danke, das nervige am Strafrecht ist, dass sowas wie die Notwehrprovokation gar nicht im Gesetz steht. Daher nehme ich das Strafrecht als Zweitsemester bislang auch noch nicht für voll.
Mich als Laie interessiert besonders in wieweit eine Ehrverletzung in der Praxis überhaupt als Notlage gerechtfertigt werden kann? Kann sich daraus überhaupt eine Nothandlung ergeben?
Eine Ehrverletzung stellt einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff dar und ist in der Regel strafbar gem. §§ 185ff StGB - damit besteht eine Notwehrlage, welche eine Abwehr des Angriffs ermöglicht.
Inwiefern ist eine solche denn gegenwärtig und was wäre dort eine erforderliche notwehrhandlung? Das ganze kommt mir etwas antiquiert vor. Müsste ich jemandem im Moment der Beleidigung zB den Mund zu halten? Alles darüber hinaus wäre ja ein Missverhältnis oder irre ich mich?
Vielen Dank für dieses kostenlose Video. Eine Verständnisfrage zu dem Beispielsfall zur Absichtsprovokation. Könnte der Nachbar aufgrund der gerade stattfindenden Beleidigung nicht bereits seinerseits gerechtfertigt sein?
In dem genannten Beispiel dürfte der Nachbar schon keinen Verteidigungswillen haben, da er aufgrund der Beleidigung zum Zorn gereizt ist und deswegen angreift. Darüber hinaus ist auch fraglich, ob ein Faustschlag das erforderliche Verteidigungsmittel ist oder ob es nicht mildere, gleich geeignete Mittel wie z.B. das Androhen des Faustschlages gibt. Das ist aus der jeweiligen Situation heraus zu bestimmen.
Wie verteidigt man sich rechtmäßig gegen eine Ehrverletzung? Es scheitert doch an der Gegenwärtigkeit des Angriffs, sobald beispielsweise eine Beschimpfung geäußert wurde? Oder z. B. wenn der A dem B ins Gesicht gespuckt hat. Davon abgesehen, dass letzteres eine Körperverletzung darstellt; aber auch die ist schon im nächsten Augenblick beendet, oder?
Richtig. Nach Aussprechen der Beleidigung oder nach dem Anspucken sind die darin liegenden Angriffe bereits beendet. Hier ist eine Rechtfertigung über § 32 StGB nur möglich, wenn in dem Augenblick des Sprechens oder Spuckens oder unmittelbar zuvor gehandelt wird. Sofern zu erwarten steht, dass weitere Beleidigungen in naher Zukunft anstehen, kann man an eine Gefahr gem. § 34 StGB denken, die eine Abwehr rechtfertigen könnte.
Hi Frau Tofahrn, ich war mit mein Sohn bei sein Fußball Training und an Ende des Training, eine Mutter von sein Kollege hat mit ihr ein Frei Rottweiler. Der Rottweiler ist auf dem ganze Wiese frei gelaufen. Der Hund ist in mein richtig gerannt und ich habe bemerkt, daß Gefühl, Angst dass etwas der Hund mich angreift. Es ist nicht passiert aber er war weniger 1 Meter um mich zu angreifen. Ich besitze ein klein Waffenschein aber an der Tag hatte ich nicht dabei. Wenn ich mein schreckwaffe dabei hätte, und der Hund geschossen hätte, hätte ich Probleme bri Justiz? Wenn das Leben von mein Sohn in Gefahr wäre, und ich schiesse diese kämpfer hund... was sagt die Justiz über diese situation? Vg Robson
Sofern ein Hund einen Menschen angreift, darf der Hund verletzt oder getötet werden. Tatbestandlich wäre das zwar eine Sachbeschädigung, die aber gem. § 904 BGB gerechtfertigt und damit straflos sein kann.
@@juracademy8947 noch eine Frage, ich, ein man, pffersprey benutzt in ein situation gegen ein man oder 2, 3 männer groß als ich , darf ich pffersprey gel auch benutzen? Lg Robson
Es heißt ja immer "Mildestes Mittel". Wenn der Angreifer aber nun ein Messer hat und der Angegriffene eine Schusswaffe, wäre das dann nicht das Mildeste Mittel oder müsste man sich dann wirklich auf ein Messerkampf mit dem Angreifer einlassen?
