"Das Beharrungsvermögen etablierter Juristen ist gigantisch!" Selten einen solch zutreffenden und stichhaltigen Satz von einem Volljuristen gehört. Absolut zutreffend!!
Wow, wenn man diese Erfolgserlebnisse hört, ist man echt baff. Und so etwas elementares auch noch kostenlos. Kann Herr Rosenbach bitte mal durch verschiedene Unis reisen und seinen Kurs anbieten? Oder besser, ein Buch rausbringen? Das wäre das non plus ultra!
@@nomongosinthaworld Falls es euch noch interessiert. Die Methode die Herr Rosenbach beschreibt ist aus Schmalz: Methodenlehre entnommen. Das Buch gibt es leider nicht mehr zu kaufen aber Uni-Bibliotheken müssten sie noch haben
Sehr interessantes Video, im Großteil unterstütze ich deine Beobachtungen aber ziehe zumindest teilweise andere Begründung heran. Ich sehe neben der „Schuld“ bei dem Studium auch die „Schuld“ bei den Studierenden. Dazu aber am Ende mehr. Zu mir: Ich selbst bin aktuell in meiner Examensvorbereitung und gehe guten Glaubens in das Examen im August. Insbesondere wegen den Grundsätzen, die auch von Herr Rosenbach beschrieben wurde. Das Studium ist sehr formal und überfrachtet. Das sieht jeder, der sich alleine die Vorbereitungszeit von 12 - 18 Monaten aufs StEx ansieht. In den Klausuren werden auswendiggelernte Definitionen und Meinungsstreite abgefragt. Die Zeit zum Nachdenken und zu philosophieren und zu erarbeiten ist nicht da. Besonders letzteres kann wohl jeder bestätigen, der mal eine Examensklausur im Strafrecht hinter sich gebracht hat. Im Studium und auch im Rep erlernt man i.d.R. Dinge, die man machen darf und was nicht. Wenn man dann aber die Studenten hinterfragt „Wieso“ bekommt man idR keine Antwort. So mal ein Beispiel aus meiner letzten Woche. Zu mir kommen häufig Freunde, wenn sie Hilfe im ZR oder im ÖR brauchen. Da bekam ich von einer Freundin die Frage gestellt, ob ich erklären könnte wieso man im Falle des fehlenden Erklärungsbewusstseins die WE nur analog 119 I und nicht direkt anfechten können. Nach der Erklärung kam von einem anderen Freund die Rückfrage und dort fiel mir etwas Interessantes (mal wieder) auf: Auswendiglernen können sie alle. Er konnte mir sagen was ein EB ist und die Definition. Als ich ihn dann mal bat mir ein Beispiel aus dem Leben für ein fehlendes EB zu nennen, welches nicht gerade genau dem SV meines persönlichen Beispielfalles entspricht, wurde es schon kritisch. Dies deckt sich also mit deiner Erfahrung bzgl. Des „vom Himmel fallenden SV“. Man lernt es nur auswendig und füllt polemisch gesagt nur die Lücken aus. Allerdings ging es dann noch weiter. Nach der Erklärung war die Frage noch offen nach der Analogie*. Da scheiterte es bereits massiv an dem einfachen „Lesen der Norm“. Alle lernen die Schemata auswendig. Niemand liest das Gesetz. Ich würde eine Wette abschließen, dass du von 10 Kandidaten, die eine große Übung im Strafrecht mit über 10 Punkte bestehen, mindestens 9 den Schönfelder wegnehmen könntest am Anfang der Klausur und (nach einer kurzen Panik inkl. Schnappatmung) die Klausur ohne wesentliche Verschlechterung weiter schreiben könnte. *Ein anderes kurzes Beispiel: Unser Repetitor fragte vor einigen Wochen „Was ist eine Analogie und wofür braucht man sie“. Jeder wusste, dass sie eine planwidrige Regelungslücke und eine vergl. Interessenlage voraussetzt. Die Definition der einzelnen Begriffe wussten zwar weniger aber dennoch einige. Aber bei der Frage „und warum hat der GG es dann nicht eben reingeschrieben. Es kann also nie ein Analogieinteresse geben?“ scheiterten sie. Und da komm ich zum Kern meiner These: der Student lernt das Recht auswendig und liebt es nicht (mehr). Doch nun zurück. Wieso ist das so? Das Studium ist wie folgt aufgebaut: Lernt auswendig. Schreibt es hin. Folgt dieser Meinung. Macht weiter. Einige Highlights von AG Leitern und Professoren: „Nutzt nicht den 242 BGB. Wenn ihr damit argumentiert, habt ihr verloren“. Ich nutze ihn in jeder Übungsklausur um ein Argument mir herzuleiten oder ein Ergebnis anzupassen, wenn es nicht passt. Im Studium wurde einem davor aber Angst gemacht. „Diskutiert nicht, sondern folgt dieser Ansicht aus klausurtaktischen Gründen“. Ja herzlichen Glückwunsch. Mit dem Satz habt ihr gerade 300 Jurazombies erzeugt, die nicht mehr nachdenken und Sachen hinterfragen. „Überlegt euch auf welches Ergebnis und welche Probleme der Klausursteller wohl hinauswill und schafft euch Probleme“. Genau. Das mache ich im Berufsleben genauso. Ich passe das Recht an solange bis es passt. Ich schaffe mir möglichst viele Probleme anstelle einer sauberen Subsumtion und einen intelligenten Lösungsweg zu schaffen. Wie oft hatte ich schon Bemerkungen am