Hier noch ein paar gute Links zur DSGVO und Fotografie: Anwalt schreibt Þber DSGVO: www.wbs-law.de/datenschutzrecht/dsgvo-und-fotografie-was-gilt-ab-25-mai-fuer-fotografen-fotojournalisten-und-private-77116/ Mehrteilige Reihe Þber DSGVO und Fotografen www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-2/
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bedeutet in ihren praktischen Auswirkungen und Konsequenzen der DurchfÞhrung, dass jedes Foto, das erstellt wird, anstelle eines Bildes des Zeitgeschehens oder einer Nachricht oder gar der Kunst nur noch eine reine Datenerfassung darstellt. Selbst die Erkennbarkeit einer Person auf dem erstellten Bild spielt in der DGSVO keine Rolle. Es wird die Arbeit und das Recht, fotografisch tÃĪtig zu sein, all derjenigen eingeschrÃĪnkt, die nicht in institutionalisierten Medien tÃĪtig sind: Fotografen & Bildagenturen Journalisten & Presse Privatpersonen & Touristen KÞnstlern & Filmschaffende Vereinen & Unternehmen Webseitenbetreiber & Blogger Clubs & Konzertveranstalter Schulen Damit werden Kunst- und Pressefreiheit sowie die Berufs- und die persÃķnliche Freiheit der Bildgeber verletzt und damit auch die Dokumentation des Zeitgeschehens fÞr nicht in institutionalisierten Medien tÃĪtige Fotografen unmÃķglich gemacht. www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse
Wie ist das eigentlich bei Privatdetektiven? Stelle mir gerade vor, wie einer sich die Erlaubnis fÞr die Erhebung privater Daten bei seiner Zielperson einholt ... ;-)
Hier in Deutschland sind doch die Politiker Gesetzesmacher alle bekloppt und geisteskrank. Ich weis auch nicht was diese scheiÃe soll man traut sich ja kaum noch in der Ãffentlichkeit zu fotografieren immer wieder kommen Leute auf mich zu und sagen haben sie mich aufgenommen kÃķnnen sie das Bild bitte lÃķschen ich mÃķchte an liebsten diese Personen ganz lÃķschen weil mich das so an kotzt wenn ich eine Person auf einen Marktplatz fotografiere kann ich doch nicht 1000 Leute um Erlaubnis fragen das ist einfach unmÃķglich da bin ich dann abends um 23 Uhr fertig mit fragen dann ist es nachts! Co2 steuer = Luftsteuer so krank und die Leute kaufen das. Wie gesund kann man sein wenn man Geld bezahlt fÞr Luft wir zahlen schon ca. 70 % steuern auf alles im Monat sprich, du gehst fÞr 70% steuern abgaben im Monat arbeiten! Mir fÃĪllt nichts mehr ein keine informiert sich.
Das PersÃķnlichkeitsrecht ost eines der hÃķchsten GÞter das wir in diesem Land haben. Es ist vÃķllig richtig dass du nicht einfach fremde Menschen fotografieren darfst und das ganze verÃķffentlichen kannst.
na da werden sich die entsprechenden "Abmahnvereine" und ganz viele AnwÃĪlte doch richtig freuen :-( FÞr diese Gruppe ist das doch wie ein wahr gewordener feuchter Traum....
daher ganz ganz wichtig, nicht zahlen und sich einschÞchtern lassen. Sollen die Gerichte entscheiden bzw. gerade zur DSGVO gibt es eine AufsichtsbehÃķrde die ist zuallererst zustÃĪndig. Sind die Þberlastet, dann muà der Gesetzgeber gezwungen werden das Ganze Konstrukt auf ein sinnvolles, funktionierendes Maà anzupassen. Diese dt. Unsitte der Abmahnung als unerschÃķpfliche Geldquelle muà trocken gelegt werden.
GENAU SO SEH ICH DAS AUCH - LEIDER ....jeder klagt jeden - ein Traum - ich wundere mich dass nicht schon ALLE auf den Barrikaden stehen !!!!! Dieser SCHEISS kommt so ganz leise und unbemerkt durch die HintertÞr .....
Durch welche HintertÞr? Verzichte einfach darauf Menschen abzulichten von denen du nicht sicher weist, dass die das wollen. Umgekehrt wird ein Schuh draus, Menschen sind kein Freiwild und kein Selbstbedienungsladen
Wichtigste Regel: wo kein KlÃĪger, da kein Richter. Scheint mir jetzt nicht so wahrscheinlich, dass ein Hochzeitsgast den Fotografen verklagt weil es Bilder gemacht hat ;)
Die Gefahr sind in aller Regel nicht die GÃĪste, sondern AbmahnanwÃĪlte, die Geld kassieren wollen. Wo immer auch ein neues Hochzeitsgesellschaftsfoto auftaucht, das professionell erstellt wurde, dann kÃķnnte ein Abmahnanwalt eine kostenpflichtige Abmahnung schreiben und die EinverstÃĪndniserklÃĪrungen aller Abgebildeten anfordern.
"Das Ende der Fotografie, so wie wir es Canon?" Ha Haha Hahaha, okay ich bin raus :D Ne im Ernst, das Thema betrifft echt einige von uns.. Danke fÞr dein Video!
Sehr informatives Video! Hab schon einiges dazu gelesen. Dieses Video hat noch ein paar Aspekte hervorgebracht. Es gibt oft viele GerÞchte Þber die DSGVO
Dein Video ist auf jeden Fall gut um noch mal einen Ãberblick Þber die gesamte Idee der DSGVO zu bekommen. Ein Problem, dass hier noch nicht angesprochen wurde ist die VerÃĪnderung der Einwilligungsrechte und Pflichten. Ich bin auch kein Rechtsanwalt, aber habe durch den Onkel meines Mitbewohners, der haupfberuflich Fotografiert einiges mitbekommen: Die DSGVO sieht nÃĪmlich vor, dass die Einwilligung zum Speichern der Daten ausdrÞcklich und direkt auf die Daten bezogen gegeben wird, das heiÃt dass es vermutlich nicht mehr mÃķglich sein wird die EinverstÃĪndnis wie bisher z.B. Þber den Kauf eines Tickets zu geben, sondern tatsÃĪchlich ein dafÞr vorgesehener Schrieb unterzeichnet werden muss, und das von jeder einzelnen Person die auf den Bildern zu sehen wÃĪre. AuÃerdem kann jede einzelne Person jederzeit von ihrem "Recht auf Vergessen" gebrauch machen und damit diese EinverstÃĪndnis wieder zurÞcknehmen, was einen erheblichen organisatorischen und unter UmstÃĪnden auch finanziellen Aufwand bedeutet. Und das wird besonders unter dem Aspekt interressant, dass, soweit ich das verstanden habe, diese EinverstÃĪndnis jetzt nicht mehr nur erforderlich ist wenn man auf dem Bild in eindeutig zentraler Position zu sehen ist, sondern auch wenn man nur ein kleines Gesicht in der Menge ist, z.B. bei einem Foto in die Menge bei Sport- oder Konzertveranstaltungen. Aber vllt gibt es jemand der sich rechtlich besser auskennt der das verifizieren kann oder entsprechende Stellen korrigieren... Liebe GrÞÃe, Yannic
Stimmt. Allerdings... wÞrde ich mich nicht darauf verlassen. Man sieht ja jeden Tag auf's Neue, was unsere Welt so fÞr ganz normalen Wahnsinn produziert. :D
Sehr informativ Benð vielen Dank fÞr diese top Zusammenfassung! Mich wÞrde auch mal interessieren, wie das mit TH-cam Videos lÃĪuftðĪ Ich meine da laufen ja auch mal Leute durchs Bild oder man schwenkt mal rum... Muss man dann auf jede Person seinen Kopf draufretuchieren oder wieð
Danke fÞr das Video! Ist das beste zu dem Thema. Trotzdem eine Frage: Inwiefern bezieht sich die DSGVO auf das Filmen? Ich bin Vlogger und vlogge (natÞrlich) auch an Ãķffentlichen Orten. Wie sieht da die Rechtslage ausà Darf ich diese Filmaufnahmen noch verwenden, oder ist es eventuell auch das Ende des Vloggens... in Deutschland?
Und wenn ich ein Foto auf Social Media hochlade? Dann ist es ja nicht nur fÞr den persÃķnlichen oder familiÃĪren Gebrauch, aber auch nicht fÞr den kommerziellen Gebrauch.
Der schÃķnste moment im Leben, wenn du auf der Hochzeitseinladung unten ein Kleingedrucktes hast in dem steht das dein Gast mit betreten der Hochzeit seine Rechten abgiebt ðð Dennoch vielen Dank fÞr das hilfreiche Video ð
Sehr gut erklÃĪrt, so dass es auch fÞr den Laien verstÃĪndlich ist. Danke fÞr dieses informative Video. Ich selbst mache viele Bilder und Videos meiner Heimatstadt - weil ich auch eine eigene Facebook-Gruppe habe - und war bis zu deinem Video etwas verunsichert, ob ich jetzt Þberhaupt noch drehen und fotografieren darf. Aber dein Video hat meine Frage beantwortet. Vielen Dank dafÞr.
Hey Ben, vielen Dank fÞr das interessante Video :) am Ende sagtest du, dass die Verordnung fÞr Leute, die einfach die Familie oder just for fun fotografieren nicht gelten wird.. als du den Artikel vorgelesen hast klang das fÞr mich so, dass man die Bilder dann wirklich nur fÞr den privaten Gebrauch nutzen darf. Wie sieht es denn mit Uploads auf Flickr, Facebook, Instagram u.ÃĪ. aus? Das ist ja eigentlich nicht fÞr den privaten Gebrauch à la das Bild kommt nur ins Fotoalbum, allerdings ist es auch noch nicht kommerziell genutzt.
Marco Vogel wenn ich alle Artikel dazu richtig verstanden habe darfst du es nicht hochladen, wenn es dort fÞr die Ãffentlichkeit zugÃĪnglich ist, also nicht auf FB, insta usw.
Soweit ich das bisher verstanden habe, ist egal ob du damit Geld verdienst oder nicht. Sobald du ein Bild postest ist es Ãķffentlich. Eine geschlossene Facebook-Gruppe ist nicht Ãķffentlich zugÃĪnglich und wÃĪre somit nicht betroffen (insofern sich Facebook ebenfalls an die dsvgo hÃĪlt).
Sobald du Fotos Ãķffentlich verbreitest (Zeitung, Facebook, Plakat an der LandstraÃe), bist du aus dem persÃķnl. oder familiÃĪren Anwendungsbereich raus und die DSGVO gilt. Das heiÃt konkret: ohne Einwilligung (mÞndl. / schriftl.) oder rechtl. Grundlage (z.B. Vertrag) darfst du keine Fotos mehr verÃķffentlichen.
Gutes Video: Das nÃĪchste halbe Jahr wird spannend. Mal schauen, wie die ersten Gerichtsurteile ausfallen. Daran kÃķnnen wir uns dann bzw. AnwÃĪlte orientieren. Sicher wird auch der Gesetzgeber an der einen oder anderen Stelle nachbessern. Schauen wir mal.
Das Video war sehr hilfreich und hat endlich mal Licht ins dunkle gebracht! Eine Frage dazu: Ich mache Videos zum fotografieren auf TH-cam. Kann ich dann die Bilder dort einblenden (auch wenn eine Gruppe fremder Personen drauf ist). An sich verdiene ich kein Geld damit, aber theoretisch hÃĪtte ich ja die MÃķglichkeit dazu, sobald ich die Monetarisierungsrichtlinien von TH-cam erfÞlle. Das gleiche gilt auch bei Instagramm. Man kann sich durch die Bilder Reichweite aufbauen und dann Werbeposts verÃķffentlichen. Oder kann ich dann nur noch Langzeitbelichtungen machen bzw. muss alle Gesichter unkenntlich machen?
auf Facebook gilt ja, dass man von Personen, von denen man kein EinverstÃĪndnis bekommen hat, auch nichts verÃķffentlichen darf. Ich denke mal das selbe gilt auch fÞr TH-cam, bzw Þberall.
Da hat sich ja an den Regeln nichts geÃĪndert. Du braucht grundsÃĪtzlich imemr die EinverstÃĪndnis zu VerÃķffentlichung (auÃer die einzelen Peron ist kaum zu erkennen). Aber die Frage was ist, wenn man von Hobby zum Beruf wÃĪchselt ist interessant.
