Der Hahn erklärt Cyber-Strafrecht - § 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

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  • เผยแพร่เมื่อ 28 ธ.ค. 2024

ความคิดเห็น • 3

  • @roxymuury9637
    @roxymuury9637 3 ปีที่แล้ว

    tolles Video, vielen Dank. ich habe eine frage wie ist die Strafbarkeit, wenn der Täter eine Information verkauft, die aber wertlos ist ? also er verkauft beispielsweise eine Information, über eine Software Schwachstelle, weiß aber, dass diese Schwachstelle bereits behoben wurde und die Information wertlos ist? wie macht dieser sich dann strafbar ?

  • @roxymuury9637
    @roxymuury9637 3 ปีที่แล้ว

    ich habe eine weitere frage: wenn § 202a bereits voll verwirklicht wurde, tritt der § 202c dann hinter das vollendete Delikt zurück?