Klausurrand, die in die Richtung gingen: „Schöner Lösungsweg aber damit die Probleme umschifft“. Ja. Der Richter freut sich bestimmt, wenn er einen 300 seitigen Antrag bekommt, in der jede MM eines Profs oder Amtsgerichtsrichters aus Hünxe steht. Jeder Student hört in den Vorlesungen „legt eine Norm nach dem Wortlaut, dem Sinn und Zweck, der Systematik und der Historie aus“. Was das allerdings tatsächlich bedeutet, weiß niemand. Ich würde mir wünschen, wenn vermehrt Klausuren mit ausgedachten Gesetzen kämen. Gerade im Ö-R wäre es schön. Die Ordnungsbehörde wird tätig aufgrund eines ausgedachten Gesetzes, welches nicht nur angewandt werden muss, sondern auch ausgelegt. Aber nein lieber wird zum x-ten Mal ein Auto abgeschleppt. Doch nun genug mit den Problemen im Studium. Was kann man tun? Von staatlicher Seite nicht viel. Mehr Grundlagen verlangen wäre ein sinnvoller Schritt aber ein guter Jurist ist ein solcher, der Spaß daran hat. Jemand, der sich gerne darüber Gedanken macht und Probleme nicht anhand eines Schemas, sondern anhand eines Bauchgefühls erkennt. Diese Kompetenzen sollten gefördert werden. Wir haben uns kein Fach ausgesucht, in dem man nach Schema F arbeiten kann. Wir brauen Kreativität. Wir brauchen auch das Selbstbewusstsein und die Dreistigkeit etwas zu behaupten. Vor Gericht würde ja auch kein Anwalt sagen „Also wir fänden es jetzt ganz nett, wenn sie meinen Mandaten nicht wegen Mordes verknacken trotz des Geständnisses.“ Nein. Es käme eine Rüge wegen Verfahrensfehlern, da die Pol das Geständnis herausgeprügelt hat. Im Studium wird einem allerdings diese Kompetenz des Selbstbewusstseins und der Selbstständigkeit nicht beigebracht. Darüber hinaus wissen viele Studenten die Grundprinzipien und die einfachsten Klausurmethoden nicht. Beispielsweise kennt das Zivilrecht meiner Meinung nach nur zwei großen Prinzipen: Der Schutz des gutgl. Obj Empfängerhorizonts (Ausprägung beispielsweise in den Schutz des guten Glaubens) und der Minderjährigenschutz (und weiterer nicht geschäftsfähiger Personen). Wenn man diese zwei Prinzipien wirklich verstanden hat, ist man bei der Auslegung jeder Norm im Merkmal „Sinn und Zweck“ einen riesen Schritt weiter. Ebenso das Ö-R: Der Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes. Aka „Das EGL-Erfordernis“. Wie viele einfach nie gelernt haben warum wir eine EGL brauchen. Daneben sind natürlich die Bearbeitungsmethoden. Lest bei jeder Subsumtion nochmal den Abschnitt in dem Sachverhalt und bleibt möglichst nah an ebendiesen. Mir hat damals eine Freundin, die selbst Doktorandin ist, geholfen. Ich litt damals um dieselben Fehler wie diese beschriebenen. Sie hat mich an die Hand genommen und mich suchen lassen und mir selbst Argumente überlegen bis man das Prinzip verstanden hat. Doch wie soll man das denn lernen, wenn es einem niemand sagt? Das ist fast unmöglich. Daher um nun am Schluss auf meine eingangs beschriebener These zurück zu kommen. Diese Kompetenz wird im Studium nicht vermittelt und daher bin ich vom lege artis Programm super begeistert und finde es tatsächlich sehr wichtig und sehr sinnvoll. Allerdings trägt auch der Student, der sich nicht engagiert und hinterfragt eine Teilschuld. Ich kenne einige Studenten, die außerhalb des Studiums keine Sekunde an das Fach denken. Freiwillig einen Podcast wie FAZ Einspruch anhören? Eine Nachrichten APP wie Einspruch oder LTO? Eine Zeitschrift wie die JUS /JA in der Bib lesen? Tatsächliche Lebenssachverhalte wie den Brexit, die Diskussionen im Btag seit es die AfD gibt, die Gesetzgebung zu den PolG hinterfragen? Fehlanzeige. Jura muss bei den Menschen zur Berufung nicht zum Beruf werden. Wer es nur lernt, damit er hinterher G63 AMG fahren kann, hat einfach nicht das Interesse 😉. Da helfen auch die besten Auslegungsmethoden nicht, da sie ein Interesse und eine Kreativität voraussetzen, die bisher nicht da ist. Dieses Interesse ist aber in 95% der Fälle angelegt gewesen nur im Rahmen des Studiums verloren gegangen (Lediglich die ausgeklammert, die „irgendwas“ studieren wollten oder „weil Papa und Mama Juristen sind“ es machen). Daher sollte jeder sich regelmäßig hinterfragen warum man mit dem Studium angefangen hat und sich daran zurückbesinnen. Und solltest du meine „kleine“ Stellungnahme bis hierhin gelesen haben Dominik, würde mich deine Meinung dazu sehr interessieren. Mir scheint es als war ich mit der heutigen arbeitsrechtlichen Übungsklausur noch nicht ausgelastet und hatte noch Bedarf meine Gedanken niederzuschreiben 😊 Du machst hier jedenfalls einen echt tollen Kanal, der noch sehr bodenständig und nicht abgehoben ist. Mach bitte weiter so. Du motivierst damit viele Studenten.