Ein Hobby ist es dann nicht mehr, wenn du Steuerpflichtig bist und eine Firma/Gewerbe anmeldest/anmelden musst. Steuerpflichtig wirst du sobald du mit deinen Einnahmen Þber den Steuerfreibetrag kommst. Ab dann ist Lohnsteuer fÃĪllig. Aufstellung fÞr den Grundfreibetrag findest du auf Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland) Zum Thema von @Camera Studio hier ein kleiner Auszug von der Webseite datenschutz.org: "Ein Verstoà gegen den Datenschutz kann jedoch dann vorliegen, wenn Sie diese Bilder verbreiten oder Ãķffentlich auch fÞr andere zugÃĪnglich machen. Das gilt zum Beispiel auch beim VerÃķffentlichen auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken. § 22 KunstUrhG untersagt die VerÃķffentlichung und Verbreitung nÃĪmlich ausdrÞcklich, wenn die abgebildeten Personen - und zwar alle identifizier- und erkennbaren - hierin nicht ausdrÞcklich eingewilligt haben." Quelle: www.datenschutz.org/fotografieren-personen/ Als Anmerkung wieso das ab sofort etwas mÞhsamer werden kann, hier noch ein Auszug von einem Rechtsanwalt: "Die Verarbeitung von personenbezogenen (pb) Daten darf nur rechtmÃĪÃig erfolgen, Art. 5 Abs. 1a) DSGVO. Derjenige, der die Daten verarbeitet (Verantwortlicher), muss Þber die RechtmÃĪÃigkeit der Datenverarbeitung Rechenschaft ablegen kÃķnnen, die RechtmÃĪÃigkeit also nachweisen kÃķnnen, sogenannte Accountability, Art. 5 Abs. 2 DSGVO." Quelle: www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-2/ Auf gut Deutsch du musst zu jedem Bild die Einwilligung parat haben. Was den Rest angeht, ist es so wie Ben schon gesagt hat einiges noch nicht ganz geklÃĪrt. Deswegen ist aufpassen angesagt und gerade beim verÃķffentlichen (weil es Ãķffentlich ist) auf TH-cam. Oder du verpixelst wirklich jede Person die auf dem Bild ohne Einwilligung herum lÃĪuft. Ich denke das sollte jetzt alle Fragen beantwortet haben. :)
0:58 Es ist zwar nebensÃĪchlich in dem Kontext, aber da viele beim Thema Datenschutz immer gleich ans Internet und an Facebook denken: Das ist nicht alles. Man hinterlÃĪsst nicht nur im Internet Datenspuren. Auch beim Einkauf im Einzelhandel, bei Vereinsanmeldungen, Gewinnspielen, Zeitungsabos, Handwerkern oder Flugbuchungen, bei Versicherungen, Banken, vielleicht bei Bauunternehmen, beim Vermieter oder in diesem Kontext z.B. dem FotohÃĪndler und sonstigen GeschÃĪftspartnern, sowie bei diversen BehÃķrden werden personenbezogene Daten erfasst und gesammelt.
Mein Kommentar bezog sich nur auf Jaworskyjs Aussage an der einen Stelle im Video und ist losgelÃķst von der DSGVO. NatÞrlich ÃĪndert die wenig. Vielen ist nur gar nicht klar, dass Sie auch Datenspuren auÃerhalb von Facebook & Co. hinterlassen.
Wer gibt jetzt sein Recht am Bild bei einer Veranstaltung ab, der Fotograf oder die Besucher der Veranstaltung? Wirklich super gutes Video, bis auf diesen Teil, den hab ich jetzt nicht verstanden.
Hier ein Statement des Bundesministerium fÞr Inneres: -> bff.de/news/die-bff-justiziarin-dorothe-lanc-dsgvo-zulaessigkeit-personenaufnahmen/ Hier ein Link zur Pedition Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fÞr Fotografen, Kunst, Presse: -> openpetition.de/!fotorechte
Ist halt leider nur ein unverbindliches Statement. Bis das auch ein Gericht so sieht - oder eben auch nicht - kÃķnnen wohl mindestens ein paar Monate vergehen.
Meine Canon EOS 200D ist gestern angekommen mit dem KIT-Objektiv. WÞrdest du mir empfehlen erst damit lÃĪnger zu fotografieren, oder sollte ich jetzt schon ein zweites Objektiv dazu kaufen (z.B. Festbrennweite oder sowas)?
50mm war auch das erste was ich mir gekauft habe :D Und ich habs sogut wie immer drauf :P Edit: Hab ne EOS 1200d mit Kit und 70-300mm damals im Set gekauft und erst Þber 1 Jahr spÃĪter das 50mm :)
Ich hab erstmal ein Jahr mit dem Kit fotografiert, um Erfahrung und Wissen zu sammeln, hab auch tolle Fotos damit bekommen. Gleichzeitig sind Festbrennweiten aber auch toll fÞr den Anfang,weil man 'ne weit offene Blende fÞr wenig Geld bekommt. Wenn du 'ne Festbrennweite holst,wÞrde ich aber ein 30/35mm empfehlen.Auch wenn es teurer ist als ein 50mm von canon, bist du ein bisschen flexibler und kannst es auch in engeren RÃĪumen benutzen, weil der Bildwinkel weiter ist :) Wenn es dir das Geld wert ist hol dir eine 30/35mm festbrennweite, ansonsten das 50mm von canon fÞr ca. 100âŽ, Preisleistung ist da unschlagbar. Um Erfahrung zu sammeln ist aber beides sehr empfehlenswert.
Danke Dir Ben fÞr das Video! Es gibt mittlerweile wohl eine Verlautbarung des BMI zu diesem Thema. Danach greift als Ausnahme nach Art. 85 DSGVO fÞr die beruflich damit hantierenden Kollegen wieder das KuG.... Link dazu auf meiner privaten FB Seite zu finden.
Haben das heute zum ersten Mal bei einer GroÃveranstaltung gesehen. Da lautete die Formulierung, wer damit nicht einverstanden ist hat den Raum zu verlassen. Alle die bleiben erklÃĪren sich damit einverstanden. ^^
Wie sieht das denn dann aus, wenn ich Videos/ Bilder aus Spaà hochlade, sprich damit kein Geld verdiene. Muss ich dann auch die Person fragen, bzw den Wisch unterschreiben lassen?
Ich finde die Idee mit dem roten Klebepunkt auf der Stirn sehr gut. Wer nicht fotografiert werden will muss halt den ganzen Tag mit nem Punkt auf der Stirn rumrennen :D
Hi Ben, ich finde es unglaublich, was da grad passiert. Nicht mal fÞr mich, weil... ich fotografiere als Hobby-Fotograf ausschlieÃlich Pflanzen oder Landschaften. Aber fÞr professionelle Fotografen wie dich oder Veranstaltungs- und Hochzeitsfotografen kÃķnnte es AusÞbungseinbrÞche geben, weil sie verunsichert und vielleicht sogar seltener gebucht werden... denn auch die Veranstalter haben wahrscheinlich keine Lust, den Fotografen wieder nach Hause zu schicken, wenn nur zwei Drittel der GÃĪste die Genehmigung unterzeichnen. So wie ich das verstanden habe, geht es wohl hauptsÃĪchlich um die EXIF-Daten... so kÃķnnen wir uns in Zukunft Þber Kameras freuen, bei denen man die Aufzeichnung der EXIF-Daten einfach abschalten kann... somit boomt das GeschÃĪft mit Analogkamera-Objektiven und Adaptern und vielleicht gibt es sogar eine Renaissance fÞr die Analogfotografie... denn Fotografen, die analog fotografieren, brauchen auf Hochzeiten etc. komischerweise keine Genehmigung aller fotografierten GÃĪste! PS: tolles AufklÃĪrungsvideo von dir, find ich!
Ich kenne das aus der Immobilienbranche (Makler). Da gab es vor ein paar Jahren auch etwas ÃĪhnliches. Bei diesen Sachen geht es nur darum die privaten Personen mehr zu schÞtzen. FÞr Gewerbetreibende ist es aber nur sehr umstÃĪndlich umzusetzen, und oft fÞhrt es dazu das man als Makler z.B. durch die verpflichtenden Klauseln im Maklervertrag Kunden verliert, weil keiner versteht das man die Kunden dadurch schÞtzen will. Keiner will im Vertrag lesen dass seine Daten gespeichert werden, ist fÞr viele sehr verwirrend und klingt nach Datenklau und Weiterverkauf dieser Daten. Aber mit der Zeit beruhigt sich das ganze etwas wieder. Vor allem weil was neues rauskommt.
Super erklÃĪrt, danke dafÞr ;) Ich kann mir vorstellen, wenn man Eintrittskarten kauft, das dort eine kleine "Klausel" wegen den Fotos drauf sein wird. Wie sieht es aber aus, bei Veranstaltungen, wo man keine Eintrittskarten braucht, sprich Silvester, Rhein in Flammen, Japantag, kostenfreies Open Air, Sportveranstaltungen und und und? Eigentlich darf man da ja dann auch keine Fotos oder Videos machen :( Und wie sieht es dann mit den Ãķffentlichen Medien aus, TV, Zeitungspresse usw....die dÞrften das ja dann auch nicht, was fÞr die Veranstalter, und am Ende fÞr die Kommunen ziemlich doof ist...und fÞr den Staat selbst eigentlich ein echtes Eigentor. Denn meiner Meinung nach, sind Blogger, TH-camr und Social Media die besten, und kostenlosen, WerbetrÃĪger Þberhaupt. Mal abwarten, ob sich da evtl. noch etwas tut, was wÞnschenswert wÃĪre, denn auf dem Papier sieht immer alles so einfach aus, die Umsetzung in der Praxis ist dann meist ein ganz anderer Schuh ;)
Hallo Ben, du hast ein Paar wichtige Aspekte vergessen. 1) Die Grenze zwischen Privat und kommerziell ist flieÃend. Was ist wenn man zum Beispiel eine Facebook-Fanpage oder ein Internetportfolio betreibt? 2) Model-Release ist nicht mÃķglich, wenn man zum Beispiel das Brandenburger Tor fotografiert und davor viele Passanten stehen 3) Die DSGVO ermÃķglicht es das Model-Release jederzeit zu widerrufen -> Rechtssicherheit?
zu 1. DAs ist nicht privat, Facebook und Internet sind schlicht Ãķffentlicher Raum zu 2. ND 1000 Filter und Langzeitbelichtung zu 3. Widerruf bedarf besonderer UmstÃĪnde oder? Nichts im Leben ist garantiert, auÃer der Tod... Das GegenstÞck fÞr ein solches Sonderrecht, dass DICH schÞtzt wÃĪre dann "hÃķhere Gewalt".. Oder kannst du eine Hochzeit nochmal auf deine Kosten organisieren weil dir die Kameras auf dem Heimweg gestohlen wurden (mit allen Bildern) und du nicht mehr den Vertrag "ich machte Bilder von ihrer Hochzeit" erfÞllen kannst? WomÃķglich mÃķchte der Gesetzgeber eine LÞcke haben, weil er der Ansicht ist, dass der Verlust fÞr einen zu verschmerzen ist, wenn alternativ der andere sein ganzes Lebenswerk verlieren wÞrde.
1. Ich wÞrde behaupten die meisten ambitionierten Fotografen, auch diese, die die Fotografie als Hobby ausÞben, ihre Fotos mit der Welt teilen mÃķchten. Wozu sollte man sich die MÞhe machen, wenn niemand nachher die Fotos sehen kann. 2. Das ist absurd. Menschen gehÃķren nun eben mal zu unserer Welt. Im KunstUrhG ist geregelt, dass man Gruppen von Personen als Beiwerk fotografieren kann. Solche Regelung ist auch das mindeste, was man in den meisten LÃĪndern der Welt findet. Schweden hat beispielsweise eine Ãffnungsklausel gemacht, um dies auch im Rahmen der DSGVO zu garantieren. 3. Nein, gemÃĪà der DSGVO bedarf ein Widerruf keiner besonderen UmstÃĪnde. Der Gesetzgeber mÃķchte gar nichts. Die DSGVO wurde nicht unter der BerÞcksichtigung der Fotografie entworfen. Fotos fallen einfach darunter, da sie Daten sind.
Bisher wurde bei einem Widerruf (man ist ja nunmal ein Vertrag eingegangen) sehrwohl der Interressenkonflikt geprÞft. sogar mit finanziellem Ausgleich fÞr den wirtschaftlichen Verlust Auch die selbstherliche Darstellung der Gesetzgeber sei dumm und hÃĪtte nicht nachgedacht entspricht wohl kaum der RealitÃĪt. Ja es sagt sich immer einfach, die Politik(er) sei eben dumm, aber mal im Ernst, da sind sehr wohl Fachleute unterwegs die an deutlich mehr Dinge denken als der gemeine BÞrger. Zu 1) das ist doch auch kein Problem oder? Teil doch Fotos. Wer hat denn verboten Fotos zu teilen? 2) Ich verstehe die Argumentation "absurd" hier nicht. Es gibt viele Dinge die zu unserer Welt gehÃķren und vor allem gehÃķrten! Warum durfte sich das in der Vergangenheit ÃĪndern, aber ab 2018 muss alles bleiben wie es war? Es war auch mal selbstverstÃĪndlich das man Sklaven haben durfte - Menschen ohne Rechte... Den Schutz und das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen Þber die wirtschaftlichen Interessen anderer zu stellen ist doch eine der wichtigsten Errungenschaften des Rechtsstaats oder? Und schauen wir mal 200 Jahre zurÞck in unsere eigenen KÃķnighÃĪuser, da wurden auch 14 jÃĪhrige MÃĪdchen verheiratet und danach hatten die Kinder zu liefern, dafÞr waren sie da und noch natÞrlich als die Fortplanzung ist wohl nichts in der Welt der Lebenden oder? Heute haben wir aber andere Vorstellungen davon und gestatten nicht, dass eine 14 jÃĪhrige zum Nachwuchsherstellung verheiratet wird.. Auch das Wasserlassen ist eine der normalsten Sachen der Welt und dennoch gibts eine Strafe fÞr Ãķffentliches urinieren.... Nur weil es zur Welt und zur Natur gehÃķrt, bedeutet es nicht, dass du alles darfst oder es Ãķffentlich stellen kannst! Was genau dabei erlaubt ist und was nicht ist vom Zeitgeist abhÃĪngig, da gibt es kein richtig oder falsch, das wird sich immer verÃĪndern. Ansonsten gilt eben: die anpassungsfÃĪhigsten Þberleben.. Ich bezeichne mich klar als AnfÃĪnger was das Fotografieren angeht, bin aber absolut Þberzeugt, dass ein fÃĪhiger Fotograf in der Lage ist im Ãķffentlichen Raum zu fotografieren und dabei Menschen sichtbar aber nicht identifizierbar sind. Klar fÞr bestimmte Stihle (wie in der Streetfotografie) ist das dann das Aus. Aber wird unsere Welt arm an Fotokunst, wenn dieser Teil eingeschrÃĪnkt ist? Denn auch das darf man nicht unterschlagen: eingeschrÃĪnkt! Es ist ja weiterhin nicht verboten, man darf eben nur die ablichten, die das wollen. 3) Ein Widerruf ist nicht rÞckwirkend. Von daher auch das normalste zwischenmenschlich eigentlich selbstverstÃĪndliche: Ich gestatte jemanden etwas, bin aber spÃĪter nicht mehr dazu bereit, also darf ich "kÞdigen", meiner geÃĪnderten Bereitschaft ausdruck verleihen. Man unterschreibt ja auch einen Mietvertag fÞr eine Wohnung, bleibt aber meist nicht fÞr immer in der ersten Wohnung oder? Wenn ich jemanden das Recht gebe meine Daten zu erheben und zu verarbeiten, kann ich dies fÞr zukunftige Daten wieder zurÞcknehmen.
