Erst mal. Zum Thema trockene Themen. Ein Thema ist immer nur so trocken, wie sehr man sich für ein Thema interessiert. Dieses Thema fand ich sehr interessant! Ich habe damals 2008 ein Radio kurs belegt wo ich mich auch ein wenig mit der GEMA beschäftigt habe. Dieses Video hat mich sehr interessiert, und auch einige Fragen wurden von mir beantwortet. Trotzdem hätte ich rein theoretisch zum Beispiel wie das mit der Radioabgabe ist noch einige andere Fragen. sehr interessantes Video! Ich habe es mir über den Podcast angehört auch ohne Video super erklärt. Ich bin blind, und habe mich schon früh für das Thema Radio interessiert. Ich weiß dass da die GEMA auch ein großer Teil ist. Aber das mit den Werbesongs und mit dem Urteil der Kieler Woche war sehr interessant. Sollte es da irgendwann zu irgendwelchen diesbezüglichen Themen noch eine Fortsetzung geben, würde ich mich riesig freuen. Sowas interessiert mich wirklich! Außerdem ist es ja gerade bei Ärzten oft so, dass da nicht irgendwelche Musik sondern Musik aus dem Radio läuft. Diesbezüglich müsste dann ja das Radio also der Sender an sich die GEMA Meldung machen. Da der Arzt ja nicht mit dem Radio zusammen arbeitet sondern dieses Medium einfach laufen lässt. Es ist eigentlich heutzutage nur noch selten der Fall dass irgendwelche Musik von irgendwelchen CDs oder sonstigen ton art technischen Trägern abgespielt wird. Und wenn man jetzt nur mal die Termin technisch festgelegten Patienten nimmt, ist dies ja eigentlich rein rechtlich gesehen auch keine öffentliche Sache! Die Termine werden mit nicht bekannten Patienten gemacht, trotzdem ist das ja festgelegt! Sowie ich das verstanden habe ist es ja dann öffentlich, wenn viele Personen an einem Standort kommen die nicht vorher angemeldet beziehungsweise nicht vorher erwartet werden. Oder verstehe ich das falsch? Liebe Grüße aus Rendsburg von einem sehr interessierten Finn.
Ich erinnere mich noch gern an die Zeit, als TH-cam alle Gema Songs aus den Videos entfernt hatte 😁 Möchte nicht wissen, wie viele Hass E-Mails die Gema anschließend bekam 😏
Ich hätte noch eine Frage dazu: spielt es eine Rolle, wie lange ein Song gespielt wird? Wenn ich z.B. für eine TH-cam Video nur 20 Sekunden eines Songs anspiele, muss ich dafür auch eine Gema-Anmeldung machen?
Ich hätte mal zwei Fragen zu dem Thema. Ich hoffe jemand mit rechtlichem Hintergrundwissen kann mir da weiter helfen. (a) Stehe ich als Organisator einer Veranstaltung in der Pflicht privaten Teilnehmern das abspielen von Musik zu untersagen? Unsere Hochschulgruppe organisiert häufig Mitbringbrunches die auch recht groß beworben werden. Nicht selten bringt irgendwer einen Bluetooth-Lautsprecher mit und macht irgendwelche Musik an. (b) Wie ist das überhaupt mit der Haftung bei Organisationen die keine juristischen Personen sind, wie beispielsweise Hochschulgruppen. Wer haftet da? Und wie würde einen die Gema überhaupt erreichen. Solange man nicht als Verein organisiert ist, hat man keine Anschrift, keinen gewählten Vorstand, gar nichts. Und an Privatinformationen ran zu kommen um Einzelpersonen in die Haftung zu nehmen dürfte schwierig werden. Danke im Voraus!
Dann wäre die GEMA Datenbank wahrscheinlich auch hilfreich um Künstler und Labels zu Kontaktieren wenn man nachfragen möchte ob man ihre Lieder samplen darf, richtig?
Ja, soweit ich gehört habe sollen wohl publishing royalties bis ca. 2 Jahre aufbewahrt werden aber können darüber hinaus dann freigegeben werden wenn der Song nicht angemeldet wurde. Dann gehen die Einnahmen einfach an die aktuellen Top Künstler wie Drake, Taylor Swift usw.
Die GEMA hat schon sportliche Preise. Eine Veranstaltung von z. B. einem Verein hat Musikalische Inhalte bereits im Vorfeld anzumelden. Wer nicht macht und erwischt wird, kann mit einer Verdoppelung der Gebühren rechnen. Werden dann noch Eintrittspreise verlangt, so erhebt die GEMA einen Anspruch der Einnahmen von bis zu 10%. Dazu muss nach der Veranstaltung noch eine Setliste der gespielten Titeln nachgereicht werden und dieser wird auch nachberechnet. Es wird also 2mal gezahlt. Wer keine Setliste einreicht, wird richtig nochmal zur Kasse gebeten. Unser Verein zahlt bis zu 4000€ an die GEMA! Der witzt : Der Musikalische von Anteil von Plattenträgern ist gering und BANDS z. B. singen ihre eigenen Songs. Auch bei Gemafreie Musik, erhebt diese Ansprüche. Coverbands erzeugen durch Covermusik mehr Kosten. Ein befreundeter Musiker war Mitglied bei der GEMA gewesen. Er hat hohe Mitgliedsbeiträge bezahlt, jedoch nie eine Vergütung seiner Musikstücke auf Konzerten, TH-cam oder regionalen Radios erhalten. Ich finde die GEMA definitiv nicht seriös und in den letzten 5 Jahren haben sich die Ausgaben fast verdoppelt. Da muss man sich wirklich überlegen, ob sich Veranstaltungen für Vereine noch lohnen, wenn ehe nicht soviel hängen bleibt. Achso zufügt: Berechnungssatz ist Eintrittsgeld, Beschalte Fläche in m2. Wenn Livemusik auf zwei Bühnen läuft wird es als 2 Veranstaltungen abgerechnet. Jede Bühne für sich zählt als eine Veranstaltung. Deshalb haben wir nur noch eine Bühne.
