Das Thema mit der 30 Jährigen Austauschplicht kann man so nicht verallgemeinern laut §72 GEG ABS.3 sind Niedrigtemperaturkessel und Brennwertkessel davon ausgenommen !
@@thommy9908 Jeder Wärmeerzeuger mit gleitender, witterungsgeführter Vorlauftemperaturregelung und kesseltemperatur-Begrenzung auf deutlich unter 90°C ist so ein "Kessel". Die Modelle davor waren auf Systemtemperatur 90°C Vorlauf und 70°C Rücklauf konzipiert und hatten eine Konstantregelung (Thermostat) für die Kesselwassertemperatur. Die Heizkörper waren entsprechend kleiner. Viele dieser Zentralheizungen hatten keine Umwälzpumpe, sondern liefen mit Schwerkraft. Davor und parallel dazu gab es Zentralheizungen mit Wasserdampf als Heizmedium - überwiegend mit Niederdruckdampf. Kurzum... NT- und Brennwert-Wärmeerzeuger gab es weit vor 30 Jahren schon. Es wird immer enger.
Zum Thema Förderung noch eine Frage: Verstehe ich es richtig, dass ich mit meiner NT-Gasheizung von 1998 im selbstgenutzten Eigenheim eine 50 prozentige Förderung bekommen würde? 30% Grundförderung plus 20% Klimabonus I, weil ich nicht verpflichtet bin, die Heizung nach 30 Jahren auszutauschen?
Frage zum neuen Klimabonus I, III oder III: Beim Klimabonus I (30+20%) ist immer die Rede non Konstanttemperaturkesseln, die über 30 Jahre alt sind, aber keine Austauschpflicht besteht, weil vor 2002 bewohnt. Welche Förderung bekäme ein Eigentümer eines 34 Jahre alten Niedertemperaturkessels, der schon vor 2002 die Immobilie bewohnt hat und daher keine Austauschpflicht hat? 30%, 40% oder 50%? Danke für Antworten ;-)
Moment mal, im Entwurf steht aber zur Stromdirektheizung drin, daß beim Einbau in ein bestehendes Gebäude dieses die Anforderungen an den Wärmeschutz "nur" um 30% überbieten muß. Und dann steht da noch: §71d (4) Absätze 1 und 2 gelten nicht [...] 2. in einem Wohngebäude mit bis zu sechs vermieteten Wohnungen. Das heißt doch, das ist eine Anforderung nur für Häuser mit mehr als 6 Wohnungen oder wie oder was? Denn der Eigenheimbesitzer hat ja typischerweise nur bis zu maximal 6 Wohnungen, eher weniger.
ich werde auf jeden fall in den den nächsten 2 - 3 Jahren meine alte Gas Heizung auf ein Wärmepume tauschen, egal wie ich es rechne die Wärmpumpe gewinnt das Rechenspiel
Ich habe heute gelesen, dass die EU die Regeln ändern möchte. Es steht eine Richtlinie zur Abstimmung, dass nur noch Heizungen mit einem Wirkungsgrad von über 115% ab 01.09.2029 erlaubt sind. Das hebelt den Spaß mit der FDP aus, die werden mit ihrer Technologieoffenheit ins Hintertreffen geraten. Ich bin ja gespannt.
Was ist eigentlich ein Wirkungsgrad von 115%? Ich habe mal in der Schule gelernt, dass es ein Perpetuum Mobile nicht geben kann. Dürfen wir dann gar keine Heizung mehr einbauen?🤔
@@hermit84 das ist ja das kuriose daran, die einzige Heizung die das schafft ist die Wärmepumpe. Die hat einen Wirkungsgrad von 350-500%, d.h. Eine KWh Strom reinstecken und bis fünf KWh Wärmeenergie rausholen. Also braucht niemand mehr über Herrn Habeck zu meckern, denn seine Vorschläge waren ja noch ziemlich human.
@@hermit84... muss Du die Schildbürger in Berlin fragen... aber vermutlich ist damit sowas wie der Jaz bei einer WP gemeint. Du steckst 1 Anteil Strom rein und bekommst drei Anteile Energie heraus, dass wäre dann wohl ein Wirkungsgrad von 300% oder 200%? - Ach am besten die Analena fragen oder den Robert, die kennen sich besser mit Zahlen aus...
