"Fahr doch einfach vorbei" hatte ich Heute Morgen auch. In der Fahrradstraße, die in der Mitte durch Poller gesperrt sind, damit die Autofahrende die nicht in gesamter Länge durchfahren, stand der Serviswagen einer Elektriker-Firma. Auf die deutliche Ansage das er da nicht stehen bleiben darf reagierte der Fahrer sehr unwirsch mit den Worten "wir müssen jetzt einfach mal unseren job machen, fahr doch vorbei" Danach habe ich den Mann aufgeklärt, das er 5 Meter zurück, außerhalb der Fahrradstraße, vor der temporärer Terrasse einer Kneipe hätte stehen können, aber eben nicht in der Fahrradstraße vor den Pollern. Als Antwort darauf entgegnete er dann noch, "ich hoffe bei euch fällt der strom aus" Ich fahre 14 Kilometer eine Strecke zur Arbeit, und werde auf jeder Fahrt mindestens 10 mal irgendwo an der weiterfahrt gehindert. Es kotzt einen an. Was das Tempo-30 wegen Lärmschutz angeht.. Gilt auch für Radler, denn auch Fahrräder entwickeln ja Geräusche...
@@iodiimelita7999 Nach meinem Gemecker ist der dann tatsächlich rückwärts aus der Fahrradstraße rausgefahren, und hat sich neben die temporäre Terrasse gestellt. Warum die Leut das nicht gleich tun wird aber ein Rätsel bleiben.
1:00 zur Verteidigung der Nutzung der Abbiegespur (nicht ihrer generellen Fahrweise) ist mir auch aufgefallen, dass es in dem Bereich keinerlei Hinweise gab, dass man auf dem Radweg nach links abbiegen kann. Das sieht man erst, wenn man schon fast beim rechts abbiegen ist. Ich sehe da eine ganz klare Mitschuld der Infrastruktur, denn sie gibt dem Radfahrer nicht die notwendigen Informationen rechtzeitig. Bei einem Radweg, der rechts am Fahrbahnrand entlang führt, gehe ich auch davon aus, dass man bei dieser Spur nicht links abbiegen kann.
haha was bist du denn für einer ? das ist ne vollkommen normale straße somit hat der autofahrer ein recht dort zu fahren so einfach ist das. aber klar typisch rad fahrer immer am heulen
Ja Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten wie alles für alle Verkehrsteilnehmer. Ausnahme wäre §3 Abs. 3 "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h 2. außerhalb geschlossener Ortschaften ... für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h." für KRAFTFAHRZEUGE. Da das Fahrrad kein Kraftfahrzeug ist, gilt das nicht für Radfahrer. Wird real durch andere Regeln (Vorsicht, Fahrzeug muss kontrollierbar sein etc.) und natürlich der reinen Physik eingeschränkt. Aber rein technisch gesehen gibt es da keine explizite Höchstgeschwindigkeit. (Für diese aerodynamisch verkleideten Velomobile kann das recht interresant sein. Die werden ganz gerne mal geblitzt und die Polizei zuckt mit den schultern... "nicht einfach so strafbar"^^) Der Grund der darunter steht ist auch egal. Wenn da steht 30 Wochentags zwischen blah und blah Uhr und darunter SCHULE, ist auch in den Ferien zu den Zeiten trotzdem 30. Die Zusatzschilder haben rechtlich nichts wirklich zu sagen. Sollen nur die Akzeptanz fördern.
Zu dem Thema, daß sich SUV-Fahrer oft daneben benehmen: ich sehe gerne Dashcam-Videos, nach meiner Einschätzung sind die Smart-Fahrer Nummer 1 der Verkehrsrüpel. LG
3:49 Geschwindigkeitdbeschränkungen (nicht verkehrsberuhigte Bereiche) gelten nicht für Radfahrer, die meisten haben sowieso keinen Tacho, um die Geschwindigkeit zu kontrollieren.