Ein Kommentar der für TH-cam Verhältnisse einer Doktorarbeit gleicht und doch sehr viel Inhalt vermittelt und auf viele Anknüpfungspunkte verweist. Vielen Dank!
Hey, mir hat dein Kommentar sehr gefallen und mein eigenes Empfinden wiedergespiegelt. Ich bin auch schon im höheren Semester und würde gerne konkret meine Methodik verbessern. Leider komme ich nicht aus München und kann aus diesem Grund nicht am lege artis teilnehmen. Gibt es Bücher die du zu dem Thema empfehlen könntest. Vielen Dank schonmal!
Dieses Konzept oder lehrdidaktik klingt vielversprechend. Vielleicht besteht ja die Chance (ähnlich Lorenz) dieses Seminar per Video aufzunehmen und online hochzuladen. LG aus Berlin
Es ändert sich ja auch deswegen an der Ausbildung nichts, weil diejenigen, die sie ändern könnten gleichzeitig diejenigen sind, die ein Prädikatsexamen hatten. Es würde quasi die eigene "unmenschliche" Leistung schmälern, wenn plötzlich auch Durchschnittsstudenten eine Chance auf eine gute Note haben würden. Dieser Vorgang mag ja unbewusst ablaufen, aber da ist einfach sehr viel (für mich durchaus menschlich verständliche) Arroganz dabei. Ich glaube, dass psychologisch viel mehr dahinter steckt, als immer dieser Gedanke, dass die Nachfolgenden eben auch durch das System müssen. Übrigens glaube ich absolut nicht, dass es irgendetwas bringt, den Stoffumfang zu reduzieren. Das kommt einem nur immer in der Examensvorbereitung so vor, weil man von der Stoffmenge erschlagen wird. Die dazu gewonnene Zeit würde ja doch wieder nicht sinnvoll genutzt werden.
Da muss ich wohl mal eine Reise nach München unternehmen. Edit: Sofern der Didaktik genügend umsetzbar könnte man für andere Interessierte aus den Weiten des Landes einen Podcast gestalten.
Das klingt mal nach einem guten Ansatz. Hätte diesen Kurs echt gerne besucht. Finde das immer sympathisch, wenn ein Dozent selbst von dem begeistert ist, was er unterrichtet. Die Verbindung zwischen (Blick für die) Praxis und Methodik scheint mit wirklich wichtig für den Erfolg im Examen. Ich habe bereits während der Examensvorbereitung (fürs 1.) echte Fälle auf der Arbeit bearbeitet. Wenn man eine Vorstellung davon hat, wie man in der Praxis an einen unbekannten Fall herangeht, dann schrecken einen auch unbekannte Konstellationen in den Klausuren nicht mehr ;) Ich denke, mein Examen wäre schlechter gewesen, wenn ich diese Erfahrung nicht gemacht hätte.
Wunderschönes Video! Als Student bin ich natürlich auch total dabei, dass der Stoff reduziert wird und v.a. die Methoden beigebracht werden! Schließlcih spezialisieren sich eh viele in der Juristerei, wo es mehr auf die Methoden ankommt, als um die xte Theorie beim ETBI. Wann wird geplant, die Seminare auch außerhalb von der LMU, auch in anderen Bundesländern anzubieten?
Passend dazu auch ein Zitat von George Washington: Wenn ich 2 Stunden hätte, um einen Baum zu fällen, würde ich 1,5 Stunden lang meine Axt schärfen. Wer die Grundelemente der Juristerei beherrscht, der kann auch den Rest mit vergleichsweise wenig Aufwand lernen.
Natürlich ist das von Herrn Rosenbach gesagte in der Theorie vollständig richtig und trifft auf weite Teile des Arbeitens im öffentlichen Recht und Zivilrecht zu. Aber gerade im materiellen Strafrecht sind die Meinungen so fern von jedem Gesetzestext, dass man mit dieser Methode vollständig verloren ist. Das kann man kritisieren, ist aber Stand jetzt Realität und muss vom Examenskandidaten erst einmal so angenommen werden.
Gerade im Strafrecht müssen die Theorien nach dem Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 II GG) an das Gesetz anknüpfen. Die lege artis-Methode eröffnet den Zugang zum gesetzlichen Tatbestandsmerkmal, welches dann interpretiert werden kann bzw. muss. An dieser Stelle ist dann in der Tat materielles Wissen unentbehrlich. Die Verknüpfung der Methode mit den Lernmaterialien wird im Seminar unterrichtet.
