Sie als deine Anwältin? Du hast gewonnen! Ich bin allein durchs Bildschirm anschauen schon eingeschüchtert (Und das ist verdammt nochmal genau das was man braucht wenn man Hilfe braucht hier fühlt man sich sicher) ich finde dieses video großartig und sie erklärt alles genau so das auch ich es verstehe was nochmals ein Pluspunkt ist :-) Bitte bleib dabei und mache noch mehr Videos😊👍
Welche Idioten geben hier 2 Daumen runter!!!!!! Dieser Kanal ist das Beste, was in der letzten Zeit auf TH-cam passiert ist!!! Damit hat sich die Kanzlei WBS UNSTERBLICH gemacht - Weiter so - und Vieeeeeleb Dank für die Informativen Videos! Und Danke für eine solche geniale Idee!!!! Das ist ganz Grosses Kino!!!
Ich wünsche mir ein VIdeo zu dem EuGH Urteil bezüglich Arbeitszeiterfassung von Frau Schmid. Ich denke, das dürfte so manchem CS Video den Rang ablaufen :)
Ist ja genial! Jeden Donnerstag ein neues Video online, das ist klasse! ... gestern ist der Kanal gestartet und schon 3 Videos online - habe ich einen Zeitsprung nicht bemerkt?
Danke für das Video, Renate! :) Zu 2:25 habe ich eine Frage: Ist nur das Veröffentlichen von Foto-/Videoaufnahmen oder Tonmitschnitten verboten oder auch schon das Anfertigen? Darf eine andere Person mich also z. B. fotografieren und das Foto nur nicht veröffentlichen? Oder ist schon das Fotomachen selbst (in der Öffentlichkeit, ich im Fokus/nicht Teil einer Menschengruppe) eine Verletzung meines Persönlichkeitsrechtes? Schöne Pfingsten/schöne neue Woche :)
Danke für die Erläuterungen und den Blick auf die Grundlagen. Wie sieht es eigentlich bei Aussagen aus, die z.B. nicht durch trockene Zahlen, aber genug Beispiele belegt sind, z,B, "Christian Solmecke ist ein Fachmann für juristische Öffentlichkeitsarbeit"?
@WBS - Die Experten Vielen Dank für die Erklärungen. Wie ist es aber, wenn ich z.B. in einem Pharmakonzern arbeite und meine Mutter behauptet, dass die Pharma Krebsheilmittel unterdrückt? Handelt es sich um eine Meinung, eine Ehrverletzung oder so? Ist das strafrechtlich legal zu behaupten?
Hallo erst mal danke für dieses ausführliche Video👍 Jetzt ist das ja schon eine Weile her und nun gibt es immer mehr Möglichkeiten Stimme zu klonen. Meine Frage dazu wäre ob man eine Stimme eine schon länger Verstorbenen klonen darf um sie dann z.B. bei TH-cam Geschichten vorlesen zu lassen. Also ganz normale Kindermärchen. Ich würde mich über Antwort sehr freuen. Vielleicht wäre ein neues Video zum Persönlichkeitsrecht mit dem Thema rund um KI auch für viele andere interessant.
Hallo Frau Doktor Ich habe eine Frage. Ich besitze komprimierendes Filmmaterial einer Person welche sich vor 2 Jahren in öffentlichen rechtlichen FERnsehn ein falsches bild über Ihre persönliche Tätigkeit vermittelt hat. Ich besithze nun Filmmatierilal das diese Person in einem erheblich anderen Licht darstellt das diese damals vorgegeben halt. Darf ich das ohne probleme in einen Dokufilm verpacken und auf TH-cam veröffentlichen. Im interesse der Allgemeinheit.????? Das filmmaterial wurde mir auf anonymen Wege zugesandt.
Ich fand das Video echt sehr spannend! grade das mit dem Namensrecht beschäftigt mich, denn sowohl mir selber als auch bekannten ist es schon passiert, dass der alte Arbeitgeber das Bild und den Namen von einem selbst nach der Kündigung nicht offline genommen hat (damit das Team halt "größer und kompetenter" wirkt). Manchmal sogar schon seit Jahren... Wie ist das in dem Fall eines ehemaligen Arbeitsverhältnisses? Greift das Namensrecht da auch? Gibt es ggf. eine zeitliche Kulanz?