Ist aber auch ein bisschen Doppelmoral oder? Einerseits wird bemängelt, dass Autofahrer Radfahrer immer unbedingt vor einer roten Ampel uberholen müssen andererseits schiebt man sich dann selber an den Autos an der Ampel rechts vorbei ...
4:50 muss man da zu dritt nebeneinander her fahren ? fahrt doch einfach hinter einander und keiner wird gefährdet. es könnte so einfach sein aber dann kann man ja net über die bösen auto fahrer meckern
Bitte noch einmal gucken, da fahren keine Radfahrer nebeneinander. Die ersten beiden fahren hintereinander, leicht versetzt zwecks besserer Sicht. Der dritte (Kamera) kommt von hinten und will überholen, was auch trotz Gegenverkehr ok ist, da er dafür nicht die Spur wechseln muss. Und als Radfahrer erzeugt er auch nicht so viel Winddruck, weswegen der vorgeschriebene ausreichende Abstand auch innerhalb der Richtungsfahrspur eingehalten werden kann. Der Autofahrer im Gegenverkehr muss aber, um den Radfahrer im Gegenverkehr zu überholen die Spur wechseln, was er schlicht und einfach nicht darf, wenn Gegenverkehr kommt, egal ob 3 Radfahrer hintereinander oder so wie in der Situation im Video. Die Gefährdung geht hier einzig und allein vom Autofahrer aus.
"Fahr doch einfach vorbei" hatte ich Heute Morgen auch.
In der Fahrradstraße, die in der Mitte durch Poller gesperrt sind,
damit die Autofahrende die nicht in gesamter Länge durchfahren,
stand der Serviswagen einer Elektriker-Firma.
Auf die deutliche Ansage das er da nicht stehen bleiben darf
reagierte der Fahrer sehr unwirsch mit den Worten
"wir müssen jetzt einfach mal unseren job machen, fahr doch vorbei"
Danach habe ich den Mann aufgeklärt,
das er 5 Meter zurück, außerhalb der Fahrradstraße, vor der temporärer Terrasse einer Kneipe hätte stehen können,
aber eben nicht in der Fahrradstraße vor den Pollern.
Als Antwort darauf entgegnete er dann noch,
"ich hoffe bei euch fällt der strom aus"
Ich fahre 14 Kilometer eine Strecke zur Arbeit,
und werde auf jeder Fahrt mindestens 10 mal irgendwo an der weiterfahrt gehindert.
Es kotzt einen an.
Was das Tempo-30 wegen Lärmschutz angeht..
Gilt auch für Radler, denn auch Fahrräder entwickeln ja Geräusche...
Fotos machen Anzeigen per App oder direkt zum Ordnungsamt , wichtig auf Behinderung und Gefährdung hinweisen sonst lernen die das nie.
@@iodiimelita7999 Nach meinem Gemecker ist der dann tatsächlich rückwärts aus der Fahrradstraße rausgefahren, und hat sich neben die temporäre Terrasse gestellt.
Warum die Leut das nicht gleich tun wird aber ein Rätsel bleiben.
1:00 zur Verteidigung der Nutzung der Abbiegespur (nicht ihrer generellen Fahrweise) ist mir auch aufgefallen, dass es in dem Bereich keinerlei Hinweise gab, dass man auf dem Radweg nach links abbiegen kann. Das sieht man erst, wenn man schon fast beim rechts abbiegen ist. Ich sehe da eine ganz klare Mitschuld der Infrastruktur, denn sie gibt dem Radfahrer nicht die notwendigen Informationen rechtzeitig. Bei einem Radweg, der rechts am Fahrbahnrand entlang führt, gehe ich auch davon aus, dass man bei dieser Spur nicht links abbiegen kann.