Im Grunde genommen ist es auch nicht anders als frÞher ... ð hatte 2016 einen Workshop zu Rechtsgeschichten auf TH-cam und da hieà es auch: keine Menschen ohne deren schriftliche Genehmigung nutzen und verÃķffentlichen. Daher KANN ich nicht verstehen, warum sich da viele Fotografen empÃķren. Ich mache nichts ohne Vertrag und EinverstÃĪndnis, selbst bei Freunden
Aufgerouget nicht nur im Grunde genommen. Datenschutz gab es schon immer, auch in dieser Form. Die haben allerdings nem bisschen was geÃĪndert jetzt. Bin gespannt, wenn nicht kontrolliert wird, dann ist der Unterschied zu vorher quasi nicht zu erkennen. Das Ganze artet jetzt nur aus, weil die das so Medienstark kommuniziert haben..
Bisher waren menschen die als "beiwerk" im oeffentlichen raum "mitfotografiert" wurden in ordnung. Also wenn Benjamin ein schiffchen auf der mosel knipst, dann wird man einen radfahrer am anderen ufer noch erkennen koennen, bei seiner tollen kamera. Und genau das ist jetzt ein problem ein sehr teures problem. Eine einwilligung vor(!) der aufnahme ist praktisch unmoeglich. Vielleicht wenn man die strecke sperrt und und nur nach einwilligung passieren laesst an der anderen flusseite. :) Also wenn du nicht grade in deinem keller knipsen willst, kannst du nun kein foto mehr machen. Das meinen die schon ernst. (das mit der anderen flussseit ist nur ein beispiel von unzaehligen, in der staedt hast du an jeder sehenswuerdigkeit und sonstwo menschen.) Das ist eine wesentliche, schwerwiegende und grundsaetzliche aenderung die fotografieren nahezu unmoeglich macht. Empoeren ist genau die richtige reaktion.
Hallo Benjamin, vielen lieben dank fÞr die AufklÃĪrung, aber wÃĪre es mÃķglich das du uns eine Fotografen-Mustervorlage fÞr die EinwilligungserklÃĪrung teilst?
Im Grunde eine gute Sache, aber wer heute auf die StraÃe geht, sich also in der Ãffentlichkeit bewegt, der muss einfach damit rechnen auf einem Foto zu landen. Das sollte auch den ganzen Politikern bewusst sein:-D
Schwieriges Thema. Auch der vorgelesene Absatz ist nicht unbedingt so zu werten wie du sagst. Ja er besagt das man im Privaten Umfeld Fotos machen kann. Aber es besagt nicht ob man diese auch verÃķffentlichen darf. Klar die Personen sollte man immer fragen wenn man es verÃķffentlicht. Aber alles in allem ist das noch sehr schwammig und ich hoffe es gibt bald ne klare Ansage dazu. Manche behaupten nÃĪmlich fÞr den privaten zweck und wenn man Privat verÃķffentlichen will (also auch auf FB) greift das Kug und das besagt ja das man gewisse Gruppen dann nimmer fragen muss. Da gab es mal so ne Regelung das ab einer gewissen grÃķÃe/Pesronenanzahl das recht am Bild wieder beim Fotografen ist.
High B., ich finde, dass die Verordnung schnellstens nachgebessert werden muss. Fotos sollten z. B. ganz davon ausgeklammert werden. Freundlichst Fiete
Ich habe jetzt schon von einigen AnwÃĪlten gehÃķrt, dass Art. 22 & 23 des KUG als Zusatz zur DSGVO weiterhin gelten. Somit ist auch Streetfotografie und co. weiterhin mit dem âKunstgedankenâ im Hintergrund erlaubt. Genauso auch Videos wo Personen im Hintergrund vllt zu erkennen sind. Letztendlich werden eine Urteile kommen mÞssen, damit wir genau wissen wo wir uns bewegen.
Hallo Benjamin, wie sieht es nun mit den Photobooths aus? Darf ich die Leute sich noch selbst knipsen lassen? Muss ich nun jedem einen DatenschutzerklÃĪrung mitgeben oder reicht ein Schild? LG Schnick
Ben ist einfach der geilste Typ! ErklÃĪrt klasse und immer genau, was interessiert! Und das ALLERBESTE: NIEMALS abgehpben, sondern einfach ein echter Typ! Einfach nur einmal: D A N K E BEN
Wir sind auch der Meinung das es fÞr Unternehmen richtig ist aber fÞr Privatpersonen total Ãbertrieben . Da wir ein Forum auf unserer Website haben mÞssen wir uns nun auch daran halten und fÞr nicht gerade wenig Geld von einem Anwalt unsere Datenschutzvereinbarung und Impressum neu erstellen lassen . Wir hatten gehofft das es fÞr rein Private / Hobbynutzung nicht zutrift . Leider aber schon :( GrÞÃe an alle da drauÃen .
Einen wunderschÃķnen guten Tag. Ersteinmal mÃķchte ich dir sagen, dass ich absolut begeistert bin von deinen Videos. Ich habe vor kurzem eine DSLR (Canon 1000d mit Kit-Objektiv und einem 70-300 Zoomobjektiv) bekommen und habe beim durchstÃķbern von TH-cam nach guten Fotografietutorials deinen Kanal entdeckt und muss sagen, dass du die ganzen Themen einfach super und fÞr jeden verstÃĪndlich rÞber bringst. Ich bin einfach begeistert und habe deinen Kanal gleich abonniert. Nun zu meiner Frage: Letztens war ich bei uns im Rewe-Markt, dort ist ein BÃĪckergeschÃĪft mit drin. Weil meine Frau krank zu Hause lag und sie aber Lust auf Kuchen hatte, wollte ich ihr ein paar Fotos mit meinem Smartphone von dem Angebot des BÃĪckers machen. Als ich gefragt habe, ob dies in Ordnung sei wurde mir dieses verneint, da es auf Grund der DSGVO verboten sei. Ist dies richtig oder darf ich Fotos von der Auslage das BÃĪckers machen?
Hi Benjamin, vielen Dank erst einmal fÞr Deine MÞhe. Ich finde es ist auf der einen Seite ganz gut, wenn die groÃen Unternehmen jetzt mehr kontrolliert werden bzw. mehr RÞcksicht auf das private Recht nehmen mÞssen. Aber, dass Fotografen, ob haupt-, freiberuflich oder just for fun darunter leiden mÞssen finde ich Þberhaupt nicht in Ordnung. Vor allem, dass diese so verunsichert werden. Ich selbst bin sehr oft mit unserem ShowTreff International unterwegs und fotografiere die KÞnstler, als auch GÃĪste. Diese Fotos werden beim ShowTreff auf der Website und auf der dazugehÃķrigen fb-Seite verÃķffentlicht. Die KÞnstler dÞrfen diese Fotos gerne teilen und benutzen. Allerdings bin auch Ãķfter auf Konzerten und Events unterwegs. Auch hier fotografiere ich und stelle meine Fotos danach auf meiner Website und fb kostenlos zur VerfÞgung. Normalerweise dÞrfte ich das auch in Zukunft machen, wenn ich das richtig verstanden habe. Ab und an kommen natÞrlich auch KÞnstler auf mich zu die separat Fotos fÞr ein RollUp, ein CD-Cover, eine Autogrammkarte haben mÃķchten und dies bezahlen (Gewerbe ist vorhanden). Es kam auch schon vor, dass ich offiziell gebucht wurde fÞr eine Hochzeit, eine Travestie-Show, bei einer Fernsehaufzeichnung usw. D.h. in meinem Fall: ich bin just for fun unterwegs, aber auch professionell. Ich selbst wÞrde es fÞr mich so sehen: 1. Ich bin just for fun unterwegs und kann weitermachen wie bisher. 2. Ich werde gebucht. Dann gibt es ja einen Auftrag und ich benÃķtige von allen Beteiligten die Unterschrift. Siehst Du das auch so? Die Frage ist natÞrlich auch an diejenigen gerichtet, die das hier lesen. LG Rosi
Hallo Benjamin! Sehr schÃķnes Video und richtig gut erklÃĪrt. Weisst du zufÃĪllig, ob diese DSGVO auch fÞr die Schweiz zutrifft? Diese ist ja nicht in der EU. Oder betrifft das alle europÃĪischen LÃĪnder? Wie verhÃĪlt sich es eigentlich mit der Hochzeitsfotografie, wenn ich es als Freund anbiete. DafÞr nehme ich auch einen kleinen Obolus. Das ganze aber fast immer in der Schweiz. Ich mache die Fotografie ausschliesslich als Hobby und nicht beruflich. Im Video hast du es schon angeschnitten, aber ich nehme fÞr die Hochzeitsfotografie auch Geld entgegen. Daher ist die Frage auch vielleicht berechtigt. Ich wÞnsche dir und deiner Freundin noch einen schÃķnen Sonntag und mach weiter so ;) Lg vom schÃķnen Bodensee Jens Weise
Alle Fragezeichen noch da! EinverstÃĪndnis muss man immer einholen, sobald man es hochlÃĪdt im Internet, auch bei privaten Bildern. Auch in der Familie. Manche wollen das nicht und dann gibt es Ãrger. Leider nur allgemein gehalten ohne Nutzen, nur eigene Werbung. Ich habe mir ein paar Tipps gewÞnscht
Auskunft des BMI: Sehr geehrter Herr âĶ, vielen Dank fÞr Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018. Eine Verbreitung dieser Antwort ist wÞnschenswert, sofern die Antwort vollstÃĪndig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden. Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, mÃķchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergÃĪnzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Ãnderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben. Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukÞnftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative ErlaubnistatbestÃĪnde wie die AusÞbung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stÞtzen kÃķnnen. Diese ErlaubnistatbestÃĪnde (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die TÃĪtigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgefÞhrt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend. FÞr die VerÃķffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgefÞhrt habe, keine Ãnderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen. Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrÃĪngt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stÞtzt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale GestaltungsspielrÃĪume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit erÃķffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fÞgt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DSGVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso fÞhren die AnsÃĪtze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum VerhÃĪltnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und fÞhren nicht zu mehr Rechtssicherheit. Die grundrechtlich geschÞtzte Meinungs- und Informationsfreiheit flieÃt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschrÃĪnktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des VerhÃĪltnismÃĪÃigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (ErwÃĪgungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zÃĪhlt ausdrÞcklich auch die Freiheit der MeinungsÃĪuÃerung und Informationsfreiheit. Ich wÞrde mich freuen, wenn die vorstehenden AusfÞhrungen dazu beitragen, Ihnen Ihre BefÞrchtungen zu nehmen. Mit freundlichen GrÞÃen Im Auftrag âĶ Bundesministerium des Innern, fÞr Bau und Heimat - BÞrgerservice -
Ich gehe mal ganz stark davon aus das Landschaftsbilder ( zb blÞhendes rabsfeld ohne Menschen) davon ausgenommen sind auÃer ich habe komplett was falsch verstanden? Ich hÃĪtte da noch eine andere Frage auch wenn sie nicht zu diesem Thema passt: ich suche ein gutes Stativ was man in der Natur auf unebenes GelÃĪnde verwenden kann da ich aber kein FÞhrerschein und Auto habe und auch mal 30 Kilometer oder mehr an einem Tag wandere und schon genug im und am Rucksack habe wÃĪre ein 4 Kilo oder mehr Stativ nicht vorteilhaft kannst Du mir was empfehlen? Und es muss nicht das gÞnstigste sein sondern eher was gutes als was billiges.
Gutes Video..ein Punkt fehlt aber aus meiner Sicht. Du sprichst viel Þber die tatsÃĪchliche Bilddaten (inkl. EXIFS). Man muss aber gerade als kommerzieller Fotograf auch an die ganzen anderen Daten denken. Die meisten Fotographen werden auch Kundendaten fÞr die Rechnungsstellung etc. haben. Also Name, Anschrift, evtl. Bankverbindung usw. Das muss auch berÞcksichtigt werden, dass dazu Vereinbarungen getroffen werden. Und dass diese Daten dann auch irgendwann wieder gelÃķscht werden etc.