Wie ist das bei einem Multiplayer Online Spiel, wo ich einen eindeutig identifizierbaren persönlichen Avatar und festen "Nickname" benutze (und mich mit meiner "echten" Stimme über VoiceChat unterhalte ?) Darf ich da ohne mein Einverständnis aufgenommen, gestreamt werden ? Oder habe ich mit der Teilnahme am Spiel automatisch mein Einverständnis gegeben ? Bzw. Habe ich mit festen, persönlichen (und meiner echten Stimme) Avataren die gleichen Persönlichkeitsrechte ?
Hallo. Hab da mal ne Frage. Wie steht es darum wenn Person A behauptet Person B hätte ein Video von Person A hoch geladen, dieses aber nicht nachweisen kann und mit Anzeige droht? Sehe ich gerade einer Streitsüchtigen Person gegenüber die das behauptet und nicht nachweisen will um zur Überprüfung zu helfen ob man wirklich mal eine Aufnahme mit Person gemacht hat. Ich als Person B wüsste aber nicht das ich das mal getan hätte. Hätte dann eine Gegenanzeige Erfolg wegen Verleumdung, Behauptung falscher Tatsachen? Bzw. Auch nachträglich wegen Mobbing Attacken anzeigen von Person A?
Habe ich das Recht mit Anderen über meine übergriffige Mutter spreche, weil ich es alleine nicht alle dauernd nicht tragen und lösen kann, auch wenn sie es nicht will, das man über sie spricht? Ich habe gesagt, wenn sie mich antständig, wahrhaftig, gut behandelt.. Ich wäre dankbar für Ihre antwort.
Ich habe mal gehört, das Beiträge (egal ob Text oder Bild) in Foren oder sozialen Netzwerke etc. gegen das Hausrecht (meine nicht das von Betreiber von sozialen Netzwerken und Internetforen) des betroffen verletzen können und von der kann verlangen das diese Inhalte gelöscht werden. Gibt sowas wirklich?
Sehr schön erklärt. Danke. Habe aber noch einen Hinweis und eine Frage: Hinweis: Sie haben sehr oft geblinzelt, das macht einen als Zuschauer ganz kirre. Vielleicht könnten Sie zukünftig versuchen das zu reduzieren. Danke. Und die Frage: Wie ist das wenn sich nun jemand vor einen stellt und Unwahrheiten über einen selbst von sich gibt. Was könnte man dann tun oder sagen in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht? Oder gilt dieses nur bei persistenten Äußerungen wie Schrift, Video, Audio?
Ich hätte gerne Hilfe, weil ein Video bei TH-cam online gestellt wurde, wo über mich als Person gelästert wird. Das geht soweit, das es mich den Arbeitsplatz kosten kann. Ich hab das Video gemeldet und habe den Kanalbetreiber mehrfach gebeten das Video zu löschen. Es tut sich leider nichts.
Zum ersten Beispiel: Es gibt doch allgemein anerkannte Indikatoren für Führungsqualitäten (bzw Führungskompetenzen), und damit sind quantitativ ausdrückbar. Die Aussage "Mein Chef hat keine Führungsqualitäten" wäre damit eine Tatsachenbehauptung, dass er für seine Stelle aufgrund fehlender Qualitäten nicht qualifiziert ist. Sehe ich hier irgendetwas falsch?
Yaki Mox Selbst wenn das stimmt, kann es immer noch ne Meinung mit einem tatsachenkern sein. Wenn also die Tatsache und das wertende Element verbunden sind. Hier geht es ja primär um die Kritik am chef, also Wertung und damit Meinung.
Für die Meinung, dass die Antarktis (also nicht die Arktis) so viel Eis verloren hat, hätte ich gerne einen Link, auf die Studie, die das belegt, also nicht einen Link auf die Bildzeitung oder das PIK.
