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Recht Einfach
Germany
เข้าร่วมเมื่อ 21 มิ.ย. 2024
th-cam.com/channels/UQPTJjr0xeTXNhaDWvy-aw.html
Auf diesem TH-cam-Kanal wird anhand von Videoreihen sowie Crashkursen der gesamte Klausur-Stoff für das Fach „Strafrecht AT“ behandelt.
Im Laufe der nächsten Monate und Jahre erscheinen weitere Videos zum Thema Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht erscheinen.
Auf diesem TH-cam-Kanal wird anhand von Videoreihen sowie Crashkursen der gesamte Klausur-Stoff für das Fach „Strafrecht AT“ behandelt.
Im Laufe der nächsten Monate und Jahre erscheinen weitere Videos zum Thema Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht erscheinen.
Deliktsrecht Crashkurs - Alles für die Abschlussklausur
Dieser Crashkurs ist eine Zusammenfassung über den gesamten Stoff des Deliktsrechts, der gewöhnlicherweise im ersten Jura-Semester besprochenen wird. Der Fokus liegt auf der Vorbereitung für die Abschlussklausur. Besprochen werden v.a. folgende Anspruchsgrundlagen: § 823 I BGB, § 823 II BGB, § 831 I BGB, § 826 BGB.
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D O W N L O A D D A T E I E N :
Alle relevanten Definition/Formeln in einem pdf:
👉 (Link noch nicht verfügbar)
Alle relevanten Prüfungsschemata in einem pdf:
👉 (Link noch nicht verfügbar)
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0:00 Einleitung und Übersicht
0:33 Schadensersatzanspruch aus § 823
20:01 Haftungsbegründender Tatbestand, §§ 249 ff. BGB
29:35 Schadensersatzanspruch aus § 831 I BGB
40:18 Schadensersatzanspruch aus § 823 II BGB
47:22 Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB
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E-Mail me: rechteinfach@gmx.de
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#Zivilrecht #BGB #Einführung #lernen #study #jura #semester #unerlaubte #handlung #schadensersatz #paragraph #paragraf #recht #einfach #rechteinfach #anfänger #klausur #prüfungsschema #einstieg #anfang
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D O W N L O A D D A T E I E N :
Alle relevanten Definition/Formeln in einem pdf:
👉 (Link noch nicht verfügbar)
Alle relevanten Prüfungsschemata in einem pdf:
👉 (Link noch nicht verfügbar)
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0:00 Einleitung und Übersicht
0:33 Schadensersatzanspruch aus § 823
20:01 Haftungsbegründender Tatbestand, §§ 249 ff. BGB
29:35 Schadensersatzanspruch aus § 831 I BGB
40:18 Schadensersatzanspruch aus § 823 II BGB
47:22 Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB
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E-Mail me: rechteinfach@gmx.de
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#Zivilrecht #BGB #Einführung #lernen #study #jura #semester #unerlaubte #handlung #schadensersatz #paragraph #paragraf #recht #einfach #rechteinfach #anfänger #klausur #prüfungsschema #einstieg #anfang
มุมมอง: 43
วีดีโอ
Alles zu § 823 Abs. 2 BGB - Deliktsrecht 04
มุมมอง 119 ชั่วโมงที่ผ่านมา
Dieses Video befasst sich mit dem Schadensersatzanspruch aus § 823 II BGB bzw. mit dem Schadensersatz aufgrund eines Verstoßes gegen ein Schutzgesetz. Ebenso wird kurz auf § 826 BGB eingegangen (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung). D O W N L O A D D A T E I E N : Alle relevanten Definition/Formeln in einem pdf: 👉 (Link noch nicht verfügbar) Alle relevanten Prüfungsschemata in einem pdf: 👉 (L...
Schadensersatz aus § 831 I BGB - der Verrichtungsgehilfe
มุมมอง 349 ชั่วโมงที่ผ่านมา
Dieses Video befasst sich mit dem Schadensersatzanspruch aus § 831 I BGB - die Haftung für den Verrichtungsgehilfen. Schwerpunkt liegt auf folgenden Gliederungspunkten: Verrichtungsgehilfe, in Ausführung der Verrichtung, Expulation bzw. Eigenverschulden. D O W N L O A D D A T E I E N : Alle relevanten Definition/Formeln in einem pdf: 👉 (Link noch nicht verfügbar) Alle relevanten Prüfungsschemat...
