Es ist nur eine Frage der Zeit bis man seine eigene Atemluft beantragen muss bevor sie einatmen und wieder ausatmen darf darf, damit die CO2 Emissionen kontrolliert werden können!
Hubert Huppe 😉 daran hab ich auch schon gedacht und wenn des eintreffen sollte dann wären wir eh schon krepiert, bis der Antrag bearbeitet mal endlich wird.
#fragWBS Wenn ich die Visitenkarte eines Gebrauchtwagenhändlers an meiner Seitentür habe und diese behalte, müsste ich ihm dann eine Datenschutzerklärung schicken?
Also wirklich Klarheit hat das jetzt noch nicht gebracht, außer vielleicht "Lass es lieber sein" oder "Mach wasserdichte Verträge mit und Datenschutzerklärungen für alle Parteien."
Meine Antwort wäre: meld dich 2 Jahre lang arbeitslos, und wenn sich der Wirbel gelegt hat kannst du die Gesetze wieder wie vorher fröhlich missachten.
#fragWBS #challengeWBS Viele Onlinedienste haben (nach wie vor) Klauseln in den AGBs stehen wie "Sie gewähren Blizzard hiermit eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweit geltende, vollständig bezahlte, einfache, unterlizenzierbare Berechtigung und Lizenz zur Verwertung der Benutzerinhalte und aller ihrer Bestandteile". Ist das konform mit der DSGVO/GDPR? Bzgl. des Rechts auf Widerruf der Einwilligung.
Aussage eines Videos vom 07.06.2018: "Warten wir erstmal ab, was am 25.05.2018 kommt!" Ja ich weiß die Videos werden gedreht und brauchen dann scheinbar eine ganze Weile bis sie online gehen.. aber es hört sich trotzdem interessant an. ^^
#fragWBS #challengeWBS Ist ein öffentlicher Gameserver noch privat oder benötigt man für diesen schon eine Datenschutzerklärung im Sinne der DSGVO? Zum effektiven Bannen von Cheatern ist das Speichern der IP Adresse und, sofern vorhanden, Daten wie die SteamID notwendig.
FightMaster122 Danke, das vermute ich auch, aber ich bin leider kein Anwalt und würde noch gerne hören was Herr Solmecke als Anwalt dazu sagt. Ein paar Daumen hoch für die Frage könnte helfen, dass die Frage als Nutzerfrage dran kommt.
Zumindest solange er sich in Deutschland befindet, müsste man darauf hinweisen. Zudem werden die Adressen ja nicht veröffentlicht. Es wird nur der Dienst verweigert, was legitim ist.
Die SteamID ist aber jederzeit für jeden klar nachschlagbar. IP-Adressen müssten sogar in diesem Fall gespeichert werden dürfen, da der Nutzer ebenfalls gegen deine AGB verstoßen hat. Es ist denkbar, dass die DSGVO in solch einem Fall außer Kraft tritt. Allerdings erhälst du die IP-Adresse bevor der Nutzer der Datenschutzerklärung überhaupt zustimmen kann. Das Verbinden mit dem Server ist also viel problematischer.
#fragWBS #challengeWBS Europäische Internetbenutzer wurden in Folge der DSGVO teils von Internetdiensten ausgeschlossen. Hätte man eine Chance, dagegen zu klagen? Nicht gegen dem Betreiber des Dienstes sondern gegen die Entscheidung, dass sich Dienste gezwungen sahen Zensur zu betreiben? Wenn mir doch etwas egal oder bewusst ist, was zum Beispiel mit meinen Daten geschieht und ich ggf. sogar selbst Maßnahmen getroffen habe, muss ich doch gewünschte Dienste aufrufen können oder nicht?
Wenn ich den Kanal Kanzlei WBS abonniere, gehe ich dann mit der Kanzlei WBS einen Vertrag ein? Oder ist der Vertrag die Tatsache, dass ich bei TH-cam registriert bin, und besteht dementsprechend zwischen TH-cam und mir, ohne dass die Kanzlei WBS da irgendwie Teilnehmer wäre? #fragWBS
Seegal Galguntijak Wäre wohl eher eine Gefälligkeit, als ein Vertrag, weil keine tatsächliche Leistung / Gegenleistung besteht. Kann mich natürlich auch irren.
Mabih Ssibio Naja, die Leistung ist, die Videos zu bekommen, und die Gegenleistung ist, die Videos zu schauen (beeinflusst den TH-cam-Algorithmus und die Statistiken, macht den Kanal "größer" usw.), sonst würde ja nicht am Ende von jedem Video darauf hingewiesen, den Kanal doch bitte zu abonnieren...
Vertragspartner ist in diesem Fall ausschließlich youtube. Die Kanzlei WBS verspricht keine Leistung (im rechtlichen Sinne - die könnten z.B. die Videos jederzeit einstellen), und der Abonnent musst keine Gegenleistung erbringen (man muss z.B. die Videos nicht anschauen).
Es besteht das Angebot des KOSTENLOSEN Betrachtens von Rechtsvideos. Dies ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, weil dem Betrachter durch das Betrachten der Videos , noch durch das Abonnieren oder "Liken" der oder des Videos keine weiteren Kosten entstehen.
Marcus Meisters Was für eine Art von Rechtsgeschäft soll das sein? Das würde mich tatsächlich interessieren. #fragWBS Entweder es ist ein Vertrag - dann in ist es kein _einseitiges_ Rechtsgeschäft. Für einen Vertrag ist es nicht Voraussetzung, dass Geld fließt - die Leistung kann auch kostenlos sein.
#fragwbs Die TH-cam App verwendet meinen Standort oder zumindest die Werbung, die geschalten wird, allerdings wird die App unter Datenschutz Ortungsdienste (iOS) nicht angezeigt, sprich, ich kann sie nicht abschalten. Ist das nicht ein Verstoß gegen die DSGVO, wen kann ich rechtlich belangen, TH-cam oder Apple?
Hallo Christian, wie sieht es mit DSGVO und Daten bei Organisationen wie Polizei, GEZ, Schufa, etc. aus? SInd die in der DSGVO vom Recht auf Vergessen ausgenommen?
Bei den ganzen Erklärungen rund um DSGVO und Bildern kam mir die Frage: Wie schaut es eigentlich mit Überwachungskameras aus? Ich werde als Passant gefilmt, bin am Video erkennbar, oft sogar mit Zeitstempel - mir wird allerdings vorher keine Datenschutzerklärung ausgehändigt. Wir schaut da die Rechtslage aus? #fragWBS
Was wenn ich das Handy von meinem Kumpel nehme um damit ein Bild von IHM oder ein Gruppenbild zu machen. Wer muss dann die Datenschutzerklärung abgeben? Ich oder der Handybesitzer?
Mich würde mal interessieren, ob man auch als Privat-Mensch eine Datenschutz-Folgeabschätzung machen lassen muss, wenn man sensible Daten verarbeitet (mit Einverständnis der User)? Weil dann müsste man ja auch als Non-Kommerzieller einen Datenschutzbeauftragten einstellen. Und das ist nunmal als Non-Kommerzieller nicht möglich. #fragWBS
Zu dem Thema habe ich noch eine Frage: Wie ist das mit mehrere Jahre (10 - 30) alten eingescannten analogen Fotos von beispielsweise Young- und Oldtimertreffen. Gelten für solche Fotos auch die Maßgaben der DSGVO?
Reicht für solche eine Einverständnis (betreten der Veranstaltung = ok für photos) ein Aushang oder in welcher Form muss das bekannt gegeben sein vor Kauf des Tickets ?
Einfach weil mich das Thema DSGVO bzw. das Thema Fotografie speziell noch immer sehr interessiert, es aber in dem Video und dem Artikel nur "teilweise" angesprochen wurde hier quasi meine sehr sehr spezielle zuschauerfrage ;) Angenommen man ist z.B. Pressefotograf des DFJ oder nenne ich es mal übersichtlicher weise "Unabhängiger Journalist" mit "Presseausweis" der auf eine Convention/Messe/Veranstaltung geht und Fotos vom geschehen macht. (Dazu wurden die meisten fragen bereits sehr schön beantwortet) gehen wir mal davon aus das der Veranstalter quasi das Fotografieren zulässt. Man kann sich auch akkreditieren lassen, ist aber nicht zwingend notwendig. Aber darum geht es eigentlich gar nicht. Also, ich bin also ein Presse Fotograf / Journalist und Fotografiere keine Besucher...auch keine Verkleideten...sondern....ich Fotografieren Film und Serienstars auf den Panels, wären diese Fragen beantworten oder einen schwung aus aktuellen oder auch vergangenen Produktionen erzählen. (jetzt kommt die frage!) Darf ich diese Fotos veröffentlichen? oder gehen wir einen schritt weiter...darf ich Fotos dieser "stars" auf Bilderdiensten wie gettyImages (nur um einen namen zu nennen) oder EyeEm, 1414, für Zeitschriften / Magazine zum Kauf anbieten? Erinnerung nochmals an den FREIEN FOTO JOURNALISTEN mit PRESSEAUSWEIS ...Mir geht es speziell darum das diese Gäste ja bewusst eingeladen werden um z.B. auch Fotografiert zu werden. Auch gibt es ja Foto tickets...wo da die bildrechte liegen ist ja eigentlich klar...aber auch da bekomme ich ja kein Zettel mit Nutzungsrechten mit zugesteckt...Ok...ich habe das recht am eigenen bild...der "Star" aber auch...und das Urheberrecht hat der Fotograf...darf ich das bild trotzdem Posten? oder muss ich dem z.B. Game of Thrones Star mit dem ich mich nun habe Fotografieren lassen mit meiner Datenschutzerklärung hinterherrennen???