Und wenn ich zu einem Polizisten sage "Sie Arschloch" ist das dann beides ; Meinung und Tatsache?^^ ich mach nur Spass. das ist warscheinlich in erster Linie ne Beleidigung und in zweiter ne Meinung. hmm aber wenn er sich Nachweislich wie ein A benimmt?............
"Sie Arschloch" ist gar keine Behauptung, kann also auch keine Meinung sein. Es ist eine astreine Beleidigung, weil du die Person direkt damit ansprichst und keine Aussage über sie tätigst.
Wenn Du sagst: "Bitte entschuldigen Sie vielmals, aber meiner Meinung nach verhalten Sie sich gerade wie ein Arschloch!!" Oder auch:"Entschuldigen Sie vielmals, aber meiner Meinung nach Sind Sie ein Arschloch!!" - Der Unterschied ist - Die erste Aussage stimmt und kann man machen - ohne Folgen!!! Die Zweite Aussage ist zwar möglich, allerdings kann der/die Polizist/in sich trotzdem angesprochen fühlen und kann unter Umständen den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt sehen!! Muß aber nicht!! Die "Beamtenbeleidigung" gibt es im Strafrecht nicht!!!! Es gibt NUR den Tatbestand "Beleidigung"!! Aber sobald man seine persönliche Meinung wiedergibt ist dies NICHT strafbar - aber auf die Formulierung achten!!!
@@Hatsukoi0limited Ja. z.B. 07:16 ff und dazu ungünstig gewähltes Beispiel 11:49 Beides tendiert Richtung Links. - Deshalb meine vorsichtige Anmerkung. - Bildung sollte objektiv gestaltet sein.
@@EBSMission Ich finde das Beispiel 1 und 2 voll in Ordnung. Da sehe ich keinen Politikbezug. Sie spricht zwar ihre Meinung im nachhinein aus, aber das ist doch voll in Ordnung und dort sehe ich in keiner Weise ein Politikbezug. Das Wahlwerbungsbeispiel finde ich legitim, da gerade für so etwas die Politik der beste Ort ist. Wo sonst werden Fakten und Meinung mehr verworfen. ^^ Und dies hat sie ebenfalls völlig neutral rüber gebracht. c: Mich wundert es eher das die ersten beiden Beispiele nicht aus der Politik kamen ^^
Ein sehr ausführliches informatives Video. Vieles wusste ich schon, anderes noch nicht. Da bleib ich gerne dran! :)
Fast 5000 abos in der ersten stunde , kein schlechter start ;-) weiter so
Sie als deine Anwältin? Du hast gewonnen! Ich bin allein durchs Bildschirm anschauen schon eingeschüchtert (Und das ist verdammt nochmal genau das was man braucht wenn man Hilfe braucht hier fühlt man sich sicher) ich finde dieses video großartig und sie erklärt alles genau so das auch ich es verstehe was nochmals ein Pluspunkt ist :-)
Bitte bleib dabei und mache noch mehr Videos😊👍
Toller Inhalt! Bitte weiter so. Und Mit der Zeit kommt auch die Übung, vor der Kamera zu sprechen. Ich finde es aber jetzt schon gut :)
Sehr gutes Video und auch gut und verständlich erklärt.
Super Video, vielen Dank. Renate bringt das super rüber.
Wow TOP!
Das haben sie sehr gut und verständlich erklärt.
Vielen Dank dafür! 👍
Welche Idioten geben hier 2 Daumen runter!!!!!! Dieser Kanal ist das Beste, was in der letzten Zeit auf TH-cam passiert ist!!! Damit hat sich die Kanzlei WBS UNSTERBLICH gemacht - Weiter so - und Vieeeeeleb Dank für die Informativen Videos! Und Danke für eine solche geniale Idee!!!! Das ist ganz Grosses Kino!!!
Danke für dieses informative Video.
Sehr gut und verständlich erklärt.
Sehr sympathisch!