Der Schaden nach den §§ 249 ff. BGB
มุมมอง 7419 ชั่วโมงที่ผ่านมา
Dieses Video befasst sich mit den Grundlagen der §§ 249 ff. BGB und richtet sich primär an Jurastudenten im ersten Semester. Schmerzensgeldtabelle: www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle D O W N L O A D D A T E I E N : Alle relevanten Definition/Formeln in einem pdf: 👉 (Link noch nicht verfügbar) Alle relevanten Prüfungsschemata in einem pdf: 👉 (Link noch nicht verfügbar) E R W Ä H N...
Alles zu § 823 I BGB - Deliktsrecht für Anfänger 01
มุมมอง 105วันที่ผ่านมา
Dieses Video befasst sich ausführlich mit § 823 I BGB und richtet sich primär an Jurastudenten im ersten Semester. Der Fokus liegt auf dem haftungsbegründenden Tatbestand bzw. der Rechtsgutverletzung, der Verletzungshandlung, der haftungsbegründenden Kausalität, der Rechtswidrigkeit sowie dem Verschulden. Genauer eingegangen wird v.a. auch auf die Äquivalenztheorie (sog. conditio-sine-qua-non F...
Der Gutachtenstil in 13 Minuten
มุมมอง 283หลายเดือนก่อน
Der Gutachtenstil in 13 Minuten zusammengefasst. Ich freue mich über jeden Kommentar, Like und Abonnenten :) E-Mail me: rechteinfach@gmx.de #Gutenachtenstil #BGB #Einführung #lernen #study #jura #semester #Kaufvertrag #paragraph #paragraf #recht #einfach #rechteinfach #anfänger #klausur #prüfungsschema #einstieg #anfang #Obersatz #Definition #Subsumtion #Ergebnis
Einführung für Anfänger - BGB AT 01
มุมมอง 112หลายเดือนก่อน
Dieses Video ist das erste Video aus dem Zivilrecht sowie meiner BGB AT Reihe. Ziel des Videos ist es, einen Überblick über das BGB zu bekommen, aber auch Mut sowie Respekt zu schaffen. Zudem wird erklärt, was in einer BGB-AT-Klausur verlangt wird, indem ein erster Fall diesbezüglich angesprochen wird. D O W N L O A D D A T E I E N : Alle relevanten Definition/Formeln aus BGB AT in einem pdf: 👉...
Strafrecht AT II Crashkurs - Zusammenfassung für die Klausur
มุมมอง 849หลายเดือนก่อน
Dieser Crashkurs ist eine Zusammenfassung über den gesamten Stoff des Jura-Semesters "Strafrecht Allgemeiner Teil 2 (AT II)". Es wird auf alle Probleme eingegangen, die meines Erachtens nach in einer Klausur (v.a. der Strafrecht AT Zwischenprüfung) auftreten könnten und das in unter 75 Minuten. D O W N L O A D D A T E I E N : Übungsklausuren zu Strafrecht AT II: 👉 (Link noch nicht verfügbar) Al...
Versuch und Täterschaft/Teilnahme etc. - Strafrecht AT II 09
มุมมอง 194หลายเดือนก่อน
Dieses Strafrecht AT II Video befasst sich mit verschiedene Klausurszenarien, namentlich: Versuchte (vermeintliche) Mittäterschaft, versuchte (vermeintliche) Mittäterschaft, versuchte Anstiftung, versuchte Beihilfe, Versuch und Unterlassen, Teilnahme und Unterlassen, Fahrlässigkeit durch Unterlassen. D O W N L O A D D A T E I E N : Übungsklausuren zu Strafrecht AT II: 👉 (Link noch nicht verfügb...