@@arnimrosenbach4033 Und ich sitze in Österreich xD. Ich muss mir das dann im Studium wohl selbst herleiten. Ich finde vor allem den Ganzheitlichen Ansatz (Prüfung auf Konsitenz inklusive(!) des Lebendsachverhaltes als das Goldstück daran. :) - Mal schauen wie das bei mir nächstes Jahr läuft xD aus dem Beruf ins Studium. GLG und Viel Erfolg! :D
@RCHTSNWLT Das ist ja wirklich klasse! Also das fehlende Teil Metaphysik. :D Wie er die Pyramide beschreibt ist es wohl ein Kondensat zum Wesentlichen woraus dann die tatsächliche rationale Verknüpfung zwischen Norm und Lebendsachverhalt entsteht. :D
Sehr interessantes Video. Meine universitäre Erfahrung ist dazu aber etwas gespalten. Ich habe in der Großen Übung 2 Hausarbeiten geschrieben, dabei die wesentliche Schwerpunkte anhand der Auslegungsmethoden dargestellt - also nicht nach Namen präsentiert - und generell in den Arbeiten die probleme mit dem "Handwerkszeug" gelöst. Ergebnis ZivilR: 6p: "Vermeiden Sie abstrakte Ausführungen und stellen sie dar, warum es in diesem Fall darauf ankommt" StrafR: 13p: "Schöne Argumentationen und Darstellungen anhand des Auslegungscanon"
Eine Stoffreduzierung wäre sicherlich angebracht. Ob es gleich 50% des Stoffes sein müssen, sollte man sich reiflich überlegen. Sehr gut finde ich den Vorschlag von Dr. Rosenbach, dass dann anstelle des weggekürzten Stoffes unter anderem die Methodik verstärkt in den Fokus genommen wird. Darüber hinaus könnte man den Studenten zusätzlich noch einen umfassenden Überblick über die Rechtsgebiete und der Wissenschaft "Jura" im Allgemeinen geben, da in die Rechtswissenschaften während der Schullaufbahn nahezu kein Einblick gewährt wird und die Inhalte nicht nur sehr abstrakt, sondern eben auch so gut wie gänzlich fremd sind. Sehr interessantes und unterhaltsames Video! Mach weiter so :)
Das klingt ja hoch interessant. Da kann ich ja schon mal Hoffnung schöpfen, sollte ich mal verzweifeln. Ich hoffe, dass dieses Projekt noch ein wenig weiter ausgebaut wird. Anderweitig muss ich, sollte ich mein Studium zum Winter begonnen haben eine Reise nach München unternehmen. Richtet sich das eher an Examenskandidaten oder auch an normale Studenten. Eine Frage könntest du mal ein Video zum Studiengang Wirtschaftsrecht machen ?
Daran besteht kein Interesse. Wer zu den lehrern in der grundschule aber auch den kindergärtnern nicht immer zu allem ja sagt kann enorme schwierigkeiten bekommen, weil die lehrer und kindergärtner anscheinend immer recht haben, diese sind ja schließlich die experten.
Ich muss dem Video zum Teil widersprechen. Bei uns an der JMU Würzburg ist es so, dass die meisten Profs eigene Einführungen in die juristische Methodenlehre haben. Meist als pdf mit ca. 15 Seiten. Neben der ‚Hauptvorlesungen‘ gibt es jeweils, abgestimmt von dem dozierenden LS Konservatorien, die den theoretischen Stoff anhand typischer Lehrfälle, aber auch brand aktuelle Fälle gutachterlich von einem WissMit angeleitet lösen. In Kleingruppen. Dazu gibt es in jeder Vorlesung 2-4 (kostenlose) Probeklausuren während des Semesters, um das ganze vor den Abschlussklausuren abzufragen. Daneben bietet das Mentorenprogramm während des Semesters zusätzliche Kurse an (zB Schreibwerkstatt, Tipps für die Klausur C, Stressbewältigung im Studium, strukturiertes lernen etc). Das ganze Programm zieht sich hoch bis zum Examen. Wie es an anderen Unis ist weiß ich nicht, auf das Jura Studium an der JMU trifft es aber zumindest nicht zu.
"Das Beharrungsvermögen etablierter Juristen ist gigantisch!"
Selten einen solch zutreffenden und stichhaltigen Satz von einem Volljuristen gehört. Absolut zutreffend!!
Wow, wenn man diese Erfolgserlebnisse hört, ist man echt baff. Und so etwas elementares auch noch kostenlos.
Kann Herr Rosenbach bitte mal durch verschiedene Unis reisen und seinen Kurs anbieten?
Oder besser, ein Buch rausbringen?
Das wäre das non plus ultra!
Schliesse mich dem an. Wäre hier in Köln auch herzlich willkommen. Obwohl es ein entsprechendes Buch natürlich auch tun würde.
@@nomongosinthaworld Falls es euch noch interessiert. Die Methode die Herr Rosenbach beschreibt ist aus Schmalz: Methodenlehre entnommen. Das Buch gibt es leider nicht mehr zu kaufen aber Uni-Bibliotheken müssten sie noch haben
@@freesyder5891 Goldwerter Tipp!