Hydraulischer Abgleich war bereits mit Einzug von Gebäude-Energieausweise für zu errichtenen Gebäude (Neubau) gefordert, und zwar nach dem ausführlichen Verfahren. Das gilt seit über 22 Jahren schon.
Moin ,also ist Biogenes Flüssiggas bei einem Drittel der Investitionskosten fast genauso teuer wie eine WP ?ohne mögliche abschaltung des Stromes bis zu 3x2 Stunden am Tag bei Spitzenlast ? (abgesehen von der steigenden CO2 Steuer) .Dann also schnell einen Gastank bestellen und eine neue Gastherme einbauen und 20 Jahre ruhe... .Und bei bedarf Flüssiggas mit entsprechendem Bio anteil Tanken .Tank im Garten ,Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit.Bei bedarf Tanken wenn der Preis in Ordnung ist....und der ganze Wp Wahnsinn ist Geschichte.Bzw. die vorhandene Gastherme nutzen in Verbindung mit einem Tank der dieses Jahr noch Instaliert wird.
Naja, die neue Gasheizung kostet 12.000€ und die entsprechende Wärmepumpe kostet >40.000€ und funktioniert nicht wirtschaftlich sofern man nicht noch 100.000de Euros in die Hand nimmt und die Häuser saniert. Und da ist das Problem. Selbst bei 45% Förderung bleiben da Summen übrig die die meisten Hauseigentümer nicht tragen können. Erst recht nicht wenn man Vermieter ist, der die Kosten nichtmals umlegen kann. Was hat er also davon? Er bleibt drauf sitzen. Und da bleibe ich lieber auf 12.000€ abzgl. 10% Förderung sitzen als auf 150.000€ abzgl. 45% Förderung sitzen.
@@danielz0594 stimmt ! Wenn man in einem Land lebt, dass von Idioten regiert und noch größere Idioten diese gewählt haben, dann kann man sich eben auch heizen nicht mehr leisten oder anders gesagt, Grün wählen muss man sich leisten können... ☠️ Und zum Thema: selbst wenn man als Vermieter eine Wärmepumpe einbaut, jede Menge Geld sinnlos auf den Tisch legt und am Ende dann das Teil aber mehr Strom benötigt als die Grünen Khmer das gerne hätten, dann darf man das zuviel an Strom dann wieder seinen Mietern bezahlen, wie vorher die Co2 Steuer...
Wenn jemand 40 Jahre nix gemacht hat und die steigenden kosten immer hin genommen hat , hat doch eh genug geld 😂 , wo diese Phantasiepreise herkommen wüsste ich gerne 🙄
Das Problem bei Sanierungen von Gebäuden und/oder Heizungen ist zumeist die Ahnungslosigkeit der Verbraucher gepaart mit der mangelnden Sachkunde der eingebunden Firmen und Dienstleister. Sanieren geht anders. Aber keinem interessiert es. Die herkömmliche Methode, den Handwerker zur Beratung heran zu ziehen muss scheitern. Da hilft auch kein sog. Energieberater.
@@juan-jose7163 Eben! - Diese sogenannten "Energieberater" haben ein paar Schulungen gemacht, vom Bau keine Ahnung und wollen dank Staatlicher Förderung dann das große Geld abgreifen, wie alle aktuell !
Ich versteh nicht wisso wir uns das alles gefallen lassen.
Das Thema mit der 30 Jährigen Austauschplicht kann man so nicht verallgemeinern laut §72 GEG ABS.3 sind Niedrigtemperaturkessel und Brennwertkessel davon ausgenommen !
gab es diese Art Kessel schon vor 30 Jahren?