#fragwbs #challengewbs Ich habe mal eine entfernte Frage zum Thema Markenrecht, Urheberrecht. Wenn ich z.B. ein Modellflugzeug (Bausatz) baue, dass dem Original sehr nahe kommen soll und nun Firmenlogos (Decals, also Nassschiebebilder) über die Firma XY-Airline erstelle, die dann auf dass Modell platziert werden. Muss ich dafür die Firma XY-Airline generell um Erlaubnis fragen? Was ist wenn Diese Airline im Ausland sitzt, oder einen neuen Betreiber hat, etc.. Wie verhält sich das dann, wenn ich das Modell in einem Forum, oder Ausstellungen präsentiere? Wie ist es z.B. bei Sonderlackierungen bei Bundeswehrmaschinen (z.B. Tigermeet, Last Flight, Anniversary,... ), oder auch Hakenkreuze an deutschen WW2 Fliegern? In deutschen Technikmuseen sieht man Modelle mit HK's und auf Ausstellungen im Ausland bzw. in allen Foren (ausser deutsche) ebenso. Was ist Modellbau juristisch gesehen? Nur Hobby, oder auch Kunst etc.? Würde mich sehr über eine Antwort freuen... und noch mehr, über ein Video zu diesem Thema.
muss man den bei ein Cafe to go Laden auch Gema Zahlen bzw. einen Laden bis Max. 2- 4 Personen Sitzplätzen??? wenn ja wieviel die Größe des Ladens beträgt insgesamt ca. 10 m2 !! Ich finde leder keine Informationen im Internet.
@Nippl Niepraschk: Was ist denn ein "Cafe to go Laden"? Für mich widerspricht sich das ein wenig ... entweder die Leute holen sich einen Kaffee und verschwinden dann wieder ("To Go"), oder sie setzen sich in den Laden rein, dann isses ein Café. Aber allgemein: alles, was "Öffentliche Wiedergabe" von urheberrechtlich geschütztem Musikmaterial ist, ist grundsätzlich GEMA-pflichtig. Jetzt kommt es drauf an, wie viel Publikum Du mit was genau beschallst, also ob Radio oder eigene CD-Zusammenstellung oder TV-Ton, ... dafür gibt es jeweils unterschiedliche Tarife. Finden sich auf der Seite der GEMA. www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder -> "dauerhaft" -> weitere Infos auswählen. Wenn das einfach nur eine Geschichte ist, bei der die Leute hinter der Theke über das Fenster ins Freie Kaffee ausschenken und die Leute dann abkassieren und wieder auf den Weg schicken, ohne daß die im Laden verweilen oder ohne daß sie durch die Musik auf den Laden aufmerksam werden - das dürfte vergleichsweise unproblematisch sein, weil das eben keine "öffentliche Wiedergabe" ist, sondern eher Hintergrunduntermalung bei der Arbeit, das sehe ich eigentlich über den Rundfunkbeitrag zur Genüge abgedeckt. Sobald die Musik aber eine größere Rolle spielt, heißt: Du sie irgendwie benutzt, um die Leute anzulocken oder zum Bleiben einzuladen, sprich: sobald die Musik irgendwie wichtig für Deinen Umsatz ist, dann fangen die GEMA-Tarife an.
@Nerrix: Juristisch korrekte Antwort: kommt drauf an. Zunächst mal: wenn keine Musik gespielt wird, für die die GEMA verantwortlich ist - nein. Fertig. Bitte an Gegenseitigkeitsverträge denken. Die GEMA ist auch in Deutschland verantwortlich, wenn z. B. US-amerikanische Musik gespielt wird, heißt: wenn die Musikrechte von der ASCAP oder BMI oder SESAC vertreten werden. WENN Musik gespielt wird, für die die GEMA die Rechte wahrnimmt, dann ist die Frage, ob es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Wenn ja: anmelden, zahlen. Wenn nein: dann ist es ein privater Kreis, bei dem man nichts zu befürchten hat, wenn man 'ne Party schmeißt. Um das zu einschätzen zu können, muß die Frage geklärt werden: was ist eine "öffentliche Veranstaltung"? Eine "öffentliche Veranstaltung" ist eine Veranstaltung, zu der die Öffentlichkeit Zutritt hat. Im Gegensatz dazu ist eine private Veranstaltung eine Geschichte, zu der nur ein beschränkter Kreis, sprich: so was wie geladene Gäste, Zutritt haben. Wenn der oder die Veranstalter (das seid ihr als Abiturienten) weiß/wissen, wer bei dieser Abi-Feier anwesend sein wird, und sei's auch nur grob, dann ist das eine private Veranstaltung. Wenn ihr sagt "Jeder Abiturient unserer Gruppe darf rein, jeder Durchgefallene unserer Gruppe darf rein, einige Verwandte jener Leute dürfen rein, ein paar Lehrer und Freundinnen/Freunde dürfen ebenfalls rein plus noch ein paar Helden der Arbeit, mit der wir uns gerne umgeben sowie ein paar Leute, die uns vielleicht das Einschenken oder das Auftischen abnehmen", dann ist das euer "privater Kreis", die Größe des Kreises ist erst mal irrelevant. Sobald es aber irgendwem von außen erlaubt wird, der Veranstaltung beizuwohnen, ohne daß er zu dieser umrissenen Gruppe gehört, am Ende sogar noch gegen Eintritt (ganz! böse), dann ist der private Kreis gesprengt und es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung, die entsprechend angemeldet und vergütet werden muß. WENN Unbekannte bei der Abi-Feier wirklich dabei sein müssen und wenn ihr Eintritt nehmen wollt oder müßt, dann - viel Spaß. Wenn ihr darauf verzichten könnt, dann tut das besser. Aus eigener Erfahrung: es ist nur bedingt schön, wenn irgendeine Feier ausartet, was die Gäste angeht. Lieber mit geladenen Gästen eine schöne private Feier als eine öffentliche Veranstaltung, bei der man besser noch mehr Sachen beachtet als "nur" die Anmeldung bei der GEMA. Wenn Du Fragen hast, frag'. P. S. Nein, die Bullerei oder ein aufgebrachter Nachbar, der sich über die Lautstärke zur vorgerückten Uhrzeit beschweren will, machen andere Probleme, aber keines, für das die GEMA im Nachgang eine Zahlung verlangt.