Sehr interessantes Video,
im Großteil unterstütze ich deine Beobachtungen aber ziehe zumindest teilweise andere Begründung heran. Ich sehe neben der „Schuld“ bei dem Studium auch die „Schuld“ bei den Studierenden. Dazu aber am Ende mehr.
Zu mir: Ich selbst bin aktuell in meiner Examensvorbereitung und gehe guten Glaubens in das Examen im August. Insbesondere wegen den Grundsätzen, die auch von Herr Rosenbach beschrieben wurde.
Das Studium ist sehr formal und überfrachtet. Das sieht jeder, der sich alleine die Vorbereitungszeit von 12 - 18 Monaten aufs StEx ansieht. In den Klausuren werden auswendiggelernte Definitionen und Meinungsstreite abgefragt. Die Zeit zum Nachdenken und zu philosophieren und zu erarbeiten ist nicht da. Besonders letzteres kann wohl jeder bestätigen, der mal eine Examensklausur im Strafrecht hinter sich gebracht hat. Im Studium und auch im Rep erlernt man i.d.R. Dinge, die man machen darf und was nicht. Wenn man dann aber die Studenten hinterfragt „Wieso“ bekommt man idR keine Antwort.
So mal ein Beispiel aus meiner letzten Woche. Zu mir kommen häufig Freunde, wenn sie Hilfe im ZR oder im ÖR brauchen. Da bekam ich von einer Freundin die Frage gestellt, ob ich erklären könnte wieso man im Falle des fehlenden Erklärungsbewusstseins die WE nur analog 119 I und nicht direkt anfechten können. Nach der Erklärung kam von einem anderen Freund die Rückfrage und dort fiel mir etwas Interessantes (mal wieder) auf: Auswendiglernen können sie alle. Er konnte mir sagen was ein EB ist und die Definition. Als ich ihn dann mal bat mir ein Beispiel aus dem Leben für ein fehlendes EB zu nennen, welches nicht gerade genau dem SV meines persönlichen Beispielfalles entspricht, wurde es schon kritisch. Dies deckt sich also mit deiner Erfahrung bzgl. Des „vom Himmel fallenden SV“. Man lernt es nur auswendig und füllt polemisch gesagt nur die Lücken aus. Allerdings ging es dann noch weiter. Nach der Erklärung war die Frage noch offen nach der Analogie*. Da scheiterte es bereits massiv an dem einfachen „Lesen der Norm“. Alle lernen die Schemata auswendig. Niemand liest das Gesetz. Ich würde eine Wette abschließen, dass du von 10 Kandidaten, die eine große Übung im Strafrecht mit über 10 Punkte bestehen, mindestens 9 den Schönfelder wegnehmen könntest am Anfang der Klausur und (nach einer kurzen Panik inkl. Schnappatmung) die Klausur ohne wesentliche Verschlechterung weiter schreiben könnte.
*Ein anderes kurzes Beispiel: Unser Repetitor fragte vor einigen Wochen „Was ist eine Analogie und wofür braucht man sie“. Jeder wusste, dass sie eine planwidrige Regelungslücke und eine vergl. Interessenlage voraussetzt. Die Definition der einzelnen Begriffe wussten zwar weniger aber dennoch einige. Aber bei der Frage „und warum hat der GG es dann nicht eben reingeschrieben. Es kann also nie ein Analogieinteresse geben?“ scheiterten sie. Und da komm ich zum Kern meiner These: der Student lernt das Recht auswendig und liebt es nicht (mehr).
Doch nun zurück. Wieso ist das so? Das Studium ist wie folgt aufgebaut: Lernt auswendig. Schreibt es hin. Folgt dieser Meinung. Macht weiter. Einige Highlights von AG Leitern und Professoren: „Nutzt nicht den 242 BGB. Wenn ihr damit argumentiert, habt ihr verloren“. Ich nutze ihn in jeder Übungsklausur um ein Argument mir herzuleiten oder ein Ergebnis anzupassen, wenn es nicht passt. Im Studium wurde einem davor aber Angst gemacht. „Diskutiert nicht, sondern folgt dieser Ansicht aus klausurtaktischen Gründen“. Ja herzlichen Glückwunsch. Mit dem Satz habt ihr gerade 300 Jurazombies erzeugt, die nicht mehr nachdenken und Sachen hinterfragen. „Überlegt euch auf welches Ergebnis und welche Probleme der Klausursteller wohl hinauswill und schafft euch Probleme“. Genau. Das mache ich im Berufsleben genauso. Ich passe das Recht an solange bis es passt. Ich schaffe mir möglichst viele Probleme anstelle einer sauberen Subsumtion und einen intelligenten Lösungsweg zu schaffen. Wie oft hatte ich schon Bemerkungen am Klausurrand, die in die Richtung gingen: „Schöner Lösungsweg aber damit die Probleme umschifft“. Ja. Der Richter freut sich bestimmt, wenn er einen 300 seitigen Antrag bekommt, in der jede MM eines Profs oder Amtsgerichtsrichters aus Hünxe steht.