Wenn man mit einem Smartphone fotografiert wird, und dieses Foto auch erlaubt, ist es dann auch gleich mit erlaubt, dass der Fotografierende das Bild automatisch über sein Smartphone in die iCloud bzw. bei Google Fotos oder sonst wo hochlädt, wo es zwar nicht öffentlich ist, wo aber doch der Anbieter (also z.B. Google oder Apple) darauf zugreifen kann? Oder ist das hochladen zum Speicherplatz sparen auf dem Handy nur erlaubt, wenn man seine eigene Cloud (z.B. NextCloud auf eigenem Server) betreibt? #fragWBS
Vermutlich verboten, da du in der Datenschutzerklärung sehr wahrscheinlich auch darüber Auskunft geben müsstest, wie lange Apple & co die Daten speichern ^^
Technischen Fortschritt gibt es auch ohne Verletzung der Grund- und Menschenrechte! Also, könnte es geben, wenn wir nicht in einem Überwachungskapitalismus leben würden, wo wir für die Datenkonzerne keinen anderen Stellenwert haben, als es Nutzvieh hat. Mein Smartphone speichert jedes Foto automatisch in meiner Owncloud, die steht bei mir zuhause, und da habe nur ich Zugriff drauf.
Naja, ich sehe es jetzt nicht wirklich als Verletzung deiner Grund- oder Menschenrechte, wenn ich von dir ein Foto schießen würde, ohne dir genau sagen zu können, wie lange Google ein Backup des Fotos speichert, auf welcher Domain mein Webspace in vielleicht 5 Jahren ist oder ob ich ggf. nächstes Jahr meine Gallerie nicht mehr auf Facebook, sondern auf Tumblr bewerbe. Natürlich vorausgesetzt, ich habe deine Einverständnis, ein Foto von dir zu knipsen und es als Teil meiner Foto-Galerie online zu stellen. Da würde ich es eher als Körperverletzung sehen, wenn ich dir anstatt einer übersichtlichen, einseitigen Einverständniserklärung zunächst ein 20-seitiges Datenschutz-Dokument übergeben und erklären müsste. Zudem hat nicht jeder Hardware für eine Owncloud oder das nötige Know-How sie einzurichten bzw. vorallem abzusichern, sonst würde wohl kaum der Großteil aller Benutzer, welche eine Cloud nutzen, die von Microsoft, Apple oder Google nutzen. Mit der Nutzung einer privaten Cloud gehören wir beide eher der Minderheit an.
Hallo Ich fotografiere auf Festivals (Tomorrowland, ...) in Europa und der Schweiz. Der Veranstalter erlaubt das Fotografieren mit dem Kauf einer Eintrittskarte bzw. gewährt im Vorfeld Presse. Muss ich da jedem Gast eine DSGVO in die Hand drücken egal ob er Hauptobjekt bzw. Beiwerk ist? Und wie verhält sich das mit in der Schweiz fotografierten Personen?
Ich frag mich gerade, ob es reicht. eine Zustimmung zum Fotografiertwerden mündlich entgegenzunehmen, oder ob man da eine *schriftliche* Zustimmung braucht? Und welche persönlichen Daten des zu Fotografierenden darin enthalten sein müssen? Im Zweifel muß der Fotograf ja nachweisen können, daß die Erlaubnis erteilt wurde.
Was ist denn wenn ich ohne Entgelt auf dem Flachsmarkt Fotos mache wo locker 30 tsd Menschen durch gehen an 3 Tagen und diese Fotos dann dem Verein übergebe der dieses Event dort veranstaltet? Hafte ich dann als Fotograf oder haftet der Flachsmarkt EV Krefeld Linn? Würde es reichen wenn überall geschrieben steht das Fotos gemacht und online gezeigt werden?
Sehr geehrter Her Solmecke, meine Frage gehört zwar nicht zum Thema, und ich brauche jetzt keinen Anwalt, aber man weiß ja nie. Ich bin entsprechend Rechtsschutz versichert und wollte einfach nur mal fragen, ob Sie alle Rechtsbereiche oder nur bestimmte abdecken/vertreten. Wie gesagt, ich brauche keinen Anwalt, aber allgemein, wüßte ich, wen ich kontaktieren würde, wenn ich einen brauchte und deshalb meine Frage nach den Bereichen, die von Ihnen vertreten/werden können. Danke für Ihre Antwort, auch wenn meine Frage zum Thema, jetzt so gar nicht paßt. Viele Grüße
Hans Josef Schunk Er persönlich fasziniert sich für Medienrecht. In seiner Kanzlei werden aber noch andere Rechtsgebiete behandelt - kannste ja mal auf der HP nachlesen, welche genau. Aber Zivilrecht wird er selber bestimmt auch machen.
Mary Ro, lieben Dank für Deine Antwort. Dann weiß ich ja, wo ich mich im Zweifel hinwenden würde. Er kommt auf jeden Fall sehr sympathisch bei mir an. Nochmals Danke an Dich und Liebe Grüße Jupp
Hans Josef Schunk Np. Ich weiß was du meinst, aber ein sympatischer Anwalt ist nicht gleich ein "guter" Anwalt. Hoffen wir mal, dass es bei ihm so ist. Sobald er dich mal verteidigt, kannste du es hier ja mal mitteilen ;) l. G.
Mary Ro, gebe ich Dir Recht, ob ich ihn jemals brauche, weiß ich nicht, aber ich denke, man hat doch zumindest schon mal ein Grundvertrauen, aufgrund seiner Videos. Allerdings ist das natürlich kein Kriterium für gut Anwaltsarbeit. Gruß Jupp
Ich kann den Zuschauern hier die LNP256 (Logbuch Netzpolitik - Podcadt) empfehlen - u.a. ist als Gast 'Jan Philipp Albrecht' dabei. Sehr hörenswert - daneben gibt es zur DSGVO viele Podcastfolgen aus dem Fotobereich (Happy Shooting, Fotophonie, Uncle Bobcast, usw...).
So einfach ist das halt leider auch nicht. Man muss in die Datenschutzerklärung bezüglich aller Daten mit enen man etwas machen (oder auch nur sehen) möchte folgendes schreiben: - Was man erhebt - - In diesem Falle Fotoaufnahmen - Warum man diese Fotos macht - - Das müsste man im Einzelfalle entweder jeweils neu schreiben oder gleich alle Gründe die einem so einfallen hier angeben - Dass das Foto nur mit Einverständis des Fotografierten macht - - Hier muss unbegdingt auf DSGVO §6 Abs. 1 lit. f verwiesen werden - Wer das Foto hinterher sehen kann und soll - Wie lange du vor hast das Foto zu verarbeiten - - Und wehe, nach diesem Zeitraum wird das Foto nicht wieder gelöscht. Unbegrenzte Zeit geht nicht, ausserdem soll die geringstnötige Zeit angesetzt werden. Viel Spaß jemanden zu finden, der hierfür ein Muster hat... Tut mir leid, ich habe Forentemplates umschreiben müssen, um diese konform zu bekommen und habe inzwischen etwas expertiese in dieser Verordnung. Wenn du dich wirklich dran halten willst, musst du in Kauf nehmen, dass einige Dinge darin mit der Realität und Umsetzbarkeit in Konflikt geraten. Es ist für eine Webseite ja schon unglaublich schwierig, allerdings ist das noch ein Spaziergang im Vergleich mit Fotografien.
