Wie ich schon lange vorausgesagt hatte: Freitag, 31.01.25 9:45 Uhr berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes.
@@gewaltignachhaltig kleiner Tipp, wer sich selbst lobt oder bestätigt, wird von anderen teils negativ aufgenommen. Deine unaufgeregten Infos sind doch deine Botschaft! Konzentrier dich darauf
Danke für das Update! Anlagen, die nur fur den Eigenverbrauch gebaut werden (und desshalb sehr wenig bis gar nicht einspeisen), werden extrem benachteiligt! Die Kosten für das SMG kommen nie und nimmer wieder rein. Und die Abregelung ist auch über einen normalen Runsteuerempfänger (mit viel niedrigeren Kosten!) möglich. Das ist Lobbyarbeit vom Feinsten 😢 Wenn es wenigstens fairen Wettbewerb bei den Messstellenbetreibern geben würde, dann hätte sich das Problem in ein paar Jahren erledigt. Aber von ~30€/a auf >160€/a ist echt ein Witz, dafür dass es quasi nur dem Netzbetreiber dient und ich selbst keinen Vorteil davon habe.
@docschneider1272 Ok, da hast du recht. Bei sehr kleinen Anlagen muss man ja auch kein SMG einbauen. Ich meinte explizit Anlagen, die mit (großer) Batterie und steuerbarem EV Charger und ggf. steuerbaren anderen Großverbrauchern deutlich mehr Eigenverbrauch (in kWh) erreichen als ein Balkonkraftwerk. Ich dachte, ein Gedanke der Energiewende wäre möglichst seinen Verbrauch und seine Erzeugung in Deckung zu bekommen, also sowohl am eigenen Zähler als auch am Umspannwerk. Damit möglichst die Energie dort verbraucht wird, wo sie erzeugt wird und wenig Energie transportiert werden muss. Daher macht es aus meiner Sicht Sinn, meine Anlage an meinem prognostizieren Verbrauch auszurichten. Aber dann kauft man ja kaum noch Strom und finanziert damit kaum das Netz - oh, wer hätte das gedacht, dass dann plötzlich ein Anschluss nach der max. Leistung bezahlt werden sollte und nicht nach dem Verbrauch.
@@wollek4941 Genau, das ist ja meine Meinung. Abwr warum soll man dazu verpflichtend ein SMG nutzen? Das hat bislang ohne funktioniert und die Einspeisung konnte fix oder per RSE im Bedarfsfall abgeregelt werden. Jetzt soll ich auf einmal mehr zahlen obwohl ich keinen Nutzen davon habe?!
Das Problem ist nicht die (allerdings wie ich finde fürchterlich bürokratische) Abregelung und Nachvergütung derselben (man sollte wohl sicherheitshalber selber mitprotokollieren, denn wer weiß, ob in 20 Jahren diese Daten beim Messstellenbetreiber noch vorhanden sind...). Die ist "nur" nervig, kostet aber auch tatsächlich den Betreiber auch ein wenig Amortisation, da die Vergütung "später" natürlich weniger wert ist als zum Zeitpunkt der Abregelung. Das wirklich große Problem sind die absurd hohen Fix-Kosten für die Mess- und Steuertechnik. Die machen gerade bei kleinen Anlagen überproportional die Amortisation kaputt bzw. "motivieren" dazu, lieber unter 7 kWp zu bleiben, auch wenn mehr ginge (klarer Fehlanreiz). Auch frage ich mich, wer da garantieren soll, dass die mit allen Wechselrichtern und allen installierten Konstellationen mehrerer Wechselrichter von ggf. verschiedenen Herstellern etc. funktionieren soll. Also ja, es ist nicht alles schlecht an diesem Entwurf, aber es ist mehr schlecht als gut daran, meine Meinung.
Die Vergütung erhalte ich doch über den Netzbetreiber, nicht über den Messstellenbetreiber. Das Netzbetreiber wird sich für die Anlage vermutlich nie ändern, Fusionen mal ausgenommen. Aber auch dann sollte der Netzbetreiber noch die Daten haben.
@ Stimmt, aber ERHEBEN tut die Daten nunmal der Messstellenbetreiber... naja mir egal, wer die letztlich in einer Datenbank speichert, nur ob in einem Land, das Digitalisierung einfach nicht hinbringt, sowas dauerhaft sicher gespeichert ist... ich zweifle.
@@dirkmuller9444 Da mache ich mir keine Sorgen, selbst wenn mal ein Datensatz verloren geht. Es gibt so viele fast identische Anlagen, dass man das im Nachhinein fair wird ermitteln und dann pauschal ausgleichen können.
So flott wie die Netzbetreiber in den Vergangenen Jahren mit Veränderungen umgegangen sind bedeutet das neue Gesetz wohl vor allem eines. Die meisten Anlagen werden stumpf auf 60% abgeriegelt 😅
@@Sciencefriend warum können sich nicht Kommunen zusammenschließen und den überschüssigen Strom für lokale Wasserstoffproduktion nutzen? Ist das technisch zu aufwändig? Wasserstoff wird ja schon in Zukunft gebraucht für z.B. alte Gaßheizungen.
Einspeise-Regulierung kann man ja noch verstehen (beruht aber auch auf strategische vergangene Versäumnisse der Politik und Versorger). Aber wenn die Eigenproduktion für den Eigenverbrauch abgeblockt wird ist das eine eindeutige Regelung gegen die Rechte der Bürger und eindeutig unrechtmäßige Übervorteilung der Energieversorger, die dann sehr billig im Markt mehr Strom einkaufen und zu regulären Tarif-preisen den Kunden verkaufen werden. Deren Verkaufsvolumen und Gewinn erhöht sich damit eindeutig zu Lasten der Verbraucher. Der Fehler liegt hier also im Gesetz selbst. Also klare Beeinflussung der Parlamentarier durch die Lobbyisten der Versorger-firmen. Leider kommen auch hier von Ihnen keine klaren Worte mehr. Schade. Ich glaube auch Sie werden langsam aber sicher von diesen Interessengruppen vereinnahmt. Sehr Schade.
Danke Herr Regierungssprecher. Bin auf die angekündigten Berechnungen gespannt. Fairerweise muss man sagen, dass die Preise im freien Fall sind, da ist es nicht so schlimm, wenn die Einspeisung sinkt. Mich interessiert vor allem, ob sich Einspeisung angesichts der teuren Kästchenmiete überhaupt noch lohnt. Für 200€ im Jahr tue ich mir das Ganze nicht an. Super spannend ist auch, ob der Strompreis überhaupt noch nennenswert schwankt, wenn wir die Mega Batterien haben. Dann reicht ein Speicher, der mich zwei Tage unterstützt und Tibber macht auch keinen Sinn mehr. Der Rest wird eben gekauft.
Danke Dir für die Info, Abend ist gerettet, meine Anlage geht Freitag in Betrieb, Zähleranschlusssäule wurde heute gesetzt. Hatte durch die Meldung vom Montag, mich schon aufgeregt
Preise für die Messtechnik Da kann ich nur sagen: Die verarmten Messstellenbetreiber müssen ja auch von was leben, dann doch lieber von den Einnahmen, die keiner vermeiden kann. So wird es immer gehen und leider hat kaum jemand die Chance, sich vom Netz unabhängig zu machen. Ich habe es ziemlich quitt mit diesen Sch…..
WIRD spannend. Ob sich kleine Anlagen dann verInseln oder sich saisonal abmelden vom Stromnetz (Frühjahr bis zum Winter) ?!? Damit entfällt in der Zeit die Grundgebühr... Entgangene Einspeisevergütung gegen ersparte Grundgebühren und Zählerein-/ausbaukosten. Oder Bi-Di-Laden beim Nachbarn oder Arbeitgeber, um durch den Winter zu kommen. "Ich fahr' mal eben zur Tanke, Strom holen..." 🤔 Weit weg sind wir nicht mehr davon, dass man sich aus dem Stromnetz dauerhaft verabschieden kann als strom-sparsamer EFH Besitzer bzw. Mieter.
@@wollek4941 Doch. Die Netzbetreiber sind VERPFLICHTET Generatoren ans Netz anzuschließen. Welche Generation wo und wie angeschlossen werden MÜSSEN regelt der EU-Gridcode.
@@fiedlerbernd Am Ende ist ja beides richtig. Die Messtellenbetreiber können nicht kostenlos arbeiten, aber die derzeit drohenden Gebühren sind nicht nachvollziehbar. 165€/jahr bei Martins Anlage finde ich schwer zu begründen.
Grüße aus Wenden-Hünsborn von einem Geisweider. Danke für deine Arbeit Martin, du bist immer sehr aktuell und gut informiert. Deine Videos helfen sehr bei Planung und Ausführung der eigenen PV-Anlage. Ich habe bereits einigen Freunden von deinem Kanal berichtet, die gerade das Thema PV angehen möchten. Liebe Grüße aus der alten Heimat. Ahoi Stefan 🙋🏻♂️😘 (15 kWp, Ost/West, kein Speicher - - - Dach voll 😉)
Ich kann diese ganzen Regulierungen nicht mehr verstehen. Einerseits können wir gar nicht genug Strom produzieren um Deutschland unabhängig von fossilen Importen zu machen, dann wird runterreguliert. Wann wird das Netz so ausgebaut das es die komplette Energie aufnehmen kann? Kann man nicht regional den Strom nutzen um Wasserstoff zu produzieren? Was ist mit den vielen Batteriespeichern als Puffer, wann kommen die? Gleich kommt der Solateur um eine Giebel-PV in Westrichtung zu besprechen. Sollte die Einspeisevergütung für PV-Strom wegfallen, wird aus der gesamten Anlage eine Insel. Ich habe nicht investiert um etwas zu verschenken. Dann gibt’s halt für das Elektroauto noch eine Wallbox und fertig.
Nun, wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Verzicht auf die MwSt bei der Photovoltaik eine Subvention. Also ist es auch eine Subvention, bei Besserverdienenden ab, sagen wir mal 200.000 Euro 50 % Einkommensteuer nicht zu verlangen und die Progression bei 43 % zu beenden. Warum werden Reiche subventioniert, und warum soll man sich Ihrer Meinung nach stattdessen an den Normalbürger halten der etwas gegen den Klimawandel tun möchte?
Mittags lade ich meine BEVs, da bleibt dann eh kaum was zum Einspeisen übrig. Der Strom im Auto gibt den größten Einspareffekt. Umweltmäßig und finanziell.
Hier dasselbe. Habe alles was geht im Haus mehr oder weniger intelligent gesteuert, ohne BEV derzeit 71% Autarkie und 72% Eigenverbrauch über das ganze Jahr. Der Wagen meiner Frau wurde im Dezember durch ein BEV ersetzt, mein Firmenwagen folgt im März. Da bleibt dann kaum mehr was zum Einspeisen und der Arbeitgeber vergütet mir die geladenen kWh zum Netzbezugspreis, nicht mit mickriger Einspeisevergütung.
Ansonsten noch die Poolheizung anschalten, Eiswürfel machen, Klimaanlage Laufenlassen, eismaschinekaufen...einfach mehr verbrauchen. Gibt schöne Sachen, die man mit Strom kann....
Unser BEV ist mittags zumeist am Arbeitsplatz ohne Lademöglichkeit oder am Wochenende für sonstige Aktivitäten unterwegs.... eine Poolheizung haben wir mangels Pool nicht...😂
Meine Anlage produziert seit Ende letzter Woche Strom und mit dem Antrag will er sich Ende dieser Woche mit mir zusammensetzen…. Das müsste dann auch noch klappen mit den alten Bedingungen
@@uweschmidt922 Häh, das geht doch gar nicht. Du darfst doch nicht vor Anmeldung produzieren. Damit verliest Du de jure Dein Recht auf EEG Vergütung, denn damit sind Deine Module nun gebraucht ! Gebrauchte Module können keine EEG Vergütung bekommen.
@typxxilps im Internet habe ich diesbezüglich nichts davon gelesen: Einspeisevergütung abhängig vom Inbetriebnahmedatum Das Datum der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage ist entscheidend, schließlich entscheidet es über die Höhe der Einspeisevergütung. Wer also im Dezember eine Anlage baut, sollte darauf achten, dass diese auch im Dezember noch in Betrieb genommen wird, da die Einspeisevergütung bereits ab dem Januar weiter sinkt - und das für 20 Jahre. Für die Inbetriebnahme ist es lediglich erforderlich, dass die Anlage Strom erzeugt - es ist nicht notwendig, sie bereits beim Energieversorger angemeldet zu haben, eine Netzverträglichkeitsprüfung muss ebenso wenig durchgeführt worden sein, wie die Verlegung von Netzanschlüssen und anderen Anschlussleitungen.
Vielen Dank lieber Martin! Das versteht man in Berlin parteienübergreifend als Deregulierung, die jahrelang gepredigt wird. Das Gegenteil ist leider Realität. Es werden unabhängig von den Ergebnissen Deiner Berechnungen lieber Martin weniger PV Anlagen installiert werden. Der Wegfall der steuerlichen Einschränkungen (Thema Vorsteuerabzug, Kleinunternehmertum etc) hat die PV Installationen beschleunigt. Anstatt erneut zu regulieren, hätte man den Netz- und Speicherausbau sowie E-Auto Zulassungen mit einer Taskforce extrem beschleunigen sollen. Ich kämpfe in meinem sozialen Umfeld täglich für regenerative Energien, aber komplizierte Regeln werden die Gegenseite bestärken. Zumal das Verbrennen von fossilen Brennstoffen relativ einfach ist. Man muss keine komplizierte Erklärungen verstehen. Man verbrennt einfach. Komplizierte Berechnungen werden den Überzeugten bestärken, aber nicht den Skeptiker überzeugen.
Klingt super! Die Steuertechnik und die Zähler werden teurer, Vergütung und Selbstnutzungsmöglichkeiten werden geringer. Vielen Dank an die "beste" Regierung die wir je hatten.
Dann schau dir doch mal an, was in Österreich kommt mit der neuen Regierung. MwSt wieder hoch und Abriegelung der WR auf 0, wenn zuviel Strom im Netz. Nicht mal Eigenverbrauch erlaubt. Da ist die deutsche Regelung noch recht "PV-freundlich".
@thomasheu8601 Wenn man auf meinen Akku zugreift, dann habe ich ja nicht mehr die Hoheit auf meine Hardware. Ich würde gerne selbst bestimmen wie ich meinen Akku lade/entlade. So wie es auch mal gedacht war.
Moin Martin, danke für die top aktuellen Infos. Wenn man eine PV- Bestandanlage hat und nun eine Wärmepumpe einbaut...wird man dann auch mit dem Imsy beglückt? Mir gehen einfach die Gebühren gegen den Strich. Nach meiner Meinung gehören Aufwendungen zur Erfassung und Abrechnung von was auch immer, auf die Rechnung des Verkäufers. Der kann diese auch absetzen und sich günstige Zähleinrichtungen beschaffen.
@@gewaltignachhaltig Besten Dank. War kein Vorwurf. Evtl liegt es daran, das ich kein YT Premium Abo habe .... Ist mir jetzt schon bei ein paar Videos in der letzten Zeit aufgefallen (aus verschiedenen Kanälen). Vlg
@@Sciencefrienddas liegt an Dir bzw. deinem Abspielgerät. Ich schaue dieses Video gerade über App auf Androidhandy, hab kein Premium und kann die Wiedergabegeschwindigkeit beliebig anpassen. LG
Super Video - Danke - Es bleibt also spannend Weiss jemand wie das mit Anlagenerweiterungen läuft? Habe im April 2024 5 KWp in Betrieb genommen und dann im November durch Repowering meiner Alt-PV aus 2010 noch 6,3KWp aufs Dach gepackt. Leider kommt mein Elektriker nicht in Strümpfe den Papierkrieg zu erledigen. Da es ja nur eine Erweiterung (April 2024) wäre, wäre der Zeitpunkt unkritisch?!?
