtig, dass die Frist zur Ausschlagung erst beginnt, wenn ich erfahre, dass mein Bruder das Erbe ausschlägt? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Guten Tag! Eine Frage hätte ich noch, muss die Erklärung innerhalb von 6 Wochen bei dem Amtsgericht sein wo die Person verstorben ist, oder bei dem zuständigen Amtsgericht in meiner Umgebung. Z.b Ich lehne das Erbe an Tag 41 bei meinem zuständigen Gericht ab, und an Tag 44 bekommt das Amtsgericht wo die Person gestorben ist bescheid. Wurde die Frist dann eingehalten? Vielen Dank!
🧐Für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung ist auch das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das reicht für die Einhaltung der Frist. Es kommt also nicht darauf an, wann das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht letztlich die Info (hier: Ausschlagungserklärung) weitergeleitet bekommt.
Hallo Hr anwalt stimmt es das wenn man das erbe ausgeschlagen hat das man probleme bekommt wenn man z.b einen reise pass oder andere Dokumente wie Geburtsurkunde und.s.w dann nicht erhalten kann was man zum beantragen des reisepasses oder Ausweises nicht bekommen könnte u.s.w Bitte um
Ich wüsste nicht, was z.B. ein Reisepass mit einer Erbschaft oder deren Ausschlagung zu tun haben soll. Ich sehe zwischen beiden Themen keinen Zusammenhang.
Guten Tag. Wie ist denn die Rechtslage, wenn der Vater stirbt, aber die Vaterschaft nie anerkannt worden ist? Ist man als leibliches Kind, trotzdem der Erbe? Muss man dann auch die Bestattungskosten tragen? Vielen Dank!
Guten Tag! Ich hatte am 14.12.23 ein Schreiben von der Erbschaft erhalten die am 11.12.23 geschrieben wurde, ich hatte einen Termin bei meinem zuständigen Gericht am 24.01.24 bekommen. Meine Frage die ich habe ist, beginnt die Frist wann der Brief geschrieben wurde oder wann ich ihn erhalten habe? Und ob die Frist eingehalten wurde. Vielen Dank!
Mein Bruder ist am 07..10.2023 gestorben und am gleisch tag habe ich erfahren dass er gestorben ist. Am 29.11.23 habe ich ein schreiben von Ortsgericht erhalten . Dass Formulare auszufüllen wegen Verstorbene. Und dass Formulare war Frist bist 16.12.23 zurück zu schicken. Und Ich habe das ausgefüllt und zurück geschigt am 14.12.23. Nachdem geschickt habe ich am 28.12.23 kostenerhebung bekommen. Ich hatte gar nix gewusst ob er schuld hat oder nicht und hatte ich keine Ahnung auch ob ich alle Schulden Automaten übernehmen.. Mein fragen ist, habe ich ein Möglichkeit dass ich die erbausschlagung Wiedereinsetzung.
Wie könnte man ein Erbe auf den Nachlass beschränken, wenn keine Schulden aber auch nichts zu erben ist. Ich frage deshalb, weil ja der Mietvertrag nicht mit dem Tod endet und eventuelle Schönheitsreparaturen fällig werden.
Guten Abend habe das Erbe ausgeschlagen von meinem Papa der Verstorben ist in seiner Wohnung wohnt noch seine Freundin wie ist das mit ihr muss sie ausziehen da sie nicht im Mietvertrag steht
Hallo! Mein Vater ist verstorben. Ich lebe im Ausland und habe keinen persönlichen Kontakt. Über Bekannte habe ich gehört, das meine Mutter auch wegen Schulden das Erbe abgelehnt haben könnte. Nun bin ich unsicher, wie ich vorgehen soll? Ab wann läuft meine Frist? Muss ich offiziell Post bekommen, also müsste mich das Nachlassgericht kontaktieren? Ich danke Ihnen.
Ein im Ausland lebender Erbe kann sich für die Ausschlagung an das zuständige Konsulat wenden, damit dort die Unterschrift beglaubigt wird. Anschließend muss die Ausschlagungserklärung an das Nachlassgericht geschickt werden. Lebt der Erbe im Ausland, dann beträgt die Ausschlagungsfrist 6 Monate statt 6 Wochen. BITTE BEACHTEN SIE: Das ist ein allgemeiner Hinweis und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, für die diese Plattform nicht vorgesehen ist!
