Schön, dass auch jemand mit Kompetenz und hilfreichem Wissen einen You-Tube Kanal betreibt. Das ist so hilfreich. Vielen Dank hierfür. Wünsche Ihnen möglichst viele Abonnenten und Aufrufe.
Sehr gutes Video! Der Antrag auf Teileinkünfteverfahren kann unter Anderem auch schon deshalb interessant sein, weil hierdurch der Werbungskostenabzug ermöglicht wird, da § 20 Abs. 9 EStG nicht gilt. Dies wäre denkbar bei Fallgestaltungen in denen eine GmbH durch Finanzierung erworben wurde und somit Schuldzinsen abgesetzt werden könnten.
Frohes Neues zuerst ;) Mal wieder ein TOP Beitrag! Content is king! Bester deutschsprachiger Kanal in Sachen Unternehmensbesteuerung! Der Kanal verdient mind. 6stellige Abonnenten...hoffe in 2020 wird die Marke geknackt ;) Ist es möglich diesen Vortrag als PDF reinzustellen oder zumindest die Folien die hier gezeigt werden? VG David
Hallo David, die Folien zum Rechtsformvergleich stehen unter folgendem Link zum Download bereit: www.juhn.com/fachwissen/gmbh-co-kg/besteuerung-gmbh-co-kg/ VG, Juhn-Partner-Team
Auch von mir ein frohes und erfolgreiches neues Jahr Herr Juhn. Ich schließe mich meinen Vorkommentatoren an und danke Ihnen für diesen erneut sehr interessanten Beitrag. Dazu aber noch eine Frage. Bei einer GmbH & Co. KG muss ja (wie ich von Ihnen gelernt habe) erst die GmbH gegründet werden, welche dann als Komplementär in der neuen KG eingesetzt wird. Wenn man sich selbst an ein Gehalt auszahlen will, kann man dann nicht als Geschäftsführer der GmbH ein Geschäftsführergehalt bekommen und so die steuerlichen Vorteile der GmbH nutzen? Genau so auch bei anderen Ausgaben? Sodass diese für GmbH zahlt und nicht die GmbH & Co. KG. Diese könnte ja dann für den Geschäftsbetrieb notwendige Räumlichkeiten wiederum von der GmbH anmieten. Kriegt man das so durch? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, da ich momentan vor der gleichen Entscheidung stehe ob GmbH oder GmbH & Co. KG. Herzlichen Dank!
Das Gehalt würde über die Sonderbilanz auch wieder dem Gewinnanteil aus der KG als Sonderbetriebseinnahme zugerechnet werden. Anders wenn die Komplementär GmbH zugleich mehrere Komplementärstellungen einnehmen würde oder anderweitig einen eigenen Geschäftsbetrieb betreiben würde. Ansonsten besteht der Zweck der GmbH allein in der Komplementärstellung eben dieser einen KG. Kommt mir spontan in den Sinn, korrigiert ich bitte falls ich falsch liege
Herr Juhn, warum unterscheiden Sie beim Gesellschafter die beiden Fälle Kapitalertragsteuer und Einkommensteuer. Über die Einkommensteuererklärung muss der Gesellschafter letztlich doch immer den vollen Einkommensteuersatz bezahlen.
Bei der Personengesellschaft muss doch der Soli kleiner ausfallen. Weil er bezieht sich ja auf die Einkommenssteuer - anrechenbare Gewerbesteuer. D.h. 2,09 für den Soli.
Ein Hinweis im Text wäre glaube ich gut, dass wir mittlerweile 4 FACHE anrechnen dürfen. In Videos ist das immer doof. Aber im Text wäre das gut. Ich kontrastierte Sie die Tage für eine Beratung. Ich finde Ihre Videos sehr gut.
Sehr wertvolles Video - danke dafür! Angenommen ich bin Angestellter mit jährlichen Brutto-Verdienst von 90.000€ und möchte nebenbei eine GmbH & Co. KG gründen, wäre das steuerlich nicht ratsam, da ich aufgrund meines Angestelltenverhältnisses bereits in einer höheren Einkommenssteuerklasse bin? Anders gefragt, mein Angestelltenverhältnis wird der Einkommenssteuer der GmbH & Co. KG hinzugerechnet?
Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG werden transparent besteuert. Das heißt, dass nicht die Gesellschaft steuerpflichtig ist, sondern die Gesellschafter dahinter Ertragsteuern zu zahlen haben. Ist das eine natürliche Person, zum Beispiel Sie, dann bedeutet das, dass der Gewinn aus der Personengesellschaft zum Einkommen gehört und somit ebenfalls besteuert wird. In diesem Beispiel ist zwar schon das Gehalt so hoch, dass der Spitzensteuersatz greift, aber muss man denn auch den Reichensteuersatz anstreben? Zwar kann man mittlerweile Gewinne einer Personengesellschaft wie bei einer Kapitalgesellschaft thesaurieren, sodass vorerst keine Einkommensteuer darauf anfällt, doch ist dies immer noch recht komplex. :)
@@juhnsteuerberater besten Dank für diese Antwort! Die Reichensteuer geht ab rund 277.000€ los. Selbst mit hinzuzählen der Einkünfte aus GmbH & Co. KG wird das in diesem Fall nicht erreicht. Somit ist die GmbH & Co. KG noch steuerlich attraktiv?
Relevant ist bei der GmbH & Co. KG die ESt. Durchschnittsbelastung und diese müsste bei 100.000 € Gewinn bei etwa 33 % liegen. Bei der GmbH wird jedoch bei Privatentnahme der Gewinne tatsächlich mit etwa 48 % versteuert. Ist dies korrekt?
In diesem Rechenbeispiel ist es aber tatsächlich so, dass der Stpfl mit dem TEV sogar mehr Steuern zahlt...es lohnt sich also tatsächlich nur dann, wenn er mit seinem Steuersatz unter 42% liegt....
Frage: Die GewSt hatte ja mal als Ziel, der Kommune zur Finanzierung der Infrastruktur zu dienen. Ich habe eine GmbH, die ca 30% Software Entwicklung und 70% Schulungen macht. Die lokale Infrastruktur nutze ich quasi fast nicht. Gibt es die Möglichkeit, sich von der GewSt befreien zu lassen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind?
Hallo Alexander Hess - Pythonista, leider nicht wirklich. Die Gewerbesteuer wird für alle Unternehmener gleich berechnet, lediglich die Erhebung (Höhe = Hebesatz) erfolgt von der Gemeinde. Sie können aber mal bei der Gemeinde anfragen ob bestimmte (in ihrem Interesse) Infrastruktur-Maßnahmen ergriffen werden. VG Das Juhn Partner Team
Sehr geehrter Herr Juhn, die Vermögensverwaltende GmbH scheint sehr attraktiv zu sein, aber eine wichtige Frage dazu stellt sich mir: Wenn ich so eine GmbH gründe, mir dann ein Grundstück kaufe, den Bau einer Immobilie selber leite, die Vorsteuer aus dem Bau ziehe und es dann einfach vermiete, ist diese immer noch von der Gewerbesteuer befreit? (Ich tue nichts anderes außer ausschließlich Immobilien zu bauen und zu vermieten) Wenn ja dann ist das doch der perfekte Weg um sich ein Vermögen zu bauen!? Lg Canser
Würde mich wundern, wenn das gehen sollte. Vorsteuerabzug ist doch nur gewerblich tätigen Gesellschaften vorbehalten oder irre ich? Und gewerblich soll deine vGmbH ja nicht sein, da du sonst auch GeSt zahlen darfst und dann hast du nicht mehr 15,825% Belastung, sondern ca. 30%...
Ggf Ggf ich habe gelesen dass der Bau von Einfamilienhäusern und Zweif.-Häusern unschädlich ist. Google es mal. Dazu gibt es was. Das Gesetz erlaubt neben der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes bestimmte Nebentätigkeiten. Zwar fallen die Einkünfte aus diesen Nebentätigkeiten nicht unter die erweiterte Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, aber sie beeinträchtigen auch nicht die Kürzung hinsichtlich der übrigen Einkünfte. Aus dem Gesetzeswortlaut ist ersichtlich, daß es nicht auf die Gewichtung der einzelnen Tätigkeiten ankommt. Die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes muß also nicht Haupttätigkeit sein. Unschädlich ist die Betreuung von Wohnungsbauten sowie die Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Zweifamilienhäusern. Die Verwaltung und Nutzung von Kapitalvermögen ist ebenfalls ausdrücklich zugelassen. Der Begriff des Kapitalvermögens ergibt sich aus § 20 EStG, wobei die Geldgeschäfte nicht so umfangreich sein dürfen, daß die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten wird. Wichtig ist, daß nur die Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen erlaubt ist. Die Verwaltung oder Nutzung von Vermögen, das von Dritten überlassen wird, wäre schädlich. Werden über den Rahmen dieser zulässigen Tätigkeiten hinaus Nebengeschäfte ausgeübt, geht die Vergünstigung in vollem Umfang verloren. Aus zahlreichen BFH-Entscheidungen ist jedoch herauszulesen, daß Nebengeschäfte dann die Vergünstigung nicht beeinträchtigen, wenn sie als zwingend notwendiger Teil einer sinnvoll gestalteten Verwaltung eigenen Grundbesitzes anzusehen sind (zum Beispiel Kreditbeschaffung für die Grundstücksverwaltung, siehe BFH 23.7.69, BStBl II, 664). Auch Nebengeschäfte, die ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, sind unschädlich (zum Beispiel BFH 24.7.77, BStBl II, 776).
