Toller wäre es wenn Bild und Ton übereinstimmen würden 😅. Nachtrag: es wechselt scheinbar, stellenweise passt es. Grundsätzlich inhaltlich nichts neues gegenüber der Zeitschrift. Aber die Wissensvermittlung für nicht Abonnenten prima. Aber 10 Minuten für die Patientenverfügung uiuiui, interessant zu hören was es sich für schnelle Entscheider gibt :-).
Interessanter Beitrag für mich, da ich meine 87 jährige Mutter in Vollzeit pflege. Dazu hätte ich zwei Fragen: Neben der Pflege- und Kontovollmacht bin ich noch im Besitz der eierlegenden Wollmilchsau unter den Vollmachten, der Generalvollmacht. Da diese in Eurem Beitrag thematisch unberührt blieb: Hat diese rechtlich genauso Gültigkeit wie die Einzelvollmachten? Oder gibt es irgendwelche Besonderheiten oder Fallstricke zu beachten? Ferner kann man solche Dokumente notariell beglaubigen lassen, was aber für meine Begriffe mit erheblichem Kostenaufwand verbunden sein kann. Macht eine notarielle Beglaubigung Sinn?
Wenn Du als Bevollmächtigte(r) eine notariell beurkundete Generalvollmacht in den Händen hast, kannst Du damit uneingeschränkt handeln, beziehungsweise in dem vorgegebenen Umfang. Du musst Dich um keine weiteren Dokumente oder Beglaubigungen kümmern, auch nicht um eine Konto-/Bankvollmacht. Banken und Sparkassen akzeptieren die vom Notar beurkundete Vollmacht. Unser Video richtet sich an alle, die ihre Vorsorge ohne Notarin oder Notar regeln. Es kann sinnvoll sein, die Vorsorgedokumente bei der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen, siehe Video ab 7:55'' - Simone.
@@stiftungwarentest Danke für die Antwort. Meine Generalvollmacht ist aber gerade nicht notariell beglaubigt.... daher wiederum meine Frage: Macht das Sinn? Oder ist die Generalvollmacht auch so uneingeschränkt rechtskräftig?
@@draachbere7013 Mit einer Vorsorgevollmacht (manchmal auch Generalvollmacht genannt), die alle Lebens- und Aufgabenbereiche abdeckt, kann der Bevollmächtigte theoretisch uneingeschränkt handeln. Doch in der Praxis erkennen Banken/Sparkassen diese privatschriftliche Vollmacht in der Regel nicht an. Deshalb ist es notwendig, dass der Vollmachtgeber gemeinsam mit dem Bevollmächtigten bei dem Bankinstitut vor Ort oder online bei der Direktbank eine Bank/Kontovollmacht beantragt und diese unterschreibt. Dann kann der Bevollmächtigte auch über das Konto verfügen. Tipp: Alle in dem Video getroffenen Aussagen beziehen sich auf die nicht notarielle Vorsorgevollmacht, die manche auch Generalvollmacht nennen. Simone
Toller wäre es wenn Bild und Ton übereinstimmen würden 😅.
Nachtrag: es wechselt scheinbar, stellenweise passt es.
Grundsätzlich inhaltlich nichts neues gegenüber der Zeitschrift. Aber die Wissensvermittlung für nicht Abonnenten prima. Aber 10 Minuten für die Patientenverfügung uiuiui, interessant zu hören was es sich für schnelle Entscheider gibt :-).
Interessanter Beitrag für mich, da ich meine 87 jährige Mutter in Vollzeit pflege. Dazu hätte ich zwei Fragen:
Neben der Pflege- und Kontovollmacht bin ich noch im Besitz der eierlegenden Wollmilchsau unter den Vollmachten, der Generalvollmacht. Da diese in Eurem Beitrag thematisch unberührt blieb: Hat diese rechtlich genauso Gültigkeit wie die Einzelvollmachten? Oder gibt es irgendwelche Besonderheiten oder Fallstricke zu beachten?
Ferner kann man solche Dokumente notariell beglaubigen lassen, was aber für meine Begriffe mit erheblichem Kostenaufwand verbunden sein kann. Macht eine notarielle Beglaubigung Sinn?
Wenn Du als Bevollmächtigte(r) eine notariell beurkundete Generalvollmacht in den Händen hast, kannst Du damit uneingeschränkt handeln, beziehungsweise in dem vorgegebenen Umfang. Du musst Dich um keine weiteren Dokumente oder Beglaubigungen kümmern, auch nicht um eine Konto-/Bankvollmacht. Banken und Sparkassen akzeptieren die vom Notar beurkundete Vollmacht. Unser Video richtet sich an alle, die ihre Vorsorge ohne Notarin oder Notar regeln. Es kann sinnvoll sein, die Vorsorgedokumente bei der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen, siehe Video ab 7:55'' - Simone.
@@stiftungwarentest Danke für die Antwort.
Meine Generalvollmacht ist aber gerade nicht notariell beglaubigt.... daher wiederum meine Frage: Macht das Sinn? Oder ist die Generalvollmacht auch so uneingeschränkt rechtskräftig?
@@draachbere7013 Mit einer Vorsorgevollmacht (manchmal auch Generalvollmacht genannt), die alle Lebens- und Aufgabenbereiche abdeckt, kann der Bevollmächtigte theoretisch uneingeschränkt handeln. Doch in der Praxis erkennen Banken/Sparkassen diese privatschriftliche Vollmacht in der Regel nicht an. Deshalb ist es notwendig, dass der Vollmachtgeber gemeinsam mit dem Bevollmächtigten bei dem Bankinstitut vor Ort oder online bei der Direktbank eine Bank/Kontovollmacht beantragt und diese unterschreibt. Dann kann der Bevollmächtigte auch über das Konto verfügen. Tipp: Alle in dem Video getroffenen Aussagen beziehen sich auf die nicht notarielle Vorsorgevollmacht, die manche auch Generalvollmacht nennen. Simone