Danke Martin. So mag ich das 😁. Sachlich und ruhig im Inhalt und Aufreißer 👍👍. Ich sag mal, der Unterschied wird minimal werden und für wen es sich vorher nicht „gerechnet“ hat, für den wird es auch nicht besser. Nur das er jetzt eine neue Ausrede hat, nichts zu tun 🤷. Bitte, wenn er/sie es sich leisten kann. Ich werde meine Sommereinspeisung „überarbeiten“ und einfach mal noch „netznetter“ probieren. Ich kann es ja und ein bisschen mehr geht immer. Vielleicht macht E3/DC ja auch da noch was, analog den dynamischen Preisen. So, jetzt erstmal den ersten Teil schauen 😊.
Top und hoffentlich ist die Hysterie um das Thema damit bald erledigt :-) Der Blogpost von Philipp Schröder auf LinkedIn gestern. Man o Man. Erst wollte ich es liegen lassen. Hat mich über den Tag aber dermassen gewurmt, so dass ich seinen Beitrag letztendlich dann doch kommentiert habe . Kann man so einfach nicht stehen lassen.
Ich habe mich mit jemanden auf der Branche unterhalten. Der sagte, das die Netze in den Regionen, die gedrosselt werden bevorzugt und zügig Erneuert/ Ertüchtigt werden müssten um damit halt nichts abgeregelt werden muss. Wenn das so ist, werden die sich 3 mal Überlegen was wann und wo die drosseln.
@@gewaltignachhaltig es geht Berg auf 🙂 es ist auch richtig schön das es früher und länger hell ist 🫠 jetzt fehlt nur noch die Sonne 🌞 von morgens bis abends 😎
Hi Martin. Deine Aussage bei 5:50 verstehe ich so, dass der Installateur die IB u n d die Fertigmeldung beim VNB erklären muss damit die Anlage zu den "alten" Regeln arbeiten kann. Mein Installateur hat die IB der PV Ende 10/24 gemacht und die Anlage eingeschalten. Lt. VNB wurde die PV Anfang 12/24 bei ihm gemeldet. Seitdem wartet der VNB, trotz mehrfacher Aufforderungen an den Installateur durch mich, auf die Fertigmeldung der Anlage. Unterliegt meine Anlage dadurch dann den "neuen" Regeln?
Was denn jetzt? Ich hab das Video 3x angeschaut...aber trotzdem nicht verstanden. Bei 3:05 und 4:23 wird vom 1.1.2025 ausgegangen. Bei 5:40 geht es dann doch noch nach den alten Regeln?! Meine Frage ist: Bis wann muss die Anlage Inbetrieb genommen sein, damit sie noch in die alte Regelung fällt, bei der die Vergütung nicht ausgesetzt wird, wenn der Strompreis negativ ist? Oder andersrum gefragt: Bis wann muss die Anlage Inbetrieb genommen worden sein, um für den Betreiber der Anlage am wirtschaftlichsten zu sein? Welches ist das beste Datum für eine 29,5kWp Anlage? 28.12.2024, 15.01.2025 oder 28.02.2025? Was ändert sich konkret zwischen diesen drei Terminen?
@gewaltignachhaltig Welches ist das beste Datum für eine 29,5kWp Anlage? 28.12.2024, 15.01.2025 oder 28.02.2025? Was ändert sich konkret zwischen diesen drei Terminen?
@@Ives-e1c den 28.02.2025 schließe ich mal aus, weil der am schlechtesten sein wird. Ich schwanke zwischen 28.12.2024 und 15.01.2025. Aber was genau sind die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser beiden Inbetriebnahmetermine?
Hallo Martin, wie siehts bei einem Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien aus, wenn jede Partei und Allgemeinstrom eine eigene kleine Anlage mit 4kW bekommen (7x4kWp), wir würden da auf insgesamt 28kWp kommen aber halt auf separate Anlagen verteilt. Betrifft es auch die 7kWp Grenze?? oder zählt jede Anlage als Einzel Anlage obwohl alles auf dem Gleichen Dach montiert ist?
Was ist eigentlich mit Anlageerweiterungen innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der ersten PV-Anlage? Also wenn ich im Dezember nach der alten Regelung eine Anlage gebaut habe, und ich diese innerhalb von 12 Monaten erweitere. Dann gilt das nicht als Neuanlage, sonder als Erweiterung der Altanlage und ich genieße die alten Regeln???
"Bei Abregung auf 60% WR-Leistung, nehme ich anstatt eines 10 KW-WR einfach einen 15 KW-WR. Problem gelöst." War eine falsche Annahme meinerseits. Ich will den ursprünglichen Kommentar daher berichtigen. Im § 9 Absatz 2 Nummer 3 heißt es: "maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung".
@@HermannGahleitner Bei Minute 2:40 hieß es WR-Leistung. Aber du hast recht, das ergibt keinen Sinn. Edit: hab gerade nachgelesen: Im § 9 Absatz 2 Nummer 3 heißt es: "maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung" ... Also ist die Leistung des WR egal, wer nicht mit Süd / Ost / West auf 25 KW kommt, kann darüber nachdenken, das Norddach mitzubelegen.
Ich habe eine 8kW Anlage auf dem Dach, bekomme aber noch keine Vergütung für den Überschuss, das muss ich noch beantragen. Ich habe vorgehabt, wenn möglich noch dieses Jahr die Anlage auf mindestens 12kW zu erweitern und dazu noch einen Speicher anzuschließen. Würde dieses Gesetz in meinem Fall greifen? Oder wird das Datum der erst Installation, also der 8kW Anlage dafür genommen und dann ist egal, wie ich die Anlage erweitert? Würde sich überhaupt auszahlen, die Anlage zu erweitern? Wenn ich das ganze höre, kommt das mir vor wie ein Verlustgeschäft. Was passiert, wenn ich mich dafür entscheide den Überschuss nicht abzugeben (technisch bestimmt umsetzbar), da sehe ich keinen Grund für den Betreiber in meiner Anlage herumzuspielen. Oder verstehe ich das ganze falsch?
Und was ist wenn ich eine 10kwp Anlage aus 2023 mit 6,99kwp erweitern will..(also quasi eine neue Anlage unter der 7kwp) .. Bin ich dann auch auch raus aus der abregelumg? Wäre evtl ein interessanter Punkt für die anschließenden Videos. Vielen Dank
Werden die Solar Anlagen wirklich abgeschalten? Oder wird die Einspeisung auf 0 gesetzt. Wenn sie abgeschalten werden, kann ich ja nicht mal meinen Strom nutzen??
Das wurde mehrfach erwähnt. Wenn die Anlage ein Energie-Management System verwendet wird ist Eigenverbrauch möglich und nicht von der Abregelung betroffen.
@@mnbvcxjetzt kann man auf unterschiedliche Weise eine EMS realisieren. Wie kommt man denn am die Daten heran? Wieso brauche ich dann einem Smartmeter, wenn mir der Netzbetreiber einfach eine MQTT Message schicken könnte? Dafür dann scheiss teure Messtechnik die keinen Mehrwert hat, wenn man es ein EMS am laufen hat. Die Daten sind dann redundant! Und das sollte bei guten nachhaltigen Design eigentlich vermieden werden.....
Spannender als jeder Tatort 😂 Meine 2. PV (12,76 kWp) ging jetzt am 20.01. ans Netz… Die 1. PV ist von 2020 (9,28 kWp) und hat noch die Wirkleistungsbegrenzung von 70% (weich) drin. Kommt die dann eigentlich raus, wenn ich ein iMSys mit Steuerbox habe? 🤔 Das iMSys kommt am 12.2. von Octupus (der Netzbetreiber kommt nicht aus dem Quark) Die Steuerbox wird dann aber wohl vom Netzbetreiber eingebaut oder muss das auch Octupus machen? Danke an Martin für das Dranbleiben!!
Hallo Christian, mir ist Dein "der Netzbetreibern kommt nicht aus dem Quark..." ins Auge gefallen. Nachdem ich zur Zeit zu diesem Thema eine Verbraucherbeschwerde (nach § 111a EnWG) @ Bayernwerk laufen habe, die vermutlich vor der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur landet: Wie heißt denn Dein 'werter Verteilnetz- und Messstellenbetreiber? sonnige Grüße, Andreas.
@ Hallo Andreas, ich wohne nördlich von Frankfurt, somit ist es ein andere Netzbetreiber… Ich habe letztens Jahr ein Schreiben bekommen, das ein iMsys 2025 eingebaut werden wird. Weder der Monat, noch das Quartal stand in dem Schreiben. Ich habe dann über Tage versucht da jemanden ans Telefon zu bekommen und min. 30-40 mal angerufen, ohne das jemand dran ging. Ab 12.2. ist dann nun also Octupus mein neuer gewerblicher Messstellenbetreiber und ich kann endlich nachts die Autos für 17 Cent laden 😊 Viel Erfolg mit deinem Netzbetrieb.
Wie ist das denn wenn ich meine Anlage erweitern möchte , aber am selben WR hänge? Sagen wir mal 25kwp sind schon am 20kva WR und ich baue noch 5kw an einem parallel string dran?
Danke dir! Ich glaube darauf bist du nicht eingegangen: wenn ich das richtig verstanden habe, dann werden die Stunden in welchen man keine/reduzierte Vergütung mehr bekommt aufsummiert und am Ende der 20 Jahre nochmal „gutgeschrieben“. Steht das so im Gesetzentwurf drin? Gehst du darauf auch in deinem Video am Wochenende ein?
Wie wird das gehandhabt, wenn man gar nicht einspeisen möchte? Mein WR regelt ab wenn der Speicher voll ist, ich will keine Einspeisevergütung haben. Wird hier trotzdem gedrosselt?
Moin , mein Elektriker sagt immer das die ewe in der Digiten Inbetriebnahme dein stehen hat das dort drin steht: die anlage ist dem Messekonzept entsprechend eingebaut und Betriebsbereit . Da wir das geändert haben kann er das nicht Inbetriebnhmen. Ist das das problem weil ich das Messekonzept geändert habe ? Eigentlich ist die anlage seit Dezember fertig.
Werden alte Bestandsanlagen ebenfalls in die Steuerbarkeit eingebunden oder gilt das dann auch nur für Neuanlagen, die ab Inkrafttreten der neuen Regelungen gebaut werden?
@Tamagotchi6 Ich meine nur die Steuerbarkeit und die 60% Wirkleistungsbegrenzungs- Regelung. Ich habe gebaut, als die alte 70% Regelung gerade entfallen war. Somit Bestandsschutz im Sinne von keine Wirkleistungsbegrenzung - auch nicht auf 60% (stumpf) und auch keine intelligente Steuerbarkeit, für die der Netzbetreiber aber ja erst noch Technik einbauen muss? Oder zumindest ebenfalls irgendwann Zwangseinbau der Steuerungstechnik des Netzbetreibers auch für Altanlagen, weil der Netzbetreiber diese auch steuern will (und deren Daten ebenfalls abgreifen will)?
@@jens-uwefritsche5273 ich gehe davon aus, dass irgendwann auch Bestandsanlagen gekascht werden. Aber das wird noch ne ganze Weile dauern und bis dahin sind diese Smartmeter hoffentlich günstiger Standard. Ich kann mir aber vorstellen, dass die bei kleinsten Änderungen eine intelligente Steuerung verlangen. Aber selbst wenn die von heute auf morgen den Kram verpflichtend machen, wird es noch Jahre dauern, bis ein nennenswerter Prozentsatz der deutschen Haushalte ausgerüstet ist
Mein Speicher steht seit November…..Die installation der Paneele sollte in der ersten Januarwoche stattfinden. Meine Solarteur ist seit drei Wochen nicht mehr erreichbar.
Also bedeutet das jetzt, dass alte Anlagen mit Inbetriebnahme vor 1.1.25 keine nachträgliche Leistungbegrenzung und auch keine veränderte Einspeisevergütung bei negativen Preisen bekommen?
Ich war immer gegen die Abschaffung der 70% Regelung. Die Mittagsspitze hat man im Netz nicht gebraucht. Lieber mehr Modulleistung installieren, die auch bei schlechtem Wetter mehr liefern und nicht nur mittags von 11-14 Uhr.
Dieses mehr an Modulleistung ist offensichtlich nicht erwünscht, denn auch in dem neuen Gesetz wird als Maßstab bei den 7 kWp die Modulleistung angesetzt. Wäre eine gleichmäßigere Einspeisung das Ziel, stünde in dem Gesetzentwurf eine maximale Wechselrichterleistung von 7 kWp. Dann spielte es keine Rolle, wenn an dem 7,0 kW Wechselrichter 10 oder 15 kWp Modulleistung angeschlossen wären. Doch soviel Sachverstand ist wohl bei kaum einem Bundestagsabgeordneten zu vermuten. Die Lobbyisten, die im Auftrag von Netzbetreibern und Energiekonzernen unterschriftsreife Gesetzesentwürfe vorlegen, bei denen die Abgeordneten nur noch den Finger zu heben brauchen, haben wieder einmal ganze Arbeit geleistet.
@@thomaskania5100 Seh' ich ganz genauso. Bei mir hier 20kwp, der Wechselrichter SH20T kann auch "nur" 20kw AC einspeisen, könnte aber max. 40kwp verarbeiten. Würde für Herbst/Winter noch 20kwp dazupacken, zumal die Panels wirklich spottbillig sind, wenn der Rest der Installation ohnehin schonmal da ist.
Mich würde interessieren, wir das bei einer erweiterung aussieht. Habe selbst eine Anlage mit 8 KWP Baujahr 2022 auf dem dach und wurde gern erweitern. Im besten fall dann eine Neuanlage bis 7 KWP. Hat eine Erweiterung dann Auswirkung auf meine Altanlage?
Nein, bei den 7 kWp geht es um die Steuerung. Das ändert also nichts. Aber die Vergütung für die Erweiterung richtet sich dann nach den neuen Regeln. Die Vergütung der alten Anlage läuft normal weiter.
Ich habe bis jetzt eine 3,75 KWp (2014) und 2,8 KWp Anlage von (2022).Am 3 Februar geht meine neue 2,54 KWp Anlage in Betrieb. Bleibt bei mir dann alles bei der alten Regelung oder falle ich dadurch in die neue Regelung?
31. Januar 2025 (211. Sitzung) 09:45 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen...
Nein, es wird sich ein Loch auftun und morgen die Welt darin versinken. Gibt es eigentlich einen bestimmten Grund sich von allem verunsichern zu lassen, oder ist das nur wieder so ein deutsches Hobby, das ich nicht verstehe? Es lohnt sich alles genauso wie vorher auch. Es wird nur weiter an der Netzstabilität gearbeitet. Weitere Informationen gibt der Installateur; der muss schon auch informieren, wenn er einen Auftrag annimmt.
warum soll es keinen Sinn machen. Es geht bei einer PV - Anlage vorrangig um den Eigenverbrauch, also den Strombezug zu reduzieren und sich damit im großen maße unabhängiger von steigenden Strompreisen zu machen.
@@wernerderchamp Damit wären wir wieder am gleichen Punkt wie 2017, wo ich mich auf 9,6 kWp beschränkt hatte um unter der 10 kW- Grenze zu bleiben. So haben bei uns 39 qm 6 Jahre lang brachgelegen, bis ich 2023 noch 5,76 kW dazu gebaut habe.