#fragwbs #challengewbs Da sind mir weitere Frage aufgekommen: 1. Kann ich der GEMA die Zeitaufwendung die man hat bei einer Verdachtsvermutung nach einer Veranstaltung in Rechnung stellen? 2. Kann ich in den AGB einer Veranstaltung GEMA Mitglieder und Mitarbeiter den zutritt untersagen?
@@instrumentenfreak Die stellen ja ihre Arbeit in Rechnung hat man ja im Video gehört. Kommen zum Konzert und dann wird die Rechnung verschickt. Und den Zutritt beschränken würde sich für die nicht Lohnen dann wären das Geister Vorführungen.
Auch möglich, wenn du nicht der Veranstalter bist, aber derjenige dem die Location gehört, dann hast du das Hausrecht und kannst dem dann Hausverbot erteilen.
@@gwkbnhsjea175 Man kann online die Playliste einsenden und bestätigen, dass keine Gema-Musik verwendet wird. Sollte bei einer Kontrolle das Gegenteil rauskommen, ist die Strafe auch gerechtfertigt. Ganz einfach.
also meines Wissens ... ist schon etwas veraltet ... ist der Veranstalter dafür verantwortlich sich bei der Gemacht zu melden das würde meist heissen nicht der DJ ( ich bin zwar dort auch gegestriert mit meiner music aber das ist ja ne ander Sache ). Wenn du mit : je nach dem wie ihr das vereinbart habt" nun meinst ob DJ oder Club der Veranstalter ist ... würde es ja immer noch meinem Wissensstand entsprechen ;P
#fragwbs #challengewbs Wenn eine Gruppe Jugendlicher auf einem öffentlichen Parkplatz laute Musik aus dem Autoradio spielt, ist das eine öffentliche Aufführung, die bei der GEMA angemeldet werden müsste?
Sofern sich kein GEMA-Material dazwischen mogelt - nein. Es wäre aber (meiner Meinung nach) trotzdem clever, das über eine Playlist und eventuelle Quellen zu dokumentieren, denn daß neugierige Ohren im Restaurant vorbeischauen und interessiert Fragen stellen, kommt ja durchaus mal vor. Und ich vermute, daß eine ganze Menge Leute sich schon mit "ist kein GEMA-Material" rausreden wollten, insofern ist eine saubere Dokumentation an dieser Stelle extrem hilfreich.
Wenn es a) sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt und b) ein öffentliches Abspielen im Restaurant ist - ja. Bei urheberrechtlich nicht oder nicht mehr geschütztem Material (Urheber bereits lange genug tot, Aufnahme nicht mehr geschützt) - gar kein Problem. Wenn das Abspielen "im Restaurant" so geschieht, daß es kein Unbeteiligter mitkriegt, also in Büroräumen oder meinetwegen auch in der Küche (auch wenn dort meistens zu viel Trara sein sollte, daß man Musik wirklich hören kann) - auch kein Thema. Wenn allerdings die Gäste oder sogar der Außenbereich etwas davon mitbekommt - dann siehe oben.
Ist es sein eigenes Lied? Hat er die Urheberrechte daran und ist nicht Mitglied der Gema? Dann nein. Ist der Künstler nicht Mitglied der Gema? Dann nein. Ansonsten wahrscheinlich ja.
Wie setzt die GEMA ihre Forderung durch? Hat sie hoheitliche Rechte wie eine Behorrde oder ist sie nur eine prjvate Institutiion bzw Verein, der seine Ansprueche ggf durch die Gerichtsinstanzen einklagen muss? Sind das dann Ordnungswidrikeiten aehnlich wie bei der GEZ bzw jetzt Beitragssservice, wer sich pflichtwidrig nicht bei der GEMA anmeldet oder auf eine Veranstaltung musikalischer Art ankuendigt?
Die GEMA hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ihre Forderungen muss sie demnach durch die Gerichtsinstanzen einklagen. LG Team WBS
@@wbs_experten danke, kann man also nicht mit der GEZ vergleichen, die ihre angeblichen Beitragsanspueche ohne Gericht und rechtsstaatliches Verfahren vollstrecken kann indem einfach ein Gerichtsvollzieher mit falschen Hintergrund bzw Behauptungen beauftragt wird.
Wie sieht es mit Imbisse aus? Bei mir vor der ist ein Imbiss der oft die halbe Straße mit Musik beglückt ( Ironie aus). Ordungdamt u Polizei zeigt nicht wirklich , wird eher drüber gelacht! Meine Nachbarin meinte , dass man die GEMA mal auf den Imbiss ansetzten könnte. Macht das Sinn? Könnte die GEMA denen da ernsthaft die Lust Musik zu spielen nehmen??? Gruß
@@schiribeats die Musik stört mich nicht. Es ist die Lautstärke und da ist es mir auch gleich ob Rihanna, Heino oder Arabische Musik läuft. Was aber bei diesen Leuten noch dazu kommt ist, dass sie ein anderes Wertvorsgellungsvermögen haben wie jemand der in Deutschland oder Europa aufgewachsen ist und deshalb muss man diesen Leuten direkt klar machen wie man sich hier zu benehmen hat. Ansonsten lernen sie es nie oder scheißen später einfach drauf und dann werden sie erst wirklich von einem Großteil der Bevölkerung als störend oder unwillkommen angesehen. Man sollte ihnen direkt von Anfang zeigen was hier Ambach ist damit sie sich integrieren können und sich nicht selbst ins abseits stellen...so ist es das beste für alle 💆♂️🤷♂️
Ich halte diese GEMA-Vermutung für falsch, denn dadurch wird jeder Veranstalter der Möglichkeit beraubt sich von der GEMA fern zu halten. Wie die GEMA ihre Ansprüche durchsetzt ist ihr Problem und nicht das von Veranstaltern.
Schlage eine alternative Lösung vor. Es gibt einige Verwertungsgesellschaften außer der Gema. Die konnten sich aber nicht durchsetzen, da die Gema das beste System ist.
