Sehr gut erklärt! Ich versuche mich grade mit dem Vor und Nacherbschafts und Schulden Thema rein zu fuchsen...soviel gelesen aber hier im Video in 3 min Alles sehr gut verstanden. Danke dafür!
Haben Sie Vielen Dank! Azubi profitieren auch von Ihrem Wissen! Das Thema habe ich gestern gelesen und nicht verstanden, anhand von Ihren Beispielen ist es jetzt mir klarer geworden. MfG Azubi (immer noch😂)
Herzlichen Dank. Das ist ein schöner Kommentar. Mit so netten Worten kann ich gut in die Woche starten! Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg in Ihrer Ausbildung. Wie ich sehe lernen Sie auch an Sonntagen :-)
Mein seit 2 Jahren verstorben Vater und meine Stiefmutter haben sich gegenseitig als "alleinige Erben" in ein Testament eingesetzt und meine Halbschwester und mich als Folgeerben. Ist meine Stiefmutter dann Vorerbin und wir als Kinder Nacherben? Darf meine Stiefmutter in diesem Fall das Haus ohne Zustimmung der Kinder veräußern oder nur einem Kind übertragen? Vielen Dank
Es kommt hier auf den genauen Wortlaut des Testaments an. Ich empfehle Ihnen daher, sich unter Vorlage einer Kopie des konkreten Testments an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.
Hallo, Ich habe eine sehr knifflige Frage. Was passiert, wenn der Vorerbe den Pflichtteil nicht auszahlen kann, da er nicht genügend Geld auf der Seite bzw. Kein Kredit bekommt? Kann das Haus Zwangsversteigert werden, ohne Zustimmung der Nacherben? Wie wird weiter verfahren bzgl. der Pflichtteilsausschüttung? VG und vielen Dank für Ihre Hilfe.
Ich und mein Mann haben ein vor 12 Jahren ein Haus gekauft, wir haben zwei Kinder im Kaufvertrag und Grundbuch ist abet nur mein Mann, wir sind aber beide berufstätig und bezahle genau wie er Unser Kredit, nun mache ich mir langsam Sorgen, wenn er nicht mehr da ist , oder wenn wir nicht mehr zusammen sind was werd mit dem Haus , habe ich überhaupt gleiche Anteil wie er? Vielen dann im voraus
Die Immobilie gehört Ihrem Ehemann *allein*,, da nur er im Grundbuch steht. Daran ändert sich auch durch eine Trennung oder Scheidung nichts, d.h. er würde Alleineigentümer bleiben. Sie hätten jedoch bei *Scheidung* einen Anspruch auf *Zugewinnausgleich*. Beim Tod des Ehemannes würde, sofern es kein Testament gibt, die gesetzliche Erbfolge gelten. Es würde eine Erbengemeinschaft aus Ihnen und den beiden Kindern entstehen. Vielleicht sind Ihnen diese zwei Videos nützlich: th-cam.com/video/mShydC_T0JA/w-d-xo.html th-cam.com/video/uKzSFahv5w0/w-d-xo.html
@@rechtsanwalt vielen lieben dank Herr Rinck für sehr hilfreiche Antwort, habe leider noch eine Frage, ist es möglich mich nachträglich im Grundbuch einzutragen, werden notarkosten und Gerichtskosten nach damaligen Kaufpreis oder nach aktuellen Wert? Vielen Herzlichen Dank
Ihr Mann kann Ihnen die Hälfte übertragen. Dann stehen Sie mit im Grundbuch. Die Kosten richten sich nach dem heutigen Wert der Immobilie, genauer nach der Hälfte des Wertes.
Gut verständlich erläutert. Danke
Vielen Dank. Das freut mich.
Sehr gut erklärt! Ich versuche mich grade mit dem Vor und Nacherbschafts und Schulden Thema rein zu fuchsen...soviel gelesen aber hier im Video in 3 min Alles sehr gut verstanden. Danke dafür!
Das freut mich sehr!
Haben Sie Vielen Dank!
Azubi profitieren auch von Ihrem Wissen! Das Thema habe ich gestern gelesen und nicht verstanden, anhand von Ihren Beispielen ist es jetzt mir klarer geworden.
MfG
Azubi (immer noch😂)
Herzlichen Dank. Das ist ein schöner Kommentar. Mit so netten Worten kann ich gut in die Woche starten! Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg in Ihrer Ausbildung. Wie ich sehe lernen Sie auch an Sonntagen :-)
Mein seit 2 Jahren verstorben Vater und meine Stiefmutter haben sich gegenseitig als "alleinige Erben" in ein Testament eingesetzt und meine Halbschwester und mich als Folgeerben. Ist meine Stiefmutter dann Vorerbin und wir als Kinder Nacherben? Darf meine Stiefmutter in diesem Fall das Haus ohne Zustimmung der Kinder veräußern oder nur einem Kind übertragen?
Vielen Dank
Es kommt hier auf den genauen Wortlaut des Testaments an. Ich empfehle Ihnen daher, sich unter Vorlage einer Kopie des konkreten Testments an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.
Der genaue Wortlaut ist ".... soll der unbeschränkte und alleinige Erbe des zuerst Versterbenden sein"
Hallo,
Ich habe eine sehr knifflige Frage.
Was passiert, wenn der Vorerbe den Pflichtteil nicht auszahlen kann, da er nicht genügend Geld auf der Seite bzw. Kein Kredit bekommt?
Kann das Haus Zwangsversteigert werden, ohne Zustimmung der Nacherben?
Wie wird weiter verfahren bzgl. der Pflichtteilsausschüttung?
VG und vielen Dank für Ihre Hilfe.
Aus welcher Sicht stellen Sie die Frage?
Ich und mein Mann haben ein vor 12 Jahren ein Haus gekauft, wir haben zwei Kinder im Kaufvertrag und Grundbuch ist abet nur mein Mann, wir sind aber beide berufstätig und bezahle genau wie er Unser Kredit, nun mache ich mir langsam Sorgen, wenn er nicht mehr da ist , oder wenn wir nicht mehr zusammen sind was werd mit dem Haus , habe ich überhaupt gleiche Anteil wie er?
Vielen dann im voraus
Die Immobilie gehört Ihrem Ehemann *allein*,, da nur er im Grundbuch steht.
Daran ändert sich auch durch eine Trennung oder Scheidung nichts, d.h. er würde Alleineigentümer bleiben. Sie hätten jedoch bei *Scheidung* einen Anspruch auf *Zugewinnausgleich*.
Beim Tod des Ehemannes würde, sofern es kein Testament gibt, die gesetzliche Erbfolge gelten. Es würde eine Erbengemeinschaft aus Ihnen und den beiden Kindern entstehen. Vielleicht sind Ihnen diese zwei Videos nützlich:
th-cam.com/video/mShydC_T0JA/w-d-xo.html
th-cam.com/video/uKzSFahv5w0/w-d-xo.html
@@rechtsanwalt vielen lieben dank Herr Rinck für sehr hilfreiche Antwort, habe leider noch eine Frage, ist es möglich mich nachträglich im Grundbuch einzutragen, werden notarkosten und Gerichtskosten nach damaligen Kaufpreis oder nach aktuellen Wert?
Vielen Herzlichen Dank
Ihr Mann kann Ihnen die Hälfte übertragen. Dann stehen Sie mit im Grundbuch. Die Kosten richten sich nach dem heutigen Wert der Immobilie, genauer nach der Hälfte des Wertes.
@@rechtsanwalt Vielen Herzlichen Dank
Können beide Eheleute ins Grundbuch eingetragen werden oder steht da immer nur einer drin?