Der Hahn erklärt Cyber-Strafrecht - § 202b StGB Abfangen von Daten

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  • เผยแพร่เมื่อ 28 ธ.ค. 2024

ความคิดเห็น • 2

  • @derhahnerklartstrafrecht4434
    @derhahnerklartstrafrecht4434  5 ปีที่แล้ว

    00:14 Einordnung der Norm
    00:39 Allgemeine Informationen
    01:28 Normtext
    02:00 Tatobjekt
    02:37 Tathandlung
    02:57 Merkmal: „Daten“
    03:25 Merkmal: „nicht für den Täter bestimmt“
    04:03 Merkmal: „nicht öffentliche Datenübermittlung“
    06:24 Merkmal: „elektromagnetische Abstrahlung“
    06:43 Merkmal „verschaffen“
    07:33 Merkmal „Anwendung technischer Mittel“
    08:00 Subjektiver Tatbestand
    08:14 Rechtswidrigkeit, Schuld & Antragserfordernis
    09:24 Subsidiaritätsprinzip
    09:55 Besonderheiten
    11:12 Vertiefungsfragen
    11:38 Visualisiertes Prüfungsschema

  • @steezneuneins2327
    @steezneuneins2327 หลายเดือนก่อน

    Werden unter § 202b StGB also nur Daten, die sich aktuell in der Übertragung befinden verstanden? Zum Beispiel eine E-Mail, die versendet wird.
    Es werden darunter nicht Daten, die bereits auf einem Netzwerk oder in der Cloud liegen verstanden? Also wenn ich zum Beispiel auf einem Ordner meines Laptops, meinen Arbeitsvertrag gespeichert habe und dieser von jemandem gestohlen wird.