Danke fÞr die Infos! Also als Redakteur/Fotograf fÞr ein Online Magazin, was man als Hobby betreibt, dÞrfte man also auch weiterhin auf Konzerten oder Festivals fotografieren? :)
toll benjamin, es war fÞr mich jetzt das erste video wo erwÃĪhnt wurde das dieses ganze sache bei natÞrlichen personen die das "just for fun" machen nicht gilt. jetzt 2 fragen zu videos anhand von 2 beispielen: #1- ich habe, oder je nach dem wie das jetzt ab dem 25. dann ist, hatte vor ein paar impressionen einer stadt aufzunehmen Þber den sommer bis in den dezember. dieses video sollte dann mit impressionen vom weihnachtsmarkt und dem silvesterfeuerwerk mit etwas vom menschenandrang drumherum enden. spÃĪter wollte ich es dann mit musik unterlegt auf meiner fb-seite verÃķffentlichen, jedoch nicht auf youtube oder sonst wo. jetzt sollten in dem video zb. eine "zeitraffergang" durch die fussgÃĪngerzohne, spÃĪter durch den weihnachtsmarkt und eben auch durch die menge beim silvesterfeuerwerk sein. im grunde kÃķnnte man dazu "vloggen" sagen, aber ich mag diesen begriff absolut nicht weil ich mir dann immer wie einer dieser total unlustigen "youtube-stars" vorkomme..... also wie sÃĪhe die lage da aus, wenn ich das dann auf meiner fb-seite verÃķffentliche? ich wÞrde natÞrlich jetzt angestrengter drauf achte das sowenig gesichter wie mÃķglich zu sehen sind, aber zb. bei diesen drei "zeitraffer gÃĪngen", wie ich sie oben beschrieben hab, lÃĪsst es sich kaum vermeiden. #2 ist die hochzeit meiner freunde nÃĪchstes jahr, wo denke ich ausser dem pastor nur die engsten freunde und verwandschafft anwesend sein werden. und ich verdiene keinerlei geld damit, nur reines hobby.
Benamin, kannst du mal ein filmchen machen das erklaert wie du jemanden DSGVO konform auskunft ueber deine datensamlung gibst? Also zum beispiel welche bilder du hast von der person, wo du sie aufbewahrst. Warum es dort sicher ist. Bitte nicht nur "das RAW", auch die zweite kopie des RAW, eventuellle exportierte jpegs, die vorschauen in den LR-DB, in der kopie der LR-DB. Im backup, inkrement oder jeweils volle backups an verschiedenen orten? Beides? Wo genau? Und nur falls er dann moechte das du ein bild loeschst, wie kannst du dich freibeweisen und erklaeren wie du einzelne bilder aus deinen inkrementen backups (wieder wie oben: nicht nur "das RAW", auch die zweite kopie des RAW, eventuellle exportierte jpegs, die vorschauen in den LR-DB, in der kopie der LR-DB.) loeschst? Ich glaube das ist ein dicker klopps den noch garnicht jeder wirklich begriffen hat, wie sehr das uns fotografen trifft. Presseausweis hast du eh? Damit bist du besser gestellt als wir hobbyfotografen, trotzdem bleibt da ne menge fuer dich uebrig, trotz privilegien.
opendrivers Backups werden von diesen Regeln nicht betroffen, denn die datenschutz-grundverordnung verlangt im technisch und auffallend mÃĪÃig vertretbaren Maà ein lÃķschen und einhalten der Auskunftsrechte Punkt theoretisch mÞsstest du ja auch die ErklÃĪrung Þber das LÃķschen aufheben die ja Informationen Þber den beauftragenden enthÃĪlt...
Ehem, das halte ich fuer ausgeschlossen, wo erkennst du das backups keine ADV sind? Backups sind aeusserst sensible daten und genauso zu schuetzen und zu verwalten wie die "orginale". Alles andere gaebe doch auch garkeinen sinn und wuerde saemtliche bemuehungen sofort aushebeln. Man muss sich in dem moment auch klar machen wieviele kopien man eigentlich hat. Alleine schon die LR-DB und die kopien, der selben, die adobe anlegt. Aber auch die eigenen kopien, zum beispiel mit der time-machine. Das stellst schon ein problem da. Zudem sollte man eine zweites backup an einem anderem ort haben, evenetulle benutzt man nicht nur LR sondern auch PS, oder ganz andere software fuer manche bilder. Die machen auch nochmal kopien in aller regel. Oder auch eine defekte platte im raid (speziell raid1) die rausnehmen und in der garantiezeit an den hersteller schicken geht auch nicht. Es waere zu dokumentieren (fuer gewerbe wie bei Ben) wie man verfaehrt in so einen fall. Panikmache ist nicht unser problem, das problem ist das die problematik runtergespielt wird und die abmahnanwaelte die messer wetzen. Man sollte in jedem fall die petition unterschreiben. Ben meint ja es geht um die grossen wie facebook, amazon pipapo, da kann er schon recht haben. Aber die abmahnanwaelte interessiert das einen scheiss, die nehmen sich firmen vor die sich (anders als FB und amazon) kaum einen eigenen anwalt leisten koennen und zahlen so, oder so existenz gefaehrdende summen. An den abmahnanwalt, an den eigenen und sicher in den meisten faellen an beide. Es ist ein pulverfass, und panik ist die genau richtige reaktion, oder zumindest verstaendlich.
also darf ich als eventTH-camr auf festivals weiterhin filmen und socialmediaposts machen solange ich nichts monitarisiere? wÞrd mich Þber eine Antwort freuen.
Eine wichtige Frage bleibt noch: Gilt das Ganze eigentlich auch "rÞckwirkend" ? Ich meine, wenn man z.B. ein Musikvideo gedreht hat, in welchem der SÃĪnger als Hauptaugenmerk dargestellt wird im Hintergrund immer mal wieder ein Passant durch das Bild lÃĪuft welchen man ebenfalls erkennen kann? Muss ich dieses Video dann runternehmen oder gilt das nur fÞr Videos/Bilder ab dem in Kraft treten dieses Gesetzes? Weil dann mÞssten ja mind. rund 1/3 aller Musikvideos die in der Ãffentlichkeit gedreht wurden (auch von professionellen Videodrehern) vom Netz genommen werden. Das wÞrde ja eine Anklagewelle/Abmahnwelle ungeahnten AusmaÃes mit sich ziehen und die AbmahnanwÃĪlte wÃĪren in kÞrzester Zeit MillionÃĪre (-:
Mein erster Gedanke war jetzt das man bei einer Hochzeit zb. den Auftraggeber beauftragt die GÃĪste Þber die DSGVO auf zu klÃĪren. Wer aus diesen GrÞnden nicht fotografiert werden mÃķchte bekommt dann einen blauen Anstecker oder so, damit der Fotograf auch schnell weiÃ, der darf da nicht am Bild sein etc. dann kÃķnnen diese nachtrÃĪglich auch raus retouchiert werden etc...
Danke fÞr das informative Video und das ab 09:03 min habe ich in der Tat noch nicht gewusst, das wÃĪre auch der Bereich, in dem ich zuhause bin. Ich nehme einmal an, es zÃĪhlt auch noch als privat, wenn ich es zum Beispiel bei FB und TH-cam hochlade, aber nicht monetarisiere, Werbung schalte etc.!? LG und fÞr alle immer gut Licht..
Da gÃĪbe es noch einen Punkt der alle Unternehmen stark beschÃĪftigt: "The right to be forgotten" und das steht auf Ebene der Menschenrechte in der EU. Unternehmen/r mÞssen also in der Lage sein, wenn jemand seinen Consent zurÞckzieht, dessen Daten zu lÃķschen (soweit die Speicherung der Daten nicht durch andere Gesetze vorgeschrieben ist). Das wÞrde also bedeuten, dass man theoretisch bestimmte Fotos oder Ausschnitte davon zu einem beliebigen Zeitpunkt lÃķschen kÃķnnen mÞsste. Das wird interessant bei Fotoalben, vielleicht mÞsste man dort schon eine Perforation vorsehen, dass die Inhaber entsprechend heraustrennen kÃķnnen :-) In der Praxis wird das noch fÞr einige Jahre ohne Relevanz fÞr die Fotographie sein, und vielleicht wird bis dahin auf internationalen Druck die Vorschrift entschÃĪrft. Ich habe grÃķsste Bedenken (wie wohl die meisten unter uns?), dass GDPR in der aktuellen Form sinnvoll und umsetzbar ist. Ich bin aber auch nicht Jurist, habe also nur Aufwand und Kosten davon :-)
Coole ErklÃĪrung, danke! Wie sieht es denn damit aus wenn man beispielsweise ein Foto das man vom Kunden gemacht hat in einer Cloud (Dropbox, CC) speichert? Dadurch gibt man ja Daten an einen dieser Konzerne weiter und brÃĪuchte hierfÞr auch wieder eine EinverstÃĪndnis oder?
Mich wÞrde mal interessieren wie das nun rÞckwirkend funktionieren muss. Ich bin Hobbyfotograf und habe eine eigene Webseite auf der ich meine Bilder zeige. Muss ich nun jedes Model erneut anschreiben/anrufen etc. und sie bitten mir ausdrÞcklich zu erlauben, dass ich ihre Daten erhebe oder gilt das erst bei einem Fotoshooting ab dem 25.05.18 ?
Hier noch ein paar gute Links zur DSGVO und Fotografie:
Anwalt schreibt Þber DSGVO: www.wbs-law.de/datenschutzrecht/dsgvo-und-fotografie-was-gilt-ab-25-mai-fuer-fotografen-fotojournalisten-und-private-77116/
Mehrteilige Reihe Þber DSGVO und Fotografen www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-2/
Benjamin Jaworskyj Also ist alles in Ordnung, solange ich mit meinen Fotos kein Geld verdiene, oder was?
th-cam.com/video/CHXqiiCZSbM/w-d-xo.html
Nein ist es nicht, du musst dich einfach nur mit Fotografie und dem dazugehÃķrenden Recht befassen!
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bedeutet in ihren praktischen Auswirkungen und Konsequenzen der DurchfÞhrung, dass jedes Foto, das erstellt wird, anstelle eines Bildes des Zeitgeschehens oder einer Nachricht oder gar der Kunst nur noch eine reine Datenerfassung darstellt. Selbst die Erkennbarkeit einer Person auf dem erstellten Bild spielt in der DGSVO keine Rolle.
Es wird die Arbeit und das Recht, fotografisch tÃĪtig zu sein, all derjenigen eingeschrÃĪnkt, die nicht in institutionalisierten Medien tÃĪtig sind:
Fotografen & Bildagenturen
Journalisten & Presse
Privatpersonen & Touristen
KÞnstlern & Filmschaffende
Vereinen & Unternehmen
Webseitenbetreiber & Blogger
Clubs & Konzertveranstalter
Schulen
Damit werden Kunst- und Pressefreiheit sowie die Berufs- und die persÃķnliche Freiheit der Bildgeber verletzt und damit auch die Dokumentation des Zeitgeschehens fÞr nicht in institutionalisierten Medien tÃĪtige Fotografen unmÃķglich gemacht.
www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse
Benjamin Jaworskyj sind Wettbewerbe mit sach oder Geldpreis als Gewinn 'kommerziell'
"Hiermit untersage ich jedem Geschwindigkeitsblitzer meine Fotos weiterzusenden. Ich mÃķchte vorher gefragt werden!!!" xD
Wie ist das eigentlich bei Privatdetektiven? Stelle mir gerade vor, wie einer sich die Erlaubnis fÞr die Erhebung privater Daten bei seiner Zielperson einholt ... ;-)
Blitzerfotos wÃĪren noch besser
Hier in Deutschland sind doch die Politiker Gesetzesmacher alle bekloppt und geisteskrank. Ich weis auch nicht was diese scheiÃe soll man traut sich ja kaum noch in der Ãffentlichkeit zu fotografieren immer wieder kommen Leute auf mich zu und sagen haben sie mich aufgenommen kÃķnnen sie das Bild bitte lÃķschen ich mÃķchte an liebsten diese Personen ganz lÃķschen weil mich das so an kotzt wenn ich eine Person auf einen Marktplatz fotografiere kann ich doch nicht 1000 Leute um Erlaubnis fragen das ist einfach unmÃķglich da bin ich dann abends um 23 Uhr fertig mit fragen dann ist es nachts! Co2 steuer = Luftsteuer so krank und die Leute kaufen das. Wie gesund kann man sein wenn man Geld bezahlt fÞr Luft wir zahlen schon ca. 70 % steuern auf alles im Monat sprich, du gehst fÞr 70% steuern abgaben im Monat arbeiten! Mir fÃĪllt nichts mehr ein keine informiert sich.
Das PersÃķnlichkeitsrecht ost eines der hÃķchsten GÞter das wir in diesem Land haben.
Es ist vÃķllig richtig dass du nicht einfach fremde Menschen fotografieren darfst und das ganze verÃķffentlichen kannst.
HÃĪtte am liebsten 2 Daumen gegeben fÞr den Kommentar ð
na da werden sich die entsprechenden "Abmahnvereine" und ganz viele AnwÃĪlte doch richtig freuen :-( FÞr diese Gruppe ist das doch wie ein wahr gewordener feuchter Traum....
daher ganz ganz wichtig, nicht zahlen und sich einschÞchtern lassen.
Sollen die Gerichte entscheiden bzw. gerade zur DSGVO gibt es eine AufsichtsbehÃķrde die ist zuallererst zustÃĪndig. Sind die Þberlastet, dann muà der Gesetzgeber gezwungen werden das Ganze Konstrukt auf ein sinnvolles, funktionierendes Maà anzupassen. Diese dt. Unsitte der Abmahnung als unerschÃķpfliche Geldquelle muà trocken gelegt werden.
jokerandcharlie Die sitzen alle schon da in reiben sich die HÃĪnde...