Wichtig ist auch noch, dass du den fotografierten deinen Namen, Anschrift und einen Weg wie man dich innerhalb von 24 Stunden erreichen kann mitgibst. Denn hier kommt der Riss in der Logik dieses Verwaltungsmonsters auf. Wenn du als Privatperson Daten verarbeitest musst du deine Daten veröffentlichen. Einige andere Punkte die ich vergessen habe, die in deine Datenschutzerklärung müssen sind - Wie und wo lagerst/speicherst du die Daten - Wie schützt du die Fotos vor unbefugtem Zugriff - Du musst betonen dass du sie schützt - Du musst auf das Recht auf vergessenwerden hinwweisen und wie man sich bei dir melden soll, damit du das umsetzt - Du musst reinschreiben, dass man dich melden kann wenn du dich an einen Punkt der DSGVO nicht halst - - Zum Glück musst du nicht sagen wo die dich melden können (für dich: Das zumeist der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes in dem du dich befindest) Die Datenschutzerklärung muss verständlich geschrieben sein, allerdings ist es nicht notwendig eine übermäßig gewählte Sprache zu nutzen. Solange du om hochdeutsch schreibst: "Ich lagere die bei mir daheim im Schrank." kann dich deswegen keiner wegen irgendwelcher Formfehler ankreiden. Immerhin... Bestimmt habe ich noch ein paar andere Dinge vergessen.
Henning, Du bist cool drauf und bringst Dich gut rüber! Versuch nur mal Deine Kalorienaufnahme etwas zu reduzieren, dann wirst Du n Showstar, Man! Ernst gemeint, ich mag Dich!
Danke für die vielen Infos. Mein Problem. Ich bin oft auf Veranstaltungen und führe für ein TH-cam-Kanal Interviews. Ich frage davor die Teilnehmer ob Sie einverstanden sind und mein Kanal kennen. Falls Ja mache ich das Interview. Am Schluss frage ich nochmals, vor laufender Kamera, ob Sie mit der Veröffentlichung auf meiner Webseite und auf TH-cam einverstanden sind. So habe ich ein Beweis das ich die Zustimmung habe. (Ja es gab auch einige die davor Ja sagten und bei der Aufnahme Nein = Löschen) Jetzt mein Problem, Muss ich diese Zustimmung jetzt gewaltig erweitern, und/oder immer schriftlich machen?
Hallo ich hab da ne frage, ich hab vor kurzem nen Blitzerfoto bekommen, es sind ja nicht immer Polizisten die Blitzen. Wie sieht das damit nun aus, dürfen die das überhaupt noch?
Ich habe so ein bisschen den überblick verloren welche der Informationen vor der DSGVO auch relevant waren. Sehe ich das jetzt richtig das im Prinzip nur die Löschung der Bilder vorab angekündigt werden muss? (schreibe ich da nicht einfach unbefristet und pfertsch?)
#fragewbs es gibt doch diese gelbe Seiten in dem Adressen von allen möglichen Firmen einer Stadt drin sind. wenn ich nun als Firma so ein Buch zulege, müsste ich dann schon an jede Firma in diesem Ort eine Datenschutzerklärung schicken?
Die wichtigste Frage wurde nicht geklärt: Wie ist es den jetzt mit Beiwerk und so. Also: Man fotografiert auf einer Convention jemanden (den man auch gefragt hat und der einverstanden ist) und irgendwo im Hintergrund ist dann doch eine andere Person noch aufs Bild gekommen, die man nicht drauf wollte bzw. die halt einfach mit drauf ist, weil es ja so voll ist und sich ggf. das gar nicht vermeiden lies. Dabei nochmal eine Unterscheidung: z.b. gibt es da die Convention Connichi oder Dokomi, da gibt es ein eindeutiges Eventgelände und jeweils einen sehr stark durch die Eventteilnehmer genutzten angrenzenden Park, der aber selber öffentlicher Raum ist.
Der journalistische Teil ... mit den Eintrittskarten ... haben die TV Medien schon vor der DSGVO umgesetzt ... Jeder geht darauf ein... Selbiges ... funktioniert jetzt auch bei Zutritt einer heutigen Veranstaltung. Wenn ich etwas für den Veranstalter mache, wird an jedem Zugang sichtbar gemacht, daß Foto & Filmaufnahmen gemacht werden und diese bei Zutritt entsprechend akzeptiert werden. Bisher hat dieses System bei von jedem mir bekannten Kollegen funktioniert.
tobias wempen das habe ich mich auch gefragt.Wenn das hinzu kommt,ist Schluss mit der Freiheit!!! Ich habe diesbezüglich nur Infos aus England gefunden.Wurde darüber überhaupt in der deutschen Presse darüber berichtet?
Freu mich drauf wenn sie endlich mal ein Gesetz bringen, durch das man TH-cam- und andere Internet-Kommentare effektiv zur Anzeige bringen kann. Mein Sammelordner mit rechtswiedrigen Schmutzkommentaren deinerseits ist immens. ;)
LaNoir Du realitätsfremder Kek, das meinst du doch nicht ernst du Schmonk. Nie im Leben gibt es so hobbylose Leute. Das glaube ich dir nicht. Selbst das größte Schaf hat wohl besseres zu tun. Hast wohl noch nie was von Anonymität gehört. Viel Glück dabei hahahaha. Grüße aus Ungarn und Kroatien. Bestimmt scheren wir uns hier um deine Anzeigen. Loser. "Jemand hat im Internet gemeine Sachen zu mir gesagt!" Selbst die Polizei hier wird dich auslachen und deswegen anfangen zu mobben du Pussy.
@Kainzlei WBS: Hallo!! Wir sind ein Karnevalsverein und wollen im Rahmen unserer Veranstaltungen (Sitzung, Party) mit eigenem Fotograf, nicht kommerzielle Bilder machen. Wie und welche Bedingungen müssen wir erfüllen, um die Bilder im Anschluss auf unserer Homepage unserern Besuchern zur Verfügung zu stellen?? Vielen Dank für eine Antwort!
Mich würde das Journalistische oder Künstlerische noch genauer Interessieren. Ich mache bei Laufevents immer Videos mit der Kamera auf dem Kopf :) Sollte ich jedem Zuschauer ein Zettel geben ? :) th-cam.com/video/6G2BvuaTcfo/w-d-xo.html
Jap, rechtlich nicht anders als Fotos. Sind ja auch nur Bilder. Sowas kann man nur sinnvoll über gute AGBs der Veranstaltung regeln, du kannst ja nicht gleichzeitig Laufen und die Besucher um Einverständnis fragen. Wobei du dann zumindest den Videobeweis hättest das sie einverstanden sind :) Einzige Lücke die mir auf die schnelle einfällt: Soweit ich weiß sind nur Gesichter Personenbezogen (außer jemand klebt sich sein Ausweis auf die Brust oder so), somit reicht es vielleicht wenn du nachher die Gesichter verpixelst? Das geht vielleicht sogar mit dem richtigen Programm relativ automatisch.
Mh mh. Schwierig das dann automatisch zu machen. Müsste ich mal nach einem programm suchen. Aber vielleicht kann man das ja als Journalismus laufen lassen, wenn über den Lauf eben auch berichtet wird. Ich frag mal weiter nach :)
Wie wäre es wenn man bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung dem Besucher die Möglichkeit bietet zu sagen, dass sie Ausdrücklich zu Fotos zustimmen und dieser Besucher ein spezielles Ticket erhält bei dem dies ausdrücklich (farblich) kenntlich gemacht ist?
#FragWBS Kann ich auf meiner Website gleich am Anfang darauf hinweisen, dass die Kommunikation NICHT SSL-Verschlüsselt ist? Dann kann ja jeder entscheiden, ob er die Seite trotzdem nutzen will oder nicht. Gibt es da unterschiede zu gewerblichen und nicht gewerblichen Websites?
Ich hätte da mal eine Frage, wie schaut es eigentlich aus mit und blitzgeräten der Polizei? Muss da nicht streng genommen auch ein Hinweis zur Verarbeitung Personen bezogenen Daten ähnlich wie bei überwachungskameras angehängt werden oder gibt es da Ausnahmen?
Wenn ich eine Datenschutzerklärung von jemanden bekomme, muss ich dann ihm meine Datenschutzerklärung geben, wo drin steht wo ich seine DSE abspeichere oder aufbewahre?
Ich habe da mal eine Frage. Wenn der Veranstalter vor dem Erwerb zweifelsfrei darauf hinweist, dass Bilder gemacht werden und der Zutritt nur erlaubt wird, wenn man damit einverstanden ist. Gilt das auch für Personen unter 16 Jahren ohne die Begleitung der Erziehungsberechtigten? Beispiel Sportveranstaltungen.
3:39 Braucht man dafür eine schriftliche Bestätigung der auf dem Bild zu sehenden Person, für den Fall, dass diese im Nachhinein behauptet nicht mit dem Foto und dem online Stellen einverstanden zu sein? Selbstverständlich für den Fall, dass diese auf dem Bild klar erkennbar ist.
