Sehr schön wäre auch gewesen wenn Du die wichtigen Verhaltensweisen nicht nur für einen Haftplicht sondern für einen Vollkaskoschaden erläutert hättest denn da gibt es ja keine "gegnerische" Versicherung und ehrlich gesagt scheue ich davor zurück bei einem Schaden von ca 2000€ einen Anwalt einschalten. Hatte gerade einen Parkplatzrempler mit Unfallflucht!
Ein Kaskoschaden basiert auf einer gänzlich anderen Grundlage als ein fremdverursachter Haftpflichtschaden! Während der Haftpflichtschaden gesetzlich geregelt ist im BGB und einem Geschädigten umfassende Rechte einräumt, wird der Voll-, aber auch der Teilkaskoschaden in weiten Teilen durch einen Vertrag geregelt, den Du mit deinem Versicherer geschlossen hast. Aus der Praxis weiß ich, dass es dort sehr verschiedene Verträge gibt und der Versicherte sogar oftmals die Details des Vertrages gar nicht kennt. Erst im Schadensfall werden die Klauseln im Vertrag interessant, die man nicht selten unterschrieben hat, ohne weiter darüber nachzudenken, um die Versicherungsprämie gering zu halten. Generell kann man aber sagen, dass man bei einem selbstverschuldeten Kaskoschaden weniger Rechte hat (keine freie Wahl des Gutachters, keinen kostenfreien Rechtsbeistand) als bei einem Fremdverschulden. LG Frank
Richtig und wichtig.
Sehr schön wäre auch gewesen wenn Du die wichtigen Verhaltensweisen nicht nur für einen Haftplicht sondern für einen Vollkaskoschaden erläutert hättest denn da gibt es ja keine "gegnerische" Versicherung und ehrlich gesagt scheue ich davor zurück bei einem Schaden von ca 2000€ einen Anwalt einschalten.
Hatte gerade einen Parkplatzrempler mit Unfallflucht!
Ein Kaskoschaden basiert auf einer gänzlich anderen Grundlage als ein fremdverursachter Haftpflichtschaden! Während der Haftpflichtschaden gesetzlich geregelt ist im BGB und einem Geschädigten umfassende Rechte einräumt, wird der Voll-, aber auch der Teilkaskoschaden in weiten Teilen durch einen Vertrag geregelt, den Du mit deinem Versicherer geschlossen hast.
Aus der Praxis weiß ich, dass es dort sehr verschiedene Verträge gibt und der Versicherte sogar oftmals die Details des Vertrages gar nicht kennt. Erst im Schadensfall werden die Klauseln im Vertrag interessant, die man nicht selten unterschrieben hat, ohne weiter darüber nachzudenken, um die Versicherungsprämie gering zu halten.
Generell kann man aber sagen, dass man bei einem selbstverschuldeten Kaskoschaden weniger Rechte hat (keine freie Wahl des Gutachters, keinen kostenfreien Rechtsbeistand) als bei einem Fremdverschulden. LG Frank