@@instrumentenfreak Ich habe nichts gegen die GEMA an sich, sondern nur etwas gegen die sog. GEMA-Vermutung. Denn ein Veranstalter der keine von der GEMA verwaltete Musik spielt hat ein Recht darauf von dieser nicht belästigt zu werden. Es ist nicht die Aufgabe von Veranstaltern der GEMA bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen, dass muss die GEMA wie jeder andere auch selber übernehmen. Die Beweispflicht für den Anspruch liegt grundsätzlich beim Anspruchsteller (hier GEMA) und ich sehe keinen Grund hier davon abzuweichen. So kann die GEMA Veranstaltungen ohne GEMA-Meldung von Mitarbeitern undercover besuchen lassen und ein Protokoll über die gespielte Musik erstellen lassen. Sollte dann GEMA-Musik gespielt worden sein ohne zu bezahlen kann die GEMA ihren zusätzlichen Arbeitsaufwand auch erstattet verlangen.
@@instrumentenfreak genau deswegen bin ich ja klassischer Pianist und Organist und werd für meine Ansichten gefeiert und hab ein großes Underground-Netzwerk mit vielen Künstlern, wo wir uns alle gegenseitig respektieren und gleichbehandeln..... JO!
Frage mich allen Ernstes warum noch Künstler bei der GEMA angemeldet sind. Und mir stellt sich auch nach dem Video die Frage ob überhaupt die Künstler alle wissen, das sie Mitglied in der GEMA sind (deren Songs in der Suche aufgelistet sind)? Geht hier um die Kollegen aus UK und Co. Nicht das die das eigentlich nicht wollen, aber es wurde einfach so beschlossen? Naja egal. Wenn ich Künstler wäre, dann möchte über meine eigenen Werke frei verfügen und wenn ich keine Lust darauf habe, das jemand unerlaubt meine Musik verwendet, dann habe ich das mit meiner Plattenfirma ausgemacht und die checkt dann halt mal YT und andere Plattformen für mich und ich sage dann selber ob das ok geht, oder nicht. Um mich vertreten zu müssen brauche ich keine GEMA, die mit meinen Werken noch verdient und Geld abgreift. Außerdem, wenn jemand anderes meine Musik covert, in Videos benutzt und auf Straßenfesten spielt, ist doch die beste Werbung, weil dann weiß ich doch als Künstler, dass ich alles richtig gemacht habe und erfolgreich bin..und wenn einer mein Werk als seins ausgibt, dann weiss man sich schon zu helfen. Ich finde die GEMA in der heutigen Zeit nicht mehr zeitgemäß, von den Methoden mal ganz zu schweigen, die sie verwenden um ans Geld zu kommen, einfach in den Club reinsneaken und spionieren ob GEMArelevante Musik gespielt wird, geht mal gar nicht. Da merkt man wie verzweifelt der Verein schon ist...(meine Meinung)
JEDES Plattenlabel was sich in Deutschland legal anmeldet wird automatisch auch bei der GEMA registriert. Das ist problematisch. Es gibt aber Möglichkeiten das zu umgehen, in dem man z.B. kein "Label" anmeldet sondern lediglich eine Marke oder einen Begriff als Künstlernamen nutzt. Dann ist es kein Label mehr und dann kann dir auch niemand ans Bein pisssen. Allerdings ist in den Fällen ja eh klar: gehört zum Underground und verlangt dann auch kein Geld oder was im Gegenzug für die Musik ^^
Dass ausländische Künstler automatisch von der Gema vertreten werden, liegt an Lizenzverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften. Dass man für das Benutzen der Musik ausländischer Künstler ohne Verwertungsgesellschaft ebenfalls Gema zahlt, ist auch meiner Meinung nach nicht in Ordnung und sollte geändert werden. Es hat nur praktische Gründe, dass das nicht für jede einzelne Aufführung unbekannter Künstler alles nachgeprüft werden kann. Daher gibt es diese Gemavermutung. Ich persönlich bin nicht in der Gema, da ich nicht genügend eigene Musik live spiele oder vermarkte. Für meine eigene Musik (Spotify, oder als CD) zahle ich übrigens keine Gema. Die fällt nur an, wenn ich fremdes Material benutze (zurecht). Die Gema ist ja nicht böse, nur weil sie für ihre Leistung Geld haben möchte. Wenn deine Plattenfirma das gratis macht, dann ist die Plattenfirma schon etwas doof xD Die Leermedienabgabe ist übrigens auch eine Leistung. Sie ist Grundlage dafür, dass man sich eine legale Privatkopie machen darf ;-)
@@HangoverTelevision Dann zahl du meine Gitarre wenn ich Musik für dich machen soll. Punkt. Sorry, aber dann mach deine Kunst in Zukunft selber, wenn du welche konsumieren möchtest.
@@instrumentenfreak Hat dich jemand drum gebeten Musik zu machen? Und jap ich hab mein Netzwerk wo wir geiles Zeug machen was wir gegenseitig konsumieren ;)
Der Typ der bei der GEMA die Titel eintippt ist ein ganz....