Wenn direkt an der Eintrittskasse ein Schild hängt auf dem steht: "Mit dem Besuch unserer Veranstaltung erkläre ich mich damit einverstanden, dass ich auf Bildern zusehen bin, die gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet und auf unserer Internetseite zusehen sein werden. Und darunter wäre dann die Datenschutzerklärung auf dem Schild oder würde da auch ein Link zur Datenschutzerklärung reichen? Oder ist so etwas generell nicht möglich?
Wie ist es eigentlich wenn eine information bei Whatsapp oder Google kommt mit der neuen Datenschutz Verordnung aber man liest sie nicht oder Öffnet sie nicht? Also ist man automatisch damit einverstanden ohne sie gelesen zu haben?
#fragWBS - wie steht es denn mit früher erstellten Aufnahmen, aus den letzten Jahren, auf denen Menschen abgebildet sind und die ich seither bereits - und somit lange Zeit vor der "Grüdnung" der DSGVO erstellt und auf meiner PRIVATEN Homepage integriert habe?
Habe da mal eine frage . Wenn man zu einer Veranstaltung geht . Und da gibt es so hefte die man kaufen , kann . Darf man das jetzt noch oder brauchen die eine , Einverständnis Erklärung ? . Wo bekomme ich die her ? . Wieviel kostet diese ? . Kann man diese hefte jetzt noch kaufen ? . Oder sagt man jetzt nein wegen der Verordnung ? . Es ist so ich habe immer eins bekommen . Fällt das jetzt weg ? . Was gilt da ? . Ich bekomme das nicht auf die reihe . Das ist wie ein nudel salat . Also was kommt jetzt ? . Wer kann mir helfen ? .
Wie sieht das den in Verbindung mit dem KunstUrhG aus? Da ist ja Drin geregelt das wen ich die Rhein Promenade in Düsseldorf zum Beispiel Fotografiere ich es ja veröffentlichen darf weil ich die Promenade als Motiv habe und die Menschen darauf eher störendes Beiwerk sind. Gilt dies Trotz der DSGVO immer noch oder auch Bilder von Menschenversammlungen wie dem Japantag?
Hab mal ne frage !? Gab nen Unfall die tage auf der Autobahn und die Rettungsdienste musten per fus zur Unfallstelle laufen - wie bildet mann auf einer Autobahnbaustelle (enge SPUR) eine Rettungsgasse für Krankenwagen und co.. ?
Ich habe folgende Frage: Wenn ich einen Film für mich privat drehe, auf dem Personen erkennbar sind, so sollte dies eigentlich kein Problem sein, wenn ich ihn nicht öffentlich mache. Was aber, wenn ich den Film einem Bekannten gebe und dieser ihn auf seinem facebook account "veröffentlicht", trifft mich dann als "Produzent" des Filmes auch eine Mitverantwortung?
Kann ein Veranstalter denn für die Leute, die nicht Fotografiert werden wollen Sticker mit der aufschrift "Ich möchte nicht Fotografiert werden" aushändigen? Daraufhin werden die Personen auf den Fotos vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
#fragWBS Kann ein Faschingsverein bei öffentlichen Veranstaltungen und Festen Fotos machen und diese z.B. auf der eigenen Homepage oder im Social Media veröffentlichten? Bzw. Wie kann der Verein alle Besucher des Festes über den Datenschutz und die Verwendung der Bilder informieren und ggf. in Erfahrung bringen, dass manche Besucher der Veröffentlichung nicht zustimmen? Vielen Dank!
War auf dem Japantag, ein cosplayer wurde fotografiert, und ich stand im Hintergrund. Ich denk mir jetz, dass das meinetwegen ein bleiben darf, geil find ich's nicht. Andere Sache ist: im Falle des Japantages ist das absolut offenes Gelände, d.h., jemand der einfach an dem Tag über die Rheinpromanade schlendern will, und irgendwie nichts von der Veranstaltung wusste, und dann so wie ich zufällig auf nem Bild gelandet ist, diese Person zählt ja nicht mal zu der Gruppe der Leute dazu, die wussten, dass sie eventuell fotografiert werden, wenn sie absichtlich auf ein Event gehen.
Guten Tag Herr Solmecke, ich betreibe einen Photobooth und vermiete diesen für Events (Hochzeiten, Geburtstage, usw.) Müsste ich jedem, der SICH SELBST (mittels Buzzer) fotografiert eine Datenschutzerklärung mitgeben und muss er diese unterschreiben oder reicht ein Schild auf dem steht, dass jeder, der sich Fotografiert der Datenschutzerklärung zustimmt (die ich dort auslege)? #challengewbs #fragwbs
Tolles Video, genau so ein Video habe ich mir gewünscht. Nur leider nicht erfreulich zu hören wenn man selber gerne fotografiert
Sehr schönes ViDEO und sehr informativ! Danke an die Teilzeithelden und natürlich an WBS!
#fragWBS Wie beweiskräftig sind eigentlich Screenshots z.B. bei Abmahnungen und wer muss ggf. beweisen, dass der Screenshot (nicht) manipuliert wurde?
Ein sehr schönes aufklärendes Video - Wie immer eigentlich :)
Macht weiter so!
Danke an christian das er alles so toll erklärt .
Es ist nur eine Frage der Zeit bis man seine eigene Atemluft beantragen muss bevor sie einatmen und wieder ausatmen darf darf, damit die CO2 Emissionen kontrolliert werden können!
Momentan sind unsere Fachkräfte zum Verarbeiten von neuen Anträgen überlastet.
Bitte gedulden sie sich noch etwas.
Erinnert mich an diesen Film mit der ‚Lebenszeit‘...
Hubert Huppe 😉 daran hab ich auch schon gedacht und wenn des eintreffen sollte dann wären wir eh schon krepiert, bis der Antrag bearbeitet mal endlich wird.
#fragWBS Wenn ich die Visitenkarte eines Gebrauchtwagenhändlers an meiner Seitentür habe und diese behalte, müsste ich ihm dann eine Datenschutzerklärung schicken?
Also wirklich Klarheit hat das jetzt noch nicht gebracht, außer vielleicht "Lass es lieber sein" oder "Mach wasserdichte Verträge mit und Datenschutzerklärungen für alle Parteien."
Meine Antwort wäre: meld dich 2 Jahre lang arbeitslos, und wenn sich der Wirbel gelegt hat kannst du die Gesetze wieder wie vorher fröhlich missachten.
Ich bin für eine Sonnenbrillen Pflicht für alle ... als Zensurbalken lol :'D
DROP SHOW Dann kannst du jedes Foto der Welt löschen lassen. "ich bin der mit der sonnenbrille da!"
Hahahaaa! Super Idee! Die kann man ja billig in China einkaufen und dann an die Menschenmenge verteilen, bevor man fotografiert 🤪
#fragWBS #challengeWBS Viele Onlinedienste haben (nach wie vor) Klauseln in den AGBs stehen wie "Sie gewähren Blizzard hiermit eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweit geltende, vollständig bezahlte, einfache, unterlizenzierbare Berechtigung und Lizenz zur Verwertung der Benutzerinhalte und aller ihrer Bestandteile". Ist das konform mit der DSGVO/GDPR? Bzgl. des Rechts auf Widerruf der Einwilligung.
#FragWBS
Wie hat sich die Sache mit den Fotos und Videoaufnahmen auf Veranstaltungen denn inzwischen entwickelt?
Sehr sympathischer Kerl. Top!
Aussage eines Videos vom 07.06.2018: "Warten wir erstmal ab, was am 25.05.2018 kommt!" Ja ich weiß die Videos werden gedreht und brauchen dann scheinbar eine ganze Weile bis sie online gehen.. aber es hört sich trotzdem interessant an. ^^
#fragWBS #challengeWBS
Ist ein öffentlicher Gameserver noch privat oder benötigt man für diesen schon eine Datenschutzerklärung im Sinne der DSGVO?
Zum effektiven Bannen von Cheatern ist das Speichern der IP Adresse und, sofern vorhanden, Daten wie die SteamID notwendig.
OpenGL4ever Fällt definitiv unter die DSGVO
FightMaster122
Danke, das vermute ich auch, aber ich bin leider kein Anwalt und würde noch gerne hören was Herr Solmecke als Anwalt dazu sagt. Ein paar Daumen hoch für die Frage könnte helfen, dass die Frage als Nutzerfrage dran kommt.
Zumindest solange er sich in Deutschland befindet, müsste man darauf hinweisen.
Zudem werden die Adressen ja nicht veröffentlicht. Es wird nur der Dienst verweigert, was legitim ist.
Die SteamID ist aber jederzeit für jeden klar nachschlagbar.
