Ich wünsche viel Erfolg! Das wird schon! Ich habe übrigens auch einen Crashkurs zu Strafrecht AT II erstellt, falls dir das hilft (also Versuch, Täterschaft und Teilnahme etc.)
Hey vielen Dank für das Video! Es ist sehr gelungen, und zum auffrischen bzw. den Wiedereinstieg optimal! Werden die Links in der Videobeschreibung denn bald verfügbar sein? LG
Vielen Dank dir für das freundliche Feedback! Das Video zum Festnahmerecht wird wohl noch etwas länger dauern, aber die Downloaddateien für Definitionen und Prüfungsschemata versuche ich, im Laufe der nächsten Tage zu veröffentlichen. Die Übungsklausuren zum Download werden definitiv noch lange dauern. Ich hoffe, ich konnte helfen. LG
Den Downloadlink für die Prüfungsschemata habe ich bereitgestellt. Der Download sollte kostenlos und ohne Werbungen funktionieren. Sollte der Download-Link nicht funktionieren oder sollte vor dem Download Werbung geschaltet werden, freue ich mich sehr über eine Rückmeldung.
Tolles Video mit schönen verständlichen Beispielen! Allerdings heißt es Trutzwehr und nicht Trustwehr 🙃 Sind noch weitere Crashkurse geplant? Liebe Grüße
Oups. Steht das auch in der Folie falsch? Vielen Dank für das Feedback und die Verbesserung! Weitere Crashkurse und Videoreihen sind bereits geplant. In den nächsten zwei Monaten versuche ich, Videoreihe und Crashkurs zu Strafrecht AT II zu veröffentlichen. Danach fokussiere ich mich wahrscheinlich auf BGB AT und Schuldrecht AT.
@@RechtEinfachJura Yes, ist auch so auf der Folie. Ein paar kleine Fehler lassen sich bei dem enormen Arbeitsaufwand natürlich nicht vermeiden. Auch bei der Sittenwidrigkeit wird als Norm § 288 StGB gezeigt und auch so vorgetragen. Ich meine das absolut nicht böse, vielmehr bin ich dankbar für dieses Video und freue mich schon auf die anderen geplanten Videos :) beste Grüße!
Oh. Da hab ich wohl die Zahlen bisschen verdreht. 😅 Dass vereinzelt kleine Fehler zu finden sind, hatte ich ein wenig erwartet. Ich freue mich aber natürlich sehr über dein Feedback! Danke und LG
Ganz grob gesagt: bei der Erforderlichkeit prüft man, ob die Verteidigungshandlung notwendig war. Um Rechtsmissbrauch zu verhindern, gibt es jedoch besondere Situationen, in denen Notwehr eingeschränkt wird (dafür ist dann die Gebotenheit da). Mehr zu den Anforderungen im Video :)
19:39 - Also Ehezoff ist doch eher ein schlechtes Beispiel dafür, oder? Diese Notwehr-Einschränkungen im familiären Nahfeld werden doch zunehmend kritischer betrachtet.
@asozialesnetzwerk Da hast du wahrscheinlich Recht. Es ging mir aber primär darum, ein Beispiel für eine klassische Garantenstellung zu nennen, sodass auf Anhieb logisch ist, was der Begriff meint. Die Garantenstellung wird ja erst im Strafrecht AT II bei Unterlassungsdelikten ausführlich besprochen und deshalb von mir mehr am Rande erwähnt. Natürlich aber - wie immer in der Gebotenheit - nach Einzelumständen ermitteln :)
Großes Dankeschön für deine Mühen. Bin kurz vor der Klausur und deine Videoreihe hat mir enorm geholfen in der Vorbereitung
Ich habe 12 Punkte in der Klausur erreicht, dies ist auch deinen Videos zu verdanken. Vielen dank für deine Mühe :D
Wow! Das freut mich echt Mega! 12 Punkte sind der Wahnsinn!
Schreibe in 3 Tage Zwischenprüfung und dieses Video hilft mir so sehr, den AT Stoff nochmal aufzufrischen. Danke für deine Mühe!
Ich wünsche viel Erfolg! Das wird schon!
Ich habe übrigens auch einen Crashkurs zu Strafrecht AT II erstellt, falls dir das hilft (also Versuch, Täterschaft und Teilnahme etc.)
Vielen lieben Dank dir für deine Mühe! Womöglich hast du meine Klausur damit gerettet :D Ein wirklich sehr gelungendes Video!
Das freut mich sehr! Vielen Dank dir!