Kurze Frage. Die Absenkung der Steuerbarkeit auf 7 kWp (und damit auch übergangsweise die Absenkung der Wirkleistung auf 60%) bezieht sich das nur auf neue Anlagen? Ich denke, das gilt auch für Bestandsanlagen, oder?
@@frankschrewe4302 Ich habe mir den Entwurf des Gesetzesentwurfs eben noch einmal angeschaut. §29 Messstellenbetriebsgesetz sagt, dass die Messstellenbetreiber auch die PV-Anlagen > 7kW mit Smart-Meter und Steuerungseinrichtung versehen müssen. Unter §9 EEG werden dann die entsprechenden Pflichten des Betreibers genannt, inklusive der 60% Wirkleistungsbegrenzung als Übergangslösung. Es geht m.E. also nicht nur um Neuanlagen. Der Smart-Meter-Rollout kommt ja jetzt auch nicht nur bei den Neuanlagen, sondern bei allen PV-Anlagen über 7 kW.
@@frankschrewe4302 Der Staat kann alles mögliche ändern. Das hat man ja bei der vorzeitigen Abschaltung diverser Kraftwerke gesehen, die eigentlich vertraglich länger hätten laufen dürfen. Am Ende läuft das immer auf Entschädigungen hinaus, die so gestaltet sind, dass dem anderen Vertragspartner kein Schaden gegenüber der Situation entsteht, auf die er sich sonst verlassen konnte.
@thomasheu8601 Ja zumal die Steuerbarkeit ja vor ein paar Jahren ja auch für alle Anlagen > 25 kWp mittels Funkrundsteuerempfänger vorgeschrieben wurde.
Hallo zusammen, bin unsicher ob ich das alles richtig verstehe. Meine Anlage mit 15kw besteht schon seit 2023. Ich möchte dieses Jahr noch um 10kw erweitern. Was heisst das für mich? Vielen Dank schonmal
Frage: Unterliege Ich mit meiner 10kw Anlage auch der Smart Meter Pflicht wenn ich von Einspeisung mit Vergütung, auf Null Einspeisung wechsle? Ich sehe es nicht ein für das teil jedesjahr noch extra zu löhnen, da entziehe ich meinen Strom lieber dem Netz.
Natürlich gleich ansprechen. Alles andere ist doch schon wieder nicht zu Ende gedacht. Ein guter Vermieter macht ja eh schon vieles möglich. Wir haben vor einer Woche ein BKW im Mietshaus installiert. Da wurden heute bei noch nicht mal besonders sonnigem Wetter 3 kWh produziert und die Mieter sind happy.
@ bei der Besichtigung haben wir es nicht gemacht. Aber bei der Vertragsunterzeichnung erwähne ich das dann kurz. Die Dachterasse eignet sich hervorragend und ich hoffe die Vermieter sehen das auch so
Was ich nicht verstehe: 60% Einspeise-Begrenzung soll ja übergangsweise gelten bis zum iMSys. Aber wer soll das durchsetzen, weil ohne iMSys kann es ja gar nicht kontrolliert werden?! Klar der Betreiber ist in der Pflicht - dass der daran kein Interesse hat ist relativ klar. Und die Solarteuere haben sicherlich besseres zu tun, als zu allen Bestandskunden zu fahren, um da eine Einstellung vorzunehmen (die im Fall des Falles der Betreiber eh rückgängig machen kann). Also schon ziemlich witzlos.
Ein Mitarbeiter unseres Netzbetreibers sagte bei der Abnahme meiner ersten Anlage, auf die Frage ob er die Einstellungen sehen wolle, dass ihn das nicht interessiere, wir unterschreiben dafür, dass alles richtig ist und selbst wenn er es jetzt kontrolliert, so könnten wir eh wieder alles umstellen, wenn er gegangen ist ... Ungeachtet dessen ... auch eine moderne Messeinrichtung speichert meines Wissens nach was rein und raus geht ... wenn da mal kontrolliert wird und jemand sieht, dass man jenseits des erlaubten eingespeist hat, könnte ich mir vorstellen, dass das ärger gibt ... Ansonsten gilt natürlich wie immer "Wo klein Kläger, da kein Richter"
@gewaltignachhaltig wenn du weiterhin im Wohlstand leben willst und nicht im Dunkeln. Schließlich liegt die Stromerzeugung erneuerbarer ca bei 50-60%. Also reichlich was da fehlt.
@ Ja, aber man könnte ja zukünftig darüber nachdenken, Verbrauch in irgendeiner Form zu generieren. Die Netzbetreiber wissen eh nicht, wohin mit den ganzen beantragten Speichern.
Es ist absolut berechtigt solaranlagen im Sommer abzuschalten wenn diese mehr Strom produzieren als jemand verbraucht und das netz nicht verarbeiten kann. Es kann nicht sein dass alle teuer Strom zahlen müssen und das Netz instabil wird, nur weil Leute unbedingt Geld verdienen wollen. Das sollte meiner Meinung nach ab sofort eingestellt werden. Wenn irgendwann das Netz ausgebaut wurde kann man ja wieder anfangen. Aber so wie aktuell kann es nicht weiter gehen
@@sepularisaha? wäre es nicht besser, wenn die netzbetreiber zum zeitnahen ausbau der netze und speicher verpflichtet würden? es handelt sich bei denen ja in der regel um kapitalgesellschaften mit gewinnerzielungsabsicht, die die erzielten gewinne dann investieren müssen anstatt sie den kapitaleignern auszuzahlen. das ist dann auf jeden fall besser als die stromerzeugung stumpf abzuwürgen, auf die wir dringend angewiesen sind, denn nur private investoren, auch die mini-kleinen, sorgen für eine solche. ferner muss dafür gesorgt werden, dass stromintensive verbraucher in der gesamten wirtschaft eher dann strom beziehen, wenn er ökologisch bzw. klimaneutral (..nicht akw-strom!) erzeugt wird, was bedeuten würde, dass in der dunkelen jahreszeit eher betriebsferien sinnvoll sind als zu anderen zeiten. daran müssen sich dann alle mitmenschen mal gewöhnen anstatt zu jammern und dinge zu fordern, die unsinnig sind. die erde haben wir lange genug verantwortungslos malträtiert. nun muss mal die vernunft obsiegen und dem jahrhunderte andauernden spuk ein ende setzen.
Ja, die teure Messtechnik macht einiges kaputt. Könnte mir durchaus vorstellen, dass wir viele kleinere Anlagen unter 7kWp sehen um sich die Steuerbox zu sparen (wenn man nicht sowieso ein E-Auto samt Wallbox will). Oder dass Leute die Dauer-Abregelung wählen und es dann lieber einspeichern.
Hallo zusammen, meine PV Anlage wurde am 22.01.2025 in Betrieb genommen aber der zähler soll erst in Ende Februar kommen (e-mail von Westnetz) welches datum gilt dann Inbetriebnahme oder Zählerdatum? Zähler war noch keins verbaut weil Neubau. Strom wird noch aktuell vom Nachbar bezogen.
Das Inbetriebnahme Datum/PV Abmeldedatum gilt. Wann der Zähler kommt ist egal, wäre es jetzt ein alter Ferriszähler dürfte der sich mit dem abschicken der Anmeldung fröhlich rückwärts drehen.
@@XxFedjaxX das hast so nicht geschrieben, da steht Nachbar und nicht das man sich selbst Energie liefert. Nach TAB und MstBG ist das halt illegal wenn man jemand fremdes Energie liefert , ohne Energieunternehmen zu sein. War halt ein netter Hinweis, kann man annehmen oder nicht....
Ich habe eine anlage 24,8kwp volleinspeisung seit 19.02.24 in betrieb. Jetzt plane ich ab 20.02.25 neue anlage mit 20kwp in betrieb zu nehmen. Alles mit einem wechselrichter der auf 30kva gedrosselt wird. Kann ich das ohne regelung betreiben?
Wenn ich meine vorhandene 6,5kW-Anlage erweitern werde, wird der Meßstellenbetreiber das nicht erfahren, Punkt! Sollte die teure Lösung für alle Anlagen kommen, melde ich die ab und regel die Einspeisung auf Null. Die Zählerkosten liegen sonst über der Vergütung. Durch den 10,2kWh-Speicher habe ich eine Eigenverbrauchsquote von 73% und einen Aut- arkiegrad von 67%. Die Einspeisevergütung ist bei mir nicht Erwähnenswert (niedriger 3-stelliger Betrag...)
Auch ne Nulleinspeiseanlage muss meines Wissens nach angemeldet werden, da sie ja mit dem Netz verbunden ist ... keine Anmeldung und keine Eintragung im Marktstammdatenregister gibt böse auf die Finger, wenn die PV-Polizei vorbei kommt und das sieht ...
Indirekt schon, wenn Strom zu Zeiten abgenommen werden muss, wenn dieser sogar noch Geld für den Verkäufer an der Börse kostet. Da ist es doch für beide Seiten von Vorteil, wenn der Vergütungszeitraum verlängert wird, statt die Vergütung gänzlich zu kürzen oder zu streichen.
Wallbox hat ja erst mal nichts mit der PV Anlage zu tun, zumal die ja schon am Netz ist. Geht ja bei der geplanten Gesätzesänderung um neue Anlagen. Aber die nächste Regierung kann sich ja auch noch Schikanen zur Wallbox ausdenken.
@@gewaltignachhaltigund wenn wir die nächste Woche noch installieren lassen würden könnten wir je nach Festlegung des Datums noch ohne die Steuerbox auskommen ?
Meine Fresse, bin ich durch. Habe gerade woanders gelesen, dass am Freitag das "Zustrombegrenzungsgesetz" im Bundestag beraten wird, und war zunächst der festen Überzeugung, dass die die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes meinen. ("Zustrombegrenzung" klingt ja auch ganz logisch - das sind die Spannungspitzen um die Mittagszeit, neh?)
Wenn sie bei den 457 Stunden negativer Strompreise nur 1kw erzeugen würden, dann stimmt dies, viele haben aber da bei 10kwp 8-9 kw Erzeugung, dies ist die Zeit, wo die PV am meisten liefert und über 20 Jahre kommt schon Geld zusammen.
@@sirfex2423 Am Ende ist es doch rechte Tasche linke Tasche. Die Vergütung bei negativen Strompreisen zahlt der Verbraucher oder der Steuerzahler, zu beiden Gruppen zähle ich mich. Trotzdem freue ich mich über 8.000 kWh Eigenverbrauch, Netzbezug kommt nochmal im ähnlichen Umfang dazu. Große Verbraucher wollen halt auch im Winter bedient werden.
Gegeben dem Fall man hat einen Jahresertrag von gerundeten 10MW von denen man bei einer 4 köpfigen Familie mit einem Jahresverbrauch von 5400kWh und einem Strombezug pro Jahr von ca. 1100 kWh pumpt man wenn keine anderen Verbraucher existieren ca 5700 kWh ins Netz. Dann gilt es ja noch auszurechnen wieviel man exakt zu dem Zeitpunkt ins Netz hätte übertragen an eigener Erzeugung und da kommt der Casus Knaktus ins Spiel. Hier müssen wenn die VNBs auf statische Werte zurückgreifen
Frage: Ich habe eine 12,46 kW (Ost/West) Anlage und möchte diese kommende Woche um 2,67 kW (6 Module a 445 kW Süd) erweitern. Somit komme ich gesamt auf 15,13 kW. Ich habe für die erste Anlage einen 12 kW Wechselrichter und für die Erweiterung einen 3 kW Wechselrichter. Zähle ich dann bei den Preisen für das Smartmeter über oder unter 15 kW? Falls die installierte Leistung zählt, würde ich lediglich 5 Module verbauen, da 130 Watt drüber den erhöhten Preis beim Smartmeter nicht rechfertigen.
Für die Smartmeter Gebühr zählt die Gesamtleistung, also besser 1 Modul weglassen. Vielleicht freut sich dann jemand im Bekanntenkreis über ein Balkonkraftwerk?
Das eine Modul mehr erwirtschaftet im Jahr nur mit der Einspeisevergütung gerechnet die Gebühr für das iMSys. Wäre also doof, wenn das wegfällt, insbesondere weil es im Winter nicht einspeisen soll, sondern den Eigenverbrauch verbessern.
@@wollek4941 Das Modul würde ca. 50 € im Jahr erwirtschaften (mit Eigenverbrauch). Bei 40 € Mehrkosten im Jahr, Anschaffungskosten und Wirkungsgradverlust rechnet sich das nicht. Evtl. Nehm ich ein Modul vom Dach und setz die 6 Südmodule. Sofern das geht.
29.1.2025 -11 Uhr Mittags: meine Anlage 10 KW produziert gerade 83 kW. Die Pimärregelleistung im Netz ist nahezu bei 0, das Netz ist stabil (kurzzeitige Schwankungen liegen lediglich bei +-80 Mw), Frequenz fast konstant bei 50Hz). Der momentane Verbrauch in Deutschland liegt bei ca. 70 GW und Strom wird aus Frankreich, Tschechien importiert. meine Schlußfolgerung: das Stromnetz ist stabil, die Regelkraftwerke haben alles im Griff und kommen noch lange nicht an ihre Grenzen. eine Regelung von kleinen privaten Solaranlagen ist nicht notwendig.
Wir haben demnächst ca. 24 kWp auf dem Dach und sind 6 Haushalte. Dies entspräche ja ca. 4000 kWp pro Haushalt. Wir nutzen jedoch, um bürokratischen Hürden aus dem Weg zu gehen, einen gemeinsamen Hausanschluss mit Unterzählern. Weiß jemand in der Runde hier, ob dann jeweils 4000 kWp als Bemessungsgrundlage für die Kappung der Einspeisevergütung herangezogen werden oder die vollen 24 kWp? Oder spielt das dann ohnehin keine Rolle mehr? Ich steig da irgendwie nicht so recht durch.
Wenn der Wechselrichter direkt an dem Hauptzähler hängt gelten die 24kWp. Durch die ganzen Unterzähler habt ihr eher die Bürokratische Hürde erst geschaffen. Wenn du 4kWp pro Haushalt machen willst brauchst du 6 Verschiedene Wechselrichter mit Einspeisung hinter dem eigenen Unterzähler der im Übrigen auch geeicht sein muss. Wenn jetzt so einfachen Baumarkt Zähler nimmst für Energiemanagement (Bauform wie Leitungsschutzschalter) die werden von Messestellenbetreibern nicht anerkannt und hast über solche Teile auch keine Möglichkeit dirn eigenen Stromvertrag zu machen, mir fällt jetzt spontan,kein Stromanbieter ein der so'n Zähler anerkennt.
Das nennt kollektiver Verbrauch. Das ist eigentlich die cleverste und billigste Lösung. Der Betreiber bekommt die Vergütung und bezahlt den Bezugsstrom. Die anderen (interne) Verteilung kann frei gestaltet werden. Also braucht man den ganzen zusätzlichen eichrechtskonformen Quatsch nicht. Solange sich alle im innemverhältnis im Reinen sind. Sobald einer ausschert wird es halt teuer.
Danke für die hilfreichen Antworten. Dann müssen wir tatsächlich von ca. 24 kWp ausgehen. Schade. Wir wollen das tatsächlich über einen gemeinsamen Stromanbieter laufen lassen. So machen wir es auch mit den Heizkosten (also ähnliches Prinzip). Mit der Einspeisevergütung hatten wir fest gerechnet, als wir die Anlage im letzten Frühsommer geplant und in Auftrag gegeben haben. Daher hatten wir auch einen Batteriespeicher ausgeschlossen und ein System gewählt, dass sich nicht ganz so leicht mit einem Speicher nachrüsten lässt. Es ist einfach blöd, wenn sich die Parameter innerhalb so kurzer Zeit immer wieder ändern. Auch, wenn es natürlich für die Allgemeinheit dienlicher ist.