Wenn ein Kind im Ausland verstirbt und alle Erben verzichten, weil sie nicht wissen, wie seine Vermögensverhältnisse sind, dann wird der Staat zum Erben. Ist der Staat dann auch später erbberchtigt ,wenn die Eltern versterben usw.?
Das sind zwei Paar Schuhe. Die Erbfolge nach dem verstorbenen Kind hat nichts mit der Erbfolge nach den Eltern zu tun. Versterben später die Eltern, dann gilt - bei einem Tod mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland - entweder die gesetzliche Erbfolge oder die Erbfolge aufgrund eines Testaments.
Also verstehe ich das richtig?: Wenn zum Beispiel alle Familienmitglieder das Erbe ausschlagen ,aber ein Cousin nicht. Dann erbt der Cousin alles . Er ist aber später nicht erbberechtigt an Stelle des Verstorbenen, wenn seine Eltern versterben.
MUSS ich denn ausschlagen? Dann verliere ich ja endgültig alle Rechte am Erbe. Man könnte doch auch einen Nachlassverwalter einsetzen, besonders, wenn die Erbmasse noch ungeklärt ist und zu erwartende Schulden ebenfalls. 🤔
Es gibt natürlich keine Pflicht zur Ausschlagung :-) Eine Ausschlagung macht nur Sinn, wenn man kategorisch nichts mit dem Erbe zu tun haben will oder z.B. genau weiß, dass der Nachlass überschuldet ist. Eine Ausschlagung kann auch ein interessantes Instrument sein, um zu erreichen, dass andere Personen das Erbe erhalten (sog. lenkende Ausschlagung). Ansonsten gibt es Möglichkeiten, die Schulden im Nachlass „abzuwehren“, etwa durch ein Nachlassinsolvenzverfahren,
Danke für die Informationen, auch für jene, die Sie in den Kommentaren per Antworten gegeben haben.
Vielen Dank für den netten Kommentar.
Hallo ,Grüß Gott.
Wie verhält es sich im zeitablauf wn der Stiefbruder gestorben ist
Wo ich keinen Kontakt mehr hatte aber weiß das er Verschuldet ist!
Gehen Sie doch auf "Nummer Sicher". Wenn Sie Ihren Stiefbruder nicht beerben wollen, sollten Sie, sobald es geht, nachdem Sie von dessen Tod erfahren haben, ausschlagen.
Guten Tag Herr Müller, danke für die Informationen. Mein Ziel ist es, das Erbe auszuschlagen. Was mich zum grübeln bringt ist die Fragestellung, wann eben Kenntnis vorliegt. Wenn ich mit einem Angehörigen beispielsweise meinem Vater seit 30 Jahren keinen Kontakt habe, dieser auch nur alleine gelebt hat und ich über den Tod erst nach einem Jahr erfahre, dann sollte die Frist auch erst ab dem Zeitpunkt laufen? Oder wird automatisch davon ausgegangen, da ich naher Angehöriger bin, das ich darüber dann schon Kenntnis habe?
Ich meine wie kann ich nachweisen, dass ich keine Information darüber erhalten habe, das ist ja kaum möglich.
Entscheidend ist, wann SIE Kenntnis erlangt haben. Wenn dies erst nach z.B. 1 Jahr der Fall war, dann beginnt die Frist erst dann.
Auf eine etwaige fahrlässige Unkenntnis (nach dem Motto: "Sie sind miteinander verwandt und müssten daher schon früher Kenntnis gehabt haben") kommt es nicht an.
@@rechtsanwalt Vielen Dank für die Aufklärung!
Herzlichen Dank für diesen sehr informativen Beitrag, ich hätte eine Frage: erhalte ich erst einmal Kenntnis über das Erbe allgemein? Es geht um meine verstorbene Mutter, mein Bruder hat die Generalvollmacht, er lässt mich leider keine Unterlagen sichten und somit weiß ich auch nicht, wie sich die finanzielle Lage meiner verstorbenen Mutter aufstellt! Ein Testament wurde bis jetzt auch nicht gefunden!