GENAU SO SEH ICH DAS AUCH - LEIDER ....jeder klagt jeden - ein Traum - ich wundere mich dass nicht schon ALLE auf den Barrikaden stehen !!!!! Dieser SCHEISS kommt so ganz leise und unbemerkt durch die HintertÞr .....
Durch welche HintertÞr?
Verzichte einfach darauf Menschen abzulichten von denen du nicht sicher weist, dass die das wollen.
Umgekehrt wird ein Schuh draus, Menschen sind kein Freiwild und kein Selbstbedienungsladen
Ich hoffe mal dass 90% aller Tech Firmen die EU in Grund und Boden verklagt.
Das Ende von Paparazzi- und Streetfotografie.
ich schreibe wirklich nicht viele Kommentare... Aber ein "Danke" fÞr das Video muss definitiv drin sein! Danke fÞr die AufklÃĪrung :)
hm heisst also Paparazzis mÞssen einen Promi jetzt fragen? ;D stell ich mir lustig vor ^^
Finde ich sehr gut, dass du solche aktuellen Themen ansprichst ð
Weiter so!
Bestes Video zum Thema! Objektiv, klar und mit gesundem Menschenverstand gemacht. Top! Hut ab!
Ich weià nicht einmal wie ich hier gelandet bin (hab nix mit Fotografie zutun), aber Wow toll erklÃĪrt und auch verstÃĪndlich, wirklich klasse!
Wichtigste Regel: wo kein KlÃĪger, da kein Richter. Scheint mir jetzt nicht so wahrscheinlich, dass ein Hochzeitsgast den Fotografen verklagt weil es Bilder gemacht hat ;)
Die Gefahr sind in aller Regel nicht die GÃĪste, sondern AbmahnanwÃĪlte, die Geld kassieren wollen. Wo immer auch ein neues Hochzeitsgesellschaftsfoto auftaucht, das professionell erstellt wurde, dann kÃķnnte ein Abmahnanwalt eine kostenpflichtige Abmahnung schreiben und die EinverstÃĪndniserklÃĪrungen aller Abgebildeten anfordern.
Unbe Kannt klagen kann nur wer betroffen ist
Sebastian E Nein eben nicht
grins wen der hochzeitsgast mit einer fremden person auf der hochzeit ist kann das schon passieren gelle
Sebastian E naja Anzeige ist raus XD
"Das Ende der Fotografie, so wie wir es Canon?" Ha Haha Hahaha, okay ich bin raus :D
Ne im Ernst, das Thema betrifft echt einige von uns.. Danke fÞr dein Video!
Vielen Dank dafÞr, dass du Þber dieses Thema aufklÃĪrst. Super war die Info mit den privaten Informationen ohne kommerzieller Absicht ð
Ich hab seit einigen Videos nicht mehr zugeschaut wegen Zeitmangel, aber ich finde dein neues Intro wirklich top ð
Uns Schweizer juckt es nicht weil wir nicht in der EU sind
Da habt ihr alles richtig gemacht.
Hat was hahahahha ð wir haben aber auch Gesetze zu diesem DatenschutzzeugsðĪ
Nur solange du kein GeschÃĪft innerhalb der EU machst ;â)
WonderQueen Sicher aber nicht so wie verschÃĪrft wie die EU
Ben Wespi woher willst du das jetzt bitte wissen ðð
Freundlicher, sympathischer Mann- toll erklÃĪrt!
Danke.
Wunderbar erklÃĪrt, ich bin gespannt was kommt!
Sehr informatives Video! Hab schon einiges dazu gelesen. Dieses Video hat noch ein paar Aspekte hervorgebracht. Es gibt oft viele GerÞchte Þber die DSGVO
Vielen Dank Ben fÞr die tolle ErklÃĪrung. Jetzt kann man wenigstens was damit anfangen und weià was einen erwartet.
BEN.... VIELEN DANK!!!!
Ein wirklich tolles Video von Dir .... Da habe ich mal eben meinen Kopf aus dem Sand genommen ;)
Liebe GrÞÃe
Danke Ben! SchÃķn erklÃĪrt, versteht jeder, nicht wie bei vielen Anderen. Thx
Dein Video ist auf jeden Fall gut um noch mal einen Ãberblick Þber die gesamte Idee der DSGVO zu bekommen. Ein Problem, dass hier noch nicht angesprochen wurde ist die VerÃĪnderung der Einwilligungsrechte und Pflichten. Ich bin auch kein Rechtsanwalt, aber habe durch den Onkel meines Mitbewohners, der haupfberuflich Fotografiert einiges mitbekommen: Die DSGVO sieht nÃĪmlich vor, dass die Einwilligung zum Speichern der Daten ausdrÞcklich und direkt auf die Daten bezogen gegeben wird, das heiÃt dass es vermutlich nicht mehr mÃķglich sein wird die EinverstÃĪndnis wie bisher z.B. Þber den Kauf eines Tickets zu geben, sondern tatsÃĪchlich ein dafÞr vorgesehener Schrieb unterzeichnet werden muss, und das von jeder einzelnen Person die auf den Bildern zu sehen wÃĪre. AuÃerdem kann jede einzelne Person jederzeit von ihrem "Recht auf Vergessen" gebrauch machen und damit diese EinverstÃĪndnis wieder zurÞcknehmen, was einen erheblichen organisatorischen und unter UmstÃĪnden auch finanziellen Aufwand bedeutet. Und das wird besonders unter dem Aspekt interressant, dass, soweit ich das verstanden habe, diese EinverstÃĪndnis jetzt nicht mehr nur erforderlich ist wenn man auf dem Bild in eindeutig zentraler Position zu sehen ist, sondern auch wenn man nur ein kleines Gesicht in der Menge ist, z.B. bei einem Foto in die Menge bei Sport- oder Konzertveranstaltungen.
Aber vllt gibt es jemand der sich rechtlich besser auskennt der das verifizieren kann oder entsprechende Stellen korrigieren...
Liebe GrÞÃe,
Yannic
Zum GlÞck bin ich ausschlieÃlich in der Tierfotografie unterwegs. Puh...Nochmal gerade dem Knast entgangen ðĪ
Denk dran, Tiere haben auch Rechte am eigenen Bild. Da war doch mal was mit diesem Affenfoto...
Udo der UnfÃķrmige Der Affe hat sich aber selbst fotografiert :) des ist ein kleiner Unterschied
Stimmt. Allerdings... wÞrde ich mich nicht darauf verlassen. Man sieht ja jeden Tag auf's Neue, was unsere Welt so fÞr ganz normalen Wahnsinn produziert. :D
Udo der UnfÃķrmige Da hast du Recht :)
Michael FÞr Leute die Streetfotografie machen muss es wirklich bitter sein
Sehr informativ Benð vielen Dank fÞr diese top Zusammenfassung! Mich wÞrde auch mal interessieren, wie das mit TH-cam Videos lÃĪuftðĪ Ich meine da laufen ja auch mal Leute durchs Bild oder man schwenkt mal rum... Muss man dann auf jede Person seinen Kopf draufretuchieren oder wieð
Wie immer, etwas kompliziertes sehr verstÃĪndlich erklÃĪrt! DankeschÃķn!
Danke fÞr das Video! Ist das beste zu dem Thema. Trotzdem eine Frage: Inwiefern bezieht sich die DSGVO auf das Filmen? Ich bin Vlogger und vlogge (natÞrlich) auch an Ãķffentlichen Orten. Wie sieht da die Rechtslage ausà Darf ich diese Filmaufnahmen noch verwenden, oder ist es eventuell auch das Ende des Vloggens... in Deutschland?
Respekt. Tolle Art zu erklÃĪren. Bitte ab in die Politik und der Menschheit hier nÞtzlich sein.
Jetzt habe ich das Mal mit der DSGVO verstanden , danke
SchÃķne GrÞÃe aus dem Ruhrgebiet
Und wenn ich ein Foto auf Social Media hochlade? Dann ist es ja nicht nur fÞr den persÃķnlichen oder familiÃĪren Gebrauch, aber auch nicht fÞr den kommerziellen Gebrauch.
es ist eine VerÃķffentlichung also nicht persÃķnlich familiÃĪr d.h die dsgvo greift wenn du Bilder hochlÃĪdst.
Der schÃķnste moment im Leben, wenn du auf der Hochzeitseinladung unten ein Kleingedrucktes hast in dem steht das dein Gast mit betreten der Hochzeit seine Rechten abgiebt ðð
Dennoch vielen Dank fÞr das hilfreiche Video ð
Danke fÞr das informative Video. Jetzt ist es mir klar wie es im privaten Bereich ist. Hatte schon wilde BefÞrchtungen.
Sehr gut erklÃĪrt, so dass es auch fÞr den Laien verstÃĪndlich ist.
Danke fÞr dieses informative Video.
Ich selbst mache viele Bilder und Videos meiner Heimatstadt - weil ich auch eine eigene Facebook-Gruppe habe - und war bis zu deinem Video etwas verunsichert, ob ich jetzt Þberhaupt noch drehen und fotografieren darf.
Aber dein Video hat meine Frage beantwortet.
Vielen Dank dafÞr.
Wow.. toll und verstÃĪndlich erklÃĪrt.. ;) vielen Dank.. hast mich schon sehr beruhigt..auch wenn ich die Fotografie beruflich ausÞbe ;)
wird eng fÞr die ganzen "Street" Leute,- hmmm
Locker, unkompliziert und untendenziÃķs aber informativ erklÃĪrt. Sehr gut.
Hey Ben, vielen Dank fÞr das interessante Video :) am Ende sagtest du, dass die Verordnung fÞr Leute, die einfach die Familie oder just for fun fotografieren nicht gelten wird.. als du den Artikel vorgelesen hast klang das fÞr mich so, dass man die Bilder dann wirklich nur fÞr den privaten Gebrauch nutzen darf. Wie sieht es denn mit Uploads auf Flickr, Facebook, Instagram u.ÃĪ. aus? Das ist ja eigentlich nicht fÞr den privaten Gebrauch à la das Bild kommt nur ins Fotoalbum, allerdings ist es auch noch nicht kommerziell genutzt.
Genau das wÞrde mich auch interessieren!
Marco Vogel wenn ich alle Artikel dazu richtig verstanden habe darfst du es nicht hochladen, wenn es dort fÞr die Ãffentlichkeit zugÃĪnglich ist, also nicht auf FB, insta usw.
Hochladen duftest du noch nie ohne Einwilligung. Es geht jetzt aber auch noch um die Speicherung
Soweit ich das bisher verstanden habe, ist egal ob du damit Geld verdienst oder nicht. Sobald du ein Bild postest ist es Ãķffentlich. Eine geschlossene Facebook-Gruppe ist nicht Ãķffentlich zugÃĪnglich und wÃĪre somit nicht betroffen (insofern sich Facebook ebenfalls an die dsvgo hÃĪlt).
Sobald du Fotos Ãķffentlich verbreitest (Zeitung, Facebook, Plakat an der LandstraÃe), bist du aus dem persÃķnl. oder familiÃĪren Anwendungsbereich raus und die DSGVO gilt. Das heiÃt konkret: ohne Einwilligung (mÞndl. / schriftl.) oder rechtl. Grundlage (z.B. Vertrag) darfst du keine Fotos mehr verÃķffentlichen.
Wie steht es mit Ãberwachungskameras ?
Gutes Video: Das nÃĪchste halbe Jahr wird spannend. Mal schauen, wie die ersten Gerichtsurteile ausfallen. Daran kÃķnnen wir uns dann bzw. AnwÃĪlte orientieren. Sicher wird auch der Gesetzgeber an der einen oder anderen Stelle nachbessern. Schauen wir mal.
Super, wollte auch schon anfragen, ob du ein Video darÞber machst. Vielen Dank :)
Danke Ben nachvollziehbare Sichtweise
Das Video war sehr hilfreich und hat endlich mal Licht ins dunkle gebracht!
Eine Frage dazu:
Ich mache Videos zum fotografieren auf TH-cam. Kann ich dann die Bilder dort einblenden (auch wenn eine Gruppe fremder Personen drauf ist). An sich verdiene ich kein Geld damit, aber theoretisch hÃĪtte ich ja die MÃķglichkeit dazu, sobald ich die Monetarisierungsrichtlinien von TH-cam erfÞlle.
Das gleiche gilt auch bei Instagramm. Man kann sich durch die Bilder Reichweite aufbauen und dann Werbeposts verÃķffentlichen.
Oder kann ich dann nur noch Langzeitbelichtungen machen bzw. muss alle Gesichter unkenntlich machen?
oh stimmt gute Frage
auf Facebook gilt ja, dass man von Personen, von denen man kein EinverstÃĪndnis bekommen hat, auch nichts verÃķffentlichen darf. Ich denke mal das selbe gilt auch fÞr TH-cam, bzw Þberall.
Da hat sich ja an den Regeln nichts geÃĪndert. Du braucht grundsÃĪtzlich imemr die EinverstÃĪndnis zu VerÃķffentlichung (auÃer die einzelen Peron ist kaum zu erkennen). Aber die Frage was ist, wenn man von Hobby zum Beruf wÃĪchselt ist interessant.