Ich habe eine 14KW-Peak Anlage auf der Südseite am laufen, jetzt im Frühjahr sollen nochmal 10KW-Peak auf die Nordseite. Wie wird sowas wohl behandelt? Zudem, wie wir alle wissen, wird diese Erweiterung niiiieeemals ihre Peak-Leistung erreichen.
Als damals die 70% Regel gekippt wurde, musste meine bestehende Anlage auf 70% bleiben, meine Erweiterung (da innerhalb vom 12 Monaten errichtet) fiel ebenfalls in die 70% Regelung und meine jetzige dritte Ausbaustufe, da länger als 12 Monate nach Erstanlage, gilt als neue Anlage und braucht keine Abriegelung ... Denke wird bei dir ähnlich ... Altbestand darf laufen, neue Anlage wird gedrosselt ...
Wir investieren privat. Klatschen uns die Dächer mit Modulen voll (deren Produktion durchaus auch Ressourcen benötigt) und nutzen dann das Maximum nicht aus? Kann man sich echt nicht ausdenken.... 😢
Martin, lass doch mal die Kosten der Mess- und Steuertechnik aus der Rechnung raus, weil die fallen doch sowieso an. Mit jeder Wallbox und jeder Wärmepumpe rutscht man in den §14a EnWG und benötigt iMSys und Steuerbox, spätestens 2029 auch alle Altanlagen.
Ich verstehe es nicht?! Wenn ich einen Deye Hybrid WR habe mit 16kwp dann kann ich die max. Einspeisung ohne Probleme direkt regeln. D.h. das Netz bekommt max. 9,6kwp ab. Warum ich jetzt meine ganze Anlage auf 60% runterregeln sollte das ist doch totaler Schwachsinn. Ich habe letztes Jahr dank perfekter Planung der Anlage mit 16,72kwp 20.546kWh erzeugt. Bei 60% wären das einfach mal über 8.000kWh die nicht erzeugt werden. Das ist Monetär (fast 700€ Einspeisung und bei Eigenverbrauch noch mehr) und aus Umweltpersektiv einfach Irre. Wenn ich z.B. ein oder gar zwei EAutos mit 11kWh über Mittag laden kann bekommt man ohne Probleme die 16kwp direkt verbraucht was dann natürlich nicht mehr möglich ist und man sogar Strom zukaufen muss😮
Ab 6:54 ....ich habs jetzt mehrmals angehört...ich weiß, was Du sagen willst aber im Grunde sagst Du damit nix.....bei negativen Strompreisen erhalte ich künftig nix mehr oder? Werden diese Zeiten dann "hinten dran gehängt" und ich erhalte entsprechend länger als 20 Jahre ein paar ct für teuren PV Strom oder ist das dann tatsächlich verloren? Was rätst Du für neue Anlagen, das wäre mal wichtig!! Ich plane 10 kwp, sowas noch sinnvoll?? Ich hab gerade ein Angebot von Enpal über WP mit Solaranlage...die bieten 21 KWP für ein EFH an, diese Größe ist doch künftig eher ein finanzielles Fiasko für Privat oder....
Sie erhalten es bei negativen Strompreisen nur später, denn der Vergütungszeitraum wird dadurch verlängert. Solange Sie einen hohen Eigenverbrauch haben, ist eine große Anlage immer von Vorteil. Mit WP ist es von Oktober bis März sogar zu empfehlen so groß wie möglich zu bauen. Haben Sie dann noch ein E-Auto rechnet es sich noch mehr. Wir haben mit WP & WB 10.000 kWh Verbrauch im Jahr und haben mit 15,6 kWp ohne Akku 4.600 kWh über die PV ausgleichen können. Wir überlegen jetzt noch einen Akku ggf. nachzurüsten.
Schön das Du den Schnellschuss von Schröder widerlegt hast. Der gute Mann erzählt öfters Dinge die es nie gegeben hat. In den Bundesrat muss das nicht mehr. 😊
@@tepe8618 bundesrat hat er geschrieben.. weils ein interfraktionell eingebrachtes gesetz ist das ist nicht zustimmungspflichtig.. der originäre regierungsvorschlag wäre zustimmungspflichtig gewesen.. das ist ja jetz die abgespeckte version vom dezember
@@weissnichswelt und wenn der Bundestag dem am Freitag zustimmt, wird es dann bereits am Montag im Bundesanzeiger veröffentlicht und somit rechtskräftig?
@@tepe8618 Nein, so schnell geht es nicht. Das geänderte Gesetz muss ja erstmal geschrieben werden. Bislang sind in den Entwürfen nur die Änderungen enthalten. Ich denke, vor Mitte Februar wird es nichts, selbst ohne Bundesrat.
Nur zum Verständnis habe eine PV Anlage unter 7 kWp, 5 kWp Speicher, Stromverbrauch unter 6000 kWh und eine 11 kWh Wallbox alles eingebaut 2021. Somit falle ich nicht unter die Smartmeterpflicht und Drosselung oder(NRW)? Kann ich dann den Einbau verweigern? Danke für die Infos, in Zukunft dann nur noch nicht angemeldete Balkonkraftwerke, alles andere hat ja keinen Sinn mehr.
Hallo @wolleck, das ist leider kein Blödsinn, viele PV ler sind durch das Osterpacket rückwirkend leider schlechter gestellt worden. Zumindest was die Höhe der Einspesevergütung und die Abregelung 70% angeht.
Ich sehe keine Speichertechnik, die die Energiedichte mit sich bringt, die wir benötigen und preislich interessant wäre. Wir benötigen in der Speichertechnik dringend einen Meilenstein.
Beispiele gibt’s: 1) Bioenergie (Biotonne, Landwirtschaft, Viehzucht, Bioanteil im E10-Sprit), 2) thermische Abfallverwertung inkl. Ersatzbrennstoffe (EBS) und 3) Holz-/Pellets raus, dort wo auch eine Wärmepumpe auch funktioniert und stattdessen als Reserve
Es tut mir leid, Ihre Antwort nimmt keinerlei Bezug auf mein Kommentar. Wäre natürlich auch möglich, dass wir aneinander vorbei reden. Sie scheinen etwas von Heizungen in mein Kommentar interpretiert zu haben. Ich rede allerdings von Stromspeichern, um z.B. die Leistungsspitzen abfangen zu können, die wir durch die Regenerativen haben. Mittlerweile ist es selbst bei den Laien in der Regierung angekommen, dass es sehr teuer ist, die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.
@@RoxasDaSantodie Entwicklungen im Speicher sind doch gut erfolgt und E-Mobilität wird es weiter pushen. Wir kommen bei kurzfristigen Speichern aber an die Grenzen… die nächsten 10 Jahre das Doppelte zu erwarten wäre sehr ambitioniert. Daher die Frage zurück, woher kommt der Bedarf und die Frage? Speicherung zu Hause vom Sommer in den Herbst hinein? Meine Aussage bezog sich auf Energie, die heute schon gespeichert ist und damit mit Blick auf Verwendung über mehrere Tage und damit als zentrale Reserve dient. Wasserstoff ist mMn zu eng gedacht - wir haben diese von mir aufgeführten Speicher, die nur netzdienlich verwendet werden müssen.
@@weissnichswelt Du hast doch keine freie Wahl auf 60% zu gehen und damit das SMG zu vermeiden. Jede neue Anlage ab dem 1.1.2025 mit über 7KWp Modulleistung muss sich künftig per SMG vom Netzbetreiber komplett auf 0% abschalten lassen. 60% sind nur zum Übergang erlaubt und vorgeschrieben bis das SMG geliefert wird (werden kann). So ist zumindest meine Interpretation und ich weiss auch nicht was die 7KWp-Grenze soll und warum man diese nicht auf 2KWp gesetzt hat.
@thomasheu8601mit dem Übergangszeitraum haben Sie natürlich recht. Aber wo geht denn die Entwicklung hin? Die Menschen mit Dach und Stellplatz werden zukünftig ein oder zwei E-Fahrzeuge haben....wenn nicht sogar ein 3. Älteren Baujahrs als Speicher, denn das wird doch die Zukunft sein...ich denke da ein Model S mit 80-100 kWh Akku. Am Ende wird halt wieder mehr Angst geschürt.
Es gilt immer der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Ich meine derzeit sind es 8 cent. Wenn deine Anlage also morgen offiziell in Betrieb geht wirst du 20 Jahre diese 8 cent fest bekommen. Nachträglich wird da nichts reduziert. Man muss sich eben auf dem laufenden halten. Es könnte ja sein, dass nach den Wahlen jemand anderes drankommt und es keine feste Vergütung mehr gibt. Das würde dich dann aber nicht betreffen.
Wie ich schon lange vorausgesagt hatte: Freitag, 31.01.25 9:45 Uhr berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes.
Ich wette, @gewaltignachhaltig ist Freitag live mit dabei und wird dann berichten 🙏👌💪🤗
@@gewaltignachhaltig kleiner Tipp, wer sich selbst lobt oder bestätigt, wird von anderen teils negativ aufgenommen. Deine unaufgeregten Infos sind doch deine Botschaft! Konzentrier dich darauf
@@dirkbolte63 Nein, ich gehe ja noch einem geregelten Job nach.
Vielen Dank für deine Hartnäckigkeit, das du am Ball bleibst und dir die Zeit nimmst und das alles so transparent zu berichten ❤
@@FrodoBeutlin Das bleibt wohl auch schlicht die einzige Möglichkeit, noch eine zeitlang vom Solar-Irrsinn zu profitieren ..
Danke für das Update!
Anlagen, die nur fur den Eigenverbrauch gebaut werden (und desshalb sehr wenig bis gar nicht einspeisen), werden extrem benachteiligt! Die Kosten für das SMG kommen nie und nimmer wieder rein. Und die Abregelung ist auch über einen normalen Runsteuerempfänger (mit viel niedrigeren Kosten!) möglich.
Das ist Lobbyarbeit vom Feinsten 😢
Wenn es wenigstens fairen Wettbewerb bei den Messstellenbetreibern geben würde, dann hätte sich das Problem in ein paar Jahren erledigt. Aber von ~30€/a auf >160€/a ist echt ein Witz, dafür dass es quasi nur dem Netzbetreiber dient und ich selbst keinen Vorteil davon habe.
aber nicht bei Microwechselrichtern. Anlagen für den Eigenverbrauch rechnen sich eben über steigende Strompreise
@docschneider1272 Ok, da hast du recht. Bei sehr kleinen Anlagen muss man ja auch kein SMG einbauen.
Ich meinte explizit Anlagen, die mit (großer) Batterie und steuerbarem EV Charger und ggf. steuerbaren anderen Großverbrauchern deutlich mehr Eigenverbrauch (in kWh) erreichen als ein Balkonkraftwerk.
Ich dachte, ein Gedanke der Energiewende wäre möglichst seinen Verbrauch und seine Erzeugung in Deckung zu bekommen, also sowohl am eigenen Zähler als auch am Umspannwerk. Damit möglichst die Energie dort verbraucht wird, wo sie erzeugt wird und wenig Energie transportiert werden muss. Daher macht es aus meiner Sicht Sinn, meine Anlage an meinem prognostizieren Verbrauch auszurichten.
Aber dann kauft man ja kaum noch Strom und finanziert damit kaum das Netz - oh, wer hätte das gedacht, dass dann plötzlich ein Anschluss nach der max. Leistung bezahlt werden sollte und nicht nach dem Verbrauch.
@@basatanroadkiller6358 Nonsens. PV rentiert sich nach Eigenverbrauch, nicht nach Einspeisung.
@@wollek4941 Genau, das ist ja meine Meinung. Abwr warum soll man dazu verpflichtend ein SMG nutzen? Das hat bislang ohne funktioniert und die Einspeisung konnte fix oder per RSE im Bedarfsfall abgeregelt werden. Jetzt soll ich auf einmal mehr zahlen obwohl ich keinen Nutzen davon habe?!
Das Problem ist nicht die (allerdings wie ich finde fürchterlich bürokratische) Abregelung und Nachvergütung derselben (man sollte wohl sicherheitshalber selber mitprotokollieren, denn wer weiß, ob in 20 Jahren diese Daten beim Messstellenbetreiber noch vorhanden sind...). Die ist "nur" nervig, kostet aber auch tatsächlich den Betreiber auch ein wenig Amortisation, da die Vergütung "später" natürlich weniger wert ist als zum Zeitpunkt der Abregelung. Das wirklich große Problem sind die absurd hohen Fix-Kosten für die Mess- und Steuertechnik. Die machen gerade bei kleinen Anlagen überproportional die Amortisation kaputt bzw. "motivieren" dazu, lieber unter 7 kWp zu bleiben, auch wenn mehr ginge (klarer Fehlanreiz). Auch frage ich mich, wer da garantieren soll, dass die mit allen Wechselrichtern und allen installierten Konstellationen mehrerer Wechselrichter von ggf. verschiedenen Herstellern etc. funktionieren soll. Also ja, es ist nicht alles schlecht an diesem Entwurf, aber es ist mehr schlecht als gut daran, meine Meinung.
Die Vergütung erhalte ich doch über den Netzbetreiber, nicht über den Messstellenbetreiber. Das Netzbetreiber wird sich für die Anlage vermutlich nie ändern, Fusionen mal ausgenommen. Aber auch dann sollte der Netzbetreiber noch die Daten haben.
Da die überwältigende Mehrheit „Amortisation“ überhaupt nicht rechnen kann, wäre das ja gar nicht so schlimm.
Habe heute gelesen, dass die Zeit der Nachvergütung mit dem Faktor 0,5 multipliziert wird, d.h. halbiert wird. Stimmt das so?
@ Stimmt, aber ERHEBEN tut die Daten nunmal der Messstellenbetreiber... naja mir egal, wer die letztlich in einer Datenbank speichert, nur ob in einem Land, das Digitalisierung einfach nicht hinbringt, sowas dauerhaft sicher gespeichert ist... ich zweifle.
@@dirkmuller9444 Da mache ich mir keine Sorgen, selbst wenn mal ein Datensatz verloren geht. Es gibt so viele fast identische Anlagen, dass man das im Nachhinein fair wird ermitteln und dann pauschal ausgleichen können.
So flott wie die Netzbetreiber in den Vergangenen Jahren mit Veränderungen umgegangen sind bedeutet das neue Gesetz wohl vor allem eines. Die meisten Anlagen werden stumpf auf 60% abgeriegelt 😅
Das ist ja auch einfacher und bequemer. Die VNBs erkaufen sich damit halt noch ein paar Jahre weiterwursteln.
Super im Bezug auf CO2 Einsparungen....
@@Sciencefriend warum können sich nicht Kommunen zusammenschließen und den überschüssigen Strom für lokale Wasserstoffproduktion nutzen? Ist das technisch zu aufwändig? Wasserstoff wird ja schon in Zukunft gebraucht für z.B. alte Gaßheizungen.
Vielen Dank für deine Informativen Beiträge
Danke für die sachliche Analyse!
Einspeise-Regulierung kann man ja noch verstehen (beruht aber auch auf strategische vergangene Versäumnisse der Politik und Versorger). Aber wenn die Eigenproduktion für den Eigenverbrauch abgeblockt wird ist das eine eindeutige Regelung gegen die Rechte der Bürger und eindeutig unrechtmäßige Übervorteilung der Energieversorger, die dann sehr billig im Markt mehr Strom einkaufen und zu regulären Tarif-preisen den Kunden verkaufen werden. Deren Verkaufsvolumen und Gewinn erhöht sich damit eindeutig zu Lasten der Verbraucher. Der Fehler liegt hier also im Gesetz selbst. Also klare Beeinflussung der Parlamentarier durch die Lobbyisten der Versorger-firmen. Leider kommen auch hier von Ihnen keine klaren Worte mehr. Schade. Ich glaube auch Sie werden langsam aber sicher von diesen Interessengruppen vereinnahmt. Sehr Schade.