Unterlassen, § 13 StGB - Strafrecht AT II 08
มุมมอง 111หลายเดือนก่อน
Dieses Strafrecht AT II Video befasst sich mit dem Unterlassen bzw. dem echten (z.B. § 323c StGB) sowie dem unechten Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB). Zunächst stelle ich das von mir empfohlene Prüfungsschema für die Klausur vor und behandele danach im Einzelnen folgende Punkte: Handlung (P: Wann liegt ein Unterlassen vor? - Lehre vom Energieeinsatz und Schwerpunktformel); Keine Vornahme der geb...
Fahrlässigkeit - Strafrecht AT II 07
มุมมอง 902 หลายเดือนก่อน
Dieses Strafrecht AT II Video befasst sich mit dem fahrlässigem Begehungsdelikt (hier abgekürzt: Fahrlässigkeit). D O W N L O A D D A T E I E N : Übungsklausuren zu Strafrecht AT II: 👉 (Link noch nicht verfügbar) Alle relevanten Definitionen/Formeln aus Strafrecht AT II in einem pdf: 👉 mega.nz/file/UAxUGSwT#v45fycEA_gIntoqMQdRCTLrywTl9YQE1y93FgD1o9q0 Die wichtigsten Strafrecht AT II Prüfungssch...
Beihilfe, § 27 StGB - Strafrecht AT II 06
มุมมอง 972 หลายเดือนก่อน
Dieses Strafrecht AT II Video befasst sich das zweite Mal mit der Teilnahme, konkreter: der Beihilfe aus § 27 StGB. Die Beihilfe funktioniert sehr ähnlich wie die Anstiftung: es erfordert einer rechtswidrig und vorsätzlichen Haupttat, zu der Hilfe geleistet (Teilnehmerhandlung) wurde sowie einem sog. "doppeltem Gehilfenvorsatz". Innerhalb des Punktes des "Hilfe Leistens" der Beihilfe sind vor a...
Anstiftung, § 26 StGB - Strafrecht AT II 05
มุมมอง 1092 หลายเดือนก่อน
Dieses Strafrecht AT II Video befasst sich das erste Mal mit der Teilnahme aus § 26 f. StGB, spezieller mit dem klausurrelevanten Stoff der Anstiftung aus § 26 StGB. Der objektive Tatbestand der Anstiftung besteht aus folgenden beiden Prüfungspunkten: Vorsätzliche rechtswidrige Tat des Haupttäters; Tathandlung ("Bestimmen", § 26 StGB). Im Punkt des Bestimmens wird genauer auf die Anforderungen ...
Mittelbare Täterschaft, § 25 I Alt. 2 StGB - Strafrecht AT II 04
มุมมอง 2012 หลายเดือนก่อน
Dieses Strafrecht AT II Video befasst sich mit der mittelbaren Täterschaft aus § 25 I Alt. 2 StGB. Die mittelbare Täterschaft erfordert im objektiven Tatbestand v.a. eine Werkzeugqualität beim Vordermann und einen täterschaftlichen Verursachungsbeitrag des Hintermanns. Bei der Werkzeugqualität sind verschiedene Ausnahmen zu beachten (Vermeidbarer Verbotsirrtum, Qualifikationslos-deloses Werkzeu...
Mittäterschaft, § 25 II StGB - Strafrecht AT II 03
มุมมอง 1532 หลายเดือนก่อน
Dieses Strafrecht AT II Video befasst sich mit der Mittäterschaft nach § 25 II StGB. Zunächst wird das Prüfungsschema der Mittäterschaft für die Klausur erläutert, worauf anschließend erklärt wird, wann man dieses Prüfungsschema wo anwenden muss (Prüfung aller Mittäter zusammen oder einzelnd). Das Prüfungsschema der Mittäterschaft nach § 25 II StGB besteht lediglich aus den Prüfungspunkten des ...
