Was mich in diesem Fall interessieren würde: Wenn die Rechnungsstellung in der Vergangenheit falsch lief, was waren die rechtlichen Konsequenzen bzw. wie wurde das jetzt nachträglich berichtigt?
Hallo Herr Tacke, die falschen Rechnungen werden storniert und es werden neue, richtige Rechnungen geschrieben. Berichtigt werden darf ja immer. Ob die Berichtigung dann immer für die Vergangenheit gilt, oder erst ab jetzt, ist im Einzelfall zu schauen. Aber die Stornierung neutralisiert die falsche Rechnungstellung - im schlimmsten Fall in unterschiedlichen Wirtschaftsjahren.
@@cpm_steuerberater Ah, dann ist es tatsächlich so einfach! Ich hätte angenommen, spätestens wenn das Jahr steuerlich abgeschlossen ist, gäbe das Probleme. Vielen Dank für die Antwort!
Danke. Ich finde diese Videos super.
Dieses Video hat mich dazu gebracht, meine Prioritäten im Leben zu überdenken. Mehr Lachen, mehr Katzen😻
Sehr schön!
Was mich in diesem Fall interessieren würde: Wenn die Rechnungsstellung in der Vergangenheit falsch lief, was waren die rechtlichen Konsequenzen bzw. wie wurde das jetzt nachträglich berichtigt?
Hallo Herr Tacke, die falschen Rechnungen werden storniert und es werden neue, richtige Rechnungen geschrieben. Berichtigt werden darf ja immer. Ob die Berichtigung dann immer für die Vergangenheit gilt, oder erst ab jetzt, ist im Einzelfall zu schauen. Aber die Stornierung neutralisiert die falsche Rechnungstellung - im schlimmsten Fall in unterschiedlichen Wirtschaftsjahren.
@@cpm_steuerberater Ah, dann ist es tatsächlich so einfach! Ich hätte angenommen, spätestens wenn das Jahr steuerlich abgeschlossen ist, gäbe das Probleme. Vielen Dank für die Antwort!