Danke Herr Regierungssprecher. Bin auf die angekündigten Berechnungen gespannt. Fairerweise muss man sagen, dass die Preise im freien Fall sind, da ist es nicht so schlimm, wenn die Einspeisung sinkt.
Mich interessiert vor allem, ob sich Einspeisung angesichts der teuren Kästchenmiete überhaupt noch lohnt. Für 200€ im Jahr tue ich mir das Ganze nicht an.
Super spannend ist auch, ob der Strompreis überhaupt noch nennenswert schwankt, wenn wir die Mega Batterien haben. Dann reicht ein Speicher, der mich zwei Tage unterstützt und Tibber macht auch keinen Sinn mehr. Der Rest wird eben gekauft.
Danke Dir für die Info, Abend ist gerettet, meine Anlage geht Freitag in Betrieb, Zähleranschlusssäule wurde heute gesetzt. Hatte durch die Meldung vom Montag, mich schon aufgeregt
Preise für die Messtechnik Da kann ich nur sagen: Die verarmten Messstellenbetreiber müssen ja auch von was leben, dann doch lieber von den Einnahmen, die keiner vermeiden kann. So wird es immer gehen und leider hat kaum jemand die Chance, sich vom Netz unabhängig zu machen. Ich habe es ziemlich quitt mit diesen Sch…..
Arbeitest du umsonst ??? Ich habe solche Kommentare auch unglaublich quitt.
WIRD spannend. Ob sich kleine Anlagen dann verInseln oder sich saisonal abmelden vom Stromnetz (Frühjahr bis zum Winter) ?!? Damit entfällt in der Zeit die Grundgebühr...
Entgangene Einspeisevergütung gegen ersparte Grundgebühren und Zählerein-/ausbaukosten.
Oder Bi-Di-Laden beim Nachbarn oder Arbeitgeber, um durch den Winter zu kommen. "Ich fahr' mal eben zur Tanke, Strom holen..." 🤔
Weit weg sind wir nicht mehr davon, dass man sich aus dem Stromnetz dauerhaft verabschieden kann als strom-sparsamer EFH Besitzer bzw. Mieter.
Es gibt in Deutschland keinen Anschlußzwang…🙄
@@wollek4941 Doch. Die Netzbetreiber sind VERPFLICHTET Generatoren ans Netz anzuschließen. Welche Generation wo und wie angeschlossen werden MÜSSEN regelt der EU-Gridcode.
@@fiedlerbernd Am Ende ist ja beides richtig. Die Messtellenbetreiber können nicht kostenlos arbeiten, aber die derzeit drohenden Gebühren sind nicht nachvollziehbar. 165€/jahr bei Martins Anlage finde ich schwer zu begründen.
Grüße aus Wenden-Hünsborn von einem Geisweider.
Danke für deine Arbeit Martin, du bist immer sehr aktuell und gut informiert.
Deine Videos helfen sehr bei Planung und Ausführung der eigenen PV-Anlage. Ich habe bereits einigen Freunden von deinem Kanal berichtet, die gerade das Thema PV angehen möchten.
Liebe Grüße aus der alten Heimat.
Ahoi
Stefan 🙋🏻♂️😘
(15 kWp, Ost/West, kein Speicher - - - Dach voll 😉)
Da grüße ich doch mal fröhlich zurück in die Heimat.
Hier auch Klafelder Grüße an alle 😂
Und für die Umstellung nach des Einbaus des insys kommt der PV Verkäufer nochmal und stellt mir die Anlage um. Großartige Regelung.
Ich kann diese ganzen Regulierungen nicht mehr verstehen. Einerseits können wir gar nicht genug Strom produzieren um Deutschland unabhängig von fossilen Importen zu machen, dann wird runterreguliert. Wann wird das Netz so ausgebaut das es die komplette Energie aufnehmen kann? Kann man nicht regional den Strom nutzen um Wasserstoff zu produzieren? Was ist mit den vielen Batteriespeichern als Puffer, wann kommen die?
Gleich kommt der Solateur um eine Giebel-PV in Westrichtung zu besprechen. Sollte die Einspeisevergütung für PV-Strom wegfallen, wird aus der gesamten Anlage eine Insel. Ich habe nicht investiert um etwas zu verschenken. Dann gibt’s halt für das Elektroauto noch eine Wallbox und fertig.
Seltsame Einstellung: "Nichts zu Verschenken" haben, aber gleichzeitig die großzügigen Subventionen abgreifen ..
Nun, wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Verzicht auf die MwSt bei der Photovoltaik eine Subvention.
Also ist es auch eine Subvention, bei Besserverdienenden ab, sagen wir mal 200.000 Euro 50 % Einkommensteuer nicht zu verlangen und die Progression bei 43 % zu beenden.
Warum werden Reiche subventioniert, und warum soll man sich Ihrer Meinung nach stattdessen an den Normalbürger halten der etwas gegen den Klimawandel tun möchte?
Danke für die Info. Jetzt bin ich erleichtert dass es nicht rückwirkend in Kraft tritt.
Mittags lade ich meine BEVs, da bleibt dann eh kaum was zum Einspeisen übrig. Der Strom im Auto gibt den größten Einspareffekt. Umweltmäßig und finanziell.
Hier dasselbe. Habe alles was geht im Haus mehr oder weniger intelligent gesteuert, ohne BEV derzeit 71% Autarkie und 72% Eigenverbrauch über das ganze Jahr.
Der Wagen meiner Frau wurde im Dezember durch ein BEV ersetzt, mein Firmenwagen folgt im März. Da bleibt dann kaum mehr was zum Einspeisen und der Arbeitgeber vergütet mir die geladenen kWh zum Netzbezugspreis, nicht mit mickriger Einspeisevergütung.
Ansonsten noch die Poolheizung anschalten, Eiswürfel machen, Klimaanlage Laufenlassen, eismaschinekaufen...einfach mehr verbrauchen. Gibt schöne Sachen, die man mit Strom kann....
Unser BEV ist mittags zumeist am Arbeitsplatz ohne Lademöglichkeit oder am Wochenende für sonstige Aktivitäten unterwegs.... eine Poolheizung haben wir mangels Pool nicht...😂
@@bumann4967 zweites e auto kaufen.... eins steht eh immer... ;)
Super. Habe heute eine Mitteilung vom Installateur bekommen das am Montag die Montage meiner Anlage beginnt. Dann wohl noch zu den alten Bedingungen.🎉
Das sollte doch klappen. Viel Freude damit.
Meine Anlage produziert seit Ende letzter Woche Strom und mit dem Antrag will er sich Ende dieser Woche mit mir zusammensetzen…. Das müsste dann auch noch klappen mit den alten Bedingungen
Wann ist die Verlautbarung?
@@uweschmidt922 Häh,
das geht doch gar nicht. Du darfst doch nicht vor Anmeldung produzieren.
Damit verliest Du de jure Dein Recht auf EEG Vergütung, denn damit sind Deine Module nun gebraucht !
Gebrauchte Module können keine EEG Vergütung bekommen.
@typxxilps im Internet habe ich diesbezüglich nichts davon gelesen:
Einspeisevergütung abhängig vom Inbetriebnahmedatum
Das Datum der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage ist entscheidend, schließlich entscheidet es über die Höhe der Einspeisevergütung. Wer also im Dezember eine Anlage baut, sollte darauf achten, dass diese auch im Dezember noch in Betrieb genommen wird, da die Einspeisevergütung bereits ab dem Januar weiter sinkt - und das für 20 Jahre.
Für die Inbetriebnahme ist es lediglich erforderlich, dass die Anlage Strom erzeugt - es ist nicht notwendig, sie bereits beim Energieversorger angemeldet zu haben, eine Netzverträglichkeitsprüfung muss ebenso wenig durchgeführt worden sein, wie die Verlegung von Netzanschlüssen und anderen Anschlussleitungen.
Vielen Dank lieber Martin! Das versteht man in Berlin parteienübergreifend als Deregulierung, die jahrelang gepredigt wird. Das Gegenteil ist leider Realität. Es werden unabhängig von den Ergebnissen Deiner Berechnungen lieber Martin weniger PV Anlagen installiert werden. Der Wegfall der steuerlichen Einschränkungen (Thema Vorsteuerabzug, Kleinunternehmertum etc) hat die PV Installationen beschleunigt. Anstatt erneut zu regulieren, hätte man den Netz- und Speicherausbau sowie E-Auto Zulassungen mit einer Taskforce extrem beschleunigen sollen. Ich kämpfe in meinem sozialen Umfeld täglich für regenerative Energien, aber komplizierte Regeln werden die Gegenseite bestärken. Zumal das Verbrennen von fossilen Brennstoffen relativ einfach ist. Man muss keine komplizierte Erklärungen verstehen. Man verbrennt einfach. Komplizierte Berechnungen werden den Überzeugten bestärken, aber nicht den Skeptiker überzeugen.
Klingt super! Die Steuertechnik und die Zähler werden teurer, Vergütung und Selbstnutzungsmöglichkeiten werden geringer. Vielen Dank an die "beste" Regierung die wir je hatten.
Dann schau dir doch mal an, was in Österreich kommt mit der neuen Regierung. MwSt wieder hoch und Abriegelung der WR auf 0, wenn zuviel Strom im Netz. Nicht mal Eigenverbrauch erlaubt. Da ist die deutsche Regelung noch recht "PV-freundlich".
Dafür ist PV so günstig wie noch nie.
@@gewaltignachhaltig Nützt mir ja nichts, da das Geld ja bereits teuer ausgegeben wurde.
Wo werden denn Selbstnutzungsmöglichkeiten geringer?
@thomasheu8601 Wenn man auf meinen Akku zugreift, dann habe ich ja nicht mehr die Hoheit auf meine Hardware. Ich würde gerne selbst bestimmen wie ich meinen Akku lade/entlade. So wie es auch mal gedacht war.
Moin Martin, danke für die top aktuellen Infos.
Wenn man eine PV- Bestandanlage hat und nun eine Wärmepumpe einbaut...wird man dann auch mit dem Imsy beglückt?
Mir gehen einfach die Gebühren gegen den Strich. Nach meiner Meinung gehören Aufwendungen zur Erfassung und Abrechnung von was auch immer, auf die Rechnung des Verkäufers. Der kann diese auch absetzen und sich günstige Zähleinrichtungen beschaffen.
imSYS für alle Haushalte mit Verbrauch mehr > 6000kWh und PV >7kWp. Diese Regelung gilt schon seit über einem Jahr
Danke für den Beitrag und das Update! 🎉
Technische Frage: Die Wiedergabegeschwindigkeit kann man nicht mehr ändern, weil? Besten Dank 🎉
Keine Ahnung, aber ich habe schon extra schnell gesprochen.
@@gewaltignachhaltig Besten Dank. War kein Vorwurf. Evtl liegt es daran, das ich kein YT Premium Abo habe .... Ist mir jetzt schon bei ein paar Videos in der letzten Zeit aufgefallen (aus verschiedenen Kanälen). Vlg
@@Sciencefrienddas liegt an Dir bzw. deinem Abspielgerät. Ich schaue dieses Video gerade über App auf Androidhandy, hab kein Premium und kann die Wiedergabegeschwindigkeit beliebig anpassen. LG
Super Video - Danke - Es bleibt also spannend
Weiss jemand wie das mit Anlagenerweiterungen läuft? Habe im April 2024 5 KWp in Betrieb genommen und dann im November durch Repowering meiner Alt-PV aus 2010 noch 6,3KWp aufs Dach gepackt. Leider kommt mein Elektriker nicht in Strümpfe den Papierkrieg zu erledigen. Da es ja nur eine Erweiterung (April 2024) wäre, wäre der Zeitpunkt unkritisch?!?
Danke Martin. So mag ich das 😁. Sachlich und ruhig im Inhalt und Aufreißer 👍👍.
Ich sag mal, der Unterschied wird minimal werden und für wen es sich vorher nicht „gerechnet“ hat, für den wird es auch nicht besser. Nur das er jetzt eine neue Ausrede hat, nichts zu tun 🤷. Bitte, wenn er/sie es sich leisten kann.
Ich werde meine Sommereinspeisung „überarbeiten“ und einfach mal noch „netznetter“ probieren. Ich kann es ja und ein bisschen mehr geht immer. Vielleicht macht E3/DC ja auch da noch was, analog den dynamischen Preisen.
So, jetzt erstmal den ersten Teil schauen 😊.
Puh, nochmal Glück gehabt. Inbetriebnahme ist am Freitag morgen. 😅
Top und hoffentlich ist die Hysterie um das Thema damit bald erledigt :-) Der Blogpost von Philipp Schröder auf LinkedIn gestern. Man o Man. Erst wollte ich es liegen lassen. Hat mich über den Tag aber dermassen gewurmt, so dass ich seinen Beitrag letztendlich dann doch kommentiert habe . Kann man so einfach nicht stehen lassen.
Ich habe mich mit jemanden auf der Branche unterhalten.
Der sagte, das die Netze in den Regionen, die gedrosselt werden bevorzugt und zügig Erneuert/ Ertüchtigt werden müssten um damit halt nichts abgeregelt werden muss.
Wenn das so ist, werden die sich 3 mal Überlegen was wann und wo die drosseln.
Es ist eine Notfallmaßnahme und nicht zur Steuerung des Netzes gedacht, hat auch nichts mit Netzausbau zu tun. Das Fass ist halt voll.
Moin Anne 👋 Moin Martin 👋 schöne Grüße 🙂
Moin Jesko, bei uns heute Jahreshöchstwert in der Produktion. Der Akku wäre fast voll geworden.
@@gewaltignachhaltig es geht Berg auf 🙂 es ist auch richtig schön das es früher und länger hell ist 🫠 jetzt fehlt nur noch die Sonne 🌞 von morgens bis abends 😎
Hi Martin. Deine Aussage bei 5:50 verstehe ich so, dass der Installateur die IB u n d die Fertigmeldung beim VNB erklären muss damit die Anlage zu den "alten" Regeln arbeiten kann.
Mein Installateur hat die IB der PV Ende 10/24 gemacht und die Anlage eingeschalten. Lt. VNB wurde die PV Anfang 12/24 bei ihm gemeldet. Seitdem wartet der VNB, trotz mehrfacher Aufforderungen an den Installateur durch mich, auf die Fertigmeldung der Anlage. Unterliegt meine Anlage dadurch dann den "neuen" Regeln?
Dein Installateur muss die IBN beim VNB melden.
@gewaltignachhaltig Ist das dann die erste Meldung an den VNB oder die fehlende "Fertigmeldung"?
Danke für die Info.
Ich baue ein Solarmodul ab bin dann unter 7kw sie ist zum Glück noch nicht in Betrieb genommen.
So umgehe ich die Drosselung.
Was denn jetzt? Ich hab das Video 3x angeschaut...aber trotzdem nicht verstanden. Bei 3:05 und 4:23 wird vom 1.1.2025 ausgegangen. Bei 5:40 geht es dann doch noch nach den alten Regeln?! Meine Frage ist: Bis wann muss die Anlage Inbetrieb genommen sein, damit sie noch in die alte Regelung fällt, bei der die Vergütung nicht ausgesetzt wird, wenn der Strompreis negativ ist? Oder andersrum gefragt: Bis wann muss die Anlage Inbetrieb genommen worden sein, um für den Betreiber der Anlage am wirtschaftlichsten zu sein? Welches ist das beste Datum für eine 29,5kWp Anlage? 28.12.2024, 15.01.2025 oder 28.02.2025? Was ändert sich konkret zwischen diesen drei Terminen?