Versuch, §§ 22 ff. StGB - Strafrecht AT II 02
มุมมอง 3383 หลายเดือนก่อน
Versuch, §§ 22 ff. StGB - Strafrecht AT II 02
Strafrecht AT I Crashkurs - Zusammenfassung für die Klausur in 60 min
มุมมอง 3K4 หลายเดือนก่อน
Strafrecht AT I Crashkurs - Zusammenfassung für die Klausur in 60 min
Erlaubnistatbestandsirrtum - Strafrecht AT I 19 - ETBI
มุมมอง 2214 หลายเดือนก่อน
Erlaubnistatbestandsirrtum - Strafrecht AT I 19 - ETBI
Notwehrexzess, § 33 StGB - Strafrecht AT I 18
มุมมอง 1124 หลายเดือนก่อน
Notwehrexzess, § 33 StGB - Strafrecht AT I 18
Entschuldigender Notstand, § 35 StGB - Strafrecht AT I 17
มุมมอง 1904 หลายเดือนก่อน
Entschuldigender Notstand, § 35 StGB - Strafrecht AT I 17
Verbotsirrtum, § 17 StGB - Strafrecht AT I 16
มุมมอง 1774 หลายเดือนก่อน
Verbotsirrtum, § 17 StGB - Strafrecht AT I 16
Vorsätzliche actio libera in causa - Strafrecht AT I 15 - Abgrenzung zu § 323a StGB
มุมมอง 2224 หลายเดือนก่อน
Vorsätzliche actio libera in causa - Strafrecht AT I 15 - Abgrenzung zu § 323a StGB
Schuldunfähigkeit, §§ 19, 20 StGB - Strafrecht AT I 14
มุมมอง 1704 หลายเดือนก่อน
Schuldunfähigkeit, §§ 19, 20 StGB - Strafrecht AT I 14
Mutmaßliche/hypothetische Einwilligung - Strafrecht AT I 13 - Abgrenzung und alles für die Klausur
มุมมอง 1244 หลายเดือนก่อน
Mutmaßliche/hypothetische Einwilligung - Strafrecht AT I 13 - Abgrenzung und alles für die Klausur
Rechtfertigende Einwilligung - Strafrecht AT I 12 - § 228 StGB
มุมมอง 1044 หลายเดือนก่อน
Rechtfertigende Einwilligung - Strafrecht AT I 12 - § 228 StGB
Aggressivnotstand & Defensivnotstand - Strafrecht AT I 11 - § 228, 904 BGB
มุมมอง 2304 หลายเดือนก่อน
Aggressivnotstand & Defensivnotstand - Strafrecht AT I 11 - § 228, 904 BGB
Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB - Strafrecht AT I 10 - Abgrenzung zur Notwehr
มุมมอง 1944 หลายเดือนก่อน
Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB - Strafrecht AT I 10 - Abgrenzung zur Notwehr
Subjektives Rechtfertigungselement - Strafrecht AT I 09 - Verteidigungsabsicht
มุมมอง 994 หลายเดือนก่อน
Subjektives Rechtfertigungselement - Strafrecht AT I 09 - Verteidigungsabsicht
Notwehr § 32 StGB - Strafrecht AT I 08 - Lage, Erforderlichkeit, Gebotenheit und alle Ausnahmen
มุมมอง 1754 หลายเดือนก่อน
Notwehr § 32 StGB - Strafrecht AT I 08 - Lage, Erforderlichkeit, Gebotenheit und alle Ausnahmen
Hammer Video❤❤❤
danke für die tollen Videos! schätze das sehr 🩵
Hab diesen Kanal entdeckt und bin anscheinend auf eine echte Goldgrube gestoßen. Kanal wurde an die Kommilitonen empfohlen und besonders die Definitionen ausm Crashkurs AT I waren sehr hilfreich. Wäre cool, wenn hier auch eine kommt. Vielen Dank im Voraus
Vielen Dank für das nette Feedback und das Weiterempfehlen der Videos! Das hilft mir sehr! Die Downloadlinks zu Definitionen und Prüfungsschemata stehen übrigens ab sofort bereit :)
Super Video, vielen Dank dafür :)
Unglaublich gute Video hilft mir ungemein. Danke für die viele Mühe, Abo wird da gelassen
respekt
Diese Videos sind echt super, kannst du die Inhalte auch für Öffentliches und Bürgerliches Recht rausbringen?
Vielen Dank dir! Ich hatte zur Zeit viel zu tun, aber sitze bereits an BGB AT. Die nächsten Wochen werden etwa drei Videos die Woche hierzu hochgeladen. Danach befasse ich mit Schuldrecht AT. Zu öffentlichem Recht ist noch nichts konkretes geplant.