IP-Adressen müssten sogar in diesem Fall gespeichert werden dürfen, da der Nutzer ebenfalls gegen deine AGB verstoßen hat. Es ist denkbar, dass die DSGVO in solch einem Fall außer Kraft tritt. Allerdings erhälst du die IP-Adresse bevor der Nutzer der Datenschutzerklärung überhaupt zustimmen kann. Das Verbinden mit dem Server ist also viel problematischer.
Sehr gutes Video, gute Fragen und gute Antworten, sehr kompetent :)
#fragWBS #challengeWBS
Europäische Internetbenutzer wurden in Folge der DSGVO teils von Internetdiensten ausgeschlossen. Hätte man eine Chance, dagegen zu klagen? Nicht gegen dem Betreiber des Dienstes sondern gegen die Entscheidung, dass sich Dienste gezwungen sahen Zensur zu betreiben?
Wenn mir doch etwas egal oder bewusst ist, was zum Beispiel mit meinen Daten geschieht und ich ggf. sogar selbst Maßnahmen getroffen habe, muss ich doch gewünschte Dienste aufrufen können oder nicht?
DaHeini Du hast keinen Anspruch auf irgendwelche Dienste. Geschieht alles auf freiwilliger Basis
Wenn ich den Kanal Kanzlei WBS abonniere, gehe ich dann mit der Kanzlei WBS einen Vertrag ein? Oder ist der Vertrag die Tatsache, dass ich bei TH-cam registriert bin, und besteht dementsprechend zwischen TH-cam und mir, ohne dass die Kanzlei WBS da irgendwie Teilnehmer wäre? #fragWBS
Seegal Galguntijak Wäre wohl eher eine Gefälligkeit, als ein Vertrag, weil keine tatsächliche Leistung / Gegenleistung besteht. Kann mich natürlich auch irren.
Mabih Ssibio Naja, die Leistung ist, die Videos zu bekommen, und die Gegenleistung ist, die Videos zu schauen (beeinflusst den TH-cam-Algorithmus und die Statistiken, macht den Kanal "größer" usw.), sonst würde ja nicht am Ende von jedem Video darauf hingewiesen, den Kanal doch bitte zu abonnieren...
Vertragspartner ist in diesem Fall ausschließlich youtube.
Die Kanzlei WBS verspricht keine Leistung (im rechtlichen Sinne - die könnten z.B. die Videos jederzeit einstellen), und der Abonnent musst keine Gegenleistung erbringen (man muss z.B. die Videos nicht anschauen).
Es besteht das Angebot des KOSTENLOSEN Betrachtens von Rechtsvideos. Dies ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, weil dem Betrachter durch das Betrachten der Videos , noch durch das Abonnieren oder "Liken" der oder des Videos keine weiteren Kosten entstehen.
Marcus Meisters Was für eine Art von Rechtsgeschäft soll das sein?
Das würde mich tatsächlich interessieren. #fragWBS
Entweder es ist ein Vertrag - dann in ist es kein _einseitiges_ Rechtsgeschäft. Für einen Vertrag ist es nicht Voraussetzung, dass Geld fließt - die Leistung kann auch kostenlos sein.
Mann darf jeden wieder fotografieren, wenn man sich einen neuen VW kauft und gegen die Eröffnung des BER demonstriert.
Gut zu sehen dass Drachenlord jetzt nen Job hat
Den Lerd beleidigen, okay. Aber Zivilisten als Lerd bezeichnen, das geht zu weit.
Sei nicht so gemein. Dieser Kerl hier wäscht sich, rasiert sich und macht sich die Haare.
Gedrollt wird net
Beherrsch dich!
Es ist beruhigend, wenn man Leute vom Onanieren abhält.
Schönes Feinkostgewölbe hat der Henning! Respekt von meiner Stelle
Was wenn wir uns nen Presseausweiß beantragen und gelten dann als Journalisten...Vorteilhaft? Danke für das Video und bitte mehr davon.Gruss
#fragwbs
Die TH-cam App verwendet meinen Standort oder zumindest die Werbung, die geschalten wird, allerdings wird die App unter Datenschutz Ortungsdienste (iOS) nicht angezeigt, sprich, ich kann sie nicht abschalten.
Ist das nicht ein Verstoß gegen die DSGVO, wen kann ich rechtlich belangen, TH-cam oder Apple?
Wenn das nicht bei iOS angezeigt wird, heißt das, dass Apple damit nichts zu tun hat. Der Standort wird dann von TH-cam mit der IP-Adresse bestimmt.
Verdammt gut erklärt, danke für das Video ;)
Hallo Christian, wie sieht es mit DSGVO und Daten bei Organisationen wie Polizei, GEZ, Schufa, etc. aus? SInd die in der DSGVO vom Recht auf Vergessen ausgenommen?
Bei den ganzen Erklärungen rund um DSGVO und Bildern kam mir die Frage: Wie schaut es eigentlich mit Überwachungskameras aus? Ich werde als Passant gefilmt, bin am Video erkennbar, oft sogar mit Zeitstempel - mir wird allerdings vorher keine Datenschutzerklärung ausgehändigt. Wir schaut da die Rechtslage aus? #fragWBS
Karneval, Filmen, Fotografieren und Medienrecht... wäre auch ein spannendes Thema.
Was wenn ich das Handy von meinem Kumpel nehme um damit ein Bild von IHM oder ein Gruppenbild zu machen. Wer muss dann die Datenschutzerklärung abgeben? Ich oder der Handybesitzer?
Find das super interessant, weil ich selbst auf Cons und Cosplaytreffen als Fotograf unterwegs bin.
#fragwbs gilt die Verordnung nur für Fotos und Filme NACH dem 25.5.?
Thema DSGVO: Wie sieht das eigentlich mit den Bodycams der Polizei aus ?
Mich würde mal interessieren, ob man auch als Privat-Mensch eine Datenschutz-Folgeabschätzung machen lassen muss, wenn man sensible Daten verarbeitet (mit Einverständnis der User)? Weil dann müsste man ja auch als Non-Kommerzieller einen Datenschutzbeauftragten einstellen. Und das ist nunmal als Non-Kommerzieller nicht möglich. #fragWBS
Zu dem Thema habe ich noch eine Frage: Wie ist das mit mehrere Jahre (10 - 30) alten eingescannten analogen Fotos von beispielsweise Young- und Oldtimertreffen. Gelten für solche Fotos auch die Maßgaben der DSGVO?
Danke
Ich find's Nice das ständig Gäste da sind👍
Muss man denn auch ein Datenschutzerklärung überreichen für das einordnen und verwalten von TFP Verträgen?
Reicht für solche eine Einverständnis (betreten der Veranstaltung = ok für photos) ein Aushang oder in welcher Form muss das bekannt gegeben sein vor Kauf des Tickets ?
Erinnert sich jemand an die Zeiten wo das egal war und man einfach Spaß und gelebt hatte...
Ich mache was ich will!
Wenn ich jetzt Strand fotografiere, wo eine Person rumsteht, wie sieht die Rechtslage aus?
Und wie ist das auf Liveveranstaltungen ? Muss ich als Produktionsfirma (TV Produktionen) da was machen oder ist generell Sache des Veranstallters ?
Einfach weil mich das Thema DSGVO bzw. das Thema Fotografie speziell noch immer sehr interessiert, es aber in dem Video und dem Artikel nur "teilweise" angesprochen wurde hier quasi meine sehr sehr spezielle zuschauerfrage ;) Angenommen man ist z.B. Pressefotograf des DFJ oder nenne ich es mal übersichtlicher weise "Unabhängiger Journalist" mit "Presseausweis" der auf eine Convention/Messe/Veranstaltung geht und Fotos vom geschehen macht. (Dazu wurden die meisten fragen bereits sehr schön beantwortet) gehen wir mal davon aus das der Veranstalter quasi das Fotografieren zulässt. Man kann sich auch akkreditieren lassen, ist aber nicht zwingend notwendig. Aber darum geht es eigentlich gar nicht. Also, ich bin also ein Presse Fotograf / Journalist und Fotografiere keine Besucher...auch keine Verkleideten...sondern....ich Fotografieren Film und Serienstars auf den Panels, wären diese Fragen beantworten oder einen schwung aus aktuellen oder auch vergangenen Produktionen erzählen. (jetzt kommt die frage!) Darf ich diese Fotos veröffentlichen? oder gehen wir einen schritt weiter...darf ich Fotos dieser "stars" auf Bilderdiensten wie gettyImages (nur um einen namen zu nennen) oder EyeEm, 1414, für Zeitschriften / Magazine zum Kauf anbieten? Erinnerung nochmals an den FREIEN FOTO JOURNALISTEN mit PRESSEAUSWEIS ...Mir geht es speziell darum das diese Gäste ja bewusst eingeladen werden um z.B. auch Fotografiert zu werden. Auch gibt es ja Foto tickets...wo da die bildrechte liegen ist ja eigentlich klar...aber auch da bekomme ich ja kein Zettel mit Nutzungsrechten mit zugesteckt...Ok...ich habe das recht am eigenen bild...der "Star" aber auch...und das Urheberrecht hat der Fotograf...darf ich das bild trotzdem Posten? oder muss ich dem z.B. Game of Thrones Star mit dem ich mich nun habe Fotografieren lassen mit meiner Datenschutzerklärung hinterherrennen???
meddl loide?