Ich wünsche mir ein VIdeo zu dem EuGH Urteil bezüglich Arbeitszeiterfassung von Frau Schmid. Ich denke, das dürfte so manchem CS Video den Rang ablaufen :)
Super Video, weiter so! :)
Ich finde dieses Kanalkonzept wirklich erfrischend im Vergleich zum Hauptkanal (Meinung ^^)
Der Ton war am Anfang etwas grottig- aber inhaltlich absolut top. Sehr schönes und informatives Video.
Ist ja genial! Jeden Donnerstag ein neues Video online, das ist klasse! ... gestern ist der Kanal gestartet und schon 3 Videos online - habe ich einen Zeitsprung nicht bemerkt?
Danke Renate!!!
Tolles Video macht weiter so! Auch die Beispiele sind super!
Sehr interessant! Danke!
Danke für das Video, Renate! :)
Zu 2:25 habe ich eine Frage: Ist nur das Veröffentlichen von Foto-/Videoaufnahmen oder Tonmitschnitten verboten oder auch schon das Anfertigen?
Darf eine andere Person mich also z. B. fotografieren und das Foto nur nicht veröffentlichen? Oder ist schon das Fotomachen selbst (in der Öffentlichkeit, ich im Fokus/nicht Teil einer Menschengruppe) eine Verletzung meines Persönlichkeitsrechtes?
Schöne Pfingsten/schöne neue Woche :)
Danke für die Erläuterungen und den Blick auf die Grundlagen.
Wie sieht es eigentlich bei Aussagen aus, die z.B. nicht durch trockene Zahlen, aber genug Beispiele belegt sind, z,B, "Christian Solmecke ist ein Fachmann für juristische Öffentlichkeitsarbeit"?
Super Video
Mega Beitrag, sehr informativ!
@WBS - Die Experten
Vielen Dank für die Erklärungen.
Wie ist es aber, wenn ich z.B. in einem Pharmakonzern arbeite und meine Mutter behauptet, dass die Pharma Krebsheilmittel unterdrückt?
Handelt es sich um eine Meinung, eine Ehrverletzung oder so? Ist das strafrechtlich legal zu behaupten?
Super Vortragsweise!
Hallo erst mal danke für dieses ausführliche Video👍 Jetzt ist das ja schon eine Weile her und nun gibt es immer mehr Möglichkeiten Stimme zu klonen. Meine Frage dazu wäre ob man eine Stimme eine schon länger Verstorbenen klonen darf um sie dann z.B. bei TH-cam Geschichten vorlesen zu lassen. Also ganz normale Kindermärchen. Ich würde mich über Antwort sehr freuen. Vielleicht wäre ein neues Video zum Persönlichkeitsrecht mit dem Thema rund um KI auch für viele andere interessant.
Hallo Frau Doktor
Ich habe eine Frage.
Ich besitze komprimierendes Filmmaterial einer Person welche sich vor 2 Jahren in öffentlichen rechtlichen FERnsehn ein falsches bild über Ihre persönliche Tätigkeit vermittelt hat.
Ich besithze nun Filmmatierilal das diese Person in einem erheblich anderen Licht darstellt das diese damals vorgegeben halt.
Darf ich das ohne probleme in einen Dokufilm verpacken und auf TH-cam veröffentlichen. Im interesse der Allgemeinheit.?????
Das filmmaterial wurde mir auf anonymen Wege zugesandt.
Ich fand das Video echt sehr spannend! grade das mit dem Namensrecht beschäftigt mich, denn sowohl mir selber als auch bekannten ist es schon passiert, dass der alte Arbeitgeber das Bild und den Namen von einem selbst nach der Kündigung nicht offline genommen hat (damit das Team halt "größer und kompetenter" wirkt). Manchmal sogar schon seit Jahren...
Wie ist das in dem Fall eines ehemaligen Arbeitsverhältnisses? Greift das Namensrecht da auch? Gibt es ggf. eine zeitliche Kulanz?