Jeder Student hört in den Vorlesungen „legt eine Norm nach dem Wortlaut, dem Sinn und Zweck, der Systematik und der Historie aus“. Was das allerdings tatsächlich bedeutet, weiß niemand.
Ich würde mir wünschen, wenn vermehrt Klausuren mit ausgedachten Gesetzen kämen. Gerade im Ö-R wäre es schön. Die Ordnungsbehörde wird tätig aufgrund eines ausgedachten Gesetzes, welches nicht nur angewandt werden muss, sondern auch ausgelegt. Aber nein lieber wird zum x-ten Mal ein Auto abgeschleppt.
Doch nun genug mit den Problemen im Studium. Was kann man tun? Von staatlicher Seite nicht viel. Mehr Grundlagen verlangen wäre ein sinnvoller Schritt aber ein guter Jurist ist ein solcher, der Spaß daran hat. Jemand, der sich gerne darüber Gedanken macht und Probleme nicht anhand eines Schemas, sondern anhand eines Bauchgefühls erkennt. Diese Kompetenzen sollten gefördert werden. Wir haben uns kein Fach ausgesucht, in dem man nach Schema F arbeiten kann. Wir brauen Kreativität. Wir brauchen auch das Selbstbewusstsein und die Dreistigkeit etwas zu behaupten. Vor Gericht würde ja auch kein Anwalt sagen „Also wir fänden es jetzt ganz nett, wenn sie meinen Mandaten nicht wegen Mordes verknacken trotz des Geständnisses.“ Nein. Es käme eine Rüge wegen Verfahrensfehlern, da die Pol das Geständnis herausgeprügelt hat. Im Studium wird einem allerdings diese Kompetenz des Selbstbewusstseins und der Selbstständigkeit nicht beigebracht.
Darüber hinaus wissen viele Studenten die Grundprinzipien und die einfachsten Klausurmethoden nicht. Beispielsweise kennt das Zivilrecht meiner Meinung nach nur zwei großen Prinzipen: Der Schutz des gutgl. Obj Empfängerhorizonts (Ausprägung beispielsweise in den Schutz des guten Glaubens) und der Minderjährigenschutz (und weiterer nicht geschäftsfähiger Personen). Wenn man diese zwei Prinzipien wirklich verstanden hat, ist man bei der Auslegung jeder Norm im Merkmal „Sinn und Zweck“ einen riesen Schritt weiter. Ebenso das Ö-R: Der Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes. Aka „Das EGL-Erfordernis“. Wie viele einfach nie gelernt haben warum wir eine EGL brauchen. Daneben sind natürlich die Bearbeitungsmethoden. Lest bei jeder Subsumtion nochmal den Abschnitt in dem Sachverhalt und bleibt möglichst nah an ebendiesen.
Mir hat damals eine Freundin, die selbst Doktorandin ist, geholfen. Ich litt damals um dieselben Fehler wie diese beschriebenen.
Sie hat mich an die Hand genommen und mich suchen lassen und mir selbst Argumente überlegen bis man das Prinzip verstanden hat.
Doch wie soll man das denn lernen, wenn es einem niemand sagt? Das ist fast unmöglich. Daher um nun am Schluss auf meine eingangs beschriebener These zurück zu kommen. Diese Kompetenz wird im Studium nicht vermittelt und daher bin ich vom lege artis Programm super begeistert und finde es tatsächlich sehr wichtig und sehr sinnvoll. Allerdings trägt auch der Student, der sich nicht engagiert und hinterfragt eine Teilschuld. Ich kenne einige Studenten, die außerhalb des Studiums keine Sekunde an das Fach denken. Freiwillig einen Podcast wie FAZ Einspruch anhören? Eine Nachrichten APP wie Einspruch oder LTO? Eine Zeitschrift wie die JUS /JA in der Bib lesen? Tatsächliche Lebenssachverhalte wie den Brexit, die Diskussionen im Btag seit es die AfD gibt, die Gesetzgebung zu den PolG hinterfragen? Fehlanzeige. Jura muss bei den Menschen zur Berufung nicht zum Beruf werden. Wer es nur lernt, damit er hinterher G63 AMG fahren kann, hat einfach nicht das Interesse 😉. Da helfen auch die besten Auslegungsmethoden nicht, da sie ein Interesse und eine Kreativität voraussetzen, die bisher nicht da ist. Dieses Interesse ist aber in 95% der Fälle angelegt gewesen nur im Rahmen des Studiums verloren gegangen (Lediglich die ausgeklammert, die „irgendwas“ studieren wollten oder „weil Papa und Mama Juristen sind“ es machen). Daher sollte jeder sich regelmäßig hinterfragen warum man mit dem Studium angefangen hat und sich daran zurückbesinnen.
Und solltest du meine „kleine“ Stellungnahme bis hierhin gelesen haben Dominik, würde mich deine Meinung dazu sehr interessieren. Mir scheint es als war ich mit der heutigen arbeitsrechtlichen Übungsklausur noch nicht ausgelastet und hatte noch Bedarf meine Gedanken niederzuschreiben 😊
Du machst hier jedenfalls einen echt tollen Kanal, der noch sehr bodenständig und nicht abgehoben ist. Mach bitte weiter so. Du motivierst damit viele Studenten.