Meddl
meddl!
feinstes Mett die DSGVO
Das ist Rainer Wahnsinn
VERDAMMTE EU-HAIDER!!
Wenn man mit einem Smartphone fotografiert wird, und dieses Foto auch erlaubt, ist es dann auch gleich mit erlaubt, dass der Fotografierende das Bild automatisch über sein Smartphone in die iCloud bzw. bei Google Fotos oder sonst wo hochlädt, wo es zwar nicht öffentlich ist, wo aber doch der Anbieter (also z.B. Google oder Apple) darauf zugreifen kann? Oder ist das hochladen zum Speicherplatz sparen auf dem Handy nur erlaubt, wenn man seine eigene Cloud (z.B. NextCloud auf eigenem Server) betreibt? #fragWBS
Vermutlich verboten, da du in der Datenschutzerklärung sehr wahrscheinlich auch darüber Auskunft geben müsstest, wie lange Apple & co die Daten speichern ^^
Damit sind dann aber viele Smartphone-Fotos auch illegal, weil sie automatisch in die iCloud oder Google-Cloud gebackupt werden.
Richtig, genau wie nahezu alles andere.
Auch ne Möglichkeit, technischen Fortschritt von 20-30 Jahren zunichte zu machen ^^
Technischen Fortschritt gibt es auch ohne Verletzung der Grund- und Menschenrechte! Also, könnte es geben, wenn wir nicht in einem Überwachungskapitalismus leben würden, wo wir für die Datenkonzerne keinen anderen Stellenwert haben, als es Nutzvieh hat.
Mein Smartphone speichert jedes Foto automatisch in meiner Owncloud, die steht bei mir zuhause, und da habe nur ich Zugriff drauf.
Naja, ich sehe es jetzt nicht wirklich als Verletzung deiner Grund- oder Menschenrechte, wenn ich von dir ein Foto schießen würde, ohne dir genau sagen zu können, wie lange Google ein Backup des Fotos speichert, auf welcher Domain mein Webspace in vielleicht 5 Jahren ist oder ob ich ggf. nächstes Jahr meine Gallerie nicht mehr auf Facebook, sondern auf Tumblr bewerbe.
Natürlich vorausgesetzt, ich habe deine Einverständnis, ein Foto von dir zu knipsen und es als Teil meiner Foto-Galerie online zu stellen.
Da würde ich es eher als Körperverletzung sehen, wenn ich dir anstatt einer übersichtlichen, einseitigen Einverständniserklärung zunächst ein 20-seitiges Datenschutz-Dokument übergeben und erklären müsste.
Zudem hat nicht jeder Hardware für eine Owncloud oder das nötige Know-How sie einzurichten bzw. vorallem abzusichern,
sonst würde wohl kaum der Großteil aller Benutzer, welche eine Cloud nutzen, die von Microsoft, Apple oder Google nutzen.
Mit der Nutzung einer privaten Cloud gehören wir beide eher der Minderheit an.
Hallo
Ich fotografiere auf Festivals (Tomorrowland, ...) in Europa und der Schweiz.
Der Veranstalter erlaubt das Fotografieren mit dem Kauf einer Eintrittskarte bzw. gewährt im Vorfeld Presse.
Muss ich da jedem Gast eine DSGVO in die Hand drücken egal ob er Hauptobjekt bzw. Beiwerk ist?
Und wie verhält sich das mit in der Schweiz fotografierten Personen?
Können Sie mir eventuell sagen, woher ich denn diese Datenschutzerklärung herbekomme?
Dann würde ich diese natürlich immer bei mir tragen.
MfG Hectic
Sehr informativ! Wie sieht das bei Blitzerfotos aus? Da wird einem vorher oder währenddessen auch keine Datenschutzvereinbarung vorgelegt.
Ich frag mich gerade, ob es reicht. eine Zustimmung zum Fotografiertwerden mündlich entgegenzunehmen, oder ob man da eine *schriftliche* Zustimmung braucht? Und welche persönlichen Daten des zu Fotografierenden darin enthalten sein müssen? Im Zweifel muß der Fotograf ja nachweisen können, daß die Erlaubnis erteilt wurde.
Was ist denn wenn ich ohne Entgelt auf dem Flachsmarkt Fotos mache wo locker 30 tsd Menschen durch gehen an 3 Tagen und diese Fotos dann dem Verein übergebe der dieses Event dort veranstaltet? Hafte ich dann als Fotograf oder haftet der Flachsmarkt EV Krefeld Linn? Würde es reichen wenn überall geschrieben steht das Fotos gemacht und online gezeigt werden?
Top Kanal 👍👍👍👍
Sehr geehrter Her Solmecke, meine Frage gehört zwar nicht zum Thema, und ich brauche jetzt keinen Anwalt, aber man weiß ja nie. Ich bin entsprechend Rechtsschutz versichert und wollte einfach nur mal fragen, ob Sie alle Rechtsbereiche oder nur bestimmte abdecken/vertreten. Wie gesagt, ich brauche keinen Anwalt, aber allgemein, wüßte ich, wen ich kontaktieren würde, wenn ich einen brauchte und deshalb meine Frage nach den Bereichen, die von Ihnen vertreten/werden können.
Danke für Ihre Antwort, auch wenn meine Frage zum Thema, jetzt so gar nicht paßt.
Viele Grüße
Hans Josef Schunk Er persönlich fasziniert sich für Medienrecht. In seiner Kanzlei werden aber noch andere Rechtsgebiete behandelt - kannste ja mal auf der HP nachlesen, welche genau. Aber Zivilrecht wird er selber bestimmt auch machen.
Mary Ro, lieben Dank für Deine Antwort. Dann weiß ich ja, wo ich mich im Zweifel hinwenden würde. Er kommt auf jeden Fall sehr sympathisch bei mir an.
Nochmals Danke an Dich und Liebe Grüße
Jupp
Hans Josef Schunk Np. Ich weiß was du meinst, aber ein sympatischer Anwalt ist nicht gleich ein "guter" Anwalt. Hoffen wir mal, dass es bei ihm so ist. Sobald er dich mal verteidigt, kannste du es hier ja mal mitteilen ;) l. G.
Mary Ro, gebe ich Dir Recht, ob ich ihn jemals brauche, weiß ich nicht, aber ich denke, man hat doch zumindest schon mal ein Grundvertrauen, aufgrund seiner Videos.
Allerdings ist das natürlich kein Kriterium für gut Anwaltsarbeit.
Gruß Jupp
Wie sieht es mit Videos aus die man als Filmemacher auf Veranstaltungen dreht?
Wie sieht der Datenschutz denn bei einer privaten Veranstaltung, z.B bei einer Hochzeit aus ?
Ich kann den Zuschauern hier die LNP256 (Logbuch Netzpolitik - Podcadt) empfehlen - u.a. ist als Gast 'Jan Philipp Albrecht' dabei. Sehr hörenswert - daneben gibt es zur DSGVO viele Podcastfolgen aus dem Fotobereich (Happy Shooting, Fotophonie, Uncle Bobcast, usw...).
Sehr gut
Wo kann ich ein Muster für eine private Datenschutzerklärung finden? Würde gerne immer einen Packen mit mir herrum tragen!
Für Webseiten ist e-recht24 ein Einstieg
1802D Ich meinte schon zum Ausdrucken und abgeben wenn ich in der Stadt im Cafe oder so ein Bild machen möchte.
So einfach ist das halt leider auch nicht. Man muss in die Datenschutzerklärung bezüglich aller Daten mit enen man etwas machen (oder auch nur sehen) möchte folgendes schreiben:
- Was man erhebt
- - In diesem Falle Fotoaufnahmen
- Warum man diese Fotos macht
- - Das müsste man im Einzelfalle entweder jeweils neu schreiben oder gleich alle Gründe die einem so einfallen hier angeben
- Dass das Foto nur mit Einverständis des Fotografierten macht
- - Hier muss unbegdingt auf DSGVO §6 Abs. 1 lit. f verwiesen werden
- Wer das Foto hinterher sehen kann und soll
- Wie lange du vor hast das Foto zu verarbeiten
- - Und wehe, nach diesem Zeitraum wird das Foto nicht wieder gelöscht. Unbegrenzte Zeit geht nicht, ausserdem soll die geringstnötige Zeit angesetzt werden.
