Notwehr § 32 StGB - Strafrecht AT I 08 - Lage, Erforderlichkeit, Gebotenheit und alle Ausnahmen

แชร์
ฝัง
  • เผยแพร่เมื่อ 24 ม.ค. 2025

ความคิดเห็น • 6

  • @jurim3341
    @jurim3341 4 หลายเดือนก่อน +5

    Deine Videos sind echt super! Richtiger Geheimtipp! Ich werde sie zumindest in meinem Studienkreis weiterempfehlen!

    • @RechtEinfachJura
      @RechtEinfachJura  4 หลายเดือนก่อน

      Vielen Dank dir für dein nettes Feedback. Die Videos weiterzuempfehlen, hilft mehr sehr. Danke!

  • @kadenmcgregor4969
    @kadenmcgregor4969 หลายเดือนก่อน +3

    Die Animationen sind doch der Hammer :D

  • @samirnietsch5531
    @samirnietsch5531 19 วันที่ผ่านมา +2

    Sehr starkes Video wie immer von dir! Kleine Frage zur Gegenwärtigkeit: ich habe gelernt, dass ein Angriff nicht nur gegenwärtig ist, wenn er unmittelbar bevorsteht oder gerade stattfindet, sondern auch dann noch wenn er noch nicht beendet ist (also noch fortdauert). Ist das Inhalt eines Meinungsstreits oder unterscheidet sich das nur innerhalb der zugrunde gelegten Literatur?

    • @RechtEinfachJura
      @RechtEinfachJura  19 วันที่ผ่านมา +1

      @@samirnietsch5531 Vielen Dank für den netten Kommentar! Die klassische Definition nennt wohl auch noch das Fortdauern des Angriffs.
      Meines Wissens nach ist jedoch keine Fallsituation denkbar, in der ein Angriff nicht „gerade stattfindet“, aber trotzdem „noch fortdauert“. Deshalb wiederholt die Definition sich hier eigentlich nur und kann dabei sogar insoweit verwirren, dass man denke könnte, Dauergefahren fallen unter das Notwehrrecht (was ja nicht der Fall ist).
      Dennoch empfehle ich in der Klausur stets die Definition anzuwenden, die man in der Universität gelernt hat. Das ist immer der sichere Weg :)

  • @Havisa
    @Havisa หลายเดือนก่อน +2

    Super Video!