Tobias Leißner wenn es nicht geht wie geplant dann wie du sagst. Aber dann muss ich den Verkaufserlös versteuern. Lohnt es sich dann noch für den ganzen Aufwand... Es wird immer komplizierter
Vielen Dank für das Video! Eine vermutlich naive Frage: Sie beziehen sich immer wieder auf den persönlichen ESt-Satz des Kommanditisten. Bin ich richtig im Verständnis, dass dieser u.a. durch die in er GmbH & Co. KG anfallenden Gewinne bestimmt wird? Sprich: in einer GmbH & Co KG, die einen jährlichen Gewinn von 1 Mio. erwirtschaftet, wäre der Kommanditist im Höchststeuersatz und eine GmbH vermutlich attraktiver?
Bei einer KG kommt es auf die Regelung zur Gewinnverteilung an. Angenommen, es stehen 100 % zu, dann versteuert man automatisch auf privater Ebene den Gewinn von EUR 1 Mio. Allerdings gibt es seit einiger Zeit auch für Personengesellschaften die Option zur Thesaurierung, sodass man dem Prinzip nach wie eine GmbH besteuert werden kann. Hier unser Bericht dazu: th-cam.com/video/h_8gzQ9mlAU/w-d-xo.html
Hallo Herr Juhn, wie sehe der Gewinn und die darauf fallende Steuer aus, wenn in der GmbH & Co. KG als beispiel 3 Gesellschafter zu je 1/3 beteiligt sind? Teilen sich die Gesellschafter dann den Gewinn (100 in ihrem beispiel) quasi 33 pro Gesellschafter? Dann wäre der Steuersatz auch wieder weniger als 42% und würde sich Steuerlich mehr Lohnen als die GmbH. Liege ich in der Annahme richtig? Vielen Dank auch nochmal von mir, das Sie sich die Zeit nehmen ihr Wissen weiterzugeben.
Hallo 1988hrvatska, vielen Dank für das positive Feedback. Die GmbH & Co. KG wird wie eine Personengesellschaft besteuert (transparent), sodass die Annahme, jeder Gesellschafter erhält 1/3 grundsätzlich richtig ist. Wie sich der Steuersatz der einzelnen Gesellschafter entwickelt kann nur festgestellt werden, wenn sämtliche Einkünfte betrachtet werden. VG Das Juhn Partner Team
Hallo Patrick Thoma, Der Spitzensteuersatz beträgt 42 %. Die 45 % ist die sog. Reichensteuer. Die durchschnittliche Steuerbelastung ist in der Regel niedriger. VG Das Juhn Partner Team
JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Danke für die Antwort, aber die Frage war etwas anders gemeint: sollte man die Variante zwei für die Entnahme (60%) dann nehmen wenn der grenzsteuersatz bei 42% liegt (also bei ca. 60.000 brutto) oder wenn die effektive Steuer bei 42% liegt (also bei 250.000 brutto)
Frohes Neues Herr Juhn, Sie haben des Öfteren gesagt, dass es sich erst mit einem Gewinn von 500Teuro lohnt eine Holding zu gründen. Ist es jedoch nicht sehr Nachteilhaft eine Holding nachträglich zu gründen?
Wer das Buch "Steuern steuern" gelesen hat, weiß die Vorzüge einer Holding zu schätzen. Den Mehraufwand sollte man jedoch einpreisen, ist allerdings überschaubar. Die meisten jungen Gründer haben eine eigene Privat-Holding und beteiligen sich mit dieser dann an gemeinschaftlichen Unternehmungen in Form von Tochter-GmbHs. Wird später der Anteil an der Tochter verkauft, wandert der Ertrag zu 95% steuerfrei in die Holding und kann neu investiert werden. Ohne Holding müsste man die Wertsteigerung zu 100% versteuern, je nachdem ob Privatvermögen oder Betriebsvermögen.