Ich habe keine Zugänge zu der Mietwohnung und bin auch nicht bei meiner Mutter aufgewachsen. Meine Mutter hat mich mit 11 Jahren bei meinen Großeltern zurückgelassen und ich habe Zeit meines Lebens ein ambivalentes Verhältnis zu ihr! Ist es moralisch vertretbar in meinem speziellen Falle das Erbe auszuschlagen? Herzlichen Dank und herzliche Grüße
Ich empfehle hier, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, wenn Sie Ihr Erbe nicht ausschlagen / sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen wollen. Eine moralische Rechtfertigung brauchen Sie nicht, wenn Sie das Erbe nicht antreten, sondern ausschlagen wollen.
@@rechtsanwalt ich danke Ihnen für die rasche Antwort! Herzliche Grüße
Vielen Dank für das informelle Video!
Ich würde gerne wissen ob das Ausschlagen des Erbes in Deutschland Auswirkung auf das Erbe im Ausland hat?
Liebe Grüße und vielen Dank!
Vielen Dank für Ihr Video! Ich habe gerade das Problem, dass ich eine Erbschaft eigentlich gerne ausschlagen würde (viele Schulden). Doch wird dann die ganze Verwandschaft bis hin zum 5. Grad auch angeschrieben und aufgefordert das Erbe auszuschlagen, wenn man es nicht möchte? Bei uns ist die Verwandschaft sehr groß und ich würde das ehrlich gesagt gerne vermeiden. Sind meine Sorgen berechtigt?
Hallo,
Bestens dank für das video.
Eine Frage habe ich noch, wenn der verstorbene im München lebte und ich in Hamburg. Muss ich dann zu den Nachlassgericht nach München?!
Beste Grüße!
Beide Gerichte sind zuständig. Sie können können also in HH bleiben :-)
Super erklärt, vielen Dank ! Eine Rückfrage habe ich.
Angenommen Person A (hoch verschuldet, kein Testament, ledig, mehrere Brüder und noch eine lebende Mutter) verstirbt. Die Brüder haben alle Kinder (erwachsene). Könnten diese erwachsenen Kinder bereits mit der Kenntnis zum Tod ihres Onkels proaktiv zum Nachlassgericht und ausschlagen, auch wenn erstmal die gesetzliche Erbfolge „abgearbeitet“ werden müsste (sprich Brüder / Mutter müsste erstmal ausschlagen), jedoch schwer davon auszugehen ist dass diese ausschlagen werden ? Oder muss die Ausschlagung der Brüder / Mutter erst erfolgt sein bis die Neffen von Person A aktiv werden können?
Vielen Dank für Ihre Frage.
Ja, man kann direkt nach dem Tod die Ausschlagung erklären. Anders formuliert: Derjenige, der ausschlagen will, muss also nicht abwarten, bis er als Erbe "dran" ist.
Übertragen auf Ihr Beispiel bedeutet dies: Die (volljährigen) Kinder können gleich nach dem Tod des Onkels die Erbschaft ausschlagen und müssen hier nicht warten.
Aber Achtung: Eine (proaktive) Erbausschlagung noch VOR dem Tod ist nicht möglich. Hier müsste ein notarieller Erbverzichtsvertrag geschlossen werden.
@@rechtsanwalt Vielen Dank für die Rückmeldung !
Guten Abend und Hallo,
Hätt eine frage beim Ausschlagen muss ich zu in meinem
Wohnort zum Gericht oder da wo mein Stiefbruder gestorben
Ist
Danke für ihre Bemühungen
Freundliche Grüße aus München
Sie können sich an das für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Nachlassgericht wenden.
Hallo und guten Tag, vielen Dank für diese Informationen. Eine Frage bleibt für mich offen. Auf welchem Weg muss ich denn Kenntnis erlangen, dass ich Erbe bin? Muss ich dazu ein offizielles Schreiben vom Nachlassgericht bekommen damit die 6-Wochrnfrist für die Ausschlagung anfängt? Vielen Dank für Ihre Antwort M. Reitzig
Die Frist beginnt, sobald Sie Kenntnis erlangt haben, dass
1. die betreffende Person verstorben ist
+
2. Sie (Mit-) Erbe sind.
Problematisch ist häufig der 2. Punkt.
Hier kann es so sein, dass man entsprechende Kenntnis, Erbe geworden zu sein, erst erlangt, wenn man Post vom Nachlassgericht erhalten hat (z.B. nach einer dortigen Testamentseröffnung). Ohne entsprechende Nachricht können Sie bei diesem Beispiel regelmäßig doch gar nicht wissen, dass Sie in dem betreffenden Testament als Erbe stehen.