Wie ist das bei einem Multiplayer Online Spiel, wo ich einen eindeutig identifizierbaren persönlichen Avatar und festen "Nickname" benutze (und mich mit meiner "echten" Stimme über VoiceChat unterhalte ?) Darf ich da ohne mein Einverständnis aufgenommen, gestreamt werden ? Oder habe ich mit der Teilnahme am Spiel automatisch mein Einverständnis gegeben ? Bzw. Habe ich mit festen, persönlichen (und meiner echten Stimme) Avataren die gleichen Persönlichkeitsrechte ?
Hallo. Hab da mal ne Frage. Wie steht es darum wenn Person A behauptet Person B hätte ein Video von Person A hoch geladen, dieses aber nicht nachweisen kann und mit Anzeige droht? Sehe ich gerade einer Streitsüchtigen Person gegenüber die das behauptet und nicht nachweisen will um zur Überprüfung zu helfen ob man wirklich mal eine Aufnahme mit Person gemacht hat. Ich als Person B wüsste aber nicht das ich das mal getan hätte. Hätte dann eine Gegenanzeige Erfolg wegen Verleumdung, Behauptung falscher Tatsachen? Bzw. Auch nachträglich wegen Mobbing Attacken anzeigen von Person A?
0 Daumen nach unten💪🏼 weiter so
Klasse !
Eigentlich auch an die Gaffer adressiert die ungeniert Fotos von Unfallopfer und Unfallort machen.
Darf ein TH-cam Video wegen des Persönlichkeitsrechts Autos mit lesbaren Nummernschildern zeigen oder müssen diese im Video verpixelt werden?
Das ist ein einfaches Thema, wenn man ein bisschen JA und Grundwissen hat
Wenn eine Meinung zur Tatsache wird , was ist dann? Muss man dann wieder erneut Verifizieren, oder liegt das nur im Auge des Betrachters?
Habe ich das Recht mit Anderen über meine übergriffige Mutter spreche, weil ich es alleine nicht alle dauernd nicht tragen und lösen kann, auch wenn sie es nicht will, das man über sie spricht? Ich habe gesagt, wenn sie mich antständig, wahrhaftig, gut behandelt.. Ich wäre dankbar für Ihre antwort.
Ich habe mal gehört, das Beiträge (egal ob Text oder Bild) in Foren oder sozialen Netzwerke etc. gegen das Hausrecht (meine nicht das von Betreiber von sozialen Netzwerken und Internetforen) des betroffen verletzen können und von der kann verlangen das diese Inhalte gelöscht werden. Gibt sowas wirklich?
huch...ich glaube die Gute braucht dringend Urlaub! 😱
Aber dennoch sehr informatives Video!
Danke
Sehr schön erklärt. Danke.
Habe aber noch einen Hinweis und eine Frage:
Hinweis: Sie haben sehr oft geblinzelt, das macht einen als Zuschauer ganz kirre. Vielleicht könnten Sie zukünftig versuchen das zu reduzieren. Danke.
Und die Frage: Wie ist das wenn sich nun jemand vor einen stellt und Unwahrheiten über einen selbst von sich gibt. Was könnte man dann tun oder sagen in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht? Oder gilt dieses nur bei persistenten Äußerungen wie Schrift, Video, Audio?
Ich hätte gerne Hilfe, weil ein Video bei TH-cam online gestellt wurde, wo über mich als Person gelästert wird. Das geht soweit, das es mich den Arbeitsplatz kosten kann. Ich hab das Video gemeldet und habe den Kanalbetreiber mehrfach gebeten das Video zu löschen. Es tut sich leider nichts.
Zum ersten Beispiel: Es gibt doch allgemein anerkannte Indikatoren für Führungsqualitäten (bzw Führungskompetenzen), und damit sind quantitativ ausdrückbar. Die Aussage "Mein Chef hat keine Führungsqualitäten" wäre damit eine Tatsachenbehauptung, dass er für seine Stelle aufgrund fehlender Qualitäten nicht qualifiziert ist.
Sehe ich hier irgendetwas falsch?
Yaki Mox
Selbst wenn das stimmt, kann es immer noch ne Meinung mit einem tatsachenkern sein. Wenn also die Tatsache und das wertende Element verbunden sind. Hier geht es ja primär um die Kritik am chef, also Wertung und damit Meinung.