Like, Abo und danke.
Richtig gut, danke dir
Mega Video, super zum wiederholen - danke
sehr gutes video
danke für deine Videos mit die besten weil sie anschaulich und einfach und eben nicht wie die meisten unnötig komplex erklären
Vielen Dank für das nette Feedback!
@@RechtEinfachJura hoffentlich kommt noch was zu Schuldrecht
@@kippokappa9150 Derzeit arbeite ich an Videoreihe und Crashkurs zu BGB AT. Danach befasse ich mich mit Schuldrecht AT. BGB AT wird wohl recht schnell gehen, aber Schuldrecht AT ist dann doch weit komplexer und wird definitiv einige Zeit in Anspruch nehmen.
@@RechtEinfachJura Ich schreibe dieses Semester noch Klausur :(
@@kippokappa9150 Wenn Februar Klausuren sind, könnte es sein, dass ich das sogar zeitlich schaffe, kann aber echt nichts versprechen :)
Danke für deine Videos! Alles super erklärt und verständlich, ich freue mich auf mehr davon! :)
Vielen Dank für das tolle Video 🎉😊
Ich danke dir!
Deine Videos sind richtig gut! Kudos an dich!!!
ich küss dein herz
Ich küss dein auge
Einfach nur mega! Vielen, vielen Dank!!
Danke sehr für deine Videos !
Steht schon fest wann die Definitionen und Schematas veröffentlicht werden? :)
Ich werde versuchen, die Dateien in den nächsten 30 Tagen zur Verfügung zu stellen, kann aber noch nichts versprechen :)
Die Downloadlinks stehen übrigens ab sofort bereit
@@RechtEinfachJura <3
Danke sehr für das Video. Gut , akkurat und schnell auf den Punkt gebracht. Alles beste 💪🏿
Vielen Dank! Gutes Video. Bitte weiter so 💪🏿
Bin zwar Pilot und mit Juristerei wird es nichts mehr, aber es ist super spannend und ich bin dankbar für die Aufarbeitung und die Einblicke für interessiere. Danke
Wow. Das freut mich wirklich sehr! Eigentlich versuche ich mich ja, an Jura-Studenten zu richten, aber Piloten sind hier natürlich immer willkommen! 😅 Hätte ich wirklich nicht erwartet. Danke dir!
Mich interessiert das Strafrecht besonders und die Vorgehensweise beim Gutachtenstil, deshalb hast du mein Abo. Alles beste weiterhin 💪🏿
Super hilfreiches Video, vielen Dank! Gibt es eine Möglichkeit, dich zu kontaktieren, z.b. über einen insta-Kanal oder E-mail Adresse?
Vielen Dank dir! E-Mail-Adresse steht in der Videobeschreibung: rechteinfach@gmx.de
Ich bin echt froh, diesen Kanal hier gefunden zu haben! Hatte meine Klausur vor paar Tagen geschrieben, so schlimm war es dann doch nicht aber das auch nur Dank deiner Videos.. daher nochmal ein großes Dankeschön von mir 🙏🏼
Sehr gerne! Danke dir für die netten Worte!
Großartig wie immer! Freue mich schon auf die Teilnahme! :)
Wie immer: super Arbeit! Hoffentlich gehts demnächst weiter, andernfalls wüsst ich nicht mehr wie ich Strafrecht lernen sollte... :D
Vielen Dank dir! Bald geht es weiter. Lege derzeit eine urlaubsbedingte Pause ein ;)
@@RechtEinfachJura Gegönnt sei es! :) Schönen Urlaub! :D
sehr gutes Video. Angenehmer Vortrag. Weiter so!
Wirklich hervorragende Videos! Gerne mehr, die Videos sind einfach so gut aufgearbeitet und dargestellt!
Vielen lieben Dank dir für deine Mühe! Womöglich hast du meine Klausur damit gerettet :D Ein wirklich sehr gelungendes Video!
Das freut mich sehr! Vielen Dank dir!
Gibt es hier auch konkrete Beispiele für die Angemessenheit des Agressivnotstands wie in dem Video zum Notstand nach § 34?