Es gibt aber auch andere Konstellationen, in denen Sie erst nach einer Nachricht vom Nachlassgericht in Betracht ziehen müssen, hier die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge zu sein, so etwa dann, wenn eine vorrangige Person das Erbe ausgeschlagen hat.
Ansonsten kann die Frist im Punkt 2 natürlich auch ohne vorherige offizielle Nachricht beginnen. Beispiel: Ein unverheirateter Elternteil ist verstorben. Hier sind gesetzliche Erben die Kinder. Erfahren diese vom Tod des Elternteils, dann erfahren Sie damit auch automatisch von ihrer Berufung als gesetzliche Erben.
Vielen Dank für Ihr Video. Mein Vater, den ich so nicht kenne, war verstorben. Er hat in einem Testament ausdrücklich nur meinen Bruder als Erben eingetragen. Verstehe ich richtig, dass die Frist zur Ausschlagung erst beginnt, wenn ich erfahre, dass mein Bruder das Erbe ausschlägt? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Guten Tag!
Eine Frage hätte ich noch, muss die Erklärung innerhalb von 6 Wochen bei dem Amtsgericht sein wo die Person verstorben ist, oder bei dem zuständigen Amtsgericht in meiner Umgebung. Z.b Ich lehne das Erbe an Tag 41 bei meinem zuständigen Gericht ab, und an Tag 44 bekommt das Amtsgericht wo die Person gestorben ist bescheid. Wurde die Frist dann eingehalten?
Vielen Dank!
🧐Für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung ist auch das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das reicht für die Einhaltung der Frist. Es kommt also nicht darauf an, wann das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht letztlich die Info (hier: Ausschlagungserklärung) weitergeleitet bekommt.
Hallo Hr anwalt stimmt es das wenn man das erbe ausgeschlagen hat das man probleme bekommt wenn man z.b einen reise pass oder andere
Dokumente wie Geburtsurkunde und.s.w dann nicht erhalten kann was man zum beantragen des reisepasses oder Ausweises nicht bekommen könnte u.s.w
Bitte um
Und wenn man das doch beantragt hat und auf einen Termin wartet kann ma. Das noch zurückziehen bitte um Antwort
Danke im vorraus
Ich wüsste nicht, was z.B. ein Reisepass mit einer Erbschaft oder deren Ausschlagung zu tun haben soll. Ich sehe zwischen beiden Themen keinen Zusammenhang.
Kann/darf ich eine Abfindung annehmen, wenn ich das Erbe wegen Überschuldung ausgeschlagen habe?
Was für eine Abfindung? Von wem und wofür?
Guten Tag.
Wie ist denn die Rechtslage, wenn der Vater stirbt, aber die Vaterschaft nie anerkannt worden ist? Ist man als leibliches Kind, trotzdem der Erbe? Muss man dann auch die Bestattungskosten tragen?
Vielen Dank!
Guten Tag!
Ich hatte am 14.12.23 ein Schreiben von der Erbschaft erhalten die am 11.12.23 geschrieben wurde, ich hatte einen Termin bei meinem zuständigen Gericht am 24.01.24 bekommen. Meine Frage die ich habe ist, beginnt die Frist wann der Brief geschrieben wurde oder wann ich ihn erhalten habe? Und ob die Frist eingehalten wurde.
Vielen Dank!
Die Frist beginnt erst in dem Moment, in dem Sie KENNTNIS von der Erbschaft erlangt haben - also bei Ihnen: Erhalt des Briefes.
Mein Bruder ist am 07..10.2023 gestorben und am gleisch tag habe ich erfahren dass er gestorben ist.
Am 29.11.23 habe ich ein schreiben von Ortsgericht erhalten . Dass Formulare auszufüllen wegen Verstorbene.
Und dass Formulare war Frist bist 16.12.23 zurück zu schicken.
Und Ich habe das ausgefüllt und zurück geschigt am 14.12.23.
Nachdem geschickt habe ich am 28.12.23 kostenerhebung bekommen.
Ich hatte gar nix gewusst ob er schuld hat oder nicht und hatte ich keine Ahnung auch ob ich alle Schulden Automaten übernehmen..
Mein fragen ist, habe ich ein Möglichkeit dass ich die erbausschlagung Wiedereinsetzung.