Viel Spaß jemanden zu finden, der hierfür ein Muster hat...
Tut mir leid, ich habe Forentemplates umschreiben müssen, um diese konform zu bekommen und habe inzwischen etwas expertiese in dieser Verordnung. Wenn du dich wirklich dran halten willst, musst du in Kauf nehmen, dass einige Dinge darin mit der Realität und Umsetzbarkeit in Konflikt geraten. Es ist für eine Webseite ja schon unglaublich schwierig, allerdings ist das noch ein Spaziergang im Vergleich mit Fotografien.
1802D Okay danke. Dann weiß ich bescheid.
Wichtig ist auch noch, dass du den fotografierten deinen Namen, Anschrift und einen Weg wie man dich innerhalb von 24 Stunden erreichen kann mitgibst. Denn hier kommt der Riss in der Logik dieses Verwaltungsmonsters auf. Wenn du als Privatperson Daten verarbeitest musst du deine Daten veröffentlichen.
Einige andere Punkte die ich vergessen habe, die in deine Datenschutzerklärung müssen sind
- Wie und wo lagerst/speicherst du die Daten
- Wie schützt du die Fotos vor unbefugtem Zugriff
- Du musst betonen dass du sie schützt
- Du musst auf das Recht auf vergessenwerden hinwweisen und wie man sich bei dir melden soll, damit du das umsetzt
- Du musst reinschreiben, dass man dich melden kann wenn du dich an einen Punkt der DSGVO nicht halst
- - Zum Glück musst du nicht sagen wo die dich melden können (für dich: Das zumeist der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes in dem du dich befindest)
Die Datenschutzerklärung muss verständlich geschrieben sein, allerdings ist es nicht notwendig eine übermäßig gewählte Sprache zu nutzen. Solange du om hochdeutsch schreibst: "Ich lagere die bei mir daheim im Schrank." kann dich deswegen keiner wegen irgendwelcher Formfehler ankreiden. Immerhin...
Bestimmt habe ich noch ein paar andere Dinge vergessen.
Henning, Du bist cool drauf und bringst Dich gut rüber! Versuch nur mal Deine Kalorienaufnahme etwas zu reduzieren, dann wirst Du n Showstar, Man! Ernst gemeint, ich mag Dich!
Danke für die vielen Infos.
Mein Problem. Ich bin oft auf Veranstaltungen und führe für ein TH-cam-Kanal Interviews. Ich frage davor die Teilnehmer ob Sie einverstanden sind und mein Kanal kennen.
Falls Ja mache ich das Interview. Am Schluss frage ich nochmals, vor laufender Kamera, ob Sie mit der Veröffentlichung auf meiner Webseite und auf TH-cam einverstanden sind.
So habe ich ein Beweis das ich die Zustimmung habe. (Ja es gab auch einige die davor Ja sagten und bei der Aufnahme Nein = Löschen)
Jetzt mein Problem, Muss ich diese Zustimmung jetzt gewaltig erweitern, und/oder immer schriftlich machen?
Hallo ich hab da ne frage, ich hab vor kurzem nen Blitzerfoto bekommen, es sind ja nicht immer Polizisten die Blitzen. Wie sieht das damit nun aus, dürfen die das überhaupt noch?
Ich habe so ein bisschen den überblick verloren welche der Informationen vor der DSGVO auch relevant waren. Sehe ich das jetzt richtig das im Prinzip nur die Löschung der Bilder vorab angekündigt werden muss? (schreibe ich da nicht einfach unbefristet und pfertsch?)
#fragewbs es gibt doch diese gelbe Seiten in dem Adressen von allen möglichen Firmen einer Stadt drin sind. wenn ich nun als Firma so ein Buch zulege, müsste ich dann schon an jede Firma in diesem Ort eine Datenschutzerklärung schicken?
Boah, das wird ja immer schlimmer. Irgendwann darf man auch nicht mehr atmen. ;-)
Die wichtigste Frage wurde nicht geklärt: Wie ist es den jetzt mit Beiwerk und so. Also: Man fotografiert auf einer Convention jemanden (den man auch gefragt hat und der einverstanden ist) und irgendwo im Hintergrund ist dann doch eine andere Person noch aufs Bild gekommen, die man nicht drauf wollte bzw. die halt einfach mit drauf ist, weil es ja so voll ist und sich ggf. das gar nicht vermeiden lies.
Dabei nochmal eine Unterscheidung: z.b. gibt es da die Convention Connichi oder Dokomi, da gibt es ein eindeutiges Eventgelände und jeweils einen sehr stark durch die Eventteilnehmer genutzten angrenzenden Park, der aber selber öffentlicher Raum ist.
Der journalistische Teil ... mit den Eintrittskarten ... haben die TV Medien schon vor der DSGVO umgesetzt ...
Jeder geht darauf ein... Selbiges ... funktioniert jetzt auch bei Zutritt einer heutigen Veranstaltung.
Wenn ich etwas für den Veranstalter mache, wird an jedem Zugang sichtbar gemacht, daß Foto & Filmaufnahmen gemacht werden und diese bei Zutritt entsprechend akzeptiert werden. Bisher hat dieses System bei von jedem mir bekannten Kollegen funktioniert.
Was hältst du eigentlich von Artikel 13 über den am 20.6 dass das EU-Parlament entscheiden soll? Ist finde ich ein wichtiges Thema.
tobias wempen
das habe ich mich auch gefragt.Wenn das hinzu kommt,ist Schluss mit der Freiheit!!!
Ich habe diesbezüglich nur Infos aus England gefunden.Wurde darüber überhaupt in der deutschen Presse darüber berichtet?
Schreib noch #FragWBS in den Kommentar.
Die können mich mal kreuzweise. Geh schön weiter Fotos machen
Freu mich drauf wenn sie endlich mal ein Gesetz bringen, durch das man TH-cam- und andere Internet-Kommentare effektiv zur Anzeige bringen kann. Mein Sammelordner mit rechtswiedrigen Schmutzkommentaren deinerseits ist immens. ;)
LaNoir Du realitätsfremder Kek, das meinst du doch nicht ernst du Schmonk. Nie im Leben gibt es so hobbylose Leute. Das glaube ich dir nicht. Selbst das größte Schaf hat wohl besseres zu tun. Hast wohl noch nie was von Anonymität gehört. Viel Glück dabei hahahaha. Grüße aus Ungarn und Kroatien. Bestimmt scheren wir uns hier um deine Anzeigen. Loser. "Jemand hat im Internet gemeine Sachen zu mir gesagt!" Selbst die Polizei hier wird dich auslachen und deswegen anfangen zu mobben du Pussy.
BlackCro Long pssst! Dein TH-cam-Kommentar ist "rechtswiedrig"! Hahahah
25 Mai? Aber es ist Juni...
Falsche Flagge dachte ich mir auch 😂😂
Wahrscheinlich ein altes Video.
Oder er meinte 25. Juni :)
@Kainzlei WBS: Hallo!! Wir sind ein Karnevalsverein und wollen im Rahmen unserer Veranstaltungen (Sitzung, Party) mit eigenem Fotograf, nicht kommerzielle Bilder machen. Wie und welche Bedingungen müssen wir erfüllen, um die Bilder im Anschluss auf unserer Homepage unserern Besuchern zur Verfügung zu stellen?? Vielen Dank für eine Antwort!
Darf man die Datenschutzerklärung Erklärung um netz öffentlich machen und der Person eine Karte mit dem QR Code als Link geben
Mich würde das Journalistische oder Künstlerische noch genauer Interessieren. Ich mache bei Laufevents immer Videos mit der Kamera auf dem Kopf :) Sollte ich jedem Zuschauer ein Zettel geben ? :) th-cam.com/video/6G2BvuaTcfo/w-d-xo.html
Ja,so ist es leider...rechtlich müsste du alle fragen die auf den Fotos zu sehen sind ob du es veröffentlichen darfst.
Jap, rechtlich nicht anders als Fotos. Sind ja auch nur Bilder. Sowas kann man nur sinnvoll über gute AGBs der Veranstaltung regeln, du kannst ja nicht gleichzeitig Laufen und die Besucher um Einverständnis fragen. Wobei du dann zumindest den Videobeweis hättest das sie einverstanden sind :) Einzige Lücke die mir auf die schnelle einfällt: Soweit ich weiß sind nur Gesichter Personenbezogen (außer jemand klebt sich sein Ausweis auf die Brust oder so), somit reicht es vielleicht wenn du nachher die Gesichter verpixelst? Das geht vielleicht sogar mit dem richtigen Programm relativ automatisch.
