Umsatzsteuerliche Organschaft - Chance, aber auch Falle

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  • เผยแพร่เมื่อ 1 ม.ค. 2025

ความคิดเห็น • 2

  • @Max_Superfoxi_der_Assessor
    @Max_Superfoxi_der_Assessor 2 หลายเดือนก่อน

    Berufstitelträger arbeitet als StB | RA (18 EStG), läuft superklasse. Er gründet eine operative GmbH, die 0815 gewerblich tätig ist (15 EStG), und bei der er Alleinges-GF ist. Als StB bzw. als RA (Berater) vertritt er seine GmbH vorgerichtlich wie auch gerichtlich und rechnet entsprechend mit seiner Firma ab - 2 II Nr. 2 UStG ja oder nein 🙂? herzliche Grüße in die Hansestadt, immer auf den Verkehr achten und bleiben Sie am Ball: Ihre Videos sind stets erfrischend, 1a Kanal. cheers.

    • @cpm_steuerberater
      @cpm_steuerberater  2 หลายเดือนก่อน

      Hallo, wie heißt es so schön: es kommt auf Details an. Beruht die wirtschaftliche Eingliederung (um nur die geht es offenbar in der Frage) auf Leistungen des möglich Organträgers (RA/StB) gegenüber seiner möglichen Organgesellschaft (GmbH), müssen entgeltliche Leistungen vorliegen, denen für das Unternehmen der Organgesellschaft mehr als nur unwesentliche Bedeutung zukommt. Das ist im Detail zu überprüfen. Denn die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG erforderliche Eingliederung in ein anderes Unternehmen setzt ein Verhältnis der Über- und Unterordnung zwischen einer Organgesellschaft als „untergeordneter Person” und dem sog. Organträger voraus. Für die wirtschaftliche Eingliederung reicht Leistungsaustausch oder gemeinsame Marktaktivität aus. Hier haben wir offenbar den Leistungsaustausch. Weitere Details: UStAE 2.8 Abs.6 www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=16