Wie könnte man ein Erbe auf den Nachlass beschränken, wenn keine Schulden aber auch nichts zu erben ist. Ich frage deshalb, weil ja der Mietvertrag nicht mit dem Tod endet und eventuelle Schönheitsreparaturen fällig werden.
Hi mein Vater starb Mitte Oktober d.j. meine Schwester rief mich gleich an..wann fängt für mich die Frist an? Kein Testament. Mutter lebt noch. Danke
… mit dem Anruf Ihrer Schwester.
Okay. Was sind dann die drei Monate Frist bei manchen liest man das auch. Worum geht's da?
@@sunshine359 um die Frist
@sunshine359 Eine Frist von drei Monaten gibt es bei einer Erbausschlagung nicht.
@@rechtsanwalt sorry 6 Monate meine ich. Dass kommt dann in Betracht, wenn der Erbe im Ausland wohnt oder?
Guten Abend habe das Erbe ausgeschlagen von meinem Papa der Verstorben ist in seiner Wohnung wohnt noch seine Freundin wie ist das mit ihr muss sie ausziehen da sie nicht im Mietvertrag steht
Ich habe zu dem Thema ein Video gemacht. Sie finden es auf meinem Kanal: Tod des Mieters oder Vermieters
th-cam.com/video/E9R8V6vcpsY/w-d-xo.html
Hallo! Mein Vater ist verstorben. Ich lebe im Ausland und habe keinen persönlichen Kontakt. Über Bekannte habe ich gehört, das meine Mutter auch wegen Schulden das Erbe abgelehnt haben könnte. Nun bin ich unsicher, wie ich vorgehen soll? Ab wann läuft meine Frist? Muss ich offiziell Post bekommen, also müsste mich das Nachlassgericht kontaktieren? Ich danke Ihnen.
Ein im Ausland lebender Erbe kann sich für die Ausschlagung an das zuständige Konsulat wenden, damit dort die Unterschrift beglaubigt wird. Anschließend muss die Ausschlagungserklärung an das Nachlassgericht geschickt werden. Lebt der Erbe im Ausland, dann beträgt die Ausschlagungsfrist 6 Monate statt 6 Wochen.
BITTE BEACHTEN SIE: Das ist ein allgemeiner Hinweis und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, für die diese Plattform nicht vorgesehen ist!
Wenn ein Kind im Ausland verstirbt und alle Erben verzichten, weil sie nicht wissen, wie seine Vermögensverhältnisse sind, dann wird der Staat zum Erben. Ist der Staat dann auch später erbberchtigt ,wenn die Eltern versterben usw.?
Das sind zwei Paar Schuhe. Die Erbfolge nach dem verstorbenen Kind hat nichts mit der Erbfolge nach den Eltern zu tun. Versterben später die Eltern, dann gilt - bei einem Tod mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland - entweder die gesetzliche Erbfolge oder die Erbfolge aufgrund eines Testaments.
Also kann dann der Staat nicht als Erbe auftreten, wenn ich das richtig verstehe.@@rechtsanwalt
Beerdigung muß man trotzdem zahlen
Nicht geerbt. Müssen Sie trotzdem die Beerdigung bezahlen?
th-cam.com/video/y3QTRU_LEHE/w-d-xo.html
Also verstehe ich das richtig?: Wenn zum Beispiel alle Familienmitglieder das Erbe ausschlagen ,aber ein Cousin nicht. Dann erbt der Cousin alles . Er ist aber später nicht erbberechtigt an Stelle des Verstorbenen, wenn seine Eltern versterben.
MUSS ich denn ausschlagen? Dann verliere ich ja endgültig alle Rechte am Erbe. Man könnte doch auch einen Nachlassverwalter einsetzen, besonders, wenn die Erbmasse noch ungeklärt ist und zu erwartende Schulden ebenfalls. 🤔
Es gibt natürlich keine Pflicht zur Ausschlagung :-) Eine Ausschlagung macht nur Sinn, wenn man kategorisch nichts mit dem Erbe zu tun haben will oder z.B. genau weiß, dass der Nachlass überschuldet ist. Eine Ausschlagung kann auch ein interessantes Instrument sein, um zu erreichen, dass andere Personen das Erbe erhalten (sog. lenkende Ausschlagung). Ansonsten gibt es Möglichkeiten, die Schulden im Nachlass „abzuwehren“, etwa durch ein Nachlassinsolvenzverfahren,