Richtig. Wenn man weiß, dass das Unternehmen wachsen wird, sollte man möglichst bei Gründung eine Holdingstruktur aufsetzen. Die spätere Schaffung der Holdingstruktur ist aufwendig und bindet den Unternehmern an eine siebenjährige Sperrfrist. BG, CJ
Hallo Michael Grauer, ob eine GmbH & Co. KG oder eine GmbH besser ist hängt ganz von den Zielen der Gesellschafter ab. Sollten die Gewinne in der Gesellschaft thesauriert werden, um neue Investitionen zu tätigen eignet sich die GmbH besser. Bei einer regelmäßigen Ausschüttung ist die GmbH & Co. KG geeigneter. Das kann natürlich nur als grobe Faustformel gesehen werden. VG Das Juhn Partner Team
Hallo Gothic Zwo, teilweise findest du die in den Videos abgebildeten Folien & Skripte bei uns auf der Homepage unter den jeweiligen Fachbeiträgen. Diese stehen dort dann als Download zur Verfügung. So auch im Falle dieses Videos => www.juhn.com/fachwissen/gmbh-co-kg/besteuerung-gmbh-co-kg/ VG, Juhn-Partner Team
Hätte da ne frage, den wen man eine immobile 10 jahre besitzt und sie dan verkauft ist der gewinn steuerftei aber was ist wen man es nicht verkauft und die miete bekommt muss man die nach 10 jahren immer noch versteuern?
Frage zum Geschäftsführergehalt ("Ehrenamt") GmbH GF muss immer ein angemessenes Gehalt bekommen, das einem Fremdvergleich standhält. KG GF (Komplementär oder Kommanditist) kann auch quasi "ehrenamtlich" tätig sein, solange seine tatsächlichen Auslagen von der KG beglichen werden. Ist es möglich, bei einer GmbH & Co. KG ohne GF-Gehalt tätig zu sein? Oder funktioniert dies nur für Kommanditisten mit einer organschaftlichen Geschäftsführungsbefugnis und der GF der Komplementär-GmbH muss trotzdem ein angemessenes Gehalt beziehen?
Hallo Herr Leißner, auch bei einer GmbH kann das GF-Gehalt null sein. Es darf nur die Fremdüblichkeit nicht übersteigen. Daher ist es auch bei einer GmbH & Co. KG möglich, ohne GF-Gehalt tätig zu werden. BG, CJ
Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren: www.juhn.com/terminvereinbarung/
Schön, dass auch jemand mit Kompetenz und hilfreichem Wissen einen You-Tube Kanal betreibt. Das ist so hilfreich. Vielen Dank hierfür. Wünsche Ihnen möglichst viele Abonnenten und Aufrufe.
Vielen Dank für das positive Feedback. Das motiviert uns so weiter zu machen!
Cooler Typ. Sry für die direkte Art. Herrlich wie sie das alles mit Herz darstellen. Top Content. :)
Herr Juhn, wieder ein klasse Vortrag! Das werde ich nach Möglichkeit direkt in der mündlichen Prüfung bei meinem Bachlor anwenden. Danke!
Hallo Herr Juhn, vielen Dank für die Videos. Ich lerne mit Ihren Videos für meine mündliche zum Steuerfachwirt.
Man kann sagen was man will, aber der Herr hats drauf!
Wirklich guter Content :) Danke fürs teilen!
Viel Dank für das positive Feedback.
VG Das Juhn Partner-Team
Hervorragend und sehr anschaulich erklärt. 👍
schönes Video , danke sehr fürs Mitteilen.
Sehe gutes Video! Danke für den ganzen Wert den Sie vermitteln!
Eigentlich ein trockenes Thema, aber das mit der "Flatrate" war irgendwie lustig. :))) Und sehr gut erklärt, Top Video!
Danke :)
Sehr gutes Video!
Der Antrag auf Teileinkünfteverfahren kann unter Anderem auch schon deshalb interessant sein, weil hierdurch der Werbungskostenabzug ermöglicht wird, da § 20 Abs. 9 EStG nicht gilt. Dies wäre denkbar bei Fallgestaltungen in denen eine GmbH durch Finanzierung erworben wurde und somit Schuldzinsen abgesetzt werden könnten.
Tolles Video - Verständlich und praktisch!
Sehr konkret :) Vielen Dank!
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung
Instablaster.