Erst mal. Zum Thema trockene Themen. Ein Thema ist immer nur so trocken, wie sehr man sich für ein Thema interessiert. Dieses Thema fand ich sehr interessant! Ich habe damals 2008 ein Radio kurs belegt wo ich mich auch ein wenig mit der GEMA beschäftigt habe. Dieses Video hat mich sehr interessiert, und auch einige Fragen wurden von mir beantwortet. Trotzdem hätte ich rein theoretisch zum Beispiel wie das mit der Radioabgabe ist noch einige andere Fragen. sehr interessantes Video! Ich habe es mir über den Podcast angehört auch ohne Video super erklärt. Ich bin blind, und habe mich schon früh für das Thema Radio interessiert. Ich weiß dass da die GEMA auch ein großer Teil ist. Aber das mit den Werbesongs und mit dem Urteil der Kieler Woche war sehr interessant. Sollte es da irgendwann zu irgendwelchen diesbezüglichen Themen noch eine Fortsetzung geben, würde ich mich riesig freuen. Sowas interessiert mich wirklich! Außerdem ist es ja gerade bei Ärzten oft so, dass da nicht irgendwelche Musik sondern Musik aus dem Radio läuft. Diesbezüglich müsste dann ja das Radio also der Sender an sich die GEMA Meldung machen. Da der Arzt ja nicht mit dem Radio zusammen arbeitet sondern dieses Medium einfach laufen lässt. Es ist eigentlich heutzutage nur noch selten der Fall dass irgendwelche Musik von irgendwelchen CDs oder sonstigen ton art technischen Trägern abgespielt wird. Und wenn man jetzt nur mal die Termin technisch festgelegten Patienten nimmt, ist dies ja eigentlich rein rechtlich gesehen auch keine öffentliche Sache! Die Termine werden mit nicht bekannten Patienten gemacht, trotzdem ist das ja festgelegt! Sowie ich das verstanden habe ist es ja dann öffentlich, wenn viele Personen an einem Standort kommen die nicht vorher angemeldet beziehungsweise nicht vorher erwartet werden. Oder verstehe ich das falsch? Liebe Grüße aus Rendsburg von einem sehr interessierten Finn.
Ich danke ihnen für dieses wirklich sehr informative Video. Sehr deutlich leicht zu verstehen. ❤
Ich erinnere mich noch gern an die Zeit, als TH-cam alle Gema Songs aus den Videos entfernt hatte 😁
Möchte nicht wissen, wie viele Hass E-Mails die Gema anschließend bekam 😏
Der gute Fredi Mörkeri :D
Vielen Dank, klasse Video.
Ich hätte noch eine Frage dazu: spielt es eine Rolle, wie lange ein Song gespielt wird? Wenn ich z.B. für eine TH-cam Video nur 20 Sekunden eines Songs anspiele, muss ich dafür auch eine Gema-Anmeldung machen?
tolles video
Ich hätte mal zwei Fragen zu dem Thema. Ich hoffe jemand mit rechtlichem Hintergrundwissen kann mir da weiter helfen.
(a) Stehe ich als Organisator einer Veranstaltung in der Pflicht privaten Teilnehmern das abspielen von Musik zu untersagen? Unsere Hochschulgruppe organisiert häufig Mitbringbrunches die auch recht groß beworben werden. Nicht selten bringt irgendwer einen Bluetooth-Lautsprecher mit und macht irgendwelche Musik an.
(b) Wie ist das überhaupt mit der Haftung bei Organisationen die keine juristischen Personen sind, wie beispielsweise Hochschulgruppen. Wer haftet da? Und wie würde einen die Gema überhaupt erreichen. Solange man nicht als Verein organisiert ist, hat man keine Anschrift, keinen gewählten Vorstand, gar nichts. Und an Privatinformationen ran zu kommen um Einzelpersonen in die Haftung zu nehmen dürfte schwierig werden.
Danke im Voraus!
Dann wäre die GEMA Datenbank wahrscheinlich auch hilfreich um Künstler und Labels zu Kontaktieren wenn man nachfragen möchte ob man ihre Lieder samplen darf, richtig?
Kann man songs im Nachhinein bei der GEMA anmelden?
Ja, soweit ich gehört habe sollen wohl publishing royalties bis ca. 2 Jahre aufbewahrt werden aber können darüber hinaus dann freigegeben werden wenn der Song nicht angemeldet wurde. Dann gehen die Einnahmen einfach an die aktuellen Top Künstler wie Drake, Taylor Swift usw.
Die GEMA hat schon sportliche Preise. Eine Veranstaltung von z. B. einem Verein hat Musikalische Inhalte bereits im Vorfeld anzumelden. Wer nicht macht und erwischt wird, kann mit einer Verdoppelung der Gebühren rechnen. Werden dann noch Eintrittspreise verlangt, so erhebt die GEMA einen Anspruch der Einnahmen von bis zu 10%. Dazu muss nach der Veranstaltung noch eine Setliste der gespielten Titeln nachgereicht werden und dieser wird auch nachberechnet. Es wird also 2mal gezahlt. Wer keine Setliste einreicht, wird richtig nochmal zur Kasse gebeten. Unser Verein zahlt bis zu 4000€ an die GEMA! Der witzt : Der Musikalische von Anteil von Plattenträgern ist gering und BANDS z. B. singen ihre eigenen Songs. Auch bei Gemafreie Musik, erhebt diese Ansprüche. Coverbands erzeugen durch Covermusik mehr Kosten. Ein befreundeter Musiker war Mitglied bei der GEMA gewesen. Er hat hohe Mitgliedsbeiträge bezahlt, jedoch nie eine Vergütung seiner Musikstücke auf Konzerten, TH-cam oder regionalen Radios erhalten.
Ich finde die GEMA definitiv nicht seriös und in den letzten 5 Jahren haben sich die Ausgaben fast verdoppelt. Da muss man sich wirklich überlegen, ob sich Veranstaltungen für Vereine noch lohnen, wenn ehe nicht soviel hängen bleibt.
Achso zufügt:
Berechnungssatz ist Eintrittsgeld, Beschalte Fläche in m2.
Wenn Livemusik auf zwei Bühnen läuft wird es als 2 Veranstaltungen abgerechnet. Jede Bühne für sich zählt als eine Veranstaltung. Deshalb haben wir nur noch eine Bühne.
#fragwbs #challengewbs
Ich habe mal eine entfernte Frage zum Thema Markenrecht, Urheberrecht.
Wenn ich z.B. ein Modellflugzeug (Bausatz) baue, dass dem Original sehr nahe kommen soll und
nun Firmenlogos (Decals, also Nassschiebebilder) über die Firma XY-Airline erstelle, die dann
auf dass Modell platziert werden. Muss ich dafür die Firma XY-Airline generell um Erlaubnis fragen?
Was ist wenn Diese Airline im Ausland sitzt, oder einen neuen Betreiber hat, etc..
Wie verhält sich das dann, wenn ich das Modell in einem Forum, oder Ausstellungen präsentiere?