Bewundernswert, wenn es gelingt, derart viel Stoff so gelungen zu kompremieren. Danke!
Unglaublich gute Video hilft mir ungemein. Danke für die viele Mühe, Abo wird da gelassen
Vielen Dank für deine Mühe, konnte super folgen!!
Mega Video, super zum wiederholen - danke
Sehr hilfreich, danke dir 😇
Vielen vielen lieben Dank für deine Hilfe :)
sehr gutes Video. Angenehmer Vortrag. Weiter so!
Wow!! danke sehr!
denke danke danke für diese video
Vielen Dank für das tolle Video 🎉😊
Ich danke dir!
Mega, danke!
Vielen Dank!
sehr gutes video
respekt
Hey vielen Dank für das Video! Es ist sehr gelungen, und zum auffrischen bzw. den Wiedereinstieg optimal!
Werden die Links in der Videobeschreibung denn bald verfügbar sein?
LG
Vielen Dank dir für das freundliche Feedback!
Das Video zum Festnahmerecht wird wohl noch etwas länger dauern, aber
die Downloaddateien für Definitionen und Prüfungsschemata versuche ich, im Laufe der nächsten Tage zu veröffentlichen.
Die Übungsklausuren zum Download werden definitiv noch lange dauern.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
LG
Den Downloadlink für die Prüfungsschemata habe ich bereitgestellt. Der Download sollte kostenlos und ohne Werbungen funktionieren.
Sollte der Download-Link nicht funktionieren oder sollte vor dem Download Werbung geschaltet werden, freue ich mich sehr über eine Rückmeldung.
@@RechtEinfachJura Es funktioniert einwandfrei! Vielen Dank!!! : )
Tolles Video mit schönen verständlichen Beispielen!
Allerdings heißt es Trutzwehr und nicht Trustwehr 🙃
Sind noch weitere Crashkurse geplant?
Liebe Grüße
Oups. Steht das auch in der Folie falsch? Vielen Dank für das Feedback und die Verbesserung!
Weitere Crashkurse und Videoreihen sind bereits geplant. In den nächsten zwei Monaten versuche ich, Videoreihe und Crashkurs zu Strafrecht AT II zu veröffentlichen. Danach fokussiere ich mich wahrscheinlich auf BGB AT und Schuldrecht AT.
@@RechtEinfachJura Yes, ist auch so auf der Folie. Ein paar kleine Fehler lassen sich bei dem enormen Arbeitsaufwand natürlich nicht vermeiden. Auch bei der Sittenwidrigkeit wird als Norm § 288 StGB gezeigt und auch so vorgetragen. Ich meine das absolut nicht böse, vielmehr bin ich dankbar für dieses Video und freue mich schon auf die anderen geplanten Videos :)
beste Grüße!
Oh. Da hab ich wohl die Zahlen bisschen verdreht. 😅 Dass vereinzelt kleine Fehler zu finden sind, hatte ich ein wenig erwartet.
Ich freue mich aber natürlich sehr über dein Feedback!
Danke und LG
Was ist der Unterschied zwischen Eforderlichkeit und Gebotenheit bei der Notwehrhandlung?
Ganz grob gesagt: bei der Erforderlichkeit prüft man, ob die Verteidigungshandlung notwendig war. Um Rechtsmissbrauch zu verhindern, gibt es jedoch besondere Situationen, in denen Notwehr eingeschränkt wird (dafür ist dann die Gebotenheit da).
Mehr zu den Anforderungen im Video :)
19:39 - Also Ehezoff ist doch eher ein schlechtes Beispiel dafür, oder? Diese Notwehr-Einschränkungen im familiären Nahfeld werden doch zunehmend kritischer betrachtet.
@asozialesnetzwerk Da hast du wahrscheinlich Recht. Es ging mir aber primär darum, ein Beispiel für eine klassische Garantenstellung zu nennen, sodass auf Anhieb logisch ist, was der Begriff meint. Die Garantenstellung wird ja erst im Strafrecht AT II bei Unterlassungsdelikten ausführlich besprochen und deshalb von mir mehr am Rande erwähnt. Natürlich aber - wie immer in der Gebotenheit - nach Einzelumständen ermitteln :)
Super hilfreiches Video, vielen Dank! Gibt es eine Möglichkeit, dich zu kontaktieren, z.b. über einen insta-Kanal oder E-mail Adresse?
Vielen Dank dir! E-Mail-Adresse steht in der Videobeschreibung: rechteinfach@gmx.de