Super einfach erklärt 👍 Danke
Frohes Neues zuerst ;)
Mal wieder ein TOP Beitrag! Content is king! Bester deutschsprachiger Kanal in Sachen Unternehmensbesteuerung! Der Kanal verdient mind. 6stellige Abonnenten...hoffe in 2020 wird die Marke geknackt ;)
Ist es möglich diesen Vortrag als PDF reinzustellen oder zumindest die Folien die hier gezeigt werden? VG David
Hallo David,
die Folien zum Rechtsformvergleich stehen unter folgendem Link zum Download bereit:
www.juhn.com/fachwissen/gmbh-co-kg/besteuerung-gmbh-co-kg/
VG, Juhn-Partner-Team
Danke, sehr informatives Video!
Vortrag gehalten in köln StB Verband, in Westfalen Lippe und sogar in Sachsen ABER NICHT IN DÜsseldorf (typisch kölner) -:)
Sehr verständlich erklärt.
Hallo Frau Prissner,
vielen Dank für das positive Feedback.
VG Das Juhn Partner Team
Auch von mir ein frohes und erfolgreiches neues Jahr Herr Juhn. Ich schließe mich meinen Vorkommentatoren an und danke Ihnen für diesen erneut sehr interessanten Beitrag. Dazu aber noch eine Frage. Bei einer GmbH & Co. KG muss ja (wie ich von Ihnen gelernt habe) erst die GmbH gegründet werden, welche dann als Komplementär in der neuen KG eingesetzt wird. Wenn man sich selbst an ein Gehalt auszahlen will, kann man dann nicht als Geschäftsführer der GmbH ein Geschäftsführergehalt bekommen und so die steuerlichen Vorteile der GmbH nutzen? Genau so auch bei anderen Ausgaben? Sodass diese für GmbH zahlt und nicht die GmbH & Co. KG. Diese könnte ja dann für den Geschäftsbetrieb notwendige Räumlichkeiten wiederum von der GmbH anmieten. Kriegt man das so durch? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, da ich momentan vor der gleichen Entscheidung stehe ob GmbH oder GmbH & Co. KG.
Herzlichen Dank!
Das Gehalt würde über die Sonderbilanz auch wieder dem Gewinnanteil aus der KG als Sonderbetriebseinnahme zugerechnet werden. Anders wenn die Komplementär GmbH zugleich mehrere Komplementärstellungen einnehmen würde oder anderweitig einen eigenen Geschäftsbetrieb betreiben würde. Ansonsten besteht der Zweck der GmbH allein in der Komplementärstellung eben dieser einen KG.
Kommt mir spontan in den Sinn, korrigiert ich bitte falls ich falsch liege
Herr Juhn, warum unterscheiden Sie beim Gesellschafter die beiden Fälle Kapitalertragsteuer und Einkommensteuer. Über die Einkommensteuererklärung muss der Gesellschafter letztlich doch immer den vollen Einkommensteuersatz bezahlen.
Bei der Personengesellschaft muss doch der Soli kleiner ausfallen. Weil er bezieht sich ja auf die Einkommenssteuer - anrechenbare Gewerbesteuer. D.h. 2,09 für den Soli.
Welche Rechtsform ist vorteilhafter wenn die Firma von ihrer präsentierten liechtensteinischen Stiftung gehalten wird?
Kann ich mit einer GmbH ein Haus kaufen und an mich selbst vermieten, um künftig Reperaturen etc. als Ausgaben absetzen zu können?
Ein Hinweis im Text wäre glaube ich gut, dass wir mittlerweile 4 FACHE anrechnen dürfen. In Videos ist das immer doof. Aber im Text wäre das gut. Ich kontrastierte Sie die Tage für eine Beratung. Ich finde Ihre Videos sehr gut.
Sehr wertvolles Video - danke dafür! Angenommen ich bin Angestellter mit jährlichen Brutto-Verdienst von 90.000€ und möchte nebenbei eine GmbH & Co. KG gründen, wäre das steuerlich nicht ratsam, da ich aufgrund meines Angestelltenverhältnisses bereits in einer höheren Einkommenssteuerklasse bin? Anders gefragt, mein Angestelltenverhältnis wird der Einkommenssteuer der GmbH & Co. KG hinzugerechnet?
Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG werden transparent besteuert. Das heißt, dass nicht die Gesellschaft steuerpflichtig ist, sondern die Gesellschafter dahinter Ertragsteuern zu zahlen haben. Ist das eine natürliche Person, zum Beispiel Sie, dann bedeutet das, dass der Gewinn aus der Personengesellschaft zum Einkommen gehört und somit ebenfalls besteuert wird. In diesem Beispiel ist zwar schon das Gehalt so hoch, dass der Spitzensteuersatz greift, aber muss man denn auch den Reichensteuersatz anstreben? Zwar kann man mittlerweile Gewinne einer Personengesellschaft wie bei einer Kapitalgesellschaft thesaurieren, sodass vorerst keine Einkommensteuer darauf anfällt, doch ist dies immer noch recht komplex. :)
@@juhnsteuerberater besten Dank für diese Antwort! Die Reichensteuer geht ab rund 277.000€ los. Selbst mit hinzuzählen der Einkünfte aus GmbH & Co. KG wird das in diesem Fall nicht erreicht. Somit ist die GmbH & Co. KG noch steuerlich attraktiv?
Relevant ist bei der GmbH & Co. KG die ESt. Durchschnittsbelastung und diese müsste bei 100.000 € Gewinn bei etwa 33 % liegen. Bei der GmbH wird jedoch bei Privatentnahme der Gewinne tatsächlich mit etwa 48 % versteuert. Ist dies korrekt?
Gibt es den ganzen Vortrag auch als Aufnahme online?
Toller Kanal!
Besten Dank!
In diesem Rechenbeispiel ist es aber tatsächlich so, dass der Stpfl mit dem TEV sogar mehr Steuern zahlt...es lohnt sich also tatsächlich nur dann, wenn er mit seinem Steuersatz unter 42% liegt....
Kann man dies auch auf die UG / UG & Co. KG anwenden ?
Frage: Die GewSt hatte ja mal als Ziel, der Kommune zur Finanzierung der Infrastruktur zu dienen. Ich habe eine GmbH, die ca 30% Software Entwicklung und 70% Schulungen macht. Die lokale Infrastruktur nutze ich quasi fast nicht. Gibt es die Möglichkeit, sich von der GewSt befreien zu lassen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind?
Hallo Alexander Hess - Pythonista,
leider nicht wirklich. Die Gewerbesteuer wird für alle Unternehmener gleich berechnet, lediglich die Erhebung (Höhe = Hebesatz) erfolgt von der Gemeinde. Sie können aber mal bei der Gemeinde anfragen ob bestimmte (in ihrem Interesse) Infrastruktur-Maßnahmen ergriffen werden.
VG Das Juhn Partner Team
Mega Kanal
Danke!
Sehr geehrter Herr Juhn,
die Vermögensverwaltende GmbH scheint sehr attraktiv zu sein, aber eine wichtige Frage dazu stellt sich mir:
Wenn ich so eine GmbH gründe, mir dann ein Grundstück kaufe, den Bau einer Immobilie selber leite, die Vorsteuer aus dem Bau ziehe und es dann einfach vermiete, ist diese immer noch von der Gewerbesteuer befreit?
(Ich tue nichts anderes außer ausschließlich Immobilien zu bauen und zu vermieten)
Wenn ja dann ist das doch der perfekte Weg um sich ein Vermögen zu bauen!?
Lg Canser
Canser Toku gut erkannt!
Würde mich wundern, wenn das gehen sollte.
Vorsteuerabzug ist doch nur gewerblich tätigen Gesellschaften vorbehalten oder irre ich?
Und gewerblich soll deine vGmbH ja nicht sein, da du sonst auch GeSt zahlen darfst und dann hast du nicht mehr 15,825% Belastung, sondern ca. 30%...
Ggf Ggf ich habe gelesen dass der Bau von Einfamilienhäusern und Zweif.-Häusern unschädlich ist. Google es mal. Dazu gibt es was.
Das Gesetz erlaubt neben der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes bestimmte Nebentätigkeiten. Zwar fallen die Einkünfte aus diesen Nebentätigkeiten nicht unter die erweiterte Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, aber sie beeinträchtigen auch nicht die Kürzung hinsichtlich der übrigen Einkünfte. Aus dem Gesetzeswortlaut ist ersichtlich, daß es nicht auf die Gewichtung der einzelnen Tätigkeiten ankommt. Die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes muß also nicht Haupttätigkeit sein.