Ein Kommentar der für TH-cam Verhältnisse einer Doktorarbeit gleicht und doch sehr viel Inhalt vermittelt und auf viele Anknüpfungspunkte verweist. Vielen Dank!
Danke dir für diesen Input! Fange jetzt mit der Examensvorbereitung an und nehme mir deine Worte zu Herzen.
Hey, mir hat dein Kommentar sehr gefallen und mein eigenes Empfinden wiedergespiegelt. Ich bin auch schon im höheren Semester und würde gerne konkret meine Methodik verbessern. Leider komme ich nicht aus München und kann aus diesem Grund nicht am lege artis teilnehmen. Gibt es Bücher die du zu dem Thema empfehlen könntest. Vielen Dank schonmal!
Schönes Wort, Nico!
@@freesyder5891 methodenlehrbücher
Dieses Konzept oder lehrdidaktik klingt vielversprechend.
Vielleicht besteht ja die Chance (ähnlich Lorenz) dieses Seminar per Video aufzunehmen und online hochzuladen.
LG aus Berlin
ja, das wäre auch meine Bitte!!
Jaaaa, bitte eine Reduktion des Stoffes für das Staatsexamen um 50% 😍
Bitte als Video/Podcast!
Einen guten Jurist erkennt man daran, dass er seine Worte weise wählen kann, ohne Schnitt nach jedem Halbsatz.
Gut, dass ich erstmal „Wie wird man ein guter Gitarrist“ gelesen habe😂
Es ändert sich ja auch deswegen an der Ausbildung nichts, weil diejenigen, die sie ändern könnten gleichzeitig diejenigen sind, die ein Prädikatsexamen hatten. Es würde quasi die eigene "unmenschliche" Leistung schmälern, wenn plötzlich auch Durchschnittsstudenten eine Chance auf eine gute Note haben würden. Dieser Vorgang mag ja unbewusst ablaufen, aber da ist einfach sehr viel (für mich durchaus menschlich verständliche) Arroganz dabei. Ich glaube, dass psychologisch viel mehr dahinter steckt, als immer dieser Gedanke, dass die Nachfolgenden eben auch durch das System müssen. Übrigens glaube ich absolut nicht, dass es irgendetwas bringt, den Stoffumfang zu reduzieren. Das kommt einem nur immer in der Examensvorbereitung so vor, weil man von der Stoffmenge erschlagen wird. Die dazu gewonnene Zeit würde ja doch wieder nicht sinnvoll genutzt werden.
Da muss ich wohl mal eine Reise nach München unternehmen.
Edit: Sofern der Didaktik genügend umsetzbar könnte man für andere Interessierte aus den Weiten des Landes einen Podcast gestalten.
Das klingt mal nach einem guten Ansatz. Hätte diesen Kurs echt gerne besucht. Finde das immer sympathisch, wenn ein Dozent selbst von dem begeistert ist, was er unterrichtet. Die Verbindung zwischen (Blick für die) Praxis und Methodik scheint mit wirklich wichtig für den Erfolg im Examen. Ich habe bereits während der Examensvorbereitung (fürs 1.) echte Fälle auf der Arbeit bearbeitet. Wenn man eine Vorstellung davon hat, wie man in der Praxis an einen unbekannten Fall herangeht, dann schrecken einen auch unbekannte Konstellationen in den Klausuren nicht mehr ;) Ich denke, mein Examen wäre schlechter gewesen, wenn ich diese Erfahrung nicht gemacht hätte.
Wunderschönes Video! Als Student bin ich natürlich auch total dabei, dass der Stoff reduziert wird und v.a. die Methoden beigebracht werden! Schließlcih spezialisieren sich eh viele in der Juristerei, wo es mehr auf die Methoden ankommt, als um die xte Theorie beim ETBI.
Wann wird geplant, die Seminare auch außerhalb von der LMU, auch in anderen Bundesländern anzubieten?
Passend dazu auch ein Zitat von George Washington:
Wenn ich 2 Stunden hätte, um einen Baum zu fällen, würde ich 1,5 Stunden lang meine Axt schärfen.
Wer die Grundelemente der Juristerei beherrscht, der kann auch den Rest mit vergleichsweise wenig Aufwand lernen.
Daumen hoch vorm Schauen dagelassen und nicht bereut! Top!
Natürlich ist das von Herrn Rosenbach gesagte in der Theorie vollständig richtig und trifft auf weite Teile des Arbeitens im öffentlichen Recht und Zivilrecht zu. Aber gerade im materiellen Strafrecht sind die Meinungen so fern von jedem Gesetzestext, dass man mit dieser Methode vollständig verloren ist. Das kann man kritisieren, ist aber Stand jetzt Realität und muss vom Examenskandidaten erst einmal so angenommen werden.
Gerade im Strafrecht müssen die Theorien nach dem Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 II GG) an das Gesetz anknüpfen. Die lege artis-Methode eröffnet den Zugang zum gesetzlichen Tatbestandsmerkmal, welches dann interpretiert werden kann bzw. muss. An dieser Stelle ist dann in der Tat materielles Wissen unentbehrlich. Die Verknüpfung der Methode mit den Lernmaterialien wird im Seminar unterrichtet.