Wie ist es z.B. bei Sonderlackierungen bei Bundeswehrmaschinen (z.B. Tigermeet, Last Flight, Anniversary,... ),
oder auch Hakenkreuze an deutschen WW2 Fliegern?
In deutschen Technikmuseen sieht man Modelle mit HK's und auf Ausstellungen im Ausland
bzw. in allen Foren (ausser deutsche) ebenso.
Was ist Modellbau juristisch gesehen? Nur Hobby, oder auch Kunst etc.?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen... und noch mehr, über ein Video zu diesem Thema.
muss man den bei ein Cafe to go Laden auch Gema Zahlen bzw. einen Laden bis Max. 2- 4 Personen Sitzplätzen??? wenn ja wieviel die Größe des Ladens beträgt insgesamt ca. 10 m2 !! Ich finde leder keine Informationen im Internet.
@Nippl Niepraschk:
Was ist denn ein "Cafe to go Laden"? Für mich widerspricht sich das ein wenig ... entweder die Leute holen sich einen Kaffee und verschwinden dann wieder ("To Go"), oder sie setzen sich in den Laden rein, dann isses ein Café.
Aber allgemein: alles, was "Öffentliche Wiedergabe" von urheberrechtlich geschütztem Musikmaterial ist, ist grundsätzlich GEMA-pflichtig. Jetzt kommt es drauf an, wie viel Publikum Du mit was genau beschallst, also ob Radio oder eigene CD-Zusammenstellung oder TV-Ton, ... dafür gibt es jeweils unterschiedliche Tarife. Finden sich auf der Seite der GEMA.
www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder
-> "dauerhaft"
-> weitere Infos auswählen.
Wenn das einfach nur eine Geschichte ist, bei der die Leute hinter der Theke über das Fenster ins Freie Kaffee ausschenken und die Leute dann abkassieren und wieder auf den Weg schicken, ohne daß die im Laden verweilen oder ohne daß sie durch die Musik auf den Laden aufmerksam werden - das dürfte vergleichsweise unproblematisch sein, weil das eben keine "öffentliche Wiedergabe" ist, sondern eher Hintergrunduntermalung bei der Arbeit, das sehe ich eigentlich über den Rundfunkbeitrag zur Genüge abgedeckt. Sobald die Musik aber eine größere Rolle spielt, heißt: Du sie irgendwie benutzt, um die Leute anzulocken oder zum Bleiben einzuladen, sprich: sobald die Musik irgendwie wichtig für Deinen Umsatz ist, dann fangen die GEMA-Tarife an.
Ist eine GEMA-Anmeldung für den Abi-Ball nötig? #FragWBS #ChallengeWBS
@Nerrix:
Juristisch korrekte Antwort: kommt drauf an.
Zunächst mal: wenn keine Musik gespielt wird, für die die GEMA verantwortlich ist - nein. Fertig. Bitte an Gegenseitigkeitsverträge denken. Die GEMA ist auch in Deutschland verantwortlich, wenn z. B. US-amerikanische Musik gespielt wird, heißt: wenn die Musikrechte von der ASCAP oder BMI oder SESAC vertreten werden.
WENN Musik gespielt wird, für die die GEMA die Rechte wahrnimmt, dann ist die Frage, ob es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Wenn ja: anmelden, zahlen. Wenn nein: dann ist es ein privater Kreis, bei dem man nichts zu befürchten hat, wenn man 'ne Party schmeißt.
Um das zu einschätzen zu können, muß die Frage geklärt werden: was ist eine "öffentliche Veranstaltung"? Eine "öffentliche Veranstaltung" ist eine Veranstaltung, zu der die Öffentlichkeit Zutritt hat. Im Gegensatz dazu ist eine private Veranstaltung eine Geschichte, zu der nur ein beschränkter Kreis, sprich: so was wie geladene Gäste, Zutritt haben.
Wenn der oder die Veranstalter (das seid ihr als Abiturienten) weiß/wissen, wer bei dieser Abi-Feier anwesend sein wird, und sei's auch nur grob, dann ist das eine private Veranstaltung. Wenn ihr sagt "Jeder Abiturient unserer Gruppe darf rein, jeder Durchgefallene unserer Gruppe darf rein, einige Verwandte jener Leute dürfen rein, ein paar Lehrer und Freundinnen/Freunde dürfen ebenfalls rein plus noch ein paar Helden der Arbeit, mit der wir uns gerne umgeben sowie ein paar Leute, die uns vielleicht das Einschenken oder das Auftischen abnehmen", dann ist das euer "privater Kreis", die Größe des Kreises ist erst mal irrelevant. Sobald es aber irgendwem von außen erlaubt wird, der Veranstaltung beizuwohnen, ohne daß er zu dieser umrissenen Gruppe gehört, am Ende sogar noch gegen Eintritt (ganz! böse), dann ist der private Kreis gesprengt und es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung, die entsprechend angemeldet und vergütet werden muß.
WENN Unbekannte bei der Abi-Feier wirklich dabei sein müssen und wenn ihr Eintritt nehmen wollt oder müßt, dann - viel Spaß. Wenn ihr darauf verzichten könnt, dann tut das besser. Aus eigener Erfahrung: es ist nur bedingt schön, wenn irgendeine Feier ausartet, was die Gäste angeht. Lieber mit geladenen Gästen eine schöne private Feier als eine öffentliche Veranstaltung, bei der man besser noch mehr Sachen beachtet als "nur" die Anmeldung bei der GEMA.
Wenn Du Fragen hast, frag'.
P. S. Nein, die Bullerei oder ein aufgebrachter Nachbar, der sich über die Lautstärke zur vorgerückten Uhrzeit beschweren will, machen andere Probleme, aber keines, für das die GEMA im Nachgang eine Zahlung verlangt.
#fragwbs #challengewbs
Da sind mir weitere Frage aufgekommen:
1. Kann ich der GEMA die Zeitaufwendung die man hat bei einer Verdachtsvermutung nach einer Veranstaltung in Rechnung stellen?
2. Kann ich in den AGB einer Veranstaltung GEMA Mitglieder und Mitarbeiter den zutritt untersagen?
Was, wenn die Gema auf die gleiche Idee käme?