Ein Hobby ist es dann nicht mehr, wenn du Steuerpflichtig bist und eine Firma/Gewerbe anmeldest/anmelden musst. Steuerpflichtig wirst du sobald du mit deinen Einnahmen Þber den Steuerfreibetrag kommst. Ab dann ist Lohnsteuer fÃĪllig. Aufstellung fÞr den Grundfreibetrag findest du auf Wikipedia:
de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland)
Zum Thema von @Camera Studio hier ein kleiner Auszug von der Webseite datenschutz.org:
"Ein Verstoà gegen den Datenschutz kann jedoch dann vorliegen, wenn Sie diese Bilder verbreiten oder Ãķffentlich auch fÞr andere zugÃĪnglich machen. Das gilt zum Beispiel auch beim VerÃķffentlichen auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken. § 22 KunstUrhG untersagt die VerÃķffentlichung und Verbreitung nÃĪmlich ausdrÞcklich, wenn die abgebildeten Personen - und zwar alle identifizier- und erkennbaren - hierin nicht ausdrÞcklich eingewilligt haben."
Quelle: www.datenschutz.org/fotografieren-personen/
Als Anmerkung wieso das ab sofort etwas mÞhsamer werden kann, hier noch ein Auszug von einem Rechtsanwalt:
"Die Verarbeitung von personenbezogenen (pb) Daten darf nur rechtmÃĪÃig erfolgen, Art. 5 Abs. 1a) DSGVO. Derjenige, der die Daten verarbeitet (Verantwortlicher), muss Þber die RechtmÃĪÃigkeit der Datenverarbeitung Rechenschaft ablegen kÃķnnen, die RechtmÃĪÃigkeit also nachweisen kÃķnnen, sogenannte Accountability, Art. 5 Abs. 2 DSGVO."
Quelle: www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-2/
Auf gut Deutsch du musst zu jedem Bild die Einwilligung parat haben. Was den Rest angeht, ist es so wie Ben schon gesagt hat einiges noch nicht ganz geklÃĪrt. Deswegen ist aufpassen angesagt und gerade beim verÃķffentlichen (weil es Ãķffentlich ist) auf TH-cam. Oder du verpixelst wirklich jede Person die auf dem Bild ohne Einwilligung herum lÃĪuft.
Ich denke das sollte jetzt alle Fragen beantwortet haben. :)
Das ganze hat doch nichts mit einem Gewerbe zu tun! Die einzige Frage ist ob das KUG weiterhin mehr GÞltigkeit hat als die DSVGO in Deutschland!
0:58 Es ist zwar nebensÃĪchlich in dem Kontext, aber da viele beim Thema Datenschutz immer gleich ans Internet und an Facebook denken: Das ist nicht alles. Man hinterlÃĪsst nicht nur im Internet Datenspuren. Auch beim Einkauf im Einzelhandel, bei Vereinsanmeldungen, Gewinnspielen, Zeitungsabos, Handwerkern oder Flugbuchungen, bei Versicherungen, Banken, vielleicht bei Bauunternehmen, beim Vermieter oder in diesem Kontext z.B. dem FotohÃĪndler und sonstigen GeschÃĪftspartnern, sowie bei diversen BehÃķrden werden personenbezogene Daten erfasst und gesammelt.
Mein Kommentar bezog sich nur auf Jaworskyjs Aussage an der einen Stelle im Video und ist losgelÃķst von der DSGVO. NatÞrlich ÃĪndert die wenig. Vielen ist nur gar nicht klar, dass Sie auch Datenspuren auÃerhalb von Facebook & Co. hinterlassen.
Wer gibt jetzt sein Recht am Bild bei einer Veranstaltung ab, der Fotograf oder die Besucher der Veranstaltung?
Wirklich super gutes Video, bis auf diesen Teil, den hab ich jetzt nicht verstanden.
Hier ein Statement des Bundesministerium fÞr Inneres:
-> bff.de/news/die-bff-justiziarin-dorothe-lanc-dsgvo-zulaessigkeit-personenaufnahmen/
Hier ein Link zur Pedition Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fÞr Fotografen, Kunst, Presse:
-> openpetition.de/!fotorechte
Martin Sander auch meine Auffassungen
Ist halt leider nur ein unverbindliches Statement. Bis das auch ein Gericht so sieht - oder eben auch nicht - kÃķnnen wohl mindestens ein paar Monate vergehen.
Meine Canon EOS 200D ist gestern angekommen mit dem KIT-Objektiv.
WÞrdest du mir empfehlen erst damit lÃĪnger zu fotografieren, oder sollte ich jetzt schon ein zweites Objektiv dazu kaufen (z.B. Festbrennweite oder sowas)?
Crossed Bones *50mm*
50mm war auch das erste was ich mir gekauft habe :D Und ich habs sogut wie immer drauf :P
Edit:
Hab ne EOS 1200d mit Kit und 70-300mm damals im Set gekauft und erst Þber 1 Jahr spÃĪter das 50mm :)
Ich hab erstmal ein Jahr mit dem Kit fotografiert, um Erfahrung und Wissen zu sammeln, hab auch tolle Fotos damit bekommen. Gleichzeitig sind Festbrennweiten aber auch toll fÞr den Anfang,weil man 'ne weit offene Blende fÞr wenig Geld bekommt. Wenn du 'ne Festbrennweite holst,wÞrde ich aber ein 30/35mm empfehlen.Auch wenn es teurer ist als ein 50mm von canon, bist du ein bisschen flexibler und kannst es auch in engeren RÃĪumen benutzen, weil der Bildwinkel weiter ist :) Wenn es dir das Geld wert ist hol dir eine 30/35mm festbrennweite, ansonsten das 50mm von canon fÞr ca. 100âŽ, Preisleistung ist da unschlagbar. Um Erfahrung zu sammeln ist aber beides sehr empfehlenswert.
Danke Dir Ben fÞr das Video!
Es gibt mittlerweile wohl eine Verlautbarung des BMI zu diesem Thema. Danach greift als Ausnahme nach Art. 85 DSGVO fÞr die beruflich damit hantierenden Kollegen wieder das KuG.... Link dazu auf meiner privaten FB Seite zu finden.
Haben das heute zum ersten Mal bei einer GroÃveranstaltung gesehen.
Da lautete die Formulierung,
wer damit nicht einverstanden ist hat den Raum zu verlassen.
Alle die bleiben erklÃĪren sich damit einverstanden. ^^
Wie sieht das denn dann aus, wenn ich Videos/ Bilder aus Spaà hochlade, sprich damit kein Geld verdiene. Muss ich dann auch die Person fragen, bzw den Wisch unterschreiben lassen?
Dein neues Intro ist echt super schÃķn aber das alte hat mir persÃķnlich besser gefallen
Sobald die private Person eine Webseite betreibt, ist sie auch davon betroffen!
Sprich: JEDER Webseitenbetreiber muss die DSGVO umsetzen!
Ich finde die Idee mit dem roten Klebepunkt auf der Stirn sehr gut.
Wer nicht fotografiert werden will muss halt den ganzen Tag mit nem Punkt auf der Stirn rumrennen :D
Hi Ben, ich finde es unglaublich, was da grad passiert. Nicht mal fÞr mich, weil... ich fotografiere als Hobby-Fotograf ausschlieÃlich Pflanzen oder Landschaften. Aber fÞr professionelle Fotografen wie dich oder Veranstaltungs- und Hochzeitsfotografen kÃķnnte es AusÞbungseinbrÞche geben, weil sie verunsichert und vielleicht sogar seltener gebucht werden... denn auch die Veranstalter haben wahrscheinlich keine Lust, den Fotografen wieder nach Hause zu schicken, wenn nur zwei Drittel der GÃĪste die Genehmigung unterzeichnen.
So wie ich das verstanden habe, geht es wohl hauptsÃĪchlich um die EXIF-Daten... so kÃķnnen wir uns in Zukunft Þber Kameras freuen, bei denen man die Aufzeichnung der EXIF-Daten einfach abschalten kann... somit boomt das GeschÃĪft mit Analogkamera-Objektiven und Adaptern und vielleicht gibt es sogar eine Renaissance fÞr die Analogfotografie... denn Fotografen, die analog fotografieren, brauchen auf Hochzeiten etc. komischerweise keine Genehmigung aller fotografierten GÃĪste!
PS: tolles AufklÃĪrungsvideo von dir, find ich!
Endlich wieder ein Video ðð SO GUT WIE IMMER ð
Maelina Ireland jaaaaaa hahaha
Ich kenne das aus der Immobilienbranche (Makler). Da gab es vor ein paar Jahren auch etwas ÃĪhnliches. Bei diesen Sachen geht es nur darum die privaten Personen mehr zu schÞtzen. FÞr Gewerbetreibende ist es aber nur sehr umstÃĪndlich umzusetzen, und oft fÞhrt es dazu das man als Makler z.B. durch die verpflichtenden Klauseln im Maklervertrag Kunden verliert, weil keiner versteht das man die Kunden dadurch schÞtzen will.
Keiner will im Vertrag lesen dass seine Daten gespeichert werden, ist fÞr viele sehr verwirrend und klingt nach Datenklau und Weiterverkauf dieser Daten.
Aber mit der Zeit beruhigt sich das ganze etwas wieder. Vor allem weil was neues rauskommt.
Endlich ein Video, dass einigermaÃen richtig ist. Nicht ganz richtig, denn der Vorschlag von Ben ist in der DSGVO indirekt hinterlegt.
super Video zu diesem Thema, es auch mal einfach erklÃĪrt.
Super erklÃĪrt, danke dafÞr ;)
Ich kann mir vorstellen, wenn man Eintrittskarten kauft, das dort eine kleine "Klausel" wegen den Fotos drauf sein wird.
Wie sieht es aber aus, bei Veranstaltungen, wo man keine Eintrittskarten braucht, sprich Silvester, Rhein in Flammen, Japantag, kostenfreies Open Air, Sportveranstaltungen und und und? Eigentlich darf man da ja dann auch keine Fotos oder Videos machen :(
Und wie sieht es dann mit den Ãķffentlichen Medien aus, TV, Zeitungspresse usw....die dÞrften das ja dann auch nicht, was fÞr die Veranstalter, und am Ende fÞr die Kommunen ziemlich doof ist...und fÞr den Staat selbst eigentlich ein echtes Eigentor.
Denn meiner Meinung nach, sind Blogger, TH-camr und Social Media die besten, und kostenlosen, WerbetrÃĪger Þberhaupt.
Mal abwarten, ob sich da evtl. noch etwas tut, was wÞnschenswert wÃĪre, denn auf dem Papier sieht immer alles so einfach aus, die Umsetzung in der Praxis ist dann meist ein ganz anderer Schuh ;)
Dieser Moment wenn man bemerkt, dass man schon an einem der Orte im Intro war
wie sieht das jetzt aus wenn man dann die fotos auf instagram postet (wo man kein Geld verdient)?
Gestern ist meine Kamera angekommen. Wenn jetzt das Fotografieren verboten wÃĪre, wÃĪre das ja mal 100% lÃĪcherlich gewesen haha
Crossed Bones Das ist nicht verboten, mach einfach weiter, dich wird niemand aufhalten.
Landschaftsfotografie ist nach wie vor erlaubt. Tiere sind auch unbedenklich (auÃer Menschenaffen).
TheSunlex Die PETA reibt sich schon die HÃĪnde bei Tierfotografie. ð
Hallo Ben, du hast ein Paar wichtige Aspekte vergessen. 1) Die Grenze zwischen Privat und kommerziell ist flieÃend. Was ist wenn man zum Beispiel eine Facebook-Fanpage oder ein Internetportfolio betreibt? 2) Model-Release ist nicht mÃķglich, wenn man zum Beispiel das Brandenburger Tor fotografiert und davor viele Passanten stehen 3) Die DSGVO ermÃķglicht es das Model-Release jederzeit zu widerrufen -> Rechtssicherheit?
zu 1. DAs ist nicht privat, Facebook und Internet sind schlicht Ãķffentlicher Raum
zu 2. ND 1000 Filter und Langzeitbelichtung
zu 3. Widerruf bedarf besonderer UmstÃĪnde oder? Nichts im Leben ist garantiert, auÃer der Tod...
Das GegenstÞck fÞr ein solches Sonderrecht, dass DICH schÞtzt wÃĪre dann "hÃķhere Gewalt"..
Oder kannst du eine Hochzeit nochmal auf deine Kosten organisieren weil dir die Kameras auf dem Heimweg gestohlen wurden (mit allen Bildern) und du nicht mehr den Vertrag "ich machte Bilder von ihrer Hochzeit" erfÞllen kannst?
WomÃķglich mÃķchte der Gesetzgeber eine LÞcke haben, weil er der Ansicht ist, dass der Verlust fÞr einen zu verschmerzen ist, wenn alternativ der andere sein ganzes Lebenswerk verlieren wÞrde.
1. Ich wÞrde behaupten die meisten ambitionierten Fotografen, auch diese, die die Fotografie als Hobby ausÞben, ihre Fotos mit der Welt teilen mÃķchten. Wozu sollte man sich die MÞhe machen, wenn niemand nachher die Fotos sehen kann.
2. Das ist absurd. Menschen gehÃķren nun eben mal zu unserer Welt. Im KunstUrhG ist geregelt, dass man Gruppen von Personen als Beiwerk fotografieren kann. Solche Regelung ist auch das mindeste, was man in den meisten LÃĪndern der Welt findet. Schweden hat beispielsweise eine Ãffnungsklausel gemacht, um dies auch im Rahmen der DSGVO zu garantieren.