Ich sagte doch, dass das falsche Infos in dem Posting waren.
@gewaltignachhaltig Welches ist das beste Datum für eine 29,5kWp Anlage? 28.12.2024, 15.01.2025 oder 28.02.2025? Was ändert sich konkret zwischen diesen drei Terminen?
@@TheManFromMoon Je früher desto besser
@@TheManFromMoonvermutlich der 15.01.25 sofern es nicht rückwirkend irgendwelche Änderungen gibt.
@@Ives-e1c den 28.02.2025 schließe ich mal aus, weil der am schlechtesten sein wird. Ich schwanke zwischen 28.12.2024 und 15.01.2025. Aber was genau sind die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser beiden Inbetriebnahmetermine?
Hallo Martin, wie siehts bei einem Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien aus, wenn jede Partei und Allgemeinstrom eine eigene kleine Anlage mit 4kW bekommen (7x4kWp), wir würden da auf insgesamt 28kWp kommen aber halt auf separate Anlagen verteilt. Betrifft es auch die 7kWp Grenze?? oder zählt jede Anlage als Einzel Anlage obwohl alles auf dem Gleichen Dach montiert ist?
Module bestellt!🙏 hoffentlich klappt es noch rechtzeitig!
Welche genau? 😮
@@Manu-nx2fj Trina Solar TSM-450NEG9R.28 Vertex S+ 450W
Hab schon die 445 Watt Variante als Balkonkraftwerk. Läuft gut
@@Moepiproduktions ah ok danke. Werde mir die Aiko neostar 2+ >450W holen
Was ist eigentlich mit Anlageerweiterungen innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der ersten PV-Anlage? Also wenn ich im Dezember nach der alten Regelung eine Anlage gebaut habe, und ich diese innerhalb von 12 Monaten erweitere. Dann gilt das nicht als Neuanlage, sonder als Erweiterung der Altanlage und ich genieße die alten Regeln???
Die Frage beschäftigt mich gerade auch...
"Bei Abregung auf 60% WR-Leistung, nehme ich anstatt eines 10 KW-WR einfach einen 15 KW-WR. Problem gelöst." War eine falsche Annahme meinerseits. Ich will den ursprünglichen Kommentar daher berichtigen. Im § 9 Absatz 2 Nummer 3 heißt es: "maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung".
Richtet die sich nicht nach der kWp-Leistung?
@@sirfex2423 Jepp. Bei Ost-West mit bissi sinnvoll eingesetztem Speicher sollte das aber nicht allzuviel wegbügeln.
@@peterm.2385 das stimmt ... ich hab süd-ost und süd-west und kam recht selten über die damals geltenden 70% ... und das ohne Speicheroptimierung ...
Martin hat im Video ganz klar gesagt, dass diese Abregelung der 60% auf die Modulleistung gilt, alles andere hätte ja gar keinen Sinn.
@@HermannGahleitner Bei Minute 2:40 hieß es WR-Leistung. Aber du hast recht, das ergibt keinen Sinn. Edit: hab gerade nachgelesen: Im § 9 Absatz 2 Nummer 3 heißt es: "maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung" ... Also ist die Leistung des WR egal, wer nicht mit Süd / Ost / West auf 25 KW kommt, kann darüber nachdenken, das Norddach mitzubelegen.
Ich habe eine 8kW Anlage auf dem Dach, bekomme aber noch keine Vergütung für den Überschuss, das muss ich noch beantragen. Ich habe vorgehabt, wenn möglich noch dieses Jahr die Anlage auf mindestens 12kW zu erweitern und dazu noch einen Speicher anzuschließen. Würde dieses Gesetz in meinem Fall greifen? Oder wird das Datum der erst Installation, also der 8kW Anlage dafür genommen und dann ist egal, wie ich die Anlage erweitert? Würde sich überhaupt auszahlen, die Anlage zu erweitern? Wenn ich das ganze höre, kommt das mir vor wie ein Verlustgeschäft. Was passiert, wenn ich mich dafür entscheide den Überschuss nicht abzugeben (technisch bestimmt umsetzbar), da sehe ich keinen Grund für den Betreiber in meiner Anlage herumzuspielen. Oder verstehe ich das ganze falsch?
Erweiterung innerhalb von 12 Monaten ist keine Neuanlage und damit gelten die alten Regeln.
@@gewaltignachhaltig Vielen Dank für die schnelle Antwort, dann muss ich das Projekt dieses Jahr schnell umsetzen.
Und was ist wenn ich eine 10kwp Anlage aus 2023 mit 6,99kwp erweitern will..(also quasi eine neue Anlage unter der 7kwp) .. Bin ich dann auch auch raus aus der abregelumg? Wäre evtl ein interessanter Punkt für die anschließenden Videos. Vielen Dank
Freu mich sehr über deine angekündigte Analyse. Denke EMS und Akku wird massiv wichtiger werden.
Moin, also mal andersrum gefragt. Für meine bestehende Anlage 12kw, 2024 gebaut ändert sich nichts ??
Das stand doch nie zur Debatte. Anlagen die DIESES Jahr in Betrieb gehen sind betroffen
Hi, hab auch so eine Anlage, und gehe mal davon aus das sich nix ändert...
Wenn du nichts veränderst, nicht. Smartmeter bekommst du trotzdem.... Irgendwann...
@@Frie-Da es wird doch ganz klar gesagt...Anlagen, die AB dem Inkrafttreten in Betrieb genommen werden.
Und Anlagen aus 2024 schonmal gar nicht.
Und was passiert, wenn man einen Speicher installiert bzw. nachrüsten möchte. Gelten dann die neuen Regelung?
Nur zur Sicherheit
Für 800W "Balkonkraft" hat die Novelle keine Auswirkung oder?
Was jetzt bei Erweiterung bestehenden Anlagen im ersten Jahr?
Was bedeutet das für mich , der eine 100KwP geplant hat ab Sommer auf einem Gewerblichen Gebäude ? Bin etwas überfordert bei diesem Thema
Und wann ist die verkündung ?
Werden die Solar Anlagen wirklich abgeschalten? Oder wird die Einspeisung auf 0 gesetzt. Wenn sie abgeschalten werden, kann ich ja nicht mal meinen Strom nutzen??
Das wurde mehrfach erwähnt. Wenn die Anlage ein Energie-Management System verwendet wird ist Eigenverbrauch möglich und nicht von der Abregelung betroffen.
@ Danke, das habe ich gekonnt übersehen und unbewusst ignoriert. 🙈
@@mnbvcxjetzt kann man auf unterschiedliche Weise eine EMS realisieren. Wie kommt man denn am die Daten heran? Wieso brauche ich dann einem Smartmeter, wenn mir der Netzbetreiber einfach eine MQTT Message schicken könnte? Dafür dann scheiss teure Messtechnik die keinen Mehrwert hat, wenn man es ein EMS am laufen hat. Die Daten sind dann redundant! Und das sollte bei guten nachhaltigen Design eigentlich vermieden werden.....
Spannender als jeder Tatort 😂 Meine 2. PV (12,76 kWp) ging jetzt am 20.01. ans Netz… Die 1. PV ist von 2020 (9,28 kWp) und hat noch die Wirkleistungsbegrenzung von 70% (weich) drin. Kommt die dann eigentlich raus, wenn ich ein iMSys mit Steuerbox habe? 🤔 Das iMSys kommt am 12.2. von Octupus (der Netzbetreiber kommt nicht aus dem Quark) Die Steuerbox wird dann aber wohl vom Netzbetreiber eingebaut oder muss das auch Octupus machen? Danke an Martin für das Dranbleiben!!
Hallo Christian, mir ist Dein "der Netzbetreibern kommt nicht aus dem Quark..." ins Auge gefallen. Nachdem ich zur Zeit zu diesem Thema eine Verbraucherbeschwerde (nach § 111a EnWG) @ Bayernwerk laufen habe, die vermutlich vor der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur landet: Wie heißt denn Dein 'werter Verteilnetz- und Messstellenbetreiber?
sonnige Grüße, Andreas.
@ Hallo Andreas, ich wohne nördlich von Frankfurt, somit ist es ein andere Netzbetreiber… Ich habe letztens Jahr ein Schreiben bekommen, das ein iMsys 2025 eingebaut werden wird. Weder der Monat, noch das Quartal stand in dem Schreiben. Ich habe dann über Tage versucht da jemanden ans Telefon zu bekommen und min. 30-40 mal angerufen, ohne das jemand dran ging. Ab 12.2. ist dann nun also Octupus mein neuer gewerblicher Messstellenbetreiber und ich kann endlich nachts die Autos für 17 Cent laden 😊 Viel Erfolg mit deinem Netzbetrieb.
@@christiandannewitz1252 Dank mit sonnigen Grüßen aus Franken und Wünschen für gutes Gelingen mit dem Oktopus 🐙👍.
Wie ist das denn wenn ich meine Anlage erweitern möchte , aber am selben WR hänge? Sagen wir mal 25kwp sind schon am 20kva WR und ich baue noch 5kw an einem parallel string dran?
Weil eig wird er dann ja auf 0%abgeriegelt weil allein die altanlage schon auf 80% "gedrosselt" ist
@@thomasengel9802 Nichts wird auf 0% abgeregelt und deine Anlage ist gar nicht betroffen, weil die "neue" Anlage unter 7 kWp bleibt.
Danke dir! Ich glaube darauf bist du nicht eingegangen: wenn ich das richtig verstanden habe, dann werden die Stunden in welchen man keine/reduzierte Vergütung mehr bekommt aufsummiert und am Ende der 20 Jahre nochmal „gutgeschrieben“. Steht das so im Gesetzentwurf drin? Gehst du darauf auch in deinem Video am Wochenende ein?
Hatte ich in den Videos davor. Klar erwähne ich das, aber die Berechnung soll erstmal auf 20 Jahre laufen, um wieviel das wirklich schlechter wird.
Wie wird das gehandhabt, wenn man gar nicht einspeisen möchte? Mein WR regelt ab wenn der Speicher voll ist, ich will keine Einspeisevergütung haben. Wird hier trotzdem gedrosselt?
Nein
@@gewaltignachhaltigDanke
Moin , mein Elektriker sagt immer das die ewe in der Digiten Inbetriebnahme dein stehen hat das dort drin steht: die anlage ist dem Messekonzept entsprechend eingebaut und Betriebsbereit . Da wir das geändert haben kann er das nicht Inbetriebnhmen. Ist das das problem weil ich das Messekonzept geändert habe ? Eigentlich ist die anlage seit Dezember fertig.
Werden alte Bestandsanlagen ebenfalls in die Steuerbarkeit eingebunden oder gilt das dann auch nur für Neuanlagen, die ab Inkrafttreten der neuen Regelungen gebaut werden?
Die Altanlagen haben ja ihre Verträge fest. Die dürfen die nicht so einfach aufkündigen.
@Tamagotchi6 Ich meine nur die Steuerbarkeit und die 60% Wirkleistungsbegrenzungs- Regelung. Ich habe gebaut, als die alte 70% Regelung gerade entfallen war. Somit Bestandsschutz im Sinne von keine Wirkleistungsbegrenzung - auch nicht auf 60% (stumpf) und auch keine intelligente Steuerbarkeit, für die der Netzbetreiber aber ja erst noch Technik einbauen muss? Oder zumindest ebenfalls irgendwann Zwangseinbau der Steuerungstechnik des Netzbetreibers auch für Altanlagen, weil der Netzbetreiber diese auch steuern will (und deren Daten ebenfalls abgreifen will)?
@@jens-uwefritsche5273 ich gehe davon aus, dass irgendwann auch Bestandsanlagen gekascht werden. Aber das wird noch ne ganze Weile dauern und bis dahin sind diese Smartmeter hoffentlich günstiger Standard. Ich kann mir aber vorstellen, dass die bei kleinsten Änderungen eine intelligente Steuerung verlangen.
Aber selbst wenn die von heute auf morgen den Kram verpflichtend machen, wird es noch Jahre dauern, bis ein nennenswerter Prozentsatz der deutschen Haushalte ausgerüstet ist
Mein Speicher steht seit November…..Die installation der Paneele sollte in der ersten Januarwoche stattfinden. Meine Solarteur ist seit drei Wochen nicht mehr erreichbar.
6:24 das ist das was uns interessiert 😂
Da bin ich mal gespannt wie das mit Repowern zusammenpasst ? Ist das dann eine @neue Anlage ?
Hallo zusammen, WO finde ich den Text bzw das Dokument des finalen Entwurfs der Novellierung des Gesetzes?
Tagesordnung Bundestag und dann am Freitag 9:45 Uhr sind die Entwürfe verlinkt.
Kannst du mir einen link schicken wo ich das finde?
@@Jo-gs3nl google bitte Tagesordnung Bundestag und dann wirst du es finden.
Also bedeutet das jetzt, dass alte Anlagen mit Inbetriebnahme vor 1.1.25 keine nachträgliche Leistungbegrenzung und auch keine veränderte Einspeisevergütung bei negativen Preisen bekommen?
Hab ich so verstanden, ja
Ich war immer gegen die Abschaffung der 70% Regelung. Die Mittagsspitze hat man im Netz nicht gebraucht. Lieber mehr Modulleistung installieren, die auch bei schlechtem Wetter mehr liefern und nicht nur mittags von 11-14 Uhr.
Ich wäre tatsächlich für eine Förderung von Winter optimierten PV Anlagen.
Dieses mehr an Modulleistung ist offensichtlich nicht erwünscht, denn auch in dem neuen Gesetz wird als Maßstab bei den 7 kWp die Modulleistung angesetzt.
Wäre eine gleichmäßigere Einspeisung das Ziel, stünde in dem Gesetzentwurf eine maximale Wechselrichterleistung von 7 kWp. Dann spielte es keine Rolle, wenn an dem 7,0 kW Wechselrichter 10 oder 15 kWp Modulleistung angeschlossen wären.
Doch soviel Sachverstand ist wohl bei kaum einem Bundestagsabgeordneten zu vermuten.
Die Lobbyisten, die im Auftrag von Netzbetreibern und Energiekonzernen unterschriftsreife Gesetzesentwürfe vorlegen, bei denen die Abgeordneten nur noch den Finger zu heben brauchen, haben wieder einmal ganze Arbeit geleistet.
@@thomaskania5100 Seh' ich ganz genauso. Bei mir hier 20kwp, der Wechselrichter SH20T kann auch "nur" 20kw AC einspeisen, könnte aber max. 40kwp verarbeiten. Würde für Herbst/Winter noch 20kwp dazupacken, zumal die Panels wirklich spottbillig sind, wenn der Rest der Installation ohnehin schonmal da ist.
Mich würde interessieren, wir das bei einer erweiterung aussieht. Habe selbst eine Anlage mit 8 KWP Baujahr 2022 auf dem dach und wurde gern erweitern. Im besten fall dann eine Neuanlage bis 7 KWP. Hat eine Erweiterung dann Auswirkung auf meine Altanlage?
Nein, bei den 7 kWp geht es um die Steuerung. Das ändert also nichts. Aber die Vergütung für die Erweiterung richtet sich dann nach den neuen Regeln. Die Vergütung der alten Anlage läuft normal weiter.
Ich habe bis jetzt eine 3,75 KWp (2014) und 2,8 KWp Anlage von (2022).Am 3 Februar geht meine neue 2,54 KWp Anlage in Betrieb. Bleibt bei mir dann alles bei der alten Regelung oder falle ich dadurch in die neue Regelung?