@@arnimrosenbach4033 Und ich sitze in Österreich xD. Ich muss mir das dann im Studium wohl selbst herleiten. Ich finde vor allem den Ganzheitlichen Ansatz (Prüfung auf Konsitenz inklusive(!) des Lebendsachverhaltes als das Goldstück daran. :) - Mal schauen wie das bei mir nächstes Jahr läuft xD aus dem Beruf ins Studium. GLG und Viel Erfolg! :D
Cooles und informatives Video, hoffe das Projekt gibt es auch noch in vier Jahren, wenn ich auch mal vor meinem Staatsexamen stehe ^^
@RCHTSNWLT Das ist ja wirklich klasse! Also das fehlende Teil Metaphysik. :D Wie er die Pyramide beschreibt ist es wohl ein Kondensat zum Wesentlichen woraus dann die tatsächliche rationale Verknüpfung zwischen Norm und Lebendsachverhalt entsteht. :D
Ein sehr hilfreiches Video 👌🏾
Sehr interessantes Video. Meine universitäre Erfahrung ist dazu aber etwas gespalten. Ich habe in der Großen Übung 2 Hausarbeiten geschrieben, dabei die wesentliche Schwerpunkte anhand der Auslegungsmethoden dargestellt - also nicht nach Namen präsentiert - und generell in den Arbeiten die probleme mit dem "Handwerkszeug" gelöst.
Ergebnis ZivilR: 6p: "Vermeiden Sie abstrakte Ausführungen und stellen sie dar, warum es in diesem Fall darauf ankommt"
StrafR: 13p: "Schöne Argumentationen und Darstellungen anhand des Auslegungscanon"
Na super. Müsstest du also die Vorlieben des Korrektors kennen oder wäre eine Zweitkorrektur möglich?
Eine Stoffreduzierung wäre sicherlich angebracht. Ob es gleich 50% des Stoffes sein müssen, sollte man sich reiflich überlegen. Sehr gut finde ich den Vorschlag von Dr. Rosenbach, dass dann anstelle des weggekürzten Stoffes unter anderem die Methodik verstärkt in den Fokus genommen wird. Darüber hinaus könnte man den Studenten zusätzlich noch einen umfassenden Überblick über die Rechtsgebiete und der Wissenschaft "Jura" im Allgemeinen geben, da in die Rechtswissenschaften während der Schullaufbahn nahezu kein Einblick gewährt wird und die Inhalte nicht nur sehr abstrakt, sondern eben auch so gut wie gänzlich fremd sind. Sehr interessantes und unterhaltsames Video! Mach weiter so :)
Warum hast du eigentlich so wenig Abonnenten? Die sollte man mal einklagen haha ;-)
Bin dabei! ☝️🤓
Das klingt ja hoch interessant. Da kann ich ja schon mal Hoffnung schöpfen, sollte ich mal verzweifeln. Ich hoffe, dass dieses Projekt noch ein wenig weiter ausgebaut wird. Anderweitig muss ich, sollte ich mein Studium zum Winter begonnen haben eine Reise nach München unternehmen. Richtet sich das eher an Examenskandidaten oder auch an normale Studenten.
Eine Frage könntest du mal ein Video zum Studiengang Wirtschaftsrecht machen ?
Welche guten Bücher über juristische Methodik gibt es? Für Leute die es nicht nach München schaffen
Diese Methodik der Problemlösung sollte schon in der Schule gelehrt werden👍
Daran besteht kein Interesse. Wer zu den lehrern in der grundschule aber auch den kindergärtnern nicht immer zu allem ja sagt kann enorme schwierigkeiten bekommen, weil die lehrer und kindergärtner anscheinend immer recht haben, diese sind ja schließlich die experten.
Sehr gutes Video bisher, aber wie ich dich kenne ist es das bis zum Schluss^^.
Wissen ist Macht? Macht ist Macht!
Ich muss dem Video zum Teil widersprechen. Bei uns an der JMU Würzburg ist es so, dass die meisten Profs eigene Einführungen in die juristische Methodenlehre haben. Meist als pdf mit ca. 15 Seiten. Neben der ‚Hauptvorlesungen‘ gibt es jeweils, abgestimmt von dem dozierenden LS Konservatorien, die den theoretischen Stoff anhand typischer Lehrfälle, aber auch brand aktuelle Fälle gutachterlich von einem WissMit angeleitet lösen. In Kleingruppen. Dazu gibt es in jeder Vorlesung 2-4 (kostenlose) Probeklausuren während des Semesters, um das ganze vor den Abschlussklausuren abzufragen.
Daneben bietet das Mentorenprogramm während des Semesters zusätzliche Kurse an (zB Schreibwerkstatt, Tipps für die Klausur C, Stressbewältigung im Studium, strukturiertes lernen etc). Das ganze Programm zieht sich hoch bis zum Examen.
Wie es an anderen Unis ist weiß ich nicht, auf das Jura Studium an der JMU trifft es aber zumindest nicht zu.
Ist damit IRAC gemeint ? 😅
Erster
Das ist sehr interessant.