Der Punkt der Angemessenheit regelt grundsätzlich Fälle von Rechtsmissbrauch und Widersprüchlichkeiten in Bezug auf andere Rechtsnormen. Die wohl bekannteste Fallkonstellation ist das Handeln des Täters in Nötigungszustand, die in Bezug auf § 34 StGB dazu führt, dass der genötigte Täter nur entschuldigt, aber nicht gerechtfertigt handelt, damit der Angriff v.a. in Bezug auf § 32 StGB rechtswidrig ist und daher eine Verteidigung hiergegen erlaubt ist. Diese Fallkonstellation ist durchaus gleichermaßen im Falle des § 904 1 BGB denkbar. Hier ein Beispiel: "T droht O, dessen 500.000 € teure Vase zu zerstören, falls O nicht bei D ein Fenster einwirft. Um die teure Vase zu retten, tut O wie ihm geheißen und verursacht bei D einen Sachschaden in Höhe von 500 €." - vgl. JuS 2013, S. 886 Im vorliegendem Fall wäre § 904 1 BGB anwendbar und auch vorerst problemfrei (v.a. in Bezug auf die Interessenabwägung) einschlägig. Problematisch könnte hier jedoch die Angemessenheit aufgrund der Nötigungssituation des O sein. Diese würde - im Falle einer Anwendbarkeit des § 904 1 BGB - dazu führen, dass O gerechtfertigt handelt und eine Verteidigung der Glasscheibe seitens des D nicht nach § 32 StGB gerechtfertigt wäre, also folglich rechtswidrig und strafbar wäre. Ob man auch im Falle des § 904 1 BGB hier "lediglich" die Schuld nach § 35 StGB oder die Rechtswidrigkeit nach § 904 1 BGB entfallen lässt, ist umstritten. Für das Entfallen der Schuld sprechen jedenfalls die Rechte des D auf Verteidigung seines Eigentums, welche andernfalls stark eingeschränkt wären. Dagegen spricht zum Beispiel, dass § 904 1 BGB einen zivilrechtlichen Schadensersatz bzgl. der zerstörten Sache nicht ausschließt. Ich halte jedenfalls beide Ansichten für vertretbar. Andere Beispiele zur Angemessenheit in Bezug auf § 904 1 BGB sind sicher denkbar, mir fällt auf die Schnelle jedoch tatsächlich kaum was ein. Es kann sich übrigens auch lohnen, diese Punkte unter dem Punkt der Interessenabwägung zu diskutieren, da § 904 1 BGB strenggenommen die Angemessenheit unerwähnt lässt. Ich hoffe, ich konnte etwas helfen :) LG
@@RechtEinfachJura Echt mega vielen Dank für die schnelle, lange und ausführliche Rückmeldung! Insbesondere dein Hinweis es in die Interessenabwägung reinzupacken ist sehr hilfreich! Danke!
Deine Videos sind echt super! Richtiger Geheimtipp! Ich werde sie zumindest in meinem Studienkreis weiterempfehlen!
Vielen Dank dir für dein nettes Feedback. Die Videos weiterzuempfehlen, hilft mehr sehr. Danke!
Mega, danke!
Super Videos! Danke dafür! Ich bin zwar schon fertig, aber im Ref kann man nicht genug Grundlagen wiederholen :)
Vielen Dank für das nette Feedback und Viel Erfolg natürlich!
@@Alejandro_Casti Übrigens werde ich versuchen, mit einheitlicheren Designvorlagen zu arbeiten. Danke für die wirklich wertvolle Kritik. Sowas niemals löschen 😉
Hey cooles Video. Ich hätte eine Verständniss frage, worraus wird die Güterabwägung in der Mutmaßlichen Einwilligung hergeleitet?