Für die Meinung, dass die Antarktis (also nicht die Arktis) so viel Eis verloren hat, hätte ich gerne einen Link, auf die Studie, die das belegt, also nicht einen Link auf die Bildzeitung oder das PIK.
Ich bin der Meinung, dass sich Renate Schmid mit dieser Aussage auf dünnes Eis begeben hat. :-)
Durch was darf die Polizei in das Persönlichkeitsrecht eingreifen vorallem in die Intimsphäre
Aboniert.💪👍
Die Bild ist ein schlechtes Beispiel. Tatsachenbehauptung. Na ja....Mit der Wahrheit haben die's noch nie so gehalten.
Experten?
Von RTL2 kommt mir so vor...
@@Juni-sm1uh Haben deine Eltern dir nicht beigebracht im Glashaus nicht mit Steinen zu werfen?
@@Juni-sm1uh *Facepalm
Ich bin die 19000 juhu
Was kann man tun, wenn man verletzt wird?
Notarzt rufen :D
wir in ÖsTerr haben andere GeseTze
andere GeseTzbücher
Und wenn ich zu einem Polizisten sage "Sie Arschloch" ist das dann beides ; Meinung und Tatsache?^^ ich mach nur Spass. das ist warscheinlich in erster Linie ne Beleidigung und in zweiter ne Meinung. hmm aber wenn er sich Nachweislich wie ein A benimmt?............
"Sie Arschloch" ist gar keine Behauptung, kann also auch keine Meinung sein. Es ist eine astreine Beleidigung, weil du die Person direkt damit ansprichst und keine Aussage über sie tätigst.
@@NantokaNejako Logisch (hab ja geschrieben "Mach nur Spass") Hab auch noch keinen Polizisten getroffen der die Anrede verdient hätte
@@KarimAkors Stimmt! ich auch nicht (zum Glück)!
;-)
Wenn Du sagst: "Bitte entschuldigen Sie vielmals, aber meiner Meinung nach verhalten Sie sich gerade wie ein Arschloch!!" Oder auch:"Entschuldigen Sie vielmals, aber meiner Meinung nach Sind Sie ein Arschloch!!" - Der Unterschied ist - Die erste Aussage stimmt und kann man machen - ohne Folgen!!! Die Zweite Aussage ist zwar möglich, allerdings kann der/die Polizist/in sich trotzdem angesprochen fühlen und kann unter Umständen den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt sehen!! Muß aber nicht!! Die "Beamtenbeleidigung" gibt es im Strafrecht nicht!!!! Es gibt NUR den Tatbestand "Beleidigung"!!
Aber sobald man seine persönliche Meinung wiedergibt ist dies NICHT strafbar - aber auf die Formulierung achten!!!
Bitte immer politisch neutral bleiben. Danke.
Wo liegt dein Problem?
Hab ich was verpasst?
Typisch Kirche. Wie wäre es einfach wenn ihr euch daraus raus halten würdet den es nervt tierisch ...
@@Hatsukoi0limited Ja. z.B. 07:16 ff und dazu ungünstig gewähltes Beispiel 11:49
Beides tendiert Richtung Links. - Deshalb meine vorsichtige Anmerkung. - Bildung sollte objektiv gestaltet sein.
@@EBSMission Ich finde das Beispiel 1 und 2 voll in Ordnung. Da sehe ich keinen Politikbezug. Sie spricht zwar ihre Meinung im nachhinein aus, aber das ist doch voll in Ordnung und dort sehe ich in keiner Weise ein Politikbezug. Das Wahlwerbungsbeispiel finde ich legitim, da gerade für so etwas die Politik der beste Ort ist. Wo sonst werden Fakten und Meinung mehr verworfen. ^^ Und dies hat sie ebenfalls völlig neutral rüber gebracht. c: Mich wundert es eher das die ersten beiden Beispiele nicht aus der Politik kamen ^^
Erster!!1!!11!!!
Sinnloser Kommentar.
123er !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dreihundertachtundsechzigster!!3!!68!! ;P