@@thommy9908 Jeder Wärmeerzeuger mit gleitender, witterungsgeführter Vorlauftemperaturregelung und kesseltemperatur-Begrenzung auf deutlich unter 90°C ist so ein "Kessel". Die Modelle davor waren auf Systemtemperatur 90°C Vorlauf und 70°C Rücklauf konzipiert und hatten eine Konstantregelung (Thermostat) für die Kesselwassertemperatur. Die Heizkörper waren entsprechend kleiner. Viele dieser Zentralheizungen hatten keine Umwälzpumpe, sondern liefen mit Schwerkraft. Davor und parallel dazu gab es Zentralheizungen mit Wasserdampf als Heizmedium - überwiegend mit Niederdruckdampf. Kurzum... NT- und Brennwert-Wärmeerzeuger gab es weit vor 30 Jahren schon. Es wird immer enger.
@@juan-jose7163 danke 🙂
Zum Thema Förderung noch eine Frage:
Verstehe ich es richtig, dass ich mit meiner NT-Gasheizung von 1998 im selbstgenutzten Eigenheim eine 50 prozentige Förderung bekommen würde?
30% Grundförderung plus
20% Klimabonus I, weil ich nicht verpflichtet bin, die Heizung nach 30 Jahren auszutauschen?
Frage zum neuen Klimabonus I, III oder III: Beim Klimabonus I (30+20%) ist immer die Rede non Konstanttemperaturkesseln, die über 30 Jahre alt sind, aber keine Austauschpflicht besteht, weil vor 2002 bewohnt. Welche Förderung bekäme ein Eigentümer eines 34 Jahre alten Niedertemperaturkessels, der schon vor 2002 die Immobilie bewohnt hat und daher keine Austauschpflicht hat? 30%, 40% oder 50%? Danke für Antworten ;-)
Moment mal, im Entwurf steht aber zur Stromdirektheizung drin, daß beim Einbau in ein bestehendes Gebäude dieses die Anforderungen an den Wärmeschutz "nur" um 30% überbieten muß. Und dann steht da noch: §71d (4) Absätze 1 und 2 gelten nicht [...] 2. in einem Wohngebäude mit bis zu sechs vermieteten Wohnungen.
Das heißt doch, das ist eine Anforderung nur für Häuser mit mehr als 6 Wohnungen oder wie oder was? Denn der Eigenheimbesitzer hat ja typischerweise nur bis zu maximal 6 Wohnungen, eher weniger.
ich werde auf jeden fall in den den nächsten 2 - 3 Jahren meine alte Gas Heizung auf ein Wärmepume tauschen, egal wie ich es rechne die Wärmpumpe gewinnt das Rechenspiel
Und wie macht man das Brauchwasser warm? Auch mit der Wärmepumpe?
@@MarkusBurrer warscheinlich mit einem Heizstab der mit der PV geregelt ist
@@MarkusBurrer im winter ja mit der der wärmepumpe über eine Frischwasserstation
Ich habe heute gelesen, dass die EU die Regeln ändern möchte. Es steht eine Richtlinie zur Abstimmung, dass nur noch Heizungen mit einem Wirkungsgrad von über 115% ab 01.09.2029 erlaubt sind. Das hebelt den Spaß mit der FDP aus, die werden mit ihrer Technologieoffenheit ins Hintertreffen geraten.
Ich bin ja gespannt.
Wird Zeit dass sich die EU, der Euro und die Grünen Khmer abschaffen! 🤮☠️
Bei der EU wurde die Uschi ja auch mit 115% der Stimmen gewählt.
Was ist eigentlich ein Wirkungsgrad von 115%? Ich habe mal in der Schule gelernt, dass es ein Perpetuum Mobile nicht geben kann. Dürfen wir dann gar keine Heizung mehr einbauen?🤔
@@hermit84 das ist ja das kuriose daran, die einzige Heizung die das schafft ist die Wärmepumpe.
Die hat einen Wirkungsgrad von 350-500%, d.h. Eine KWh Strom reinstecken und bis fünf KWh Wärmeenergie rausholen.
Also braucht niemand mehr über Herrn Habeck zu meckern, denn seine Vorschläge waren ja noch ziemlich human.
@@hermit84... muss Du die Schildbürger in Berlin fragen... aber vermutlich ist damit sowas wie der Jaz bei einer WP gemeint. Du steckst 1 Anteil Strom rein und bekommst drei Anteile Energie heraus, dass wäre dann wohl ein Wirkungsgrad von 300% oder 200%? - Ach am besten die Analena fragen oder den Robert, die kennen sich besser mit Zahlen aus...
