Interessant, dass es ein Formsignal "Verschubverbot aufgehoben" gibt, war mir noch gar nicht bewusst. Ist aber eine praktische Lösung, um Lampen und vor allem Verkabelung zu sparen. Das Grenzzeichen heißt in Österreich "Grenzmarke", falls jemand danach sucht 🙂
1:28: Hast du dich nicht bei den Schutzsignalen vertan? In Österreich gibt es eine Trennung zwischen Verschub- und Zugfahrsignalen, welche bis 1980 auch strikt war, heißt, Signale für Züge sind für Verschubfahrten ungültig und umgekehrt, und bis 1980 mussten diese Signale auch in unterschiedlichen Signalschirmen untergebracht werden. Schutzsignale gelten für Zug- aber nicht für Verschubfahrten, so dass sie bei Verschubfahrten nicht beachtet werden müssen, außer sie haben den weißen lotrechten Streifen in der Signalbildschirmmitte, dann haben sie aber auch eine zusätzliche Optik, die das Signalbild Verschubverbot Aufgehoben mit der unteren weißen Optik anzeigen kann. Noch was: Bei den noch in Verwendung stehenden Lichtsignalen gibt es die Bauform 1954, hier sichtbar, das sind die alten, und die Bauform 1980, neuere Bauform. Die Jahreszahlen sind das Jahr, als diese eingeführt worden sind. Bei den Formsignalen sieht man noch Signale nach Regelblatt 5029ff, (das sind die Österreichischen Formsignale) DR-Einheitssignale und Zwitter aus diesen, wo man auf österreichischen Signalen die deutsche Mechanik eingebaut hat. Diese stehen aber nur noch auf Nebenbahnen und sind ohne Lichtpunkte, sondern nur noch Rückstrahlend ausgeführt. 5:46: Auch Linz Vbh. Ost hat mindestens eines.
Entschuldigung aber Laut DV V2 Schutzsignale §10 Abschnitt 2: Schutzsignale gelten für Zug- und Verschubfahrten. Abschnitt 3: Schutzsignale werden verwendet: a) Unterteilung von Hauptgleisen in Fahrwegabschnitten b) zur Ergänzung von Gruppenhauptsignalen c) zur Regelung von Verschubfahrten d) zur Kennzeichnung des Endes des Einfahrtgleises.
@@petroleump8adam9 Leider steht mir nur eine alte Version der V2 zur verfügung, da ich nicht mehr aktiv bin. Außerdem habe ich dies mehrfach an Personenbahnhöfen beobachtet, wie dieses Signal, ohne lotrechten Streifen anscheinend einfach vom Verschub überfahren wurde. Aufgrund meines historischen Wissens hat sich dann hier bei mir ein Denkfehler eingeschlichen. Sry.
Der Nachahmer steht wenn es irgendwo eine Sichtbehinderung auf das Signal gibt, grundlos wird der nicht montiert, Man müsste sich alle Positionen ansehen wo man grade stehen/fahren könnte
Interessante Kombination, Schutzsignal mit Signalnachahmer, der bei der bei der Fahrverbotsstellung des Schutzsignales betrieblich abgeschaltet ist
Vielen lieben Dank ❤
geil - bitte mehr davon... sowas ist super interessant!!! Grüße aus der Märklin-Stadt Göppingen
Interessant, dass es ein Formsignal "Verschubverbot aufgehoben" gibt, war mir noch gar nicht bewusst. Ist aber eine praktische Lösung, um Lampen und vor allem Verkabelung zu sparen.
Das Grenzzeichen heißt in Österreich "Grenzmarke", falls jemand danach sucht 🙂
1:28: Hast du dich nicht bei den Schutzsignalen vertan? In Österreich gibt es eine Trennung zwischen Verschub- und Zugfahrsignalen, welche bis 1980 auch strikt war, heißt, Signale für Züge sind für Verschubfahrten ungültig und umgekehrt, und bis 1980 mussten diese Signale auch in unterschiedlichen Signalschirmen untergebracht werden. Schutzsignale gelten für Zug- aber nicht für Verschubfahrten, so dass sie bei Verschubfahrten nicht beachtet werden müssen, außer sie haben den weißen lotrechten Streifen in der Signalbildschirmmitte, dann haben sie aber auch eine zusätzliche Optik, die das Signalbild Verschubverbot Aufgehoben mit der unteren weißen Optik anzeigen kann.
Noch was: Bei den noch in Verwendung stehenden Lichtsignalen gibt es die Bauform 1954, hier sichtbar, das sind die alten, und die Bauform 1980, neuere Bauform. Die Jahreszahlen sind das Jahr, als diese eingeführt worden sind. Bei den Formsignalen sieht man noch Signale nach Regelblatt 5029ff, (das sind die Österreichischen Formsignale) DR-Einheitssignale und Zwitter aus diesen, wo man auf österreichischen Signalen die deutsche Mechanik eingebaut hat. Diese stehen aber nur noch auf Nebenbahnen und sind ohne Lichtpunkte, sondern nur noch Rückstrahlend ausgeführt.
5:46: Auch Linz Vbh. Ost hat mindestens eines.
Entschuldigung aber Laut DV V2 Schutzsignale §10 Abschnitt 2: Schutzsignale gelten für Zug- und Verschubfahrten.
Abschnitt 3: Schutzsignale werden verwendet:
a) Unterteilung von Hauptgleisen in Fahrwegabschnitten
b) zur Ergänzung von Gruppenhauptsignalen
c) zur Regelung von Verschubfahrten
d) zur Kennzeichnung des Endes des Einfahrtgleises.
@@petroleump8adam9 Leider steht mir nur eine alte Version der V2 zur verfügung, da ich nicht mehr aktiv bin. Außerdem habe ich dies mehrfach an Personenbahnhöfen beobachtet, wie dieses Signal, ohne lotrechten Streifen anscheinend einfach vom Verschub überfahren wurde. Aufgrund meines historischen Wissens hat sich dann hier bei mir ein Denkfehler eingeschlichen. Sry.
Der Nachahmer steht wenn es irgendwo eine Sichtbehinderung auf das Signal gibt, grundlos wird der nicht montiert,
Man müsste sich alle Positionen ansehen wo man grade stehen/fahren könnte
Ich kann mir Vorstellen, dass dieser montiert wurde, um eine Verwechslung mit benachbarten Hauptsignalen auszuschließen…