Ich hoffe, dass ich die Frage richtig verstehe und du dich auf 5:32 beziehst. Grundsätzlich ergibt sich diese Ausnahme natürlich nicht aus dem Gesetz, weil die (mutmaßliche) Einwilligung ein ungeschriebener Rechtfertigungsgrund ist. Da die mutmaßliche Einwilligung und auch die geringeren Anforderung in Fällen aus 5:32 aber ausschließlich täterfreundlich sind, erfordert es hier keiner Norm, um nicht gegen das Analogieverbot aus Art. 103 II GG zu verstoßen. Die Ausnahme ergibt sich jedenfalls eher aus dem Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 GG, hierauf geruht das Konzept der Einwilligung), dem Schutz des Täters, der in „guter Absicht“ handelt und der komplizierten Abgrenzung zwischen mutmaßlicher Zustimmung (z.B. im Tatbestand des 123 StGB potenziell relevant) und der mutmaßlichen Einwilligung (Rechtfertigungsgrund). Das ist alles sehr komplex und geht natürlich weit über den Klausurstoff hinaus. Solltest du Zugriff zu der Online-Bibliothek „Beck-Online“ haben, hier ein Artikel hierzu: JA 2007, S. 112-117 Ich hoffe, ich konnte helfen! LG
Super dankee
Ich habe bisher nicht alle deiner Videos gesehen. Alles, was ich bisher gesehen habe, war qualitativ aber wirklich sehr gut gemacht. Vor allem die kleinen Animationen sind eine nette Abwechslung zu anderen Kanälen! :)
@@diedrittegewalt-juralernvi909 vielen Dank für das nette Feedback!
Vielen Dank für Ihre Aufarbeitung! 🙏🙏🙏
Sehr hilfreich, danke dir 😇
Hey vielen Dank für das Video! Es ist sehr gelungen, und zum auffrischen bzw. den Wiedereinstieg optimal! Werden die Links in der Videobeschreibung denn bald verfügbar sein? LG
Vielen Dank dir für das freundliche Feedback! Das Video zum Festnahmerecht wird wohl noch etwas länger dauern, aber die Downloaddateien für Definitionen und Prüfungsschemata versuche ich, im Laufe der nächsten Tage zu veröffentlichen. Die Übungsklausuren zum Download werden definitiv noch lange dauern. Ich hoffe, ich konnte helfen. LG
Den Downloadlink für die Prüfungsschemata habe ich bereitgestellt. Der Download sollte kostenlos und ohne Werbungen funktionieren. Sollte der Download-Link nicht funktionieren oder sollte vor dem Download Werbung geschaltet werden, freue ich mich sehr über eine Rückmeldung.
@@RechtEinfachJura Es funktioniert einwandfrei! Vielen Dank!!! : )
Tolles Video mit schönen verständlichen Beispielen! Allerdings heißt es Trutzwehr und nicht Trustwehr 🙃 Sind noch weitere Crashkurse geplant? Liebe Grüße
Oups. Steht das auch in der Folie falsch? Vielen Dank für das Feedback und die Verbesserung! Weitere Crashkurse und Videoreihen sind bereits geplant. In den nächsten zwei Monaten versuche ich, Videoreihe und Crashkurs zu Strafrecht AT II zu veröffentlichen. Danach fokussiere ich mich wahrscheinlich auf BGB AT und Schuldrecht AT.
@@RechtEinfachJura Yes, ist auch so auf der Folie. Ein paar kleine Fehler lassen sich bei dem enormen Arbeitsaufwand natürlich nicht vermeiden. Auch bei der Sittenwidrigkeit wird als Norm § 288 StGB gezeigt und auch so vorgetragen. Ich meine das absolut nicht böse, vielmehr bin ich dankbar für dieses Video und freue mich schon auf die anderen geplanten Videos :) beste Grüße!
Oh. Da hab ich wohl die Zahlen bisschen verdreht. 😅 Dass vereinzelt kleine Fehler zu finden sind, hatte ich ein wenig erwartet. Ich freue mich aber natürlich sehr über dein Feedback! Danke und LG
Vielen Dank!
Danke für das Video. Ich hätte aber zwei Fragen zur Rechtsfolge: 1. müsste man, wenn kein rechtfertigungselement vorliegt eine neue Strafbarkeitsprüfung mach Versuchsmaßstäben beginnen? 2. Nach welchen Normen hat er sich dann strafbar gemacht? Einfach Grundtatsbestand und 22, 23 I?