3. Nein, gemÃĪÃ der DSGVO bedarf ein Widerruf keiner besonderen UmstÃĪnde.
Der Gesetzgeber mÃķchte gar nichts. Die DSGVO wurde nicht unter der BerÞcksichtigung der Fotografie entworfen. Fotos fallen einfach darunter, da sie Daten sind.
Bisher wurde bei einem Widerruf (man ist ja nunmal ein Vertrag eingegangen) sehrwohl der Interressenkonflikt geprÞft.
sogar mit finanziellem Ausgleich fÞr den wirtschaftlichen Verlust
Auch die selbstherliche Darstellung der Gesetzgeber sei dumm und hÃĪtte nicht nachgedacht entspricht wohl kaum der RealitÃĪt. Ja es sagt sich immer einfach, die Politik(er) sei eben dumm, aber mal im Ernst, da sind sehr wohl Fachleute unterwegs die an deutlich mehr Dinge denken als der gemeine BÞrger.
Zu
1) das ist doch auch kein Problem oder?
Teil doch Fotos. Wer hat denn verboten Fotos zu teilen?
2) Ich verstehe die Argumentation "absurd" hier nicht. Es gibt viele Dinge die zu unserer Welt gehÃķren und vor allem gehÃķrten!
Warum durfte sich das in der Vergangenheit ÃĪndern, aber ab 2018 muss alles bleiben wie es war?
Es war auch mal selbstverstÃĪndlich das man Sklaven haben durfte - Menschen ohne Rechte...
Den Schutz und das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen Þber die wirtschaftlichen Interessen anderer zu stellen ist doch eine der wichtigsten Errungenschaften des Rechtsstaats oder?
Und schauen wir mal 200 Jahre zurÞck in unsere eigenen KÃķnighÃĪuser, da wurden auch 14 jÃĪhrige MÃĪdchen verheiratet und danach hatten die Kinder zu liefern, dafÞr waren sie da und noch natÞrlich als die Fortplanzung ist wohl nichts in der Welt der Lebenden oder? Heute haben wir aber andere Vorstellungen davon und gestatten nicht, dass eine 14 jÃĪhrige zum Nachwuchsherstellung verheiratet wird..
Auch das Wasserlassen ist eine der normalsten Sachen der Welt und dennoch gibts eine Strafe fÞr Ãķffentliches urinieren....
Nur weil es zur Welt und zur Natur gehÃķrt, bedeutet es nicht, dass du alles darfst oder es Ãķffentlich stellen kannst!
Was genau dabei erlaubt ist und was nicht ist vom Zeitgeist abhÃĪngig, da gibt es kein richtig oder falsch, das wird sich immer verÃĪndern.
Ansonsten gilt eben: die anpassungsfÃĪhigsten Þberleben..
Ich bezeichne mich klar als AnfÃĪnger was das Fotografieren angeht, bin aber absolut Þberzeugt, dass ein fÃĪhiger Fotograf in der Lage ist im Ãķffentlichen Raum zu fotografieren und dabei Menschen sichtbar aber nicht identifizierbar sind. Klar fÞr bestimmte Stihle (wie in der Streetfotografie) ist das dann das Aus. Aber wird unsere Welt arm an Fotokunst, wenn dieser Teil eingeschrÃĪnkt ist?
Denn auch das darf man nicht unterschlagen: eingeschrÃĪnkt! Es ist ja weiterhin nicht verboten, man darf eben nur die ablichten, die das wollen.
3) Ein Widerruf ist nicht rÞckwirkend. Von daher auch das normalste zwischenmenschlich eigentlich selbstverstÃĪndliche:
Ich gestatte jemanden etwas, bin aber spÃĪter nicht mehr dazu bereit, also darf ich "kÞdigen", meiner geÃĪnderten Bereitschaft ausdruck verleihen. Man unterschreibt ja auch einen Mietvertag fÞr eine Wohnung, bleibt aber meist nicht fÞr immer in der ersten Wohnung oder?
Wenn ich jemanden das Recht gebe meine Daten zu erheben und zu verarbeiten, kann ich dies fÞr zukunftige Daten wieder zurÞcknehmen.
Im Grunde genommen ist es auch nicht anders als frÞher ... ð hatte 2016 einen Workshop zu Rechtsgeschichten auf TH-cam und da hieà es auch: keine Menschen ohne deren schriftliche Genehmigung nutzen und verÃķffentlichen. Daher KANN ich nicht verstehen, warum sich da viele Fotografen empÃķren. Ich mache nichts ohne Vertrag und EinverstÃĪndnis, selbst bei Freunden
Aufgerouget nicht nur im Grunde genommen. Datenschutz gab es schon immer, auch in dieser Form. Die haben allerdings nem bisschen was geÃĪndert jetzt.
Bin gespannt, wenn nicht kontrolliert wird, dann ist der Unterschied zu vorher quasi nicht zu erkennen. Das Ganze artet jetzt nur aus, weil die das so Medienstark kommuniziert haben..
@aufgerouget. Hast du dir dazu die EinverstÃĪndniserklÃĪrung selbst gemacht oder gibtâs da Vorlagen?
Marcel Mroncz selbst gemacht
Aufgerouget ok DankeschÃķn
Bisher waren menschen die als "beiwerk" im oeffentlichen raum "mitfotografiert" wurden in ordnung. Also wenn Benjamin ein schiffchen auf der mosel knipst, dann wird man einen radfahrer am anderen ufer noch erkennen koennen, bei seiner tollen kamera. Und genau das ist jetzt ein problem ein sehr teures problem. Eine einwilligung vor(!) der aufnahme ist praktisch unmoeglich. Vielleicht wenn man die strecke sperrt und und nur nach einwilligung passieren laesst an der anderen flusseite. :) Also wenn du nicht grade in deinem keller knipsen willst, kannst du nun kein foto mehr machen. Das meinen die schon ernst. (das mit der anderen flussseit ist nur ein beispiel von unzaehligen, in der staedt hast du an jeder sehenswuerdigkeit und sonstwo menschen.) Das ist eine wesentliche, schwerwiegende und grundsaetzliche aenderung die fotografieren nahezu unmoeglich macht. Empoeren ist genau die richtige reaktion.
Hallo Benjamin, vielen lieben dank fÞr die AufklÃĪrung, aber wÃĪre es mÃķglich das du uns eine Fotografen-Mustervorlage fÞr die EinwilligungserklÃĪrung teilst?
Im Grunde eine gute Sache, aber wer heute auf die StraÃe geht, sich also in der Ãffentlichkeit bewegt, der muss einfach damit rechnen auf einem Foto zu landen. Das sollte auch den ganzen Politikern bewusst sein:-D
Schwieriges Thema. Auch der vorgelesene Absatz ist nicht unbedingt so zu werten wie du sagst. Ja er besagt das man im Privaten Umfeld Fotos machen kann. Aber es besagt nicht ob man diese auch verÃķffentlichen darf. Klar die Personen sollte man immer fragen wenn man es verÃķffentlicht. Aber alles in allem ist das noch sehr schwammig und ich hoffe es gibt bald ne klare Ansage dazu. Manche behaupten nÃĪmlich fÞr den privaten zweck und wenn man Privat verÃķffentlichen will (also auch auf FB) greift das Kug und das besagt ja das man gewisse Gruppen dann nimmer fragen muss. Da gab es mal so ne Regelung das ab einer gewissen grÃķÃe/Pesronenanzahl das recht am Bild wieder beim Fotografen ist.
Sehr schÃķnes Video und super erklÃĪrt weiter so ððŧ
High B., ich finde, dass die Verordnung schnellstens nachgebessert werden muss. Fotos sollten z. B. ganz davon ausgeklammert werden. Freundlichst Fiete
Ich habe jetzt schon von einigen AnwÃĪlten gehÃķrt, dass Art. 22 & 23 des KUG als Zusatz zur DSGVO weiterhin gelten.
Somit ist auch Streetfotografie und co. weiterhin mit dem âKunstgedankenâ im Hintergrund erlaubt.
Genauso auch Videos wo Personen im Hintergrund vllt zu erkennen sind.
Letztendlich werden eine Urteile kommen mÞssen, damit wir genau wissen wo wir uns bewegen.
Kann man Ãfentliche PlÃĪtze mit Langzeitbelichtung machen?
Solange keine Person erkennbar ist, ja.
Wie schaut es da aus bei streetfotografie und dann hochladen auf instagram? Ist da was zu beachten? Danke
Hallo Benjamin,
wie sieht es nun mit den Photobooths aus?
Darf ich die Leute sich noch selbst knipsen lassen?
Muss ich nun jedem einen DatenschutzerklÃĪrung mitgeben oder reicht ein Schild?
LG Schnick
Ben ist einfach der geilste Typ! ErklÃĪrt klasse und immer genau, was interessiert! Und das ALLERBESTE: NIEMALS abgehpben, sondern einfach ein echter Typ! Einfach nur einmal: D A N K E BEN
Wir sind auch der Meinung das es fÞr Unternehmen richtig ist aber fÞr Privatpersonen total Ãbertrieben . Da wir ein Forum auf unserer Website haben mÞssen wir uns nun auch daran halten und fÞr nicht gerade wenig Geld von einem Anwalt unsere Datenschutzvereinbarung und Impressum neu erstellen lassen . Wir hatten gehofft das es fÞr rein Private / Hobbynutzung nicht zutrift . Leider aber schon :(
GrÞÃe an alle da drauÃen .
Einen wunderschÃķnen guten Tag.
Ersteinmal mÃķchte ich dir sagen, dass ich absolut begeistert bin von deinen Videos. Ich habe vor kurzem eine DSLR (Canon 1000d mit Kit-Objektiv und einem 70-300 Zoomobjektiv) bekommen und habe beim durchstÃķbern von TH-cam nach guten Fotografietutorials deinen Kanal entdeckt und muss sagen, dass du die ganzen Themen einfach super und fÞr jeden verstÃĪndlich rÞber bringst. Ich bin einfach begeistert und habe deinen Kanal gleich abonniert. Nun zu meiner Frage: Letztens war ich bei uns im Rewe-Markt, dort ist ein BÃĪckergeschÃĪft mit drin. Weil meine Frau krank zu Hause lag und sie aber Lust auf Kuchen hatte, wollte ich ihr ein paar Fotos mit meinem Smartphone von dem Angebot des BÃĪckers machen. Als ich gefragt habe, ob dies in Ordnung sei wurde mir dieses verneint, da es auf Grund der DSGVO verboten sei. Ist dies richtig oder darf ich Fotos von der Auslage das BÃĪckers machen?
Hi Benjamin, vielen Dank erst einmal fÞr Deine MÞhe. Ich finde es ist auf der einen Seite ganz gut, wenn die groÃen Unternehmen jetzt mehr kontrolliert werden bzw. mehr RÞcksicht auf das private Recht nehmen mÞssen. Aber, dass Fotografen, ob haupt-, freiberuflich oder just for fun darunter leiden mÞssen finde ich Þberhaupt nicht in Ordnung. Vor allem, dass diese so verunsichert werden. Ich selbst bin sehr oft mit unserem ShowTreff International unterwegs und fotografiere die KÞnstler, als auch GÃĪste. Diese Fotos werden beim ShowTreff auf der Website und auf der dazugehÃķrigen fb-Seite verÃķffentlicht. Die KÞnstler dÞrfen diese Fotos gerne teilen und benutzen.
Allerdings bin auch Ãķfter auf Konzerten und Events unterwegs. Auch hier fotografiere ich und stelle meine Fotos danach auf meiner Website und fb kostenlos zur VerfÞgung.
Normalerweise dÞrfte ich das auch in Zukunft machen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ab und an kommen natÞrlich auch KÞnstler auf mich zu die separat Fotos fÞr ein RollUp, ein CD-Cover, eine Autogrammkarte haben mÃķchten und dies bezahlen (Gewerbe ist vorhanden). Es kam auch schon vor, dass ich offiziell gebucht wurde fÞr eine Hochzeit, eine Travestie-Show, bei einer Fernsehaufzeichnung usw.
D.h. in meinem Fall: ich bin just for fun unterwegs, aber auch professionell.
Ich selbst wÞrde es fÞr mich so sehen:
1. Ich bin just for fun unterwegs und kann weitermachen wie bisher.
2. Ich werde gebucht. Dann gibt es ja einen Auftrag und ich benÃķtige von allen Beteiligten die Unterschrift.
Siehst Du das auch so? Die Frage ist natÞrlich auch an diejenigen gerichtet, die das hier lesen.
LG
Rosi
Na, da hat sich die Lobby der Abmahner aber ein schÃķnes Gesetz schreiben lassen. Da geht es nicht um Datenschutz, sondern lediglich um das Abzocken.
Oh wir Verbraucher werden geschÞtzt. Sensationell! Ist ja mal ganz was andres.
Danke fÞr die AufklÃĪrung Ben!
Danke fÞr das Video. Zum GlÞck bin ich Reisefotograf - Allerdings wird sich das auf meine Veranstaltungen in Deutschland auch noch auswirken...
Hallo Benjamin!
Sehr schÃķnes Video und richtig gut erklÃĪrt.
Weisst du zufÃĪllig, ob diese DSGVO auch fÞr die Schweiz zutrifft? Diese ist ja nicht in der EU. Oder betrifft das alle europÃĪischen LÃĪnder?
Wie verhÃĪlt sich es eigentlich mit der Hochzeitsfotografie, wenn ich es als Freund anbiete. DafÞr nehme ich auch einen kleinen Obolus. Das ganze aber fast immer in der Schweiz. Ich mache die Fotografie ausschliesslich als Hobby und nicht beruflich. Im Video hast du es schon angeschnitten, aber ich nehme fÞr die Hochzeitsfotografie auch Geld entgegen. Daher ist die Frage auch vielleicht berechtigt.