@@instrumentenfreak
Die stellen ja ihre Arbeit in Rechnung hat man ja im Video gehört. Kommen zum Konzert und dann wird die Rechnung verschickt.
Und den Zutritt beschränken würde sich für die nicht Lohnen dann wären das Geister Vorführungen.
Letzteres ist möglich. DU bestimmst ja wer auftreten darf und wer nicht. Denn DU bist der Veranstalter :D
Auch möglich, wenn du nicht der Veranstalter bist, aber derjenige dem die Location gehört, dann hast du das Hausrecht und kannst dem dann Hausverbot erteilen.
@@gwkbnhsjea175 Man kann online die Playliste einsenden und bestätigen, dass keine Gema-Musik verwendet wird. Sollte bei einer Kontrolle das Gegenteil rauskommen, ist die Strafe auch gerechtfertigt. Ganz einfach.
also meines Wissens ... ist schon etwas veraltet ... ist der Veranstalter dafür verantwortlich sich bei der Gemacht zu melden das würde meist heissen nicht der DJ ( ich bin zwar dort auch gegestriert mit meiner music aber das ist ja ne ander Sache ). Wenn du mit : je nach dem wie ihr das vereinbart habt" nun meinst ob DJ oder Club der Veranstalter ist ... würde es ja immer noch meinem Wissensstand entsprechen ;P
ok da ich bis zum ende geschaut habe hat sich meine Annahme klar bestätigt ;P
Wann haben Sie eigentlich das letzte mal geschlafen???
Sie hat letzte mal mit mir geschlafen🫃🏽
@@lucalol3449 lol same
#fragwbs #challengewbs Wenn eine Gruppe Jugendlicher auf einem öffentlichen Parkplatz laute Musik aus dem Autoradio spielt, ist das eine öffentliche Aufführung, die bei der GEMA angemeldet werden müsste?
Nein, das ist Ruhestörung.
muss ich bei GEMA anmelden wenn ich Gemafreie musik im Restaurant spiele?
Sofern sich kein GEMA-Material dazwischen mogelt - nein. Es wäre aber (meiner Meinung nach) trotzdem clever, das über eine Playlist und eventuelle Quellen zu dokumentieren, denn daß neugierige Ohren im Restaurant vorbeischauen und interessiert Fragen stellen, kommt ja durchaus mal vor. Und ich vermute, daß eine ganze Menge Leute sich schon mit "ist kein GEMA-Material" rausreden wollten, insofern ist eine saubere Dokumentation an dieser Stelle extrem hilfreich.
@@2Skywise ich bedanke mich sehr für Ihre Antwort, gutes neues Jahr
Wenn ich eine MP3-Datei von meine Sohn in unserem Restaurant spiele, ist das auch GEMA-pflichtig?
Wenn es a) sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt und b) ein öffentliches Abspielen im Restaurant ist - ja.
Bei urheberrechtlich nicht oder nicht mehr geschütztem Material (Urheber bereits lange genug tot, Aufnahme nicht mehr geschützt) - gar kein Problem.
Wenn das Abspielen "im Restaurant" so geschieht, daß es kein Unbeteiligter mitkriegt, also in Büroräumen oder meinetwegen auch in der Küche (auch wenn dort meistens zu viel Trara sein sollte, daß man Musik wirklich hören kann) - auch kein Thema. Wenn allerdings die Gäste oder sogar der Außenbereich etwas davon mitbekommt - dann siehe oben.
Ist es sein eigenes Lied? Hat er die Urheberrechte daran und ist nicht Mitglied der Gema? Dann nein. Ist der Künstler nicht Mitglied der Gema? Dann nein. Ansonsten wahrscheinlich ja.
Gamer!?
Ja, ich bin einer.
Wie setzt die GEMA ihre Forderung durch? Hat sie hoheitliche Rechte wie eine Behorrde oder ist sie nur eine prjvate Institutiion bzw Verein, der seine Ansprueche ggf durch die Gerichtsinstanzen einklagen muss? Sind das dann Ordnungswidrikeiten aehnlich wie bei der GEZ bzw jetzt Beitragssservice, wer sich pflichtwidrig nicht bei der GEMA anmeldet oder auf eine Veranstaltung musikalischer Art ankuendigt?
Die GEMA hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ihre Forderungen muss sie demnach durch die Gerichtsinstanzen einklagen.
LG Team WBS
@@wbs_experten danke, kann man also nicht mit der GEZ vergleichen, die ihre angeblichen Beitragsanspueche ohne Gericht und rechtsstaatliches Verfahren vollstrecken kann indem einfach ein Gerichtsvollzieher mit falschen Hintergrund bzw Behauptungen beauftragt wird.
Wie sieht es mit Imbisse aus? Bei mir vor der ist ein Imbiss der oft die halbe Straße mit Musik beglückt ( Ironie aus). Ordungdamt u Polizei zeigt nicht wirklich , wird eher drüber gelacht!
Meine Nachbarin meinte , dass man die GEMA mal auf den Imbiss ansetzten könnte.
Macht das Sinn? Könnte die GEMA denen da ernsthaft die Lust Musik zu spielen nehmen???
Gruß
Sind Sie Deutscher ?
@@schiribeats Warum? Weil 2 Wörter im Text fehlen ?
@@timtam8754 Nein, weil Sie die Gema auf einen Imibss hetzen wollen, der Musik spielt.
@@schiribeats die Musik stört mich nicht. Es ist die Lautstärke und da ist es mir auch gleich ob Rihanna, Heino oder Arabische Musik läuft. Was aber bei diesen Leuten noch dazu kommt ist, dass sie ein anderes Wertvorsgellungsvermögen haben wie jemand der in Deutschland oder Europa aufgewachsen ist und deshalb muss man diesen Leuten direkt klar machen wie man sich hier zu benehmen hat. Ansonsten lernen sie es nie oder scheißen später einfach drauf und dann werden sie erst wirklich von einem Großteil der Bevölkerung als störend oder unwillkommen angesehen. Man sollte ihnen direkt von Anfang zeigen was hier Ambach ist damit sie sich integrieren können und sich nicht selbst ins abseits stellen...so ist es das beste für alle 💆♂️🤷♂️
@@timtam8754 leute hören laut musik = andere wertvorstellung?