4:17 Autofahrer soll sich auf die Bundesstraße verkrümeln. Wenn er solcherlei Schleichwege fährt, hinter dem Radfahrer bleiben. Punkt.
haha was bist du denn für einer ? das ist ne vollkommen normale straße somit hat der autofahrer ein recht dort zu fahren so einfach ist das. aber klar typisch rad fahrer immer am heulen
Ja Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten wie alles für alle Verkehrsteilnehmer. Ausnahme wäre §3 Abs. 3
"Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
...
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h."
für KRAFTFAHRZEUGE. Da das Fahrrad kein Kraftfahrzeug ist, gilt das nicht für Radfahrer. Wird real durch andere Regeln (Vorsicht, Fahrzeug muss kontrollierbar sein etc.) und natürlich der reinen Physik eingeschränkt. Aber rein technisch gesehen gibt es da keine explizite Höchstgeschwindigkeit. (Für diese aerodynamisch verkleideten Velomobile kann das recht interresant sein. Die werden ganz gerne mal geblitzt und die Polizei zuckt mit den schultern... "nicht einfach so strafbar"^^)
Der Grund der darunter steht ist auch egal. Wenn da steht 30 Wochentags zwischen blah und blah Uhr und darunter SCHULE, ist auch in den Ferien zu den Zeiten trotzdem 30. Die Zusatzschilder haben rechtlich nichts wirklich zu sagen. Sollen nur die Akzeptanz fördern.
Zu dem Thema, daß sich SUV-Fahrer oft daneben benehmen: ich sehe gerne Dashcam-Videos, nach meiner Einschätzung sind die Smart-Fahrer Nummer 1 der Verkehrsrüpel. LG
Bei 2:25 ist das aber nicht so einfach wegen den Straßenbahngleisen. Der Autofahrer hätte doch einfach mal kurz warten sollen.
6:22 Schade! :(
3:49 Geschwindigkeitdbeschränkungen (nicht verkehrsberuhigte Bereiche) gelten nicht für Radfahrer, die meisten haben sowieso keinen Tacho, um die Geschwindigkeit zu kontrollieren.
Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten sehr wohl für Radfahrer. Nur die 50 innerorts und die 100 außerorts gelten nicht
@@Singa91 Oh, danke für den Hinweis! Dann fahre ich nicht mehr mit 40 durch die 30-er Zone! 😅
6:07 Der muss doch blind sein?
Ist aber auch ein bisschen Doppelmoral oder? Einerseits wird bemängelt, dass Autofahrer Radfahrer immer unbedingt vor einer roten Ampel uberholen müssen andererseits schiebt man sich dann selber an den Autos an der Ampel rechts vorbei ...
das eine wird kritisiert, weil mit zu wenig Abstand überholt wird, das andere ist legal. ;)
4:50 muss man da zu dritt nebeneinander her fahren ? fahrt doch einfach hinter einander und keiner wird gefährdet. es könnte so einfach sein aber dann kann man ja net über die bösen auto fahrer meckern
Der Autofahrer darf so oder so nicht überholen da er den Sicherheitsabstand aufgrund von Gegenverkehr nicht einhalten kann.
dass der Radfahrer hier überholen will, ist dir nicht in den Sinn gekommen?
Bitte noch einmal gucken, da fahren keine Radfahrer nebeneinander.
Die ersten beiden fahren hintereinander, leicht versetzt zwecks besserer Sicht.
Der dritte (Kamera) kommt von hinten und will überholen, was auch trotz Gegenverkehr ok ist, da er dafür nicht die Spur wechseln muss. Und als Radfahrer erzeugt er auch nicht so viel Winddruck, weswegen der vorgeschriebene ausreichende Abstand auch innerhalb der Richtungsfahrspur eingehalten werden kann.
Der Autofahrer im Gegenverkehr muss aber, um den Radfahrer im Gegenverkehr zu überholen die Spur wechseln, was er schlicht und einfach nicht darf, wenn Gegenverkehr kommt, egal ob 3 Radfahrer hintereinander oder so wie in der Situation im Video.
Die Gefährdung geht hier einzig und allein vom Autofahrer aus.