Man muss sich bei § 32 StGB auf keine riskante Verteidigung einlassen, da das Folgenrisiko den Angreifer trifft. In Ihrem Beispiel wäre aber bei dem Einsatz der Schusswaffe die "Stufenfolge" zu beachten. Der Angegriffene müsste zunächst den Gebrauch der Waffe androhen, dann darf er einen Schuss abgeben, der nicht lebensgefährdend ist und erst danach darf er einen tödlichen Schuss abgeben. All dies richtet sich aber nach der "Kampflage". Ist ihm das Androhen nicht möglich, ohne dass er sich selbst gefährdet, darf er sofort schießen.
Wir in Deutschland Da werfen Sie leider vieles durcheinander. Dann dürfte ein Polizist jedes Mal schießen, da es ihm nicht zuzumuten ist, Schlagstock, Taser, etc. alternativ zu verwenden.
@@juracademy8947 Wenn der Angegriffene unter Adrenalin und Stress steht und die Stufenfolge daher nicht befolgt und der erste Treffer somit tödlich ist, wie würde so eine Fallbetrachtung dann für den Angegriffenen aussehen?
Das Androhen der Folter bzw. wenn das nicht genützt hätte, auch das tatsächliche Foltern durch die Eltern des enführten, vermeintlich noch lebenden Kindes wäre ja dann relativ problemlos gerechtfertigt, oder? Sehr gut erklärt jedenfalls, aber ich muss die Geschwindigkeit auf 75% stellen, damit ich mitkomme.
Hallo Outer Haven, ob das Foltern des Täters durch die Eltern gerechtfertigt oder aber eine rechtsmissbräuchliche Verteidigung und damit im Rahmen des § 32 StGB nicht geboten wäre, ist - wie sollte es auch anders im SR sein - streitig. Es wird teilweise unter Hinweis auf die Schwere des Eingriffs in die Menschenwürde und die sich daraus ergebende Absolutheit des Folterverbots verneint. Mit entsprechender Argumentation ist hier also alles vertretbar. Sorry für die Sprech-Geschwindigkeit ;-) Es ist bei neueren Videos besser geworden. Ich wünsche weiterhin viel Erfolg beim Lernen, herzliche Grüße, Sabine Tofahrn
Sowas was diese Frau hier rät würde dir kein Cop ansatzweise raten. Die würden eher sagen: lassen sich sich abstechen "vielleicht" kommen wir gleich. Überspitzt gesagt.
meine frau wurde von einen ( Mann ) angegriffen ich hält ihn auf und bat meiner Frau die polizei zu alarmieren die Geschichte endete leider so : meine Frau Opfer ich Anzeige wegen schwerer Körperverletzung !
@@volkancan6006 was ist aus der Anzeige geworden? Wenn deine Festnahme nach § 127 (1) StPO rechtmäßig war, dann ist es doch egal was für Anzeigen erst mal durch die Polizei gefertigt werden mussten..
@@volkancan6006 Eine Anzeige ist aber noch kein Urteil. Angezeigt werden kann man von jedem wegen allem möglichen, das bedeutet aber nicht, dass so eine Anzeige dann auch Bestand hat. Zuerst geht das an den Staatsanwalt, der prüft diese und läßt gegebenenfalls weiter ermitteln. Dann geht es vor Gericht und erst da wird dann entschieden.
Sehr gutes Video! Das, was unser Professor nicht in 2 Vorlesungen schafft zu erklären, kriegen Sie in 24min hin. Sehr gut!
Wenn man Ihnen zuhört, vergeht die Zeit wie im Flug! Sehr gut erklärt, danke!
Ihre Vortragsweise ist einfach göttlich!😍 Vielen Dank für die hilfreichen und sehr anschaulichen Videos! ☺️
Strafgesetze sind so kompliziert. Hut ab vor allen, die ein Jurastudium machen.
danke, das nervige am Strafrecht ist, dass sowas wie die Notwehrprovokation gar nicht im Gesetz steht. Daher nehme ich das Strafrecht als Zweitsemester bislang auch noch nicht für voll.
"Schneidigkeit der Notwehr". Ich bin begeistert von der Terminologie.
Ich bin kein Jurist. Aber sehr eingängig erklärt. Vielen Dank
Danke für dieses informative Video. Ich studiere zwar etwas ganz anderes aber dennoch sehr hilfreich für die Allgemeinheit!!
Lernen Jura-Studierende nicht mit TH-cam Videos?
Ich finde, dass solche gut strukturierten Lernvideos meist sehr wenige Klicks haben.
Wir freuen uns, dass Dir das Video gefällt! Und vielleicht empfiehlst Du uns weiter, dann steigen die Klickzahlen noch etwas schneller ;-)
Ich bin auch erst spät auf den Trichter gekommen mit TH-cam Jura zu lernen.
Die sind verfälscht.
Klasse!👍
Sehr gutes Video!!!!