Erstmal vorab: Ich halte die Fallkonstallation für kaum klausurrevelant, wobei ich das Thema für eine Strafrecht AT Zwischenprüfung nicht komplett ausschließen würde. Ich würde die Probleme jedenfalls folgendermaßen angehen: 1. Frage: Ich würde nach folgendem System vorgehen: Zuerst darauf eingehen, warum nur eine Strafe nach Versuchsmaßstäben in Betracht kommt, danach die Versuchsstrafbarkeit feststellen (im Falle einer Körperverletzung wäre hier eine Strafbarkeit nach §§ 23 I, 12 II, 223 II StGB gegeben) und dann ein Ergebnis mit entsprechender Normenkette aufstellen. Eine eigene Prüfung ist hier (meiner Meinung nach) falsch, weil man ja keine versuchte Straftat bestraft, sondern nur die Strafbarkeitsmaßstäbe des Versuchs analog anwendet. Das ergibt sich auch daraus, dass die Punkte "Unmittelbares Ansetzen, § 22" und "Rücktritt, § 24" in einer solchen Fallkonstellation komplett sinnlos wären. 2. Frage: Folgende Normenketten halte ich für richtig (am Beispiel einer Körperverletzung): §§ 223, 23 I (analog) StGB Folgende Normenkette halte ich nicht für unbedingt besser, aber für durchaus praktisch, um Verständnis für das Thema zu zeigen: §§ 223, 23 I, II (analog), 49 I (analog) StGB Hiermit zeigt man anhand von §§ 23 II, 49 I StGB, warum die Anwendung von Versuchsmaßstaben rechtspraktische Bedeutung hat (neben § 23 I StGB), indem man auf die potenzielle Strafmilderung von Versuchen eingeht, die hier analog Anwendung findet. Für falsch halte ich es jedoch, § 22 StGB aufzulisten, weil der objektive Tatbestand des Versuchs für eine anologe Anwendung der Strafbarkeitsmaßstäbe weder direkt noch analog eine Rolle spielt.
19:39 - Also Ehezoff ist doch eher ein schlechtes Beispiel dafür, oder? Diese Notwehr-Einschränkungen im familiären Nahfeld werden doch zunehmend kritischer betrachtet.
@asozialesnetzwerk Da hast du wahrscheinlich Recht. Es ging mir aber primär darum, ein Beispiel für eine klassische Garantenstellung zu nennen, sodass auf Anhieb logisch ist, was der Begriff meint. Die Garantenstellung wird ja erst im Strafrecht AT II bei Unterlassungsdelikten ausführlich besprochen und deshalb von mir mehr am Rande erwähnt. Natürlich aber - wie immer in der Gebotenheit - nach Einzelumständen ermitteln :)
Nur zur Info: Auf meinem Kanal findest du jetzt auch eine Zusammenfassung des gesamten Strafrecht AT I Stoffs. Das Video dauert ca. 60 min und befasst sich nochmal in kürzerer Darstellung mit dem gesamten Klausurstoff.
... das mit dem Rechtsprüche ausüben ist irgendwie mit Yughioh-Karten spielen ... das ganze Rechtssystem ist total absurd. ... damit bedarf es keinerlei Gesetzesmäßigkeiten mehr "Niemanden Schaden zufügen, weder mir selbst, noch etwas anderem" ... insofern man gesund aufwächst und keinerlei krankhaften äußeren Einflüssen, sowie einem verkommenen Legislativen, Judikativen und Exekutivem System (Achtung es fehlt die Aussagekraft des Geisteszustand sämtlicher PERSONEN dieses Systems) ausgesetzt wird, kann nach diesem Prinzip gelebt werden. ... bis dahin ist es ein hartes Stück Arbeit für jeden Einzelnen, sofern er erkennt wohin die Reise geht. ... ich wurde nicht gefragt, ob ich geboren werden wollte, zudem hier in diesem Land mit diesem System, das ergeht so der gesamten übrigen Bevölkerung🤷🏼♀️
Hab ich mir auch gerade gedacht
Danke dir! Empfehle aber wirklich das Video auf 1,25-facher Geschwindigkeit zu schauen
Danke fürs Feedback!