Unschädlich ist die Betreuung von Wohnungsbauten sowie die Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Zweifamilienhäusern. Die Verwaltung und Nutzung von Kapitalvermögen ist ebenfalls ausdrücklich zugelassen. Der Begriff des Kapitalvermögens ergibt sich aus § 20 EStG, wobei die Geldgeschäfte nicht so umfangreich sein dürfen, daß die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten wird. Wichtig ist, daß nur die Verwaltung und Nutzung von eigenem Kapitalvermögen erlaubt ist. Die Verwaltung oder Nutzung von Vermögen, das von Dritten überlassen wird, wäre schädlich.
Werden über den Rahmen dieser zulässigen Tätigkeiten hinaus Nebengeschäfte ausgeübt, geht die Vergünstigung in vollem Umfang verloren. Aus zahlreichen BFH-Entscheidungen ist jedoch herauszulesen, daß Nebengeschäfte dann die Vergünstigung nicht beeinträchtigen, wenn sie als zwingend notwendiger Teil einer sinnvoll gestalteten Verwaltung eigenen Grundbesitzes anzusehen sind (zum Beispiel Kreditbeschaffung für die Grundstücksverwaltung, siehe BFH 23.7.69, BStBl II, 664). Auch Nebengeschäfte, die ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, sind unschädlich (zum Beispiel BFH 24.7.77, BStBl II, 776).
Alternativ gründe Dir einen Bauträger, lass den die Häuser bauen, und verkaufe dann an Deine Vermögensverwaltende GmbH.
Tobias Leißner wenn es nicht geht wie geplant dann wie du sagst. Aber dann muss ich den Verkaufserlös versteuern. Lohnt es sich dann noch für den ganzen Aufwand... Es wird immer komplizierter
Grüße euch. Ich betreibe eine GmbH in Berlin. Kann mir jemand aus Umgebung einen auch nur ansatzweise so kompetenten Steuerberater vorstellen?
Vielen Dank für das Video! Eine vermutlich naive Frage:
Sie beziehen sich immer wieder auf den persönlichen ESt-Satz des Kommanditisten. Bin ich richtig im Verständnis, dass dieser u.a. durch die in er GmbH & Co. KG anfallenden Gewinne bestimmt wird? Sprich: in einer GmbH & Co KG, die einen jährlichen Gewinn von 1 Mio. erwirtschaftet, wäre der Kommanditist im Höchststeuersatz und eine GmbH vermutlich attraktiver?
Bei einer KG kommt es auf die Regelung zur Gewinnverteilung an. Angenommen, es stehen 100 % zu, dann versteuert man automatisch auf privater Ebene den Gewinn von EUR 1 Mio. Allerdings gibt es seit einiger Zeit auch für Personengesellschaften die Option zur Thesaurierung, sodass man dem Prinzip nach wie eine GmbH besteuert werden kann. Hier unser Bericht dazu:
th-cam.com/video/h_8gzQ9mlAU/w-d-xo.html
Guten tag her
ich bin Auslander
Die firma GmbH ist KG ?
Hallo Herr Juhn, wie sehe der Gewinn und die darauf fallende Steuer aus, wenn in der GmbH & Co. KG als beispiel 3 Gesellschafter zu je 1/3 beteiligt sind? Teilen sich die Gesellschafter dann den Gewinn (100 in ihrem beispiel) quasi 33 pro Gesellschafter? Dann wäre der Steuersatz auch wieder weniger als 42% und würde sich Steuerlich mehr Lohnen als die GmbH.
Liege ich in der Annahme richtig?
Vielen Dank auch nochmal von mir, das Sie sich die Zeit nehmen ihr Wissen weiterzugeben.
Hallo 1988hrvatska,
vielen Dank für das positive Feedback.
Die GmbH & Co. KG wird wie eine Personengesellschaft besteuert (transparent), sodass die Annahme, jeder Gesellschafter erhält 1/3 grundsätzlich richtig ist. Wie sich der Steuersatz der einzelnen Gesellschafter entwickelt kann nur festgestellt werden, wenn sämtliche Einkünfte betrachtet werden.
VG Das Juhn Partner Team
Vielen Dank für die schnelle Antwort Herr Juhn 👍
Bildungsträger sind nicht von der Gewerbesteuer befreit, in den letzten 20 Jahren mussten wir immer zahlen.
Suits in DE?
„Wenn der Steuersatz bei 45 ist“ bedeutet SPITZENsteuersatz oder der effektive Gesamtsteuersatz?
Hallo Patrick Thoma,
Der Spitzensteuersatz beträgt 42 %. Die 45 % ist die sog. Reichensteuer. Die durchschnittliche Steuerbelastung ist in der Regel niedriger.