3. Februar sollte alles beim alten bleiben.
31. Januar 2025 (211. Sitzung) 09:45 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen...
Wo finde ich das dokument mit dem entwurf?
Tagesordnung Bundestag Freitag 9:45 da ist alles verlinkt.
Macht ein neues Projekt mit 8,5 pv und 6,6 Speicher dann noch Sinn? Hab leider den Vertrag schon unterschrieben...
Ein wenig hängt das auch vom Speicher ab. Ich mache zum Wochenende ein Video dazu, wenn es am Freitag beschlossen wird.
Nein, es wird sich ein Loch auftun und morgen die Welt darin versinken.
Gibt es eigentlich einen bestimmten Grund sich von allem verunsichern zu lassen, oder ist das nur wieder so ein deutsches Hobby, das ich nicht verstehe?
Es lohnt sich alles genauso wie vorher auch. Es wird nur weiter an der Netzstabilität gearbeitet. Weitere Informationen gibt der Installateur; der muss schon auch informieren, wenn er einen Auftrag annimmt.
warum soll es keinen Sinn machen. Es geht bei einer PV - Anlage vorrangig um den Eigenverbrauch, also den Strombezug zu reduzieren und sich damit im großen maße unabhängiger von steigenden Strompreisen zu machen.
@@uwep.8144 Man könnte überlegen, auf 7,0 kWp runter zu gehen. Da spart man sich die Steuerbox.
@@wernerderchamp
Damit wären wir wieder am gleichen Punkt wie 2017, wo ich mich auf 9,6 kWp beschränkt hatte um unter der 10 kW- Grenze zu bleiben. So haben bei uns 39 qm 6 Jahre lang brachgelegen, bis ich 2023 noch 5,76 kW dazu gebaut habe.
Aber rückwirkend soll doch dann zum 01.01.25 sein ?
Wollte die Woche noch eine 10kwp Solaranlage bestellen. Was meint ihr... Soll ich doch eine mit 7 kwp bestellen?
Warte mal unser Video am Wochenende ab.
Kurze Frage. Die Absenkung der Steuerbarkeit auf 7 kWp (und damit auch übergangsweise die Absenkung der Wirkleistung auf 60%) bezieht sich das nur auf neue Anlagen? Ich denke, das gilt auch für Bestandsanlagen, oder?
Nein, die Bestandsanlagen haben eigentlich immer Bestandsschutz. Man kann nicht nachträglich einseitig die Vertragsbedingungen ändern.
@@frankschrewe4302 Ich habe mir den Entwurf des Gesetzesentwurfs eben noch einmal angeschaut. §29 Messstellenbetriebsgesetz sagt, dass die Messstellenbetreiber auch die PV-Anlagen > 7kW mit Smart-Meter und Steuerungseinrichtung versehen müssen. Unter §9 EEG werden dann die entsprechenden Pflichten des Betreibers genannt, inklusive der 60% Wirkleistungsbegrenzung als Übergangslösung. Es geht m.E. also nicht nur um Neuanlagen. Der Smart-Meter-Rollout kommt ja jetzt auch nicht nur bei den Neuanlagen, sondern bei allen PV-Anlagen über 7 kW.
@@moritzbonn175 Das SM kommt ja sogar verpflichtend bei einem Hausverbrauch > 6000 KWh/a , auch ganz ohne jegliche PV.
@@frankschrewe4302 Der Staat kann alles mögliche ändern. Das hat man ja bei der vorzeitigen Abschaltung diverser Kraftwerke gesehen, die eigentlich vertraglich länger hätten laufen dürfen. Am Ende läuft das immer auf Entschädigungen hinaus, die so gestaltet sind, dass dem anderen Vertragspartner kein Schaden gegenüber der Situation entsteht, auf die er sich sonst verlassen konnte.
@thomasheu8601 Ja zumal die Steuerbarkeit ja vor ein paar Jahren ja auch für alle Anlagen > 25 kWp mittels Funkrundsteuerempfänger vorgeschrieben wurde.
Ich bin froh mit meiner Solarinsel am Haus und meine Ruhe mit solchen Sachen habe 😅 in meinem Sinne.
Hallo zusammen, bin unsicher ob ich das alles richtig verstehe. Meine Anlage mit 15kw besteht schon seit 2023. Ich möchte dieses Jahr noch um 10kw erweitern. Was heisst das für mich? Vielen Dank schonmal
Frage: Unterliege Ich mit meiner 10kw Anlage auch der Smart Meter Pflicht wenn ich von Einspeisung mit Vergütung, auf Null Einspeisung wechsle?
Ich sehe es nicht ein für das teil jedesjahr noch extra zu löhnen, da entziehe ich meinen Strom lieber dem Netz.
Jemand Tipps für Wohnungswechsel und Balkonsolar? So früh wie möglich ansprechen oder erst nach Vertragsunterzeichnung?
Natürlich gleich ansprechen. Alles andere ist doch schon wieder nicht zu Ende gedacht.
Ein guter Vermieter macht ja eh schon vieles möglich.
Wir haben vor einer Woche ein BKW im Mietshaus installiert. Da wurden heute bei noch nicht mal besonders sonnigem Wetter 3 kWh produziert und die Mieter sind happy.
@ bei der Besichtigung haben wir es nicht gemacht. Aber bei der Vertragsunterzeichnung erwähne ich das dann kurz. Die Dachterasse eignet sich hervorragend und ich hoffe die Vermieter sehen das auch so
Was ich nicht verstehe: 60% Einspeise-Begrenzung soll ja übergangsweise gelten bis zum iMSys. Aber wer soll das durchsetzen, weil ohne iMSys kann es ja gar nicht kontrolliert werden?!
Klar der Betreiber ist in der Pflicht - dass der daran kein Interesse hat ist relativ klar. Und die Solarteuere haben sicherlich besseres zu tun, als zu allen Bestandskunden zu fahren, um da eine Einstellung vorzunehmen (die im Fall des Falles der Betreiber eh rückgängig machen kann). Also schon ziemlich witzlos.
Ein Mitarbeiter unseres Netzbetreibers sagte bei der Abnahme meiner ersten Anlage, auf die Frage ob er die Einstellungen sehen wolle, dass ihn das nicht interessiere, wir unterschreiben dafür, dass alles richtig ist und selbst wenn er es jetzt kontrolliert, so könnten wir eh wieder alles umstellen, wenn er gegangen ist ...
Ungeachtet dessen ... auch eine moderne Messeinrichtung speichert meines Wissens nach was rein und raus geht ... wenn da mal kontrolliert wird und jemand sieht, dass man jenseits des erlaubten eingespeist hat, könnte ich mir vorstellen, dass das ärger gibt ...
Ansonsten gilt natürlich wie immer "Wo klein Kläger, da kein Richter"
@@sirfex2423So ist es. Der Betreiber steht in der Haftung für den ordnungsgemäßen Betrieb. Verstehen viele Betreiber aber nicht.
Ich habe meine Anlage 06/24 in Betrieb genommen und nun die Erweiterung offiziell am 17.01.2025. Ändert sich für mich was ?
Martin,dann rechne das bitte auch mal für 40 bis 100kwp Volleinspeiser!
Was soll ich da bei Volleinspeisern rechnen? Wollen wir sowas weiter bauen?
@gewaltignachhaltig wenn du weiterhin im Wohlstand leben willst und nicht im Dunkeln. Schließlich liegt die Stromerzeugung erneuerbarer ca bei 50-60%. Also reichlich was da fehlt.
@ Ja, aber man könnte ja zukünftig darüber nachdenken, Verbrauch in irgendeiner Form zu generieren. Die Netzbetreiber wissen eh nicht, wohin mit den ganzen beantragten Speichern.
Es ist absolut berechtigt solaranlagen im Sommer abzuschalten wenn diese mehr Strom produzieren als jemand verbraucht und das netz nicht verarbeiten kann. Es kann nicht sein dass alle teuer Strom zahlen müssen und das Netz instabil wird, nur weil Leute unbedingt Geld verdienen wollen. Das sollte meiner Meinung nach ab sofort eingestellt werden. Wenn irgendwann das Netz ausgebaut wurde kann man ja wieder anfangen. Aber so wie aktuell kann es nicht weiter gehen
@@sepularisaha? wäre es nicht besser, wenn die netzbetreiber zum zeitnahen ausbau der netze und speicher verpflichtet würden? es handelt sich bei denen ja in der regel um kapitalgesellschaften mit gewinnerzielungsabsicht, die die erzielten gewinne dann investieren müssen anstatt sie den kapitaleignern auszuzahlen. das ist dann auf jeden fall besser als die stromerzeugung stumpf abzuwürgen, auf die wir dringend angewiesen sind, denn nur private investoren, auch die mini-kleinen, sorgen für eine solche. ferner muss dafür gesorgt werden, dass stromintensive verbraucher in der gesamten wirtschaft eher dann strom beziehen, wenn er ökologisch bzw. klimaneutral (..nicht akw-strom!) erzeugt wird, was bedeuten würde, dass in der dunkelen jahreszeit eher betriebsferien sinnvoll sind als zu anderen zeiten. daran müssen sich dann alle mitmenschen mal gewöhnen anstatt zu jammern und dinge zu fordern, die unsinnig sind. die erde haben wir lange genug verantwortungslos malträtiert. nun muss mal die vernunft obsiegen und dem jahrhunderte andauernden spuk ein ende setzen.
Ja, die teure Messtechnik macht einiges kaputt. Könnte mir durchaus vorstellen, dass wir viele kleinere Anlagen unter 7kWp sehen um sich die Steuerbox zu sparen (wenn man nicht sowieso ein E-Auto samt Wallbox will). Oder dass Leute die Dauer-Abregelung wählen und es dann lieber einspeichern.
Hallo zusammen, meine PV Anlage wurde am 22.01.2025 in Betrieb genommen aber der zähler soll erst in Ende Februar kommen (e-mail von Westnetz) welches datum gilt dann Inbetriebnahme oder Zählerdatum? Zähler war noch keins verbaut weil Neubau.
Strom wird noch aktuell vom Nachbar bezogen.
Das Inbetriebnahme Datum/PV Abmeldedatum gilt.
Wann der Zähler kommt ist egal, wäre es jetzt ein alter Ferriszähler dürfte der sich mit dem abschicken der Anmeldung fröhlich rückwärts drehen.
@Pechbird Danke
Ich hoffe dass das keiner aus der Nachbarschaft sieht denn das ist Steuerhinterziehung und wird übelst bestraft wenn der Nachbar dir Strom gibt.
Wieso soll das Steuerhinterziehung sein? Ich bin selber der Nachbar. Wohne aktuell daneben. Beziehe von mir selber Strom. Was spricht dagegen?
@@XxFedjaxX das hast so nicht geschrieben, da steht Nachbar und nicht das man sich selbst Energie liefert. Nach TAB und MstBG ist das halt illegal wenn man jemand fremdes Energie liefert , ohne Energieunternehmen zu sein. War halt ein netter Hinweis, kann man annehmen oder nicht....
Ich habe eine anlage 24,8kwp volleinspeisung seit 19.02.24 in betrieb. Jetzt plane ich ab 20.02.25 neue anlage mit 20kwp in betrieb zu nehmen. Alles mit einem wechselrichter der auf 30kva gedrosselt wird. Kann ich das ohne regelung betreiben?
Wenn ich meine vorhandene 6,5kW-Anlage erweitern werde, wird der Meßstellenbetreiber
das nicht erfahren, Punkt! Sollte die teure Lösung für alle Anlagen kommen, melde ich die
ab und regel die Einspeisung auf Null. Die Zählerkosten liegen sonst über der Vergütung.
Durch den 10,2kWh-Speicher habe ich eine Eigenverbrauchsquote von 73% und einen Aut-
arkiegrad von 67%. Die Einspeisevergütung ist bei mir nicht Erwähnenswert (niedriger
3-stelliger Betrag...)
Auch ne Nulleinspeiseanlage muss meines Wissens nach angemeldet werden, da sie ja mit dem Netz verbunden ist ... keine Anmeldung und keine Eintragung im Marktstammdatenregister gibt böse auf die Finger, wenn die PV-Polizei vorbei kommt und das sieht ...
Meine Anlage soll an 5. Februar ans Netz gehen, hoffe das ist noch früh genug ?!
hab mal heute noch meinen 44kwh Speicher im MaStR als "in Betrieb" angemeldet 😅👍
Die eigentliche Wertschätzung liegt nicht in der Höhe der Vergütung.
Schätzung? Schöpfung? Bitte was?
Indirekt schon, wenn Strom zu Zeiten abgenommen werden muss, wenn dieser sogar noch Geld für den Verkäufer an der Börse kostet. Da ist es doch für beide Seiten von Vorteil, wenn der Vergütungszeitraum verlängert wird, statt die Vergütung gänzlich zu kürzen oder zu streichen.
Hat jemand Infos zur beihilferechtlichen Genehmigung seitens der EU?
Wir fallen noch unter die alte Regelung (Bj.22). Wenn wir zum Ende diesen Jahres eine Wallbox einbauen lassen ,ändert sich dann auch was für uns?
VG
Das Frage ich mich auch, denke aber nicht, da man ja nicht die Kwp Leistung erhöht
Wallbox hat ja erst mal nichts mit der PV Anlage zu tun, zumal die ja schon am Netz ist. Geht ja bei der geplanten Gesätzesänderung um neue Anlagen. Aber die nächste Regierung kann sich ja auch noch Schikanen zur Wallbox ausdenken.
Mit der Wallbox kommt ihr in 14a und dann wird die Steuerbox verbaut.
Alle SteuVe ab 4,2kW müssen gesteuert werden @@gewaltignachhaltig
@@gewaltignachhaltigund wenn wir die nächste Woche noch installieren lassen würden könnten wir je nach Festlegung des Datums noch ohne die Steuerbox auskommen ?
Meine Fresse, bin ich durch. Habe gerade woanders gelesen, dass am Freitag das "Zustrombegrenzungsgesetz" im Bundestag beraten wird, und war zunächst der festen Überzeugung, dass die die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes meinen. ("Zustrombegrenzung" klingt ja auch ganz logisch - das sind die Spannungspitzen um die Mittagszeit, neh?)
Das ist mir auch aufgefallen. Sehr passend, dass beides ancheinander kommt.
Anlagen die vor 25 in Betrieb gegangen sind haben Bestandsschutz ??
457 Stunden negativer Strompreis multiplizieren mit 0,08€ gibt eine Ertragsminderung von ca 37€ pro Jahr was hinten drangehängt wird
... pro kWh ... bei einer stattlichen Anlage und 457 Stunden strahlender Sonne und fiktiven 20kWh Ertrag sind das dann 740,- Euro ... oder?
Wenn sie bei den 457 Stunden negativer Strompreise nur 1kw erzeugen würden, dann stimmt dies, viele haben aber da bei 10kwp 8-9 kw Erzeugung, dies ist die Zeit, wo die PV am meisten liefert und über 20 Jahre kommt schon Geld zusammen.
@@sirfex2423 Am Ende ist es doch rechte Tasche linke Tasche. Die Vergütung bei negativen Strompreisen zahlt der Verbraucher oder der Steuerzahler, zu beiden Gruppen zähle ich mich.
Trotzdem freue ich mich über 8.000 kWh Eigenverbrauch, Netzbezug kommt nochmal im ähnlichen Umfang dazu. Große Verbraucher wollen halt auch im Winter bedient werden.