Mich als Laie interessiert besonders in wieweit eine Ehrverletzung in der Praxis überhaupt als Notlage gerechtfertigt werden kann? Kann sich daraus überhaupt eine Nothandlung ergeben?
Eine Ehrverletzung stellt einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff dar und ist in der Regel strafbar gem. §§ 185ff StGB - damit besteht eine Notwehrlage, welche eine Abwehr des Angriffs ermöglicht.
@@juracademy8947 Danke für die schnelle Rückmeldung.
Inwiefern ist eine solche denn gegenwärtig und was wäre dort eine erforderliche notwehrhandlung? Das ganze kommt mir etwas antiquiert vor. Müsste ich jemandem im Moment der Beleidigung zB den Mund zu halten? Alles darüber hinaus wäre ja ein Missverhältnis oder irre ich mich?
Sehr gut erklärt!
Vielen Dank für dieses kostenlose Video.
Eine Verständnisfrage zu dem Beispielsfall zur Absichtsprovokation. Könnte der Nachbar aufgrund der gerade stattfindenden Beleidigung nicht bereits seinerseits gerechtfertigt sein?
In dem genannten Beispiel dürfte der Nachbar schon keinen Verteidigungswillen haben, da er aufgrund der Beleidigung zum Zorn gereizt ist und deswegen angreift. Darüber hinaus ist auch fraglich, ob ein Faustschlag das erforderliche Verteidigungsmittel ist oder ob es nicht mildere, gleich geeignete Mittel wie z.B. das Androhen des Faustschlages gibt. Das ist aus der jeweiligen Situation heraus zu bestimmen.
Gut erklärt
Wie verteidigt man sich rechtmäßig gegen eine Ehrverletzung? Es scheitert doch an der Gegenwärtigkeit des Angriffs, sobald beispielsweise eine Beschimpfung geäußert wurde? Oder z. B. wenn der A dem B ins Gesicht gespuckt hat. Davon abgesehen, dass letzteres eine Körperverletzung darstellt; aber auch die ist schon im nächsten Augenblick beendet, oder?
Richtig. Nach Aussprechen der Beleidigung oder nach dem Anspucken sind die darin liegenden Angriffe bereits beendet. Hier ist eine Rechtfertigung über § 32 StGB nur möglich, wenn in dem Augenblick des Sprechens oder Spuckens oder unmittelbar zuvor gehandelt wird. Sofern zu erwarten steht, dass weitere Beleidigungen in naher Zukunft anstehen, kann man an eine Gefahr gem. § 34 StGB denken, die eine Abwehr rechtfertigen könnte.
Guter Punkt und danke für die Beantwortung von diesem.
Ist das Sachkundeprüfung 34a GwO?
Das ist Strafrecht ;-)
Ist die Trutzwehr nicht nur für Kinder und Eheleute ?
Aus gegebenem Anlass (14.02) wollte ich nur dies kurz sagen: Ich liebe dich!
Ich bin leider schon vergeben ;-)
Hi Frau Tofahrn, ich war mit mein Sohn bei sein Fußball Training und an Ende des Training, eine Mutter von sein Kollege hat mit ihr ein Frei Rottweiler. Der Rottweiler ist auf dem ganze Wiese frei gelaufen. Der Hund ist in mein richtig gerannt und ich habe bemerkt, daß Gefühl, Angst dass etwas der Hund mich angreift. Es ist nicht passiert aber er war weniger 1 Meter um mich zu angreifen. Ich besitze ein klein Waffenschein aber an der Tag hatte ich nicht dabei. Wenn ich mein schreckwaffe dabei hätte, und der Hund geschossen hätte, hätte ich Probleme bri Justiz? Wenn das Leben von mein Sohn in Gefahr wäre, und ich schiesse diese kämpfer hund... was sagt die Justiz über diese situation? Vg Robson
Sofern ein Hund einen Menschen angreift, darf der Hund verletzt oder getötet werden. Tatbestandlich wäre das zwar eine Sachbeschädigung, die aber gem. § 904 BGB gerechtfertigt und damit straflos sein kann.
@@juracademy8947 herzlichen Vielen dank! Ich kaufe ein pffersprey für solche Situation wenn mein Sohn oder ich in Gefahr sind
@@juracademy8947 noch eine Frage, ich, ein man, pffersprey benutzt in ein situation gegen ein man oder 2, 3 männer groß als ich , darf ich pffersprey gel auch benutzen? Lg Robson
Es heißt ja immer "Mildestes Mittel". Wenn der Angreifer aber nun ein Messer hat und der Angegriffene eine Schusswaffe, wäre das dann nicht das Mildeste Mittel oder müsste man sich dann wirklich auf ein Messerkampf mit dem Angreifer einlassen?