Mh mh. Schwierig das dann automatisch zu machen. Müsste ich mal nach einem programm suchen. Aber vielleicht kann man das ja als Journalismus laufen lassen, wenn über den Lauf eben auch berichtet wird. Ich frag mal weiter nach :)
musst nur schneller laufen dann erkennt man niemand mehr :)
ps:schaut mal auf daniels channel vorbei, lohnt sich lg aus frankfurt
Gute Idee Julia. Das werde ich mal probieren. 50km/h sollten wohl reichen. Und dann noch die Kamera auf 2 Frames/Sekunde einstellen :D
Das Vorschaubild unterscheidet sich vom Video.
Wie wäre es wenn man bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung dem Besucher die Möglichkeit bietet zu sagen, dass sie Ausdrücklich zu Fotos zustimmen und dieser Besucher ein spezielles Ticket erhält bei dem dies ausdrücklich (farblich) kenntlich gemacht ist?
#FragWBS Kann ich auf meiner Website gleich am Anfang darauf hinweisen, dass die Kommunikation NICHT SSL-Verschlüsselt ist? Dann kann ja jeder entscheiden, ob er die Seite trotzdem nutzen will oder nicht. Gibt es da unterschiede zu gewerblichen und nicht gewerblichen Websites?
Ich hätte da mal eine Frage, wie schaut es eigentlich aus mit und blitzgeräten der Polizei? Muss da nicht streng genommen auch ein Hinweis zur Verarbeitung Personen bezogenen Daten ähnlich wie bei überwachungskameras angehängt werden oder gibt es da Ausnahmen?
Die Menschheit sollte sich einmal auf ihren Geisteszustand überprüfen lassen.
Wenn ich eine Datenschutzerklärung von jemanden bekomme, muss ich dann ihm meine Datenschutzerklärung geben, wo drin steht wo ich seine DSE abspeichere oder aufbewahre?
Und kann er dann seine DSE wieder zurückziehen
Wann wurde denn das Video erstellt? Anscheinend vor dem 25.05. denn es wird tatsächlich schon abgemahnt.
Es hiess aber doch, das Kunsturhebergesetz gilt weiter und damit die Ausnahme für Veranstaltungen aus Par 23(1)?
greift nicht Art 2 Abs 2 lit c) wenn fotografiert wird zu persönlichen Zwecken ?
Ich habe da mal eine Frage.
Wenn der Veranstalter vor dem Erwerb zweifelsfrei darauf hinweist, dass Bilder gemacht werden und der Zutritt nur erlaubt wird, wenn man damit einverstanden ist. Gilt das auch für Personen unter 16 Jahren ohne die Begleitung der Erziehungsberechtigten? Beispiel Sportveranstaltungen.
3:39 Braucht man dafür eine schriftliche Bestätigung der auf dem Bild zu sehenden Person, für den Fall, dass diese im Nachhinein behauptet nicht mit dem Foto und dem online Stellen einverstanden zu sein? Selbstverständlich für den Fall, dass diese auf dem Bild klar erkennbar ist.
Dürfte man dann bei einem Konzert dann auch, wenn man fotografiert wurde und das Bild online gestellt wird, auch das recht am eigenen bild hochladen?
wie kann ich eigentlich meinen Namen aus dem Netz löschen lassen?
Wenn direkt an der Eintrittskasse ein Schild hängt auf dem steht: "Mit dem Besuch unserer Veranstaltung erkläre ich mich damit einverstanden, dass ich auf Bildern zusehen bin, die gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet und auf unserer Internetseite zusehen sein werden.
Und darunter wäre dann die Datenschutzerklärung auf dem Schild oder würde da auch ein Link zur Datenschutzerklärung reichen? Oder ist so etwas generell nicht möglich?
Wie ist es eigentlich wenn eine information bei Whatsapp oder Google kommt mit der neuen Datenschutz Verordnung aber man liest sie nicht oder Öffnet sie nicht? Also ist man automatisch damit einverstanden ohne sie gelesen zu haben?
#fragwbs Verstößt die Zustimmung zur Fotografie durch Betreten des Geländes nicht gegen die Nichtdiskriminierungsklausel der DSGVO?
#fragWBS - wie steht es denn mit früher erstellten Aufnahmen, aus den letzten Jahren, auf denen Menschen abgebildet sind und die ich seither bereits - und somit lange Zeit vor der "Grüdnung" der DSGVO erstellt und auf meiner PRIVATEN Homepage integriert habe?
Habe da mal eine frage . Wenn man zu einer Veranstaltung geht . Und da gibt es so hefte die man kaufen , kann . Darf man das jetzt noch oder brauchen die eine , Einverständnis Erklärung ? . Wo bekomme ich die her ? . Wieviel kostet diese ? . Kann man diese hefte jetzt noch kaufen ? . Oder sagt man jetzt nein wegen der Verordnung ? . Es ist so ich habe immer eins bekommen . Fällt das jetzt weg ? . Was gilt da ? . Ich bekomme das nicht auf die reihe . Das ist wie ein nudel salat . Also was kommt jetzt ? . Wer kann mir helfen ? .
Wie sieht das den in Verbindung mit dem KunstUrhG aus? Da ist ja Drin geregelt das wen ich die Rhein Promenade in Düsseldorf zum Beispiel Fotografiere ich es ja veröffentlichen darf weil ich die Promenade als Motiv habe und die Menschen darauf eher störendes Beiwerk sind. Gilt dies Trotz der DSGVO immer noch oder auch Bilder von Menschenversammlungen wie dem Japantag?
spannend
gibt es auch eine kurzform ?? 15 min sidn mir etwas zu lang
Hallo, ich hätte mal noch ne andere frage, wie ist das eigentlich mit Blitzern? Müssten Sie da nicht jetzt auch vorher mein Einverständnis haben?
Ist das Rainer Winkler?
Hab mal ne frage !? Gab nen Unfall die tage auf der Autobahn und die Rettungsdienste musten per fus zur Unfallstelle laufen - wie bildet mann auf einer Autobahnbaustelle (enge SPUR) eine Rettungsgasse für Krankenwagen und co.. ?
Ich habe folgende Frage: Wenn ich einen Film für mich privat drehe, auf dem Personen erkennbar sind, so sollte dies eigentlich kein Problem sein, wenn ich ihn nicht öffentlich mache. Was aber, wenn ich den Film einem Bekannten gebe und dieser ihn auf seinem facebook account "veröffentlicht", trifft mich dann als "Produzent" des Filmes auch eine Mitverantwortung?
Kann ein Veranstalter denn für die Leute, die nicht Fotografiert werden wollen Sticker mit der aufschrift "Ich möchte nicht Fotografiert werden" aushändigen? Daraufhin werden die Personen auf den Fotos vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
#fragWBS
Kann ein Faschingsverein bei öffentlichen Veranstaltungen und Festen Fotos machen und diese z.B. auf der eigenen Homepage oder im Social Media veröffentlichten?
Bzw. Wie kann der Verein alle Besucher des Festes über den Datenschutz und die Verwendung der Bilder informieren und ggf. in Erfahrung bringen, dass manche Besucher der Veröffentlichung nicht zustimmen?
Vielen Dank!
Wie sieht es eigentlich mit Blitzern in Bezug auf die DSGVO aus?
5:57 der 25 Mai ist schonnlängst vorbei..... mach dies mal aktueller....
Stimmt!
War auf dem Japantag, ein cosplayer wurde fotografiert, und ich stand im Hintergrund. Ich denk mir jetz, dass das meinetwegen ein bleiben darf, geil find ich's nicht.
Andere Sache ist: im Falle des Japantages ist das absolut offenes Gelände, d.h., jemand der einfach an dem Tag über die Rheinpromanade schlendern will, und irgendwie nichts von der Veranstaltung wusste, und dann so wie ich zufällig auf nem Bild gelandet ist, diese Person zählt ja nicht mal zu der Gruppe der Leute dazu, die wussten, dass sie eventuell fotografiert werden, wenn sie absichtlich auf ein Event gehen.
Guten Tag Herr Solmecke,
ich betreibe einen Photobooth und vermiete diesen für Events (Hochzeiten, Geburtstage, usw.)
Müsste ich jedem, der SICH SELBST (mittels Buzzer) fotografiert eine Datenschutzerklärung mitgeben und muss er diese unterschreiben oder reicht ein Schild auf dem steht, dass jeder, der sich Fotografiert der Datenschutzerklärung zustimmt (die ich dort auslege)?
#challengewbs #fragwbs