Diese Branche ist genauso verwirrt mit den ganzen Normen, Gesetzen wie der Anfang dieses Video's
😂 yep
Die Kakophonie ein gutes Sinnbild für die Mediale begleitung des gesetztes.
Ich habe meine Heizung letzten Herbst selbst optimiert und habe dadurch rund 40% Gas eingespart. Reicht das fürs erste?
Hydraulischer Abgleich war bereits mit Einzug von Gebäude-Energieausweise für zu errichtenen Gebäude (Neubau) gefordert, und zwar nach dem ausführlichen Verfahren. Das gilt seit über 22 Jahren schon.
defefiniert mal was ist ein Niedertemp.Kessel
Man wünscht sich schon eine etwas bessere Vorbereitung. Oft wirkt das Ganze doch schon etwas wie eine Rätselrunde.
Moin ,also ist Biogenes Flüssiggas bei einem Drittel der Investitionskosten fast genauso teuer wie eine WP ?ohne mögliche abschaltung des Stromes bis zu 3x2 Stunden am Tag bei Spitzenlast ? (abgesehen von der steigenden CO2 Steuer) .Dann also schnell einen Gastank bestellen und eine neue Gastherme einbauen und 20 Jahre ruhe... .Und bei bedarf Flüssiggas mit entsprechendem Bio anteil Tanken .Tank im Garten ,Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit.Bei bedarf Tanken wenn der Preis in Ordnung ist....und der ganze Wp Wahnsinn ist Geschichte.Bzw. die vorhandene Gastherme nutzen in Verbindung mit einem Tank der dieses Jahr noch Instaliert wird.
so wie es ist wird es eh nicht kommen
Naja, die neue Gasheizung kostet 12.000€ und die entsprechende Wärmepumpe kostet >40.000€ und funktioniert nicht wirtschaftlich sofern man nicht noch 100.000de Euros in die Hand nimmt und die Häuser saniert.
Und da ist das Problem. Selbst bei 45% Förderung bleiben da Summen übrig die die meisten Hauseigentümer nicht tragen können. Erst recht nicht wenn man Vermieter ist, der die Kosten nichtmals umlegen kann. Was hat er also davon? Er bleibt drauf sitzen. Und da bleibe ich lieber auf 12.000€ abzgl. 10% Förderung sitzen als auf 150.000€ abzgl. 45% Förderung sitzen.
Wenn gar kein Gas mehr fließen oder Gas für Privatverbraucher um ein vielfaches teurer gemacht wird, dann nützt auch die Gasheizung nichts...
@@danielz0594 stimmt ! Wenn man in einem Land lebt, dass von Idioten regiert und noch größere Idioten diese gewählt haben, dann kann man sich eben auch heizen nicht mehr leisten oder anders gesagt, Grün wählen muss man sich leisten können... ☠️
Und zum Thema: selbst wenn man als Vermieter eine Wärmepumpe einbaut, jede Menge Geld sinnlos auf den Tisch legt und am Ende dann das Teil aber mehr Strom benötigt als die Grünen Khmer das gerne hätten, dann darf man das zuviel an Strom dann wieder seinen Mietern bezahlen, wie vorher die Co2 Steuer...
Wenn jemand 40 Jahre nix gemacht hat und die steigenden kosten immer hin genommen hat , hat doch eh genug geld 😂 , wo diese Phantasiepreise herkommen wüsste ich gerne 🙄
Das Problem bei Sanierungen von Gebäuden und/oder Heizungen ist zumeist die Ahnungslosigkeit der Verbraucher gepaart mit der mangelnden Sachkunde der eingebunden Firmen und Dienstleister. Sanieren geht anders. Aber keinem interessiert es. Die herkömmliche Methode, den Handwerker zur Beratung heran zu ziehen muss scheitern. Da hilft auch kein sog. Energieberater.
@@juan-jose7163 Eben! - Diese sogenannten "Energieberater" haben ein paar Schulungen gemacht, vom Bau keine Ahnung und wollen dank Staatlicher Förderung dann das große Geld abgreifen, wie alle aktuell !