Gegeben dem Fall man hat einen Jahresertrag von gerundeten 10MW von denen man bei einer 4 köpfigen Familie mit einem Jahresverbrauch von 5400kWh und einem Strombezug pro Jahr von ca. 1100 kWh pumpt man wenn keine anderen Verbraucher existieren ca 5700 kWh ins Netz. Dann gilt es ja noch auszurechnen wieviel man exakt zu dem Zeitpunkt ins Netz hätte übertragen an eigener Erzeugung und da kommt der Casus Knaktus ins Spiel. Hier müssen wenn die VNBs auf statische Werte zurückgreifen
Es ist unteranderem davon abhängig, wie das Wetter zu dem Zeitpunkt war
Frage: Ich habe eine 12,46 kW (Ost/West) Anlage und möchte diese kommende Woche um 2,67 kW (6 Module a 445 kW Süd) erweitern. Somit komme ich gesamt auf 15,13 kW. Ich habe für die erste Anlage einen 12 kW Wechselrichter und für die Erweiterung einen 3 kW Wechselrichter. Zähle ich dann bei den Preisen für das Smartmeter über oder unter 15 kW? Falls die installierte Leistung zählt, würde ich lediglich 5 Module verbauen, da 130 Watt drüber den erhöhten Preis beim Smartmeter nicht rechfertigen.
Für die Smartmeter Gebühr zählt die Gesamtleistung, also besser 1 Modul weglassen. Vielleicht freut sich dann jemand im Bekanntenkreis über ein Balkonkraftwerk?
@AndreasK-u8z Danke für die Info. Dann lieber etwas kleiner.
Das eine Modul mehr erwirtschaftet im Jahr nur mit der Einspeisevergütung gerechnet die Gebühr für das iMSys.
Wäre also doof, wenn das wegfällt, insbesondere weil es im Winter nicht einspeisen soll, sondern den Eigenverbrauch verbessern.
@@wollek4941
Das Modul würde ca. 50 € im Jahr erwirtschaften (mit Eigenverbrauch). Bei 40 € Mehrkosten im Jahr, Anschaffungskosten und Wirkungsgradverlust rechnet sich das nicht. Evtl. Nehm ich ein Modul vom Dach und setz die 6 Südmodule. Sofern das geht.
@ Spannende Rechnung. 👀
29.1.2025 -11 Uhr Mittags: meine Anlage 10 KW produziert gerade 83 kW. Die Pimärregelleistung im Netz ist nahezu bei 0, das Netz ist stabil (kurzzeitige Schwankungen liegen lediglich bei +-80 Mw), Frequenz fast konstant bei 50Hz). Der momentane Verbrauch in Deutschland liegt bei ca. 70 GW und Strom wird aus Frankreich, Tschechien importiert.
meine Schlußfolgerung: das Stromnetz ist stabil, die Regelkraftwerke haben alles im Griff und kommen noch lange nicht an ihre Grenzen.
eine Regelung von kleinen privaten Solaranlagen ist nicht notwendig.
"...meine Anlage 10kw... produziert gerade 83 kW..." 🤔 Was habe ich überlesen ? 😅
@@anbo5928 sorry 8,3 kw
Wie wollen sie die wechselrichter den regeln. Es gibt doch bisher keine norm. aiser der rundsteuerempfänger
Wir haben demnächst ca. 24 kWp auf dem Dach und sind 6 Haushalte. Dies entspräche ja ca. 4000 kWp pro Haushalt. Wir nutzen jedoch, um bürokratischen Hürden aus dem Weg zu gehen, einen gemeinsamen Hausanschluss mit Unterzählern. Weiß jemand in der Runde hier, ob dann jeweils 4000 kWp als Bemessungsgrundlage für die Kappung der Einspeisevergütung herangezogen werden oder die vollen 24 kWp? Oder spielt das dann ohnehin keine Rolle mehr? Ich steig da irgendwie nicht so recht durch.
Hast du 6 Anlagen 4kWp Anlagen angemeldet oder eine 24kWp Anlage? .... Ein Hausanschluss, eine Messtechnik
Wenn der Wechselrichter direkt an dem Hauptzähler hängt gelten die 24kWp.
Durch die ganzen Unterzähler habt ihr eher die Bürokratische Hürde erst geschaffen.
Wenn du 4kWp pro Haushalt machen willst brauchst du 6 Verschiedene Wechselrichter mit Einspeisung hinter dem eigenen Unterzähler der im Übrigen auch geeicht sein muss.
Wenn jetzt so einfachen Baumarkt Zähler nimmst für Energiemanagement (Bauform wie Leitungsschutzschalter) die werden von Messestellenbetreibern nicht anerkannt und hast über solche Teile auch keine Möglichkeit dirn eigenen Stromvertrag zu machen, mir fällt jetzt spontan,kein Stromanbieter ein der so'n Zähler anerkennt.
Das nennt kollektiver Verbrauch. Das ist eigentlich die cleverste und billigste Lösung. Der Betreiber bekommt die Vergütung und bezahlt den Bezugsstrom. Die anderen (interne) Verteilung kann frei gestaltet werden. Also braucht man den ganzen zusätzlichen eichrechtskonformen Quatsch nicht. Solange sich alle im innemverhältnis im Reinen sind. Sobald einer ausschert wird es halt teuer.
Du wirst doch wohl selber wissen, wer Betreiber der Anlage ist 🙈⁉️ Das kann doch hier keiner wissen.
Danke für die hilfreichen Antworten. Dann müssen wir tatsächlich von ca. 24 kWp ausgehen. Schade. Wir wollen das tatsächlich über einen gemeinsamen Stromanbieter laufen lassen. So machen wir es auch mit den Heizkosten (also ähnliches Prinzip). Mit der Einspeisevergütung hatten wir fest gerechnet, als wir die Anlage im letzten Frühsommer geplant und in Auftrag gegeben haben. Daher hatten wir auch einen Batteriespeicher ausgeschlossen und ein System gewählt, dass sich nicht ganz so leicht mit einem Speicher nachrüsten lässt. Es ist einfach blöd, wenn sich die Parameter innerhalb so kurzer Zeit immer wieder ändern. Auch, wenn es natürlich für die Allgemeinheit dienlicher ist.
Strom ist der Union zu teuer, und deshalb vergolden wir jetzt die Messysteme.
Ich habe eine 14KW-Peak Anlage auf der Südseite am laufen, jetzt im Frühjahr sollen nochmal 10KW-Peak auf die Nordseite. Wie wird sowas wohl behandelt?
Zudem, wie wir alle wissen, wird diese Erweiterung niiiieeemals ihre Peak-Leistung erreichen.
Als damals die 70% Regel gekippt wurde, musste meine bestehende Anlage auf 70% bleiben, meine Erweiterung (da innerhalb vom 12 Monaten errichtet) fiel ebenfalls in die 70% Regelung und meine jetzige dritte Ausbaustufe, da länger als 12 Monate nach Erstanlage, gilt als neue Anlage und braucht keine Abriegelung ...
Denke wird bei dir ähnlich ... Altbestand darf laufen, neue Anlage wird gedrosselt ...
Wir investieren privat. Klatschen uns die Dächer mit Modulen voll (deren Produktion durchaus auch Ressourcen benötigt) und nutzen dann das Maximum nicht aus? Kann man sich echt nicht ausdenken.... 😢
@@Sciencefriend was willst du uns sagen ?
Martin, lass doch mal die Kosten der Mess- und Steuertechnik aus der Rechnung raus, weil die fallen doch sowieso an. Mit jeder Wallbox und jeder Wärmepumpe rutscht man in den §14a EnWG und benötigt iMSys und Steuerbox, spätestens 2029 auch alle Altanlagen.
Ich verstehe es nicht?! Wenn ich einen Deye Hybrid WR habe mit 16kwp dann kann ich die max. Einspeisung ohne Probleme direkt regeln. D.h. das Netz bekommt max. 9,6kwp ab. Warum ich jetzt meine ganze Anlage auf 60% runterregeln sollte das ist doch totaler Schwachsinn.
Ich habe letztes Jahr dank perfekter Planung der Anlage mit 16,72kwp 20.546kWh erzeugt. Bei 60% wären das einfach mal über 8.000kWh die nicht erzeugt werden. Das ist Monetär (fast 700€ Einspeisung und bei Eigenverbrauch noch mehr) und aus Umweltpersektiv einfach Irre. Wenn ich z.B. ein oder gar zwei EAutos mit 11kWh über Mittag laden kann bekommt man ohne Probleme die 16kwp direkt verbraucht was dann natürlich nicht mehr möglich ist und man sogar Strom zukaufen muss😮
Zerez-pflicht was bedeutet dies für BKW Betreiber.
Ab 6:54 ....ich habs jetzt mehrmals angehört...ich weiß, was Du sagen willst aber im Grunde sagst Du damit nix.....bei negativen Strompreisen erhalte ich künftig nix mehr oder? Werden diese Zeiten dann "hinten dran gehängt" und ich erhalte entsprechend länger als 20 Jahre ein paar ct für teuren PV Strom oder ist das dann tatsächlich verloren? Was rätst Du für neue Anlagen, das wäre mal wichtig!! Ich plane 10 kwp, sowas noch sinnvoll?? Ich hab gerade ein Angebot von Enpal über WP mit Solaranlage...die bieten 21 KWP für ein EFH an, diese Größe ist doch künftig eher ein finanzielles Fiasko für Privat oder....
Sie erhalten es bei negativen Strompreisen nur später, denn der Vergütungszeitraum wird dadurch verlängert. Solange Sie einen hohen Eigenverbrauch haben, ist eine große Anlage immer von Vorteil. Mit WP ist es von Oktober bis März sogar zu empfehlen so groß wie möglich zu bauen. Haben Sie dann noch ein E-Auto rechnet es sich noch mehr. Wir haben mit WP & WB 10.000 kWh Verbrauch im Jahr und haben mit 15,6 kWp ohne Akku 4.600 kWh über die PV ausgleichen können. Wir überlegen jetzt noch einen Akku ggf. nachzurüsten.
Schön das Du den Schnellschuss von Schröder widerlegt hast.
Der gute Mann erzählt öfters Dinge die es nie gegeben hat.
In den Bundesrat muss das nicht mehr. 😊
Warum muss die Gesetzesänderung nicht mehr in den Bundestag?
@@tepe8618 bundesrat hat er geschrieben.. weils ein interfraktionell eingebrachtes gesetz ist das ist nicht zustimmungspflichtig.. der originäre regierungsvorschlag wäre zustimmungspflichtig gewesen.. das ist ja jetz die abgespeckte version vom dezember
@@weissnichswelt und wenn der Bundestag dem am Freitag zustimmt, wird es dann bereits am Montag im Bundesanzeiger veröffentlicht und somit rechtskräftig?
@@tepe8618 Nein, so schnell geht es nicht. Das geänderte Gesetz muss ja erstmal geschrieben werden. Bislang sind in den Entwürfen nur die Änderungen enthalten. Ich denke, vor Mitte Februar wird es nichts, selbst ohne Bundesrat.
Nur zum Verständnis habe eine PV Anlage unter 7 kWp, 5 kWp Speicher, Stromverbrauch unter 6000 kWh und eine 11 kWh Wallbox alles eingebaut 2021. Somit falle ich nicht unter die Smartmeterpflicht und Drosselung oder(NRW)? Kann ich dann den Einbau verweigern? Danke für die Infos, in Zukunft dann nur noch nicht angemeldete Balkonkraftwerke, alles andere hat ja keinen Sinn mehr.
Du fällst nicht drunter und wirst auch nichts verweigern müssen, weil bei dir keiner was verbauen will.
👍
Hallo @wolleck, das ist leider kein Blödsinn, viele PV ler sind durch das Osterpacket rückwirkend leider schlechter gestellt worden. Zumindest was die Höhe der Einspesevergütung und die Abregelung 70% angeht.
2:15 Da will der Herr von 1Komma5 Solaranlagen rückwirkend auf 60% reduzieren. Zeitreise? 😊
Mehr ein feuchter Traum eines Zahlengauklers, der seinen Kram teuer unters Volk bringen will.
Ich sehe keine Speichertechnik, die die Energiedichte mit sich bringt, die wir benötigen und preislich interessant wäre. Wir benötigen in der Speichertechnik dringend einen Meilenstein.
Beispiele gibt’s:
1) Bioenergie (Biotonne, Landwirtschaft, Viehzucht, Bioanteil im E10-Sprit),
2) thermische Abfallverwertung inkl. Ersatzbrennstoffe (EBS) und
3) Holz-/Pellets raus, dort wo auch eine Wärmepumpe auch funktioniert und stattdessen als Reserve
Es tut mir leid, Ihre Antwort nimmt keinerlei Bezug auf mein Kommentar. Wäre natürlich auch möglich, dass wir aneinander vorbei reden. Sie scheinen etwas von Heizungen in mein Kommentar interpretiert zu haben. Ich rede allerdings von Stromspeichern, um z.B. die Leistungsspitzen abfangen zu können, die wir durch die Regenerativen haben. Mittlerweile ist es selbst bei den Laien in der Regierung angekommen, dass es sehr teuer ist, die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.
@@RoxasDaSantodie Entwicklungen im Speicher sind doch gut erfolgt und E-Mobilität wird es weiter pushen. Wir kommen bei kurzfristigen Speichern aber an die Grenzen… die nächsten 10 Jahre das Doppelte zu erwarten wäre sehr ambitioniert. Daher die Frage zurück, woher kommt der Bedarf und die Frage? Speicherung zu Hause vom Sommer in den Herbst hinein?
Meine Aussage bezog sich auf Energie, die heute schon gespeichert ist und damit mit Blick auf Verwendung über mehrere Tage und damit als zentrale Reserve dient. Wasserstoff ist mMn zu eng gedacht - wir haben diese von mir aufgeführten Speicher, die nur netzdienlich verwendet werden müssen.
Die Änderungen werden zumindest dafür sorgen, dass der Spruch "Macht die Dächer voll" nicht mehr gilt.
oder doch... norddach mit voll damit 60% der wirkleisung reichen
@@weissnichswelt Du hast doch keine freie Wahl auf 60% zu gehen und damit das SMG zu vermeiden. Jede neue Anlage ab dem 1.1.2025 mit über 7KWp Modulleistung muss sich künftig per SMG vom Netzbetreiber komplett auf 0% abschalten lassen. 60% sind nur zum Übergang erlaubt und vorgeschrieben bis das SMG geliefert wird (werden kann).
So ist zumindest meine Interpretation und ich weiss auch nicht was die 7KWp-Grenze soll und warum man diese nicht auf 2KWp gesetzt hat.
@thomasheu8601mit dem Übergangszeitraum haben Sie natürlich recht. Aber wo geht denn die Entwicklung hin? Die Menschen mit Dach und Stellplatz werden zukünftig ein oder zwei E-Fahrzeuge haben....wenn nicht sogar ein 3. Älteren Baujahrs als Speicher, denn das wird doch die Zukunft sein...ich denke da ein Model S mit 80-100 kWh Akku. Am Ende wird halt wieder mehr Angst geschürt.
@ die 7kwp ist die grenze "pflicht zum imsys" gewesen immer.. macht also durchaus sinn
Sind die 20 Jahre zu 8,03 cent denn fest, und bleibt das auch so?
Es gilt immer der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Ich meine derzeit sind es 8 cent. Wenn deine Anlage also morgen offiziell in Betrieb geht wirst du 20 Jahre diese 8 cent fest bekommen. Nachträglich wird da nichts reduziert.
Man muss sich eben auf dem laufenden halten. Es könnte ja sein, dass nach den Wahlen jemand anderes drankommt und es keine feste Vergütung mehr gibt. Das würde dich dann aber nicht betreffen.