Ich wÞnsche dir und deiner Freundin noch einen schÃķnen Sonntag und mach weiter so ;)
Lg vom schÃķnen Bodensee
Jens Weise
Endlich mal vernÞnftig erklÃĪrt, DANKE.
Alle Fragezeichen noch da! EinverstÃĪndnis muss man immer einholen, sobald man es hochlÃĪdt im Internet, auch bei privaten Bildern. Auch in der Familie. Manche wollen das nicht und dann gibt es Ãrger. Leider nur allgemein gehalten ohne Nutzen, nur eigene Werbung. Ich habe mir ein paar Tipps gewÞnscht
7:01 Das musst ich sogar unterschreiben als ich letztens bei einem VorstellungsgesprÃĪch war !
Auskunft des BMI:
Sehr geehrter Herr âĶ,
vielen Dank fÞr Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.
Eine Verbreitung dieser Antwort ist wÞnschenswert, sofern die Antwort vollstÃĪndig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.
Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, mÃķchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergÃĪnzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Ãnderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.
Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukÞnftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative ErlaubnistatbestÃĪnde wie die AusÞbung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stÞtzen kÃķnnen. Diese ErlaubnistatbestÃĪnde (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die TÃĪtigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgefÞhrt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.
FÞr die VerÃķffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgefÞhrt habe, keine Ãnderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrÃĪngt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stÞtzt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale GestaltungsspielrÃĪume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit erÃķffnet.
Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fÞgt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DSGVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso fÞhren die AnsÃĪtze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum VerhÃĪltnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und fÞhren nicht zu mehr Rechtssicherheit.
Die grundrechtlich geschÞtzte Meinungs- und Informationsfreiheit flieÃt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschrÃĪnktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des VerhÃĪltnismÃĪÃigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (ErwÃĪgungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zÃĪhlt ausdrÞcklich auch die Freiheit der MeinungsÃĪuÃerung und Informationsfreiheit.
Ich wÞrde mich freuen, wenn die vorstehenden AusfÞhrungen dazu beitragen, Ihnen Ihre BefÞrchtungen zu nehmen.
Mit freundlichen GrÞÃen
Im Auftrag
âĶ
Bundesministerium des Innern, fÞr Bau und Heimat
- BÞrgerservice -
Also kann ich weiter privat Fotos auf Instagram hochladen, sofern die Personen unkenntlich sind?
Ich gehe mal ganz stark davon aus das Landschaftsbilder ( zb blÞhendes rabsfeld ohne Menschen) davon ausgenommen sind auÃer ich habe komplett was falsch verstanden?
Ich hÃĪtte da noch eine andere Frage auch wenn sie nicht zu diesem Thema passt: ich suche ein gutes Stativ was man in der Natur auf unebenes GelÃĪnde verwenden kann da ich aber kein FÞhrerschein und Auto habe und auch mal 30 Kilometer oder mehr an einem Tag wandere und schon genug im und am Rucksack habe wÃĪre ein 4 Kilo oder mehr Stativ nicht vorteilhaft kannst Du mir was empfehlen?
Und es muss nicht das gÞnstigste sein sondern eher was gutes als was billiges.
Gutes Video..ein Punkt fehlt aber aus meiner Sicht. Du sprichst viel Þber die tatsÃĪchliche Bilddaten (inkl. EXIFS). Man muss aber gerade als kommerzieller Fotograf auch an die ganzen anderen Daten denken. Die meisten Fotographen werden auch Kundendaten fÞr die Rechnungsstellung etc. haben. Also Name, Anschrift, evtl. Bankverbindung usw. Das muss auch berÞcksichtigt werden, dass dazu Vereinbarungen getroffen werden. Und dass diese Daten dann auch irgendwann wieder gelÃķscht werden etc.
Danke Benjamin ,klasse erklÃĪrt ð
Danke fÞr die Infos! Also als Redakteur/Fotograf fÞr ein Online Magazin, was man als Hobby betreibt, dÞrfte man also auch weiterhin auf Konzerten oder Festivals fotografieren? :)
toll benjamin, es war fÞr mich jetzt das erste video wo erwÃĪhnt wurde das dieses ganze sache bei natÞrlichen personen die das "just for fun" machen nicht gilt. jetzt 2 fragen zu videos anhand von 2 beispielen: #1- ich habe, oder je nach dem wie das jetzt ab dem 25. dann ist, hatte vor ein paar impressionen einer stadt aufzunehmen Þber den sommer bis in den dezember. dieses video sollte dann mit impressionen vom weihnachtsmarkt und dem silvesterfeuerwerk mit etwas vom menschenandrang drumherum enden. spÃĪter wollte ich es dann mit musik unterlegt auf meiner fb-seite verÃķffentlichen, jedoch nicht auf youtube oder sonst wo. jetzt sollten in dem video zb. eine "zeitraffergang" durch die fussgÃĪngerzohne, spÃĪter durch den weihnachtsmarkt und eben auch durch die menge beim silvesterfeuerwerk sein. im grunde kÃķnnte man dazu "vloggen" sagen, aber ich mag diesen begriff absolut nicht weil ich mir dann immer wie einer dieser total unlustigen "youtube-stars" vorkomme..... also wie sÃĪhe die lage da aus, wenn ich das dann auf meiner fb-seite verÃķffentliche? ich wÞrde natÞrlich jetzt angestrengter drauf achte das sowenig gesichter wie mÃķglich zu sehen sind, aber zb. bei diesen drei "zeitraffer gÃĪngen", wie ich sie oben beschrieben hab, lÃĪsst es sich kaum vermeiden. #2 ist die hochzeit meiner freunde nÃĪchstes jahr, wo denke ich ausser dem pastor nur die engsten freunde und verwandschafft anwesend sein werden. und ich verdiene keinerlei geld damit, nur reines hobby.
Benamin, kannst du mal ein filmchen machen das erklaert wie du jemanden DSGVO konform auskunft ueber deine datensamlung gibst? Also zum beispiel welche bilder du hast von der person, wo du sie aufbewahrst. Warum es dort sicher ist. Bitte nicht nur "das RAW", auch die zweite kopie des RAW, eventuellle exportierte jpegs, die vorschauen in den LR-DB, in der kopie der LR-DB. Im backup, inkrement oder jeweils volle backups an verschiedenen orten? Beides? Wo genau? Und nur falls er dann moechte das du ein bild loeschst, wie kannst du dich freibeweisen und erklaeren wie du einzelne bilder aus deinen inkrementen backups (wieder wie oben: nicht nur "das RAW", auch die zweite kopie des RAW, eventuellle exportierte jpegs, die vorschauen in den LR-DB, in der kopie der LR-DB.) loeschst? Ich glaube das ist ein dicker klopps den noch garnicht jeder wirklich begriffen hat, wie sehr das uns fotografen trifft. Presseausweis hast du eh? Damit bist du besser gestellt als wir hobbyfotografen, trotzdem bleibt da ne menge fuer dich uebrig, trotz privilegien.
opendrivers Backups werden von diesen Regeln nicht betroffen, denn die datenschutz-grundverordnung verlangt im technisch und auffallend mÃĪÃig vertretbaren Maà ein lÃķschen und einhalten der Auskunftsrechte Punkt theoretisch mÞsstest du ja auch die ErklÃĪrung Þber das LÃķschen aufheben die ja Informationen Þber den beauftragenden enthÃĪlt...
Ehem, das halte ich fuer ausgeschlossen, wo erkennst du das backups keine ADV sind? Backups sind aeusserst sensible daten und genauso zu schuetzen und zu verwalten wie die "orginale". Alles andere gaebe doch auch garkeinen sinn und wuerde saemtliche bemuehungen sofort aushebeln. Man muss sich in dem moment auch klar machen wieviele kopien man eigentlich hat. Alleine schon die LR-DB und die kopien, der selben, die adobe anlegt. Aber auch die eigenen kopien, zum beispiel mit der time-machine. Das stellst schon ein problem da. Zudem sollte man eine zweites backup an einem anderem ort haben, evenetulle benutzt man nicht nur LR sondern auch PS, oder ganz andere software fuer manche bilder. Die machen auch nochmal kopien in aller regel. Oder auch eine defekte platte im raid (speziell raid1) die rausnehmen und in der garantiezeit an den hersteller schicken geht auch nicht. Es waere zu dokumentieren (fuer gewerbe wie bei Ben) wie man verfaehrt in so einen fall. Panikmache ist nicht unser problem, das problem ist das die problematik runtergespielt wird und die abmahnanwaelte die messer wetzen. Man sollte in jedem fall die petition unterschreiben. Ben meint ja es geht um die grossen wie facebook, amazon pipapo, da kann er schon recht haben. Aber die abmahnanwaelte interessiert das einen scheiss, die nehmen sich firmen vor die sich (anders als FB und amazon) kaum einen eigenen anwalt leisten koennen und zahlen so, oder so existenz gefaehrdende summen. An den abmahnanwalt, an den eigenen und sicher in den meisten faellen an beide. Es ist ein pulverfass, und panik ist die genau richtige reaktion, oder zumindest verstaendlich.
also darf ich als eventTH-camr auf festivals weiterhin filmen und socialmediaposts machen solange ich nichts monitarisiere?
wÞrd mich Þber eine Antwort freuen.
Eine wichtige Frage bleibt noch:
Gilt das Ganze eigentlich auch "rÞckwirkend" ? Ich meine, wenn man z.B. ein Musikvideo gedreht hat, in welchem der SÃĪnger als Hauptaugenmerk dargestellt wird im Hintergrund immer mal wieder ein Passant durch das Bild lÃĪuft welchen man ebenfalls erkennen kann? Muss ich dieses Video dann runternehmen oder gilt das nur fÞr Videos/Bilder ab dem in Kraft treten dieses Gesetzes? Weil dann mÞssten ja mind. rund 1/3 aller Musikvideos die in der Ãffentlichkeit gedreht wurden (auch von professionellen Videodrehern) vom Netz genommen werden. Das wÞrde ja eine Anklagewelle/Abmahnwelle ungeahnten AusmaÃes mit sich ziehen und die AbmahnanwÃĪlte wÃĪren in kÞrzester Zeit MillionÃĪre (-:
Mein erster Gedanke war jetzt das man bei einer Hochzeit zb. den Auftraggeber beauftragt die GÃĪste Þber die DSGVO auf zu klÃĪren. Wer aus diesen GrÞnden nicht fotografiert werden mÃķchte bekommt dann einen blauen Anstecker oder so, damit der Fotograf auch schnell weiÃ, der darf da nicht am Bild sein etc. dann kÃķnnen diese nachtrÃĪglich auch raus retouchiert werden etc...
Meine Heimat in deinem Intro!
Grund genug fÞr ein abo
Danke fÞr das informative Video und das ab 09:03 min habe ich in der Tat noch nicht gewusst, das wÃĪre auch der Bereich, in dem ich zuhause bin. Ich nehme einmal an, es zÃĪhlt auch noch als privat, wenn ich es zum Beispiel bei FB und TH-cam hochlade, aber nicht monetarisiere, Werbung schalte etc.!? LG und fÞr alle immer gut Licht..
Aktuell und schlich. Danke
Da gÃĪbe es noch einen Punkt der alle Unternehmen stark beschÃĪftigt: "The right to be forgotten" und das steht auf Ebene der Menschenrechte in der EU. Unternehmen/r mÞssen also in der Lage sein, wenn jemand seinen Consent zurÞckzieht, dessen Daten zu lÃķschen (soweit die Speicherung der Daten nicht durch andere Gesetze vorgeschrieben ist). Das wÞrde also bedeuten, dass man theoretisch bestimmte Fotos oder Ausschnitte davon zu einem beliebigen Zeitpunkt lÃķschen kÃķnnen mÞsste. Das wird interessant bei Fotoalben, vielleicht mÞsste man dort schon eine Perforation vorsehen, dass die Inhaber entsprechend heraustrennen kÃķnnen :-) In der Praxis wird das noch fÞr einige Jahre ohne Relevanz fÞr die Fotographie sein, und vielleicht wird bis dahin auf internationalen Druck die Vorschrift entschÃĪrft. Ich habe grÃķsste Bedenken (wie wohl die meisten unter uns?), dass GDPR in der aktuellen Form sinnvoll und umsetzbar ist. Ich bin aber auch nicht Jurist, habe also nur Aufwand und Kosten davon :-)
Guter Beitrag! Was ist eigentlich mit privaten Fotos bzw. Videos die nicht kommerziell genutzt werden, aber auf yt, Instagram etc. hochgeladen werden?
Coole ErklÃĪrung, danke! Wie sieht es denn damit aus wenn man beispielsweise ein Foto das man vom Kunden gemacht hat in einer Cloud (Dropbox, CC) speichert? Dadurch gibt man ja Daten an einen dieser Konzerne weiter und brÃĪuchte hierfÞr auch wieder eine EinverstÃĪndnis oder?
Mich wÞrde mal interessieren wie das nun rÞckwirkend funktionieren muss. Ich bin Hobbyfotograf und habe eine eigene Webseite auf der ich meine Bilder zeige. Muss ich nun jedes Model erneut anschreiben/anrufen etc. und sie bitten mir ausdrÞcklich zu erlauben, dass ich ihre Daten erhebe oder gilt das erst bei einem Fotoshooting ab dem 25.05.18 ?