VG Das Juhn Partner Team
JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Danke für die Antwort, aber die Frage war etwas anders gemeint: sollte man die Variante zwei für die Entnahme (60%) dann nehmen wenn der grenzsteuersatz bei 42% liegt (also bei ca. 60.000 brutto) oder wenn die effektive Steuer bei 42% liegt (also bei 250.000 brutto)
Frohes Neues Herr Juhn,
Sie haben des Öfteren gesagt, dass es sich erst mit einem Gewinn von 500Teuro lohnt eine Holding zu gründen. Ist es jedoch nicht sehr Nachteilhaft eine Holding nachträglich zu gründen?
Nur, wenn man die Tochter innerhalb von sieben Jahren verkaufen will.
Wer das Buch "Steuern steuern" gelesen hat, weiß die Vorzüge einer Holding zu schätzen. Den Mehraufwand sollte man jedoch einpreisen, ist allerdings überschaubar.
Die meisten jungen Gründer haben eine eigene Privat-Holding und beteiligen sich mit dieser dann an gemeinschaftlichen Unternehmungen in Form von Tochter-GmbHs. Wird später der Anteil an der Tochter verkauft, wandert der Ertrag zu 95% steuerfrei in die Holding und kann neu investiert werden.
Ohne Holding müsste man die Wertsteigerung zu 100% versteuern, je nachdem ob Privatvermögen oder Betriebsvermögen.
Richtig.
Wenn man weiß, dass das Unternehmen wachsen wird, sollte man möglichst bei Gründung eine Holdingstruktur aufsetzen. Die spätere Schaffung der Holdingstruktur ist aufwendig und bindet den Unternehmern an eine siebenjährige Sperrfrist.
BG, CJ
Heißt das, dass ich von der GmbH & Co. KG wieder in eine reine GmbH wechseln sollte, sobald ein Geschäft richtig läuft?
Hallo Michael Grauer,
ob eine GmbH & Co. KG oder eine GmbH besser ist hängt ganz von den Zielen der Gesellschafter ab. Sollten die Gewinne in der Gesellschaft thesauriert werden, um neue Investitionen zu tätigen eignet sich die GmbH besser. Bei einer regelmäßigen Ausschüttung ist die GmbH & Co. KG geeigneter. Das kann natürlich nur als grobe Faustformel gesehen werden.
VG Das Juhn Partner Team
JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft danke, ich muss da mal drüber nachdenken.
Kriege ich irgendwo Ihre Skripte auf legalem Wege her?
Hallo Gothic Zwo,
teilweise findest du die in den Videos abgebildeten Folien & Skripte bei uns auf der Homepage unter den jeweiligen Fachbeiträgen. Diese stehen dort dann als Download zur Verfügung.
So auch im Falle dieses Videos => www.juhn.com/fachwissen/gmbh-co-kg/besteuerung-gmbh-co-kg/
VG, Juhn-Partner Team
Na ja der Unterschied ist doch minimal eigentlich
Hätte da ne frage, den wen man eine immobile 10 jahre besitzt und sie dan verkauft ist der gewinn steuerftei aber was ist wen man es nicht verkauft und die miete bekommt muss man die nach 10 jahren immer noch versteuern?
Nico Hartmann ja
@@klausp.5460 danke
Frage zum Geschäftsführergehalt ("Ehrenamt")
GmbH
GF muss immer ein angemessenes Gehalt bekommen, das einem Fremdvergleich standhält.
KG
GF (Komplementär oder Kommanditist) kann auch quasi "ehrenamtlich" tätig sein, solange seine tatsächlichen Auslagen von der KG beglichen werden.
Ist es möglich, bei einer GmbH & Co. KG ohne GF-Gehalt tätig zu sein? Oder funktioniert dies nur für Kommanditisten mit einer organschaftlichen Geschäftsführungsbefugnis und der GF der Komplementär-GmbH muss trotzdem ein angemessenes Gehalt beziehen?
Hallo Herr Leißner,
auch bei einer GmbH kann das GF-Gehalt null sein. Es darf nur die Fremdüblichkeit nicht übersteigen. Daher ist es auch bei einer GmbH & Co. KG möglich, ohne GF-Gehalt tätig zu werden.
BG, CJ
Tobias Leißner k
Das stellt sich mir eher die Frage: Sollte ich mein Unternehmen nicht lieber in der Schweiz gründen?
Wenn man eine GmbH gründet, ist man doch kraft Gesetz gewerbesteuerpflichtig, da kommt doch keine Gewerbesteuerbefreiung mehr in Betracht?