Ich halte diese GEMA-Vermutung für falsch, denn dadurch wird jeder Veranstalter der Möglichkeit beraubt sich von der GEMA fern zu halten. Wie die GEMA ihre Ansprüche durchsetzt ist ihr Problem und nicht das von Veranstaltern.
Schlage eine alternative Lösung vor. Es gibt einige Verwertungsgesellschaften außer der Gema. Die konnten sich aber nicht durchsetzen, da die Gema das beste System ist.
@@instrumentenfreak Ich habe nichts gegen die GEMA an sich, sondern nur etwas gegen die sog. GEMA-Vermutung. Denn ein Veranstalter der keine von der GEMA verwaltete Musik spielt hat ein Recht darauf von dieser nicht belästigt zu werden. Es ist nicht die Aufgabe von Veranstaltern der GEMA bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen, dass muss die GEMA wie jeder andere auch selber übernehmen. Die Beweispflicht für den Anspruch liegt grundsätzlich beim Anspruchsteller (hier GEMA) und ich sehe keinen Grund hier davon abzuweichen. So kann die GEMA Veranstaltungen ohne GEMA-Meldung von Mitarbeitern undercover besuchen lassen und ein Protokoll über die gespielte Musik erstellen lassen. Sollte dann GEMA-Musik gespielt worden sein ohne zu bezahlen kann die GEMA ihren zusätzlichen Arbeitsaufwand auch erstattet verlangen.
@@instrumentenfreak KEINE Verwertungsgesellschaften! Musik ist und bleibt wertfrei. Willst du Geld verdienen, geh gefälligst arbeiten!
@@HangoverTelevision Man merkt, dass du nur ein Nutznießer und kein Musiker bist.
@@instrumentenfreak genau deswegen bin ich ja klassischer Pianist und Organist und werd für meine Ansichten gefeiert und hab ein großes Underground-Netzwerk mit vielen Künstlern, wo wir uns alle gegenseitig respektieren und gleichbehandeln..... JO!
Spitzel von TH-cam
Die gema in einem Wort : abzockverein
Frage mich allen Ernstes warum noch Künstler bei der GEMA angemeldet sind. Und mir stellt sich auch nach dem Video die Frage ob überhaupt die Künstler alle wissen, das sie Mitglied in der GEMA sind (deren Songs in der Suche aufgelistet sind)? Geht hier um die Kollegen aus UK und Co. Nicht das die das eigentlich nicht wollen, aber es wurde einfach so beschlossen? Naja egal. Wenn ich Künstler wäre, dann möchte über meine eigenen Werke frei verfügen und wenn ich keine Lust darauf habe, das jemand unerlaubt meine Musik verwendet, dann habe ich das mit meiner Plattenfirma ausgemacht und die checkt dann halt mal YT und andere Plattformen für mich und ich sage dann selber ob das ok geht, oder nicht. Um mich vertreten zu müssen brauche ich keine GEMA, die mit meinen Werken noch verdient und Geld abgreift. Außerdem, wenn jemand anderes meine Musik covert, in Videos benutzt und auf Straßenfesten spielt, ist doch die beste Werbung, weil dann weiß ich doch als Künstler, dass ich alles richtig gemacht habe und erfolgreich bin..und wenn einer mein Werk als seins ausgibt, dann weiss man sich schon zu helfen. Ich finde die GEMA in der heutigen Zeit nicht mehr zeitgemäß, von den Methoden mal ganz zu schweigen, die sie verwenden um ans Geld zu kommen, einfach in den Club reinsneaken und spionieren ob GEMArelevante Musik gespielt wird, geht mal gar nicht. Da merkt man wie verzweifelt der Verein schon ist...(meine Meinung)
JEDES Plattenlabel was sich in Deutschland legal anmeldet wird automatisch auch bei der GEMA registriert. Das ist problematisch. Es gibt aber Möglichkeiten das zu umgehen, in dem man z.B. kein "Label" anmeldet sondern lediglich eine Marke oder einen Begriff als Künstlernamen nutzt. Dann ist es kein Label mehr und dann kann dir auch niemand ans Bein pisssen. Allerdings ist in den Fällen ja eh klar: gehört zum Underground und verlangt dann auch kein Geld oder was im Gegenzug für die Musik ^^
Dass ausländische Künstler automatisch von der Gema vertreten werden, liegt an Lizenzverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften. Dass man für das Benutzen der Musik ausländischer Künstler ohne Verwertungsgesellschaft ebenfalls Gema zahlt, ist auch meiner Meinung nach nicht in Ordnung und sollte geändert werden. Es hat nur praktische Gründe, dass das nicht für jede einzelne Aufführung unbekannter Künstler alles nachgeprüft werden kann. Daher gibt es diese Gemavermutung.
Ich persönlich bin nicht in der Gema, da ich nicht genügend eigene Musik live spiele oder vermarkte. Für meine eigene Musik (Spotify, oder als CD) zahle ich übrigens keine Gema. Die fällt nur an, wenn ich fremdes Material benutze (zurecht).
Die Gema ist ja nicht böse, nur weil sie für ihre Leistung Geld haben möchte. Wenn deine Plattenfirma das gratis macht, dann ist die Plattenfirma schon etwas doof xD
Die Leermedienabgabe ist übrigens auch eine Leistung. Sie ist Grundlage dafür, dass man sich eine legale Privatkopie machen darf ;-)
@@instrumentenfreak Kunst ist wertfrei. Also verlangt man auch keine Kohle dafür PUNKT
@@HangoverTelevision Dann zahl du meine Gitarre wenn ich Musik für dich machen soll. Punkt. Sorry, aber dann mach deine Kunst in Zukunft selber, wenn du welche konsumieren möchtest.
@@instrumentenfreak Hat dich jemand drum gebeten Musik zu machen? Und jap ich hab mein Netzwerk wo wir geiles Zeug machen was wir gegenseitig konsumieren ;)
Furchtbar!
Es gibt keine gema.
gema ist scheiße