Man muss sich bei § 32 StGB auf keine riskante Verteidigung einlassen, da das Folgenrisiko den Angreifer trifft. In Ihrem Beispiel wäre aber bei dem Einsatz der Schusswaffe die "Stufenfolge" zu beachten. Der Angegriffene müsste zunächst den Gebrauch der Waffe androhen, dann darf er einen Schuss abgeben, der nicht lebensgefährdend ist und erst danach darf er einen tödlichen Schuss abgeben. All dies richtet sich aber nach der "Kampflage". Ist ihm das Androhen nicht möglich, ohne dass er sich selbst gefährdet, darf er sofort schießen.
Wir in Deutschland Da werfen Sie leider vieles durcheinander. Dann dürfte ein Polizist jedes Mal schießen, da es ihm nicht zuzumuten ist, Schlagstock, Taser, etc. alternativ zu verwenden.
@@juracademy8947 Wenn der Angegriffene unter Adrenalin und Stress steht und die Stufenfolge daher nicht befolgt und der erste Treffer somit tödlich ist, wie würde so eine Fallbetrachtung dann für den Angegriffenen aussehen?
Das Androhen der Folter bzw. wenn das nicht genützt hätte, auch das tatsächliche Foltern durch die Eltern des enführten, vermeintlich noch lebenden Kindes wäre ja dann relativ problemlos gerechtfertigt, oder?
Sehr gut erklärt jedenfalls, aber ich muss die Geschwindigkeit auf 75% stellen, damit ich mitkomme.
Hallo Outer Haven, ob das Foltern des Täters durch die Eltern gerechtfertigt oder aber eine rechtsmissbräuchliche Verteidigung und damit im Rahmen des § 32 StGB nicht geboten wäre, ist - wie sollte es auch anders im SR sein - streitig. Es wird teilweise unter Hinweis auf die Schwere des Eingriffs in die Menschenwürde und die sich daraus ergebende Absolutheit des Folterverbots verneint. Mit entsprechender Argumentation ist hier also alles vertretbar.
Sorry für die Sprech-Geschwindigkeit ;-) Es ist bei neueren Videos besser geworden.
Ich wünsche weiterhin viel Erfolg beim Lernen, herzliche Grüße, Sabine Tofahrn
Is das Deutschland oder Österreich
Deutsches Recht - im österreichischen kenne ich mich nicht aus ;-)
hört man doch :D
Ich bedanke mich für ihre Hilfen.
Sind Sie rechtlerehrin?
Das frage weil Sie das recht sehr gut kennen.
Eichmann ?
Darf man sich gegen Kindern auf Notwehr berufen?
I
6:14 Ja, ich denke auch, dass es normal ist, dass Männer ihre Ehefrauen angreifen
Wieso 11 Dislikes? Wer disliked denn immer Videos?
Das fragen wir uns auch ;-)
Erforderliche Notwehrhandlung = das RELATIV mildeste Mittel, das ist wichtig (Rechtsbewährungsprinzip) ! Das hätte ruhig gesagt werden können...
sagt sie doch bei 03:58
Lost
eine sehr hübsche frau :-)
Sowas was diese Frau hier rät würde dir kein Cop ansatzweise raten. Die würden eher sagen: lassen sich sich abstechen "vielleicht" kommen wir gleich. Überspitzt gesagt.
meine frau wurde von einen ( Mann ) angegriffen ich hält ihn auf und bat meiner Frau die polizei zu alarmieren die Geschichte endete leider so :
meine Frau Opfer
ich Anzeige wegen schwerer Körperverletzung !
@@volkancan6006 was ist aus der Anzeige geworden? Wenn deine Festnahme nach § 127 (1) StPO rechtmäßig war, dann ist es doch egal was für Anzeigen erst mal durch die Polizei gefertigt werden mussten..
@@volkancan6006 Eine Anzeige ist aber noch kein Urteil. Angezeigt werden kann man von jedem wegen allem möglichen, das bedeutet aber nicht, dass so eine Anzeige dann auch Bestand hat. Zuerst geht das an den Staatsanwalt, der prüft diese und läßt gegebenenfalls weiter ermitteln. Dann geht es vor Gericht und erst da wird dann entschieden.
@@volkancan6006 meinem nachbarn ging es ähnlich. der schläger seiner Freundin die er nur verteidigte wurde zum opfer! das soll "Recht" sein?
Au man, und ich dachte meine 34a-Prüfung wäre schwer gewesen. Lächerlich.